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Hallo zusammen! Ich habe eine Frage an Euch:
Kann irgendjemand mir verbieten, dass ich Bekannte und auch Kunden auf unserem Firmengelände mit dem Wohnmobil übernachten/stehen lasse? Dies auch für mehrere Tage! Das Gelände ist umzäunt mit Tor, es wäre also kein öffentlicher Betrieb eines Stellplatzes! Daher habe ich es einfach mal so wie oben genannt! Schöne Matthias wenn es das Grundstück dein /deiner Firma ist...niemand...es sei denn Öl oder andere Gefährliche Stoffe laufen aus..davon ist ja nicht auszugehen.
Ach ja ...und gut wäre es das die Freunde nicht gerade Wulf heißen :D :D :D Die Freunde heißen nicht Wulff :))
:D Sonst kann es mir keiner verbieten? Wir haben ein Firmengelände mit großem Fahrzeugplatz, da würden dann eben auch mal Womos stehen würden! Ich habe für mich selbst ja sogar eine Entsorgung, die sollten die natürlich dann auch nützen... Irgendjemand hier versucht, mir dahingehend Angst zu machen, dass das nicht rechtens sei und dass das abgestellt wird! Es wäre nur nicht gut, wenn meine Kunden hier quasi vor das Tor gesetzt würden! Ich persönlich finde bis jetzt eben nichts, was dagegen spricht! Daher die Frage hier an Euch! Danke für die Antworten! Schönen Matthias Wenn es zum Dauerzustand wird, könnte es ein baurechtliches Probelm werden. Dann ist es "möglicherweise" eine Nutzungsänderung nach BauNVO.
Und wenn er dafür KEIN Geld verlangt? Und zeitlich begrenzt (1 o. 2Tage/Fahrzeug) sehe ich da eigentlich kein Problem. Sein Gewerbe scheint ja wohl in diesen Räumlichkeiten genehmigt zu sein, was dann ja solch einen Service mit sich bringt. Hmmmm....wohl eher ne Frage an nen Advokaten. Du hast Hausrecht und wenn du da nichts gewerbliches machst, dann ist es deine Sache. Lässt du da regelmäßig gewerblich Wohnmobile stehen, also kwasie ein Stellplatz oder :oops: :twisted: gar ein "Verrichtungsplatz", dann sollte dein Gewerbe dazu erweitert werden und du solltest örtliche Regeln beachten. Frag doch mal am besten bei euch auf der Gemeinde nach, dann weißt du es ganz genau, ob vielleicht eine baurechtliche Änderung vorliegt.
Sicherlich wird das einmalige Abstellen/Übernachten noch keine Veränderung bedeuten. Wenn das aber ein Dauerzustand ist und größere Ausmaße annimmt, könnte da vielleicht was gemacht werden müssen. Ich würde mir da gar keinen Kopf machen!!
Ich stehe nun schon seit Jahren mit meinem Womo auf Firmen Grundstücken, da ich mehr oder weniger Beruflich damit unterwegs bin. Woran du aber denken solltest, das soweit vorhanden dein Sicherheitsdienst bescheid weis und deine Alarmanlage dem entsprechend eingestellt ist oder deaktiviert ist. Nicht das es Dir so geht wie mir und einem Kunden unserer Firma auf dessen Firmen Grundstück ich vor einiger Zeit Nächtigte wo ich gegn 24 H die Alarmanlage auslöste als ich an meine Heckgarage ging. Na ja lustig war es schon, denn innerhalb von ein paar Minuten wurde mir von der Polizei und Wachdienst eine Show geboten, die selbst Hollywood nicht besser kann !!!
Und was ist, wenn das Ordnungsamt das Campen auf Privat- und Gewerbegrund untersagt hat? Wolfgang hat absolut recht. Ein Anruf bei der Gemeinde und die Sache ist geklärt. peter Wie immer bei solchen Problemchen heißt die Lösung: "Es kommt darauf an !"
Es kommt nämlich darauf an, in welchem Bundesland das Grundstück liegt und dementsprechend, welche Baunutzungsverordnung gilt und was diese aussagt. Man braucht das aber jetzt nicht zu vertiefen; ich würde einfach mal "keine schlafenden Hunde wecken". Was soll schon groß passieren ?
