|
Suedseecamp Übernachtungs Oase für 12.-€ die Nacht+Strom. Was nicht so schön war. Auf dem Aussengelände war Platz für 18 Gespanne ausgewiesen mit Only Caravans, aber leider haben sich dort unerlaubter Weise ein paar Wohnmobile breit gemacht und ich meine richtig breit( auf 2Plätze gestellt Markise raus und Tische und Stühle aufgebaut). Schade habe selber gesehen das 5-6 Gespanne wieder wegfahren oder im Camp Plätze für um die 40.-€ nehmen mussten!
Also es geht auch andersrum! Dann war es wohl mit dem Betreiber abgesprochen!!
Ansonsten wäre er schön doof!!!
Bei uns steht das Schild an öffentlichen Straßen. Zählt das auch als privat? Hallo, Leute , sind Womo Fahrer tatsächlich aus der Kleingartenkolonie ausgebrochen und haben ihre Vereinssatzungen und ihre Vereinsmeierei nur auf Womo statt eine Gartenlaube bezogen? Wer auf ein Womo fährt ist mehr als ein Camper und auf dieses wird herabgeguckt ? Dabei ist mancher WOWA mehr wert als manches Uraltwomo. Aber Einbildung ist bekanntlich auch eine Bildung.
Wo bleibt die geringste Toleranz gegenüber den Campern. Den Vogel schießt -Detleffsmichel- auf Seite 2 ab. Woher weiss er ,dass das Nazis waren? Und wenn , warum sucht er bei soviel Bedrohung nicht das Weite ? Auch wird hier mit großer Inbrunst davon gesprochen sich immer frei hinzustellen. Das ist , weil die mobilen Siedler es offensictlich noch nicht verstanden haben ,in fast allen Ländern Europas verboten, in Deutschland hat es sich nur noch nicht herumgesprochen und die Polizei hat diese Einnahmequelle nur noch nicht erkannt. WEr in seinem Womo oder Camper auf öffentlicher Strasse oder auf Plätzen schläft, der campt. Das ist also nicht erlaubt. Es wird also in absehbarer Zeit sowieso nichts anderes übrig bleiben , als zusammenzurücken WOMO und Camper. Lasst doch mal die Kirche im Dorf und gönnt den Leuten ,die wie ihr ihrem Hobby nachgehen die Luft zum atmen. Wenn sie euch auf die Nerven gehen , denkt mal dran wie vielen Menschen Womofahrer und Motzer auf den Keks gehen. Denkt ihr es wäre für Anwohner immer die reine Freude wenn Womos wie die Fliegen einfallen? Egal was die kosten . Je größer , desto mehr sind sie eine subjektive optische Barriere in der Landschaft. Giovanni. "WEr in seinem Womo oder Camper auf öffentlicher Strasse oder auf Plätzen schläft, der campt. Das ist also nicht erlaubt. "
In Deutschland kann man zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit jederzeit irgendwo schlafen. Zumindest habe ich das mal so ähnlich gelernt. Man muß nach dem erfrischenden Schlaf natürlich weiterfahren...
- weil WIr-für leute die das nicht verstehen-alle anwesenden Wohnmobile-vom fahrenden Volk als Nazis beschimpft wurden-Weil wir uns erlaubt haben den zuständigen Wachdiens des Platzes bescheid zu geben -und er die ca 40 Wohnwagen-mit Hilfe der Polizei entfernt hat-bis zu jenen Tag hat ich nix gegen WOHNWAGEN aufm WOHNMOBILSTELLPLATZ-ich denk jetzt aber anders-und das ist MEINE Meinung im übrigen schieß ich keine Vögel ab-die meisten stehen nämlich unter Naturschutz- böse Worte gegen dich anzuwenden - Giovanni-ist unter meinen Niveau lg Michel
Dann siehst du ja in jedem Wohnwagenfahrer einen nicht ertragbaren Zigeuner - oder wie muss man das jetzt verstehen? Die Elite fährt Womo, der Abschaum zieht nen Wagen? .. iss wie gegen windmühlen...
