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Wohnmobil gemietet - Kaution 1, 2, 3


haushejo am 02 Jul 2012 20:57:53

Hallo,

habe für 6 Wochen ein neues Wohnmobil (Nexxo t 569) gemietet. Nach zwei Wochen Fahrt drohte der Lattenrostrahmen auseinanderzubrechen und mußte provisorisch repariert werden. Ein anderes Problem war die Anordnung der Eingangstür und des Ausstellfensters über dem Küchenblock. Wenn das Fenster geöffnet ist und die Tür aufgemacht wird, kommt die Tür an die Ecke des Fensters.
Wenn die Tür durch Wind oder Gefälle auf die Ecke des Fensters trifft, gibt es leichte Dellen in der Tür. Bevor uns das aufgefallen war gab es schon mehrere Dellen. Der Vermieter besteht nun auf eine neue Tür und behält unsere Kaution zurück. Wir sind der Auffassung, daß diese Anordnung einen Mangel darstellt und deswegen trotz aller Sorgfalt eine Beschädigung der Tür nicht zu vermeiden ist.
Wer hat Ähnliches erlebt und wie hat er das Problem mit seinem Vermieter geregelt?

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almeluju am 02 Jul 2012 21:12:40

Hallo,

soweit ich weiß, hat der Vermieter bei Beschädigungen nur Anspruch auf Ersatz der Wertminderung, keinesfalls auf ein Neuteil. Vielleicht hilft Dir das ja.

,

Alex.

haushejo am 02 Jul 2012 21:30:42

Hallo Alex,

vielen Dank für Deine schnelle Reaktion. Für mich stellt sich weiterhin die Frage: Warum wird solch eine Anordnung überhaupt von einem Vermieter angeboten? Da ich zum ersten mal mit einem Wohnmobil unterwegs war und auch bei der Einweisung auf dieses Problem nicht hingewiesen wurde, kann ich das Verhalten des Vermieters nicht verstehen. Dabei gibt es doch die Möglichkeit die Tür zur anderen Seite zu öffnen, oder ein Schiebefenster oder durch eine Arretierung die Tür vorher zu stoppen.
Aber es ist wohl einfacher 1000€ Kaution einzubehalten.

Viele

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urmel71 am 02 Jul 2012 21:37:45

Die Vermietung von Wohnmobilen ist für zahlreiche Verleiher sowieso ein Drauflegersgeschäft, da werden die so genannten "Nebensaisonschnäppchen" gerne mal mit der Kaution nachverrechnet. Ich würde mal im Mietvertrag nachsehen, ob Du eine Pauschale für die "Einweisung" bezahlt hast. Dann lohnt es sich zu streiten, wenn er Dich/Euch diesbezüglich nicht darauf hingewiesen hat.

rinto am 02 Jul 2012 21:41:05

almeluju hat geschrieben:Hallo,

soweit ich weiß, hat der Vermieter bei Beschädigungen nur Anspruch auf Ersatz der Wertminderung, keinesfalls auf ein Neuteil. Vielleicht hilft Dir das ja.

,

Alex.


Wieso ? Im Grundsatz hat ein Vermieter Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Reparaturkosten. Dies beinhaltet auch- falls reparaturtechnisch erforderlich- Neuteile

Viele aus Nürnberg, Edgar

akojah am 02 Jul 2012 21:44:49

Wenn ich mich recht erinnere (habe selber schon 2 Mobile gemietet) steht im Mietvertrag, das die Kaution bei Rückgabe des einwandfreien und unbeschädigten Fahrzeuges vollständig zurückerstattet wird. Allerdings wird sie zur Deckung von Reparturkosten bei Beschädigung genutzt.
Auch wenn die Anordnung von Aufbautür und Fenster Deiner Meinung nach einen Mangel darstellt, ist die Beschädigung trotzdem durch einen nicht sorgfältigen Umgang mit dem Mietobjekt entstanden. Die kritische Anordnung der beiden Bauteile hätte doch spätestens beim Beladen des Fahrzeuges auffallen müssen.
Der Vermieter ist meiner Meinung (ich bin allerdings kein Anwalt) nach im Recht, wenn er in Eurem Fall die Kaution zur Deckung des Schadens einbehält.

