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Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug. 1, 2


schnatterente am 08 Jan 2012 15:37:54

inpraxi hat geschrieben:Kurz: Punkte müssen sein, macht uns alle gleich vor dem Gesetz.


Oder Strafe gestaffelt nach Einkommen. Das wird dann auch für die Schwerverdiener unangenehm, wie z.B. in der Schweiz. Bin aber trotzdem noch für die Punkteregelung, außer Punke bei Umweltzonen, das finde ich übertrieben.

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Gast am 08 Jan 2012 15:59:54

schnatterente hat geschrieben:
inpraxi hat geschrieben:Kurz: Punkte müssen sein, macht uns alle gleich vor dem Gesetz.


Oder Strafe gestaffelt nach Einkommen. Das wird dann auch für die Schwerverdiener unangenehm, wie z.B. in der Schweiz. Bin aber trotzdem noch für die Punkteregelung, außer Punke bei Umweltzonen, das finde ich übertrieben.


hatte vergessen: kenne einen Nebenerwerbs-Landwirt (Winzer) um die 50, trinkt gerne einen und auch sonst nahm er vieles locker mit dem Auto. Irgendwann hatte er die Grenze überschritten, bezahlte ja immer und gut wars, aber nun hatte er die Punkte am Hals, Führerschein weg. Ganz knapp bekam er eine Sondergenehmigung, mit dem Traktor in den Weinberg + retour fahren zu dürfen aber keinesfalls mit dem Auto sonstige Fahrten. Und das tollste: er wurde 2x kontrolliert, die Steife war offenbar informiert worden vom Str.Verk.Amt. Er war sowas von sauer.
Aber erst das half dann, ihm die Sache klarzumachen, alles andere hatte er immer bezahlt und gut wars.

giovannibastanza am 08 Jan 2012 16:16:51

inpraxi,da ist was dran :
Diejenigen , denen die FE entzogen wurde ,fallen häufig beim Schwarzfahren auf , weil das zuständige Revier benachrichtigt wird. Wie mir berichtet wurde.
Das wird teuer . Fahren ohne FE 7 PT.
Dazu bei Unfall -grob fahrlässig - 5000 € Zuzahlung.
Immer richtig ,gut die Preise zu kennen und zu vergleichen.
Giovanni.

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giovannibastanza am 08 Jan 2012 16:20:44

Schnatterente :
Strafzahlungen gehen nach Tagessätzen , demnach nach Einkommen.
Bußgelder nach Festsetzung , können aber erhöht werden , wenn das Gleiche innerhalb eines Jahres noch einmal geschieht , z. B. über 25 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten wird das Bußgeld erhöht und es gibt Fahrverbot .
Giovanni.

willweg am 08 Jan 2012 16:39:14

Ich kenne auch Leute , die ständig punkte sammeln . Und ich kenne deren fahrstil ubd wundere mich nicht .

Jedem was ihm zusteht

Klaus

schnatterente am 08 Jan 2012 16:44:48

giovannibastanza hat geschrieben:Schnatterente :
Strafzahlungen gehen nach Tagessätzen , demnach nach Einkommen.
Bußgelder nach Festsetzung , können aber erhöht werden , wenn das Gleiche innerhalb eines Jahres noch einmal geschieht , z. B. über 25 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten wird das Bußgeld erhöht und es gibt Fahrverbot .
Giovanni.


--> Link

„Aber es kann noch viel teurer werden: Aufsehen erregte 2004 der Fall eines finnischen Unternehmenserben, der mit 80 km/h in der Innenstadt von Helsinki erwischt wurde. Die Behörden ließen sich die letzte Steuererklärung des Temposünders kommen und errechneten aus dem Gesamteinkommen das Bußgeld – satte 170.000 Euro. “

Das meinte ich damit, so krass wird in Deutschland nicht geahndet.

