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Im Feb. 2012 habe ich bei einem Haendler in Frankfurt am Main ein neues WOMO gekauft. (Nie mehr!!!!)
Bei der ersten Ausfahrt mußte ich leider feststellen, daß der Fäkalientank undicht ist (Beim Transport zur Entsorgung zog ich eine schöne :eek: lange :x Spur hinter mir her. Sofort dem Händler gemeldet. "Da müssen wir ein Reparaturkit bestellen..wir melden uns" (vor zwei Wochen) Jetzt finde ich hier im Forum, den Hinweis, dass das Problem bei dem Tank schon seit Einführung in 2008 bekannt ist. (Thetford) Habe ich Anspruch auf Austausch?? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mit dem Händler keinen Kontakt mehr haben will?? (Hersteller ADRIA auf Fiat Ducato) Abschließen muss ich meinen Frust noch runterschreiben: Würde ich so mit Kunden umgehen, sie so betreuen oder pflegen, hätte ich keine mehr ! Ich verstehe das nicht. Danke fürs lesen. Das Fahrzeug rundrum kurz fotografieren, damit nicht über reingekommene Dellen diskutiert wird später (Aktuelle Tageszeitung mit ins Bild).
Das Fahrzeug auf den Hof des Händlers. Einen Umschlag mit den Kopien der Gewährleistungsunterlagen, einer Mängelaufstellung und einem freundlichen Anschreiben mit der Bitte und dem Auftrag um Beseitigung mit einem Zieltermin, definiert als Fristsetzung der Annahme in die Hand gedrückt. Letzteres Schreiben zur Sicherheit noch mal parallel als Einwurfeinschreiben senden. Sollte dies nicht funzen, geht es mit dem Herrn Advokaten weiter. :( Ich kann es mir aber eigentlich nicht vorstellen, daß sich ein Händler der gesetzlichen Gewährleistung entzieht. War die Kommunikation zwischen euch nicht eindeutig? :nixweiss:
Moin, also 2 Wochen für die Bestellung find ich jetzt noch nicht sooooooo schlimm, das kann sicherlich mal passieren. Er hätte Euch natürlich informieren sollen. Was hat denn der Händler auf Eure Nachfrage hin gesagt? Da der Verkaufshändler Euer Ansprechpartner ist, wird es schwierig und auch nicht zielführend sein, den Kontakt abzubrechen. Sehe ehrlich gesagt dazu auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung. Selbstverständlich könnt Ihr Garantiearbeiten auch bei einem anderen Markenhändler durchführen lassen. Trollo In solch einem Fall würde ich mich direkt an Thetford wenden, dort wird das Problem bekannt sein.
Mir wurde vor ein paar Jahren dort sofort und unkompliziert geholfen. Händler hin oder her, aber der kann auch nur mit dem Zulieferer Kontakt aufnehmen... , Jens Ich ärgere mich ja nicht nur über die zwei Wochen sondern auch über andere Dinge, die in Zusammenhang mit der Abwicklung und der Übergabe des Fahrzeuges stehen.
.......aha, interessant ... :roll: ........ Ich würde nochmal nett beim Händler anrufen und fragen wie die Dinge stehen.
Kann wasweissichnicht für einen Grund haben. Auch ein Händler ist nur ein Mensch. Bei mir das so immer geklappt. Deinen Ärger kann man Verstehen. Ralf Thetford hat unsere beiden Kassetten, eine davon undicht, beide 3 Jahre alt, im letzten Jahr innerhalb einer Woche überprüft und repariert......kostenlos.