globulli am 02 Jul 2012 21:52:31

akojah hat geschrieben:Wenn ich mich recht erinnere (habe selber schon 2 Mobile gemietet) steht im Mietvertrag, das die Kaution bei Rückgabe des einwandfreien und unbeschädigten Fahrzeuges vollständig zurückerstattet wird. Allerdings wird sie zur Deckung von Reparturkosten bei Beschädigung genutzt.
Auch wenn die Anordnung von Aufbautür und Fenster Deiner Meinung nach einen Mangel darstellt, ist die Beschädigung trotzdem durch einen nicht sorgfältigen Umgang mit dem Mietobjekt entstanden. Die kritische Anordnung der beiden Bauteile hätte doch spätestens beim Beladen des Fahrzeuges auffallen müssen.
Der Vermieter ist meiner Meinung (ich bin allerdings kein Anwalt) nach im Recht, wenn er in Eurem Fall die Kaution zur Deckung des Schadens einbehält.

Das sehe ich leider ebenso. Ich gehe ja mal davon aus, das das auc keine alte Kiste war, die Ihr da gemietet habt. Stelle Dir einfach vor, es wäre andersrum - wie würdest Du da denken?!

almeluju am 02 Jul 2012 22:35:13

Ich bin auch der Meinung, dass die Anordnung im Womo keinen Mangel darstellt, sondern eher die vertragsgemäße Beschaffenheit. Man hat schließlich genau DAS Womo gemietet.

Allerdings denke ich ein paar Dellen rechtfertigen lange noch keine Reparatur (daher höchstens Ersatz der Wertminderung) - solange es leichte Dellen sind - und schon garkeinen kompletten Austausch der Tür.

Ich würde mich vielleicht (aber nuuuuur vielleicht) sogar soweit aus dem Fenster lehnen, dass das konstruktionsbedingt vertragsgemäße Abnutzung ist. Diese wäre dann mit dem Mietzins abgegolten.

In die Verträge reinschreiben können die Vermieter viel. Wenn es gegen die geltende Rechtsprechung verstößt, ist es sowieso unwirksam. Ich bin aber kein Anwalt.

So, was würde ich in diesem konkreten Fall machen? Ab zum Anwalt, zur Not in den Prozess gehen und schlechtestenfalls einen Vergleich schließen. Ich denke aber soweit lässt der Vermieter es nicht kommen - wenn er schlau ist.

kawaudi am 02 Jul 2012 23:33:46

Wenn die Abnutzung/Beschädigung konstruktionsbedingt und bei normaler Nutzung entstanden ist, so ist dies meiner Meinung nach kein Grund die Kaution einzubehalten.
Allerdings: Wir hatten auch schon einen Nexxo gemietet, bei dem das ähnlich war. Beim ersten "Feindkontakt habe ich allerdings den konstruktiven Mangel erkannt und so kam es bei der weiteren Nutzung zu keinem Schaden...

Ähnlich ist es auch beim Ausfahren der Markise ,.... wenn die Markise zu steil angestellt wird, geht die Tür nicht mehr ganz auf....
Diese Praxiserfahrung ,muss man einfach machen!

rinto am 03 Jul 2012 08:10:17

almeluju hat geschrieben:
Allerdings denke ich ein paar Dellen rechtfertigen lange noch keine Reparatur (daher höchstens Ersatz der Wertminderung) - solange es leichte Dellen sind - und schon garkeinen kompletten Austausch der Tür.



Würdest Du das bei Deinem eigenen Wohnmobil genau so sehen??

Zu Deinem Rat, die Sache durch zu prozessieren:

Tatsache ist, dass haushejo den Schaden herbeigeführt hat. Die Einschätzung, es handele sich um einen Konstruktionsfehler ist eine subjektive Einschätzung.