Gast am 08 Jan 2012 16:59:06

schnatterente hat geschrieben:Die Behörden ließen sich die letzte Steuererklärung des Temposünders kommen und errechneten aus dem Gesamteinkommen das Bußgeld – satte 170.000 Euro. “

Das meinte ich damit, so krass wird in Deutschland nicht geahndet.


hallo,
das könnte uns giovanni sagen: mir ist in Pressemeldungen oft aufgefallen, dass der Richter bei der Strafzumessung nach dem Einkommen fragte, danach bemisst sich dann der Strafbefehl. Und da wird offenbar kräftig gelogen bzw "vergessen". Ich frage mich , warum die Richter nicht generell sich den letzten Steuerbescheid vorlegen lassen bwz ihn beschaffen.

giovannibastanza am 08 Jan 2012 18:39:44

inpraxi, genau so wie in Finnland , wird auch in Deutschland verfahren .
Es wird die Srafe nach Tagessätzen berechnet und diese richten sich nach dem Einkommen , das muss nachgewiesen werden.
Ein bekannter Player ist kürzlich zu einer Strafe von über 50000 € verdonnert worden. Wieviele , wieviel, und noch mehr bezahlen , muß nicht zwangsläufig publik werden.
Um das zu sagen , bin ich nämlich dafür ,das Kind immer beim Namen zu nennen und keine Rechtsunklarheiten aufkommen zu lassen.
Wenn nämlich hier in diesem Forum sich Großm... mit Stammtischparolen brüsten ist niemandem geholfen. Rechtssicherheit kommt auch durch Rechtseinsicht. Je besser sich jeder selber an Vorschriften hält , desto sicherer kann er sich fühlen . Die anderen auch. Habt ihr mal überlegt, warum der Unfall auf der Strasse eigentlich ein Einzelfall ist? Sicher nicht deshalb , weil jeder machen kann , was er will. Oder?
Giovanni.

Gast am 08 Jan 2012 18:51:57

giovannibastanza hat geschrieben:Wenn nämlich hier in diesem Forum sich Großm... mit Stammtischparolen brüsten ist niemandem geholfen. Rechtssicherheit kommt auch durch Rechtseinsicht. Je besser sich jeder selber an Vorschriften hält , desto sicherer kann er sich fühlen . Die anderen auch. Habt ihr mal überlegt, warum der Unfall auf der Strasse eigentlich ein Einzelfall ist? Sicher nicht deshalb , weil jeder machen kann , was er will. Oder?
Giovanni.


Hallo Giovanni,
danke für die Info, dann hatten die Redakteure das schlecht rübergebracht, hätte mich aber gewundert.

Aber den obigen zitierten Teil deines Beitrags kann ich nicht so recht einordnen, was meinst damit. Das ist etwas verklausuliert, obwohl du doch genau das verhindern willst?

zur Rechtssicherheit vielleicht mal ein kleiner Hinweis für diejenigen, die meinen, unsere Bürokratie sei zuviel:

ich lebe in der Region der Weltmarktführer --> Link
und wir bekommen immer wieder Berichte zu lesen, von Managern, Ingenieuren usw, die versuchen in anderen Ländern der Welt Projekte zu vollenden. Wenn die zurückkommen, kommt sehr oft das Lob in die deutsche Rechtssicherheit und die deutsche Verwaltung/Polizei/Gerichte. Es gibt klare allgemeingültige Regeln, verletzt sie einer (auch Beamte) hat der Geschädigte die Möglichkeit juristisch dagegen vorzugehen. Kaum einer kann einschätzen, was diese Sicherheit im Alltag bedeutet, weil sie für uns wohl zu selbstverständlich ist.
Nur ganz kurz angedeutet.

