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hallo
habe vor ca.3 Monaten ein Womo gebraucht bei einem Autohändler (kein Womo Händler ) gekauft. Nun stellte sich heraus das der Alkoven zwei Risse im GFK hat (vorne an der Rundung des Alkovens. Die Dachhaut lässt sich mit dem Daumen eindrücken und das Alkovenbodenalublech auf der Beifahrerseite hat schon Lohfraß. Der Autohändler möchte nun das Womo zur Nachbersseung haben und den Schaden selbst beheben. Bei dem gedanken daran wird mir ganz schlecht. Habe ich das Recht darauf zu bestehen , dass die Reparatur von einer fachwerkstatt für Wohnmobile durchgeführt wird. Was weis ich was dieser Händler für Materialen verbaut und ob es fachmännich durchgeführt wird. Muss der Händler eine Dokumentation erstellen welche materialen er verbaut hat ? wer kennt sich aus ,oder hatte schon mal das Problem ? Hallo
Wenn ich das mit der Gewährleistung richtig verstehe muß man dem Händler die möglichkeit einräumen den Schaden zu reparieren. Wenn jedoch arglistige Täuschung vorliegt kann man auch auf Wandlung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen. Das muß man Notfalls auch einklagen, was natürlich nicht erstrebenswert ist. gruß Wolli Wir hatten fast das gleiche Problem bei unseren ersten Womo da war der Händler hatte nur mit PKW zu tun genau so Planlos wie wir ,haben uns auf ein satten Preisnachlass geeinigt...also haben wieder Geld bekommen.... :)
Chris Hallo,
...wenn man Gewährleistung hat, muß man dem Händler die Möglichkeit einräumen den Schaden zu reparieren.... Erst danach kann man weitere Schritte einplanen... Ich würde die Reparatur mit Bilder und Angabe der Mängel und Nachweis, was wo wie gemacht wurde verlangen und auch Preisnachlass verhandeln. Viel Erfolg.
Ah ja, und was ist jetzt arglistige Täuschung in dem Fall, wo er reparieren will und seine ihm gesetzlich zugesprochenen Pflichten wahrnehmen möchte, um den Verbraucher schadlos zu stellen????
Ah ja, das ist dann so eine Art Reality-Schau für Wohnmobile?? Habe noch nie Fotos verlangt, wenn meine Autos beim Händler in der Werkstatt standen. Ich würde auf Web-Cam bestehen. Aber weltweit. Und der Preisnachalss ist auch ganz putzig. Die Raparatur soll den Käufer doch so stellen, als wäre kein Schaden aufgetreten. Wofür dann der Preisnachlass? Hallo,
ihr schafft es wirklich, einen Neuling hier so aufzuheizen, dass er garantiert alles korrekt erledigt.
Hallo bikepeat, du bist in einer ganz besch****en Situation. Da hast Dich so auf Fahrten mit dem Wohnmobil gefreut und jetzt so'n Schiet. Ich glaube, keiner der bisherigen Beiträge hat eine rechtlich einwandfreie Auskunft zu deiner Frage gegeben. Da ich das auch nicht zweifelsfrei kann, muß ich mich auf die zweitbeste Position zurückziehen: Ich kenne jemand, der das bestimmt kann. Rechtsanwalt Dähn (ist auch Mitglied hier im Forum und fährt natürlich auch ein Wohnmobil) ist wohl der Spezialist, wenn es um Sachmängelhaftung bei Wohnmobilen geht. Einfach anrufen. Erstes Telefonat wird wohl nix kosten und kann die Richtung aufzeigen, die Du einschlagen mußt, um zu Deinem Recht zu kommen. --> Link 8) Viel Erfolg, brainless :wink: Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung. Sogar mehrmals.
