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Guten Abend zusammen
Ich hatte am 10.1.12 inSüdfrankreich einen Unfall mit dem Nagelneuen Womo Wer im Forum hatte scho mal einen Unverschuldeten Unfall mit Personenschaden ( bin im Krankenhaus aber in Deutschland) in Frankreich, und kann mier seine Erfahrungen im Bezug auf die Abwiklung mit einer Französischen Versicheung geben .Sollte mann einen Anwalt in Frankreich damit beauftragen oder das ganze einem Deutsche Anwalt übergeben.Eine Rechtschutzversicherug ist Vorhanden. Binn für alle Infos Dankbar. Erstmal gute Besserung.
Das ist wohl der "worst case". :( Aber Du solltest Dir einen deutschen "Korrespondenzanwalt" besorgen, damit Deine Angelegenheit kompetent erledigt werden kann. Mein persönlicher Vorschlag: Sprich "mückenstürmer" an... Genesungswünsche Felix52 :) Kontaktiere doch deine RV, die sollten doch hier weiterhelfen können???
Ich wünsche Dir vor allem erstmal alles Gute und gute Genesung!! Was sagt denn der ADAC ?
Hallo ich habe eine Anwaltskanzlei für dich die ist aber im Saarland --> Link didje Hallo Georg1025,
ich kann dir ebenfalls (wie Felix52) nur empfehlen einen Anwalt mit der Wahrung deiner Interessen zu beauftragen- Mückenstürmer- ist hier sicherlich nicht die schlechteste Empfehlung. Auf keinen Fall (!!!!) solltest du eine Empfehlung deiner RV (Rechtschutzversicherung) folgen. Such dir ggf. in den "gelben Seiten" deiner Stadt einen RA (Rechtsanwalt) der als !! Schwerpunkt "Verkehrsrecht" hat. Ich kenne Mückenstürmer nicht, aber ich habe fast täglich beruflich mit Schadenabwicklung zu tun und kenne (zumindest teilweise) die "Empfehlungen" der RV. Das dies nicht immer die beste Wahl (für dich) kann ich dir nur ans Herz legen. Viel Glück und Nerven (muss nicht unbedingt sein) Bernd PS: was oft nicht bedacht wird- Anwalt ist nicht gleich Anwalt!! ....wenn du Zahnschmerzen hast, geht du auch zum Zahnarzt und nicht (z.B.) zum Orthopäden - obwohl beides Ärzte sind leider sagen die meisten RA´s nicht, das sie von der Materie keine Ahnung haben!! hallo georg:
ich hoffe du hast eine auslandshaftpflicht für dein womo; sonst kann es sein dass du auf eine teil deines schadens sitzen bleibst. gute besserung KH
Mir wurde gesagt, dass die Versicherung gar keinen Anwalt empfehlen darf! Nach tiefem u. langen "bohren" wurde mir "nur" gesagt, gegen wen sie immer verloren haben. Seit dem schlafe ich seit 20 Jahren besser. :D Ging bei mir aber nur um´s Baurecht. In diesem Fall würde mein erster Anruf bei U. Dähn auflaufen, gerade weil auch der Fahrzeugschaden durch qualifizierte Gutachter bestimmt werden muss. Wenn mir dort nicht geholfen werden kann, würde ich auch den ADAC kontaktieren.
Hallo Kamann, Was ist das denn für eine besondere Versicherung. Habe ich nie was von gehört. Wenn der Unfall unverschuldet war, braucht seine normale Haftpflicht, die übrigens in ganz Europa gilt, garnichts zu zahlen. Der Unfall war in Frankreich. Das Problem wird sein, dass die französische Haftpflicht (des Unfallgegners) nur das zahlt, was sie auch in Frankreich zahlen müsste. Ich habe eine Vollkaskoversicherung. Die könnte für einen Teil des Schadens, der von der französischen Versicherung nicht übernommen wird, aufkommen. Ich würde die Sache erst mal meiner Versicherung melden und dann gibt es da noch eine spezielle Regelung an welche Versicherung man sich wenden muss, da habe ich mal was gelesen aber kann mich nicht erinnern, würde einfach, da ich Mitglied bin, den ADAC anrufen. Ich glaube aber, das meine Versicherung das auch wissen müsste. google sagt ... den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, die benennen dann den Regulierunsbeauftragten in Deutschland. Dort sind die Ansprüche anzumelden. Ein Kampf im Ausland scheint nicht nötig zu sein. Erst mal gute Besserung, Georg. Gesundheit ist das wichtigste aller Güter. Die gibt es nur einmal, WoMos gibt es viele.
