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Bi Xenon Nachrüstsatz


exdettleffsfahrer am 18 Jan 2012 18:24:40

Moin Moin liebe Gemeinde,
hat von Euch schon jemand Erfahrung mit einem Bi Xenon Nachrüstsatz für H4 Lampen gemacht und kann mir davon berichten.

Hintergrund: bin in der Bucht auf einen solchen Satz gestoßen und daran interessiert. Preis ab 30€uronen aufwärts.



Frank

der sich für die Infos schon mal bedankt

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

mantishrimp am 18 Jan 2012 18:45:46

habe keine Erfahrung aber dein Gegenverkehr wird sich freuen!

ahd250 am 18 Jan 2012 18:50:33

Hallo exdettleffsfahrer,

das ist doch bestimmt ohne ABE :?: :(

Kannste alle 2 Jahre zum TÜV wieder ausbauen, sonst wird das nichts mit der begehrten Plakette.
Außerdem Ärger mit der Rennleitung.
Und denk an den Gegenverkehr.

Anzeige vom Forum


Oldfellow am 18 Jan 2012 19:15:27

Es gibt auch Xenon-Nachrüstsätze mit ABE.

Das sind dann aber komplette Scheinwerfer - nur Lampentausch geht gar nicht- und das Fahrzeug muss zwingend mit autom. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage ausgestattet sein oder werden.

Alles andere ist illegal und kostet ggf. viel Geld!

--> Link

Erpelairlines am 18 Jan 2012 19:41:49

Hallo Frank,
ich habe mir 2 Sätze eingebaut (1 Ablendlich und 1 Fernlichtsatz).
Die jetzige Lichtausbeute ist beim alten Sprinter mehr als super.
Einbau war ein Kinderspiel, leider ohne Tüv aber sch....egal.
1 x im Jahr 1 Stunde ausbauen und eine zum wieder umbauen für TÜV.
Ein Satz hat 100 Euro gekostet, wie die 30 Euro Sätze sind weiss ich leider nicht.

Uwe

exdettleffsfahrer am 18 Jan 2012 22:03:00

Danke für die vielfältigen Antworten und Hintergrundinfo´s.
Jetzt gibs neue ansätze.



Frank

madass am 21 Jan 2012 08:58:41

@ erpelairlines: finde ich ganz schön rücksichtslos, dass dir das schei...egal ist.
Xenon´s neigen ohnehin zu blenden, solche die nicht genehmigt sind noch viel mehr. Ein geblendeter Autofahrer ist ein Sicherheitsrisiko, vor allem für Fußgänger.

Im übrigen ist zumindest hier in Bayern die Polizei angehalten solche Untaten auszumerzen. Insbesondere ältere Autos die mit Xenon daher kommen werden angehalten und überprüft. Das ist relativ leicht schon von aussen zu erkennen, weil bei denen fehlt in aller Regel die obligatorische Scheinwerferreinigungsanlage. Natürlich haben sie auch keine automatische Höhenanpassung.
Das Bußgeld ist aber richtig teuer, hab mal was von 200 Euro gehört (Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis betrieben).

Na ja, aber Hauptsache du siehst ein biserl mehr!

mfg. aus München

rolf51 am 21 Jan 2012 09:10:55

Hallo,

ich lese immer Xenon? Xenon Nachrüstsätze gibt es nicht! Nur kompl. Leuchten! Birnen die ein wenig das Xenonlicht nachahmen sind welche die mit einer höheren Stromstäre fahren, dadurch heller aber auch die Lebenszeit kürzer! Der Näheres wissen will, mal in ACE Club schauen hier wurden div. Lampensätze überprüft.

matthiast4 am 21 Jan 2012 10:09:23

rolf51 hat geschrieben:Hallo,

ich lese immer Xenon? Xenon Nachrüstsätze gibt es nicht! Nur kompl. Leuchten! Birnen die ein wenig das Xenonlicht nachahmen sind welche die mit einer höheren Stromstäre fahren, dadurch heller aber auch die Lebenszeit kürzer! Der Näheres wissen will, mal in ACE Club schauen hier wurden div. Lampensätze überprüft.


Natürlich gibt es X-Licht Nachrüstsätze. Wie war das, wenn man keine Ahnung hat... . Und warum sollte eine Lampe die ein bißchen blau ist eine höhere Leistung haben müssen, das ist auch Quatsch. Da wird der Glaskolben blau gemacht, das geht auch mit 55W, bringt nur nichts, ausser etwas Optik und noch weniger Licht auf der Straße. Aber weder optisch noch von der Lichtausbeute hat das was mit Xenon zu tun.

