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luftfederung
hallo
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war heute wiegen mit meinen 744cm 1, 2


Gast am 29 Mär 2012 13:24:31

marmarq hat geschrieben:ges 3650kg zul. 3500kg = 150kg zuviel

Fazit: Gewichtsmässig sind wir gesetzlich gesehen Total am Limit.


Hallo Mani,

irgendwas verstehe ich grad nicht.... ???

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a.miertsch am 29 Mär 2012 13:28:09

a.w.meincke hat geschrieben:
dieter2 hat geschrieben:Wenn einzel gewogen wird stehen immer beide Räder einer Achse gleichzeitig
auf der Waage.
Auf beiden Seiten liegt eine flache Waage an der Erde.

Dieter


Dann ist es auch in Ordnung. Ich hatte die "Einzelradverwiegung" wörtlich aufgefaßt, eben als Rad für Rad Verwiegung.


Also einigen wir uns auf "Achsverwiegung" , wobei der Fehler schon eingebaut ist, im Wort genau in der Mitte. Wenn ich mich verfahre, fahre ich nicht richtig. wenn ich mich verwiege (Metzgers Daumen auf der Waage), stimmt das Wurstgewicht nicht. Oder wagen wir es einfach mal mit "Wiegung". Wie die mit der Doppelachse zurechtkommen, sollen die selbst klären. :D :D :roll: :oops:
Albert

hast29 am 29 Mär 2012 13:48:12

Aber wieso habe ich bei dieser doofen Achslastverwiegung ein anderes gesamtgewicht als wenn ich die Karre ganz auf die Waage packe?

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marmarq am 29 Mär 2012 14:27:30

Hans S hat geschrieben:
marmarq hat geschrieben:ges 3650kg zul. 3500kg = 150kg zuviel

Fazit: Gewichtsmässig sind wir gesetzlich gesehen Total am Limit.


Hallo Mani,

irgendwas verstehe ich grad nicht.... ???


Ich schon!

Im Schein steht zul.g.g 3500kg, tatsächlich sinds im
Moment 3650kg = 150kg zuviel, oder hab da nen Denkfehler!


gr mani

Gast am 29 Mär 2012 14:33:06

Hallo,

für mich sind 150 kg zuviel nicht AM sondern ÜBER dem Limit. :oops:

wolfherm am 29 Mär 2012 14:40:16

Hans S hat geschrieben:Hallo,

für mich sind 150 kg zuviel nicht AM sondern ÜBER dem Limit. :oops:


Es gibt doch immer noch Leute, die an die Toleranzgrenze glauben. :D

hast29 am 29 Mär 2012 16:02:21

Er hat mit vollem Tank gewogen, und 100 Liter FW.
Außerdem hat er derzeit E-Bikes drauf die er normalerweise nicht mitschleppt.

Ich denke schon das seine Formulierung AM LIMIT schon richtig ist.

wolfherm am 29 Mär 2012 16:11:22

hast29 hat geschrieben:Er hat mit vollem Tank gewogen, und 100 Liter FW.
Außerdem hat er derzeit E-Bikes drauf die er normalerweise nicht mitschleppt.

Ich denke schon das seine Formulierung AM LIMIT schon richtig ist.


Zumindest zu Beginn einer größeren Fahrt ist er dann aber über dem Limit. Oder er tankt nicht voll und lässt das Wasser ab.

Lancelot am 29 Mär 2012 16:12:16

hast29 hat geschrieben:Ich denke schon das seine Formulierung AM LIMIT schon richtig ist.


Er kann ja mal versuchen der Rennleitung zu erklären, was er "normalerweise" alles nicht dabei hat ... :D

hast29 am 29 Mär 2012 17:11:05

Laut Aussage der Polizei:

Wenn du so erwischt wirst:

Wasser ablassen als erstes.
Dann kannst du die Lebensmittel dem polizisten schenken...
Und ich denke doch mal ...120 Liter Diesel...da muß es doch echt mit dem Teufel zu gehen wenn sie dich genau dann erwischen...


