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Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg


Gast am 15 Aug 2005 17:19:17

Mit der Begründung den Mautflüchtlingen entgegen zu wirken, wurden große Abschnitte der B 7, B27 und B 400 für den Durchgangsverkehr für Fahrzeuge mit einem zGg über 3500 kg gesperrt. Betroffenen sind der Werra-Meißner-Kreis, der Kreis Herford-Rotenburg und der Kreis Fulda.

Ich stehe derzeit in Mailkontakt zum hessischen Wirtschaftsministerium sowie den Ansprechpartnern in Sachen Tourismus für die o.g. Kreisen. Sowie ich von dort Antworten erhalte, wie sich Wohnmobilisten mit Fahrzeugen über 3,5 to zu verhalten haben bzw. ich von den dortigen Ansprechpartnern eine "Freigabe" erhalte die jeweilige Antwort hier einstellen zu dürfen, werde ich wieder von mir hören lassen.

Falls ihr darüber stolpert, dass es eigentlich keinen Zusammenhang zwischen Mautflüchtlingen und Fahrzeugen mit einem zGg zwischen 3,5 und 11,0 Tonnen gibt, hier noch eine Hinweis auf den ich beim googeln gestoßen bin. Der BUND hat sich sogar ein Fahrverbot auf obigen Straßen für Fahrzeuge > 2,8 to gewünscht.

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Gast am 15 Aug 2005 17:29:58

Gast hat geschrieben:...Falls ihr darüber stolpert, dass es eigentlich keinen Zusammenhang zwischen Mautflüchtlingen und Fahrzeugen mit einem zGg zwischen 3,5 und 11,0 Tonnen gibt, hier noch eine Hinweis auf den ich beim googeln gestoßen bin. Der BUND hat sich sogar ein Fahrverbot auf obigen Straßen für Fahrzeuge > 2,8 to gewünscht.


...genau wie du schon bemerkt hast - diese regelung ist doch völliger quatsch - bezogen auf mautflüchtlinge... wann begreifen die in berlin eigentlich mal was? dann sollen sie das kind beim namen nennen und die maßregelung des schwerverkehrs beim namen nennen - aber mautflüchling bin ich nicht wenn ich diese "abkürzungen" mal fahre.

gruß heiko

charly49 am 15 Aug 2005 20:50:28

Ich glaube nicht, dass das aus Berlin kommt, schon eher vom größten Aufklärer aller Zeiten :eek:

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Camperfan am 15 Aug 2005 21:49:17

Es wird ja immer besser :evil:

Gast am 15 Aug 2005 22:26:57

charly49 hat geschrieben:... vom größten Aufklärer aller Zeiten... :eek:


hab ich was verpasst? wer ist denn der größte aufklärer?

[Admin] am 15 Aug 2005 22:42:25

der ZerStoiber? :wink:

Tipsel am 15 Aug 2005 22:47:53

wenns nicht so ein trauriger Anlaß wäre könnte ich mich glatt Bild

@ Dirk: kannst du den nicht in die smilies aufnehmen? Der wird oft gebraucht 8)

[Admin] am 15 Aug 2005 22:50:37

den hier? :D

Gast am 16 Aug 2005 07:49:09

In Hessen wird doch nicht zerSTOIBERt, da wird doch geKOCHt. :D

Gast am 16 Aug 2005 11:17:28

So, nun liegen mir die Antworten der angeschriebenen Institutionen vor (Werra-Meißner-Kreis wird nachgeliefert, hat aber den gleichen Tenor). Da ich von den jeweiligen Absendern keine Aussagen dahingehend habe, ob sie mit der Veröffentlichung an dieser Stelle einverstanden sind (habe entweder nicht gefragt bzw. wurde nichts zu gesagt), habe ich die persönlichen Daten der Absender aus den Antworten entfernt.


1) Antwort des Regierungspräsidiums Kassel

"Sehr geehrter Herr Müller,
Ihre erneute Mail (Anm.: Die Antwort auf meine erste mail war mir in ihrer Aussage zu undeutlich) wurde mir zuständigkeitshalber von dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Herrn ... (Name wurde durch mich entfernt) zur Beantwortung weitergeleitet.