Wir hätten damals auch gerne rückabgewickelt und uns nen anderen genommen, denn wir hatten die Schnauze voll. Aber nixi gibsi. Und dass die Nachbesserung fachmännisch durchgeführt werden muss, ist glaub ich obligatorisch. Denn sonst könnte der ja Dachpappe draufkleben :wink: Vielleicht meldet sich ja Mückenstümer mit fundiertem Wissen. Hallo bikepeat,
habe das gleiche Problem gehabt. Der Boden unter der Naßzelle war durchgegammelt, habe dieses durch Zufall nach 7 Monaten entdeckt, da Heckschürze ausgetauscht werden mußte,. Bin wie folgt vorgegangen. 1. Zur Sicherheit Deckungszusage meiner Verkehrsrechtschutz eingeholt. 2. Fotos gemacht 3. In Ruhe einen sachlichen aber bestimmenden Brief an meinen Händler geschrieben., ( gestzl.Gewährleistung ) habe ihm am Telefon aber schon freundlichst mitgeteilt, das dieses der Form halber notwendig ist. 4. Meinem Händler ( sehr netter Kontakt ) das Fahrzeug gebracht. Er hat dieses dann reparieren lassen. ( wenn er nicht weiter kommt, gibt er das Fahrzeug dann sowieso in die Fachwerkstatt, alleine aus eigenem Interesse ) 5. Die dort durchgeführten Arbeiten mir schriftlich bestätigen lassen. 6. Das Fahrzeuig wieder abgeholt 7. Mit meinem Händler über eine weitere Zusammenarbeit und über das neue ggfs irgendwann mal gewünschte Neufahrzeug gesprochen. Also bitte liebe Kollegen, hier gibt der Gesetzgeber dem Endverbraucher den nötigen Schutz und kriminalisiert nicht sofort jeden Händler. Gute fahrt wünscht Christian Im Normalfall gibt es hier im Forum Probleme, weil ein Händler nicht nachbessern will. Plötzlich gibt es Probleme, weil ein Händler im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistung nachbessern will. Das soll einer verstehen.
Interessanter Ansatz übrigens: erst soll er nachbessern - den gibt es noch einen Nachlass - und am Schluss stellt er gleich ein neues Womo hin (natürlich noch inklusive 1 Monat freiem Campingplatz in Monte Carlo- falls es denn dort einen gibt ). Vor solchen Vorstellungen müsste man ja beinah den Händler vor dem Verbraucher schützen... Viele aus Nürnberg, Edgar
Sehe ich genau so :!: Du hast vom PKW Händler gekauft und nicht vom Fachmann :!: Der sich jetzt Mühe gibt alles wieder zu richten -> Wir kennen keine Details etc. die im Kaufvertrag stehen , Sachmängelhaftung ist ein "großer Begriff", der auch Bedeuten kann das Du dich am Ende angesdch...en hast :!: Ich habe auch mein WoMo vom PKW Händler geauft -> sogar ein Jahr "echte Garantie" darauf bekommen , obwohl er mir nicht einmal etwas zum Mobil sagen konnte -> natürlich habe ich schon vorher den rep. Wasserschaden gesehen und eine def Rückleuchte sowie eine Delle in der Rückwand und noch ein paar Kleinigkeiten . Er wollte oder konnte sie mir gar nicht sagen -> aber der Preis war Klasse und da es beim Kauf 14 Tage geregnet hat und alles trocken war ,war es mir auch egal --->> er hätte auch nachgebessert wenn . Wie war es bei Dir -> den regulären Preis bezahlt man in der Regel beim PKW Händler nicht :!: . Eine etwaige Reparatur wird er, mE. nicht beim Fachhändler machen lassen :wink: ,denn dann bleibt nichts mehr hängen ---->> wie groß sind die Mängel :?: :?: Wo GFK ist auf dem Dach ,da ist kein Alu druntergeschraubt ,auch nicht zur Kabine ,oder ist die Karosse faulig ? :!: Irgendwo gibt es Unstimmigkeiten im Bericht -> GFK kann der Händler kleben -> Alufraß ist die letzte Instanz vor der Verschrottung bzw. es muß ausgewechselt werden ... Ich denke das der Händler Dich nicht getäuscht hat und Dir das WoMo unter Ausschluß jeglicher Gewähleistung verkauft hat -->> Du siehst wir mutmaßen hier genau so wie unsere Informationen zum Kauf ......