Auch bei einem neuen Womo würde ich mich direkt an Thetford wenden bevor ich mich mit dem Händler rumärgere. Nur zur Beruhigung:
Ich habe an meinem Kasten auch ein paar Garantiekleinigkeiten: - Der Garantieranspruch aus dem Herbst des letzten Jahres ging unter, weil da der Teufel los war. - Über Winter ging nichts wegen Saisonkennzeichen - Jetzt ein freundliches Erinnerungsmail geschrieben und schon haben dort die beiden Chefs wirklich was los gemacht - 3 Stunden danach kam der Anruf des zugeteilten Bearbeiters. - Ersatzteil bestellt - ist diese Woche - nach mehr als 4 Wochen erst angekommen. - Gemeinsamen Termin für alle Kleinigkeiten Anfang Juni gemacht. Vorher konnte entweder er oder ich nicht. Aber wie gesagt - alles nur Schönheit und keine undichten Tanks oder wichtige Dinge. Da sehe ich keinen Sinn Druck zu machen. Wenn es wirklich wichtig ist erwarte ich aber echtes Pronto-Pronto. Erwarten meine Kunden nämlich auch von mir. Bon Voyage
Dann ist der Händler aus allen raus was diese Undichtigkeit betrifft. Dieter
So, isses! Meckern hilft nicht. In 95 Prozent der Fälle hilft freundlicher Nachdruck. Rat: Da ein tropfender Fäkaltank die Nutzung im erheblichem Maaße einschränkt, würde ich den Händler darauf ansprechen entweder ein Ersatzfahrzeug zu stellen oder eine Enschädigungsleistung zu geben. (da wird er automatisch schneller arbeiten :D ) Mit dem Kopf durch die Wand, hilft nix. Aber eventuell springt ja ein oder anders Zubehör kostenfrei raus :?: :wink: Jörg Bin jetzt erst mal erstaunt, über den Händler solches zu lesen.
Wir hatten 2009 unseren Adria, ein Neufahrzeug in Friedberg aus einer Insolvenz gekauft. Es gab einige Probleme, die der Händler in Frankfurt, im Rahmen der Garantieleistung reparierte. Also ich würde dort anrufen und einen Termin in der Werkstatt machen. Etwa 3-4 Wochen ist normal, hatte aber auch schon einen in 14 Tagen. Zum Termin unbedingt eine Mängelliste in Briefform mitnehmen und den Eingang bestätigen lassen. Wegen der Kassette würde ich auch direkt bei Thetfort anrufen. Wenn die dir eine Neue schicken, hast du das Problem schneller gelöst und keine nur reparierte Kassette. Deshalb verliert man keine Garantieansprüche, es wird lediglich eine Original Kassette getauscht. LG Mary
Mit dieser Frage kann ich allerdings nicht viel anfangen. Wie meinst du das ?? Mary
Aus dem Bauch raus würde ich sagen, einfach einen anderen Adria Händler suchen :roll: haballes hat dir den zielführenden Vorschlag aufgezeigt, fahr hin, Zeuge mitnehmen, sprich Klartext indem du dem Händler ein Schreiben mit Mangel und enger Fristsetzung aushändigst.
Wird es nicht fruchten ->Kopie des Schreibens an ADRIA denn die haben viel Geld in gute Werbung gesteckt und wollen zufriedene Kunden. Ein Wald und Wiesenhändler gefällt dem Unternehmen bestimmt nicht. Bleib bestimmt aber freundlich, selbst wenn der Kragen schwillt...
Der Händler in Frankfurt ist eine Tochter von Reimo, Generalimporteur für Adria Deutschland. Also nix mit Wald und Wiese. In Egelsbach kann man die Werkstatt noch nicht einmal telefonisch erreichen. Kontakt geht nur per eMail oder man muss auf den Rückruf warten. Interessant, wenn auch schon älter, dieser Fred --> Link Da waren wir richtig froh, dass die in Frankfurt die Garantieleistungen ausgeführt haben. Mary ist es auch der ? Es gibt nur einen Adriahändler in Frankfurt.
Da er schreibt, er habe ein neues Womo gekauft, kann es nur von dort sein. Befragst du Tante G, erzählt sie dir alles. Mary
Gewährleistungs Angelegenheiten gehen nur beim Händler wo das Womo gekauft wurde. Oder eben bei einen anderen Händler selber bezahlen. Dieter
Woher weißt Du das denn? Hast Du die Bedingungen gelesen? Gibt der Hersteller überhaupt Garantie? Wenn ja unter welchen Umständen und mit welchen Voraussetzungen?