Zur näheren Erläuterung teile ich Ihnen folgendes mit:

B 7 (in Richtung Osten oder Süden)

Im Zuge der B 7 sind die Be- und Entlader der Stadt Kassel sowie der Landkreise Werra-Meißner und Hersfeld Rotenburg von der Sperrung befreit. Wie Ihnen Herr ... bereits mitgeteilt hat, sind natürlich auch Fahrten aus "touristischen Gründen" o.ä. ebenfalls befreit.
Dies bedeutet, dass Reisen in die o.a. Landkreise oder auch Anlieger aus den o.a. Kreisen jederzeit die B 7 befahren dürfen. Nicht von der Sperrung befreit sind Reisen in die Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Fulda, da hier die Fahrtstrecke weiter über die B 27 führt.


B 27 (in Richtung Süden)

Im Zuge der B 27 sind die Be- und Entlader (weiteres wie oben) der Landkreise Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg befreit. Hier bedeutet dies, dass sämtliche Fahrten über die B 27 in diese beiden Landkreise jederzeit möglich sind.
Nicht zulässig ist die Weiterfahrt über die Kreisgrenze Hersfeld-Rotenburg in den Landkreis Fulda und somit auch die Fahrten in die Rhön. Hierbei müsste die Zufahrt über die Autobahn A 7 erfolgen.
Sollten jedoch Besuche in den Landkreisen Werra-Meißner oder Hersfeld-Rotenburg und Fulda erfolgen, darf die
B 27 auch kreisübergreifend befahren werden.

aus südlicher Richtung gilt folgende Regelung:

Einfahrt in den Landkreis Fulda (auch aus "touritischen Gründen") über die B 27 ist möglich. Die Weiterfahrt in den Landkreis Hersfeld-Rotenburg nur wenn ein Besuch in dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg oder Werra-Meißner-Kreis erfolgt. In diesem Fall ist auch die Weiterbenutzung der B 27 bis zur Landesgrenze Hessen/Niedersachsen oder Hessen/Thüringen möglich.
Die Weiterfahrt auf der B 7 Richtung Kassel ist nur gestattet, wenn ein Besuch im Werra-Meißner-Kreis erfolgt ist.

Mit freundlichen n
(Name wurde durch mich entfernt)

Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6

34117 Kassel"


2) Antwort Touristik-Service Waldhessen

"Sehr geehrter Herr Müller,

die Fahrverbote betreffen lediglich den Durchgangsverkehr. Wenn Sie allerdings in unserer Region Urlaub machen, zählen Sie mit Ihrem Wohnmobil als Be- und Endlader. Für diese ist der Verkehr nach wie vor frei gegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie bei der Anreise in unserer Region die nächstliegende Autobahnausfahrt zu Ihrem geplanten Stellplatz nutzen müssen. Dasselbe gilt auch für Ihre Abreise.

Selbstverständlich werden wir noch weitere Nachforschung zum Thema Wohnmobil und Durchfahrverbote anstellen. Sollten Sie in dieser Woche nichts mehr von uns hören, können Sie Ihre Fahrt beruhigt antreten.

Mit freundlichem

(Name wurde durch mich entfernt)
Touristik-Service Waldhessen"


3) Antwort Fremdenverkehrsverband Rhön e.V.

"Sehr geehrter Herr Müller,

nach Rückfrage bei unserem zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrswesen, Fulda können wir Ihnen wie folgt Auskunft geben:

Die Sperrung der B 27 und der anderen Bundesstraßen in der Rhön betrifft nur den Durchgangsverkehr, nicht aber den Zielverkehr in die Rhön. Natürlich ist es Ihnen möglich, Bundesstraßen in der Rhön mit Ihrem Wohnmobil zu benutzen. Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte mit dem ASV, Fulda, (Name u. Tel-Nr. wurde durch mich entfernt) in Verbindung.

Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in der Rhön.

Mit freundlichen n

(Name wurde durch mich entfernt)"


Fazit:
Die Nutzung der gesperrten Bundesstraßenabschnitte ist, auch wenn dies auf Grund der Ausschilderung für den Laien nicht ersichtlich ist aus "touristischen Gründen" möglich. Allerdings ist eine genaue Reiseplanung erforderlich, da der Besuch bestimmter turistischer Punkte ggf. nur über bestimmte Anfahrtsrouten zulässig ist, da es sich nämlich ansonsten um Transitverkehr handeln könnte.

Ich will es an dieser Stelle mal mit Obelix haten: "Die spinnen die Römer !"