Wenn du eine RS hast, den Unfall sofort melden. Rechtsberatung bekommst du auch von deiner HP, schon wegen der Abwehr von Gegenansprüchen. Aber selbst wenn alles bezahlt und geregelt wird, gewonnen hat man trotzdem nichts, aber viel freie Zeit und Urlaub verloren. Zuerst einmal gute Besserung und viel Erfolg bei der Durchsetzung deiner berechtigten Ansprüche.
Ein guter Deutscher Anwalt ist Dir leider nur zum Teil von Vorteil. Wichtiger ist, dass er sich auskennt wie die Gesetzeslage und die Vorgänge im Land des Schadens sind. Von daher wirst du wahrscheinlich 2 Anwälte brauchen. Einen in Deutschland und einen vor Ort, der auch entsprechende nationale Berechtigungen hat und auch WILLENS ist für Dich und Deinen Fall zu KÄMPFEN. Daher erachte ich es schon als sinnvoll mal mit dem ADAC o.ä. zu sprechen welche Anwälte aus Ihrere Erfahrung vor Ort zu empfehlen sind. Ansonsten verschläft der Anwalt irgendwwelche Fristen oder mögliche Anträge und du bekommst noch nicht mal mit, dass es hätte besser laufen können. Bon Voyage next time
hallo Bernhard, habe ich auch als Modul in meiner womovers. wenn der Gegner keine (ausreichende) Vers. haben sollte, greift das Modul ein. Zuerst einmal gute Besserung für Dich und Deine Familie!
Wir hatten Ende der 90er einen unverschuldeten Totalschaden mit dem WOMO in Frankreich (Gott sei Dank ohne Personenschaden, obwohl wir bei Tempo 80 von der Strasse "geschossen" wurden.). Das Fahrzeug wurde vom ADAC zurückgeholt (es war direkt nach dem Unfall nicht absehbar, ob das Fahrzeug wirklich Totalschaden war.) Der ADAC übernahm auch Hotelkosten und einen Mietwagen, damit wir zurückreisen konnten. Den Schaden für das Fahrzeug hat die Vollkasko übernommen. Für die Vermögensschäden habe ich meine Rechtsschutz in Anspruch genommen, die wiederum einen Vertrauensanwalt in Frankreich hatte, der meine Ansprüche nach französischem Recht durchsetzte. (Z.B. liess sich die Rückstufung in der VK nicht abgelten, war damals aber minimal) ---> Also Rechtsschutz in Anspruch nehmen, beraten lassen, Du benötigst Rechtsvertretung in F, nicht in D! (Übrigens war damals die Unterstützung des ADAC vor Ort und bei der Rückholung optimal und super, die anschliessende Versicherungs-/Rechtsberatung des ADAC weniger, da der ADAC von der Inanspruchnahme der Vollkasko abriet, was ein totaler Fehler gewesen wäre.) Frank hallo bernhard;
das ist eine haftpflicht versicherung die du zu deiner haftplichtversicherung abschließen kannst. sie kostet etwa 25 bis 30 euro im jahr und beinhaltet meist noch einen schutzbrief. das wichtigste sie zahlt den dir im ausland zugefügten schaden nach deutschen bedingungen und hält sich dann an die ausländische versicherung. gruß KH Habe ich auch bei der RMV abgeswchlossen,prima Sache im
Schadenfall,bekommst dein Geld und die Versicherung kann sich dann mit der gegnerischen Versicherung herum schlagen, spart Zeit und vor allem Nerven. Arno Von mir nur : Gute Besserung-und, daß nix zurückbleibt!!! Kopf hoch!
jonathan In Straßburg hatte ich einen unverschuldeten Unfall. Mir gab der ADAC die Nummer vom Zentralruf der Autoversicherer und bot mir gleich einen Dolmetscher an.
Link --> Link Die Fanzosen haben ihre Versicherungsdaten vorne an der Autoscheibe, die Autonummer hilft nicht viel, die sollte man unbedingt aufschreiben. Da ich nicht verletzt war, konnte ich Bilder machen. Darum konnte ich alles von unterwegs per Internet abwickeln. Meine Werkstatt schickte die Rechnung der Reparatur auch gleich an die gegnerische Versicherung und es hat alles reibungslos geklappt.