Und dann darfst du weiter fahren....

Was ich viel schlimmer finde:
Wie wiegt die Polizei Waage....bei uns hat sie wie gesagt mehr gewogen als beim Schrothändler....erklären konnte mir das bisher ja noch keiner....

dieter2 am 29 Mär 2012 17:19:04

hast29 hat geschrieben:...bei uns hat sie wie gesagt mehr gewogen als beim Schrothändler....erklären konnte mir das bisher ja noch keiner....


Die Erklärung sollte doch recht einfach sein :roll: :wink:

Dieter

Lancelot am 29 Mär 2012 17:27:48

hast29 hat geschrieben:Dann kannst du die Lebensmittel dem polizisten schenken...


:gruebel:

Stell mir gerade vor, wie der (arme) Polizist die gestapelten Lebensmittel aus einer Gewichtskontrolle wegräumt :D

Sabine : es geht doch garnicht darum, welche Maßnahmen dann zur Weiterfahrt berechtigen, sondern vielmehr darum, daß eine Verletzung der Gewichtsgrenzen ein Verstoß gegen die STVZO ist ... und wenn Du nur 3,5to wiegen darfst, dann sind eben 150 kg drüber nicht AM Limit, sondern um gut 4% DRÜBER.

MIR wäre das alles noch egal, aber wenn Du an einen schlecht gelaunten Polizisten kommst (oder im Ausland erwischt wirst) ---> hast Du schlechte Karten.

Und dabei reden wir noch nicht vom GAU - einem Unfall, an dem ein Gutachter nachweist, daß die Überladung ursächlich für einen längeren Bremsweg war --> dann zahlst Du die Suppe selbst :!:

Also : entweder weniger mitnehmen ... oder auflasten (sofern möglich), alles andere wird nur "Krampf".

Und was die Waagen angeht : Dein Schrotthändler kann wiegen was er will ... zählen tut die Polizeiwaage vor Ort, nix anderes ...

Altmaerker39638 am 29 Mär 2012 17:38:34

Lancelot hat geschrieben:
hast29 hat geschrieben:Dann kannst du die Lebensmittel dem polizisten schenken...


:gruebel:

Stell mir gerade vor, wie der (arme) Polizist die gestapelten Lebensmittel aus einer Gewichtskontrolle wegräumt :D

Sabine : es geht doch garnicht darum, welche Maßnahmen dann zur Weiterfahrt berechtigen, sondern vielmehr darum, daß eine Verletzung der Gewichtsgrenzen ein Verstoß gegen die STVZO ist ... und wenn Du nur 3,5to wiegen darfst, dann sind eben 150 kg drüber nicht AM Limit, sondern um gut 4% DRÜBER.

MIR wäre das alles noch egal, aber wenn Du an einen schlecht gelaunten Polizisten kommst (oder im Ausland erwischt wirst) ---> hast Du schlechte Karten.

Und dabei reden wir noch nicht vom GAU - einem Unfall, an dem ein Gutachter nachweist, daß die Überladung ursächlich für einen längeren Bremsweg war --> dann zahlst Du die Suppe selbst :!:

Also : entweder weniger mitnehmen ... oder auflasten (sofern möglich), alles andere wird nur "Krampf".

Und was die Waagen angeht : Dein Schrotthändler kann wiegen was er will ... zählen tut die Polizeiwaage vor Ort, nix anderes ...


Sehr GUT geschrieben - genau so ist es. :daumen2:

Das ist kein Kompromiss sondern entweder 3.5 to oder AUFLASTUNG. :oops:

hast29 am 29 Mär 2012 17:48:42

Ihr habt ja recht, sehe ich ja ähnlich...

Aber: WEnn diese Scheiss Waage von der Polizei zählt, ich verstehe noch immer nicht warum 2 geeichte Waagen ein unterschiedliches Wiegeergebnis bringen...jetzt kommt mir nicht mit Luftfeuchtigkeit.