ps Ich wünsche jeden der Meine Meinung nicht versteht (egal warum) -das gleiche erlebnis was wir hatten Also ich bin beides:
Hab ein WoMo für 2 und wenn ich die 4 Kinder mitnehme, kommt hinten ein WoWa dran....Ich entscheide, je nach Kondition der Mitfahrenden und der örtlichen Gegebenheiten, wo ich gerne übernachten möchte. Ich kenne Stellplätze, da ist eine riesen Wiesen/Schotterfläche, wo locker 50 Mobile Heimstätten Platz haben, ich kenne den Amberger Stellplatz, wo ein Gespann zu eng ist und ich habe einen Mund und auch ein gespür, wann ich den (netten) Nachbarn mal kurz frage, ob er was dagegen hat, wenn der Anhänger hintendran steht. Meistens laden wir uns dann zum Grillen oder Weintrinken ein. Kommt auf den Menschen an klar. Ich geh aber auf einen Campingplatz, wenn ich länger als eine Nacht bleiben möchte - schon wegen der besseren sanitären Ausstattung. Aber für ne Nacht auf einem SP - wat solls. Ich finde, mit gegenseitigem Verständnis kommt man in dieser Welt (und auch in anderen Ländern) am weitesten. Mir scheint nur, in Deutschland geht das so langsam vor die Hunde....uns geht es einfach zu gut. Schönen Tag noch Thomas Achwas, da musst du wohl bei Gelegenheit umdenken. Ein Oberlandesgericht geurteilt:
Wenn jemand mt einem Womo auf öff. Strasse steht , nachdem er gezecht hatte und seinen Rausch ausschlafen will, dann campt er. Fahrtauglichkeit herstellen wäre etwa innerhalb von 4-5 Std möglich. Kannst du dir nicht vorstellen , wie weit man dieses Urteil anwenden kann? Ich werde bei Gelegenheit dieses Urteil heraussuchen. Vielleicht sind aber -Brückenstürmer und Rinto - in der Lage es schneller zu finden. Giovanni. Hallooo,
das ist ein einzelnes Urteil! Ohne alle Fakten zu kennen, kann man dies nicht als Gesetz ansehen, weil ein nächstes Urteil vollkommen anders aussehen kann. MfG Paule2 Der eine oder andere, der sich in diesem Thread zu Wort gemeldet hat, ist meiner Ansicht nach kein Camper, sondern ein Wohnmobilist, der sich darauf etwas einbildet.
Ich hoffe, dass jeder, der andere regelt, sich selbst auch jedes Hintertuerchen verschliesst, das Wort "Miteinander" aus seinem Wortschatz streicht und niemals auf "Ausnahmen" hofft. Und vor allem sollte man sich vor Ort mit den Leuten auseinandersetzen, die einen nerven und nicht in Foren anonym herumjammern. Aber dazu ist man sich in der Regel zu fein - oder zu feige :roll: Den Schuh darf sich anziehen, wer will. Paule und Achwas, ich liefere Euch mal das Urteil.
Wenn ihr es richtig interpreteieren könnt , werdet ihr wiseen was es bedeuten kann. Zumindest kann mal ein Polizeibeamter in der Nacht an der Tür klopfen , um zu sehen was sich da abspielt.(lol) Ich setze voraus der Verfasser hat nichts gegen eine Weietrgabe im Forum. daffi2222 (359) aktives Mitglied Mitglied seit: 16.02.2012 mein Wohnmobil meine Anzeigen Beitrag05 06 2012 20:44:21 Report Post Hab was gefunden zur Wiederherstellung . Hört sich nicht gut an Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr StGB NRW-Mitteilung 681/2003 vom 04.08.2003 Übernachten im Wohnmobil Das Nutzen oder Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit kann erlaubter Gemeingebrauch sein. Dient das Abstellen allerdings in erster Linie dem Wohnen, so liegt nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des schleswig-holsteinischen OLG (Beschluß vom 17.07.2002 -1 Ss OWi 33/02( 52/02), NZV 2003, S. 347 ff.) kein Gemeingebrauch mehr vor, so daß nicht die Vorschriften der StVO Anwendung finden. In dem beurteilten Fall hatte der Kläger sein Wohnmobil zum Parken auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt und sodann in einer Gaststätte mehrere Gläser Wein getrunken. Er