Die Nachrüstsätze bestehen aus Brennern die man statt der Originalleuchtmittel einsetzt und Zündgeräten.
Bei Sätzen für 30 Euro gehts wahrscheinlich nur um die Brenner, aufpassen, dass auch die Zündgeräte dabei sind, die Brenner zünden nur mit der entsprechenden Hochspannung.

Zu den rechtlichen Hintergründen wurde und wird noch genügen kommen.
Das muss jeder selber wissen.
Wenn mich wer blendet, habe ich zum Abblendlicht noch 4x100W Fernlicht zum dagegen halten. :D

Gast am 21 Jan 2012 10:39:09

Einfach nur Schwachsinn. Aber es gute H4 u.H7 Ersatzleuchten mit mehr Power. Und zum Thema Licht an die Womo Fahrer die Energie sparen wollen. Bei Regen, Dämmerung usw. zur eigenen Sicherheit bitte Licht einschalten. :wink:

batchman99 am 21 Jan 2012 19:07:56

Erpelairlines hat geschrieben:ich habe mir 2 Sätze eingebaut (1 Ablendlich und 1 Fernlichtsatz).
Die jetzige Lichtausbeute ist beim alten Sprinter mehr als super.
Einbau war ein Kinderspiel, leider ohne Tüv aber sch....egal.
1 x im Jahr 1 Stunde ausbauen und eine zum wieder umbauen für TÜV.
Ein Satz hat 100 Euro gekostet, wie die 30 Euro Sätze sind weiss ich leider nicht.


Habe ich am PKW auch so gemacht.

Bei Reflektor-Scheinwerfer ist Xenon etwas ungünstig und erzeugen meist viel Streulicht.
Habe deshalb erst auf Projektions-Scheinwerfer ("Linsenglotzer") umgerüstet, dann Xenon-Brenner auf H1-Sockel nachgerüstet.
8000 Kelvin war mir etwas zu blau, habe dann auf neutralweiße 4300K gewechselt.

Gäbe es diese Linsen-Scheinwerfer auch für den Duc-230, hätte ich dort auch schon längst umgerüstet.

Gast am 21 Jan 2012 19:48:29

Hallo batchman99 und erpelairlines,

ist es euch wirklich gleichgültig, dass durch diese illegalen Umbauten andere Verkehrsteilnehmer eventuell geblendet und damit gefährdet werden können?

NaviGer am 21 Jan 2012 20:07:26

Hallo Hans S,

ist es euch wirklich gleichgültig, dass durch diese illegalen Umbauten andere Verkehrsteilnehmer eventuell geblendet und damit gefährdet werden können?

Da stimme ich Dir voll zu. Bei älteren Menschen nimmt die Linsentrübung des Auges zu und damit auch die Blendung.
Auch Brillenträger (so wie ich), sind auch bei besten Gäsern stärker geblendet als Normalsichtige.

Aber vielleicht sehen die 'Aufrüster' selbst schon schlechter und sollten vielleicht eher mal zum Augenarzt gehen und die Nachtsichtigkeit prüfen?
Also die Ursachen beseitigen und nicht die Symptome durch unzulässiges Licht.

jonathan am 21 Jan 2012 20:16:50

Die Umrüstung auf "echtes" Xenon-Licht wird extrem teuer und ist sehr aufwendig, da anschl. auch noch eine Tüv-Prüfung, Änderung der Betr.-Erlaubnis ansteht usw.
Aber es gibt doch Alternativen: Ich habe meinem alten Schätzchen Mercedes 260 E W 124 die Osram Nightbreaker als H4-Licht gegönnt--und oh-staun: habe jetzt genausoviel Lichtausbeute wie bei unserem modernen Passat mit serienmässigem Bi-Xenon-Licht!!! Selbst geprüft auf nachtdunkler Strasse mit beiden Wagen= Erkennen von weit entfernten Bäumen subjektiv kein Unterschied spürbar. Und im Nebel und starkem Regen( Nebellampen an)ist der Youngtimer-Mercedes mit seinen sehr großen Lichtaustrittsöffnungen dem modernen Passat um Längen voraus- trotz seiner 20 Jahre auf dem Buckel. Und- auch wichtig bei den heutigen Werkstattpreisen: Wenn beim Benz mal irgendeine Birne durchbrennen sollte, kann ich diese ggfls. mit verbundenen Augen und mit einer Hand innerhalb einer Minute wechseln- beim modernen Auto braucht man nicht selten 1-2 Stunden Werkstattaufenthalt :evil:
jonathan

Gast am 21 Jan 2012 21:06:04

In meinem 4x4 Forum haben wir gerade den Fall, das es wegen der mistigen Xenon- billig- zubehör- Funzeln zu einem Unfall mit Personenshaden gekommen ist.