Falls diese Frage im Prozess überhaupt eine Rolle spielen sollte, wird das Gericht ein SV- Gutachten einholen, das kostenmäßig weit über den streitgegenständlichen € 1.000.- liegen wird und im Endeffekt vom Verlierer des Rechtsstreits zu zahlen ist.

Also im Endergebnis für haushejo ein Rechtsstreit mit höchst ungewissem Ausgang, dafür aber mit einem ganz erheblichen Kostenrisiko.

Übrigens: Hat der Vermieter zur Frage der Reparaturkosten schon ein Gutachten / einen KV vorgelegt ?

Viele aus Nürnberg, Edgar

pipo am 03 Jul 2012 08:54:41

haushejo hat geschrieben:Wer hat Ähnliches erlebt und wie hat er das Problem mit seinem Vermieter geregelt?

Da Frage ich mich, wer von meinen Vorschreiben tatsächlich bereits solch
eine Situation erlebt hat :roll:

Es gibt wicherlich wenige Vermieter, die versuchen aus dieser Situation
den letzten Cent heraus zu holen.

Grundsätzlich gild aber, dass die Vermieter die Schwächen ihrer
Fahrzeuge kennen und sofern kein Vorsatz erkennenbar auch die Kaution
vollständig zurück erstatten.

Wir haben immer, gerade bei Neufahrzeugen, ein Schadensprotokoll
geführt und gleichzeitig den Vermieter informiert.

Viel Glück!


peter

suli am 03 Jul 2012 09:00:34

Ich schließe beim Mieten immer eine Zusatzversicherung ab, die die Kaution auf 250,-- € minimiert. Wie schnell man einen Schaden am Womo haben kann, weiß jeder und dass das richtig Geld kosten kann auch. Daher max. 250,-- € Kaution. :D

wolfsch6 am 03 Jul 2012 09:16:16

almeluju hat geschrieben:...Ich würde mich vielleicht (aber nuuuuur vielleicht) sogar soweit aus dem Fenster lehnen, dass das konstruktionsbedingt vertragsgemäße Abnutzung ist. Diese wäre dann mit dem Mietzins abgegolten....


Du kannst ja im nächsten Jahr das Mietmobil vom Händler abkaufen und den vollen Preis bezahlen - sind ja keine wirklichen Dellen sondern nur normale Abnutzung.....aber wahrscheinlich würdest Du dann den doppelten Neupreis der Tür als Nachlass "einzujammern" versuchen...Ts,Ts


pipo hat geschrieben:...Grundsätzlich gild aber, dass die Vermieter die Schwächen ihrer
Fahrzeuge kennen und sofern kein Vorsatz erkennenbar auch die Kaution
vollständig zurück erstatten....
peter


Wenn der Vermieter in diesem Fall, da es ja kein Vorsatz war, die Kaution vollständig zurückerstattet, müsste er den von "haushejo" verursachten Schaden ja aus eigener Tasche bezahlen. Kannst Du mir bitte sagen warum er das tun sollte?

,
ws

dieter2 am 03 Jul 2012 09:42:36

Ich denke es ist ein Mangel wenn ich an einen Womo nicht die
Tür UND das Fenster gleichzeitig aufmachen kann.

Der Vermieter hätte das sagen müssen.

Wen eine Rechtsschutzversicherung besteht und eine Zusage macht,Klagen bis der Arzt kommt :D

Dieter

pipo am 03 Jul 2012 09:50:26

wolfsch6 hat geschrieben:müsste er den von "haushejo" verursachten Schaden ja aus eigener Tasche bezahlen. Kannst Du mir bitte sagen warum er das tun sollte?

Anhand der Beschreibung sehe ich keine Fahrlässigkeit sondern eher durch eine Fehlkonstruktion verursachter "normaler" Verschleiss.


peter

rinto am 03 Jul 2012 10:02:41

Muss man, bloß weil eine RS besteht, sinnlose Prozesse führen ??