fühlte sich darauf hin nicht mehr fahrtüchtig und übernachtete in dem Wohnmobil zur Wiederherstellung seiner Fahrtüchtigkeit. Damit diente das Übernachten im Wohnmobil nach Einschätzung des Gerichts zwar - auch - der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, weil der Betroffene Alkohol getrunken hatte, nachdem er das Wohnmobil auf dem Parkplatz abgestellt hatte. Ein einmaliges Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum stellte aber selbst dann, wenn es der Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit diente, keinen Gemeingebrauch eines zulässigen Parkens im Sinne von § 12 StVO dar, wenn der Fahrer bei Fahrtunterbrechung noch fahrtüchtig sei und sich erst während des Parkens durch Alkoholkonsum fahruntüchtig machte. Eine die Weiterfahrt verbietende Fahruntüchtigkeit sei nur dann geeignet, einen zulässigen Gemeingebrauch zu begründen, wenn diese Fahruntüchtigkeit selbst unmittelbare Folge der Teilnahme am Straßenverkehr sei, etwa wegen Ermüdung nach Ausschöpfung der gesetzlich vorgeschriebenen oder individuellen Fahrzeiten des Fahrzeugführers. Diese sehr restriktive Beurteilung des schleswig-holsteinischen OLG bestätigt die seit langem von der Geschäftsstelle vertretene Rechtsauffassung, wonach das Übernachten in Wohnmobilen auf öffentlichen Straßen im Regelfall (unzulässiges) Camping und kein Parken und damit Gemeingebrauch an der Straße ist. Zum dem Gemeingebrauch unterfallenden ruhenden Verkehr zählt das Parken, insbesondere das Abstellen auf einem Parkplatz, soweit kein Campingbetrieb entfaltet wird (Herausstellen von Tischen, Stühlen usw.). Auch das Übernachten zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit fällt - wie oben bestätigt - unter gewissen Voraussetzungen darunter. Erfolgt hingegen die Unterbrechung nicht nur für eine Nacht oder nicht zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, liegt keine Teilnahme am ruhenden Verkehr mehr vor, sondern Camping. Dieses darf nach nordrhein-westfälischem Recht grundsätzlich nur auf einem zugelassenem Campingplatz stattfinden. Unter diesem Aspekt werden die teilweise in Städten und Gemeinden ausgewiesenen Wohnmobil-Parkplätze von der Geschäftsstelle ebenfalls als rechtlich zweifelhaft bewertet. Az.: 470-56 Ralf Daffi, dir noch einmal an dieser Stelle einen herzlichen Dank. Giovanni. Hallo giovannibastanza,
wenn ich Dir jetzt Recht gebe, kann dann ein Admin dein Post wieder löschen?! :D So ein Urteil bleibt doch in der Regel unbekannt und muss wirklich nicht hier im Forum breit getreten werden. :D So eine flächendeckende Info weckt doch nur selbsternannte Sheriffs! :D Nach meiner Einschätzung will man damit ein wirkliches Campen, mit allem Zubehör, einschränken können und nicht mehr. MfG Paule2
Manchmal habe ich das Gefühl, auf dem Stellplatz trifft man andere Menschen als in Foren. :D Das ganze Geschwalle zwischen Wohnwagenfahrer und Wohnmobilfahrer geht mir voll auf den S..K!
Ich denke wir alle sind doch ein Campervolk und dabei soll es doch auch bleiben. Ich selber fahre Wohnmobil und habe absolut kein Problem mit Wohnwagenfahrer. HÖRT ENDLICH AUF EUCH GEGENSEITIG FERTIG ZU MACHEN !!! :bia:
Ich auch und darüber bin ich echt froh :D Paule , das ganze noch mal auf Deutsch, bitte .
Wieso soll ein solch gravierendes Urteil vom Admin gelöscht werden, was unterstellst du den Leuten ? Bisher habe ich immer erlebt , das sie klug genug waren einen gutgemeinten Rat von bloßer Polemik zu unterscheiden. Und was soll der Unsinn mit Sherifs ? Glaubst du, Womofahrer würden bei dir klopfen, um zu sehen , ob du einen Rausch ausschläfst? Ich muss mich doch sehr wundern. Lass mal die Kirche im Dorf . Giovanni.
