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LKW-Durchfahrverbotschild österreich f. wohnmobile über 3,5?


agneta52 am 09 Aug 2012 21:29:39

hi,guten abend
wir wollen im september mit dem Womo 4,2t nach ungarn.go-box pflicht ist mir schon klar.
da wir zeit haben ,möchten wir genau,wie voriges jahr mit dem damaligen womo unter 3,5t über land fahren.
entweder an der donau lang oder über salzburg,bruck an der murr nach sopron.wie sieht das mit den lkw durchfahrtsverbotsschildern aus.hab irgendwo gelesen das das nur für den gewerblichen lkwverkehr gilt.find aber nix dazu.
hab schon bei der asfinag angerufen,die konnten mir nicht helfen.
wer weiß hier was?die österreicher hier müßten es doch wissen.vielen dank im vorraus.
lg agneta

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doro am 09 Aug 2012 21:42:51

Nach meinem Wissen:

Mit einem WOMO bist du kein LKW, auch nicht mit über 3,5t, und somit gelten diese Verbote für dich nicht.

Doro

paldauer am 09 Aug 2012 22:15:10

Hallo,

wir haben auch einen Schreck bekommen, als wir in Bregenz mit unserem 4,5 t-Mobil vor dem runden Schild, weiß, rot umrandet mit LKW drauf, standen.
Umleitung über die Autobahn, allerdings hatte ich keine GO-Box. Augen zu und durch.

Zu Hause angekommen habe ich sofort gegoogelt und folgenden Absatz gefunden:

"Laut österreichischer Straßenverkehrsordnung bezieht sich das LKW-Symbol nicht generell auf Kraftfahrzeuge, sondern lediglich auf Lastkraftwagen über 3,5 t. Wohnmobile mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t, sind von den entsprechenden Fahr- und Überholverboten nicht betroffen."

Es war somit alles paletti.


Günter

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basste315 am 10 Aug 2012 07:02:29

Das Schild 7a heißt "Fahrverbot für Lastfahrzeuge" und gilt auch mit einer eingefügten Gewichtsangabe nur für LKW

--> Link

Gerne wird am Sonntag auf der Autobahn mit dem Zusatz 2,8 T zu Gewichtskontrollen abgeleitet (z.B. Passsau-Wels bei Aistersheim).

Der Beamte hat mich mit der Bemerkung "ein Wohnmobil ist doch kein LKW" durchgewunken.

Also, LKW-Verbote gelten in Österreich offenbar nicht für WOMOs. Genauere Infos kriegt man in der Rechtsabteilung des ÖAMTC

--> Link

Gute Fahrt nach/durch Österreich!

basste315 am 10 Aug 2012 07:06:05


carthagocliff am 10 Aug 2012 09:19:49

Meine Vorredner haben absolut recht.
Sonst könntest du ja in Österreich mit Deinem Womo nirgendwo Urlaub machen, weil diese Verbotsschilder ja wirklich überall stehen.

Ich fahre mehrmals im Jahr in den Raum südl. von Wien und genieße immer die verschiedenen Routen, oft entlang der Donau (mal nördl, mal südl. davon). Ist ein angenehmes Fahren, mal sieht viel,kann mal auch anhalten und spart die überhöhte Maut

C.

pipo am 10 Aug 2012 09:20:23

basste315 hat geschrieben:Der Beamte hat mich mit der Bemerkung "ein Wohnmobil ist doch kein LKW" durchgewunken.

Also, LKW-Verbote gelten in Österreich offenbar nicht für WOMOs.

In Östereich gild das Schild 7a auch für Womos :!:
Die Östereicher sind aber etwas weiter als wir Deutschen und heben
dieses Fahrverbot sehr häufig durch den Zusatz 7.5to auf.

Was Kontrollen betrifft gibt es jeweilige Schwerpunkte. Ich wurde bei einer
Kontrolle mit den Worten "Heute sind keine wohnmobile dran"
durchgewunken, dann wurden überwiegend nur Womos angehalten.