Viele aus Nürnberg, Edgar

pipo am 03 Jul 2012 10:08:24

rinto hat geschrieben:Muss man, bloß weil eine RS besteht, sinnlose Prozesse führen ??

Das ist nicht die Ursprungsfrage.
Grundsätzlich schwächt es aber die eigene Position nicht.

Und wer entscheidet schon ob sinnlos oder nicht.


peter

akojah am 03 Jul 2012 10:12:28

pipo hat geschrieben:..............Anhand der Beschreibung sehe ich keine Fahrlässigkeit sondern eher durch eine Fehlkonstruktion verursachter "normaler" Verschleiss.


peter


Normaler Verschleiß wäre es, wenn die Tür sich grundsätzlich nicht ohne Beschädigung öffnen läßt. Das geht aber, wenn das Fenster zu ist. Wenn ich mir ein Objekt miete, sehe ich doch zu, das bei der Nutzung nichts beschädigt wird. Und in diesem Fall (ich hab das in meinem ersten Posting hier geschrieben) sehe ich doch schon beim ersten Betreten durch die geöffnete Tür, das das Fenster teilweise verdeckt wird.
Ich habe übrigens vor ca. 2 Wochen meinen alten Womovermieter in einer Werkstatt getroffen. Er hat mir tolle Geschichten von zurückgegebenen Womos mi allerlei Beschädigungen erzählt. Beispielsweise wollte ein Mieter nicht einsehen, das bei normaler Nutzung eben kein Loch in der Tischplatte entsteht ("Ist doch ein Gebrauchsgegenstand, da kann das halt passieren) und wollte seine Kaution trotz des Schadens vollständig zurück.
Auch wenn Ihr einen PKW least, wird nach Ende der Vertragszeit das Fahrzeug penibel nach Beschädigunen (Dellen, Kratzern usw. ) abgesucht, und das wird dann in Rechnung gestellt.
Der Mietzins deckt nur die Zeitweilige Nutzung eines Objektes ab. Etwaige Beschädigungen werden dann mit der Kaution verrechnet.

haballes am 03 Jul 2012 10:22:15

Ich denke mal, das Fahrzeug übernimmt man in besichtigtem protokollierten Zustand und übergibt es so wieder.

Anschliessende Beschädigungen sind durch Versicherung und Kaution abgedeckt. Kollidierende Türen und Fenster, vor allen Dingen wenn beschrieben wird "mehrfach", sind kein normaler Verschleiß.

Auch sollte man nicht nur den Fahrzeugschaden sehen, sondern auch den Ausfall und den Umstand.

Wenn ich meine Partyräume vermiete, hab ich auch ständige Diskussionen, warum Schäden zum Beispiel nur durch meine Handwerker und nicht selbst gerichtet werden dürfen, warum fehlende Bestecke und Gläser nicht durch eigene Einkäufe ergänzt werden dürfen. Würde ich dies zulassen, hätte ich nach kurzer Zeit eine unansehliche Bastelbude.

Und so hat man wie eben jeder Wohnmobilvermieter klar definierte wasserdichte Verträge. Und jeder "Vermieter" möchte eigentlich vermieten und nicht ein bißchen vermieten und ganz viel Kaution einstreichen. Denn dann kommen irgendwann keine Mieter mehr.

Lass den Vermieter das Mobil wieder in den Zustand vor deiner Anmietung bringen, was ja bestimmt auch in deinem Interesse ist und dann verrechnet ihr die Kaution. Wo ist das Problem? Der Preis von 1 Kiloeurone? Dann schau mal was Ersatzteile, Verbringung und Arbeitsstunden heutigst kosten.

rinto am 03 Jul 2012 10:36:11

pipo hat geschrieben:
rinto hat geschrieben:Muss man, bloß weil eine RS besteht, sinnlose Prozesse führen ??



Und wer entscheidet schon ob sinnlos oder nicht.



Die Rechtslage.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Narbe am 03 Jul 2012 10:53:28

dieter2 hat geschrieben:Ich denke es ist ein Mangel wenn ich an einen Womo nicht die
Tür UND das Fenster gleichzeitig aufmachen kann.