Hallo! Diese "Hunde" scheinen aber schon wach zu sein:
Auch ich würde hier nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" bei der Gemeinde - gut vorbereitet :!: - nachfragen ob es "denn möglich ist Kunden von Dir auf dem Hof in der ach so schönen Gemeinde manchmal übernachten zu lassen", und bei erfolgtem positivem Bescheid das Ganze noch per Mail in Zusammenfassung bestätigen lassen. Klar ist, geht die Anfrage negativ aus ist die Ka*** recht verfahren!! topolino Matthias P.S.: Ich habe mal beim Tiefbauamt freundlichst nachgefragt wegen Entleerung von Grauwasser in den Gulli (Mischkanalisation!!) vorm Haus um möglichen Nachbarschafts"problemen" im Vorfeld aus dem Weg zu gehen - und habe prompt - aus "monetären Gründen" - eine Ablehnung erhalten - auch ich hatte mir das anders vorgestellt!! Wenn die ordnngsbehördliche Verordnung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde nicht ausdrücklich das Übernachten auf Privatgrundstücken untersagt hat, so gibt es sicherlich kein Problem. auch nicht vom Ordnungsamt oder der Polizei. Wenn jedoch in einem Kurort eine Kurtaxe erhoben wird, so ist meistens in dieser ordnungsbehördlichen Verordnung daß Übernachten im ganzen Ordnungsamtsbereich verboten ( muß jedoch durch Hinweistafeln an den Ortseingängen sichtbar sein ). Man soll jedoch keine schlafenden Hunde wecken, denn oft sind die zuständigen Stellen selbst über diese Verordnungen nicht genau informiert, die wissen daß Schnee geräumt werden muss und daß keine Sträucher auf den Grundstücken verbrannt werden dürfen usw. aber dann ist es meistens am Ende und daß ist auch gut so. "Wer viel fragt, bekommt viele Antworten"
Also lass einfach Womos da übernachten, alles Andere ergibt sich. Immer nach dem Motto,gehe nicht zum Fürst wenn Du nicht gerufen würst :!:
Einfach hinstellen lassen zum parken und gut ist es. Wenn da einer drinn schläft,was solls :roll: Dieter Schaut doch hier mal. --> Link
Damit würde, insofern eine "Betriebsstättenerlaubnis" vorliegt, es auch funktionieren, da im einfachsten Fall ein Reisemobil-Stellplatz ein völlig normaler Parkplatz ist. Ich verstehe diese Panik mache, mancher in diesem Forum echt nicht !!!
Manchmal frage ich mich ob die mit dem BGB und der STVO im Arm Schlafen und den ganzen Tag damit rum laufen !!!! Um jeder Zeit bei jedem Sch...ss nach schauen zu können ob es erlaubt ist oder nicht !!! Das hat ja schon fast Paranoide züge !!! Als ob die Menscheit nicht andere Probleme hat !! Geht ihr eigentlich zum lachen oder zum Spass haben in den Keller, nach dem Ihr im BGB nach geschaut habt ob es erlaubt ist Wenn jeder in diesem unserem Land so drauf wäre, hätten wir denn absoluten Stillstand Wirtschaftlich wie sonst wo und wie !!!! Auch wären wir sicher nicht eine der Wirtschaftlichen Supermächte, wenn nicht sogar die Wirtschafts Supermacht !!!! Stell das Womo auf dein Firmen Grundstück und gut ist da wird sicher nichts passieren!! Und selbst wen muss das Ordnungsamt erst mal ihren Vorwurf nachweisen und nicht du das gegenteil!! Denn es ist nach wie vor Privat bzw. Firmengrund somit haben die erstmal garnix zumelden, zumal die diesen ohne dein einverständniss nicht mal betreten dürfen !!!! Es wäre was anderes wenn das Womo im Öffentlichen Verkehrsraum stände!!Wo man dann aber sich auf die wieder Herstellung der Fahrtüchtigkeit berufen könnte (1 Nacht) Nicht schlecht...in 13 Sätzen 35 Ausrufungszeichen unterzubringen. :?
aber wo er Recht hat, hat er RECHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Aber darum gehts doch hier garnicht :roll:
da werfe ich gerne noch ein rufendes Zeichen hinterher! Der Fragesteller hat um Meinungen zu einem konkreten Problem gebeten, da er bereits Schwierigkeiten mit seinem Firmenstellplatz hat, und diese Meinungen auch bekommen. Ich bezweifle, dass ihm das Stammtischgepolter von stolzen Badenern weiterhilft.