Also ich mache immer, zu Beweiszwecken Fotos, wenn ich/man Mängel o.ä. anzeigt und um Gewährleistung BITTET. Warum so zynisch "Ich würde auf Web-Cam bestehen" Finde ich absolut ... Mach mal nach "Arbeiten am Gefährt" und danach bestehen weiterer "Probleme, dann diese Mängel geltend, wenn kein Nachweis mehr besteht,was war ? :? :? Wenn nach 3 monatiger Übergabe solch Fehler festgestellt wird, ist ein Anfangsverdacht auf verdecktem Mangel schon gegeben/möglich. Außerdem ist es unerheblich ob Caravanverkäufer oder PKW-Verkäufer, es ist nur wichtig ob GEWERBLICH oder PRIVAT und ob MIT oder OHNE Gewährleistung. Gilt übrigens nicht nur für Fahrzeuge :wink:
Schau mal, das hast du geschrieben: Ich würde die Reparatur mit Bilder und Angabe der Mängel und Nachweis, was wo wie gemacht wurde verlangen und auch Preisnachlass verhandeln. Wo steht da, dass du zu Beweiszwecken Bilder machen willst? Das liest sich so, als sollte der Händler die Reparatur bildtechnisch dokumentieren. Wenn du was anderes meinst, schreib es vielleicht beim nächsten Mal etwas klarer. hallo
danke für die vielen antworten . werde das Womo zum händler bringen und ihm eine frist von 4 wochen geben zur behebung der Schäden. ich hoffe das er es fachmännich durchführt oder wenn er nicht weiter weis sich hilfe bei einem fachmann holt. Vielleicht kann ich ihn dazu bewegen bilder zu machen von der Reparaturvorgängen. mfg bikepeat
Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Wenn Du "privat" und nicht "gewerblich" gekauft hast, kann ein Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Wenn Du schon nicht einen RA um Rat / Hilfe fragen willst, solltest Du versuchen, dem Verkäufer eindeutig klar zu machen, daß Du nicht mit einem laienhaften Reparaturergebnis zufrieden sein wirst. Übergib ihm bei Fahrzeugabgabe einen Brief (mit Kopie für ihn), den er Dir nach Kenntnisnahme unterzeichnet zurück gibt. Darin setzt Du ihm eine Frist für die fachgerechte Repararur aller Teile, die Du detailliert aufführst. Weiterhin weist Du in dem Brief darauf hin, daß du unmittelbar nach erfolgter Reparatur das Fahrzeug einem vereidigten Sachverständigen vorführen wirst, der die Güte der Reparatur prüft. Sollte diese Prüfung nicht zu Deiner Zufriedenheit führen, würdest Du den/die nicht behobenen Schaden/Schäden in einer Fachwerkstatt auf Rechnung des Verkäufers beheben lassen. Ausserdem wirst Du Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von xx € pro Tag fordern für die Zeit, die Dir das Womo nicht zur Verfügung steht - da Du einen Urlaub geplant hattest. Nimm einen Bekannten - nicht einen Verwandten - mit zur Abgabe des Womos beim Verkäufer und macht Euch direkt nach dem Gespräch Notizen über besprochene Einzelheiten (mit Datum und Uhrzeit). Das ist alles sehr unangenehm - kann ich verstehen. Aber, wäre es Dir angenehmer, mit einem kaputen Womo durch die Gegend zu gondeln? Mit einem Womo für das Du kein "kaputtes", sondern "voll gültiges" Geld bezahlt hast?! Bleib freundlich, aber bestimmt, brainless :wink: Darin setzt Du ihm eine Frist für die fachgerechte Repararur aller Teile, die Du detailliert aufführst.
brainless :wink:[/quote] 1.) Woher weiß der Laie, welche Teile wie zu reparieren sind ? 2.) Obliegt es dem Verkäufer einen Reparaturweg für die FACHGERECHTE Reparatur zu wählen. Viele aus Nürnberg, Edgar Hallo Edgar,
so hatte ich Dich garnicht in Erinnerung (einfach mal gründlich lesen) : 1) Das Relativpronom (die) bezieht sich in der Regel auf das letzte vorhergehende Substantiv (Teile) - so auch hier. 2) Der "Reparaturweg" wurde überhaupt nicht angesprochen - ausschließlich das "Reparaturergebnis". 8) Einverstanden? brainless :wink:[/b] Hallo brainless,
danke für Deinen Grammatikunterricht :) ,ändert aber am Ergebnis meines Posts nichts. Dass Du über den Reparaturweg nichts geschrieben hast, ist mir schon klar: das war meine künstlerische Freiheit. Aber mit den Teilen habe ich immer noch meine Probleme: der Laie kann das sicherlich ( Relativpronomen hin oder vorhergehender Substantiv her ) nicht beurteilen, welche Teile in welcher Weise zu reparieren oder auszutauschen sind. Viele aus Nürnberg, Edgar Hallo Edgar,
sorry, wenn das als "Belehrung" rüberkam - war nicht so gemeint. Mit Deiner Schlußfolgerung hast Du Recht. Nur, das hatte ich auch nicht geschrieben. Natürlich weiß auch der Laie, welche Teile zu reparieren sind: Die, die er als schadhaft/beschädigt/kaputt reklamiert:
Natürlich weiß auch der Laie nicht, wie die Teile zu reparieren sind, d'accord. Jetzt einverstanden? brainless :wink:
Nimm am Besten gleich die 1.große Strafkammer des Amtsgerichtes Deines Wohnortes mit, damit der dumme, laienhafte Händler auch weiß, wo's lang geht. Heidi Hallo brainless,
klar, einverstanden. Habe das auch nicht als Belehrung verstanden ( da mein Abi aber doch schon einige Zeit zurückliegt, habe ich mich aber schon schlau machen müssen, was denn ein Relativpronomen eigentlich ist..... :D ). Viele aus Nürnberg, Edgar Auch wenn der Händler es das erste Mal nicht sauber hin bekommt, dann hat er immer noch eine 2 Nachbesserungauch wenns mancher nicht wahr haben will- kann.