Wer soll den durch solche Regelungen noch durchsteigen und damit meine ich sowohl uns als Wohnmobilfahrer als auch die Mitarbeiter von Polizei u.ä., die diese Durchfahrtsverbote im Zweifel durchsetzen sollen.

[Admin] am 16 Aug 2005 12:00:13

die spinnen tatsächlich!
Warum kann man nicht ganz einfach unter die Verbotszeichen ein Zusatzzeichen "LKW" klemmen? Damit wär doch alles gegessen........

mauimeyer am 16 Aug 2005 12:01:16

Lächerliche Aussagen,
wenn ich mit meinem Womo >3,5t dort langfahre und angehalten werde, dann zahl ich, weil ich nicht dort hätte fahren dürfen. Da wird garantiert nicht unterschieden ob ich durchfahre oder anhalte. Bestenfalls habe ich auf einen CP gebucht und kann es nachweisen, wenn aber nicht, und das ist bei uns wohl überwiegend der Fall, kann ich nicht beweisen, das ich "nicht" nur durchfahre und somit wird garantiert Transitverkehr unterstellt.
Ausserdem muss ja wohl ganz klar ausgeschildert sein, das die Durchfahrt für Fahrzeuge über 3,5 t zum Be-/Entladen "und" für touristischen Zwecken erlaubt ist, ansonsten hat es sich eh erledigt. Und das wiederum kann ich einfach nicht glauben.

wolfherm am 16 Aug 2005 12:19:58

Ganz einfach: Wenn du da fährst, mußt Du immer einen Ortsnamen parat haben, wo Du die Kirche oder so besichtigen willst.

skylape am 16 Aug 2005 12:25:45

wolfherm hat geschrieben:Ganz einfach: Wenn du da fährst, mußt Du immer einen Ortsnamen parat haben, wo Du die Kirche oder so besichtigen willst.

Genau, Kirche besichtigen, Wasser auffüllen, frische Brötchen kaufen, Toilettenpapier kaufen, bei der Polizei vorbei fahren, bei Aldi einkaufen, .......... :D

Gast am 16 Aug 2005 20:15:51

Hier nun die noch ausstehende Antwort. Auch hier bezieht man sich auf touristische Gründe, die dazu führen das Wohnmobilisten Be- und Entladern gleichgestellt werden und damit "freie Fahrt" genießen.

"Guten Tag Herr Müller,

gerade haben wir mit dem Amt für Straßenverkehrswesen geklärt, dass Sie nicht angehalten werden. Das Verbot gilt für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Nach der reinen Sachlage fiele Ihr Motorhome zwar unter die Kategorie, die auf der B 27 und der B7 nicht mehr fahren dürfte. Da Sie aber hier übernachten – oder touristische Einrichtungen nutzen – wollen, werden Sie mit einem Be -und Entlader gleichgesetzt. Und dürfen die Bundesstraßen benutzen. Zur Planung Ihres Aufenthaltes finden Sie auf unserer Internetseite --> Link unter dem Hauptpunkt „Gastgeber“ in den Unterpunkten „Wohnmobilstellplätze“ und „Campingplätze“ das Richtige für Sie. Übrigens ist der Stellplatz Franzrasen in Bad Sooden-Allendorf als einer der 28 Top-Plätze in Deutschland ausgezeichnet worden. Und in die WerratalTherme gelangen Sie von dort aus bequem zu Fuß.

Gastfreundliche aus der Werra-Meißner Region

(Name durch mich entfernt)

Werra-Meißner Touristik e.V.
Niederhoner Str. 54
37269 Eschwege"

BHP am 26 Aug 2005 12:02:26

Na wunderbar !
Ein Blick in unsere Strassenverkehrsordnung sagt aber was anderes.
Hängt da ein 3.5 to Verboten-Schild,ist das wohl eindeutig .
Wenn etwas Anderes gemeint ist,sollte auch etwas Anderes
durch Zusatzbeschilderung angezeigt werden !
Vielleicht sollen wir ein Schild an unsere Autos hängen:
"touristische EINREISE"
Das der LKW Verkehr dort nicht hingehört,war ja schon immer klar.
Der touristisch reisende,unserer Sprache nicht oder nur mässig
zugewandte Urlauber wird sich bedanken,wenn er nach der Gemeinde
befragt wird,in die er zu reisen gedenkt.
aus Berlin