giovannibastanza am 08 Jan 2012 19:26:03

Hallo, Manne, wenn man hier so manchen Beitrag liest , dann macht man sich teilweise Mut Vorschriften zu brechen , bzw. für sich auszulegen.
Bei unserem engen Straßensystem kommt es aber darauf an , dass jeder die Richtlinien möglichst eng einhält , weil es sonst zu chaotischen Verhältnissen kommt. Es kann nicht jeder seine kleinen Freiheiten suchen und finden , gleichzetig aber genaues Einhalten von anderen verlangen. Wenn ein anderer Mist baut, ruft man sofort nach der Polizei , sonst sind es Bullen.
Stell dir vor, wir könnten uns nicht aufeinander verlassen, dass jeder das Richtige tut.
In einer Autobahnbaustelle fahren Fahrzeuge mit 80 km/h aneinander vorbei, da muss es Vertrauen geben. Wenn so ein 40 Tonner Lkw unausgeschlafen in den Gegenverkehr rammelt, hat der rein rechnerisch eine dynamische Wucht von ca. 10000 Tonnen. Kannst du dir vorstellen ,was da passieren kann.
Wir müssen uns darauf einlassen können , das Leute die sich nicht einordnen bei uns auf der Straße nichts zu suchen haben.
Das meine ich.
Übrigens schöne Gegend deine Heimat , meine Tochter wohnt in Mannheim , ein Freund in Herrenberg. Deshalb kenne ich das gut.
Ciao. Giovanni.

Gast am 08 Jan 2012 19:55:55

giovannibastanza hat geschrieben:...Bei unserem engen Straßensystem kommt es aber darauf an , dass jeder die Richtlinien möglichst eng einhält , weil es sonst zu chaotischen Verhältnissen kommt. Es kann nicht jeder seine kleinen Freiheiten suchen und finden , gleichzetig aber genaues Einhalten von anderen verlangen....


Ein Problem ist bestimmt das "enge Straßensystem".

Ein anderes ist aber auch eine Form von "auf seinem Recht" bestehen, das oft keine Grenzen kennt, und auch häufig zu Unfällen führt.

Wer nur einmal durch Istanbul (oder andere Städte, mit ähnlichem Verkehrsaufkommen etc.) gefahren ist, weiß was ich meine.... :wink:



Peter

Gast am 08 Jan 2012 20:16:32

Passt vielleicht zu der Diskussion hier. Ist nur ein paar km von hier und muss vor kurzem passiert sein.



...Bei ihrem Sonntagsspaziergang ist im unterfränkischen Alzenau eine Familie auf dem Gehsteig von einem Auto erfasst worden: Die 36 Jahre alte Mutter und ihr siebenjähriger Sohn kamen ums Leben. Der 44 Jahre alte Vater und der fünfjährige zweite Sohn erlitten nach Polizeiangaben schwere Verletzungen.
"Deutlich überhöhte" Geschwindigkeit

Zeugen sagten laut Polizei aus, dass der 51 Jahre alte Fahrer des Autos mit "deutlich überhöhter" Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone im Zentrum von Alzenau unterwegs war, quer einen Kreisverkehr überfuhr und gegen ein Wohnhaus raste. Von dort wurde das Fahrzeug frontal gegen die Familie geschleudert....
(Quelle, t-online)



Peter

Gast am 08 Jan 2012 20:52:21

Punkte fallen nicht vom Himmel. Punkte erhält man durch sein Fahrverhalten oder Unachtsamkeit oder schlichtweg durch Dummheit.

Ich finde das Punktesystem im Grundsatz richtig. Aber Punkte sollte es auch nur da geben, wo eine Gefährdung im Zusammenhang mit der Handlung steht.
Eine abgelaufene TÜV-Plakette in einem Fahrzeug in der Garage mag eine Ordnungswidrigkeit sein, aber solange man nicht damit fährt, sehe ich darin keine Verkehrsgefährdung. Bei der Feinstaubplakette sehe ich das auch so.

Dafür finde ich die Strafen für Alkohol am Steuer immer noch viel zu mild. Alkohol und Drogen am Steuer ist immer eine potentielle Gefährdung und sollte im Wiederholungsfall ruhig härter gestraft werden.
Wie manche Alkohol am Steuer als Kavaliersdelikt runter reden finde ich haarsträubend.

Auch empfinde ich dichtes Auffahren als wesentlich gefährlicher wie schnelles Fahren. Wer sehr dicht auffährt hat auf der Straße nichts verloren.

