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Unfallschaden,ja oder nein ?


dieter2 am 27 Jul 2012 09:58:59

Moin

Was ist ein Unfallschaden

Wenn das Womo gegen einen Gegenstand fährt und beschädigt wird ist es ein Unfall.
Sozusagen ein Unfallauto.

Was ist wenn das Womo steht und durch andere Gegenstände beschädigt wird,zum Beispiel ein zurückfedernder Ast ?

Das Womo ist zwar beschädigt,aber hatte keinen Unfall.
Also kein Unfallauto ?

Oder liege ich da falsch

Dieter

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rinto am 27 Jul 2012 10:19:09

Soweit kein Bagatellschaden ist auch dies ein Unfallschaden.

Jedes Ereignis, das auf das Fahrzeug einwirkt und zu einer Substanzschädigung führt, ist im Falle eines Verkaufes ein offenbarungspfichtiger Unfallschaden.

Ausnahme ist der Bagatellschaden. Ein solcher liegt z.B. vor, wenn lediglich eine Sto0stange ausgetauscht werden muss, Beschädigungen
am darunter liegenden Blechkleid z.B. nicht vorliegen.

Viele aus Nürnberg, Edgar

brainless am 27 Jul 2012 10:20:19

Wie es juristisch aussieht, wissen die Spezis besser als ich.
Das sagt Wikipedia dazu:
Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.

Im engeren Sinne versteht man darunter allerdings nur Körperschäden, wohingegen das Verkehrsrecht ausdrücklich auch Sachschäden einbezieht.


Der von Dir geschilderte Sachverhalt wäre danach nur dann kein "Unfall", wenn Du einem Komplzen gesagt hättest:
"Du hältst jetzt den Ast mit Kraft zurück ( nicht unfreiwillig ), wenn ich in 30 Sekunden ( nicht plötzlich ) "JETZT" rufe, läßt Du den Ast los, damit er vor das Womo knallt ( "von aussen einwirkend" ist erfüllt ).

Alles klar?


Volker :wink:

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Gast am 27 Jul 2012 10:22:18

... ist denn ein Auswechseln eines Kotflügels wegen einer Beule schon ein Unfallschaden den man angeben " müßte " ?

achwas am 27 Jul 2012 10:25:14

Natürlich, weil man ja vielleicht Unterbodenschutz oder ähnliches "vergißt" und der Rost somit vorprogrammiert ist.

dieter2 am 27 Jul 2012 11:46:01

rinto hat geschrieben:Jedes Ereignis, das auf das Fahrzeug einwirkt und zu einer Substanzschädigung führt, ist im Falle eines Verkaufes ein offenbarungspfichtiger Unfallschaden.



Ist klar,eine Beschädigung und Reparatur muß beim Verkauf angegeben werden.

Aber Unfall klingt immer als wenn man wo gegen gefahren währe.

Würde in dem Fall lieber Beschädigung sagen,oder instand gesetzte Beschädigung.

Dieter

jakeomat am 27 Jul 2012 17:43:30

Dann lass halt einfach das Wort "Unfall" weg und sprich von "Vorschaden" der "fachgerecht repariert" wurde, dann hast du nix verschwiegen und das böse Wort vermieden ;-)

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