Das ist keine Panikmache sondern die Meinung derjenigen, die gefragt wurden!!!! Der TE hat nach Meinungen gefragt und hat Resonanz bekommen. Er hat bestimmt nicht aus Langeweile gefragt, er hat bestimmt seine Gründe. So einfach, wie Du es hinstellst ist es sicherlich nicht. Aber natürlich kann man sich über alles was im Zusammenleben gilt hinwegsetzen. aus Baden-Württemberg, Andreas
Tja, so ist das mit Vermutungen und Interpretationen: Der OP hat ausdrücklich einen Stellplatz verneint. Er fragte nur danach, ob ihm untersagt werden könnte, seinen Gästen zu erlauben, deren Wohnmobil auf seinem privaten Firmengrundstück abzustellen. Ich persönlich halte eine solche Frage auch für überflüssig, solange nicht eine gewerbliche Nutzung, der anderweitig deklarierten Fläche, als "STELLPLATZ" erfolgt, brainless :wink: Ob gewerbliche oder private Nutzung ist völlig egal. In dem Moment wo man das Grundstück anders nutzt als es in der Baugenehmigung steht, "kann" es zu einem Problem werden, wenns dem lieben Nachbarn nicht gefällt.
Und Proudbadener: Ja, es gibt Menschen, die von berufswegen mit der StVO, den Baugesetzen und dem Ordnungsrecht unter dem Arm umherlaufen (müssen). @proudbadener
Wenn du eine andere Auffassung hast, äußere sie. Aber toleriere bite auch die Auffassung anderer User hier. Und wenn dir die auffassungen anderer nicht gefallen, halte einfach mal die Tasten still. Deine Beschimpfungen sind schon echt grenzwertig. Ich wünschte mir, du würdest das lassen. Konnte leider die Schreibfehler nicht mehr rechtzeitig korrigieren: Wer hat ein t für mich und ein großes A?
Man kanns aber auch päpstlicher sein wie der Papst. Wenn jemand 2 Hunde hält und sich daraus Nachwuchs ergibt, heist es ja auch nicht gleich: Lt. Bauordnung ist hier nur ein Wohnhaus und keine Hundezucht genehmigt. Es muss ja alles in seiner Relation gesehen werden. Ich würde einfach die Geschäftspartner im WoMo nächtigen lassen u. aus. Wer lange Fragt geht lange Irr. Roland Der "Papst" ist in diesem Fall wahrscheinlich aber ein Nachbar.
Liebe Tipsel...du hast natürlich recht, es geht hier nicht um Ausrufungszeichen. Aber in den Foren die ich kenne, gilt das Schreiben in Fettschrift oder die exzessive Benutzung von Ausrufungszeichen als "Anschreien". Wer schreit, hat nicht automatisch recht. Deswegen meine Bemerkung.
danke...genau das meinte ich eigentlich. :roll: (reicht ein "t" und ein großes "A" rüber :D ) Zum Topic...egal ob Papst oder nicht, jemand fragt etwas und bekommt Antworten. Diese Antworten berücksichtigen eventuell auch die Rechtslage. Das bedeutet doch nicht unbedingt, das die entsprechenden Poster so etwas gut finden. Ob der TE das berücksichtigt oder nicht ist alleine seine Entscheidung. Aber wer fragt, muss mit Antworten rechnen. LG Rainer :daumen2: Danke für Eure Meinungen, ich lasse das bei der Gemeinde abklären!
Schönen Matthias P.S.: Haut Euch bitte wegen meiner Frage nicht! Ich wollte eigentlich versuchen, rauszukriegen, ob jemand rechtliche Bedenken kennt! Bisher gab es ja keine, nur eben hat ein Nachbar angedeutet: Wenn hier öfter WoMos rumstehen, will er den "Campingbetrieb" nicht mehr tolerieren! Die Womos standen wenn - dann ganz lärmfrei einfach zum Übernachten auf unserem Firmenstellplatz!
@ wolfherm Manchmal habe ich eine andere Auffassung und ja ich äußere sie und nur weil ich manchmal nicht der Auffassung anderer bin heist es nicht das ich sie nicht toleriere !! Und denn Satz gebe ich Dir dann mal auf direktem wege zurück : Und wenn dir die auffassungen anderer nicht gefallen, halte einfach mal die Tasten still. drei mal darfts du raten warum !! Und Beschimpfungen ????? Weil ich meine Meinung kund tue ??
@ rabi Die !!!!!!!!!!!! Gefalllen mir halt so gut :wink: Und mal ehrlich sie tun ja auch niemanden weh, oder ? Ich glaub, zum Thema selbst hat niemand mehr was zu sagen und ich mach mal zu. |
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