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Welche Versicherung bei Sturmschaden an der Markise?


Helmchen am 13 Jul 2012 12:39:18

Kann mir jemand sagen, welche Versicherung grundsätzlich für Sturmschäden an der Markise zuständig ist?
Wobei es mir nicht um die Frage geht, ob der Schaden überhaupt anerkannt wird.
Ich habe bei G... und hier unter "Suchen" nichts genaues gefunden.

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Gast am 13 Jul 2012 12:54:58

Bei uns hat die Teilkasko problemlos vor zwei Jahren den Schaden bezahlt, abzüglich Selbstbeteiligung.

schaetzelein am 13 Jul 2012 12:55:55

da musst du eine Teilkaskoversicherung haben.

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Helmchen am 13 Jul 2012 14:23:43

jezzie1 hat geschrieben:Bei uns hat die Teilkasko problemlos vor zwei Jahren den Schaden bezahlt, abzüglich Selbstbeteiligung.


Das hilft mir schon weiter, danke sehr.

Was mich übrigens zu der Frage bewegt ist, ob die Markise z.B. ein Fahrzeugteil im Sinne der Teikaskoversicherung ist. Das scheint ja dann wohl so zu sein, wenn ein solcher Schaden von Deiner TK-Versicherung reguliert wurde.

seewolfpk am 13 Jul 2012 14:41:36

Wichtig ist die eigene Police zu kennen.
Bei mir heißt es z.B.
Wenn bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt werden, so sind diese mitversichert. Die Zubehörteile müssen uns allerdings bekannt sein.

andwein am 14 Jul 2012 11:11:09

Helmchen hat geschrieben:Kann mir jemand sagen, welche Versicherung grundsätzlich für Sturmschäden an der Markise zuständig ist?
Wobei es mir nicht um die Frage geht, ob der Schaden überhaupt anerkannt wird.
Ich habe bei G... und hier unter "Suchen" nichts genaues gefunden.

Nach meinen Versicherungsbedingungen zahlt die Teilkasko!!
Für STURMSCHÄDEN gilt allerdings eine SELBSTBETEILIGUNG von 1500,-€. Da kannst du dir billiger eine neue kaufen, inkl. Montage.
Andreas

BOWO am 14 Jul 2012 12:18:19

Und fraglich ist auch, ob die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit bezahlt. Wer bei Sturm die Markise draußen lässt übt ja schon fast Vorsatz aus um das Teil zu schräddern. Bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Markise schließt Sturm eigentlich aus. :?
Wenn die Versicherung so etwas bezahlt zahlen wir wieder indirekt alle mit für die Unachtsamkeit / Ignoranz eines Einzelnen der nicht dazu steht und andere zahlen lassen will. :oops:

Sorry, ist jetzt böse, aber diese Versicherungsmentalität bei Eigenverschulden geht mir echt auf den S.... .

Demnächst soll die Versicherung noch zahlen wenn mal wieder einer losfährt und vergisst den Stecker zu ziehen und sich den Kabel zerreisst. Oder ein Träumerle Diesel im Wassertank reinhaut.

Helmchen am 14 Jul 2012 13:46:11

Nun rege Dich doch nicht so auf.
Ich will nämlich genau das wissen, was Dich da einscheinend so bewegt.

Vor wenigen Wochen habe ich zum ersten mal direkt mit bekommen, wie bei einem benachbarten Wohn die Markise über das Dach geschlagen ist. M.E. wegen grober Fahrlässigkeit, denn es fehlte die Verspannung. Da reicht eine unverhoffte Windböe und die Markise ist hin und so war das auch.

@ Andreas
Diese hohe Selbstbeteiligung gilt bei meinem aktuellen Vertrag nur für Hagelschäden.

Gast am 14 Jul 2012 14:01:40

@BOWO,

ist diese Äußerung nicht ein Schnellschuss?

Es könnte ja sein, dass beim Einrollen der Markise, also nachdem man die Beine arretiert hat, eine Boe unter die Markise gegriffen hat. Wer weiß das schon?

