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Rücktritt vom Kaufvertrag bei Gebraucht-Wohnmobilen 1, 2


rinto am 22 Mai 2012 12:36:49

Hallo bedierka,

man könnte natürlich auch die Meinung vertreten, dass das Gericht andere Punkte für entscheidungserheblich hält....

Ich habe ehrlich gesagt, immer meine Probleme damit, dass ein juristischer Laie sowohl das Gericht als auch seinen Anwalt für inkompetent hält. Kann alles mal vorkommen - könnte aber auch sein, dass die tatsächliche Rechtslage nicht deckungsgleich mit Deiner Meinung ist.

Deshalb: versuche Dich mit der Gegenseite vergleichsweise zu einigen, bevor Du noch Monate und Jahre herumprozessierst- Du wirst am Schluss immer enttäuscht sein.

Viele und gutmeinende aus Nürnberg, Edgar

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matthiast4 am 22 Mai 2012 16:16:08

bediekra hat geschrieben:soweit klar, aber vor dem Landgericht kann ich nichts allein machen, weil Vertretungszwang. Außerdem, wie sag ich meinem Anwalt, dass er sich nicht genug einsetzt. Er ist ja schließlich auch Vertragspartner des ADAC. :?:
:oops: Deshalb sind ja in meinem ersten Beitrag die Fragen hier gelandet, weil ich kaum Hoffnung habe, dass von dieser Seite etwas kommt.


Was heißt Du kannst nichts alleine machen, Du darfst aber was sagen, auch mit Anwalt. In wie weit das sinnvoll ist, müßt ihr selber entscheiden.
Auch Dein Anwalt ist kein Experte für Scheibenreparaturen.

Wie man einem Anwalt sagt, dass er sich nicht genug einsetzt? Direkt ins Gesicht, oder hat der Anwalt ein Problem seine Rechnungen zu stellen?

bediekra am 28 Mai 2012 11:18:20

natürlich kann man seinem Anwalt sagen, was Sache ist. Trotzdem sollte doch erwartet werden, dass dieser in der Lage ist, die juristischen Abläufe eines Prozesses richtig zu beurteilen, Behauptungen der Gegenseite nicht ohne weiteres unwidersprochen zu lassen und neue Erkenntnisse, die dem Verfahrensverlauf eine andere Richtung geben können, zeitnah dem Gericht per Schriftsatz zu unterbreiten. Statt dessen geht er dann in Urlaub und man hört nichts mehr.
Aber auch der Verkäufer-Firma Caravanpark Spann-an in Osterrönfeld kann man nicht den Vorwurf ersparen, seine Kunden im Schadenfall hinzuhalten und ihnen die letzten Jahre des aktiven Lebens zu stehlen!

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giovannibastanza am 28 Mai 2012 14:16:38

Also, wenn ich die Einlassungen so mancher Laienanwälte in diesem Forum lese , dann wundere ich mich überhaupt nicht.
Ich würde als Anwalt auch versuchen mich von solchen Rechthabern zu distanzieren.
Vielleicht sollte man sich mal klarmachen, rechthaben und Recht behalten sind zweierlei Dinge.
Und vermeintliches Recht oder Stammtischrecht endet meistens vor Gericht oder ist nicht deckungsgleich mit geschriebenem Recht.
Unbedingt auf seinem Recht bestehen kann sehr , sehr teuer werden .
Ich würde mir immer durch eine Beratung eines kompetenten Rechtsanwaltes einen Überblick über meine Möglichkeiten verschaffen , nicht durch Beiträge in diesen Foren.
Giovanni.

bediekra am 15 Jun 2012 15:46:17

:oops: das Landgericht hat ohne Beweisaufnahme die Klage abgewiesen, weil es nicht sicher sei, dass die Verkäuferfirma, die die Firma Carglass zwecks Beseitung des Schadens beauftragt und außer einer Auftragsrechnung auch drei Gerantiemeldungen wegen der Nachbesserungen erhalten hat, diese auch wirklich wegen der Gewährleistung beauftragt habe ( mündliche Begründung der Richterin). Damit kann ich nun garnichts anfangen und muss wohl abwarten, was das Oberlandesgericht Oldenburg dazu sagt. Das wird wohl noch dauern, ab ich werde berichten....