Ich empfehle Dir zuerst den Zentralrufs der Autoversicherer zu kontaktieren, von da bekommst Du weitere Auskünfte. Zitat FAQ --> Link
Du meinst die Versicherungsdaten, nicht die Autonummer! Das ist wichtig! Frank
Das hab ich doch geschrieben, oder? Was soll also Dein Beitrag?? :oops: na jaaa, soo ganz klar wars nicht :roll:
jonathan Hallo, kamann meint eine Auslands-Schadens-Schutzpolice, die bei manchen Haftpflichtvers. mit eingeschlossen ist oder sonst extra abgeschlossen werden muss. (20-30€/Jahr). Ersatz-Höchstsummen im Ausland meist nicht so hoch, Differenz zu hier u. wahrem Rep.-Wert wird erstattet. u. gute Besserung Richi
Sorry, aber georg1025 braucht Ratschläge von Leuten die im Ausland schon einen Unfall hatten, keine Versicherungsratschläge. Ich denke, dass die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung direkter Ansprechspartner ist, egal, wer jetzt welche Ideen hat, denn die müssen es im Endeffekt klärem und sollten in diesem Fall die beste Lösung parat haben. hallo paulinchen;
wenn durch einen versicherungstip (auslandshaftplicht) hingewiesen wird wie man seinen schaden vollens erstattet bekommt ist dieser ratschlag schon angebracht! er muß halt schon vorm schadensfall umgesetzt werden. und jedesmal wenn ich auf diese versicherung hinweise kommt positives echo also sollte man schon vorsorge treffen und nicht auf lösungen hoffen wenn das kind im brunnen liegt!! mfg KH
@paulinchen48 Naja, auch ich habe 2x gelesen, wie du das meinst. Und da es einige Schnell- und Querleser gibt, hat Frank das sicherlich nur nochmal klarstellen wollen. Wenn man etwas schreibt, ist es einem klar, was man ausdrücken will, aber das muss dem Leser noch lange nicht so klar sein - und hier war es tatsächlich ein bisschen unglücklich ausgedrückt. Als Antwort ein 'Ja, natürlich meinte ich das so' hätte dasselbe ausgedrückt, hätte sich aber freundlicher angehört. Sorry für OT. Georg, dir gute Besserung. Wenn es dir wieder besser geht, magst du ja vielleicht mal berichten, was geschehen ist. Trotzdem hoffe ich, dass die die Lust auf's Reisen mit Womo und Reisen in diesem schönen Land nicht vergangen ist. Gute Besserung wünscht Maggie
Was soll das jetzt? Bevor ich auf etwas antworte lese ich den Beitrag in der Regel sorgfältig durch, es wäre für uns alle angenehmer würden das alle tun, dann gäbe es nicht so viel unnötiges Geplapper. Und nun wird Georgs Thread auch wieder verquasselt! Sorry Georg und gute Besserung! Paulinchen,
ich habs verstanden, war super erklärt, und wird mir helfen wenn es mich mal in Frankreich erwischt :daumen2:
Ich danke Dir, hat mich doch wenigstens einer verstanden, und zu helfen war meine Absicht. Guten Tag zusammen,
erstmal Dankean alle für die Genesungswünsche . Ich hab mich bereits mit der ADAC Rechtsabteilung in Verbindung gesetzt und warte noch auf Antwort. Die Hilfe des ADAC in Frankreich war Ausgezeichnet mann hat mit dem Abschgleppunternehmen sofort Kontakt aufgenommen ,denn das wurden von der Polizei Verständigt .Das Fahrzeug wurde auf deren Abgesperrten Hof abgestellt.Auch der Abschlepper war sehr zuvorkommend und hatt sofort Bilder vom Womo an den ADAC und an meine Versicherung gesant,wegen der Schadengröße. Die Rückholung des Womo wird ca 10 bis 14 Tage dauern.Hoffe das sich bis dahin der Französische Versichere bei mir gemeldet hat,denn der Schaden ist doch sehr Groß. Werde dann weiter Berichten wenn das Ganze in D Angelaufen ist . Erst muss ich aus dem Krankenhaus raus . Aber das Reisen mit dem Womo werden wir deswegen nicht aufgeben.