Erstmal vorweg: es gibt hier jemanden der pauschalisiert und verallgemeinert: Giovannibastanza! Niemand hat nach meinem Empfinden hier pauschal irgendeine Gruppe an den Pranger gestellt, schon garnicht die Wowa-Fraktion! Dass es gewisse Gruppen ("fahrendes Volk", "Zigeuner") gibt weiß wohl jeder, aber es weiß auch jeder hier, dass dies sicherlich die Minderheit der Wowa-Fahrer ist. Zu dem Urteil: mag ja sein dass in einem Einzelfall so entschieden worden ist, aber was soll man denn als Womo-Fahrer machen wenn es einem nicht gut geht? Ob durch Alkohol, oder auch durch ein allgemeines Unwohlsein, Krankheit usw...? Niemand kann mich zwingen, in einem Zustand, in dem ich mich unwohl und nicht fahrtüchtig fühle, das Fahrzeug zu fahren! Wenn dann etwas passiert, was ist denn dann? Dann möchte ich mal den Polizisten sehen, der mich weggejagt hat! Ist der Arzt, kann er beurteilen, wie es jemandem geht? Also, wenn sowas vor Gericht geht ist es wohl klar was dabei herauskommen würde... Grundsätzlich habe ich absolut nichts gegen Wowas auf Stellplätzen, sofern erlaubt. Dass man sich vielleicht mal über Wowas ärgert, wenn der Platz voll ist, es schon spät ist und man eigentlich nicht noch weiterfahren möchte, ist die eine Sache, aber da gibt es genauso die Womo-Fahrer, die quer stehen, mit einem Anhänger einen weiteren Platz belegen oder was auch immer... Ich war die erste Hälfte meines Lebens Wowa-Camper (bis zum 21. Lebensjahr), danach 10 Jahre lang zusätzlich Womo-Fahrer, und seit 12 Jahren nur noch Womo-Camper, kenne also beide Seiten, habe die Entwicklung der Womos und der gesamten Campingszene miterlebt in den letzten 43 Jahren (OK, die ersten 6 Jahre vielleicht nicht so bewusst, da war ich ja noch klein...)... Zu den Campern: in jeder Fraktion gibt es solche und solche, aber man kann Menschen, die man nicht mag, ja aus dem Wege gehen... , Jens
Ich war jetzt 2 Wochen beruflich im Allgäu unterwegs und habe mit meinem Mobil auf verschiedenen Stellplätzen gestanden. Ein privat betriebener Stellplatz (Amtzell) bietet sogar explizied 5 Plätze für Gespanne an. Dort ist die entsprechende Infrastruktur (Abwasser) vorhanden. Während der ganzen Zeit hat dort nur ein Gespann für einige Tage gestanden. War übrigens fast das einzige Fahrzeug, bei dem kein!!! typisches Campingverhalten stattfand. Ein Wohnmobil auf dem Platz wurde sogar durch in den Rasen gesteckte Solarleuchten abgegrenzt. Sehr viele der Wohnmobile dort standen für 2 Wochen fest auf dem Platz, mit Markiese, Grill, Tisch, Stuhl, Motorrad und entsprechender Landesflagge (ist ja schließlich EM). Fazit: Mir ist es vollkommen egal, ob neben mir ein Womo oder Wowa steht. Nur bitte keine Geranienkästen und Plastikzäune (habe ich auch schon beides bei einem Womo gesehen) @ hajo,
':daumen2:' Bernd Hallo Giovanni,
hast Du mal versucht zu verstehen was ich geschrieben habe? Hier ist zu lesen (--> Link wie manche Menschen sich verhalten und für diese Species wäre die Kenntnis eines solchen Urteils 'Wasser auf die Mühle', auch wenn wie hier bereits geschrieben, dies ein Urteil in einem Einzelfall war und dies keinesfalls verallgemeinert werden kann. Nun, du kannst ja lesen und verstehen was Du möchtest, aber solltest Unterstellungen einfach auslassen. MfG Paule2 Also Leute,
Ich finde diese Diskussion abartig, Sorry aber ist das ganze hier wirklich 5seiten Wert? Ich finde diese ganze dskussion völlig deutsch jeder andere ob Italiener oder Franzose sieht das viel entspannter...warum müssen wir alles sonkompliziert sehen und machen???? Und wenn ich jetzt ganz fies wäre ( bitte verzeiht mir meine Wortwahl und mein Geschriebenes...es ist auch nicht meine Einstellung) ...........ich als Ossi würde jetzt sagen ..wo bleibt jetzt eure toleranz eure Selbstbestimmung, die der Westen uns doch ach so voraus hat und eure Reisefreiheit im uebertragenen Sinn?.... Seit ihr viel kleinkarierter als wir? Denkt mal drüber nach? Oder schließt einfach dieses sinnlose Debakel....der darf ich bald als billigwonmobilfahrer nur nach entsprechender Einweisung und Belehrung ( siehe anderen Theras heute ) irgendwo stehen? Wir sind voriges jahr in Frankreich gewesen....die nettesten kontakte hatten wir mit Holländern und Franzosen und Italienern....aber mit indem deutschen... Sorry mein iPad schreibt scheisse...außerdem läuft Fußball....ich bin der deutschen Sprache durchaus Maechtig
Um das nochmal zu betonen ..... Ich hasse diese Unterteilung in Ossi und Wessi....wir sind alle aus einem Land und mein mann ist aus dem Münsterland . Lg Jana Ps. Man müsste das Wort Ossi und Wessi uf die rote Liste setzen.