Bergbewohner1 am 15 Jun 2012 20:08:20

bediekra hat geschrieben::oops: das Landgericht hat ohne Beweisaufnahme die Klage abgewiesen, weil es nicht sicher sei, dass die Verkäuferfirma, die die Firma Carglass zwecks Beseitung des Schadens beauftragt und außer einer Auftragsrechnung auch drei Gerantiemeldungen wegen der Nachbesserungen erhalten hat, diese auch wirklich wegen der Gewährleistung beauftragt habe ( mündliche Begründung der Richterin). Damit kann ich nun garnichts anfangen und muss wohl abwarten, was das Oberlandesgericht Oldenburg dazu sagt. Das wird wohl noch dauern, ab ich werde berichten....

Da kommt auch nichts anderes raus, hatten doch viele recht, so was funktioniert nicht.

rinto am 16 Jun 2012 12:54:39

Hallo bediekra,

überlege Dir, ob Du wirklich in Berufung gehen willst. Wenn Du keine neue Argumente hast.....

Das Berufungsgericht kann nach § 522 ZPO auch ohne mündliche Verhandlung die Berufung zurückweisen, wenn es diese- basierend auf dem Sachvortrag der ersten Instanz - für "offensichtlich unbegründet" hält- und das geschieht leider in den meisten Fällen.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Bergbewohner1 am 16 Jun 2012 15:54:33

Kostet dann aber trotzdem.

bediekra am 17 Jun 2012 16:08:10

ich bin sicher, dass das Hauptargument des Landgerichts, es sei nicht sicher, dass die Verkäuferfirma die Fa. CARGLASS wegen der Gewährleistung beauftragt habe, widerlegt werden kann.
Leider war daran bisher überhaupt kein Zweifel aufgekommen und deshalb auch weiterer Schriftwechsel nicht eingereicht worden.
Da der Firma CARGLASS von der Firma CARAVANPARK SPANN-AN der Streit verkündet wurde, ist diese natürlich auch nicht ganz unparteiisch bei den abgegebenen Stellungnahmen und versucht ebenfalls, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Ich werde weiter berichten, wenn es Neuigkeiten gibt.
Bernd

bediekra am 24 Jun 2012 13:20:44

die schriftliche Begründung des Urteils 9 O 3788/11 v0m 15.5.12 ist da. Wenn man sie liest, überkommt einem das Grauen ob der grammatischen Fehler. Und dann wird auchnoch Kläger und Beklagter durcheinander gewürfelt und man merkt deutlich, daß von der Sache her das Gericht keinerlei Überblick über den sachlichen Ablauf hatte noch den Sachvortrag der Parteien zur Kenntnis genommen hat. Traurig, dass so etwas im Richterberuf möglich ist ....

Das hätte vermieden werden können, wenn Beweisanträge beachtet worden wären oder vom Gericht ein Beweisbeschluss ergangen wäre, der die Sachaspekte abgeklopft hätte. Aber dazu konnte das Gericht sich nicht durchringen, wäre ja evtl. auch Arbeit gewesen.

Bergbewohner1 am 24 Jun 2012 14:06:06

Hallo bediekra, ich frage mich was du erwartest hast :?: Warst du noch nie vor Gericht :?: Wegen so einer Scheibe so einen Aufwand, naja muß jeder selbst wissen, geh zu einer Vertragswerkstatt von Rapido und lasse dir die Scheibe einbauen, dann ist sie dicht und versuche noch um Unterstützung von den beiden Firmen.

rinto am 24 Jun 2012 16:56:48

Vielleicht waren der Sachvortrag/ die gestellten Beweisanträge für die RECHTLICH relevanten Fragestellungen ohne Belang ? Damit konnte (musste) das Gericht ohne Beweisbeschluss ein Endurteil erlassen.

Das Problem ist weiterhin, dass Du in Deinen Postings zwar über das Gericht ( diesmal immerhin nicht über Deinen Anwalt ) wetterst, nach wie vor aber sachlich nichts zur Entscheidung des Gerichts, insbesondere dessen Begründung für die Klageabweisung, vorträgst.

Dem Gericht Faulheit zu unterstellen, halte ich jedenfalls für grenzwertig.