Meine ganz besonderen Lieblinge sind aber die, welche im Berufsverkehr durch permanentes links/rechts Kolonnenhüpfen ohne Rücksicht auf Sicherheitsabstände sich selbst einen Vorteil verschaffen, aber alle anderen zum Abbremsen zwingen. Diese Verkehrsraudies gehören "ausgesiebt" und stillgelegt.

Aber noch wichtiger wie alle Gesetze finde ich Vernunft und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Auch wenn ich im Recht bin muss ich deshalb mein Recht nicht um jeden Preis erzwingen.

MDDIO am 08 Jan 2012 23:39:29

Also hier geistern wilde Gerüchte über Punkte herum:

Fahren ohne Versicherung - 7 Punkte, fahren ohne Zulassung -7 Punkte.....

Richtig ist:
Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat, dafür kann man eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bekommen. In Flensburg gibt´s 6 Punkte. --> Link

Fahren ohne Betriebserlaubnis ist keine Straftat! Das wird nach dem Bußgeldkatalog abgehandelt. 50 Euro Bußgeld und 3 Punkte in Flensburg nach dem Bußgeldkatalog 2012. --> Link

Also zusammen max. 9Punkte, keine 14! Das ist zwar viel aber durchaus gerechtfertigt.

Wenn jemand nur mit falsch parken 18 Punkte einfängt, dann ist der sicherlich nicht geeignet ein Fahzeug zu führen. Wenn´s dafür nämlich überhaupt Punkte gibt, dann nur mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder von Einsatzfahrzeugen, und zwar jeweils nur 1 Punkt. Wer das 18 mal wiederholt, der ist wirklich unverbesserlich und sollte zu Fuß gehen.

Klar, wenn einer besoffen, mit unversichertem Fahrzeug am Fußgängerüberweg überholt, dann bekommt er dafür (hoffentlich) 20 Punkte:

7 für den Suff,
6 für das unversicherte Fahren,
3 für Fahren ohne Betriebserlaubnis und
4 für das Überholen am Fußgängerüberweg.

Aber mal ehrlich: Brauchen wir solche Leute im Straßenverkehr?

RaiWo am 09 Jan 2012 14:03:41

Guude!
Nach meiner Tageszeitung,ist der Unfall in Alzenau auf einen Schlaganfall des Fahrers zurückzuführen.
CU
Vutschko

giovannibastanza am 09 Jan 2012 14:58:02

Hallo, Leute , ich finde es sehr schön und beruhigend , dass hier wenigstens vordergründig Einigkeit darüber besteht , dass das Einhalten von Verkehrsvorschriften eine Bürgerpflicht ist.
Aber wenn man genau liest, gibt es immer ein -Aber-und as sieht natürlich jeder subjektiv.
Ohne Fahrvervots und Punktedrohung ist nur auf Bußgeld geeschränkt keine Verkehrsmoral herstellbar, deshalb hat der Gesetzgeber diese Form gewählt.
Ist doch gut das nicht jeder seine Ansprüche durchsetzen kann , wie er die Sache sieht. Außer natürlich durch Einsprüche bei einer Buße oder Srafe .
Wir haben dabei noch ein sehr moderates System . denn wenn wir mal iO.
21 Km/h geschwindigkeitsübertreung nehmen , kann man das 8 X tun.
Dann geht man zu einem ASP (Punkteabbau) , da werden 4 Pt abgezogen . Dann hat man 4 PT . Von 4 bis 18 kann man noch einmal 14 x zu schnell fahren. Zwischenzeitlich kann man zu einem psychologischen Beratungsgespräch gehen und noch einmal 2 Pt. abbauen.
Das ist doch sicher großzügig.
Wenn ihr euren Ehefrauen 24 x untreu werden würdet , vorausgesetzt sie merkt es , dann habt ihr sehr schlechte Karten . Jedenfalls sehr teure.
Was aber gar zu häufig übersehen wird , ist die Tatsache das kleinere noch unter 40 € und der Punkteschwelle liegende Vergehen bei den Ordnungswidrigkeitenstellen der Komunen regisstiert werden .
Das könnte in der Summe dann auch mal zu der Frage führen liegt da evtl. eine Nichttauglichkeit vor.
Giovanni.