Der Themenstarter hat ja nichts hierzu geschrieben. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Markise durch eine nur regional aufgetretene Windhose auf mein Womo geschleudert wurde. Das war allerdings in 2001 und wir waren mit eigenem Womo noch quasi als Frischling zu bezeichnen. Ist schon blöd, wenn man in der Nähe des Nationalparks Rondane in Norwegen steht und durch eine Windhose die Markise einem fast das Dach durchschlägt. Da ist man erst einmal froh, wenn man eine telefonische Kostenübernahme mitgeteilt bekommt und nach dem Urlaub sich dann ein Sachverständiger von der Versicherung den Schaden ansah. Der hatte sogar Daten zu Wetter und Wind für die Region zur Hand. Die Windhose war aufgezeichnet. Uns wurde der Schaden ohne Probleme erstattet. Würde mir ein solches Missgeschick nochmals unterlaufen, wäre eine Meldung an meine TK-Versicherung der für mich normale Weg.

Ich wüsste auch nicht, warum man fahrlässig handelt, wenn man bei Wind seine Markise ausgefahren hat, ob eine Boe diese dann unbedingt bis aufs Womodach schleudert, kann man nicht vorhersehen, selbst als langjähriger Mobilist.

Es ist m.M. auch zumindest im Augenblick müßig, eine Diskussion über die entstehende Zusatzbelastung Dritter Versicherungsnehmer zu führen. Ich könnte mir vorstellen, dass nur sehr Wenige einen entstandenen Schaden, der durch die TK-Versicherung abgedeckt ist, nicht geltend machen würden. Wenn Du zu dieser Gruppierung zählst, ist Deine Meinungsäußerung zu verstehen, andererseits frage ich mich, warum dann außer der Haftpflichtversicherung doch die meisten Whnmobilsten zumindest eine Teilkaskoversicherung abschließen, bzw. abgeschlossen haben.

BOWO am 14 Jul 2012 14:19:31

rundefan hat geschrieben:@BOWO,

ist diese Äußerung nicht ein Schnellschuss?

Es könnte ja sein, dass beim Einrollen der Markise, also nachdem man die Beine arretiert hat, eine Boe unter die Markise gegriffen hat. Wer weiß das schon?

Der Themenstarter hat ja nichts hierzu geschrieben. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Markise durch eine nur regional aufgetretene Windhose auf mein Womo geschleudert wurde. Das war allerdings in 2001 und wir waren mit eigenem Womo noch quasi als Frischling zu bezeichnen. Ist schon blöd, wenn man in der Nähe des Nationalparks Rondane in Norwegen steht und durch eine Windhose die Markise einem fast das Dach durchschlägt. Da ist man erst einmal froh, wenn man eine telefonische Kostenübernahme mitgeteilt bekommt und nach dem Urlaub sich dann ein Sachverständiger von der Versicherung den Schaden ansah. Der hatte sogar Daten zu Wetter und Wind für die Region zur Hand. Die Windhose war aufgezeichnet. Uns wurde der Schaden ohne Probleme erstattet. Würde mir ein solches Missgeschick nochmals unterlaufen, wäre eine Meldung an meine TK-Versicherung der für mich normale Weg.

Ich wüsste auch nicht, warum man fahrlässig handelt, wenn man bei Wind seine Markise ausgefahren hat, ob eine Boe diese dann unbedingt bis aufs Womodach schleudert, kann man nicht vorhersehen, selbst als langjähriger Mobilist.

Es ist m.M. auch zumindest im Augenblick müßig, eine Diskussion über die entstehende Zusatzbelastung Dritter Versicherungsnehmer zu führen. Ich könnte mir vorstellen, dass nur sehr Wenige einen entstandenen Schaden, der durch die TK-Versicherung abgedeckt ist, nicht geltend machen würden. Wenn Du zu dieser Gruppierung zählst, ist Deine Meinungsäußerung zu verstehen, andererseits frage ich mich, warum dann außer der Haftpflichtversicherung doch die meisten Whnmobilsten zumindest eine Teilkaskoversicherung abschließen, bzw. abgeschlossen haben.

TK wohl wegen Diebstahl / Einbruch, Hagel u.s.w. halt das Klassische was einen durch Fremdeinwirkung so passieren kann.

Ich habe auch schon an der ostsee (Fehmarn) erlebt wo Leihcamper darauf hingewiesen wurden dass es Nachmittags oftz auffrischt. Verspannung wurde aber nicht gemacht und wir wurden mit unseren damals Altmobil nur belächelt. Dann kam der typische Wind und deren Markise flog schön aufs Dach. :D
Soll ich für solche Deppen über die Prämie mitbezahlen?

