Hallo!
Habe mein Wohnmobil Zulassung 03-2010 schon 8 mal zur Behebung von
Mängeln zum Händler gebracht.(Gewährleistung)
Kann ich eine Entschädigung verlangen?Zum Beispiel Kilometergeld für die
Verbringung.
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Hallo!
Habe mein Wohnmobil Zulassung 03-2010 schon 8 mal zur Behebung von Mängeln zum Händler gebracht.(Gewährleistung) Kann ich eine Entschädigung verlangen?Zum Beispiel Kilometergeld für die Verbringung. 8 mal ist heftig. Wir bekamen kein Kilometergeld, denn uns wurde gesagt, wir müssten dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Also der Händler müsste nicht die Möglichkeit, also die Verbringung dorthin, bezahlen.
Inzwischen haben wir aber erfahren, dass es auch andere Lösungen gibt. Das Thema hatten wir hier schonmal. Vielleicht hilfts weiter --> Link Hallo,
wir hatten vor 2 Jahren das gleiche Problem, mußten mehrmals zum Händler um Gewährleistungsarbeiten ausführen zu lassen. Der Händler bestand darauf es in seiner Werkstatt machen zu lassen. Da das für uns jedesmal hin und zurück 400 km waren habe ich mich beim Verkehrsrechtschutz beraten lassen. Wärend der Gewährleistungszeit muß der Kunde SCHADENSFREI gehalten werden dazu gehören auch die Anfahrtskosten. Wenn der Schaden dafür sorgt das das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist (z.B. Bremsen wie bei uns) muß auch der Transport per Abschleppwagen bezahlt werden. Es sei denn der Händler stimmt zu das der Wagen in der nächsten Werkstatt auf seine Kosten repariert wird. Ein Rechtsanwalt hat für uns beim Händler eine Entschädigung durchgesetzt. Wenn man alle Tankquittungen hat bekommt man Alles ersetzt, hatten wir leider nicht so gab es nur ein Pauschalzahlung. strassenfuchs
Also, ganz ehrlich, so etwas käme mir nie in den Sinn. Und dann auch noch Anwalt. Aber der hat ja sicher ohne Honorar gearbeitet. Hallo WFO
1. Der Anwalt war nicht umsonst, sondern über die Rechtschutzversicherung des ADAC die wir jährlich mit dem Schutzbrief bezahlen, einen Eigenanteil muß man auch noch tragen. 2. wir sind keine "Prosesshansel" aber nachdem die letzte Reparatur angefallen war haben wir Deutschland für 7 Monate verlassen und vom Ausland läßt sich sowas schlecht händeln. 3. das Wichtigste. Wenn der Händler nur einmal gesagt hätte fahrt zur Tankstelle und tankt einmal voll als Entschädigung hätten wir danke gesagt und die Angelegenheit wäre erledigt gewesen. Aber im Gegenteil als durch seine Schuld die Bremsen ausfielen wollte er uns zwingen 500 km zu ihm zu fahren immer mit der Gefahr das die Bremscheiben brechen. Wenn wir dies nicht tun würden müssten wir den Schaden selber zahlen. Der ADAC den wir gerufen hatten hat uns dann aber eine Weiterfahrt verboten und das Fahrzeug in die nächste Werkstatt gebracht. Darum haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet, wer so mit einem Kunden umgeht der ein nicht gerade billiges Fahrzeug erwirbt hat es nicht anders verdient. strassenfuchs Meines Wissens mußt Du das Fahrzeug hinbringen, wenn es fahrbereit ist. Wenn es nicht fahrbereit ist kannst Du leider Deiner Pflicht es hinzubringen nicht nachkommen.
Wenn Du es hinbringts hast Du einen Rechtsanspruch auf Erstattung Deiner Zeit und Deiner Kosten. Bei einem neuen WOMO können das ca. 75 ct / km sein.
wenn du dafür einen Link für diese Meinung hättest, wäew ich sehr dankbar Für welchen Teil der Meinung ? Oder für beide Teile ?
hier im Forum war dazu was vor kurzem. Rossi
Wahrscheinlich meinst Du --> Link hier?