Gast am 09 Jan 2012 17:02:43

giovannibastanza hat geschrieben: liegt da evtl. eine Nichttauglichkeit vor.
Giovanni.


Hallo,
was man auch nicht vergessen darf dabei:
ist man untauglich zum führen eines Kfz kann je nach Schwere des Falles das auch die Frage aufwerfen, ob man für weitere wichtige Erlaubnisse nachtträglich untauglich ist. Ich kenne den Fall eines Trunkenboldes mit Fahrerflucht, da waren plötzlich alle Waffenerlaubnisscheine weg, die Waffen mussten unter Not verkauft werden. Sprengstofferlaubnisscheine usw auch möglich zu entziehen.
Das kann bis zur Gewerbeuntersagung führen, aber dann ist Führerschein nur das letzte Glied in der Kette (oder das erste, je nachdem, wie man das sehen möchte).

DAS sind dann die Stories, wo Verwaltungsbeamte am Stammtisch ganz blöd aussehen, man vergißt, dass diese am blöd-fahren ja wohl keine Schuld haben.

giovannibastanza am 09 Jan 2012 20:37:42

Manne, das stimmt ,und nach einer Staftat ist man natürlich vorbestraft, was bei einem Wechsel der Arbeitsstelle immer besonders auffällt.
Manchmal wird es auch vergessen und führt zu einer Kündigung.
Ciao. Giovanni.

wolfherm am 09 Jan 2012 23:33:28

giovannibastanza hat geschrieben:Manne, das stimmt ,und nach einer Staftat ist man natürlich vorbestraft, was bei einem Wechsel der Arbeitsstelle immer besonders auffällt.
Manchmal wird es auch vergessen und führt zu einer Kündigung.
Ciao. Giovanni.



?????

giovannibastanza am 10 Jan 2012 14:30:16

Hallo, wolfherm , das ist sehr einfach, die meisten Menschen stellen sich unter einer Straftat etwas ganz großes vor. Dass sie mal für mehrmaliges Schwarzfahren mit der Sraßenbahn oder für Entfernen von der Unfallstelle auch eine Strafe bekommen haben , haben sie längst vergessen , wenn sie eine neue Arbeitsstelle antreten wollen. Demnach geben sie an , sie wären nicht vorbestraft. Die Geschäftsleitung kann dann meistens fristlos kündigen .
Das ist doch manchmal tragisch, oder?
Giovanni.

Gast am 10 Jan 2012 15:16:18

in dem Zusammenhang:
bin immer wieder beim smaltalk am Stplatz überrascht, wie wenige wissen, dass sie ganz rasch bei einer Vorstrafe wegen Nötigung landen, wenn sie dicht auffahren als Beispiel. Beim Genötigten sitzen zwei Zeugen oder mehr und schon ......

Dafür gibts kein Bußgeld, sondern einen Strafbefehl, wenn es ungut läuft (keine Einstellung des Verfahrens)

knauserich am 10 Jan 2012 16:03:46

giovannibastanza hat geschrieben:Hat jemand bereits alle Stadien des Punktesystems durchlaufen, einschl. des Entzuges der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten und er hat nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis innerhalb kürzester Zeit bereits wieder acht Punkte erreicht, kann die Fahrerlaunisbehörde wiederum den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.
Oberverwaltungsgericht Münster Aktenzeichen16 B 212/11

Dieses Urteil soll nur mal klarmachen , wie groß die Machtfülle der STVÄ ist.
Weil auch in diesem Forum häufig gar zu oberflächlich mit Richtlinien , zumindest gedachtermassen umgegangen wird.
Giovanni.


aber wenn er doch eine schwere kindheit gehabt hat.....?!