Schuldner dir gegenüber ist der Verkäufer. Ich kann nur dringend abraten, ihm die rote Karte zu zeigen. Das wird von dir ungeahnte aber von mir jetzt schon vorausgesagt Schwierigkeiten mit sich bringen. Setz ihm eine Frist. Wieso Reparaturkit?? Ist das zumutbar? Wieso keine intakte andere Kassette?? Wie lange soll den die Raparatur halten?
ach - und dann ist die undichtigkeit egal oder ? Leider habt ihr Recht. Das mit der Roten Karte ist tatsächlich fast nicht möglich. Hier in der Umgebung ist das der einzige Händler. Es hat auch keinen Zweck sich an den Importeur zu wenden da es sich bei meinem Händler um die Zweigstelle handelt. Es ist ja nicht nur die Toilette.....was mich so frustet.
Es ist die Überheblichkeit, die wissen sehr genau welche Position sie haben. Vor dem Verkauf, war das "Ansprechverhalten" wirklich klasse. Nach dem Verkauf, ohne Worte. Zwischenzeitlich hatte ich mit Thetford Kontakt. Die schicken mir jetzt ein Reparaturkit zu. Die Anfrage und die Antwort lagen innerhalb eines Tages. Bei dem Händler, rechnet man eventuell nächste Woche mit dem Eingang der Sachen :ooo: Trotzdem: Schöne und knitterfreie Saison....ich geh jetzt erst mal Kaffee trinken @fetzi
Ich habe dein Problem erst seit kurzem hinter mir, allerdings mit einem gebrauchten Mobil. Ich würde es machen wie haballes schon geschrieben hat, alles andere kostet nur unnötig Zeit und Nerven :ooo: :!: Setze im eine Frist von mindestens einer woche zur behebung der Mängel, lässt er die verstreichen nochmal eine nachfrist von einer woche sollte er auch diese verstreichen lassen musst du im letzmalig eine frist ein räumen aber die frist setzungen immer per Einschreiben mit Rückschein, lässt er auch diese verstreichen hat er pech gehabt denn du musst im nur 3 chancen lassen die mängel zubeheben. Sollte er tatsächlich allle 3 Fristen verstreichen lassen kannst du zu einem Händler deiner wahl fahren vorzugsweise einem der deine Marke führt und alles dort erledigen lassen. Die Garantie greift auch dort da es sich ja um ein neu Fahrzeug handelt, nur mancher Händler ist nicht glücklich wenn das Fahrzeug nicht bei ihm gekauft wurde, deshalb vorher anrufen und nachfragen damit du nicht umsonst hin fährst :!: Ich würde Dir allerdings raten gleich einen Anwalt einzuschalten soweit du eine Rechtschutzversicherung hast, denn zum einen spart das ungemein nerven und Zeit zum anderen ist die Sache eindeutig da kann dein Händler sagen was er will :!: :!: Zum anderen geht es meistens ratz fatz bei solchen Händlern wenn ein deutliches Schreiben von einem Anwalt kommt, denn einen Rechtsstreit scheuen sie meist wie der Teufel das Weih Wasser vorallem wen sie wissen das das Recht auf Deiner Seite ist. Ich würde mir schonmal im vorfeld eine Liste mit allen Mängeln machen , und diese von einem anderen Händler ( muss nicht die selbe Marke sein) bestätigen lassen besser ist es noch wenn auf der bestätigung die Kosten der behebung der Mängel auf geführt ist, denn das ist dann für deinen Anwalt wichtig soweit du einen einschaltest und was du schon vorher erledigt hast spart ungemein Zeit. Nur sollte Dir auch klar sein das dass ganze Theater sich im Falle eines Rechtsstreit bis zu einem Jahr hin ziehen kann :ooo: Aber wenn es nicht anderst geht muss man halt diesen weg gehen :!: :!: In diesem Sinne fight for your rights proudbadener bedenke(!), du brauchst den "Kameraden" vielleicht ein weiteres Mal, event. bei einer umfangreicheren Angelegenheit... wenn dann die Stimmung bereits getrübt ist ...