Von einem Vermieter (mein Vertrags-WoMohändler) weiß ich , dass diese Markisenschäden die Mieter bezahlen müssen, kein Versicherungsfall.
(Wenn man auf eine Reparatur wartet quatscht man ja über so einiges, besonders wenn dann gerade wieder ein geschädigtes Leihmobil auf den Hof rollt. :eek: )

giovannibastanza am 14 Jul 2012 14:30:38

Na, BOWO, da wünsche ich dir mal , dass du gemütlich unter der Markise sitzt, deinen Kaffee schlürfst und wie aus dem Nichts eine Windbö deine Markise hochklappt , so hoch , dass sie nicht mehr zu gebrauchen , geschweige einzurollen ist.
So ist es einem Freund ergangen.
Nach deinen Worten fahrlässig. Aber fahrlässig wird Gott-sei-Dank meistens bezahlt .
Da hat man schon durch den Schreck und die Umstände Ärger und braucht dann nicht noch jemanden der sich mit solchen Sprüchen aus dem Fenster lehnt.
Wenn es dir passieren sollte , dann denk mal zurück, denn das passiert öfter als man denkt.
Giovanni.

schaetzelein am 14 Jul 2012 16:17:36

rundefan hat geschrieben:
Es ist m.M. auch zumindest im Augenblick müßig, eine Diskussion über die entstehende Zusatzbelastung Dritter Versicherungsnehmer zu führen. Ich könnte mir vorstellen, dass nur sehr Wenige einen entstandenen Schaden, der durch die TK-Versicherung abgedeckt ist, nicht geltend machen würden. Wenn Du zu dieser Gruppierung zählst, ist Deine Meinungsäußerung zu verstehen, andererseits frage ich mich, warum dann außer der Haftpflichtversicherung doch die meisten Whnmobilsten zumindest eine Teilkaskoversicherung abschließen, bzw. abgeschlossen haben.


:zustimm: ganz meine Meinung. Jede Versicherung hat andere Bestimmungen und die ändern sich auch jedes Jahr.

Außerdem eine Teilkasko mit 1500 SB finde ich rausgeschmissenes Geld.
Aber das ist ja eine einfache Rechenaufgabe.
Ebenfalls wird nicht nur die Kaskoversicherungsprämie unter anderem nach der Schadenhäufigkeit bemessen, sondern auch die Haftpflichtversicherung. Also zahl ich da genauso indirekt die Schäden anderer mit.
Grobe Fahrlässigkeit muss der Versicherer mir erst mal nachweisen, wenn ich nach dem Urlaub meinen Schaden melde und es in dieser Gegend natürlich nachweislich starke Windböen hatte.

berny2 am 14 Jul 2012 22:48:58

BOWO hat geschrieben: Oder ein Träumerle Diesel im Wassertank reinhaut.

Warum denn nicht? Wasser soll ja auch nach etwas schmecken...

seewolfpk hat geschrieben:Wichtig ist die eigene Police zu kennen.
Bei mir heißt es z.B.
Wenn bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt werden, so sind diese mitversichert. Die Zubehörteile müssen uns allerdings bekannt sein.

Richtig, so kenne ich das auch.

hinni-hanni am 18 Jul 2012 21:46:14

Hallo zusammen,
da es um Versicherungen geht, kurze Stellungnahme von mir:
Markisen sind mitversicherte Fahrzeugteile, sofern sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sind ( sind sie ) und herstellerseitig angebracht wurden. Wurde sie nachträglich angebracht, ist sie mitversichert, sofern die Gesamtsumme der mitversicherten Fahrzeugteile 5000,00 Euro ( bei uns, bitte in den eigenen AKB noch einmal prüfen ) nicht übersteigt.
In der Teilkasko sind Sturmschäden versichert. Sturm liegt vor ab Windstärke 8. Darunter, also z.B. die einsame Windbö, besteht leider kein Versicherungsschutz. Übrigens auch nicht in der Vollkasko, da weder ein Unfall,noch eine Mut- und böswillige Sachbeschädigung vorliegt. Für das Vorliegen eines Sturmes ist übrigens der Versicherungsnehmer beweispflichtig. Oft reicht eine Bescheinigung der Gemeinde oder des Campingplatzbetreibers, wo der Schaden passiert ist.
Alles klar ? Schönen Tag noch !
Achim

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