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Gewährleistung bei Vermittlungsgeschäft ?


knauserich am 29 Feb 2012 17:20:56

Hallo an alle ,

muss ein Händler bei einem Vermittlungsgeschäft einen gebrauchten Fahrzeuges ( Fahrzeug wird im Auftrag verkauft) Gewährleistung geben ?

Oder haftet der Verkäufer ? Oder keiner von beiden ?

Wäre toll wenn sich jemand auskennen würde.

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

raribay am 29 Feb 2012 17:25:20

evtl. findest du hier eine Antwort:
--> Link

thomas56 am 29 Feb 2012 17:42:02

Du machst den Vertag mit dem Eigentümer über den Händler der im Auftrag vermittelt. Also keine Gewährleistungsanspruch.
Das ist heute einer der Hauptgründe für die Agenturgeschäfte.
Auch bei Inzahlungnahme werden sich einige Händler hüten den alten anzukaufen. Das angerechnete Geld wird über Darlehen ausgezahlt, welches mit der Fahrzeugvermittlung getilgt wird.

Anzeige vom Forum


palstek am 29 Feb 2012 17:47:53

Oder hier beim Spezialisten: --> Link

knauserich am 29 Feb 2012 19:51:36

danke für die info.also kann sich der händler auch im vermittlungsgeschäft nicht um die gewährleistung drücken.

creativi am 29 Feb 2012 19:52:57

Dann müsste ja eBay auch Gewährleistung geben.

knauserich am 29 Feb 2012 20:00:26

creativi hat geschrieben:Dann müsste ja eBay auch Gewährleistung geben.


tja - und nun ?

tober am 01 Mär 2012 00:13:44

knauserich hat geschrieben:danke für die info.also kann sich der händler auch im vermittlungsgeschäft nicht um die gewährleistung drücken.


Das habe ich sooooo nicht aus dem "Beitrag" von M..stürmer gelesen. Wenn der Händler sagt ich habe da nichts am Hut mit, habe den Wagen nicht gecheckt weil er mir nicht gehört sondern verkaufe nur im Auftrag/Kommision von Herrn soundso und kann auch nachweisen das der Verkäufer der Besitzer/Nutzer war und kein Strohmann wird es wohl ohne Gewährleistung gehen. Eine Grundsätzliche Gewährleistung sehe ich nicht , nur eine erschwerniss für "black sheep's"


gruß tober

mueckenstuermer am 01 Mär 2012 07:42:50

creativi hat geschrieben:Dann müsste ja eBay auch Gewährleistung geben.


Hast Du den Artikel gelesen???

Welches besondere Vertrauen nimmt denn ebay für sich in Anspruch? In wie weit hat denn ebay aktiv die Verkaufsverhandlungen beeinflußt und mit eigenem Sachverstand den Artikel angepriesen, vorher untersucht und dann selbst für den Verkäufer ins Internet gestellt?

Wenn man sich das kurz überlegt, wird der Unterschied zum professionellen Vermittler im Gebrauchtwagenhandel mehr als deutlich.

madden am 01 Mär 2012 10:24:18

gewerbsmässige Vermittlung mit standardisierten Prozessen (dazu würde z.b. ein Vertrag gehören, den der Händler aufsetzt oder AGBs des Händlers wurden mit übergeben, oder es wurde gezielt verschlert) ist der Versuch sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Dieses Verfahren hält einem Gerichtsverfahren nicht stand, der Händler ist in der Gewährleistungspflicht.

Wenn der Vermittlungsvertrag aber vom Eigentümer ausgestellt wird (z.B. ein Mobile.de Kaufvertrag) dann kann es sein, daß es sich um ein reines Agenturgeschäft handelt. Dann hast du Pech.

Lass es einen Anwalt prüfen.

Martin

thomas56 am 01 Mär 2012 10:50:09

madden hat geschrieben:gewerbsmässige Vermittlung mit standardisierten Prozessen (dazu würde z.b. ein Vertrag gehören, den der Händler aufsetzt oder AGBs des Händlers wurden mit übergeben, oder es wurde gezielt verschlert) ist der Versuch sich aus der Verantwortung zu stehlen.


Verschleierung ist klar, aber warum stiehlt man sich aus der Verantwortung, wenn man ein gewerbsmässiges Vermittlungsbüro führt?

Wenn ich dein Auto ankaufen soll, muss ich in der Kalkulation sämtliche Risiken abdecken. Wenn du mit dem Angebot nicht zufrieden bist kann ich dir entgegen kommen, aber nur wenn für mich auch die Risiken minimiert werden. Was ist daran verwerflich?

Gast am 01 Mär 2012 10:58:45

Fazit:

Ein Händler der viele Fahrzeuge auf Provisions-Vermittlungsbais anbietet, will nur eins, den Kunden täuschen!
Daher Finger weg, von solchen Händlern, denn da hat man nur Ärger!
Etwas anderes ist es, wenn der Händler ein Fahrzeug von einem Verkäufer anbietet der das Fahzeug z.B. selber noch nutzt und auch noch weit weg vom Verkäufer wohnt. Da verkauft er nur die Dinstleistung der Vermittlungsdarstellung.
Das heißt, es wird schon ein Interesse am Verkauf des Fahrzeuges vom Händler vorliegen, aber es besteht eventuell eine Ankaufspflicht, falls das Fahrzeug nicht vermittelt werden kann. In dem Fall würde ich mir die Adresse des Verkäufers geben lassen! Wird sie nicht ausgehändigt, ist etwas Faul. Denn die Behauptung das der Händler als Vermittler um die Provision kommt, ist bei einem Wohnmobil von eienm Privatmann höchst unwahrscheinlich. Meißt geht es auch nicht um eine Vermittlungsprovision sondern nur um eine Gefälligkeit im Rahmen eines Neukaufes und da wird der Händler alles rausrücken was er hat.

Auf jeden Fall soll man dann das Fahrzeug beim privaten Verkäufer nachverhandeln, denn der Preis wird wohl eher ein Wunschpreis als ein Marktpreis sein.
Vorsicht vor abgerechneten Hagelschäden! (bei Erwähnung eines Hagelschadens ist dieser i.d.R. auch bei einer Versicherung abgerechnet)

Jörg

creativi am 01 Mär 2012 12:19:26

Soll ich Dir noch ein paar Fragezeichen schicken... sieht vielleicht schlauer aus.

brainless am 03 Mär 2012 23:02:00

Wäre toll wenn sich jemand auskennen würde.


Hallo knauserich,

wäre toll, wenn wir wüßten, was im Vertrag vereinbart wurde,


brainless :wink:

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Einspruchsentscheidung über den Einspruch v. 25.06.07
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