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Kann ich bestraft werden" 1, 2, 3


tober am 05 Jun 2012 19:37:11

Da gibt es nix "zu verstehen". Es wurde schon x-mal gesagt. Was im Schein steht gilt. Wenn da max. 3,5t steht darfst Du mit dem B Fahren. Und wenn Du den auf 40t lädst ist es "nur" überladung. Wegen so einer "beharrlichen begriffsressistenz :D , sorry dafür" hatte ich extra mal ne E-mailanfrage an die Asfinag gestellt weil immer wieder der kommentar kommt - überladen (mehr als 3,5t in einem als 3,5t zugelassenem Womo ) in Ösiland ist auch noch fahren ohne Go-Box und Führerschein. Wurde umgehend verneint, es ist nur überladung. SO IST DAS GESETZT IN DER GESAMTEN EU.

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daffi2222 am 05 Jun 2012 19:42:05

Das Wort gefällt mir. 8)

ingemaus am 05 Jun 2012 19:53:42

Hallo!

Und Danke!

Um was ging es eigentlich im Eingang, habe meine Frage vergessen.
Als Puzzle noch dazu, selbstverständlich habe ich den alten Dreier ( bis 7.5 t).
Also WM 3,5 t kann aufgelastet werden auf 4,0 t, Bescheinigung liegt vor, wiegt zur Zeit unter 3,700kg.
Bremsen, Reifen und und bis 4,o t, FS für 3,7 t auch vorhanden, desgleichen Parkwarntafel, Warnblinklicht, war noch was für über 3,5 t nötig?
Dies war nun etwas spassig gemeint , hier sollte Schluss gemacht werden!

und tschüss ingemaus

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wolfherm am 05 Jun 2012 20:14:02

Du bist vielleicht gut - erst machst du diesen Spaß-Beitrag hier auf und jetzt willst du ihn schließen lassen? Geht gar nicht. Der kann es noch auf viele Seiten bringen. :D

daffi2222 am 05 Jun 2012 20:17:26

Also, fangen wir nochmal von vorne an.. :twisted: :twisted: :twisted:

Bergbewohner1 am 05 Jun 2012 20:17:45

Hallo daffi2222, dazu brauchen wir doch keinen Juristen, es reicht schon wenn man in der Fahrschule aufpaßt, es gilt immer das zul.Gest Gewicht im Fahrzeugschein und nichts anderes, kannst aufhören zu fantasieren :D

Advantage am 05 Jun 2012 20:19:15

Hallo wolferm


Ich kann´s verstehen, mir wäre es auch mehr als PEINLICH :D

daffi2222 am 05 Jun 2012 20:22:01

Fantasie ist eine immer seltener werden Eigenschaft. Leider ist das Leben ohne diese langweilig und einsam.
Wobei ich in der Fahrschule nie von Gest. Gewicht hörte.
Aber, um auf die Fantasie zurückzukommen, ich damit ges. Gewicht erahne.




Ralf

daffi2222 am 05 Jun 2012 20:23:13

Es fehlen noch 1663Seiten :D Also....

Bergbewohner1 am 05 Jun 2012 20:24:06

daffi2222 hat geschrieben:.
Wobei ich in der Fahrschule nie von Gest. Gewicht hörte.




Ralf

ha,ha, Schlaumeier

daffi2222 am 05 Jun 2012 20:25:39

Lass mich auch mal, ich habe fantasie :magic: :nighty:

rhglomb am 05 Jun 2012 20:28:32

wolfherm hat geschrieben:Geht gar nicht. Der kann es noch auf viele Seiten bringen. :D



Ich hätte da auch noch eine kniffelige Aufgabe:

Wohnmobil mit 3.5 Tonnen zgG (F.1 und F.2 im Fahrzeugschein) und Leergewicht von 2,4 Tonnen.
Fahrer hat Führerschein B und will einen Anhänger ziehen mit zzG von 300kg der max. 25kg Stützlast hat.
Zusätzlich steht im Fahrzeugschein: *F.1/F.2 + 100kg bei Anhängerbetrieb

Das darf man mit Klasse B nicht fahren --> zgG des Zuges 3.8 Tonnen

Wie weit muss ich mein Mobil ablasten, damit ich ich den Anhänger mit B ziehen darf wenn beim Ablasten der Eintrag "*F.1/F.2 + 100kg bei Anhängerbetrieb" von der Zulassungsstelle nicht entfernt wird.

