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Da gibt es nix "zu verstehen". Es wurde schon x-mal gesagt. Was im Schein steht gilt. Wenn da max. 3,5t steht darfst Du mit dem B Fahren. Und wenn Du den auf 40t lädst ist es "nur" überladung. Wegen so einer "beharrlichen begriffsressistenz :D , sorry dafür" hatte ich extra mal ne E-mailanfrage an die Asfinag gestellt weil immer wieder der kommentar kommt - überladen (mehr als 3,5t in einem als 3,5t zugelassenem Womo ) in Ösiland ist auch noch fahren ohne Go-Box und Führerschein. Wurde umgehend verneint, es ist nur überladung. SO IST DAS GESETZT IN DER GESAMTEN EU. Das Wort gefällt mir. 8) Hallo!
Und Danke! Um was ging es eigentlich im Eingang, habe meine Frage vergessen. Als Puzzle noch dazu, selbstverständlich habe ich den alten Dreier ( bis 7.5 t). Also WM 3,5 t kann aufgelastet werden auf 4,0 t, Bescheinigung liegt vor, wiegt zur Zeit unter 3,700kg. Bremsen, Reifen und und bis 4,o t, FS für 3,7 t auch vorhanden, desgleichen Parkwarntafel, Warnblinklicht, war noch was für über 3,5 t nötig? Dies war nun etwas spassig gemeint , hier sollte Schluss gemacht werden! und tschüss ingemaus Du bist vielleicht gut - erst machst du diesen Spaß-Beitrag hier auf und jetzt willst du ihn schließen lassen? Geht gar nicht. Der kann es noch auf viele Seiten bringen. :D Also, fangen wir nochmal von vorne an.. :twisted: :twisted: :twisted: Hallo daffi2222, dazu brauchen wir doch keinen Juristen, es reicht schon wenn man in der Fahrschule aufpaßt, es gilt immer das zul.Gest Gewicht im Fahrzeugschein und nichts anderes, kannst aufhören zu fantasieren :D Hallo wolferm
Ich kann´s verstehen, mir wäre es auch mehr als PEINLICH :D Fantasie ist eine immer seltener werden Eigenschaft. Leider ist das Leben ohne diese langweilig und einsam.
Wobei ich in der Fahrschule nie von Gest. Gewicht hörte. Aber, um auf die Fantasie zurückzukommen, ich damit ges. Gewicht erahne. Ralf Es fehlen noch 1663Seiten :D Also....
ha,ha, Schlaumeier Lass mich auch mal, ich habe fantasie :magic: :nighty:
Ich hätte da auch noch eine kniffelige Aufgabe: Wohnmobil mit 3.5 Tonnen zgG (F.1 und F.2 im Fahrzeugschein) und Leergewicht von 2,4 Tonnen. Fahrer hat Führerschein B und will einen Anhänger ziehen mit zzG von 300kg der max. 25kg Stützlast hat. Zusätzlich steht im Fahrzeugschein: *F.1/F.2 + 100kg bei Anhängerbetrieb Das darf man mit Klasse B nicht fahren --> zgG des Zuges 3.8 Tonnen Wie weit muss ich mein Mobil ablasten, damit ich ich den Anhänger mit B ziehen darf wenn beim Ablasten der Eintrag "*F.1/F.2 + 100kg bei Anhängerbetrieb" von der Zulassungsstelle nicht entfernt wird. Und Zusatzaufgabe: Wie überzeuge ich die Zulassungsstelle den Eintrag zu entfernen ?!? :wink: Würde ich mal unverbindlich beim TÜV rumfahren. Haben mir in Sachen Motorrad schon oft geholfen. Hin musst Du dann so oder so, aber wenn man sich schon kennt.... Also...ich hab zwar keine Antwort, aber ich bewundere echt Euer Problem :top: Ist aber ein Verständliches. 8)
Ich will ja nicht schon wieder anderer Meinung sein :D , aber wenn ich deine Aufgabe richtig verstanden habe darf ich das fahren. Mein Wissensstand ist dieser. 3,5t zGG Auto + 750 zGG Anhänger ergibt mit FS Klasse B max. mögliches zGG von 4,25t! Sollte der Anhänger allerdings mehr als 750kg zGG haben, darf das zGG des Anhängers nicht höher als die Leermasse des Autos haben und das zGG ín Kombination darf in diesem Fall nicht über 3,5t liegen. Wenn ich falsch liege bitte verbessern. Ich hab mir das jetzt nochmals durchgelesen, es sind wahrscheinlich die +100kg im Schein oder? Bedeutet das, auf das zGG des Auto kommen bei Anhängerbetrieb noch einmal 100kg aufs zGG drauf, also dann 3,6t? Somit dürfte ich dann damit dieses Auto mit Hänger gar nicht fahren? Wäre nett wenn du mir das kurz erläutern könntest, damit hatte ich mich noch gar nicht beschäftigt. @ingemaus
gabs da nicht noch die 2 Radkeile für LKw die du dabeihaben solltest?? :D
Hallo Giovanni, wenn du mich, brawo1, meinst, so lies doch bitte noch einmal den Kommentar genau durch, auf den ich geantwortet habe. Du wirst dann feststellen müssen, dass ich dasselbe behauptet habe wie du. ulrichS schrieb:
Darauf antwortete ich:
Das heißt also, dass jemand, der mit einem überladenen Kfz fährt, auf gar keinen Fall eine Straftat des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis begeht. Den Mund hättest du also in diesem Fall sehr voll genommen. Man sollte genau lesen, bevor man derart antwortet. Solltest du nicht mich gemeint haben, dann entschuldige bitte, aber wen meinst du dann mit brawo? Meine Herren...............bitte..................bewahrt doch die Contenance!
