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Höchstgeschwindigkeit bei 3,85 t.


Gast am 11 Jun 2012 20:42:44

Hallo Leute dieses Thema wurde bestimmt schon einigemale durchgekaut aber gibt es 2012 neue Bestimmungen ?
Mein Freund hat jetzt seinen neuen Knaus TI MEG 700 bekommen und er ist auf 3,85 t. aufgelastet in seinem Fahrzeugschein ist eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km eingetragen .
Ich war die ganze Zeit der Meinung dass ich mit diesem Womo 100 km fahren darf oder liege ich da falsch.Oder kann er auf der Zulassungsstelle seine 80 auf 100 umtragen lassen .
Leute ich stehe auf dem Schlauch klärt mich bitte auf. Überholverbot Lkw ist klar aber die Höchstgeschwindigkeit ?
Klaus :?: :?: :?:

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BadHunter am 11 Jun 2012 21:16:26

Eigentlich ganz einfach: bis 7,5 t sinds 100 Km/h.
Warum heute noch irgendwo 80 Km/h eingetragen sind ist mir ein Rätsel....

, Jens

kontrakatze am 11 Jun 2012 21:18:13

Hallo,
da muss ein Fehler vorliegen. In Buchstabe T steht die technisch zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Die hat mit der gesetzlich zugelassenen erstmal nichts zu tun, die ist ja länderspezifisch. Bei uns steht z.B. 134 km/h und unser Womo hat auch 3,85t.

Also, wenn das Womo neu ist, sollte sich der Fahrzeugschein problemlos ändern lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fahrzeug technisch langsamer ist als unsere Schrankwand :-)

,
Stephan

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Gast am 11 Jun 2012 21:21:35

hallo Jens so kenne ich das auch aber wenn im Fahzeugschein 80 eingetragen sind dann kommt man ins grübeln. So aber wie bekommt man die 80 aus dem Schein und die 100 rein Tüv /Zulassungsstelle oder bei Frau Merkel .
Klaus :?: :?:

Gast am 11 Jun 2012 21:25:05

Hallo Stephan das schlimme ist, der hat auch noch den 3l. Motor drinnen .Das Teil geht ab wie Schmitz Katze und das mit 80km.
Klaus

pippeliese am 11 Jun 2012 21:27:34

Aus aktuellem Anlass (neues Bürstel, 3.85t) frisch recherchiert.

Auf Landstraßen 80, auf Autobahnen 100.

Im Fahrzeugschein steht die technisch zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 143km/h.

Dein Bekannter sollte das ändern lassen, wenn die Geschwindigkeit nicht wirklich technisch bedingt ist, aus welchen Gründen auch immer.

kontrakatze am 11 Jun 2012 21:28:07

Nein, ein ganz anderer Weg ist nötig. Der Hersteller hat ein Mustergutachten mit der technisch möglichen Höchstgeschwindigkeit. Das brauchst du.
Wenn der Wagen neu ist, gibt es das ohne Probleme. Anrufen, nachfragen.

Der Wagen hat keinen Alkoven und eine Menge PS, also wird die technische Höchstgeschwindigkeit wahrscheinlich bei 160 km/h liegen. Als der Fahrzeugschein ausgestellt wurde, ist beim Abtippen wohl ein Fehler unterlaufen (hatten wir auch schon).

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Deutschland für 3,85t ist unterschiedlich, wie sollte man die Eintragen? Bundesstraße? Autobahn? Kraftstraße?

,
Stephan[/u]

traveller-71 am 11 Jun 2012 21:31:40

scheifling hat geschrieben:Hallo Stephan das schlimme ist, der hat auch noch den 3l. Motor drinnen .Das Teil geht ab wie Schmitz Katze und das mit 80km.
Klaus


... wenn das Teil ein TI ist, 3l und auch noch abgeht wie Schmitz Katze, wurde vielleicht in Sachen Höchstgeschwindigkeit bei der 80 einfach die 1 davon vergessen, dh 180km/h :D :wink: 8)

thomas56 am 11 Jun 2012 21:34:18

scheifling hat geschrieben:Oder kann er auf der Zulassungsstelle seine 80 auf 100 umtragen lassen .

Hallo,
nein, kann er nicht! Der Hersteller hat eine Abnahme bis 80km/h, sonst fliegen die Seitenwände ab!