Das getunte FUG wurde sichergestellt, gegen den Fahrer wurde Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet, u.a. Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Spaß beginnt.
DAS wird so richtig schön teuer. Der Junge wird den Tag an dem er auf die Idee kam verfluchen bis er in die Kiste hüpft. Und das ist GUT so !

Wer wissendlich diese nicht zugelassenen Birnchen innerhalb des Bereiches der STVO benutzt, dem gehört, ginge es nach mir, wegen assozialem Verhalten der Lappen entzogen, diesen für mindestens 2 Jahre in Flensburg konserviert und nur nach Ablegen eines neuem Führerschein und bestandener MPU mit Auflagen wieder in den Verkehr entlassen.

Ich werde JEDEN anzeigen von dem ich weiß, das er diesem lebensgefählichen Mist eingebaut hat.

Das ist das LETZTE, Aber das Allerletzte.

Macht keinen Mist. Die Osram oder Phillips Birnchen tun es auch und gefährden keine Leben. Vernünftige, zugelassene Birnchen, ein Relais dazwischen und schon hat man legales gutes Licht.


Erpel....ich finde es Schade, das Du kein Foto Deines WoMo gepostet hast.
Das Kennzeichen würde so manchen nämlich sehr interessieren. Nur mal By the Way und als Tipp. Auf die Idee könnten auch BÖSE Menschen kommen.

batchman99 am 21 Jan 2012 21:35:44

Zubehör wird nicht zwangsläufig deshalb gefährlich, weil es keine Zulassung hat.
Der Gesetzgeber ist der Meinung, das "illegales" Xenon genauso "gefährlich" ist wie "illegale" LEDs in den Umrissleuchten oder Kennzeichenbeleuchtung und beaufschlagt alles gleichmäßig mit 50€ und 3 Punkte.


Ausserdem fragte der TS nach Erfahrungsberichten und nicht nach einer Rechtsbelehrung.

Gast am 21 Jan 2012 21:54:21

Sorry, das ist eine schwache Rechtfertigung für eine mit voller Absicht herbeigeführte Gefährdung anderer. Das ist nicht nur dumm und verantwortungslos, sondern auch absolut egoistisch von dir. Das ist heute ja leider weit verbreitet.

Dakota am 21 Jan 2012 21:59:42

batchman99 hat geschrieben:Ausserdem fragte der TS nach Erfahrungsberichten und nicht nach einer Rechtsbelehrung.


DEM muss ich zustimmen :D

Wie das ganze rechtlich zu bewerten ist wird hier jedem klar sein. Daher bin ich gegen solche "Aufrüstungen".

Aber:

Bei einem Bekannten wurde, das zugegeben miserable, Licht mit einem Xenon-Nachrüstsatz aufgerüstet. Die "alte" B-Klasse hat Hella DE-Scheinwerfer, H7 Leuchtmittel, verbaut für Fahr- & Fernlicht. Nachgerüstet wurde Ein KIT für H7-Sockel mit einer Lichtfarbe von K4100. Ebenfalls wurde eine SRA nachgerüstet. Nach Umrüstung wurden die Scheinwerfer neu eingestellt.

Neidlos muss ich anerkennen das die Ausleuchtung hervorragend ist. Keine Vergleich zu den originalen Hella-Funzeln. Und, ich konnte es kaum glauben: Er war so schon zweimal beim TÜV, da ist es nicht aufgefallen. (Allerdings hat "Er" auch den Schalter für die LWR ausgebaut, da steckt nun ein Blendschalter - gleiche Funktion aber andere Beschriftung.

Da ich mit Ihm schon ein paar Touren gemacht haben kann ich sagen das diese KITs nicht mehr "blenden" als originale Xenons, korrekte Einstellung vorausgesetzt.

Ob die ganz billigen ebenfalls so "gut" sind :nixweiss:

NaviGer am 21 Jan 2012 22:05:33

Hallo batchman99,

meine Äußerung über die Blendung ist ein Erfahrungsbericht.

Auch die Nichtzulässigkeit dieser speziellen Leuchtmittel iat ein (Erfahrungs-) Bericht.

Sollen hier denn nur bestimmte Erfahrungsberichte erscheinen? Das hat der TS doch sicher auch nicht gewollt. Der will doch in jeder Hinsicht Erfahrungen sammeln.

batchman99 am 21 Jan 2012 23:01:12

DAKOTA hat geschrieben:Da ich mit Ihm schon ein paar Touren gemacht haben kann ich sagen das diese KITs nicht mehr "blenden" als originale Xenons, korrekte Einstellung vorausgesetzt.