Hallo Georg warum rufst Du nicht den Zentralruf an? Die sagen Dir welche deutsche Versicherung (Vertretung der Französischen) für Dich zuständig ist und regeln das mit der französischen Versicherung. Mit der Französischen Versicherung hatte ich gar nichts zu tun. Das ist doch der Sinn des Zentralrufes! Da bei mir klar war dass mich keine Schuld traf, brauchte ich auch keinen Anwalt. Hallo Georg,
wie geht es Dir und wie ging es weiter? Hallo,
erst mal stellst du oder am besten Dein Anwalt eine Forderung gegen die Versicherung in Deutschland, die mit der frenz. Versicherung zusammenarbeitet. Wenn die nicht zahlen musst du die franz. Versicherung verklagen, war bei mir so. Die Zürich-Versicherung (Abwickler der franz. Versicherung) hat nicht mal gezuckt ob meiner Ansprüche oder die meines Anwalts. Hab alles vorgestreckt weil ich keine Rechtsschutz-Versicherung habe. UND ganz wichtig: wenn du klagen willst, dann kannst du laut EU-Recht an deinem Wohnort die franz. Versicherung verklagen, hab ich so gemacht. Das Gericht in Siegburg hat dann kurzerhand die Versicherung - von denen war keiner da - zur Regulierung des Schadens verpflichtet, die konnten dann noch 4 lang das Urteil anfechten, hamse nicht gemacht. Dann mussten sie zahlen, hamse wieder nicht gemacht, dann hat der Anwalt auf Zahlung geklagt, dann endlich hamse überwiesen die A...löcher... Versicherungen, alles das gleiche Pack :explodieren: .. Viel Glück, und wenn du vielleicht noch nen Zeugen hast, kein Problem. Allerdings wenn der Frechman auch Zeugen hat oder auftreibt (weiß man nie, auf einmal hat einer was gesehen, der vorher nie da war, aufpassen) Apropos Zentralruf, hat nix genützt. Die hatten keine Ahnung wer der Versicherer war, hab mich durchgequält, auch auf französisch mit der franz. Agentur des Unfallverursachers gemailt, hin und her bis ich dann an der richtigen Adresse gelandet bin. In Frankreich haben sie nicht unbedingt das gleiche Verfahren wie bei uns, der Unfallverursacher hat mir nur seine Zentralagentur genannt bei der er versichert ist, diese wiederum versichert das Fahrzeug dann bei einer Versicherung, die der Franzose gar nicht kannte... Ciao Didier Wir hatten das "Vergnügen" in Italien mit Totalschaden.
Über die Referenzversicherung mit deutschem Anwalt und Gegengutachten der Dekra zu dem Gutachten des ital. Gutachters, bin ich fast vollständig entschädigt worden. In einem überschaubaren Zeitraum von knapp drei Monaten. Ganz wichtig sind Fotos, vom Unfallgegener, dessen Fahrzeug und Führerschein, von vorbeifahrenden Auto, die man als Zeugen ausfindig machen könnte, von der Versicherungmarke an der Windschutzscheibe dem eigentlichen Schaden u.s.w.
Aber wichtig ist die Gesundheit, deshalb ganz herzlich "Gute Besserung" Grupß Werner
:daumen2: Genau so ist es !! Uns hat es in Brügge (Belgien) erwischt. Was die Sache nicht gerade erleichtert hat war, dass der Unfallgegner ein Italiener war. Unternehme um Gottes Willen nichts selbständig bezüglich der französischen Versicherung und warte auch nicht, bis diese auf Dich zukommt. Das wird sie nämlich nicht machen oder Du ziehst den Kürzeren ! Damit der Geschädigte so unbürokratisch wie möglich zu seinem Recht kommt, hat man im EU Parlament lange gerungen, bis die Lösung mit dem "Zentralruf" gefunden war. Wir brauchten uns um nichts zu kümmern. Wir mussten lediglich 3 Seiten Vordrucke ausfüllen und alles ging seinen Weg. Gut bis wir unser Geld hatten dauerte ca 4 Monate, aber der Schaden wurde reguliert. Roman Und denke daran: auch aus der deutschen Referenzversicherung, die du, falls du sie nicht kennst, über den Zentalruf erfährst, wird nicht plötzlich ein sanftes Lamm. Alle Erfahrungen, die man mit Versicherungen im eigenen Land schon machen konnte, kann man auch in diesem Falle machen. Auch diese Referenzversicherung arbeitet nach dem Grundsatz, so wenig wie nur möglich zu bezahlen, denn sie muss sich das Geld bei der gegnerischen Versicherung ja zurück holen. Deshalb ist der Anwalt unbedingt erforderlich.
Wenn es in einzelnen Fällen auch ohne diesen gut läuft, dann ist das sicher ein Glücksfall. Werner Schade dass georg1025 sich nicht wieder meldet. :(
Hätte mich sehr interessiert wie alles geregelt wurde. |
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