Der Vermieter hätte das sagen müssen.

Wen eine Rechtsschutzversicherung besteht und eine Zusage macht,Klagen bis der Arzt kommt :D

Dieter

Genau so sehe ich das auch, ein Mieter muß meiner Meinung nach darauf hingewiesen werden, daß hier eine Gefahr besteht das Auto (Womo) zu beschädigen wenn wie hier bei geöffnetem Fenster die Tür aufgemacht wird. Ich würde mal nach einer Gebrauchsanweisung dieses Womo-Typs schauen und diese dann ganz genau durchhecheln ob hier ein Hinweis beschrieben ist, der darauf hinweist, daß bei geöffnetem Küchenfenster die Türe nicht bis zum Anschlag aufgemacht werden darf.

Gast am 03 Jul 2012 11:04:45

Dieter[/quote]
Ich würde mal nach einer Gebrauchsanweisung dieses Womo-Typs schauen und diese dann ganz genau durchhecheln ob hier ein Hinweis beschrieben ist, der darauf hinweist, daß bei geöffnetem Küchenfenster die Türe nicht bis zum Anschlag aufgemacht werden darf.[/quote]

bei meinem Ixeo von Bürstner ist der Aufbau auch so, dass man die Tür an das Fenster knallt wenn es geöffnet ist. In der Bedienungsanleitung ist kein Hinweis auf mögliche Gefahren. Ob das ein Mangel ist kann ich nicht beurteilen.

mv4 am 03 Jul 2012 11:08:43

berni...wenn sich das durchsetzt haben wir ami Verhältnisse.. ich kann bei einen VI auch nicht das Hubbett runterlassen und gleichzeitig fahren...
oder die Tür aufmachen wenn sich drausen ein Baum davor befindet.
das die tür an´s fenster schlägt wenn dieses ausgestellt ist...ist ärgerlich und schlecht durchdacht. Aber das passiert mir nur einmal...(das kann sicher das eine mal zuviel gewesen sein.)
lass dir die Türe geben...und behalte sie als andenken...wenn der vermieter darauf besteht sie austauschen zu wollen.
Somit stellst du auch sicher das er sie wirklich ausgetauscht hat.

Jagstcamp-Widdern am 03 Jul 2012 11:09:29

muss in einer bedienungsanleitung eigentlich auch stehen, dasz das Womo evtl. kaputt geht, wenn man mit 90 km/h gegen einen baum fährt?

grusz hartmut

Narbe am 03 Jul 2012 11:14:15

katze-bruno hat geschrieben:muss in einer bedienungsanleitung eigentlich auch stehen, dasz das womo evtl. kaputt geht, wenn man mit 90 km/h gegen einen baum fährt?

grusz hartmut


:vogel:
Bleibt mal sachlich !!!

thomas56 am 03 Jul 2012 11:19:53

Es ist mir mehrmals passiert, dass mir der Wind die Tür aus der Hand gerissen hat. :eek:
Als Mieter würde ich mich darauf verlassen, dass mir ein sinnvoll gestaltetes
Fahrzeug übergeben wird. Oder muss ich die Blödheit der Hersteller, Händler/Vermieter einkalkulieren, dass die nicht wissen, dass Fenster im Türbereich keine Klappfenster sondern Schiebefenster sein sollten? :cry:

Gast am 03 Jul 2012 11:26:52

Da muß ich dir recht geben, dass viele Mobile nicht durchdacht sind,vieleicht liegt es auch daran,dass aus Kostengründen kein Schiebefenster eingebaut wird.