Genauso siehts aus.

NaviGer hat geschrieben: meine Äußerung über die Blendung ist ein Erfahrungsbericht.
Auch die Nichtzulässigkeit dieser speziellen Leuchtmittel iat ein (Erfahrungs-) Bericht.
Sollen hier denn nur bestimmte Erfahrungsberichte erscheinen? Das hat der TS doch sicher auch nicht gewollt. Der will doch in jeder Hinsicht Erfahrungen sammeln.


Richtig, es sollte stets Pro und Contra gleichermaßen angesprochen werden.
Der TS hat (hoffentlich) festgestellt:
Nachrüst-Xenon ist meistens nicht erlaubt (Ausnahme: Nachrüstung bei Fahrzeugen vor Bj. 4/00) und bei falscher Handhabe auch eine ernste Gefährdung für den Strassenverkehr, genauso wie jedes andere falsch eingestellte Fahrlicht.
Bei richtigem Einsatz bekommt man allerdings recht günstig eine 2,5x hellere Ausleuchtung ohne gesteigertes Gefährdungspotenzial, nur eben ohne Schnarrenbergers Segen...

marmarq am 22 Jan 2012 13:10:44

Spätestens an dem Tag, an dem der Gute mit seinen billig Xenon einen unverschuldeten Crash erleidet, und der Unfallverursacher die billig Xenon ins Spiel bringt, wird´s richtig lustig!

11 tes Gebot, nur nicht erwischen lassen!


gr mani

Erpelairlines am 22 Jan 2012 21:34:07

bigpit
Schau auf mein Profil dann siehst du mein Womo

madnass und Hans S
bis jetzt hat noch kein anderer Verkehrsteilnehmer aufgeblendet
(falsch eingestellte Scheinwerfer) ausser ich habe vergessen mein Fernlicht auszustellen
Ironieverteidigung
euch ist es doch auch sch...egal ob Ihr mit euren Eura-Weinsberg manchmal überladen fahrt oder sind eure Womos aufgelastet, dann entschuldigung im voraus.
Ironieverteidigung aus

Uwe

Ostwestfale am 22 Jan 2012 23:27:06

Erpelairlines hat geschrieben:Ironieverteidigung
euch ist es doch auch sch...egal ob Ihr mit euren Eura-Weinsberg manchmal überladen fahrt oder sind eure Womos aufgelastet, dann entschuldigung im voraus.
Ironieverteidigung aus

Uwe


Da muss ich Dir leider Recht geben.

Eine gewisse Bigotterie ist mir hier auch schon aufgefallen.

Da werden Dinge, die ein anderes Forenmitglied macht auf das Schärfste verurteilt.
Und in einem anderen Thread bekommt/bekam man dann mit, dass das Womo hoffnungslos überladen ist, die Reifen schon porös sind oder sonst
irgendwie doch Dinge getan werden die den Heiligenschein doch ganz schön erblassen lassen.

Schau Dir bitte genau an, wie das Licht aus dem Scheinwerfer kommt. Wenn ein Risiko besteht, daß der Gegenverkehr geblendet wird bau sie wieder aus.
Wenn nicht: Gute Fahrt und las Dich nicht erwischen.
Letzteres gilt auch für diejenigen, die mit erheblicher Überladung, zu hoher Dachlast o.ä. unterwegs sind und den Verkehr doch gar nicht so wenig gefährden.


Bon Voyage

kintzi am 23 Jan 2012 08:42:15

Manche machen sich eben ihr eigenes Recht, stellen das geltende Recht in Frage u., das Schlimmste, sehen es nicht ein. Werden sie deshalb bestraft, ist das dann für sie Unrecht. Solche verdreht-uneinsichtigen Gehirne gerade zu biegen ist meist aussichtslos, also gebt`s auf. Richi

madass am 23 Jan 2012 09:02:06

@Erpelairlines: Das sehe ich schon etwas anders; Ok, jedem Tierchen sein Pläsierchen und jeder legt sich seine Welt so zurecht, damit es für ihn angenehm ist; Mit Deiner Argumentation kannst Du sowieso alles machen, denn es wird immer jemand geben, der noch was Schlechteres macht.
Ich blinke auch nicht jeden mit Lichthupe an, der blendet, weil oftmals weiß man ja gar nicht ob das straßenlagenbedingt ist.