--> Link der Link für den ersten Teil ... vom ersten Teil :D : Hinbringen musst Du! (Wie es aussieht, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, wird damit nicht abgehandelt) Zum "zweiten" Teil hatte ich im vorherigen Post schon den Link gesetzt. Aber der wird auch in dem gerade angebotenen Link bestätigt - nur nicht so im Detail. Wenn ein Händler sagt, man müsse bringen, bekomme aber keine Fahrtkostenerstattung, sollte man überlegen, ihn wegen Betruges anzuzeigen. Er weiß es nämlich besser.
Der Link hierzu ist: --> Link Der Erstattungsanspruch steht im Gesetz: --> Link Dass der BGH endlich klargestellt hat, wo beim Kauf einer Sache der Ort der Nachbesserung ist, schafft Rechtsklarheit. Dies ändert aber nichts daran, dass der Verkäufer die "Aufwendungen", also nicht Zeitverlust oder Nutzungsausfall, entschädigen muss. Aufwand sind die tatsächlichen Fahrtkosten. Der Link zum Erfüllungsort ist der hier: --> Link Und wenn bei der Nachbesserung Ein- und Ausbauten fällig werden, sind auch diese Kosten vom Verkäufer zu übernehmen. Hier der Link: --> Link Und wenn dann prozessiert werden muss, kann man die Kosten neuerdings sogar als Privatmann von der Steuer absetzen, wenn man keine Rechtschutz hat. Hier die Entscheidung des BFH: --> Link Und warum man eine Rechtschutzversicherung haben muss, steht hier: --> Link Falls sonst noch Fragen sein sollten ....
danke dir sehr! SO sollte es sein, Meinungen belegen, dann werden sie meist zu Tatsachen. Bei juristischen und medizinischen Themen bin ich ziemlich kritisch, was blose Meinungsäußerungen angeht ohne Belege, das kann teuer und/oder gefährlich werden. Mein Problem ist: der Händler wäre 300km entfernt. Ich habe mich mit Eura darauf geeinigt, dass ich eine Werkstatt 50km entfernt verwenden darf für Gewährleistungsarbeiten. Aber erster Ansprechspartner wäre juristisch der Verkäufer(Händler), mal sehen, wie ich das hinkriege, den hatte ich bisher aus den paar Kleinigkeiten (die zu erledigen waren) rausgehalten.
Exakt ! Mein Händler (150 km einfache Entfernung) erklärte mir kürzlich, HYMER würde nur die Fahrkosten zum jeweils nächstgelegenen Händler anerkennen / ersetzen.
Das erscheint mir völlig unsinnig: Es gibt zwar einen nähergelegenen Händler (ca. 90 km), aber mit dem habe ich doch überhaupt kein Vertragsverhältnis / keinen Anspruch auf Nachbesserung... Im Gegenteil wird dieser Händler wohl kaum darüber erfreut sein, dass ich bei der weiter entfernten Konkurrenz gekauft habe, und wird entsprechend wenig Engagement in der Mängelbeseitigung entwickeln. Gibt es ähnliche Erfahrungen? Sigi
Mag ja alles sein was du schreibst. Dennoch solche Überlegungen kämen mir nie in den Sinn!
Naja, vielleicht gilt die deutsche Rechtslage für euch Eidgenossen ja auch nicht. Andrerseits: Warum sollten wir hier in Deutschland unser Recht nicht in Anspruch nehmen? brainless :wink:
jou, man erreicht damit weit mehr, als nur Geld zu bekommen. denn: nur die Händler sind betroffen, sie haben die Möglichkeit eher als wir Kunden, dass die Endkontrolle bzw die Konstruktionen beim Hersteller verbessert werden, damit sie weniger solche Forderungen haben. Weiterer Nebeneffekt: Händler, die etwas unbedachte Käufer (die haben evtl nur das 1. Mal einen Kauf vor Augen) auf Messen usw ködern, werden gezwungen, selbst auf die Entfernungen zu achten oder den Kunden an seinen Messekollegen weiter zu reichen, der näher liegt. Insgesamt gesehen wären das ja keine Nachteile für alle. |
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