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Kann ich bestraft werden" 1, 2, 3


ingemaus am 03 Jun 2012 11:55:06

Hallo!

Leidige Frage zum Thema Übergewicht?
Trotzdem ist mir unklar :
Mein WM ist zur Zeit als 3,5 t zugelasswen.
Bewege mich aber leider um die 3,7 t. darum habe ich eine Auflastungsgenehmigung vom Hersteller, da DUC Maxi, auf 4,0 t , auf 4,0 beantragt, erhalten, führe diese mit.
Müsste sie auf das alte Schild drüber kleben und 4,0 t eintragen lassen. Will ich nicht, keine neue Diskussion 3,5 oder 4,o !
Es ist so, was kann passieren falls ich mit WM gewogen werde, hinsichtlich Strafe.
Bitte nur gute Nachrichten!!
Danke!
und tschüss ingemaus

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spleiss53 am 03 Jun 2012 12:00:16

Jup - du wirst bestraft - weil - nur was eingetragen ist, zählt auch! Ist leider so :wink:

Gast am 03 Jun 2012 12:04:05

spleiss53 hat geschrieben:Jup - du wirst bestraft - weil - nur was eingetragen ist, zählt auch! Ist leider so :wink:

Genau -> alles gesagt worden :!:

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wo20 am 03 Jun 2012 13:30:17

Macht das Thema zu!!

Allein die Frage ist doch schon lächerlich.

Es weiss doch jeder der Auto fährt, dass man bestraft wird wenn man überladen ist.

Lachhaft!!

Gast am 03 Jun 2012 13:49:47

nee,

so lächerlich ist die Frage nicht, denn mit 3,7t ist das Womo jetzt
- faktisch nicht überladen
- papierlich schon

die Frage kann man auch anders stellen:

was ist günstiger
- Strafe wegen Überladung oder
- Strafe wegen Steuerhinterziehung etc

grüße klaus

madden am 03 Jun 2012 14:14:30

oder sogar fahren ohne Führerschein?

Ostwestfale am 03 Jun 2012 14:18:29

Genau, und auf der Autobahn fahre ich zu schnell und zähle lieber als Überladen statt Punkte in Flensburg.

Das Leben kann ja so schön sein wenn man sich im grauen Bereich bewegt und das für sich beste immer heraussucht.

Bon Voyage

rorei am 03 Jun 2012 14:33:12

Ostwestfale hat geschrieben:Genau, und auf der Autobahn fahre ich zu schnell und zähle lieber als Überladen statt Punkte in Flensburg.

Genau, und kann bei Zeichen 277 ( Überholverbot für Kraftfahrzeuge >3,5 to ) noch zügig überholen, also lieber bei Überladung zahlen und auch mal schauen wo man Gewicht einsparen kann.
Roland

Advantage am 03 Jun 2012 15:14:39

Es ist schon TOLL,

hier wird spekuliert, welche VORSÄTZLICHE Ordnungswidrigkeit die "billigere Lösung" ist.

... und in einem anderen Thread kann man sich über "Nudelwasser" ereifern.

Wenn ich schreiben würde, was ich hiervon halte, müsste Tipsel einen "roten Balken" setzen und das Thema schließen. !!!

Kann nur noch den Kopf schütteln ...... über soviel ....... !!!

brawo1 am 03 Jun 2012 15:16:46

Hallo Ingemaus,

in Deutschland begehst du mit deinem Womo eine Ordnungswidirigkeit erst, wenn du um mehr als 5 % dein eingetragenes zul. Gesamtgewicht überschritten hast. Bis dahin kannst du nicht zur Kasse gebeten werden, weil der Tatbestand nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt ist.

Theoretisch könnte dir der Polizeibeamte die Weiterfahrt verbieten, was allerdings bis 5 % in der Praxis meiner Meinung nach so gut wie nie der Fall sein wird.

Auch weitere hier in den Postings angeführte Delikte wie Steuerhinterziehung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis begehst du mit Sicherheit nicht.