Hast Du schon mal ein Scheinwerfereinstellgerät vor Deine Scheinwerfer gestellt und gekuckt wie die Lichtkante (im Fachjargon Hell/Dunkel-Grenze) aussieht? Und das vergleiche bitte mal mit einem richtigen Xenonscheinwerfer. Hast Du eine Scheinwerferreinigungsanlage, damit nicht soviel Streulicht bei Verschmutzung entsteht? Regeln Deine Scheinwerfer automatisch runter wenn Du beladen hast?

Sorry, von mir aus kann einer überbreite Reifen oder überladen fahren , das merke ich im Gegenverkehr nicht; aber wenn mich einer blendet, da hört für mich der Spaß auf. Vielleicht liegts auch an meinem fortgeschrittenen Alter.
Also für mich ist das Thema erledigt.
Blende halt weiter! Und schalte noch die Nebelscheinwerfer dazu
:D Mfg. aus MÜnchen

MobilIveco am 23 Jan 2012 09:21:35

madass hat geschrieben:von mir aus kann einer überbreite Reifen oder überladen fahren , das merke ich im Gegenverkehr nicht


Naja, in dem Moment wo die Fuhre wg. der Überladung oder der falschen Reifen aus der Spur gerät und dir frontal entgegenkommt merkst du's dann schon.
Ich muß zugeben, ich hab' auch schon einmal mit einer Umrüstung auf Xenon geliebäugelt. Ich bin im Grunde auch überzeugt, daß ich damit der Verkehrssicherheit etwas Gutes tun würde, denn an einem unserer Fahrzeuge ist das Originallicht miserabel.
Da ich täglich im Winter mindestens 3 völlig unbeleuchtete Radfahrer sehen und überholen muß (dabei fällt mir auf, daß sich die Polizei eigentlich erstmal der Leute annehmen sollte die ganz ohne Licht fahren) wäre ein besseres Licht sicher hilfreich.
Aus den schon genannten Gründen werde ich es aber bleiben lassen.

rolf51 am 23 Jan 2012 11:37:59

Hallo Zusammen,

die angeblichen Xenon Birnen sind für mich keine straßentauglichen Lichter. Nicht umsonst müssen die PKW Hersteller eine eigene auf das Fzg. abgestimmte ABE erstellen lassen.
Der Vergleich mit Überladung und den Reifen finde ich nicht angebracht.
Hier muss ich sagen, werde mal über 60 Jahre und dann bei Nacht und Regen und einem Pseudo Xenon, da kann es für den entgegenkommenden sowie für ihn knapp werden, denn wenn dieser ausweicht und gegen einen Gegenstand fährt interessiert es den anderen nicht!
Wie auch schon vorscheiber geschrieben haben. Für mich gefährlich und Rücksichtslos gegeüber den anderen Verkehrsteilnehmern!

mueckenstuermer am 23 Jan 2012 14:21:48

In der aktuellen autobild ist ein Glühbirnentest.

Gast am 23 Jan 2012 15:20:39

Leute,
wenn ein WOMO um 100kg überladen ist, wird dies wohl kaum der Alleinige Grund für einen Unfall sein. >Das sich der Bremsweg verlängert ist mir bewusst<.
Wenn jemand seinen Auspuff umgebaut hat, weils schöner aussieht, oder sich anhört, kommt es dazu auch nicht ursächlich zu einem Unfall. Auch wenn man durch einen Chip 10 PS mehr hat, wird das kaum alleiniger Unfallgrund sein. Man kriegt zwar eins auf die 12 wenn man gegen Gebot Nr. 11 verstößt, aber eine DIREKTE, UNMITTELBARE Gefahr sehe ich da nicht.

Wenn man jetzt aber Veränderungen am FZG vornimmt, die in die Fahrphysik eingreift, Rad / Reifenkombinnation, andere Federn, Höherlegungen, Verbreiterungenmit Distanzscheiben, dann wird es eng. Hier kann ich nur sagen, nur mit ABE und / oder TÜV segen.
Gleiches gilt auch bei den Beleuchtungseinrichtungen. Hier greift Ihr mit falschen, nicht zugelessenen Einbauten erheblich in den Verkehr ein. Solange nix passiert, sollange Euch keiner anscheißt, kräht kein Hahn danach. Wenn aber ein Unfallgegner behauptet, von Euch geblendet worden zu sein. Ihr garnicht im Unfall verwickelt seid, ein Unfallzeuge sich aber Eure Nummer gemerkt hat und irgendeiner behauptet er wäre geblendet worden, dann zieht Euch warm an. Es kommen SEHR frostige Zeiten auf Euch zu.

