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Ablastung nicht möglich?


Arielle am 20 Apr 2012 17:57:39

Hallo liebe Forumianer,

unser neues Womo ist ein 3,9 T. Nun waren wir heute voll gepackt (wie für die 6 Wochen Norwegen) und alles gefüllt was füllbar ist, auf der Waage und das Gewicht ist ne Ecke unter 3,5 T.

Also auf zur einem Bekannten, der TÜV und ähnliches macht und gefragt, ob wir unser Womo ablasten können. Nun seine Aussage: "Laut Fahrzeugschein hat das Womo ein Gewicht von 2920kg, zur Ablastung müsse man 25% draufrechnung und noch unter 3500kg sein. Hm, bei uns ergibt diese Rechnung 3650kg. Somit ist eine Ablastung nicht möglich."

Nun hab ich recherchiert das eigentlich alles Womo´s bis 3,5 T ein Gewicht ca. 2,8 bis 2,95, manche auch drüber, haben. Wie ist das dann möglich?

Stimmt die o.g. Aussage bzw. hat von Euch schon mal jemand abgelastet?
Wenn ja, wie ging das vonstatten? Wie waren bei Euch die Gewichtsverhältnisse?


LG Arielle

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rolf51 am 20 Apr 2012 18:06:45

Hallo,
ich kann mir das nicht vorstellen und habe auch keine Antwort darauf.
Nur wenn die Handhabe so sein sollte, dann dürften fast alle Womo mit
> 6,50 länge keine Zulassung mit < 3,5t bekommen!!!!!!!!!

Arielle am 20 Apr 2012 19:53:52

Stimmt Rolf, zu dem Ergebnis bin ich ja auch gekommen. Na, vielleicht hat ja hier schon jemand die Prozedur hinter sich und kann mir näheres sagen?

LG Arielle

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dieter2 am 20 Apr 2012 19:58:29

Fahr zum TÜV und laß das Womo ohne technische Veränderung auf 3,5to ablasten.
Das geht ohne Problem.

Dieter

Bergbewohner1 am 20 Apr 2012 20:24:53

dieter2 hat geschrieben:Fahr zum TÜV und laß das Womo ohne technische Veränderung auf 3,5to ablasten.
Das geht ohne Problem.

Dieter

Genau so ist es, nur wenn es kein ABS hat, dann bekommt es keine Auflastung wieder.
Wie Dieter schon schrieb, kein Problem.

Arielle am 20 Apr 2012 20:49:11

Danke Ihr Beiden :)

Na dann werden wir es mal direkt beim TÜV versuchen. Vielleicht hat unser Bekannter da falsche Infos. Ist zwar Sachverständiger, aber deshalb muß er ja nicht alles wissen...

LG Arielle

P.S. ABS hat er

sternleinzähler am 20 Apr 2012 21:32:09

Vergiss aber nicht vorher (vor der Wägung beim TÜV die du machen solltest) alles entbehrbare zu entfernen! (Reserverad raus, 2.Batt. raus usw.!)
Ein Bekannter hat es so fertig gebracht seinen Eura abzulasten, sonst droht dir das obige Problem %-Gewicht!

Arielle am 20 Apr 2012 21:40:00

Danke Wolfgang, also muß man vorher beim TÜV offiziell wiegen lassen?
LG Arielle

fuzzy am 21 Apr 2012 00:35:11

in Deinem Profil steht Hymer Eriba, was aber noch nix zum Hersteller des Chassis aussagt. Mit dem würde ich mich mal vorher unterhalten,bevor ich den TÜV einschalte.

Altmaerker39638 am 21 Apr 2012 09:04:01

Arielle hat geschrieben:Danke Wolfgang, also muß man vorher beim TÜV offiziell wiegen lassen?
LG Arielle

Die wollen schon die Gesamtmasse Leer wissen. :D
Und wenn zuviele ZUB fest verbaut ist, gibt es das obige Problem.
Denn bei der "Messung"/Angaben ist ja nur der Fahrer mit 75 kg berücksichtigt und alle anderen gehen vom sogenannten Zuladung ab. :eek: Ich habe auch keine Zulassung mit 3500 bekommen, da Leer bereits 3320 war.

roth58 am 21 Apr 2012 09:13:19

Guten Morgen,
zur möglichen Ablastung für dieses spezielle WoMo kann ich dir leider nichts sagen. Ich wollte umgekehrt mein Womo auflasten. Anruf beim Hersteller der mir Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro für notwendige Papiere und Arbeiten nannte. Dann habe ich bei einem WoMo-Händler, zu dem der TÜV ins Haus kommt, die Auflastung ohne jegliche Papiere, Arbeiten nur gegen Bezahlung der TÜV-Gebühren bekommen. Kurz auf den Nenner gebracht, such dir eine Werkstatt und frag dort mal nach. In den meisten Fällen geht es dort bei der TÜV-Abnahme wesentlich kulanter zu.
Günther

dieter2 am 21 Apr 2012 10:11:39

Arielle hat geschrieben:Danke Wolfgang, also muß man vorher beim TÜV offiziell wiegen lassen?
LG Arielle


Die Antworten hier nützen Dir nicht viel,jede ist anders :roll:

Fahr zum TÜV und sag dehnen Du willst ablasten,ganz einfach :wink:

Alles Andere ergibt sich dann von allein.