Aber ob das für einen Mangel auf fehlende hinweise des Vermieters ausreicht?

rinto am 03 Jul 2012 11:31:19

Was ich an der ganzen Diskussion nicht verstehe: warum sollte der Vermieter für einen ( falls überhaupt vorhandenen ) Konstruktionsfehler des Herstellers "haften"

Im übrigen: anscheinend hatte das Fahrzeug bei der Übergabe die Dellen noch nicht. Somit sind die früheren Mieter offensichtlich mit dem "Konstruktionsfehler" zurecht gekommen.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Narbe am 03 Jul 2012 11:32:23

jonathan1 hat geschrieben:Da muß ich dir recht geben, dass viele Mobile nicht durchdacht sind,vieleicht liegt es auch daran,dass aus Kostengründen kein Schiebefenster eingebaut wird.

Aber ob das für einen Mangel auf fehlende hinweise des Vermieters ausreicht?

Bei PKW's wäre eine Rückrufaktion in Gange, so wie z.Bsp. jetzt wieder beim Audi Q5, da kann sich das Glasschiebedach in Brösel auflösen.
Die 1000,- Euronen würde ich mir auf jeden Fall wieder holen, egal ob vom Hersteller oder Vermieter.

rinto am 03 Jul 2012 11:33:16

rinto hat geschrieben:Was ich an der ganzen Diskussion nicht verstehe: warum sollte der Vermieter für einen ( falls überhaupt vorhandenen ) Konstruktionsfehler des Herstellers "haften"

Im übrigen: anscheinend hatte das Fahrzeug bei der Übergabe die Dellen noch nicht. Somit sind die früheren Mieter offensichtlich mit dem "Konstruktionsfehler" zurecht gekommen.

Oder warst Du der Erstmieter. Woher soll der Vermieter dann von dem "Konstruktionsfehler" wissen und darüber aufklären ?

Viele aus Nürnberg, Edgar

haballes am 03 Jul 2012 11:35:37

Unter 6.8 in der bürstigen Anleitung steht sinngemäss:

Vor Verlassen des Fahrzeugs Fenster schliessen.

Gast am 03 Jul 2012 11:39:55

thomas56 hat geschrieben:
dass Fenster im Türbereich keine Klappfenster sondern Schiebefenster sein sollten? :cry:


...so wie bei meinem Eura, da ist im geöffneten Türbereich ein Schiebefenster.

thomas56 am 03 Jul 2012 11:40:43

rinto hat geschrieben:
Im übrigen: anscheinend hatte das Fahrzeug bei der Übergabe die Dellen noch nicht. Somit sind die früheren Mieter offensichtlich mit dem "Konstruktionsfehler" zurecht gekommen.

Oder warst Du der Erstmieter. Woher soll der Vermieter dann von dem "Konstruktionsfehler" wissen und darüber aufklären ?


Vielleicht wurde ja nach jeder Mietrückgabe die Tür gewechselt und es steckt System dahinter. :wink:

Als Laie würde ich einen Vermieter schon als Fachmann sehen (wollen).
Ein Klappfenster im Türbereich ist ja kein versteckter Konstruktionsfehler, sondern offensichtlich. :D

topolino666 am 03 Jul 2012 11:44:51

Hallo!

Es hilft hier ganz bestimmt nicht weiter:

... aber bei unserem Mobil ist hinter der Türe die Steckdose angebracht - steckt das Fahrzeug am Landstrom und der Deckel steht ab gibt es eine Delle in der Tür!

Wir haben auch EINE Delle, ich habe den Konstrukteur verflucht: bekommt er auch nur die Hälfte meiner Wünsche an ihn umgesetzt läuft er bis an sein Lebensende ...... ach lassen wirs!

Als VERMIETER würde ich den Schaden nichts desto trotz aber ersetzt haben wollen!



topolino
Matthias

P.S.: Der Konstrukteur scheint noch am Leben zu sein und einen Bleistift oder PC bedienen zu können - bei den Nachfolgebaujahren ist die Steckdose auf der anderen Seite der Türe!!

haballes am 03 Jul 2012 11:47:10

:D Das Ding wurde vor einiger Zeit in der "Protzmobil" vorgestellt. Ich glaub es ist daß, wo die hintensitzenden so ein grosses Fenster dann haben, wo sie auch während der Reise in Fahrtrichtung gedreht hinausschauen können.