Ich tippe das hier nicht um zu Lehrmeistern, den Finger zu heben, auch trage ich keinen Heiligenschein, aber ich bin seit über 25 Jahre selbstständiger Versicherungsmakler und kenne die Rechtsprechung.
Daher poste ich SEHR Deutlich und Hart wenn es um so Dinge geht.
Ich bin mit der Erste der das Gejammere hört, wenn das Kind im Brunnen liegt. Nachher wird dann wieder auf die "Böse Versicherung" geschimpft die einen dann in Regress nimmt.

Wer angeregt durch diesen Thread darüber mal nachdenkt, wird vielleicht erkennen, dass die Philipps plus80%, oder die Osram Nigthberaker, die gesetzeskonforme und bessere Lösung sind.

Beispiel.
Es gibt hier bei uns in Altenahr (viel bekannt) einen Bahnübergang wo die Blendung durch das entgegenkommende FZG unausweichlich ist. Selbst mit Originalen Lampen, besonders originalem Xenon wirklich sschon gernzwertig. Kommt einem exact da an der blöden Stelle ein mit dem Billigblendxenon entgegen, dann sieht man nichts, dann ist für mind. 2-3 Sekunden feierabend.
Durch diesen Thread hier aufgerüttelt habe ich mich am Sanstagabend ( war eh da) mal für 15 Minuten nebenan auf dem Gehweg hingestellt und gewartet. Ok, erst nach 15 Minuten hatte ich dann endlich den heiß erwarteten Blender, der hatte es aber in sich. Entweder 100Wattbirnchen oder Xenon, Auf jeden Fall, es blendete extrem und danach dauert es doch eine Zeit bis der Blendpunkt in den Augen wieder Sicht zulässt.

Nehmt das also nicht auf die leichte Schulter. Es ist Euren Mitmenschen gegenüber nicht fair.

meier54 am 23 Jan 2012 15:23:24

Hallo,
so jetzt will ich auch nochmal meinen Senf zu Xenon abgeben.

Wir haben Xenon in unserem Flair 8000, zugelassenes Xenon.

NB macht sich das recht einfach die Scheinwerfer von Hella gibt es in verschiedenen Ausführung Halogen, Xenon oder Bixenon, NB hat bei uns Bixenon mit SRA verbaut.

Gerne hätte ich euch an dieser Stelle einen Link zu dem Hella Caravankatalog eingestellt, dort seht Ihr die verschiedenen Leuchttypen, aber ich bin noch nicht lange genug Mitglied im Forum um Links zu posten. Also einfach mal Googlen Hella Caravanbroschuere2010 pdf Siehe Seite 14ff

Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist für den Iveco Daily mit Vollluftfahrwerk inkl. Niveauausgleich nicht notwendig, da das Fahrzeug bauartbeding nicht blenden kann. Steht auch so in den Gesetztestexten.
Also wer ein Vollintegriertes Womo mit Vollluftfederung hat, kann relativ einfach Xenon legal nachrüsten.

Bei Alkoven Fahrzeugen die z.B. auf älteren Basisfahrzeugen basieren geht das leider nicht, weil nie Xenon Scheinwerfer dafür entwickelt wurden.

Und das Nachrüsten mit Xenon Sets in normalen Halogen Lampen an geht, das geht gar nicht. Oft sehe ich das auf der Autobahn bei Osteuropäischen Sprintern bzw. danach sehe ich nichts mehr.



Meier54

batchman99 am 23 Jan 2012 18:46:50

meier54 hat geschrieben:Und das Nachrüsten mit Xenon Sets in normalen Halogen Lampen an geht, das geht gar nicht.


Vielleicht habe ich mich doch etwas undeutlich ausgedrückt:
Xenon-Funzel einsetzen ist nicht grundsätzlich illegal!!!

§72 StVZO besagt sinngemäß:
Fahrzeuge bis Bj. 4/00 dürfen mit Gasentladungs-Lichtquellen nachgerüstet werden, wenn diese der ECE-Regelung 48 entsprechen.
Die werden in ganz gewöhnlichen Scheinwerfern eingesetzt und ganz gewöhnlich eingestellt, ohne Reinigungsanlage oder Leuchtweitenregulierung, so wie es heute "ohne Genehmigung" gemacht wird.

Fahrzeuge ab 7/00 dürfen nur mit kompletten Scheinwerfern mit Gasentladungs-Lichtquellen nachgerüstet werden, wenn sie der ECE-Regelung 98 entsprechen, zuzüglich automatische Leutchweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.
(...und nicht nur bei besonders schicken Womos mit Luftfederung... ;-)

Man muß kein Einstein sein um Abschätzen zu können, das hier im Forum genügend Fahrzeuge unterwegs sind, die vom ersten Teil dieser Regelung profitieren könnten.

madass am 23 Jan 2012 19:57:00

Verehrter Batchman, den von Dir zitierten Gesetzestext hab ich hier mal reinkopiert:
-------------------------------

§ 50 Abs. 10
(Scheinwerfer mit Gasentladungslampen)
ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
------------------------------------

... und den interpretiere ich so, dass jeder der heute Xenon nachrüstet die bekannten Auflagen zu erfüllen hat (.. bereits im Verkehr sind ...und ausgestattet werden ).
Also : Scheinwerferreinigung, auto Regulierung usw.