Bei dieser Aussage bin ich mir aber nicht so sicher. Als Vertragspartner gilt der Händler ! Wenn der nach all der Terminsetzung die Mängel nicht behebt, hat der Kunde wohl das Recht, den Mangel woanders beheben zu lassen, ALLERDINGS AUF EIGENE KOSTEN. Anschließend stellt er diese Kosten den Händler in Rechnung, bzw. klagt diese in einen gerichtlichen Mahnverfahren, welches sich über Jahre ziehen kann, ein. Viele C.
Ich kenne keine ADRIA Händler in Frankfurt, höchstens einen in Egelsbach. Ich hatte das Problem das nach der Kassettenentnahme immer Feuchtigkeit im Kassettenhalter stand. Nach Rücksprache mit Thetford und meinem Händler habe ich eine komplett neue Toilette bekommen was allerdings fast ein Jahr gedauert hat.
Jetzt ist alles okay. Aber genervt hat's schon. Hallo,
wenn keine gravierende Mängel vorliegen, würde ich erst einmal cool bleiben. Man sollte sich auch nicht an Kleinigkeiten hochziehen. Sicher ist es ärgerlich, man hat viel Geld bezahlt und möchte das Alles ordentlich gemacht ist. Trotz Garantie haben wir einige Sachen selbst in Ordnung gebracht. Haben sogar eine neue Batterie gekauft, da diese kaputt war. 6 Wochen vor Ablauf der Garantie hatten wir ein größeres Problem mit der Elektrik. Termin gemacht, Fehler wurde gesucht und anstandslos repariert. Von Anfang an harkte die Zentralveriegelung der Aufbautür, erst wenn man dagegen drückte wurde sie mitverschlossen. Man bemühte sich bei den Wekstattbesuchen um Abhilfe, wurde aber nicht wirklich besser. Im Urlaub dann ging sie plötzlich gar nicht mehr und ausgerechnet da lief die Garantie ab. Sofort angerufen als wir zurück kamen, Teil wurde bestellt, weiß aber nicht mehr wie lange es dauerte. Wurde alles noch auf Garantie gemacht und die Tür funktioniert seitdem einwandfrei. Klar gibt es noch andere Adria Händler, die sind aber alle recht weit entfernt. Hatte auch bei einem angerufen, dessen Antwort war, keine Werkstatttermine frei, gehen sie dort hin, wo sie das Fahrzeug gekauft haben. Melde dich mal wieder, würde mich interessieren wie die Sache ausgeht. Mary
Hallo Jürgen, guggst du mal bei Tante G, dann kennst du auch den in Frankfurt. :D Mary
Du meinst nicht zufällig Frankfurt an der Oder :D Ach ja du hast ja recht Bergen gehört ja seit 1977 zu Frankfurt :D :D
Auch für Wohnmobile ist das gewährleistungs Recht genauso Gültig wie z.B. Pkw, Waschmaschmaschine usw. und das Gewährleistungsrecht ist eindeutig :!: Und ob der Kunde nun in vorleistung geht oder nicht bleibt ihm über lassen ( ich täte es nicht) viel wichtiger ab dem Zeitpunkt ab dem der Käufer den Mangel bekannt gegeben hat ruht die Gewährleistungspflicht zu mindest für die gerügten Mängel was bedeutet auch wenn es Jahre über die üblichen 2 jahre hinaus geht muss der Verkäufer für die mängel haften. Und ich würde dem Händler auf jedenfall sofort dei Rote Karte zeigen, wer mir als Kunde schon gleich am Anfang bzw. direkt nach dem Kauf das ware gesicht zeigt, verdient erstens keinen cent mehr an mir 2 hätte ich kein vertrauen mehr zu ihm so das ich mir lieber einen Händler in 300 KM entfernung suche als weiterhin solche Händler weiterhin in ihrem Kunden unfreundlichem rafgierigem Verhalten zu unterstützen :!: :!: Ausserdem gibt es genügend freie WomoWerkstätten die Garantieleistungen machen und auch machen dürfen :!: Ich bin auch bis HD/MA/F und sogar nach Bologna/ Italien gefahren um meine Mängel beheben zu lassen und trotz der entfernungen habe ich sogar noch Geld gespart und denn ein oder anderen Mängelbeseitigungs Trip gleich noch mit einem Urlaub verbunden ( Bologna) @proudbadener