Und Zusatzaufgabe: Wie überzeuge ich die Zulassungsstelle den Eintrag zu entfernen ?!?





:wink:

daffi2222 am 05 Jun 2012 20:31:54

Würde ich mal unverbindlich beim TÜV rumfahren. Haben mir in Sachen Motorrad schon oft geholfen. Hin musst Du dann so oder so, aber wenn man sich schon kennt....

viking92 am 05 Jun 2012 20:40:38

Also...ich hab zwar keine Antwort, aber ich bewundere echt Euer Problem :top:

daffi2222 am 05 Jun 2012 20:44:47

Ist aber ein Verständliches. 8)

bluestar11 am 05 Jun 2012 21:36:57

rhglomb hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Geht gar nicht. Der kann es noch auf viele Seiten bringen. :D



Ich hätte da auch noch eine kniffelige Aufgabe:

Wohnmobil mit 3.5 Tonnen zgG (F.1 und F.2 im Fahrzeugschein) und Leergewicht von 2,4 Tonnen.
Fahrer hat Führerschein B und will einen Anhänger ziehen mit zzG von 300kg der max. 25kg Stützlast hat.
Zusätzlich steht im Fahrzeugschein: *F.1/F.2 + 100kg bei Anhängerbetrieb

Das darf man mit Klasse B nicht fahren --> zgG des Zuges 3.8 Tonnen
Wie weit muss ich mein Mobil ablasten, damit ich ich den Anhänger mit B ziehen darf wenn beim Ablasten der Eintrag "*F.1/F.2 + 100kg bei Anhängerbetrieb" von der Zulassungsstelle nicht entfernt wird.

Und Zusatzaufgabe: Wie überzeuge ich die Zulassungsstelle den Eintrag zu entfernen ?!?





:wink:



Ich will ja nicht schon wieder anderer Meinung sein :D , aber wenn ich deine Aufgabe richtig verstanden habe darf ich das fahren.
Mein Wissensstand ist dieser. 3,5t zGG Auto + 750 zGG Anhänger ergibt mit FS Klasse B max. mögliches zGG von 4,25t!
Sollte der Anhänger allerdings mehr als 750kg zGG haben, darf das zGG des Anhängers nicht höher als die Leermasse des Autos haben und das zGG ín Kombination darf in diesem Fall nicht über 3,5t liegen.
Wenn ich falsch liege bitte verbessern.

bluestar11 am 05 Jun 2012 21:42:57

Ich hab mir das jetzt nochmals durchgelesen, es sind wahrscheinlich die +100kg im Schein oder? Bedeutet das, auf das zGG des Auto kommen bei Anhängerbetrieb noch einmal 100kg aufs zGG drauf, also dann 3,6t? Somit dürfte ich dann damit dieses Auto mit Hänger gar nicht fahren? Wäre nett wenn du mir das kurz erläutern könntest, damit hatte ich mich noch gar nicht beschäftigt.

sternleinzähler am 05 Jun 2012 22:15:41

@ingemaus
gabs da nicht noch die 2 Radkeile für LKw die du dabeihaben solltest?? :D

brawo1 am 05 Jun 2012 22:41:54

giovannibastanza hat geschrieben:brawo, Seite 5 unten.
Dann sag ich mal ,da hast du den Mund sehr voll genommen , du hast nämlich keinen Schimmer , machst das aber durch Überzeugung wett.
Das gilt aber nicht.
Wer die FE B hat darf Kraftwagen bis 3,5 zul.Gesamtmasse fahren.
Ich bin auf der Seite 6 noch einmal darauf eingegangen.
Mit einer Überschreitung durch Überladung änderst du doch nicht das eingetragene zulässige Gesamtgewicht. Kannst du das verstehen ?
Giovanni.


Hallo Giovanni,

wenn du mich, brawo1, meinst, so lies doch bitte noch einmal den Kommentar genau durch, auf den ich geantwortet habe. Du wirst dann feststellen müssen, dass ich dasselbe behauptet habe wie du.

ulrichS schrieb:

Hier geht es doch darum, ob das Führen eines überladenen Fahrzeugs, dass mit 3,5 t Zul.GG eingetragen ist und z.B. mit 3,8 t gefahren wird -Fahrer ohne gültigen Führerschein ist.