Man kann doch auch sachlich diskutieren. Moin,
nu mal butter bei die Fische. ingemaus fährt oft mit zuvielen Kilos durch die Welt - und weiß das auch ganz genau. Legalisiert würde das Ganze durch eine Auflastung,die technisch keine Hürde ist. Warum tut sie es dann nicht? Ich unterstelle mal wegen der unbestreitbaren Nachteile der über 3,5tonner (Geld,Geld,Geld). Nun bittet sie um Absolution durch uns Foris. Wenn dann einige diese nicht erteilen,ist das Forum nicht mehr das was es mal war. In diesem Forum gab es (solange ich es kenne) immer schon viele Quatschköppe (ich gehöre zuweolen auch dazu :D ).Ist ja auch manchmal ganz lustig. Fred (wie immer sachlich :razz: )
Hallo Admin, dann teil mir doch bitte mit, wie ich auf diesen, falls er mich betreffen sollte, unberechtigten Vorwurf hätte reagieren sollen? Einfach schweigen? Was war an meinem Posting unsachlich?
Ohja, da kann ich Dir nur zu 200% Recht geben. Bon Voyage @brawo1
bitte nicht gleich direkt auf dich beziehen, nur weil ich zufällig direkt unter Dir gepostet habe :wink:
Diese 100kg beziehen sich nur auf das zulässige Gesammtgewicht der Hinterachse. Grus Dieter Hallo Sternleinzähler!
Jupp, 2 Keile gehören ab 3,5 t auch dazu und sind an Bord. Hallo Frankiafred! Eine Absolution durch das Forum brauche ich nicht! Ich wollte nur von jemand aus dem Forum wissen, nach welchem Recht eine ev. Bestrafung erfolgen könnte! Allgemein: Da niemand aus dem Forum genau Bescheid weiß und viele Vermutungen angestellt wurden, auch die Versicherung ins Spiel gebracht wurde, habe ich diese eben angerufen und meine Frage 3,5 t mit Übergewicht ca 3,7 t aber Auflastbescheinigung auf 4,0 t vom Hersteller vorhanden. Ich soll die Auflastbescheinigung faxen, falls esi Probleme mit dem Gerwicht geben sollte, weiß man Bescheid, dass das WM bis 4,0 t Versicherungstechnisch in Ordnung ist. Dies käme zu den Akten. Es ändere sich sonst nichts! und tschüss ingemaus
Man soll ja nicht unbedingt als Schwarzseher oder Pessimist durch's Leben gehen. Aber damit hast Du quasi eine Vorsätzliche Überladung im "zulassungstechnischen bereich" zugegeben. :D Was auch immer damit passieren kann ( wahrscheinlich und auch hoffentlich nix). gruß tober bluestar, da gibt es doch nichts zu deuteln.
Wenn du die im Dok 1 und Anhängerschein ausgewiesenen zul. Gesamtgewichte addierst ,hast du das der Kombination und das darf bei Klasse B nicht über 3,5 t liegen, wen du die Berechnung bezogen auf die Leermasse des ziehenden Fz. anwendest. Bei der Anwendung 3,5t ziehendes Fz + Anhänger mit nicht mehr als 750 kg, dürfen es 4250kg sein. Es ist immer das zul. Gesamtgewicht gemeint. Aufpassen , wichtig ist immer noch die zul . Anhängelast. Die ganze , etwas sperrige Berechnung hat man deshalb gemacht, weil es mal zur ungünstigsten Lastverteilung kommen kann . Leeres ziehendes Fz. + beladener Anhänger. Darum die Begrenzungen. Sonst bessere Mehrausbildung auf Klasse BE. Giovanni. Dieter , kann man die Hinterachse auch zu Hause lassen ?
Die höhere Zahl bezeiht sich auf das Gewicht des Fahrers. Mal wird es eingerechnet , mal nicht. Nach Eu Richtlinie oder deutscher STVZO werden unterschiedliche Modelle angewandt. Immer die höhere Zahl ist für die Verwendung zum Anhängerbetrieb wichtig. Giovanni.
Die 100kg beziehen sich nur auf die Hinterachse. Das Gesammtgewicht wird dadurch nicht berührt. Hatte ich auch drinn stehen,hab das ändern lassen in "Auch bei Rollerträger" Dann aber nur 100 km/h. Das hat was mit der Tragfähigkeit der Felgen zu tun,die ist bei der zusätzlichen Belastung nur bis 100kmh zugelassen. Kann jetzt also mit Rollerträger bis 2000 kg Hinterachslast haben bei 100kmh. Dieter @Fred,
Siehe mein Zitat w.o. @ ingemaus, stelle mal klar, du bist kein Mädel :D Albert Hallo
ich hätte da ne Idee für einen weiteren Dauer-Thread: Titel: Neue Erkenntnisse über Gasüberfälle ? Soll ich oder soll ich nicht ? :box: :unknown: :kette: eisbaerchen :dance2: :dance2: :dance2: Helmut |
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