wolfherm am 10 Jan 2012 17:15:07

giovannibastanza hat geschrieben:Hallo, wolfherm , das ist sehr einfach, die meisten Menschen stellen sich unter einer Straftat etwas ganz großes vor. Dass sie mal für mehrmaliges Schwarzfahren mit der Sraßenbahn oder für Entfernen von der Unfallstelle auch eine Strafe bekommen haben , haben sie längst vergessen , wenn sie eine neue Arbeitsstelle antreten wollen. Demnach geben sie an , sie wären nicht vorbestraft. Die Geschäftsleitung kann dann meistens fristlos kündigen .
Das ist doch manchmal tragisch, oder?
Giovanni.


Du scheinst ja von ganz vielen dingen Ahnung zu haben - Arbeitsrecht gehört aber sicherlich nicht dazu.

BernhardK am 10 Jan 2012 22:14:53

Hallo !

Schwarzfahren ist zwar verboten, genauso wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Doch warum sollte man diese Straftaten bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle angeben?

willweg am 10 Jan 2012 23:47:18

Eine vorstrafe ist aber schon was anderes als mal schwarzfahren
... Und ich wollte auch keine kriminellen mitarbeiter
Oder solch einen zornnickel der sich nicht mal am steuer zusammenreissen kann. Das bringt der nämlich in anderen Stresssituatioben dann auch nicht hin

brawo1 am 10 Jan 2012 23:59:29

willweg hat geschrieben:Eine vorstrafe ist aber schon was anderes als mal schwarzfahren
... Und ich wollte auch keine kriminellen mitarbeiter
Oder solch einen zornnickel der sich nicht mal am steuer zusammenreissen kann. Das bringt der nämlich in anderen Stresssituatioben dann auch nicht hin


Vorstrafe ist Vorstrafe und da gehört bei einer Verurteilung auch Schwarzfahren dazu. Davon abgesehen müssen begangene Straftaten nur unter bestimmten Voraussetzungen angegeben werden.
Und z.B. eine Verurteilung wegen Unfallflucht hat den Arbeitgeber nicht im geringsten zu interessieren, wenn sich der Bewerber z.B. für einen Bürojob bewirbt.

kintzi am 11 Jan 2012 06:40:18

Bin sehr erstaunt über die Punkt-Fachkenntnise hier im Forum u. was einem alles so passieren kann.Da bin ich ja völlig ahnungslos. Und das bei 54 Jahren FS, 1,5Mill. km, u. einmal 1 Pkt. wegen 0,8 sec Rot . Muss wohl im Leben fürchterliches Glück gehabt haben. Und trotz der Anschläge der Anderen, zuletzt durch Cayenne, überlebt. Richi

Jagstcamp-Widdern am 11 Jan 2012 09:34:38

bei neueinstellungen interessieren mich irgendwelche vorstrafen nicht die bohne.
ob der/die bewerber(in) was taugt, erfährt man auf anderen wegen...

grusz hartmut

rinto am 11 Jan 2012 13:54:29

"Vorbestraft" ist übrigens nur, wer eine Geldstrafe von mehr als 90 TS oder eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten erhält.

Viele aus Nürnberg, Edgar

giovannibastanza am 11 Jan 2012 15:46:07

wolfherm, danke für die Einschätzung , ich würde von vielen Dingen eine Ahnung haben .
Ich will und kann kein Multikompetenzgenie sein.
Ich habe immer festgestellt, wer meint er hätte immer und überall etwas zu sagen, das ist ein Halblaie oder ein Halbwissender . Beide sind mir ein Graus. Nur mein Fach habe ich immer voll ausgefüllt und werde auch heute noch häufig um Rat gefragt.
Giovanni.

Gast am 22 Jan 2012 10:01:44

inpraxi hat geschrieben:Ich frage mich , warum die Richter nicht generell sich den letzten Steuerbescheid vorlegen lassen bwz ihn beschaffen.