Du hast den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie immer noch nicht verstanden. Bemühe doch mal die Suche, da haben wir schon etliche Beiträge dazu. Deine Ratschläge hier können den TE teuer zu stehen kommen. @wolfherm
Dann sag mir doch bitte mal ganz konkret was an meiner Aussage falsch ist!? Wie gesagt habe ich das Thema persönlich erst kürzlich selbst und auch mein RA und der Richter waren der selben Meinung! Vielleicht habe ich mich ja auch mal wieder missverständlich ausgedrückt oder wir reden aneinander vorbei ?
Also: Der Händler, der das Fahrzueg verkauft hat, hat die Ansprüche aus der Gewährleistung zu erfüllen. Dafür gibt es Fristen, die du ihm einräumen musst und mehrere Versuche, die er hat. Wenn du aber jetzt empfiehlst: Lass es woanders reparieren oder fahre direkt zu einem anderen Händler, dann ist das einfach falsch. Der andere Händler ist nicht dein Vertragspartner! Es gibt eine Abfolge, an die man sich halten muss. Das wird dir dein Anwalt und dein Gericht bestimmt auch bestätigt haben. Soory wolfherm,
aber ich weis jetzt nicht wirklich was Du von mir willst :!: Genau das habe ich doch geschrieben in meinen Beiträgen, na ja vielleicht hast du meinen ersten Beitrag dazu übersehen.
Ich habe mal einige Passagen von dir in Fettschrift markiert. Du schreibst dann da wieder von Garantiearbeiten, die jede freie Werkstatt übernehmen kann. Was hat jetzt Garantie mit Gewährleistung zu tun und wer übernimmt dann da die Kosten? In Vorleistung kannst du zwar gehen, aber ob der Händler dir das ersetzen muss, wenn du ihm keine Chance gegeben hast, ist dann auch fraglich. Wie dem auch sei. Das ist alles so missverständlich von dir geschrieben. Ich weiß schon, was du meinst. Aber wenn das jetzt jemand liest, der sich damit überhaupt nicht auskennt und dann denkt: Mensch, der Kollege hat gerade einen Prozess nicht ganz gewonnen, der hat bestimmt Ahnung. Das kann dann böse für ihn enden, wenn er deine Ratschläge umsetzt. Ich hoffe, ich bin jetzt klarer rüber gekommen.
Genau so ist es. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht in meinen Unterlagen: 2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt Folgendes: Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandess anerkannten Betrieben geltent machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Nachbesserung erfolglos sein sollte. Zitat Ende.
Nein! Geht der Käufer sogleich in "Vorleistung", gemeint ist die Fehlerbehebung bei einem anderen Unternehmen, so verwirkt er seinen Nacherfüllunganspruch gegen den Verkäufer. Der Verkäufer hat einen Anspruch darauf, selbst nachbessern zu dürfen. Das nennt man das "Recht der zweiten Andienung". Dieses Recht nimmt man ihm weg, wenn man das Fahrzeug woanders reparieren läßt. da gibt es eindeutige obergerichtliche Urteile der OLG´s und des BGH. Außerdem steht es ja so im Gesetz. --> Link Die Ansprüche bestehen genau in dieser Reihenfolge. Die Erstattung der "Vorleistung" wäre der letzte Anspruch, nämlich auf Schadensersatz gerichtet.
