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WOMO Haendler stellt sich Taub....was tun? Garantieanspruch 1, 2


proudbadener am 06 Mai 2012 11:35:21

dodo66 hat geschrieben:Hallo,
Ich finde es toll, was ihr schreibt, verstehe aber immer eines noch nicht:

bei meinem nissan gekauft im münsterland (ausnahmsweise kein reimport) wurde der turbo nach 4 monaten auf garantie in HD in derr vertragswerkstatt ersetzt. ich bin doch nicht blöd und fahre 500 km bis ins münsterland für so etwas, nach 2,5 Jh das gleiche spiel wieder ohne probleme lima getauscht .

wieso soll das bei einem Womo anders sein. kaufe ich zb ein bürstner womo in HH, wohne aber in HD, so fahre ich doch nicht nach HH für garantiereparaturen, oder verwechsele ich da etwas.
was fürs auto gilt muß doch auch fürs womo gelten?
lg
olly



@dodo66

lass es bleiben, denn sonst beziehst du genauso Prügel wie ich :!:

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Gast am 06 Mai 2012 11:45:55

Hallo
auch ich hab schon gepeilt, dass man zwischen gewährleistung --> gestzl. pflicht und garantie freiwillige vertragl vereinbarte leistung hersteller etc unterscheidet. aber dennoch gibt denn nicht auch adria, hymer, bürstner etc garantie auf ihre produkte?
oder hab ich beim womo garantie aufs fiatgestell und gewährleistung auf den rest?
falls ja so ist das ein echter griff ins klo und das ganz tief

lg
olly

tober am 06 Mai 2012 13:36:50

dodo66 hat geschrieben:oder hab ich beim womo garantie aufs fiatgestell und gewährleistung auf den rest?
falls ja so ist das ein echter griff ins klo und das ganz tief

lg
olly


Genau deswegen sollte man die Garantiebestimmungen des (wohnmobil)Herstellers durchlesen. Die sind vom Hersteller freiwillig und selbst bestimmbar solange nicht sittenwidrig ect.
Obwohl immer wieder darauf hingewisen, wird eigentlich permanent Garantie und Gewährleistung durcheinandergewirbelt. Und was alles unter die Garantie fällt weis nur derjenige der eine "Garantieunterlage" des betreffenden Hersteller hat. Beispiele wie Nissan und turbo helfen nur demjenigen der ebenfalls einen Nissan mit Turboproblemen innerhalb der garantie hat aber keinem Womofahrer dem die kack.... hinten rausläuft :D

gruß tober

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proudbadener am 06 Mai 2012 14:58:53

Aber auch dem die Kacke hinten raus läuft hat einen gewährleistungs Anspruch sowohl beim Verkäufer als auch beim Hersteller womit der Aufbau Hersteller als auch der Hersteller des Bassisfahrzeugs gemeint ist und das ist defenetiv Fakt und wer es nicht glaubt möge doch bitte einen Anwalt fragen :!: :!:

dieter2 am 06 Mai 2012 15:24:12

proudbadener hat geschrieben:Aber auch dem die Kacke hinten raus läuft hat einen gewährleistungs Anspruch sowohl beim Verkäufer als auch beim Hersteller


Ich gehe mal davon aus das der Hersteller sich noch nicht mal mit den Endverbraucher unterhalten muß.
Warum auch,er hat das Produckt an den Womobauer verkauft.
Der wiederum hat es den Händler verkauft,der verkauft es an den Endkunden weiter.
Und dieser hat dann Gewährleistungsansprüche nur an den Händler,sonnst keinen.

Dieter

proudbadener am 06 Mai 2012 15:34:44

Klar macht es keinen Sinn mit einem z.B. kaputten Abwassertank Zu Fiat zugehen soweit das Basisfahrzeug von Fiat ist damit must Du dann schon zum Aufbau Hersteller.
Bist du nocht innerhalb der 2 Jährigen Neufahrzeug Gewährleistung musst du sowieso erst mal zum Händler wo Du gekauft hast, dem musst 3 versuche der nachbesserung geben erst wenn er es nicht geschafft hat oder er alle 3 versuche der nachbesserung usw. verstreichen oder verweigert hat kannst du woanderst z.b. je nach Problem zum Basisfahrzeug Hersteller oder Aufbauhersteller gehen

travelrebell am 06 Mai 2012 17:31:39

dodo66 hat geschrieben:Hallo
auch ich hab schon gepeilt, dass man zwischen gewährleistung --> gestzl. pflicht und garantie freiwillige vertragl vereinbarte leistung hersteller etc unterscheidet. aber dennoch gibt denn nicht auch adria, hymer, bürstner etc garantie auf ihre produkte?
oder hab ich beim womo garantie aufs fiatgestell und gewährleistung auf den rest?
falls ja so ist das ein echter griff ins klo und das ganz tief

lg
olly


lest nochmals den Beitrag von Mückenstürmer, denn es gibt anscheins keine allg. gültige Regel.

Bei meinem FZG vom Bürstner-Vertragshändler: Getrieberep. auf Garantie von Fiat nach 20 Monaten, vers. Mängel am Aufbau durch vers. Bürstnervertragshändler nach Abspr. mit Bürstner. zweimal beim Verkäufer, einmal beim anderen Bü.-Händler der näher am Wohnort...

fetzi am 21 Jun 2012 12:50:26

Wie dem auch sei....ich ärgere mich vorallem über die Behandlung NACH VERKAUF! Es kümmert die Firma R..o in Frankfurt/Main offenbar nicht allzuviel.

Nachdem ich mit dem Cassettenhersteller gesprochen hatte, hatte ich innerhalb drei Tagen den Ersatz vor Ort und war wieder "einsatzbereit".

Auch auf eine fehlerhafte Abrechnung bei der Inzahlungnahme des bisherigen WOMO hat die Firma bis heute nicht reagiert!!

ALSO FINGER WEG VON Fa. R..O in Frankfurt/Main.
ALSO FINGER WEG VON Fa. R..O in Frankfurt/Main.
ALSO FINGER WEG VON Fa. R..O in Frankfurt/Main.

fetzi am 05 Jul 2012 09:52:50

Eine neue Story: Heute kam ans Licht, dass die Fa. R..o aus Ffm. mein Basisfahrzeug nicht ordnungsgemäß bei Fiat angemeldet hat. Somit ist das Fahrzeug und der Halter nicht bekannt. Deshalb bekomme ich von Fiat keine Nachricht bei Rückruf oder Serviceaktionen. Auch ein "Hilferuf" an den Camperservice im Pannenfall, würde ungehört verhallen, da das Fahrzeug nicht registriert ist.

UND ALL DAS HABE ICH NUR PER ZUFALL MITBEKOMMEN!!!!!


FINGER WEG VON Fa. R..O AUS FRANKFURT !!!!
FINGER WEG VON Fa. R..O AUS FRANKFURT !!!!
FINGER WEG VON Fa. R..O AUS FRANKFURT !!!!
FINGER WEG VON Fa. R..O AUS FRANKFURT !!!!

punky am 05 Jul 2012 10:13:09

WIR WERDEN ALLE STERBEN!!!!!

Gast am 05 Jul 2012 10:27:51

:kuller: :kuller:

fetzi am 05 Jul 2012 10:33:33

oh gott, wann?

karlo56 am 05 Jul 2012 10:59:48

Eigentlich nach dem Mayakalender am 21. 12. 2012.
Ich habe den Termin aber gecancelt.
Er überschneidet sich mit einem anderen Termin in meinen Outlook.

Duck und wech.

Karlo

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