Genau so ist es wer anfängt sich von anderen abzugrenzen muss sich nicht wundern wenn er ausgegrenzt wird. Wenn ich morgens meinen Stellplatznachbar grüße mit einem Guten Morgen und ich ernte nur blicke oder ein Häää weis ich welche Nation neben mir steht. mfg apollo Zur Ehrenrettung es sind nicht alle so gibt auch viele nette. :D Das habe ich mir eben auch so gedacht. Ich finde mit Augenmaß und Toleranz geht alles besser.
Nö, warum? Ich zumindest als Wessi möchte keinem Ossi verbieten mich Wessi zu nennen. Ich störe mich da nicht dran. :D Wenn wir in Österreich am Schaffen sind, sagen wir immer: "Ossi trifft Össi" :-D Offensichtlich haben nicht alle einen Führerschein die hier schreiben.
Auf ausdrücklichen Wunsch von „mama tembo“ zu den Verkehrszeichen - Nr. die passende Schilder abzubilden, hier sind sie.
Das erste kennt ihr alle, das steht an jedem (fast an jeden) SP. und es erlaubt ausschließlich nur das Parken von Wohnmobilen, ohne jetzt ins Detail zugehen was ein Wohnmobil ist, ist genau definiert. Wenn ein Gespann dort Parkt verhält es sich nach der StVO gesetzeswidrig und kann von der Polizei / Verkehrsüberwachung verwarnt werden, weil ein Gespann nun mal im sinne der StVO kein Wohnmobil ist. Und solange der Gesetzgeber dies nicht ändert, müssen Gespann -Fahrer zum Übernachten, Plätze mit dem Zusatzschild 366 aufsuchen. Muss ja wohl funktinieren, dass ein Ossi einem Össi im Gedankengut überlegen ist. :wink: Eigentlich ists doch garkein Problem, und ich finds affig, sich genauso aufzuführen, wie unser Verwaltungswasserkopf mit seinen Vorschriften, weit weg von der Realität.
Muss denn alles bis ins kleinste Detail reglementiert sein? Braucht man Schilder für alles und jedes? Und will denn jeder private Stellplatzbetreiber auf seinem Privatgrund einen Schilderwald aufstellen? Wenn eine Kneipe sagt, die Gäste dürfen dort übernachten, ists doch ok. Und wenn sie keinen Unterschied zwischen Womos und Gespannen machen... noch besser. Und wenn wir auf manchen Plätzen Tisch und Stühle rausstellen dürfen, dann lieben wir das. Wir sind ja nun schon viele Jahre unterwegs, und habens bisher immer geschafft, uns auch ohne Schilder anzupassen, ohne anzuecken. Wir würden auf nem städtischen Parkplatz niemals die Füße hochlegen, denn soviel Fingerspitzengefühl haben wir. Und auf nem Stellplatz vor den Toren der Stadt, also im Grünen, sitzen eh schon die anderen alle draußen und genießen die Natur. Da brauchts keine Schilder. Tja, schönes Urteil. Woher weiß ich, daß ich beim Parken schon wußte, daß ich soviel Wein trinken würde, und woher weiß ich, wann der Alkohol wieder abgebaut ist. Würde mal sagen, da hat der Anwalt vielleicht nicht wirklich gut gearbeitet. Naja, wie auch immer.
Zu den Schildern: Mir hat einmal ein PKW den letzten Stellplatz in einem Wintergebiet weggeschnappt und dann stand ich da,mitten im Tiefschnee. Der Fahrer ließ sich jedenfalls nicht beeindrucken. Wenn da also obiges Schild 1048-17 steht, dann schließt das doch PKWs aus? War mir damals nicht so ganz so sicher.