Auch diese Aussage ist schlicht falsch! Die Anzeige des Mangels alleine bewirkt gar nichts, hemmt oder unterbricht schon gar nicht die Verjährung. Sie läuft gnadenlos weiter. Eine Hemmung tritt erst ein, wenn der Verkäufer sich in ernsthafte Bemühungen zur Nachbesserung einläßt. Beseitigt er den Mangel, also versucht es, geht man in der Regel von einer Unterbrechung der Verjährung aus. Die 2 Jahre beginnen dann von vorne, aber nur für diesen anerkannten Mangel. Vergleiche dazu: --> Link und --> Link sowie die Vorschriften danach. Macht der Verkäufer nach der Mängelrüge gar nichts, läuft also die Verjährungsuhr weiter. Um diese dann anzuhalten muss man entweder ein gerichtliches Beweisverfahren einleiten oder einen Mahnbescheid schicken oder Klage erheben. Sonst ist die Frist weg. Die Möglichkeit, dem Händler die rote Karte zu zeigen, ist in --> Link geregelt. Das setzt aber die dort ausdrücklich genannten Tatbestände voraus, in obigem Fall die "Unzumutbarkeit der Nacherfüllung durch den Verkäufer". Das ist ein gefährliches Fahrwasser, weil da die Auffassungen schnell weit auseinander liegen. Der sichere Weg ist, eindeutige Fristen setzen, die angemessen sind und im Falle des Scheiterns zurücktreten oder Schadensatz verlangen. Nicht aber umgekehrt.
Gut ich hätte wohl nur Gewährleistung und nicht Garantie sagen oder schreiben sollen, das währe dann wohl nicht missverständlich, hoffe ich. Dennoch gibt es freie Womowerkstätten die Gewährleistungsarbeiten verichten dürfen z.B. Pro Reisemobil Service Ladenburg. Natürlich aber nur wenn man sich vorher an die Gesetzlichen Spielregeln gehalten hat Und das habe ich so nicht geschrieben: In Vorleistung kannst du zwar gehen, aber ob der Händler dir das ersetzen muss, wenn du ihm keine Chance gegeben hast, ist dann auch fraglich Aber egal, ich denke wir haben uns verstanden und müssen das hier nicht weiter zerpflücken. proudbadener, du verstehst etwas nicht :
Du hättest bei so wenig Sachkunde garnichts schreiben sollen, das wäre der Sache dienlicher gewesen. Denn: DU HAST KEINE AHNUNG UND BRINGST ALLES DURCHEINANDER. Dir sind die Abläufe zur Gewährleistung des Händlers nicht geläufig. Damit hilfst du niemandem , sondern verunsicherst vehement. Giovanni.
Er hat sich entschuldigt fuer sein Versehen - damit sollte es gut sein, oder?
Er nun wieder! Is ja schon gut Mister (m...te gern ) right. Du hast Recht und ich meine Ruhe :P Ich gehe lieber mit nem Englischen Wohnwagen Campen als meine Zeit mit ..... zuverschwenden :lol: Hallo,
Ich finde es toll, was ihr schreibt, verstehe aber immer eines noch nicht: bei meinem nissan gekauft im münsterland (ausnahmsweise kein reimport) wurde der turbo nach 4 monaten auf garantie in HD in derr vertragswerkstatt ersetzt. ich bin doch nicht blöd und fahre 500 km bis ins münsterland für so etwas, nach 2,5 Jh das gleiche spiel wieder ohne probleme lima getauscht . wieso soll das bei einem Womo anders sein. kaufe ich zb ein bürstner womo in HH, wohne aber in HD, so fahre ich doch nicht nach HH für garantiereparaturen, oder verwechsele ich da etwas. was fürs auto gilt muß doch auch fürs womo gelten? lg olly |
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