Im übrigen habe ich von solchen Xenon´s gesprochen, die praktisch in eine gängige H4 oder H7 Fassung eingesetzt werden; (Polanski-Xenon)
Das war und ist noch nie legal gewesen!

mfg. aus München

Dakota am 23 Jan 2012 21:11:18

Moin,

ich glaube es ist schon bekannt das wir uns bei den Nachrüstvarianten im illegalen Bereich bewegen.

Witzig finde ich wie hier manche ihr Rechtsverständnis auslegen, Xenons illegal - Chippen, überladen legal... mit dem Argument " .....wohl kaum der Alleinige Grund für einen Unfall sein. >Das sich der Bremsweg verlängert ist mir bewusst"

Ergo: korrekt eingestellte Nachrüst-Xenons-Kit sind "wohl kaum der alleinige Grund für einen Unfall..." und somit tollerierbar :?: :roll:

Nee Leute, so geht das nicht. Entweder oder.... und nicht so wie es gerade passt.

Illegal ist Illegal, es führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis des KFZ und gefährdet immer (!!)

batchman99 am 23 Jan 2012 23:45:38

DAKOTA hat geschrieben:ich glaube es ist schon bekannt das wir uns bei den Nachrüstvarianten im illegalen Bereich bewegen.
....
Illegal ist Illegal, es führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis des KFZ und gefährdet immer (!!)


Das ist zwar eine bequeme Sippenhaftung, stimmt aber so nicht.
Wie hier schon geschrieben, können unter bestimmten Umständen nachgerüstete Scheinwerfer geprüft, versiegelt und durch §21/§22/§22a StVZO abgesegnet werden.
Das hat auch nichts mit dem Sockel zu tun.
Dann sollte man fairerweise auch die Regelungen in Nachbarländer erwähnen.
In der Schweiz z.B. darf man sein Fahrzeug mit Xenon nachrüsten, wenn diesem Modell in einem anderen Land Xenon genehmigt wurde.
Dazu reicht es sogar aus, wenn ein Prototyp beim lichttechnischen Institut in Karlsruhe einlagert (BMW-850i)

...man sollte also schon etwas differenzierter mit Pauschalisierungen umgehen wenn man behauptet, das Nachrüst-Xenon generell illegal ist.

madass am 24 Jan 2012 07:58:29

Grüss Dich Batchman; es hat hier auch niemand behauptet, dass Xenon Nachrüst-Kits absolut illegal sind; sie müssen nur eine EG-Betriebserlaubnis haben. Sowas gibt es, z.B. für einen Smart; die Teile sind aber so teuer, dass sie sich die wenigsten leisten wollen.
Worüber wir hier doch diskutieren, dass sind Nachrüstkits für 30 bis 100 Euro, bestehend aus einem Steuergerät und einer Xenonlampe die einfach zwischen serienmäßigem Stecker und Scheinwerferfassung zwischengesteckt werden. Ich finde eher, dass Du in gefährlicherweise pauschalisierst, wenn Du hier das Feld mal schnell so absteckst, dass die Leser hier meinen, "oh toll, meiner ist Baujahr vor 2000, da darf ich das!"

Es gibt auch noch die Möglichkeit bei der Hotline irgend einer der anerkannten Prüforganisation hier in Deutschland anzurufen, dort gibt man dir gratis Auskunft was legal ist und was nicht.

Bitte nicht in der Schweiz oder in Nigeria anrufen; bei letzteren darf man glaub ich auch ohne Licht fahren.

mfg. aus München
PS: ansonsten schließe ich mich der Meinung von Dakota in vollem Umfang an.

kirsche.ndh am 24 Jan 2012 08:50:48

Ich habs an meinen Sharan serienmäßig dran, ist nicht schlecht aber wenn die Scheibenwischerreinigungsanlage betätigt wird wenn das Licht an ist, geht jedesmal die Scheinwerferreinigungsanlage mit an und macht den Wassertank enorm schnell leer.

