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Schilderwald oder "Schildbürgerstreich" ?


abenn am 12 Jun 2012 09:13:14

Hallo,

dieses tolle Schild haben wir vor kurzem im Ostseeheilbad Kellenhusen gesehen. Wir waren ohne WoMo da, haben uns aber gefragt, was der Schilderaufhänger den Fahrzeugführern wohl mitteilen wollte!?

Also als leidgeplagter WoMofahrer habe ich es so verstnden: Pkws dürfen wenn sie max 2t wiegen rund um die Uhr parken WoMOs nur von 8-22 Uhr?

Was lest ihr aus dem Schilderwald!?



von der wunderschönen Ostseeküste
Alf

p.s.
ich habe jemanden aus der Familie gefragt die schon mal als Politesse ausgeholfen hat, die meinte nur ".. so'n Käse, das geht gar nicht..."

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Haikumsai am 12 Jun 2012 09:28:37

Parken mit Parkschein von 08:00 - 22:00 Uhr für PKW max.2To und Wohnmobile

So les ich das, ist aber Quatsch, genau wie deine Bekannte sagt

palstek am 12 Jun 2012 09:31:00

Moin,

bin auch der Meinung, dass dies Unsinn ist. Diese Zusatzzeichen schränken normalerweise das Hauptzeichen weiter ein und sind von oben nach unten zu lesen, d.h. jede weitere Einschränkung gilt für die Zeichen darüber. Demnach dürften hier nur PKW parken, die leichter als 2 Tonnen und gleichzeitig Wohnmobile sind, aber nur von 8-22 Uhr... :gruebel:


Frank

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suli am 12 Jun 2012 09:45:27

Über diese Schild(a)kombi lässt sich trefflich streiten. Fakt ist, es dürfen eigentlich nur zwei Zusatzschilder an einem Verkehrszeichen angebracht werden. Wer hier ein Knöllchen kriegt, hat gute Chancen beim Amtsrichter, die lieben so was. :D

batchman99 am 12 Jun 2012 09:55:59

palstek hat geschrieben:Moin,

bin auch der Meinung, dass dies Unsinn ist. Diese Zusatzzeichen schränken normalerweise das Hauptzeichen weiter ein und sind von oben nach unten zu lesen


Würde ich auch so sehen:
Parken mit Parkschein rund um die Uhr für alle PKW bis max. 2t.
Von 8-22Uhr dürfen Wohnmobile (die rechtlich auch PKWs, aber schwerer als 2t sind) auch parken (um das übernachten zu verbieten).

abenn am 12 Jun 2012 11:07:36

Hier die offizielle Antwort der Gemeinde:

Auszug aus der Mail
"Sehr geehrter Herr Benn,

gerne erläutern wir Ihnen das uns zugeschickte Foto. Dieses
Verkehrsschild bedeutet laut Strassenverkehrsordnung folgendes:

Es handelt sich um einen Parkplatz, der nur mit einem gültigen
Parkschein benutzt werden darf. Für PKWs und auch für Wohnmobile bis
zu einem Maximalgewicht von 2 t. Wohnmobile dürfen von 08.00 Uhr bis
22.00 Uhr dort parken. Entsprechend ist das Parken dort von 22.00 Uhr
bis 08.00 Uhr für Wohnmobile nicht erlaubt. Für Wohnmobile über Nacht
gibt es in Kellenhusen einen Campingplatz.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte. Für weitere Fragen
stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit maritimen n"

Alles klar!?
:respekt:

abba am 12 Jun 2012 11:14:09

Aha - aber gibt es Wohnmobile unter 2t überhaupt? Damit hätte doch eigentlich "nur" das Zusatzschild "PKW" angebracht werden müssen. Na ja, verstehe einer die Behörden.

Gast am 12 Jun 2012 11:16:01

abenn hat geschrieben:Hier die offizielle Antwort der Gemeinde:

Auszug aus der Mail
"Sehr geehrter Herr Benn,

gerne erläutern wir Ihnen das uns zugeschickte Foto. Dieses
Verkehrsschild bedeutet laut Strassenverkehrsordnung folgendes:

Es handelt sich um einen Parkplatz, der nur mit einem gültigen
Parkschein benutzt werden darf. Für PKWs und auch für Wohnmobile bis
zu einem Maximalgewicht von 2 t. Wohnmobile dürfen von 08.00 Uhr bis
22.00 Uhr dort parken. Entsprechend ist das Parken dort von 22.00 Uhr
bis 08.00 Uhr für Wohnmobile nicht erlaubt. Für Wohnmobile über Nacht
gibt es in Kellenhusen einen Campingplatz.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte. Für weitere Fragen
stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit maritimen n"

Alles klar!?
:respekt:


Das ließt sich wie der Schilderpfahl!
:stupid:

Danach hat man einen an der Klatsche
:irre:

Die Gemeindeverwaltung ist wohl eher ein
:kindergarten:

Da kann man nur noch
:vogel:

Jörg

carthagocliff am 12 Jun 2012 11:17:45

abenn hat geschrieben: Für PKWs und auch für Wohnmobile bis zu einem Maximalgewicht von 2 t.