Wird(hoffentlich)ein Versehen vorliegen und kann geändert werden. Aber ohne Bescheinigung vom Hersteller wird das nichts.
Schade eigentlich, sonst dürfte ich offiziell mit einem 8,6t-MAN 125km/h fahren, da wäre es bis Endgeschwindigkeit 137km/h nicht mehr so weit. :D

kontrakatze am 11 Jun 2012 21:38:17

Ich musste unseren einmal so richtig treten um die Fähre zu kriegen. Macht aber nicht wirklich Spaß und ich hatte einen Strudel im Tank. Man konnte tatsächlich die Tanknadel sinken sehen :-) Dank des Alkoven strebt der cw-Wert wahrscheinlich gen unendlich :-)

,
Stephan

Gast am 11 Jun 2012 21:51:19

Also erstmal Danke für die Antworten !
Werde meinem Freund sagen er soll sich an seinen Händler wenden .
Nochmals Danke
So wollt ihr jetzt mal lachen ...
Als ich mir gestern den neuen Knaus angesehen habe musste ich zwei mal hinschauen . Mein Freund hat sich von seinem Händler nachträglich eine Autom.Satanlage einbauen lassen mit einer 80 er Schüssel irgend wie hat er es mit den 80 .
So habt ihr schon mal eine 80er Schüssel gesehen die gegen die Fahrtrichtung aufgebaut wurde ? ..also ich noch nicht . (Ich konnte mit meinem Freund noch nicht darüber reden da er diese Woche auf einer Motorradtour ist .)Also eine 80er Schüssel gegen die Fahrtrichtung das kann doch eigentlich nicht gut gehen oder ist das als Aprill Scherz zu verstehen .
Klaus

thomas56 am 11 Jun 2012 22:03:14

scheifling hat geschrieben:Also eine 80er Schüssel gegen die Fahrtrichtung das kann doch eigentlich nicht gut gehen

kommt drauf an, wo der Satelit steht, wäre bei ner 35 auch nicht anders. :D

wenn eine Endkontrolle hier über das Forum ablaufen würde, hätte ab sofort kein Fahrzeug mehr den Hof der Hersteller/Händler verlassen!:D
Aber das www arbeitet daran und die Hersteller/Zulieferer fangen an zu reagieren! 8)

reihenga am 12 Jun 2012 01:21:59

scheifling hat geschrieben:So habt ihr schon mal eine 80er Schüssel gesehen die gegen die Fahrtrichtung aufgebaut wurde ? ..also ich noch nicht .


Hallo Klaus
Warum sagst Du das nicht gleich? Da lässt Du uns erst lange rumraten wegen der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, dabei hat der Händler den gedrosselt, damit die Schüssel nicht abhebt. Sowas nennt man Fehlerbehebung. :sauf:

Viele Reinhold

Gast am 12 Jun 2012 02:10:39

kontrakatze hat geschrieben:In Buchstabe T steht die technisch zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Die hat mit der gesetzlich zugelassenen erstmal nichts zu tun, die ist ja länderspezifisch. Bei uns steht z.B. 134 km/h und unser Womo hat auch 3,85t.
Ich habe eine Ducato mit 3 l Maschine und bei mir steht unter "T" 143, sollte also ein Fehler sein.

dieter2 am 12 Jun 2012 09:43:43

UlrichS hat geschrieben:
kontrakatze hat geschrieben:In Buchstabe T steht die technisch zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Die hat mit der gesetzlich zugelassenen erstmal nichts zu tun, die ist ja länderspezifisch. Bei uns steht z.B. 134 km/h und unser Womo hat auch 3,85t.
Ich habe eine Ducato mit 3 l Maschine und bei mir steht unter "T" 143, sollte also ein Fehler sein.


Ob Fehler oder nicht,rein rechtlich darf mit den Fahrzeug nicht schneller wie 80kmh Gefahren werden.

Jeden Falls solange die 80 km/h im Schein stehen.

Grus Dieter

GeoHeiner am 12 Jun 2012 10:16:49

Schaut mal hier rein:

--> Link

Über 3,85 t max. 100 km/h auf der Autobahn in Deutschland und nur max. 80 km/h auf allen anderen Straßen.

dieter2 am 12 Jun 2012 10:23:21

GeoHeiner hat geschrieben:Schaut mal hier rein:

--> Link

Über 3,85 t max. 100 km/h auf der Autobahn in Deutschland und nur max. 80 km/h auf allen anderen Straßen.


Das dürfte mittlerweile jeder wissen.

hier geht es um die technisch zulässige Geschwindigkeit gehen die in der Zulassung steht.

Und die ist 80 km/h .