Man soll nicht Steine auf sein eigenes Glashaus werfen. Ich muss als Gespannfahrer mit Sicherheit nicht für eine Übernachtung auf einen CP ...lt Schild Nr. ...dingsbums da oben. ...sorry, FS Prüfung ist schoan arg bannig lang her.
Welch wahre Worte. ...und jetzt noch einmal mit der Faust auf`n Tisch, das sie wieder "runterkommen" Bei meiner Frau und mir stand die Frage im Raum, kaufen wir ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen. Für mich ist ein Wohnwagen dazu geeignet Langzeitcamping zu machen. So kenn ich das aus meiner Kindheit. Wir wollten aber immer nur 3-4 Tage beleiben, Gegend anschauen und dann weiter. Hinzu kommt das Campingplätze für Wohnwagen ebend mehr kosten. Also stand fest, es soll ein Wohnmobil sein. Wir fahren auch nur Wohnmobil Stellplätze an und nicht Campingplätze. Sollte aber mal ein Wohnwagen auf einem Wohnmobilstellplatz von uns gesichtet worden sein, dann haben wir festgestellt, das die Inhaber genauso nett sind, wie die meisten Womofahrer. Sie stören uns nicht und das sie die günstigeren Stellplätze anfahren ist ja wohl auch ok. Wir sparen ja auch wo wir können.
... und so oft kommt es ja nicht vor das WOWA auf einem WOMO-SP steht.
Solche Schilder werden ja von den Städten oder Gemeinden aufgestellt und sind bindend! Das hat auch etwas damit zu tun, wie z.b. Nutzungsflächen ausgewiesen sind. Mit einem Wowa darf man da definitiv nicht stehen, so ist es eben festgelegt, zum Teil auch mit Rücksicht auf Campingplatzbetreiber, die die Angst haben, dass denen nun auch noch die Wowa-Fahrer wegbleiben. Wenn auf Privatgrund der Eigentümer auch Wowa zulässt ist das seine Sache und ja auch in Ordnung so... Ich denke, niemand hier hat irgendetwas gegen Camper, die eben mit einem Wowa unterwegs sind! Auf einem kostenlosen Stellplatz in Bad Schwartau, wo ich wöchentlich mehrfach vorbeifahre, stehen auch häufiger PKW auf den für Womos ausgewiesenen Flächen, und dort werden auch regelmäßig für die PKW Knöllchen verteilt! Habe es schon oft gesehen dass überhaupt kein Platz mehr für Womos war und ein Ankommender dann weiterfahren musste, insofern ist es sehr gut, dass dort auch von der Stadt eben die Knöllchen verteilt werden. Hallo, Paule 2, v. 28.06.
ich komme erst jetzt dazu darauf zu antworten , hatte mir aber überlegt garnicht darauf zurückzukommen. Weil ich aber der Meinung bin , hier handelt es sich um ein sehr brisantes Urteil , dass ohne weiteres auch von einem Polizeibeamten kleinlich ausgelegt werden kann , ob ein Pol. einer OWI nachgeht ist ihm überlassen, kann er , muss er aber nicht. Manchmal sind sie aber geradezu dienstbeflissen.Ichmöchte noch einmal darauf hinweisen, es handelt sich um eines des schleswig -holsteinischen OLG , damit hat es Signalwirkung. Denn die OLG sind gehalten die Tragfähigkeit auf eine Breitenwirkung abzustellen. Wenn kein adäquates vom BGH vorliegt , wird immer eine OLG Entscheidung zugrunde gelegt D.h. , wenn dieses Urteil nicht zum BGH gegangen ist , hat es Signalwirkung. Ich hoffe ich habe es nun verständlich genug augedrückt. Also , nur auf einen Fall bezogen, das ist hier nicht angedacht. Ciao. Giovanni. :?: sind das andere menschen die lieber im wowag fahren,muß man die ausgrenzen nur weil sie eine andere art des reisens bevorzugen.wenn sich so ein mensch neben mich stellt und er ist nett und verhält sich artgerecht ist es in ordnung.