Wie es im Ausland aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gast am 03 Jun 2012 15:37:20

Hallo,

dieses Posting von User "Mückenstürmer" paßt nicht direkt, aber doch auch ein wenig zum Thema:



--> Link

Mittlerweile wissen auch die Schweizer und auch die Österreichischen
Behörden, das deutsche und holländische WOMO/WOWA Fahrer gerne
mit teilweise viel zu viel Übergewicht unterwegs sind. :wink:
und haben sich deshalb gewappnet mit mobilen und stationären
Waagen/Wiegemöglichkeiten.
Und die müssen sich schließlich amortisieren. :D

pfalzcamper am 03 Jun 2012 15:49:06

brawo1 hat geschrieben:Hallo Ingemaus,

in Deutschland begehst du mit deinem Womo eine Ordnungswidirigkeit erst, wenn du um mehr als 5 % dein eingetragenes zul. Gesamtgewicht überschritten hast. Bis dahin kannst du nicht zur Kasse gebeten werden, weil der Tatbestand nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt ist.

Theoretisch könnte dir der Polizeibeamte die Weiterfahrt verbieten, was allerdings bis 5 % in der Praxis meiner Meinung nach so gut wie nie der Fall sein wird.

Auch weitere hier in den Postings angeführte Delikte wie Steuerhinterziehung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis begehst du mit Sicherheit nicht.

Wie es im Ausland aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.


Das ist richtig, aber ab 1 KG ueber 3,5 T kann die Versicherung in einem Schadensfall den Ausgleich verweigern.

giovannibastanza am 03 Jun 2012 15:57:14

Hallo, ganz so kleinlich wie die meistens Foris ist der Gesetzgeber nicht.
Bei PKW und Anhänger hinter einem PKW sind unter 5 % nicht zu verfolgen , über 5-10 % werden 10 € fällig.
Wenn allerdings mehrere Verwarnungen verzeichnet werden , kann es zu Weiterungen wegen Unbelehrbarkeit kommen.
Ist übrigens auch ein Problem für diejenigen die immer und konstant der Meinung sind bis 20 km/h könnte man grundsätzlich schneller fahren,denn es gibt kein Bußgeld.
Aber auch Verwarnungen werden beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes eingetragen.
Giovanni.

pfalzcamper am 03 Jun 2012 16:01:59

giovannibastanza hat geschrieben:Hallo, ganz so kleinlich wie die meistens Foris ist der Gesetzgeber nicht.


Einschraenkung: der DEUTSCHE

Im Ausland sieht das ganz anders aus. Und die meisten WoMo bewegen sich nicht ausschliesslich in Deutschland.

brawo1 am 03 Jun 2012 16:15:23

pfalzcamper hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:Hallo Ingemaus,

in Deutschland begehst du mit deinem Womo eine Ordnungswidirigkeit erst, wenn du um mehr als 5 % dein eingetragenes zul. Gesamtgewicht überschritten hast. Bis dahin kannst du nicht zur Kasse gebeten werden, weil der Tatbestand nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt ist.

Theoretisch könnte dir der Polizeibeamte die Weiterfahrt verbieten, was allerdings bis 5 % in der Praxis meiner Meinung nach so gut wie nie der Fall sein wird.

Auch weitere hier in den Postings angeführte Delikte wie Steuerhinterziehung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis begehst du mit Sicherheit nicht.

Wie es im Ausland aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.


Das ist richtig, aber ab 1 KG ueber 3,5 T kann die Versicherung in einem Schadensfall den Ausgleich verweigern.


Dann müsste aber auch der Unfall ursächlich mit der Überladung zusammenhängen und dies in der Praxis zu beweisen, dürfte recht schwierig werden.

Aber davon abgesehen, mir ist kein einziger Fall bekannt, dass eine Versicherung wegen angeblicher Überladung bei einem Wohnmobil die Zahlung verweigert hat.