Daher für mich kein Bedarf zur Nachrüstung.

batchman99 am 24 Jan 2012 12:40:09

madass hat geschrieben:Grüss Dich Batchman;

Grüß dich auch, Herr oder Frau "MADASS"
Es hat hier auch niemand behauptet, dass Xenon Nachrüst-Kits absolut illegal sind;

Vielleicht solltest du dann mal den ganzen Faden durchlesen und nicht nur quer einsteigen...
Ich finde eher, dass Du in gefährlicherweise pauschalisierst, wenn Du hier das Feld mal schnell so absteckst, dass die Leser hier meinen, "oh toll, meiner ist Baujahr vor 2000, da darf ich das!"


...und du solltest besonders meine Beiträge durchlesen...
Bitte nicht in der Schweiz oder in Nigeria anrufen; bei letzteren darf man glaub ich auch ohne Licht fahren.


Im Gegensatz zu der Schweiz gehört Nigeria nicht zu den ECE-Teilnehmerstaaten.
Bleiben wir doch besser sachlich, fehlende Argumente lassen sich so schlecht durch Polemik ersetzen. ;-)

PS: ansonsten schließe ich mich der Meinung von Dakota in vollem Umfang an.

Alle Jahre wieder hustet irgendwo einer die magischen Worte "Xenon" und "ebay" in die Tastatur und schon geht die große Schreierei quer durch alle KFZ-Foren los.
Das kommt u.a. auch daher, weil es ungemein praktisch ist, irgendetwas nachzupapageien als sich selbst mal kundig zu machen.

Die schicke Sommerfelge ausm Baumarkt oder Tieferlegung von Herr Unger mit KBA-Pickerl bleibt so lange illegal, bis ich mich um die mögliche Legalisierung durch eine Eintragung gekümmert habe. Eine Felge ohne Zulassung bleibt dagegen immer illegal.
Und der Xenon-Brenner mit ECE-Kennzeichnung (kein EGT) aus irgend einem der 58 ECE-Staaten im passenden Scheinwerfer ist genau so lange illegal, bis ich mich um die Erfüllung nach §50 Abs. 10 StVZO gekümmert habe. Er ist dann zwar legal, aber es bleibt immer ein Nachrüst-Kit.
Der Brenner ohne ECE bleibt natürlich ebenfalls bis in alle Ewigkeit illegal.

Fazit:
So wie alle Alufelgen nicht grundsätzlich illegal sind, sind nicht alle Xenon-Kits grundsätzlich illegal.
Die Definition legal oder illegal ist auch nicht von ebay oder einem Sockel abhängig, sondern von der generellen Möglichkeit, dies ändern zu können.

Achim

psbu am 24 Jan 2012 14:18:36

Hallo,
über was streitet Ihr hier eigentlich.
Ich möchte mal behaupten, das mind. 50% aller
Verkehrsteilnehmer mit falsch eingestelltem Licht
unterwegs sind. Das halte ich für viel gefährlicher als
die wenigen, die mit nicht eingetragenen und nicht genehmigten
Birnen unterwegs sind. Wer kommt schon zwischen den HU Terminen
auf die Idee, das Licht einstellen zu lassen.
Im Oktober gibt es oft sog. Lichtwochen, lt meinem Kumpel, der
einen Boschdienst betreibt, wird dieses kostenlose Angebot kaum angenommen.

madass am 25 Jan 2012 21:52:13

Ich streite mich nicht mit Batchmann, jeder kann seine Meinung haben, leben und leben lassen. Aber eine gewisse Polemik kann ich mir halt nicht verkneifen wenn er mit solchen Argumenten wie "Prototyen, die in Karlsruhe stehen ... BMW 850" ankommt.
Ich möchte mich nicht wiederholen.
Nur weil ein Teil eine ECE oder EG Nr. aufgedruckt hat, heißt das noch lange nicht, dass das gesamte System genehmigungsfähig ist.
Beispiel: man kann wunderschöne abgedunkelte Heckleuchten kaufen, die eine E-Nr. haben und für sich selbst auch rechtens sind. Trotzdem kann man beim TÜV (HU) abblitzen wenn sie nicht gleichzeitig einen Rückstrahler integriert haben. Rückstrahler muß dann separat angebracht werden. Diese Beispiel kann man beliebig mit LPG-Gasanlagen oder mit Xenonnachrüstung fortführen. Hat der Xenonbrenner oder der gesamte Scheinwerfer eine E-Zulassung ist er ohne Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage nicht zu betreiben.
So wie ich das verstanden habe, sieht Batchman das anders.
Wie gesagt, leben und leben lassen.
Manchmal kann man halt kein Licht ins Dunkel bringen.
mfg. Klaus, der niemals behauptet hat, dass LM-Felgen illegal sind und sich jetzt ausklinkt.

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