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Parken erlaubt?


gartendersinne am 04 Jul 2012 08:29:21

Moinsen Ladies and Gents,

ich bin noch ganz neu hier und auch was das Urlauben mit dem Womo angeht.
Sollte mein Beitrag hier falsch sein, bitte nicht schimpfen.

Wir wollen Ende August zum ersten mal mit dem Womo los und zwar in den Schwarzwald. Nun hab ich ne Frage zu dem Parkmöglichkeiten.

Darf man auf einem normalen Parkplatz halten und parken? Ich meine nicht übernachten.
Und darf ich auf einem Parkplatz, wo auf dem Schild ein PKW abgebildet ist, parken?
Und darf man auf einem Autohof oder Raststätte an der Autobahn übernachten?

Wie gesagt, wenn die Fragen hier an der falschen Stelle sind, bitte verschieben, sofern das möglich ist. Gibt es hier eigentlich auch eine Suchfunktion, könnte mir vorstellen, das sowas schon öfter gefragt worden ist...

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eva b. am 04 Jul 2012 08:57:40

gartendersinne hat geschrieben:a) Darf man auf einem normalen Parkplatz halten und parken? Ich meine nicht übernachten.
b) Und darf ich auf einem Parkplatz, wo auf dem Schild ein PKW abgebildet ist, parken?
c) Und darf man auf einem Autohof oder Raststätte an der Autobahn übernachten?

Guten Morgen,
a) darfst du, wenn es auf dem P-Schild keine Einschränkungen gibt. Du darfs dort auch übernachten (nur zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit, also max 1 Nacht).
b) das ergibt sich aus a)-> nein, dort dürfen tatsächlich nur PKWs stehen
c) darfst du, solltest du aber besser sein lassen. Zum einen sind dort recht häufig Ganoven unterwegs, zum anderen ist es dort sehr unruhig. Besser die nächste Abfahrt runter und ein ruhiges Plätzchen suchen.
Viel Spaß auf eurer ersten Tour!

pipo am 04 Jul 2012 09:23:24

Parken ist abhängig von dem Zulässigen Gesamtgewicht.
Unter oder über 3.5to?


peter

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pfalzcamper am 04 Jul 2012 09:26:17

Hallo und willkommen im Forum,

um die Frage zu beantworten, muss man wissen welches WoMo Du faehrst.

Es gibt Unterschiede in Bezug auf Laenge ( unter oder ueber 6 m) und Gewicht ( unter oder ueber 7,5 T ).

Als Neuling tippe ich mal eher darauf, dass Du unter 7,5 T unterwegs bist.

Hat Dein WoMo eine Gesamtlaenge unter 6 M, so gilt fuer Dich beim Parken das gleiche wie fuer einen PKW.


Edit: Zum Gewicht war Peter schneller :)

batchman99 am 04 Jul 2012 09:28:51

pipo hat geschrieben:Parken ist abhängig von dem Zulässigen Gesamtgewicht.
Unter oder über 3.5to?


Dachte ich auch, das ich bis 3,5t rechtlich ein PKW bin.

Gilt das auch wenn dieses



oder dieses



Schild steht?

chic-schnack am 04 Jul 2012 09:31:56

obs gilt oder nicht weiß ich nicht, aber hier würde ich auch mit 3,5 t nicht parken.
Liebe

wolfisued am 04 Jul 2012 09:41:39

Das obere Schild gilt für alle Fahrzeuge die als Wohnmobil ausgebaut sind. Somit auch für den ausgebauten VW-Bus.

Das unter Schild gilt nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.

Sorry!!
Wer richtig gucken kann ist klar im Vorteil. Auf die Schnelle habe ich nicht erkannt, dass da ein Womo drauf ist. Dann denke ich, dass man dort auch nicht durch darf.



Wolfgang

Gast am 04 Jul 2012 09:44:00

hier einige Links zum Thema Womo + Parken
--> Link
--> Link
--> Link

(Angaben ohne Gewähr) :D

gartendersinne am 04 Jul 2012 10:30:29

Vielen Dank, die Herrschaften!

Ja, recht habt ihr, da wir (mein Mann, mein Kleinkind und mein Bauchbewohner) absolute Neulinge sind, wird dieses Jahr erstmal eins gemietet. Es ist bis 3,5t, da wir mehr mit unseren Führerscheinen nicht fahren dürfen. Zur Länge kann ich allerdings keine Angaben machen...

Einen Alkoven wird es haben, ansonsten steht das Mobil noch nicht fest. Der Vermieter behält sich die Auswechselbarkeit bis kurz vor Abfahrt vor.

Danke für die Tipps und vor allem die Links sind klasse.

rjlehrbach am 04 Jul 2012 10:40:47

Ist das untere Schild eines aus Deutschland. Das kann ich im Verkehrszeichenkatalog nicht finden.

Das weiße Zusatzschild Wohnmobile gibt es.