Gast am 03 Jun 2012 16:17:50

giovannibastanza hat geschrieben:Hallo, ganz so kleinlich wie die meistens Foris ist der Gesetzgeber nicht.
Bei PKW und Anhänger hinter einem PKW sind unter 5 % nicht zu verfolgen , über 5-10 % werden 10 € fällig.
Zitat aus der pm: „Besteht bei einem Unfall der Verdacht, dass die Unfallursache auf eine Überladung zurückzuführen ist, kann die Versicherung die Schadens­begleichung verweigern – unter Umständen sogar ohne eine Toleranz einzuräumen" ( Link setzen geht leider nicht )

Letztlich kann nicht muss, bei jedem Unfall bei dem der Bremsweg eine Rolle spielt und das Fahrzeug überladen war, die Versicherung den Schadensausgleich verweigern. Frei nach dem Motto, wäre sie nicht Überladen gefahren, hätte der Bremsweg vieleicht noch gereicht etc.

pfalzcamper am 03 Jun 2012 16:25:50

brawo1 hat geschrieben:
pfalzcamper hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:Hallo Ingemaus,

in Deutschland begehst du mit deinem Womo eine Ordnungswidirigkeit erst, wenn du um mehr als 5 % dein eingetragenes zul. Gesamtgewicht überschritten hast. Bis dahin kannst du nicht zur Kasse gebeten werden, weil der Tatbestand nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt ist.

Theoretisch könnte dir der Polizeibeamte die Weiterfahrt verbieten, was allerdings bis 5 % in der Praxis meiner Meinung nach so gut wie nie der Fall sein wird.

Auch weitere hier in den Postings angeführte Delikte wie Steuerhinterziehung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis begehst du mit Sicherheit nicht.

Wie es im Ausland aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.


Das ist richtig, aber ab 1 KG ueber 3,5 T kann die Versicherung in einem Schadensfall den Ausgleich verweigern.


Dann müsste aber auch der Unfall ursächlich mit der Überladung zusammenhängen und dies in der Praxis zu beweisen, dürfte recht schwierig werden.

Aber davon abgesehen, mir ist kein einziger Fall bekannt, dass eine Versicherung wegen angeblicher Überladung bei einem Wohnmobil die Zahlung verweigert hat.


Der Fahrer muss der Versicherung das Gegenteil beweisen, nicht umgekehrt :wink:

Gast am 03 Jun 2012 16:29:39

UlrichS hat geschrieben:
giovannibastanza hat geschrieben:Hallo, ganz so kleinlich wie die meistens Foris ist der Gesetzgeber nicht.
Bei PKW und Anhänger hinter einem PKW sind unter 5 % nicht zu verfolgen , über 5-10 % werden 10 € fällig.
Zitat aus der pm: „Besteht bei einem Unfall der Verdacht, dass die Unfallursache auf eine Überladung zurückzuführen ist, kann die Versicherung die Schadens­begleichung verweigern – unter Umständen sogar ohne eine Toleranz einzuräumen" ( Link setzen geht leider nicht )

Letztlich kann nicht muss, bei jedem Unfall bei dem der Bremsweg eine Rolle spielt und das Fahrzeug überladen war, die Versicherung den Schadensausgleich verweigern. Frei nach dem Motto, wäre sie nicht Überladen gefahren, hätte der Bremsweg vieleicht noch gereicht etc.


:daumen2: :daumen2: :daumen2:

thomas56 am 03 Jun 2012 16:39:00

ich wurde letztes Jahr erstmalig von der Vers. nach meinem Fahrzeuggewicht gefragt. Habe mich schon gefragt wofür das relevant ist, habe dann das ursprüngliche Gewicht und nicht das Abgelastete angegeben.
Ich denke, dass ich damit Vers.technisch auf der abgesicherten Seite war.

giovannibastanza am 03 Jun 2012 17:11:55

Ihr habt es doch schon mehrmals beschrieben, -sollte die Unfallursache auf Überladung zurückzuführen sein-.
Nur Erbsenzähler halten das für möglich.
Damit will ich Überladung keinesfalls verniedlichen , aber mit gar zu viel -vorauseilendem Gehorsam-
macht das Leben garkeinen Spass, zumal der Gesetzgeber unter 5% nicht einmal ein Verwarngeld vorsieht.
Aber natürlich will ich einige keineswegs davon abhalten mit der Waage unter dem Arm herumzulaufen.
Übrigens hat man aus gutem Grund diese Marge gewählt. Sollte es doch jemand tun , viel Spass.
Giovanni.

pfalzcamper am 03 Jun 2012 17:24:32

Spaetestens seit diesem Post weiss ich warum die Schweiz und Oesterreich zum Glueck weniger tolerant sind.