Einige schießen schon wieder mit "Granaten auf Spatzen". Jeder sollte erst mal froh sein, wenn sich ein Verkäufer bereit erklärt, ohne Krieg-Nachzubessern. Ich würde an deiner Stelle das WOMO zurückgeben, bei alufras ist der Schaden in der Regel zugroß.
Manfred2 hallo
Habe heute das Womo beim Händler zur Nachbesserung abgegeben. Habe mir von dem Händler eine Bestättigung unterschreiben lassen in dem er die Übergabe des Womos bestätigt,und in der die Sachmängel nochmals aufgelistet sind. Habe Ihm eine Frist von 4 Wochen eingeräumt, der Händler hat die Frist rausgestrichen. Seine Begründnung war folgende: Er könne ja nicht wisssen ob er die benötigten Teile in dieser Zeit bekommt, oder ob vielleicht ein Ersatzteil nicht lieferbar ist. Desweiteren meinte er der Lochfraß sei gar nicht so schlimm wie es auf den Bilder aussieht......ich hoffe er weis was er tut. WALDTROLL, du hast eigentlich recht aber es gibt schon Gerichtsurteile die besagen, wenn der Händler beim erstenmal die Nachbesserung nur laienhaft oder provisorisch durchführt ist es dem Käufer nicht mehr zumutbar dem Verkäufer eine zweite Nachbesserung zu gewähren. mfg bikepeat Hi bikepeat,
Schon mal gut, daß Du bei Deinem Händler etwas hast durchsetzen können. Den Einwand des Verkäufers kann ich verstehen - aber nicht, daß alles ersatzlos gestrichen wird. Du solltest mit dem Verkäufer zusätzlich vereinbaren: " Die vollständige Reparatur /Austausch der reklamierten Mängel/Teile gilt als vereinbart bis spätestens zum 09.03.2012. Einer Überschreitung dieser Frist stimmt der Käufer nur zu, falls erforderliche Ersatzteile, vom Verkäufer nachweislich, rechtzeitig bestellt und dennoch verspätet geliefert werden. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer unmittelbar und schriftlich in jedem Falle einer solchen zu erwartenden Verzögerung. Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarung zahlt der Verkäufer an den Käufer den Betrag von € .... als Schadensersatz für jeden Tag der verspäteten Mängelbeseitigung nach dem 09.03.2012." Das kann er ohne weiteres akzeptieren, wenn er nicht vorhat, dich über'n Tisch ziehen zu wollen. Viel Erfolg, brainless :wink: hallo
heute hat der Händler angerufen und mir mitgeteilt das bei der Reparatur und der anschließenden Dichtigkeitsprüfung noch ein weiterer Wasserschaden auf der anderen Seite des Wohnmobiles festgestellt wurde. ER meinte das er nie Probleme hatte er könne sich den Wasserschaden nicht erklären ,es sei vielleicht meine schuld . Nun meinte er ob ich es nicht Reparieren lassen wolle und er mir einen Preisnachlass macht....leider sind keine Geldbeträge genannt worden seiner seit . Soll ihm morgen bescheid geben. was soll ich tun hat jemand einen Rat Geld nehmen ----------- Auszuführenden Reparaturen (austasuch Alkovenalublech / Holzboden sowie seitenteile an der Alkovenrundung , da dort das GFK sich nach ausssen aufwirft.Sowie GFK dach abdichten.) wenn ja wie Hoch solte der Betrag sein ? oder Rücktritt vom Kauf vielen dank bikepeat :( War da nicht was mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten?