Keybert am 26 Aug 2005 14:26:06

..... allen, die mehr als 3,5 To. durch die Lande lenken :( Vergesst die Politik, Leute! Die ganze Gesellschaft is inner Dekadenz und je höher die Karriereleiter unserer Volksväter und -mütter, desto mehr hamse anner Waffel :ooo: Denn: Gerade für uns Mobile ist doch der Weg das Ziel! Wie oft halte ich an Örtlichkeiten, die eigentlich gar nicht auf meinem Plan standen - und wenn ich einfach mal nur durchkreuzen will ( also nix laden etc.) ja was is denn dann dabei :?: Ganz abgesehen davon, wie das in der Praxis juristisch gehandhabt werden soll ....

KlausGibisch am 26 Aug 2005 23:08:00

Hallo Leute,

jetzt klärt mich doch mal bitte auf!
ich dachte immer, die Maut betrifft nur LKW´s und keine Womos.
Was hat denn nun das Fahrverbot, auf den besagten Straßen, mit unseren Womos zu tun. Wir sind doch keine LKW´s, oder denke ich hier falsch?

Klaus

Gast am 27 Aug 2005 11:50:21

Du hast natürlich recht, ein WoMo ist kein LKW. Allerdings gilt die Ausschilderung auch nicht für LKW´s sondern für Fahrzeuge mit einem zGg von mehr als 3,5 to. Hierdurch sind dann auch wieder WoMo,s betroffen, soweit sie in dieser Gewichtsklasse liegen.

Mit der Maut haben diese Durchfahrtsverbote nach meiner Meinung wenig zu tun, da die Maut für LKW mit einem zGg von 11 to und mehr gelten, die Durchfahrtsverbote jedoch ab 3,5 to gelten.

So, ich hoffe du blickst nun wieder durch. :wink:

Stephan

BHP am 05 Sep 2005 11:09:59

Also, in der Gegend hat es schon immer Beschränkungen für LKW
gegeben.
Die aktuelle Einschränkung ist mit der Maut eingeführt worden,damit
der LKW-Verkehr jetzt erst recht auf der Autobahn bleiben muss.
Da kann man nämlich schön das Autobahn-Nadelöhr Bad Hersfeld
umfahren.
Aber gleich auf 3.5 to runter zu gehen,ist natürlich unfug.
aus Berlin

HaraldF am 06 Sep 2005 20:17:39

Also ich denke, das beste Mittel ist , auf der Autobahn bleiben und schnellstens durch durch die Gegend ! Wer hat denn schon Lust sich mit nem Udl ( Hamburgischer Fachbegriff für grüne ( hier jetzt THW-Uniform)) abzudiskutieren, die haben doch im Zweifel sowieso Recht und in der STVO ist kein Freiraum für Diskussionen und Ausnahmeregelungen ! Die Herrschaften werden an Hand der sinkenden Camperzahlen und Umsatzzahlen im Touristikbereich schon merken, was sie da falsch machen !
Ich gebe mein Geld nur in Gegenden aus, in denen ich auch willkommen bin !

Harald

wienix am 06 Sep 2005 20:52:19

sagen wir´s mal indirekt: ich freu mich schon jetzt auf den goldenen oktober ( IN FRANKREICH !!!) und die nächste silvesternacht ( IN ITALIEN !!! )
... irgendwie macht hier viel zu viel immer weniger spaß - von der geselligkeit in der peer-group abgesehen :)
glücklicherweise gibt es gute alternativen :)

WJM am 09 Sep 2005 18:16:25

Gast hat geschrieben:Hier nun die noch ausstehende Antwort. Auch hier bezieht man sich auf touristische Gründe, die dazu führen das Wohnmobilisten Be- und Entladern gleichgestellt werden und damit "freie Fahrt" genießen.

"Guten Tag Herr Müller,

gerade haben wir mit dem Amt für Straßenverkehrswesen geklärt, dass Sie nicht angehalten werden. Das Verbot gilt für den gewerblichen Güterkraftverkehr.



Und wieder wird eine neue Kategorie erfunden, die es Schilds-maessig gar nicht gibt....8-))


Nach der reinen Sachlage fiele Ihr Motorhome zwar unter die Kategorie, die auf der B 27 und der B7 nicht mehr fahren dürfte. Da Sie aber hier übernachten – oder touristische Einrichtungen nutzen – wollen, werden Sie mit einem Be -und Entlader gleichgesetzt.