giovannibastanza am 03 Jun 2012 18:02:13

Pfalzcamper,
da kann ich dir ziemlich genau sagen woher das kommt.
In Öster. und Schweiz müßte eigentlich 1 kg darüber oder evtl. weniger zu Sanktionen führen. D.h. es ist in die Ermächtigung eines einfachen Polizisten gelegt, dich bei einigen KG anzuzeigen oder es zu lassen.
Das hat man in D besser gelöst ,indem man es verbietet , aber der nur sehr schwer abschätzbaren, möglichen Einhaltung wegen mit einer Spanne versieht , nämlIch unter 5 %.
Das verhält sich genauso wie die Alkoholgrenze von unter 0,3 %.
Obwohl das die meisten nicht verstehen ,ist es n.m. M. die bessere . weil besser eigenkontrollierbare Möglichkeit.
Giovanni.

johnny333 am 03 Jun 2012 18:09:36

pfalzcamper hat geschrieben:Spaetestens seit diesem Post weiss ich warum die Schweiz und Oesterreich zum Glueck weniger tolerant sind.


Weil diese Länder das Geld brauchen und denen sonst zu viel durch die Lappen geht?

:D


pfalzcamper am 03 Jun 2012 18:09:38

Eigenkontrolle im Strassenverkehr? :D :D :D :D :D

Ich fuer meinen Teil geselle mich zu den Spiessbuergern, fahre auf die Waage, habe von Anfang an auf 4,5 T aufgelastet und muss nicht im Urlaub staendig Schiss haben, dass mich ja niemand rauszieht und nachwiegt.

Aber soll doch jeder machen, was er will. Ist ja sowieso schon der bedauerliche Istzustand, da in Foren immer wieder solch schlaue Hinweise kommen wie "mir ist noch nie was passiert" oder "das kontrolliert doch eh keiner".

brawo1 am 03 Jun 2012 18:11:48

pfalzcamper hat geschrieben:Spaetestens seit diesem Post weiss ich warum die Schweiz und Oesterreich zum Glueck weniger tolerant sind.


Hoppla, mit Österreich irrst du dich, denn die haben 2 % Toleranz.

pfalzcamper am 03 Jun 2012 18:14:11

brawo1 hat geschrieben:
pfalzcamper hat geschrieben:Spaetestens seit diesem Post weiss ich warum die Schweiz und Oesterreich zum Glueck weniger tolerant sind.


Hoppla, mit Österreich irrst du dich, denn die haben 2 % Toleranz.


Wieso?

2% sind weniger als 5% :wink:

brawo1 am 03 Jun 2012 18:18:01

pfalzcamper hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
pfalzcamper hat geschrieben:Spaetestens seit diesem Post weiss ich warum die Schweiz und Oesterreich zum Glueck weniger tolerant sind.


Hoppla, mit Österreich irrst du dich, denn die haben 2 % Toleranz.


Wieso?

2% sind weniger als 5% :wink:


Da kann ich dir nicht widersprechen :D .

endlich am 03 Jun 2012 18:38:00

pfalzcamper hat geschrieben:Eigenkontrolle im Strassenverkehr? :D :D :D :D :D

Ich fuer meinen Teil geselle mich zu den Spiessbuergern, fahre auf die Waage, habe von Anfang an auf 4,5 T aufgelastet und muss nicht im Urlaub staendig Schiss haben, dass mich ja niemand rauszieht und nachwiegt.

Aber soll doch jeder machen, was er will. Ist ja sowieso schon der bedauerliche Istzustand, da in Foren immer wieder solch schlaue Hinweise kommen wie "mir ist noch nie was passiert" oder "das kontrolliert doch eh keiner".


Dieser Aussage kann ich mich nur anschliessen. Am meisten Schiss habe ich jedoch davor, daß die Versicherung nach einem Unfall die Regulierung wegen "Überladung" ablehnt. Ob sich dieses Risiko lohnt?