Dieter

Lancelot am 12 Jun 2012 10:27:09

dieter2 hat geschrieben:Und die ist 80 km/h .


... und gehört deshalb "von Amts wegen geändert" ... :!:

Gast am 12 Jun 2012 20:12:30

ja ja was darf man nun ?
Wenn mein Kumpel am Wochenende von seiner Moppettour kommt muss der mal seinen Händler anrufen .
Er muss dan auch mal fragen was das mit der Satschüssel soll. Er selbst totaler Womo neuling ,hat das noch garnicht gesehen .
Klaus

DigiMik am 29 Nov 2014 15:05:16

Moinsen,

sorry, dass ich den Fred noch mal nach oben hole, will deswegen keinen Neuen aufmachen...
Ja, ich habe gegoogelt und auch die Suche hier benutzt :)
Google schmeisst mir nur veraltete Seiten um vor 2009 um die Ohren.

Meine Frage deshalb, da ich demnächst Eigner eines > 3,5 T Mobils bin.

Es hält sich die Meinung, dass man mit jenen WoMos auf Autobahnen 100 km/h schnell sein dürfe. Meine einfache Frage: Wo steht das?

Der §3 StVO in der aktuellen Fassung gibt das nicht her, dort sind ganz klar 80 km/h vorgegeben. In der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO wurde im Versuch die 100 km/h freigegeben, diese VO wurde aber am 31.12.2009 automatisch außer Kraft gesetzt, so dass wieder die Beschränkung der StVO gilt. Ist die Verordnung verlängert worden?
Ich hätte einfach gerne Rechtssicherheit, leider habe ich da nichts gefunden...

Merci und LG vom Mikesch

tober am 29 Nov 2014 15:23:27

Woimmer das auch steht - es wurde verlängert. Glaube sogar unbefristet.

Lancelot am 29 Nov 2014 15:34:20

DigiMik hat geschrieben: Meine einfache Frage: Wo steht das?


In der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO :)

--> Link

Die 12. Ausnahmeverordnung zur StVO bestimmt, dass für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h beträgt. Die Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Wohnmobile, sofern aus den Fahrzeugpapieren eindeutig zu erkennen ist, dass das zulässige Gesamtgewicht 7,5 t nicht überschreitet.
Ohne die Ausnahmeverordnung würde für derartige Wohnmobile die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h betragen.
Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlassen und trat am 30. Mai 2005 in Kraft. Ursprünglich war sie bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Befristung wurde mit Wirkung zum 5. November 2009 gestrichen, so dass die Verordnung unbefristet gültig ist.

DigiMik am 29 Nov 2014 15:38:57

Danke :)

tliner am 29 Nov 2014 15:39:54

Tach auch,
Bei uns sind unter T 152 Km/h eingetragen,

Gast am 29 Nov 2014 17:03:31

tliner hat geschrieben:Tach auch,
Bei uns sind unter T 152 Km/h eingetragen,


Tach,

Schokoladenpudding mache ich immer mit halb Milch und halb Sahne,


giovannibastanza am 29 Nov 2014 18:04:04

Leute , um es kurz zu machen , die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit hat keinen bindenden Charakter .
Kann es auch garnicht , denn an anderer Stelle z. B in der STVZO wird dem Geschwindigkeitsmesser
eine Toleranz zugebilligt .
Wenn ihr mit eurem WOMO 100 km /h fahrt sind es meistens nur 90 km/H.
Man kann nicht eimal so und eimal beurteilen , deshalb auch durch Rechtsprechung hinreichend
festgehalten : Eingetragene Höchstgeschwindigkeit muss nicht eingehalten werden .
Giovanni.

kurt2 am 29 Nov 2014 18:14:08

giovannibastanza hat geschrieben:..................... Eingetragene Höchstgeschwindigkeit muss nicht eingehalten werden .
Giovanni.



HAllo G.,
da bin ich aber mal froh :D :D :D .

giovannibastanza am 29 Nov 2014 18:34:11

Kurt , das ist eine aus der Typprüfung hervorgegangene Geschwindigkeit , bei der nicht Vollgas als Grundlage dient .
Wieviel genau , da müßte ich nachsehen , ich meine noch irgendwie im Kopf zu haben , 2/3 Vollgas oder günstigster Drehmomentbereich .
Giovanni.

Variophoenix am 29 Nov 2014 21:30:37

Bei mir steht da 210 Km/h. Das bringt er aber nur wenn ich die beiden Satschüssel oben habe inkl. Rückenwind. Dann segle ich nähmlich davon. :lol:

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