Ich hab den Faden nicht komplett gelesen, so das mir Baujahr und Wert der Kiste nicht bekannt sind. Aber so aus dem Bauch raus hätte ich die Kohle für ein Vorher/Nachher Gutachten investiert. Das wär was für den Advokaten unter uns. sorry, wenn ich das werd ich das gefühl nicht los im falschen film zu sein. es ist mir vollkommen unverständlich, wie du bei einem solchen schaden nicht vom ersten augenblick an mit dem anwalt vorgegangen bist. in ähnlich gelagerten faällen mache ich genasu das, was mein anwalt sagt und bin ommer gut damit gefahren.
jetzt ist bei dir die kacke am dampfen, du hättest für 800E ein beweßsicherungsgutachten gebraucht lg olly Wie alt ist denn eigentlich das Womo? Kaufpreis? usw - sollten wir hier über ein 25 Jahre altes Teil diskutieren ? nur mal so als Frage.
Meinst Du nicht, daß es so allmählich reicht? Du hast schon einiges an gar nicht so dummen Ratschlägen bekommen, aber befolgst sie nicht und fragst immer weiter. Zum letzten Mal von mir: Nimm einen Anwalt - sofort!! brainless :wink: hallo Jungs
habe schon vorher einen Anwalt um rat gefragt ,da aber der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung hat und ich Ihm diese nicht vewehren darf, habe ich es in Guten versucht. damit ist jetzt schluß Donnerstag habe ich einen Termin. Dann werde ich weiter sehen mfg bikepeat Hallo brainless,
noch immer ist bikepeat geschädigter Wohnmobilbesitzer u. Herr seiner Handlungen. Wenn er hier in einem Laienforum um Rat fragt u. dort eine hitzige, z. Teil rechthaberische Diskussion auslöst, dann ist letztere Teilnehmersache und wäre für mich als Ratsuchender in der Sache nicht gerade vertrauensweckend. Jeder Rat eines Mitgliedes des Forums ist unverbindlich u. kann v. Fragesteller angenommen werden oder nicht . Deshalb halte ich Deine Äusserung (daß es allmählich reicht) f. unangemessen u. den imperativen Ton ( nimm einen Anwalt-sofort!) für reichlich überzogen. Erinnert mich an das Verhalten mancher Mitglieder in den Inkontinenz-Threads v. UlrichS Fiat. Nimmt er keinen Rat an, na ja, dann kriegt er auch (kommentarlos) von mir keinen mehr, auch wenn ich mich ärgere. Richi Hallo Richi,
wenn Du dich zur Kritik ermuntert fühlst, dann bitte auch korrekt: Ich habe nicht geschrieben , sondern nach seiner Meinung hierzu gefragt. Der, von Dir so interpretierte, imperative Ton war nix anderes als ein ultimativer Ratschlag, um wenigstens noch etwas zu retten. Ist mein, im Laufe des Threads, gewonnener Eindruck des Händlers denn so falsch? Ich bin sicher, daß er "bikepeat", falls dieser weiter ohne juristischen Beistand operiert, gründlichst "abzocken" wird. Hinterher.......sind alle schlauer. Beste innerhalb der Stadt, Volker :wink:
Moin, genau das würde ich Dir raten ohne lange zu überlegen. Wenn er Dir das anbietet, wo ist das Problem? Trollo Hallo Volker,
jawohl, ich habe mir erlaubt, das Zitat etwas zu verfälschen, damit klar wird, dass ich Deine Zeile als Suggestivfrage interpretiere. Entschuldige, es kam mir halt so vor. Wäre ja auch darauf nicht angesprungen, aber was Deinen Beitrag mit Schärfe gewürzt hat, war das Ultimative "Zum letzten Mal von mir!" In der Sache hast Du ja recht, der Ton war`s, der Ton. Ok, Schwamm drüber. Freundliche Richi
wie kann man sich nur von einer "gemeinde" so aufhetzen lassen . man, geh zum händler und kläre das in einem persönlichen gespräch oder meinst du dein rechtsanwalt repariert den wagen ?
Das 'Problem' ist, dass er den Wagen wohl behalten will. Mein Karmann hatte auch diverse Mängel beim Kauf, da wurde mir auch die Wandlung angeboten, sogar ohne das ich für die Kilometer bezahle, habe trotzdem nachbessern lassen oder viel mehr habe ich mir die Nachbesserung nach erfolgtem Gutachten bezahlen lassen. So ganz schnell gibts für gewöhnlich keinen adäquaten Ersatz. Bei mir war übrigens der Händler derjenige der gleich einen Anwalt eingeschaltet hat, ich kam ohne klar. Genützt hat es ihm auch nichts. :D |
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