Viele
Ernst

giovannibastanza am 03 Jun 2012 18:38:40

brawo, da will ich mich nicht festlegen, da ich in A nicht aufgefallen bin. Ausserdem war das nur eine Erwiderung auf die Auslassung von Pfalzcamper, er würde dann die Einstellung von Aund CH besser finden.
Reden kann man viel.
Dafür haben sie in A Verfolgungen von Geschwindigkeitsübertretungen ,die wir aufgrund der Beweislast nicht kennen.So ergibt z.B. immer noch die Aussage eines Polizisten einer Schätzung zufolge einen fachlichen Kompetenzbeweis vor Gericht.
Bei uns unmöglich. Stell dir vor, der steht auf einer Brücke und kann dir nachsagen du wärest 25km/h zu schnell gefahren. Nur deshalb weil er fachlich dazu in der Lage wäre.
Du kannst kaum etwas dagegen tun.
Gute Nacht.
Giovanni.

pipo am 03 Jun 2012 20:10:37

Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmender Anzahl von 3.5to
Zulassungen auch die Verkehrsbehörden mehr Kontrollen durchführen
werden.

Ebenso werden die Versicherungen sich entsprechend auf FS KLasse B
Besitzer einstellen.


peter

thomas56 am 03 Jun 2012 20:17:19

wurde vor 8 Jahren in A gewogen.
Ergebnis: 600kg überladen = 8%. Hatte Glück und durfte weiter fahren.
Seit dem fahre ich mit jedem Wagen auf die Waage.

wolfherm am 03 Jun 2012 20:22:02

thomas56 hat geschrieben:ich wurde letztes Jahr erstmalig von der Vers. nach meinem Fahrzeuggewicht gefragt. Habe mich schon gefragt wofür das relevant ist, habe dann das ursprüngliche Gewicht und nicht das Abgelastete angegeben.
Ich denke, dass ich damit Vers.technisch auf der abgesicherten Seite war.


Falsche Angaben bei der Versicherung können im Schadensfall zu einer Verweigerung der Versicherungsleistung führen. Schau mal in die Bedingungen. :D

tober am 03 Jun 2012 21:30:10

wolfherm hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:ich wurde letztes Jahr erstmalig von der Vers. nach meinem Fahrzeuggewicht gefragt. Habe mich schon gefragt wofür das relevant ist, habe dann das ursprüngliche Gewicht und nicht das Abgelastete angegeben.
Ich denke, dass ich damit Vers.technisch auf der abgesicherten Seite war.


Falsche Angaben bei der Versicherung können im Schadensfall zu einer Verweigerung der Versicherungsleistung führen. Schau mal in die Bedingungen. :D


Genau :!: Am Ende biste noch wegen unterladung drann. Finden tun die immer was.

pwglobe am 03 Jun 2012 22:15:50

Hallo,
wir sind in Frankreich auf der A75 an der Mautstelle Viaduc de Millau gewogen worden. Da unser Fahrzeug 4,5t hat, war genügend Reserve vorhanden. Allerdings hatten ein paar andere Womos und auch Wohnwagen Pech, für manche endete der Urlaub und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Ich suche den Nervenkitzel lieber bei anderen Gelegenheiten als mit einem überladenen Fahrzeug zu fahren.
Viele Peter

Gast am 04 Jun 2012 00:59:31

tober hat geschrieben:Genau :!: Am Ende biste noch wegen unterladung drann. Finden tun die immer was.
Selten so ein Quatsch gehört.

Wenn jemand ein Fahrzeug ablastet, gelten für dies Fahrzeug andere Vorschriften - eben die niedrigeren, z.B. jede zwei Jahre zum TÜV anstatt jedes Jahr, höhere Geschwindigkeiten, kein Überholverbot....

Nachteil: Es ist dann überladen wenn das tatsächliche Gewicht das Gewicht des max. zulässigen Gesamtgewicht überschreitet. So wird jede Versicherung vortragen und auf ihre Vorschriften ( AGB`s ) verweisen udn ist absolut im Recht.

Immerhin hat der Versicherungsnehmer etwas falsch gemacht, er ist Überladen gefahren.

Damit kehrt sich die Beweislast um, der Versicherungsnehmer muss beweisen das der Schaden in gleicher Höhe auch mit dem nicht überladenen Fahrzeug so passiert wäre.

Dabei wünsche ich viel Spaß. :roll:

Gleiches gilt natürlich für die Strafrechtlichen Ermittlungen, wenn da z.B. ein junger Mensch tot ist oder im Rollstuhl sitzt ist es doch toll wenn der WOMO Fahrer versucht seine 300 kg Überladung als "uninteressant" hinzustellen und darzulegen. Die Richter werden so etwas sehr gerne hören.......