Mein erster Gedanke damals war, wie blöd solche Konstruktion ist, da das Fenster besser nicht zu öffnen ist.

Man sieht den Fehlbau auf den ersten Blick.
Wer solches vermietet, täte mit einem simplen Aufkleber Gutes.

haushejo am 03 Jul 2012 12:11:30

Hallo,

ist das nicht ein konstruktiv bedingtes Problem? Hier lassen sich Fenster und Tür nicht gleichzeitig (eingeschränkt) öffnen. Beim nächsten Windstoß ist dann die nächste Delle in der Tür. Hier ist ja selbst bei größter Sorgfalt ein Schaden kaum zu vermeiden. Wäre es hier nicht besser der Vermieter würde sich mit diesem Problem an den Hersteller wenden statt das Problem einfach auf den Mieter abzuwälzen? Bei einer Kaution von 1000€ ist das wahrscheinlich der einfachere Weg.

mv4 am 03 Jul 2012 12:16:40

ich will ja dem Vermieter nix unterstellen...aber vielleicht hat er es ja..deswegen auch der tipp sich die alte tür als andenken geben zu lassen.

Lancelot am 03 Jul 2012 12:18:17

haushejo hat geschrieben:... statt das Problem einfach auf den Mieter abzuwälzen?



Auch wenn´s Dir nicht paßt :

DU hast nicht aufgepaßt und einen Schaden verursacht ---> DEN will der Vermieter ersetzt haben, dazu dient die Kaution :!:

Ob man den Schaden durch andere/bessere Konstruktion hätte (auch) vermeiden können, spielt doch dabei überhaupt keine Rolle ... wie "rinto" sagt: alle anderen Vormieter hatten das Problem ja auch nicht und sind "unbeschädigt" zurückgekommen :!:

dieter2 am 03 Jul 2012 12:24:42

In den USA würde der Mieter noch eine Abfindung bekommen weil der
Vermieter nicht auf den Mangel aufmerksam gemacht hat :wink:

Überlegt doch mal.
Die Familie kommt auf den SP an,die Frau will Kaffee kochen und macht das Fenster auf,die Kinder wollen ins Freie und benutzen die Tür,wo zu sie ja auch da ist.
Und schon rumst es :roll:

Weil damit kein Mensch rechnen muß :(
Außer der Vermieter weist darauf hin,dann passiert sowas auch nicht.

Also ganz klar,es hat keine vollständige Einweisung vom Vermieter gegeben,selber Schuld.

Ab zum Gericht :)

Dieter

haushejo am 03 Jul 2012 12:25:06

Hallo,

ist das nicht ein konstruktiv bedingtes Problem? Hier lassen sich Fenster und Tür nicht gleichzeitig (eingeschränkt) öffnen. Beim nächsten Windstoß ist dann die nächste Delle in der Tür. Hier ist ja selbst bei größter Sorgfalt ein Schaden kaum zu vermeiden. Wäre es hier nicht besser der Vermieter würde sich mit diesem Problem an den Hersteller wenden statt das Problem einfach auf den Mieter abzuwälzen? Bei einer Kaution von 1000€ ist das wahrscheinlich der einfachere Weg.

Gast am 03 Jul 2012 13:21:27

haushejo hat geschrieben:Wenn das Fenster geöffnet ist und die Tür aufgemacht wird, kommt die Tür an die Ecke des Fensters.
Wenn die Tür durch Wind oder Gefälle auf die Ecke des Fensters trifft, gibt es leichte Dellen in der Tür.
Ich bin der Ansicht, dass auch ein umsichtiger Nutzer die Aufbautür aufmachen können müsste, ohne das ein Schaden entsteht.