Darauf antwortete ich:

Hallo,

auf gar keinen Fall, wer anderes behauptet, hat schlichtweg keine Ahnung.


Das heißt also, dass jemand, der mit einem überladenen Kfz fährt, auf gar keinen Fall eine Straftat des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis begeht.

Den Mund hättest du also in diesem Fall sehr voll genommen. Man sollte genau lesen, bevor man derart antwortet.

Solltest du nicht mich gemeint haben, dann entschuldige bitte, aber wen meinst du dann mit brawo?

Administrator am 05 Jun 2012 22:53:37

Meine Herren...............bitte..................bewahrt doch die Contenance!
Man kann doch auch sachlich diskutieren.

frankiafred am 05 Jun 2012 23:04:30

Moin,
nu mal butter bei die Fische.
ingemaus fährt oft mit zuvielen Kilos durch die Welt - und weiß das auch ganz genau.
Legalisiert würde das Ganze durch eine Auflastung,die technisch keine Hürde ist.
Warum tut sie es dann nicht?
Ich unterstelle mal wegen der unbestreitbaren Nachteile der über 3,5tonner (Geld,Geld,Geld).

Nun bittet sie um Absolution durch uns Foris.

Wenn dann einige diese nicht erteilen,ist das Forum nicht mehr das was es mal war.

In diesem Forum gab es (solange ich es kenne) immer schon viele Quatschköppe (ich gehöre zuweolen auch dazu :D ).Ist ja auch manchmal ganz lustig.


Fred (wie immer sachlich :razz: )

brawo1 am 05 Jun 2012 23:07:30

Administrator hat geschrieben:Meine Herren...............bitte..................bewahrt doch die Contenance!
Man kann doch auch sachlich diskutieren.


Hallo Admin,

dann teil mir doch bitte mit, wie ich auf diesen, falls er mich betreffen sollte, unberechtigten Vorwurf hätte reagieren sollen? Einfach schweigen? Was war an meinem Posting unsachlich?

Ostwestfale am 05 Jun 2012 23:32:17

wolfherm hat geschrieben:Tja, sicheres Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit. Greift immer weiter um sich. Deshalb bin ich mittlerweile vorsichtig, wenn ich "Experten" in Foren erlebe.


Ohja, da kann ich Dir nur zu 200% Recht geben.

Bon Voyage

Administrator am 05 Jun 2012 23:34:42

@brawo1

bitte nicht gleich direkt auf dich beziehen, nur weil ich zufällig direkt unter Dir gepostet habe :wink:

dieter2 am 06 Jun 2012 09:01:11

bluestar11 hat geschrieben:Ich hab mir das jetzt nochmals durchgelesen, es sind wahrscheinlich die +100kg im Schein oder? Bedeutet das, auf das zGG des .


Diese 100kg beziehen sich nur auf das zulässige Gesammtgewicht der Hinterachse.

Grus Dieter

ingemaus am 06 Jun 2012 10:14:07

Hallo Sternleinzähler!

Jupp, 2 Keile gehören ab 3,5 t auch dazu und sind an Bord.

Hallo Frankiafred!

Eine Absolution durch das Forum brauche ich nicht!
Ich wollte nur von jemand aus dem Forum wissen, nach welchem Recht eine ev. Bestrafung erfolgen könnte!

Allgemein: Da niemand aus dem Forum genau Bescheid weiß und viele Vermutungen angestellt wurden, auch die Versicherung ins Spiel gebracht wurde, habe ich diese eben angerufen und meine Frage 3,5 t mit Übergewicht ca 3,7 t aber Auflastbescheinigung auf 4,0 t vom Hersteller vorhanden.
Ich soll die Auflastbescheinigung faxen, falls esi Probleme mit dem Gerwicht geben sollte, weiß man Bescheid, dass das WM bis 4,0 t Versicherungstechnisch in Ordnung ist.
Dies käme zu den Akten. Es ändere sich sonst nichts!

und tschüss ingemaus

tober am 06 Jun 2012 11:40:42

ingemaus hat geschrieben:Hallo Sternleinzähler!

Jupp, 2 Keile gehören ab 3,5 t auch dazu und sind an Bord.