Die Fragen nur die Polizei, war er überladen ja/nein ...

Ist so mit "ein bischen Schwanger" ... :D

tober am 04 Jun 2012 07:27:49

tober hat geschrieben:
Genau :!: Am Ende biste noch wegen unterladung drann. Finden tun die immer was.


DA hätte ich wohl besser Ironie dazuschreiben sollen. Dachte halt das es ersichtlich ist das es nur ein "jux" sein sollte, sorry :oops:

wolfherm am 04 Jun 2012 09:17:47

tober hat geschrieben:
tober hat geschrieben:
Genau :!: Am Ende biste noch wegen unterladung drann. Finden tun die immer was.


DA hätte ich wohl besser Ironie dazuschreiben sollen. Dachte halt das es ersichtlich ist das es nur ein "jux" sein sollte, sorry :oops:


Mach`dir nichts draus. Manche nehmen das Leben bierernst. :D

ingemaus am 04 Jun 2012 09:34:00

Hallo !
Danke für Eure Mails. Leider sind wie in letzter Zeit häufig, einige nicht hilfreiche, unqualifizierte dabei
Da hätten einige lieber schweigen sollen
Vielleicht habe ich mich in meiner Fragestellung falsch ausgedrückt.
Fakt ist, dies war zu beachten, das FG ist für 4,0 t ausgelegt. Bremsen Reifen, alle Teile die tragen müssen, demnach auch !
Da kann doch niemand behaupten, der Bremsweg sei zulang gewesen.
Versicherung wird nicht betrogen, der Beitrag wäre der selbe.
Die Steuer wäre, so glaube ich , auch gleich .
5 % Übergewicht in Deutschladn sind im Übrigen als Toleranz zubeachten, da es sich bei einer Gewichtsüberprüfung um eine fliegende Messung handelt.
Zugelassen, angemeldet als 3,5 t , genehmigt als 4,0 t..
3,5 t also eine Masse die nur als Annahme besteht, die aber nichts mit irgend welcher Überladung zu tun hat!
Was kann also passieren?
Ist unter diesen Bedingungen schon jemand gewogen worden?

Danke für Eure Beteiligung und tschüss ingemaus

Gast am 04 Jun 2012 09:43:01

tober hat geschrieben:
tober hat geschrieben:
Genau :!: Am Ende biste noch wegen unterladung drann. Finden tun die immer was.


DA hätte ich wohl besser Ironie dazuschreiben sollen. Dachte halt das es ersichtlich ist das es nur ein "jux" sein sollte, sorry :oops:
Letztlich habe ich mich aufgrund des letzten Satzes dafü entschieden, es als Ernst anzunehmen.

Ob die irgendetwas finden oder nicht ist eine Sache, natürlich wenn die Versicherung so einen tollen Ausstieg geboten kriegen ein Überladenes Fahrzeug wären die dumm wenn sie den Köder nicht schlucken.

Wenn man alles richtig gemacht hat, wird die Versicherung auch nichts finden.

Soviel ich weiß wird eine Überladung heute in der Regel als Vorsätzliche Tat angesehen, der Fahrer weiß ungefähr wieviel er laden darf und wieviel er läd. Reserve sollte da sein, d.h. wenn ich nur 250 kg Zuladen kann, weiß man das man permanent überladen fährt.

@ Ingemaus ist das wirklich eine ernstliche Frage ?

Wenn Du im Fahrzeugschein 3,5 t stehen hast, wieviel darfst Du dann wiegen ?

Mein Lastenanhänger ist auf 2 t zugelassen, ich könnte den genauso auf 3 t zulassen, was glaubst Du was der auf der Waage bei der Polizei wiegen darf ?

[list=]http://www.wohnmobilforum.de/assets/images/mit_Anhanger_k.jpg[/list]

wolfherm am 04 Jun 2012 09:46:17

Hallo Ingemaus,

es ist doch schon alles gesagt worden, deswegen artet das ja hier auch aus. Was soll man denn noch sagen? Eine Antwort auf deine letzte Frage wird dir auch nicht viel weiterhelfen. Egal, wie eine solche wiegung ausgegangen ist, bei dir kann es dann ganz anders sein.