mir würden hier zu dem thema eine menge dinge einfallen,die ich lieber nicht los lasse. Es gibt Stellplätze, die sind nur für WOMOs zugelassen - und es gibt Stellplätze, da sind auch WOWA zugelassen. Diese Regel sollte beachtet werden. Auch - wie man sich auf einem Stellplatz zu verhalten hat :wink: Gibts sonst keine Probleme :?:
Mir ist es schlichtweg egal -> ich kann ja weiterfahren wenn`s nicht passt :!: (IST JA DIE MEIST GESCHRIEBENE AUSSAGE HIER IM FORUM) Ausholen über "Ungehobelte und Dickfällige" Wohnmobilfahrer möchte ich jetzt nicht , obwohl ich selber eines fahre und mich oft auch über welche Beschweren könnte -> die Gründe führe ich hier erst einmal nicht auf , sonst haben hier wir am Ende eh nur 40 Seiten Müll geschrieben ! und übrigens : wer mit den Begriffen Ossi und Wessi immer noch Probleme hat tut mir leid -> ist wohl den meisten egal , ach ja ich bin Ossi , na und :!: und habe keine Probleme damit ....... Diskutiert mal noch schön 20 Seiten weiter -> aber denkt mal drüber nach , wenn Ihr mit dem Wohnmobil auf dem CP fahrt -> Dort wurde ich noch nie unfreundlich Willkommen geheissen
Ich versteh Dich Michel -> obwohl ich bei den WoWa`s anderer Meinung bin ... Dein Erlebtes Phänomen , kommt mir bekannt vor -> ist aber schon eine Ewigkeit her :wink: :!: Hallo,
schaut mal diesen Fred an, dort hat sich jemand die Mühe gemacht und recherchiert warum es eine Trennung gibt... --> Link Ansonsten verlief der Fred wie hier... Mal das wichtigste: Quelle eben dort: Wohnwagen auf Wohnmobilplätze, warum nicht ? -------------------------------------------------------------------------------- Genau diese Frage ist hier schon oft diskutiert und spekuliert worden. So richtig Klarheit haben wir m.E. bisher nicht bekommen. Insbesondere hat noch niemand eine schlüssige Erklärung bzw. einleuchtende Argumente für ein Verbot von Gespannen auf WoMo-Plätzen gefunden. Es wurde immer nur über Autarkie, Marktaufteilung, Absprachen mit Campingbetreibern und Gemeinden, Diskriminierung von Gespannen usw. rumspekuliert. Für das Bundesland Schleswig-Holstein bin ich durch Studium der Campingplatz-Verordnung (SH) darauf gekommen, dass Betreiber von Campingplätzen (ach... auch Wohnmobilplätze sind "Campingplätze" ! ) wesentlich weniger Förmlichkeiten und Vorschriften erfüllen müssen, wenn sie bestimmte Vorgaben einhalten: Zitate aus §§ 13 und 14 der VO: Zitat: § 13 Wohnmobile (1) Für das Aufstellen von Wohnmobilen können gesonderte Standplatzflächen ausgewiesen werden. Abweichend von § 2 Abs. 2 ist eine Kennzeichnung einzelner Standplätze innerhalb der Standplatzfläche nicht erforderlich. Je angefangene 50 m² Standplatzfläche darf ein Wohnmobil aufgestellt werden. (2) Abweichend von § 7 Abs. 2 ist zwischen Wohnmobilen ein Mindestabstand von 2 m ausreichend, wenn Vorzelte, Standvorzelte oderSchutzdächer nicht errichtet werden. und weiter Zitat: § 14 Abweichungen, besondere Benutzungen (1) Für Camping- oder Wochenendplätze mit bis zu 50 Stand- oder bis zu 50 Aufstellplätzen sowie für Campingplätze, die ausschließlich für die Aufstellung von Wohnmobilen bestimmt sind, kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen zulassen, wenn die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigt wird Fazit: Wenn ein Campingplatzbetreiber in SH nicht mehr als 50 Standplätze anbietet und nur Wohnmobile rauf lässt, dann braucht er sich kaum um Brandschutz, Sicherheitsabstände, Toiletten, Beleuchtung, Begrünung und den ganzen bürokratischen Kram zu kümmern. Daher sind dann auch WoMo-Plätze viel günstiger und eben NUR