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motorradtraeger
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Weiß jemand, was die Händlergarantie beinhaltet.


Bürsti am 19 Jul 2005 12:23:43

Wir haben ein Problem mit unserem Fiat Ducato ( Bürstner Aufbau ).Baujahr 1999. :cry:
Es scheint wohl so, dass das Ausrücklager der Kupplung defekt ist.
Macht ziemliche Geräusche beim einkuppeln. Ein Fachmann hat diese Diagnose vorab gestellt. Nun unsere Frage: Ist solch eine Reperatur in der Garantie enthalten? :help: Wir haben das Womo letztes Jahr im August gekauft. Müßte also noch in der Garantie drinn sein.
Und noch ein Problem ist aufgetreten, unsere Trittstufe ist durch das Bodenbrett durchgetreten. Sie hängt noch drann, aber die Schrauben sind herausgerissen. Dürfte eigentlich nicht passieren. Auch wenn 100 Kg drauftreten, grins. :runterdrueck: Ist soetwas auch in der Garantie?


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Gast am 19 Jul 2005 12:50:04

Also ich gehe mal davon aus, das du mit "Garantie" die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung meinst. Wenn dem so ist, so wäre der mögliche Ausrücklagerschaden darüber grundsätzlich abgedeckt.

Allerdings - und da könnten die Probleme beginnen - tritt 6 Monate nach kauf die Beweislastumkehr ein. Das bedeutet, in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorgelegen hat. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht, dass der Schaden vorgelegen hat.
In diesem Zusammenhang wird sicherlich auch die zwsichenzeitlich erfolgte Nutzung eine Rolle spielen, da ein Ausrücklager ja letztlich ein Verschleissteil ist.

Mit der Trittstufe grundsätzlich desgleichen.

Soweit der Laie, die "Juristen" mögen mich verbessern.

Seekater am 19 Jul 2005 16:12:52

Gast hat geschrieben:Soweit der Laie, die "Juristen" mögen mich verbessern.


kann meinem Vorredner nur zustimmen (soweit meine juristischen Kenntnisse reichen).

Nach 1/2 jähriger Nutzung muß der Käufer beweisen, daß der Fehler zum Zeitpunkt des Kaufs bereits im WoMo drin war, jedoch jetzt erst sichtbar wurde.

Beim Gebraucht-Fahrzeug Kauf kommt es also darauf welcher Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs zugesichert wurde, und ob dieser Zustand dann tatsächlich bestand oder nicht. Allerdings dürfen offensichtliche Mängel nicht verschwiegen werden.

Sofern nicht eines der beiden Teile (Kupplung, Trittstufe) ausdrücklich im Kaufvertrag erwähnt wurden, würde ich mal folgendes vorschlagen:

- defektes Ausrücklager einer Kupplung nach 6 Betriebsjahren.... ich glaube nicht daß hier ein arglistiges Verschweigen von Mängeln unterstellt werden kann.

- Trittstufe durch das Bodenbrett durchgetreten: Wie sieht denn das Bodenbrett aus ? Sind hier großflächige Verfaulungen am Brett, alles weich und morsch ? Dann könnte man arglistiges Vertuschen unterstellen. Sind dagegen die Schrauben allmählich durch den 6 jährigen Gebrauch in des Holz eingetreten worden und durch die jetzige 100 kg Belastung beschleunigt worden, dann ist da nichts zu machen, das ist normaler Verschleiß.

Also Bürsti, Du wirst Dich schon selbst unter die Trittstufe legen müssen, um das zu entscheiden.... :D :D

Viele
Seekater

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Bürsti am 22 Jul 2005 18:07:42

Vielen Dank für die Auskunft.
Werden mal schauen, wie die Sache ausgeht. :?:

buerstnerhelmi am 23 Jul 2005 12:37:44

Hallo Bürsti.

Da Du ja ein WoMo Bj. 1999 hast, hat Dir der Händler vielleicht eine Gebrauchtwagengarantie übergeben.
Falls ja, schau in das Heft. Dort sind alle versicherten Bauteile angegeben.

Die Trittstufe dürfte allerdings nicht enthalten sein.

Helmut

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