Finde dein Verhalten schon merkwürdig. Wenn du überladen bist, lade aus, was zu viel ist oder laste vernünftig auf mit Eintragung in den Papieren und fahre dann auch danach.

daffi2222 am 04 Jun 2012 09:48:48

Eine " fliegende Messung" gibt es vielleicht bei der Lufthansa.

Alle Waagen sind geeicht. Sollte es eine Waage in der Fahrbahn sein, dann wird nachgewogen, wenn man dich gestoppt hat. Dies nur für den Richter. Toleranzen gibt es gar nicht, du bist als Fahrzeugführer verpflichtet dein Fahrzeug auf eigene Kosten zu wiegen. Dies Ist Zu tun, wenn du das genaue Gewicht nicht kennst. Steht in der STvO.
Weiterhin wird es dann zu einer Achslastverwiegung kommen. Dabei wirst Du richtig schlecht aussehen. Die Tarife für das Überladen stehen in Der STvO.
Solltest Du dann im Überholverbot überholt haben, wirst Du sicher sagen, das Gewicht ist 3,5 to. Aber bei deinem Übergewicht sagst Du, das Auto ist ja dafür.
Überholen 3 Punkte, überhöhte Geschwindigkeit, uU Fähren ohne Fahrerlaubnis( neuerdings ist bei 3,5 to Schluss. Bußgeld für Überladung, Untersagung der Weiterfahrt. Und noch einiges mehr.
Ich wünsch denn schonmal viel Freude.



Ralf

pipo am 04 Jun 2012 09:49:53

ingemaus hat geschrieben:Zugelassen, angemeldet als 3,5 t , genehmigt als 4,0 t..
3,5 t also eine Masse die nur als Annahme besteht, die aber nichts mit irgend welcher Überladung zu tun hat!
Was kann also passieren?
Ist unter diesen Bedingungen schon jemand gewogen worden?

In Deutschland dürften die Konsequenzen gering sein. Du müsstest schon
mit 4.2to rumfahren damit es dich "empfindlich" trifft (3 Punkte).

Dafür wird es in Ausland, gerade da wo Maut fällig richtig teuer.

Aber auch bei einem Unfall müsstest Du beweisen, dass Dein Fahrzeug
trotz Überladung entsprechend für das Mehrgewicht ausgelegt ist. Solch
ein Gutachten kostet schon etwas.


peter

daffi2222 am 04 Jun 2012 09:59:08

Wenn Du mit einem Wohnmobil einen Unfall hast, dann musst du denn meist zusammenfegen, dabei geht schon etwas Masse verloren. :twisted:

Gogolo am 04 Jun 2012 10:03:12

daffi2222 hat geschrieben:Eine " fliegende Messung" gibt es vielleicht bei der Lufthansa.



Nicht nur bei der Lusthansa - auch auf der A8 unterhalb des Irschenberg zwischen Inntaldreieck und Bad Aibling (in Fahrtrichtung München) ist im neuen Asphalt eine "fliegende Waage" eingebaut. Wenn Messungen vorgenommen werden, dann werden die betroffenen Fahrzeuge auf dem Parkplatz zwischen Bad Aibling und Irschenberg herausgewunken. In der Zwischenzeit zwischen Messung und dem Herauswinken erfolgte schon über die Telemetrie und das Kennzeichen eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts. Dann wird noch auf dem Parkplatz zur Beweissicherung auf einer mobilen Waage nachgemessen - und dann....


Habe die Ehre

Gogolo

Gast am 04 Jun 2012 10:10:33

daffi2222 hat geschrieben:Wenn Du mit einem Wohnmobil einen Unfall hast, dann musst du denn meist zusammenfegen, dabei geht schon etwas Masse verloren. :twisted:
Vieleicht ja, vieleicht nein.

Wenn das WOMO aufgefahren ist und soweit unbeschädigt ist, nach dem wiegen als zu schwer befunden wurde, ist die Versicherung im Recht wenn sie bei einem Überladenen Fahrzeug den Versicherungsschutz verweigert.

Wer das nicht versteht tut mir leid. :?

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