Dieter

sternleinzähler am 21 Apr 2012 21:17:42

@arielle
DA die Zulassung von einem bestimmten Leergewicht abhängig ist (wie dieter2 richtig sagt: geh zum TÜV und frag nach was die wollen) ist es dann sinnvoll diese zu überprüfen/ zu erreichen z.B. indem man .... s.o.

Bergbewohner1 am 22 Apr 2012 17:11:09

sternleinzähler hat geschrieben:@arielle
DA die Zulassung von einem bestimmten Leergewicht abhängig ist (wie dieter2 richtig sagt: geh zum TÜV und frag nach was die wollen) ist es dann sinnvoll diese zu überprüfen/ zu erreichen z.B. indem man .... s.o.

Natürlich darf das Leergewicht dann nicht über 3,5 Tonnen liegen, sonst könnte er nicht ablasten. Selbst einen LKW mit 3200 kg Leergewicht und 2,5 Tonnen Zuladung bekomme ich ohne Probleme abgelastet, brauche dann nur alle 2 Jahre zum TÜV.
Wenn man es nicht richtig weiß, sollte man nichts dazu schreiben.

sternleinzähler am 22 Apr 2012 20:49:14

@waldtroll
richtig!

SteffenBerlin am 23 Apr 2012 19:10:15

... ich erlaube mir noch einen Beitrag, wenn auch verspätet:

Hier steht viel zur Masse im fahrbereiten Zustand und zur Zuladung:
--> Link

Es gibt da eine Formel:
fahrfertige Masse + 75kg je Mitfahrer + 10 kg Gepäck je Passagier und Fahrer + 10 kg je Längenmeter darf maximal 3500 kg betragen.

Mir sagte man mal, dass eine Ablastung dazu führen kann, dass ein Sitzplatz gestrichen werden muss.

MfG Steffen

Bergbewohner1 am 23 Apr 2012 20:09:50

SteffenBerlin hat geschrieben:... ich erlaube mir noch einen Beitrag, wenn auch verspätet:

Hier steht viel zur Masse im fahrbereiten Zustand und zur Zuladung:
--> Link

Es gibt da eine Formel:
fahrfertige Masse + 75kg je Mitfahrer + 10 kg Gepäck je Passagier und Fahrer + 10 kg je Längenmeter darf maximal 3500 kg betragen.

Mir sagte man mal, dass eine Ablastung dazu führen kann, dass ein Sitzplatz gestrichen werden muss.

MfG Steffen

So ein Quatsch, ein T5 Motion wiegt leer 2635 kg, mit geeichter DEKRA Waage, gerichtlich in Auftrag gegeben, zul. Ges. Gewicht 3000 kg, Auflastung nicht möglich., gerichtlicher Gutachter kommt zu der Feststellung, ist gängige Praxis und das Gericht folgt, kein Wandlungsgrund.
eingetragene Sitzplätze 7 :!: :!: :!: Zulassung wurde nicht beschlagnahmt :!: :!:

migula am 23 Apr 2012 22:16:24

Einen Lkw mit 3.200 kg Leergewicht auf 3.500 kg abzulastenmag zwar noch legal sein. Diesen aber weiterhin im Gewerbebetrieb einzusetzen um statt für 5,7 t nur für 3,5 t Steuern zu bezahlen ist Betrug!

dieter2 am 23 Apr 2012 22:31:12

migula hat geschrieben:Einen Lkw mit 3.200 kg Leergewicht auf 3.500 kg abzulastenmag zwar noch legal sein. Diesen aber weiterhin im Gewerbebetrieb einzusetzen um statt für 5,7 t nur für 3,5 t Steuern zu bezahlen ist Betrug!


Wieso Betrug :roll:

höchstens
Überladen :?:
wenn er denn mehr als 300kg zuladet.

Dieter

Bergbewohner1 am 24 Apr 2012 19:50:10

Armer migula, du scheinst gar nicht zu wissen was Betrug ist :!:

Arielle am 26 Apr 2012 19:20:38

Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe inzwischen Mailkontakt mit Hymer und von dort können wir ohne Probleme eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen, falls der TÜV hier Probleme machen sollte. Wir sind nun erstmal ein paar Tage unterwegs und danach werden wir die Sache mal in Angriff nehmen. Erstmal auf eine geeichte Waage, falls die dasselbe sagt, wie die Waage von dem Fuhrunternehmen, bei dem wir gewogen haben, dann ab zum TÜV.

LG Arielle

P.S.@Migula: es handelt sich hier um ein 3,9T Wohnmobil und nicht um einen LKW aus Gewerbebetrieb! Und ablasten macht nur Sinn, wenn genügend "Frei KG" übrig sind. Die 20 Euro Steuer zu sparen, wäre damit nur Nebensache, da gibts wichtigere Kriterien.

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