Weil dann innerhalb von einer Woche alle Justizbehörden platzen würden, wenn ich sage das es Justizbehörden in NRW gibt die Täglich bis zu 3000 neue Verkehrsanzeigen bekommen, auch wenn von diesen 3000 Anzeigen nur 1000 den Weg zum Richter finden ist das ein netter Haufen.
Als Laie kann man sich diesen Verwaltungsaufwand garnicht vorstellen, dies ist auch soweit verständlich, da ja jeder genügend Probleme mit seiner Sache hat.

Gast am 22 Jan 2012 10:12:38

willy13 hat geschrieben:
inpraxi hat geschrieben:Ich frage mich , warum die Richter nicht generell sich den letzten Steuerbescheid vorlegen lassen bwz ihn beschaffen.


Weil dann innerhalb von einer Woche alle Justizbehörden platzen würden, wenn ich sage das es Justizbehörden in NRW gibt die Täglich bis zu 3000 neue Verkehrsanzeigen bekommen,.


ich dachte auch nicht an den Papierkrieg, sondern kurz vor der Urteilsfindung wird der Betroffene soweit ich weiß nach seinem Einkommen gefragt. Und da müsste der statt einer (etwas geschönten) Antwort einfach seinen Steuerbescheid vorlegen. Also nicht im Vorverfahren erst beim Urteil.

schnatterente am 22 Jan 2012 16:40:39

Ich sehr schon ,das ist eine ganz schwierige und spekulative Diskussionsrunde. :D

RaiWo am 22 Jan 2012 17:21:36

Guude!
Berufsbedingt kenne ich einige Richter, die sich den letzten Einkommensteuerbescheid vorlegen lassen. Das dauert nur eine Minute, Verwaltungsaufwand gleich null.
Nur bitte ich eines zu bedenken: Der Bescheid spiegelt nicht wieder, was eigentlich verdient wird. Denke da nur an die verschiedensten Abschreibungsmöglichkeiten.
Da ist auch eine gewisse Lebenserfahrung notwendig.
CU
Vutschko

giovannibastanza am 22 Jan 2012 17:49:19

Raiwo, und andere,
Über allem steht die Ermahnung des Richters vor Gericht die Wahrheit sagen zu müssen ,es sei denn man beschuldigt sich selber.
Diese Ermahnung hat manche Knie schon weich werden lassen.
Ciao.Giovanni.

Gast am 22 Jan 2012 19:00:11

RaiWo hat geschrieben:Guude!
Berufsbedingt kenne ich einige Richter, die sich den letzten Einkommensteuerbescheid vorlegen lassen. .....Der Bescheid spiegelt nicht wieder, was eigentlich verdient wird. Denke da nur an die verschiedensten Abschreibungsmöglichkeiten.
Da ist auch eine gewisse Lebenserfahrung notwendig.
CU
Vutschko


Hallo,
das ist klar**, aber immer noch etwas "richtiger", als den Beschuldigten nach dem Einkommmen zu fragen :D

**Es soll ja Zahnärzte geben, deren Kind BaFöG bekommt, aber wahrscheinlich ist das ein Märchen :D

a.miertsch am 22 Jan 2012 19:10:11

RaiWo hat geschrieben:Guude!
Da ist auch eine gewisse Lebenserfahrung notwendig.
CU
Vutschko


Wäre ja schön, wenn es das gäbe, nur ein Richter muß sich an Gesetze halten und hat nur da einen Ermessensspielraum.
Was soll der arme Kerl denn noch alles können. Die Winkelzüge der Steuerhinterzieher decken ja nicht mal die Spezialisten auf. Die bedienen sich doch mit Hilfe unserer Steuergroschen, zwielichtiger Existenzen, die ihnen mal eben eine CD für ne Mio. rüberschieben, um an die Informationen zu kommen.
Albert

RaiWo am 22 Jan 2012 21:15:59

Muss mich verbessern bzw. ergänzen:
Der angestellte Arbeitnehmer/Beamte muss natürlich seine Verdienstbescheinigung vorlegen.
CU
Vutschko

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