ICH würde mich an das Schild 7a halten, bis ich keine rechtsischere
gegenteilige Aussage bekommen habe.


peter

Lancelot am 10 Aug 2012 09:36:12

pipo hat geschrieben:In Östereich gild das Schild 7a auch für Womos :!:



Eben NICHT, Peter :!:

In A sind (im Gegensatz zu D) Womo´s eine eigene Fahrzeugklasse, die eben NICHT vom LKW-Verbot betroffen sind :)

ludwigsparky am 10 Aug 2012 09:53:22

Heißt das nun, das ich von Innsbruck über die Bundesstrasse zum Brenner komme. Dauert ja nicht viel länger, aber spart deutlich Maut.

pipo am 10 Aug 2012 09:55:57

Lancelot hat geschrieben:Eben NICHT, Peter :!:

In A sind (im Gegensatz zu D) Womo´s eine eigene Fahrzeugklasse, die eben NICHT vom LKW-Verbot betroffen sind :)

Ok, dann bitte ich um eine offizielle Seite wo ich das nachlesen kann.
Alles andere ist mir zu teuer :wink:


peter

Lancelot am 10 Aug 2012 10:06:36

Anders jedoch in Österreich: Laut österreichischer Straßenverkehrsordnung bezieht sich das LKW-Symbol nicht generell auf Kraftfahrzeuge, sondern lediglich auf Lastkraftwagen über 3,5 t. Wohnmobile mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t, sind von den entsprechenden Fahr- und Überholverboten nicht betroffen.[2]


Quelle : --> Link

(Der ÖAMTC hätte da auch was, hab aber grad ein bissi wenig Zeit :) )

Lancelot am 10 Aug 2012 10:07:43

ludwigsparky hat geschrieben:Heißt das nun, das ich von Innsbruck über die Bundesstrasse zum Brenner komme.



Klar :) .. machen wir gaanz oft so ...

Lancelot am 10 Aug 2012 10:27:29

Lancelot hat geschrieben:(Der ÖAMTC hätte da auch was, hab aber grad ein bissi wenig Zeit :) )


Doch noch was gefunden : --> Link

giovannibastanza am 10 Aug 2012 14:41:18

Hallo, Leute , natürlich ist das Zeichen mit dem LKW nur für LKW gedacht , nicht für Wohnmobile , da gibt es auch keine Gewichtsbeschränkung.
Es geht sogar noch etwas kleinlicher als in D.
Es gibt in A ein generelles Fahrverbot für Züge , wenn eines der Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht hat , oder für LKw über 7,5 t zGw. von Sa 15 Uhr bis 00 Uhr und So. 00 -22 U.
§ 42 StVO Austr.
Giovanni.

giovannibastanza am 10 Aug 2012 14:47:24

Übrigens sind per Definition- LKW Landfahrzeuge die sich durch eigene Kraft fortbewegen , ohne an Schienen gebunden zu sein und zur Beförderung von Lasten eingesetzt werden.
Giovanni.

giovannibastanza am 10 Aug 2012 14:53:32

Noch schnell die Definition für Wohnmobile als Gegensatz , von der EU festgelegt und da Österreich dazugehört für die auch verbindlich:

M1

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.

Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Klasse M2:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
Giovanni.

pool2004 am 29 Sep 2012 09:40:34

Hallo , bisschen spät, aber hier mein Beitrag:
Hatte vor 2 Jahren auch Bedenken nach Neustift über die Straße neben dem Brenner zu fahren.
Habe daraufhin Kontakt mit dem ADAC aufgenommen.
Dieser hat mir versichert,das es nur LKW betrifft und keine WOMOS

Viele
Uwe

woslomo am 29 Sep 2012 14:01:29

Die folgende Info bekam ich auf anfrage vom ADAC:

"Nach unseren Feststellungen bedeutet das mit unserem Verkehrszeichen 253 vergleichbare Verkehrszeichen - rundes weißes Schild mit rotem Rand und LKW-Symbol - beispielsweise in Österreich und auch in der Schweiz lediglich ein Verbot für LKW, also Lastkraftfahrzeugen zum Güterverkehr, nicht jedoch für Wohnmobile. Auch in Spanien gilt das mit dem entsprechenden Verkehrszeichen angeordnete Verbot nach unseren Erkenntnissen nur für Fahrzeuge, die zum Gütertransport bestimmt sind, also für LKW, nicht jedoch für Wohnmobile. In Frankreich gilt das Durchfahrtsverbot gemäß dem vergleichbaren Verkehrszeichen B 8 nach unseren Recherchen ebenfalls nur für Fahrzeuge, die zum Warentransport bestimmt sind, also in erster Linie für LKW, nicht jedoch für Wohnmobile.
In Italien beispielsweise wiederum bedeutet das entsprechende Verkehrszeichen - ähnlich wie in Deutschland - Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, ausgenommen PKW. Das Verbot gilt damit auch für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t."

Es ist schon interessant, wie vorsichtig man sich da ausdrückt. Eigentlich hätte ich mir von dem Verein eine eindeutige Aussage erwartet.

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