:kuller: :kuller:
Wie weltfremd sind Behörden !!!! Diese ernste Antwort diese Gemeindevertreter zeigt nur ihre Verwirrtheit und Lächerlichkeit.
C.

Jagstcamp-Widdern am 12 Jun 2012 11:23:11

meine messerscharfe analyse sagt mir, dasz dann womos > 2 to immer, also auch nachts, da stehen dürfen...
:roll:
grusz hartmut

suli am 12 Jun 2012 11:29:40

b) Mehr als zwei Zusatzzeichen sollten an einem Pfosten,
auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht
werden. Die Zuordnung der Zusatzzeichen zu den
Verkehrszeichen muss eindeutig erkennbar sein (§ 39
Absatz 3 Satz 3).

Da hat jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht. :roll:

Haikumsai am 12 Jun 2012 11:33:33

suli hat geschrieben:b) Mehr als zwei Zusatzzeichen sollten an einem Pfosten,
auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht
werden. Die Zuordnung der Zusatzzeichen zu den
Verkehrszeichen muss eindeutig erkennbar sein (§ 39
Absatz 3 Satz 3).

Da hat jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht. :roll:


Richtig, weil sonst der Posten zu voll wird, dann ist es nämlich ein sogenannter Vollpfosten :kuller: :kuller: :kuller:

abenn am 12 Jun 2012 11:44:06

Wir können ja mal ein Treffen organisieren mit min. 50 WoMos dann schauen wir mal wie die sich verhalten !! :D :D :D :D

:lol:

batchman99 am 12 Jun 2012 12:46:33

Was ist den mit PKWs über 2t ?
Man stelle sich nur ma vor, der Chef mit Q7 oder X5 will auf dem Parkplatz mit seiner Sekretärin...... ach is ja auch egal....

schaetzelein am 12 Jun 2012 12:53:54

batchman99 hat geschrieben:Was ist den mit PKWs über 2t ?
Man stelle sich nur ma vor, der Chef mit Q7 oder X5 will auf dem Parkplatz mit seiner Sekretärin...... ach is ja auch egal....



:klatschen: :klatschen: :kuller: :kuller: :daumen2:

LG Antje

abenn am 14 Jun 2012 19:23:22

Einen habe ich noch,

meine beste Beifahrerin der Welt konnte nicht umhin dieses Schild zu Aufklärungszwecken an die Regierungsstelle für Verkehrssicherheit, leider in MV, weiterzuleiten zur Prüfung.

Ich zitiere mal lieber nicht wörtlich, aber zusammengefasst:

Das Schild ist rechtlich hinfällig da so nicht zulässig. Der Herr ging sogar weiter und bat um den genauen Standort der Stadt bzw. Gemeinde wo dieses unsägliche Schild aufgehängt sei !! :D

Das heißt also, unsere WoMo Party am Strandparkplatz von Kellenhusen kann steigen, da man dort einen prima günstigen Stellplatz hat.


Alf

Gast am 29 Jun 2012 18:10:40

Ich verstehe die Zeitentafel an den Parkschilder sowieso nicht, wenn da steht Parken von 8-bis 22 uhr, bedeutet das doch nicht das von 22 bis 8 Uhr dort Parkverbot ist. Dafür müßten extra Schilder angebracht werden

pfalzcamper am 29 Jun 2012 18:16:57

batchman99 hat geschrieben:Was ist den mit PKWs über 2t ?
Man stelle sich nur ma vor, der Chef mit Q7 oder X5 will auf dem Parkplatz mit seiner Sekretärin...... ach is ja auch egal....


Solange die Sekretaerin einen A3 oder 1er ( um bei den von Dir aufgefuehrten Marken zu bleiben ) hat ist doch alles OK :D

wollefix am 25 Jul 2012 20:22:09

abba hat geschrieben:Aha - aber gibt es Wohnmobile unter 2t überhaupt? Damit hätte doch eigentlich "nur" das Zusatzschild "PKW" angebracht werden müssen. Na ja, verstehe einer die Behörden.


Hallo!
Genau weis ich es auch nicht, aber das kleinst WoMo das ich kenne ist der
"Mini Wildgoose"
--> Link

Der könnte deutlich unter 2 Tonnen wiegen.

:D

Bergbewohner1 am 26 Jul 2012 19:47:38

Bin vor wenigen Tagen vom Kreuzbergpass Richtung Toblach und dann wieder nach Missurina hoch. Die haben nur auf dieser Strecke über 100 Schilder aufgestellt, so was hab ich noch nirgends gesehen, voriges Jahr war dieser Wahn noch nicht zu sehen.
Es steht fast an jeder Bucht, Parkplatz oder Waldeinfahrt, wo das Parken mit dem WoMo verboten wird, bzw von 8-22 Uhr erlaubt ist oder auch wieder von 0 bis 24 Uhr verboten wird, so was hab ich noch nirgends gesehen, die haben bestimmt über 100 T Euros für die Beschilderung ausgegeben nur um die Womos los zu werden.
:vogel:

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