Es scheint sich hier um einen konstruktiven Mangel zu handeln, ich würde die Kaution also zurück fordern und eine Frist setzten.

akojah am 03 Jul 2012 14:29:21

pipo hat geschrieben:.............Anhand der Beschreibung sehe ich keine Fahrlässigkeit sondern eher durch eine Fehlkonstruktion verursachter "normaler" Verschleiss.


peter


Das es sich hier um eine Fehlkonstruktion handelt steht wohl außer Frage. Nur ist dafür nicht der Vermieter verantwortlich. Ich weiß nicht wie groß der Vermieter ist und wieviele unterschiedliche Fahrzeuge er in der Vermietung hat. Aber "haushejo" hat sich für genau dieses Model entschieden. Wenn er es nicht schon bei der Übernahme oder beim Beladen zu Hause bemerkt hat, spätestens auf dem ersten Stellplatz muß aufgefallen sein, das bei geöffneter Tür das Fenster daneben nicht zu öffnen ist.
Eine oder mehrere Dellen sind kein normaler Verschleiß!
Allerdings: Auf der Webseite von Bürstner ist zu sehen, das es den Nexxo mit zwei unterschiedlichen Türen gibt, wovon zumindest die Premium-Hartal-Tür mit einem Gasdruck-Dämpfer ausgestattet ist, die wohl den Öffnungswinkel auf 90° begrenzt.

andwein am 03 Jul 2012 14:30:04

haushejo hat geschrieben:Hallo,
ist das nicht ein konstruktiv bedingtes Problem? Hier lassen sich Fenster und Tür nicht gleichzeitig (eingeschränkt) öffnen. Beim nächsten Windstoß ist dann die nächste Delle in der Tür. Hier ist ja selbst bei größter Sorgfalt ein Schaden kaum zu vermeiden. Wäre es hier nicht besser der Vermieter würde sich mit diesem Problem an den Hersteller wenden statt das Problem einfach auf den Mieter abzuwälzen? Bei einer Kaution von 1000€ ist das wahrscheinlich der einfachere Weg.

Egal, ob ein Fenster oder eine Steckdose im Weg ist.
Grundsatz:
1. Die Tür wird beim Öffnen am Rahmen gehalten (schon manche Bö hat den Halt zweier Finger im Platikgriff jäh unterbrochen.
2. Die geöffnete Tür wird zusätzlich gesichert, die Platikklemmhalter halten keinen Wind über 3 Bft aus.
Alles was hier geschrieben ist beruht auf schmerzhaften Erfahrungen (gezerrte Finger, Türschläge ins Kreuz)
Erfahrung kommt von Er-fahren, Andreas

Lancelot am 03 Jul 2012 14:43:36

UlrichS hat geschrieben:Es scheint sich hier um einen konstruktiven Mangel zu handeln, ich würde die Kaution also zurück fordern und eine Frist setzten.


:roll: :roll:

:ironie:

Bleib nicht "auf halbem Weg" stehen .. verklag den Vermieter und auch noch den Hersteller auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude und sonstigen Kalamitäten ...

Ironiemodus aus !


rinto hat geschrieben:Was ich an der ganzen Diskussion nicht verstehe: warum sollte der Vermieter für einen ( falls überhaupt vorhandenen ) Konstruktionsfehler des Herstellers "haften"


:gut:

pfalzcamper am 03 Jul 2012 14:56:23

Kann man denn mal Bilder sehen, wie schwerwiegend der Schaden ist?

PS: wenn bei uns die Beifahrertuer geoeffnet und danach die Aufbautuer komplett aufgeklappt und wiederum danach die Beifahrertuer geschlossen wird fuehrt dies zu einem Ehekrach, weil sich die beiden Tueren dann ebenfalls knutschen.

Dass ein WoMo nicht wie ein Haus gebaut wird und sich somit aufgrund der Kuerze des Fahrzeugs mal Tueren, Fenster und Klappen treffen koennen ist doch ganz normal. Wenns passiert, darf man sich natuerlich aergern, aber ein Schaden ist es dennoch und somit ist der Schadenverursacher auch dafuer haftbar.

Von welchem Betrag reden wir hier?

Gaebe es die Moeglichkeit durch einen Beulendoktor die Kosten zu reduzieren?

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