FÜR WOMOS. Wer sich den Zusammenhang der Bestimmungen und den Sinn und Zweck des Textes vergegenwärtigt, der kommt zu dem Schluss, dass es eigentlich um das Thema "Brandschutz" geht. Auf kleinen Plätzen mit Wohnmobilen, die nichts aufbauen, was sie am sofortigen Aufbruch hindert, können auch die Sicherheitsabstände klein gehalten werden. Somit passen dann auch mehr Einheiten auf den Platz.Würde man auch Gespanne auf den Platz lassen, müssten zumindest die Abstände von 3 Meter zwischen den Einheiten eingehalten und die Stellplätze größer gestaltet werden. Zudem wäre dann die Zahl der Stellplätze auf 50 begrenzt. Und das nur, weil ab und zu mal ein Gespann auf den Platz will. Das tun sich die Platzbetreiber dann nicht an. Abschließend frage ich mich allerdings immer noch, ob nicht mein Wohnwagen eigentlich ein "Wohnmobil" ist, der nur als Wohnwagen gilt ... ? Zitat aus der VO: Zitat: (4) Als Wohnwagen gelten ...motorisierte Wohnfahrzeuge (Wohnmobile) Halloooo, ich habe einen Mover. Somit ist mein Wohnwagen ein motorisiertes Wohnfahrzeug ! __________________ Ergebnis ??? Gleich null :D Tomsel So, ich gehe mal noch etwas weiter:
ca. 80 % aller Wohnmobilstellplätze könnte ich Baurechtlich sofort schliessen lassen, wenn dort ein Wohnwagen drauf steht !!! :eek: Nur weil Wohnwagen jetzt auch auf die günstigen Stellplätze möchten, könnte der Schuß für die Reisemobilisten nach hinten los gehen und der Stellplatz wäre einfach zu...weg...finito... Man bekommt eine Genehmigung für einen Stellplatz wo auch Wohnwagen drauf können in 99,9 % der Fälle nur mit Sanitäreinrichtungen !!! Alles andere geht Baurechtlich nicht und bringt uns in Teufels Küche! Tomsel Ich bin froh, dass das Reisen im Womo UND Wohnwagen im realen Leben deutlich einfacher und entspannter ist, als mancher Beitrag hier erahnen lässt. :D
Bis jetzt haben mir immer nur Wohnmobile den letzten Platz gemopst, nie ein Wohnwagen.
Ist ja auch so! Nur, solange es sensibilisiert wird, werden die Vorschriften auch eingehalten. :wink: Warum sollte ich, auf ein gebrauchtes Womo für 8.000,-€ sparen um auf einen Womo-Stellplatz in Grömitz, Travemünde, Nizza fahren zu dürfen, wenn es auch mit einem Wassserschaden-Wohnwagen aus Ebay für 100,-€ geht.?:D Ich habe mit vielen Campern gesprochen und demnach wird eine Welle losgetreten, dass kein Womo mehr einen Platz bekommt, weil die 100,-€-Hütten schon alle in den Startlöchern stehen. :D Ich bin (völlig) autark und kann stehen, wo ich will, mir würden jedoch Leute leid tun, die sich ihren lang ersparten Freiheitstraum nicht erfüllen können weil die Plätze durch irgendwelche Ignoranten besetzt sind. :? Wie schön, dass es SP-Betreiber gibt, die nach vorheriger telefonischer Nachfrage das Stehen von unserem WoMo und dem WoWa unserer Freunde für eine Nacht erlauben!
By the way: Der WoWa ist komplett autark, mit Frisch- und Abwassertank, Gelbatterien, usw. 1. Unterschied: Er hat keinen eignen Motor. 2. Unterschied: Er kostet weniger als die Hälfte eines WoMos. :ironie: Nachteil: Die bösen WoMofahrer, die in einer 2-Klassen-Campergemeinde leben und den "armen" WoWafahrern eine günstige, schnelle und unkomplizierte Übernachtungsmöglichkeit außerhalb eines CP nicht gönnen, da sie meinen, sich dieses "Privileg" zusammen mit ihrem WoMo gekauft zu haben. :ironie: Warte noch auf das Schild mit einem durchgestrichenen Wohnwagen drauf mit der Unterschrift: Wir müssen draußen bleiben" oder an den Top Spots "Eure Armut kotzt uns an" :D
ohne Smili hätte ich fast gefragt, wo du deine geistlosen Ergüsse hernimmst. :D |
Anzeige
|