Und wieder quatschen die etwas anderes als hieroben....
Wenn nicht 'gewerblich-LKW', dann ist den Rest doch egal?


Und dürfen die Bundesstraßen benutzen. Zur Planung Ihres Aufenthaltes finden Sie auf unserer Internetseite --> Link unter dem Hauptpunkt „Gastgeber“ in den Unterpunkten „Wohnmobilstellplätze“ und „Campingplätze“ das Richtige für Sie. Übrigens ist der Stellplatz Franzrasen in Bad Sooden-Allendorf als einer der 28 Top-Plätze in Deutschland ausgezeichnet worden. Und in die WerratalTherme gelangen Sie von dort aus bequem zu Fuß.

Gastfreundliche aus der Werra-Meißner Region

(Name durch mich entfernt)

Werra-Meißner Touristik e.V.
Niederhoner Str. 54
37269 Eschwege"


Uebrigens, in Holland sind alle >3500kg Wohnmobile LKW, im Gegensatz zu die meiste andere EU-Laender....
(einzige Ausnahme sind import-BRD-Wohnmobile die als BRD-PKW (M1) in NL als solches 1:1 anerkannt werden mussen)

Willem (der demnaechst die NL-Behoerde in den Wahnsinn treiben wird, mit einem alten import 5500kg 7-Sitzer....der hiesige M1 geht nicht (max 5000kg), Bus (M2-M3) geht nicht (zu wenig Sitze), und unser alte Kategorie LKW geht in NL auch nicht, weil nur max 2 Sitzreihen Doppelkabine (meine hat defacto 3 Sitzreihen) Jan

Und ich will unbedingt PKW haben, damit das ganze dann wiederum 120km/h fahren darf....:))
(wenigstens in NL)

Pijpop am 09 Sep 2005 18:26:15

Wie schön zu lesen daß es nicht nur in Deutschland Probleme mit der
Einteilung in M und N Klassen gibt.

Pijpop

slomo am 09 Sep 2005 19:04:19

Warum regt ihr euch denn über diese Verbote auf.
Offensichtlich wollen uns Camper diese Gemeinden, wie auch schon Tirol seit längerem, nicht.
Also macht ihnen die Freude und tragt eurer Geld in Gegenden in denen ihr willkimmen seit.
Immer frei nach dem alten Mozzo:
"Stellt euch vor die machen ein Verbot und keiner kommt mehr".
Wenn die Gemeinden draufkommen, daß plötzlich die vielen Camper kein Geld mehr dort lassen, dann ändert sich ganz schnell wieder etwas.

dello-beulino am 12 Sep 2005 15:05:00

Ich glaube, das eigentliche Problem wurde hier noch deutlich gemacht.

Die angebrachten Verkehrszeichen (Zeichen 252) beinhalten "Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".

Alle in diesem Forum vorgeschlagenen Ergänzungen, um Wohnmobile von dieser Reglung auszunehmen sind nicht zulässig, da es diese Ergänzungen in der Staßenverkehrsordnung nicht gibt - Das bedeutet, Wohnmobile können nicht ausgenommen werden, weil es für Wohnmobile kein Verkehrszeichen gibt. Es fehlt ein entsprechendes "Sinnbild". Wir erleben die gleiche Einschränkung bei dem Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für "LKW"), mit dem das Überholen für alle Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t mit Ausnahme der o.g. Fahrzeuge verboten wird.

Im übrigen bitte ich bei der Kritik an den betroffenen Gemeinden folgendes zu bedenken: Die Straßensperrungen wurden von der Hessischen Landesregierung zum Schutz der betroffenen Anwohner an diesen Straßen angeordnet. Die Kommunen haben darauf keinerlei Einfluß und den Verkehrbehörden sind die Hände gebunden, da die STVO keine Alternative zu der angebrachten Beschilderung bietet.

Meiner Meinung wäre eine Lösung in § 39 STVO ein "Sinnbild" für Wohnmobile aufzunehmen, um mit diesem "Sinnbild" die entsprechenden Ausnahmen zu kennzeichnen, bzw auch eine einheitliche Hinweisbeschilderung z.B. für Stellplätze zu erreichen

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