Hallo Frankiafred!

Eine Absolution durch das Forum brauche ich nicht!
Ich wollte nur von jemand aus dem Forum wissen, nach welchem Recht eine ev. Bestrafung erfolgen könnte!

Allgemein: Da niemand aus dem Forum genau Bescheid weiß und viele Vermutungen angestellt wurden, auch die Versicherung ins Spiel gebracht wurde, habe ich diese eben angerufen und meine Frage 3,5 t mit Übergewicht ca 3,7 t aber Auflastbescheinigung auf 4,0 t vom Hersteller vorhanden.
Ich soll die Auflastbescheinigung faxen, falls esi Probleme mit dem Gerwicht geben sollte, weiß man Bescheid, dass das WM bis 4,0 t Versicherungstechnisch in Ordnung ist.
Dies käme zu den Akten. Es ändere sich sonst nichts!

und tschüss ingemaus


Man soll ja nicht unbedingt als Schwarzseher oder Pessimist durch's Leben gehen. Aber damit hast Du quasi eine Vorsätzliche Überladung im "zulassungstechnischen bereich" zugegeben. :D Was auch immer damit passieren kann ( wahrscheinlich und auch hoffentlich nix).


gruß tober

giovannibastanza am 06 Jun 2012 13:51:36

bluestar, da gibt es doch nichts zu deuteln.
Wenn du die im Dok 1 und Anhängerschein ausgewiesenen zul. Gesamtgewichte addierst ,hast du das der Kombination und das darf bei Klasse B nicht über 3,5 t liegen, wen du die Berechnung bezogen auf die Leermasse des ziehenden Fz. anwendest.
Bei der Anwendung 3,5t ziehendes Fz + Anhänger mit nicht mehr als 750 kg, dürfen es 4250kg sein.
Es ist immer das zul. Gesamtgewicht gemeint.
Aufpassen , wichtig ist immer noch die zul . Anhängelast.
Die ganze , etwas sperrige Berechnung hat man deshalb gemacht, weil es mal zur ungünstigsten Lastverteilung kommen kann .
Leeres ziehendes Fz. + beladener Anhänger. Darum die Begrenzungen.
Sonst bessere Mehrausbildung auf Klasse BE.
Giovanni.

giovannibastanza am 06 Jun 2012 13:56:00

Dieter , kann man die Hinterachse auch zu Hause lassen ?
Die höhere Zahl bezeiht sich auf das Gewicht des Fahrers.
Mal wird es eingerechnet , mal nicht.
Nach Eu Richtlinie oder deutscher STVZO werden unterschiedliche Modelle angewandt.
Immer die höhere Zahl ist für die Verwendung zum Anhängerbetrieb wichtig.
Giovanni.

dieter2 am 06 Jun 2012 17:04:15

giovannibastanza hat geschrieben:Dieter , kann man die Hinterachse auch zu Hause lassen ?
Die höhere Zahl bezeiht sich auf das Gewicht des Fahrers.
Mal wird es eingerechnet , mal nicht.
Nach Eu Richtlinie oder deutscher STVZO werden unterschiedliche Modelle angewandt.
Immer die höhere Zahl ist für die Verwendung zum Anhängerbetrieb wichtig.
Giovanni.


Die 100kg beziehen sich nur auf die Hinterachse.
Das Gesammtgewicht wird dadurch nicht berührt.

Hatte ich auch drinn stehen,hab das ändern lassen in "Auch bei Rollerträger"
Dann aber nur 100 km/h.

Das hat was mit der Tragfähigkeit der Felgen zu tun,die ist bei der zusätzlichen Belastung nur bis 100kmh zugelassen.

Kann jetzt also mit Rollerträger bis 2000 kg Hinterachslast haben bei 100kmh.

Dieter

a.miertsch am 06 Jun 2012 17:48:08

@Fred,
Siehe mein Zitat w.o.
@ ingemaus, stelle mal klar, du bist kein Mädel :D

Albert

eisbaerchen am 08 Jun 2012 13:41:33

Hallo
ich hätte da ne Idee für einen weiteren Dauer-Thread:

Titel: Neue Erkenntnisse über Gasüberfälle ?

Soll ich oder soll ich nicht ? :box: :unknown: :kette:



eisbaerchen :dance2: :dance2: :dance2: Helmut

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