Ansonsten parken bei PKW:

Wo steht die Regelung mit 6 Meter??

Darf ich mit meinem Maybach von 6,16 Meter Länge jetzt nicht mehr auf PKW-Parkplätze fahren? Mein Chauffeur wird schön schimpfen :-)

Ich kenne nur die Regelung mit bis 3,5 t

rjlehrbach am 04 Jul 2012 10:41:51

übrigens gibt es das ober mit rotem Balken offiziell auch nicht.

Da bin ich mal gespannt was auf dem Ticket steht gegen was man verstossen hat.....

pfalzcamper am 04 Jul 2012 11:02:44

rjlehrbach hat geschrieben:Ist das untere Schild eines aus Deutschland. Das kann ich im Verkehrszeichenkatalog nicht finden.

Das weiße Zusatzschild Wohnmobile gibt es.

Ansonsten parken bei PKW:

Wo steht die Regelung mit 6 Meter??

Darf ich mit meinem Maybach von 6,16 Meter Länge jetzt nicht mehr auf PKW-Parkplätze fahren? Mein Chauffeur wird schön schimpfen :-)

Ich kenne nur die Regelung mit bis 3,5 t


Es geht nicht um Deinen Maybach, sondern darum, dass Dich Dein Chauffeur in einem WoMo kutschiert.

Fuer Deinen Maybach gilt die 6 Meter Regel nicht.

sposoz am 04 Jul 2012 11:03:53

@ gartendersinne:
Du hast auch nach der Suchfunktion gefragt!
Ja, die gibt es - fast ganz oben in dem hellblauen Menü in der Mitte nach FAQ!

Nur zur Info, weil du es gefragt hast!


Achim

topolino666 am 04 Jul 2012 12:20:30

Zur Suche der Direktlink:

--> Link

Tipp zur Suche: Den Haken bei "Titel und Text durchsuchen" setzten, gibt mehr Treffer!

:D



topolino
Matthias

suli am 04 Jul 2012 13:42:06

Das obere und das untere Schild gibt es in Deutschland nicht - daher hier ungültig. :D

gartendersinne am 04 Jul 2012 14:19:52

Moinsen Ladies and Gents,

danke wegen der Suchfunktion, jetzt habe ich sie auch gefunden!!!

Nun hab ich nochmal ne spezielle Frage zu einer Schildkombi.

Als erstes das Zeichen für Parken, darunter der PKW und dann "mit Parkschein von... bis". Darf ich nun in der "Parkscheinfreien" Zeit dort mit dem Womo halten+parken, oder auch nicht?

Ich frag das nur, weil wir genau diese Kombi vor der Tür haben, da häufiger Womos parken und wir unsers da zumindest für die Zeit des beladens auch abstellen müssten...

Danke euch nochmal für Infos

suli am 04 Jul 2012 14:35:20

Nein, darfst Du leider nicht. Das P-Schild mit dem Zusatz "PKW" heißt, dass dort nur PKW parken dürfen und auch noch zu gewissen Zeiten zahlen müssen.

wohmoh am 04 Jul 2012 14:48:35

pfalzcamper hat geschrieben:...
Es gibt Unterschiede in Bezug auf Laenge ( unter oder ueber 6 m)
...



Ja, ne, is' klar ...

pfalzcamper am 04 Jul 2012 15:22:03

wohmoh hat geschrieben:
pfalzcamper hat geschrieben:...
Es gibt Unterschiede in Bezug auf Laenge ( unter oder ueber 6 m)
...



Ja, ne, is' klar ...


Mir ja ...

jonathan am 04 Jul 2012 17:52:52

pfalzcamper hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum,

um die Frage zu beantworten, muss man wissen welches WoMo Du faehrst.

Es gibt Unterschiede in Bezug auf Laenge ( unter oder ueber 6 m) und Gewicht ( unter oder ueber 7,5 T ).

Als Neuling tippe ich mal eher darauf, dass Du unter 7,5 T unterwegs bist.

Hat Dein WoMo eine Gesamtlaenge unter 6 M, so gilt fuer Dich beim Parken das gleiche wie fuer einen PKW.


Edit: Zum Gewicht war Peter schneller :)


Es ist also definitiv so, daß ein Wohnmobil( mit Eintrag in Zulassung als Sonder-KFZ) -egal wie kurz oder lang, wie leicht oder schwer, nie auf einem P-Platz "nur PKW" abgestellt werden darf- egal ob eine Stunde oder eine Nacht! Aus diesem Grunde hatte ich mir damals meinen VW_California excl. als PKW bestellt mit dem Nachteil, höhere Steuern zahlen zu müssen- dafür aber (fast) überall parken durfte. Der einzige äusserlich sichtbare Unterschied bestand darin, daß der Wagen unten Schiebefenster hatte, da ein PKW keine KLappfenster unter 2 Meter Höhe haben durfte.
Werner

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