Viele aus Nürnberg

bediekra am 24 Jun 2012 17:11:32

es war z.B. vorgetragen, dass nach anfänglich erfolgter Abtretung für die Versicherung festgestellt wurde, dass es sich um einen Sachmangel nach dem Gewährleistungsrecht handelte. Das Gericht stellt in seiner Begründung fest, es habe hierzu keinen Vortrag gegeben und daher ohne Beweiserhebung entschieden werden können. - Nachweislicher Fehler -

giovannibastanza am 24 Jun 2012 17:20:00

bediekra , du bist sicher , dass der Richter das geschrieben hat?
Könnte das auch eine Schreibkraft gewesen sein, die ihre Probleme hat.
Nicht schön , aber kommt vor.
Nur weil du abgeblitzt bist , mußt du doch nicht alles auf den Kopf stellen.
Jetzt hatte mal die Fa. Recht, nächstes Mal du. So ist das nun mal.
Giovanni.

bediekra am 24 Jun 2012 18:08:49

ja richtig, und das OLG kann das ja auch gerade rücken. Nur die Zeit läuft einem davon und wer dén Nutzungsausfall bezahlt, muß auch noch erst geklärt werden.

rinto am 24 Jun 2012 18:16:14

Wie Du richtig schreibst "die Zeit läuft einem davon" - und am Schluss kommt nichts anders dabei heraus ( hast Du darüber einmal schon nachgedacht , dass das bei all Deiner Zuversicht auch passieren könnte ? ). Nutzungsausfall: wenn Du noch ein anderes Fahrzeug hast, wird es da wohl nix geben......

Hast Du eigentlich RS ?

Viele aus Nürnberg, Edgar

bediekra am 25 Jun 2012 08:21:24

den Unterschied kannte offensichtlich mein Anwalt auch nicht, als er im letzten Schriftsatz an das Gericht schrieb, dass "der Kläger sich die Geltendmachung einer Nutzungsentschädighung vorbehält".
Natürlich ist Schadenersatz für Nutzungsausfall gemeint. Immerhin habe ich das Wohnmobil angeschafft, um mindestens 10 Monate im Jahr darin zu wohnen, ohne dabei Campingplätze o.ä. anzulaufen. Zwei Jahre sind schon, zumindest teilweise, versaut.
Das auch während der Gewährleistungsfrist der Schaden angezeigt und nach den Regelungen des § 437 ffBGB Nachbesserung verlangt wurde, wurde nicht nur eindeutig vorgetragen, sondern auch mit Schriftwechsel belegt. Trotzdem steht in der Urteilsbegründung, "der Kläger ist hinsichtlich der Behauptung, der Beklagte sei im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht tätig geworden, beweisfällig geblieben."
Dafür behauptet das Gericht in der Urteilsbegründung, der Beklagte habe mit der Teilkaskoversicherung des Beklagten den Schaden abgerechnet. Tatsächlich hat die beklagte Firma mit der Teilkaskoversicherung des Klägers abgerechnet aufgrund einer Abtretung, die bei der ersten Beratung in der Fa. Carglass abgegeben wurde, als noch nicht bekannt war, dass es sich hier um einen alten Schaden handelt. Hierbei hat die beklagte Firma eine eigene Rechnung erstellt und den Betrag der Selbstbeteiligung, immerhin 500 EURO, aus eigener Tasche übernommen. Firma Carglass war hier sozusagen Subunternehmer für die beklagte Firma, weil die Entfernung zum Kläger fast 400 km betrug.

bediekra am 06 Jul 2012 20:56:19

Derzeit wird die Berufungs beim OLG Oldenburg vorbereitet.
Aus dieser Angelegenheit kann man nur lernen,
1) dass keine mündlichen oder telefonischen Beanstandungen nachweisbar sind
2) dass man nur zu wirklich vertrauenswürdigen Händlern gehen darf,
3) dass man von CARGLASS völlig die Hände lassen sollte.
Während der Händler, also Caravanpark Spann-an, Eichstedt, in Osterrönfeld, nach Beauftragung von Carglass und vielen Versuchen, die Frontscheibe auch wasserdicht zu kriegen jetzt meint, es habe garkeine Beanstandung stattgefunden, ist bezeichnend. Aber es gibt glücklicherweise auch Schriftwechsel, der das in einem anderen Licht erscheinen läßt.

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