Einmal Achslastmessung und einmal der komplette Wagen...

Lancelot am 29 Mär 2012 18:18:14

hast29 hat geschrieben:.. ich verstehe noch immer nicht warum 2 geeichte Waagen ein unterschiedliches Wiegeergebnis bringen...


Wenn sich Dieter´s Verdacht nicht bestätigen sollte ... (siehe oben) :D

2 geeichte Waagen bringen schon immer das gleiche Ergebnis, dafür sind die ja (hoffentlich genau) geeicht ---> also liegt´s doch eher am Fahrzeug. Eine Wägung ist doch immer nur eine Momentaufnahme .. mehr Diesel oder Wasser, mehr Klamotten oder Gerödel, bis hin zu mehr Dreck unterm Kotflügel und : ja, mehr Luftfeuchte :)

Um wieviel hat´s denn nicht gestimmt :?:

Gast am 29 Mär 2012 18:18:37

Wie groß war denn die Differenz?

a.miertsch am 29 Mär 2012 18:18:47

hast29 hat geschrieben:Ihr habt ja recht, sehe ich ja ähnlich...

Aber: WEnn diese Scheiss Waage von der Polizei zählt, ich verstehe noch immer nicht warum 2 geeichte Waagen ein unterschiedliches Wiegeergebnis bringen...jetzt kommt mir nicht mit Luftfeuchtigkeit.

Einmal Achslastmessung und einmal der komplette Wagen...

Ist doch einfach.
Beim Schrotti muß er dir was zahlen, wenn du was wiegen läßt( nicht dein Womo).
Bei den Kalkmützen ist es umgekehrt, wenn du zuviel wiegst( mit dem Womo). Woher weisst du, daß die Waagen geeicht sind? :D
Albert

rolf51 am 29 Mär 2012 18:27:11

Hallo,
ich verstehe die Bedenkenträger nicht. Ich lasse 100l ab dann bin ich in der Tol. von der Waage! Die Max zul. Achslasten sind bei den meisten 3,5t bei 3,85t. Was stört Euch die 150kg?

Lancelot am 29 Mär 2012 18:29:30

rolf51 hat geschrieben:Was stört Euch die 150kg?


MICH überhaupt nicht :)

(aber ich glaube danach geht´s - leider - nicht ... 8) )

hast29 am 29 Mär 2012 19:43:55

Knappe 100 kg....wir fahren noch mal woanders wiegen..sagt mein Anhang gerade...

Ende April geht es in den Urlaub. Ich packe und dann fahren wir noch mal....ohne Luftfeuchte :-)..auf die Waage....

jukeles am 29 Mär 2012 19:49:58

gelöscht

harubang am 30 Mär 2012 16:11:50

a.miertsch hat geschrieben:Oder wagen wir es einfach mal mit "Wiegung"

Oder wir sagen gleich korrekt "Wägung", denn wir benutzen eine Waage.
Eine Wiegung setzt die Benutzung einer Wiege voraus - und die ist halt für den Nachwuchs reserviert!
Mit Deiner Ausführung zum "ver"wiegen liegst Du natürlich goldrichtig - aber ich sage hier nichts mehr dazu seit ich mich mal im gleichen Sinne wie Du darüber ausgelassen habe, dass hier die Leute alle irgendetwas "verbauen" statt einzubauen. Seither wundert mich auch nicht mehr, wenn das dann nicht funktioniert!


Rolf

marmarq am 01 Aug 2012 20:14:38

Hans S hat geschrieben:
marmarq hat geschrieben:ges 3650kg zul. 3500kg = 150kg zuviel

Fazit: Gewichtsmässig sind wir gesetzlich gesehen Total am Limit.

Hallo Mani,
irgendwas verstehe ich grad nicht.... ???


3% ziehen sie immer ab, abzgl. der Toleranz. Zumindest die AB-P. im Raum Wü. Je nach Wiegeplattenart sind es je Rad bis zu 15kg.


gr mani

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