zwerggwion am 30 Aug 2005 13:56:53 Servus!
Ich werde mir wohl ende dieses Jahres einen T4 zulegen. Der sollte dann zum WoMo ausgebaut werden, um damit ans Nordkap zu gondeln. Komfortansprüche sind ziemlich niedrig, wir wollen das Auto quasi als festes Zelt nutzen. Es wird also wohl keinen fest eingebauten Kühlschrank/Wasserversorgung geben. Als Kocher wird's wohl ein Spirituskocher und vielleicht noch der Whisperlite... Wir hatten daran gedacht, ein Bett längs einzubauen, ggü. der Schiebetür, mit einer Klappkonstruktion, dass man auf 1,20-1,40 kommt. Die zu klappende Hälfte wäre dann die Rückenlehne der Sitzbank. Stauraum gibt's dann unterm Bett und hinter der Schiebetür. Jetzt ist nur die Frage mit der Zulassung. Wenn man das Auto als WoMo zulässt kommt man an die günstige Versicherung (Steuer ist ja momentan noch irgendwie in Klärung). Nur würden wir den Ausbau gerne herausnehmbar ausführen, um damit auch mit mehreren Personen In Skiurlaub fahren zu können, o.Ä.. Geht das dann noch als WoMo? Was wäre, wenn man für die Sitzbank/Bett-Geschichte im WoMo-Betrieb 3 Sitzplätze eintragen lässt? Die wären dann quer zur Fahrtrichtung, brauchen also keine Sicherheitsgurte (die Sitze würden so eh' nie genutzt), sondern nur eine abgepolsterte Abstützmöglichkeit in Bremsrichtung. Wenn man dann in Skiurlaub fährt, kommt der ganze WoMo-Krempel raus und stattdessen eine Sitzbank rein (Originalteil ist ja jetzt drin in dem Bus). Funzt das? Oder hat das Auto dann den Wohnmobilcharakter verloren und somit keinen Versicherungsschutz mehr?
Bin für jeden Tip dankbar.
,
Thomas
Gast am 30 Aug 2005 14:22:28 Das ganze dürfte dürfte nich nur mit fehlendem VS Schutz t zu tun haben .Das Problem ist, das Du dann wenn Du das KFZ wirklich als SO.KFZ WOMO eingetragen bekommst durchAusbau der Möbel und Einbau der Original Sitze den Anspruch auf SO-KFZ Womo verlierst. Und damit auf jeden Fall nach Hubraum zu besteuern bist. Also begehst Du Steuerhinterziehung.. Dies ist viel Schlimmer als Zuladung überschreiten :-)
Ausserdem glaube ich nicht, das heute noch ein FA so eine weiteres einen T4 zum SOKFZ Womo umschlüsselt ( Egal was der TÜV sagt und schreibt )
Gast am 30 Aug 2005 14:22:28 doppelt.. Server ist arg lahm z.zt.
zwerggwion am 30 Aug 2005 14:48:38 Servus Michael,
aber wenn das mit der WoMo-Besteuerung ja nu eh' wechfällt, und ich sowieso Hubraum-Steuer zahlen muss, ist's ja keine Steuerhinterziehung mehr... Weil dann zahle ich eh' genauso viel Steuern. Fällt dann denn eigentlich der Versicherungsschutz wech? Wenn ich die Einrichtung ausbaue und eine Bank rein... 5 Sitze könnten ja eingetragen sein (Die Richtung steht ja nicht im Schein, oder?) Und braucht's für WoMo-Zulassung generell eine Auflastung? Oder kann ich auch ein 2700 kg-Auto als WoMo zulassen? (Dann sowieso mit Hubraumsteuer). Um halt den günstigeren Versicherungsbeitrag mit zu nehmen...
,
Thomas
Gast am 30 Aug 2005 14:56:23 Soweit dein Fahrzeug ein zGg bis zu 2,8 to hat, spielt die Kfz-Steuer keine Rolle, da auf jeden Fall die Besteuerung nach Hubraum erfolgt.
Bzgl. der versicherungsrechtlichen Fragen - mal WoMo und mal PKW - würde ich erstmal einen Versicherungsvergleich anstellen. Wieviel spart das WoMo tatsächlich gegenüber dem PKW und wie steht diese Einsparung im Verhältnis zu den Kosten (TÜV u.ä.).
Außerdem kann bei dieser Gelegenheit gleich mit dem Versciherungsvertreter des Vertrauens geklärt werden, wie die Versciherung zu der Frage "mal WoMo, mal PKW" steht.
zwerggwion am 30 Aug 2005 15:31:01 Hallöle,
hab' das grad' mal mit ein paar Versicherungen im Netz durchgeclickt... Da können schon 300-400 EUR drin sitzen... Macht sich also schon bemerkbar. Im Zweifelsfall muss ich halt die Sitzbank in den Ausbau integrieren... Dann sind's 5 richtig zugelassene Sitze. Dann kann keiner mehr meckern... Vielleicht sind die dann bei Nichtgebrauch demontierbar, oder so... Nur zum Tüv kommt alles rein. Und es kann mir ja keiner verbieten, mit einem WoMo in Skiurlaub zu fahren und den freien Raum (Durchgänge, etc.) Als Laderäume zu nutzen...
Thomas
anser am 30 Aug 2005 16:34:15 Es gibt nur einige Auflagen die erfüllt sein müssen, damit das Fahrzeug als WOMO zugelassen werden kann. Da solltest du dich vorher mal erkundigen. Soweit ich weiß müssen Bett, Schrank und Kochgelegenheit vorhanden sein.
Schau mal hier:
--> Link
zwerggwion am 30 Aug 2005 18:03:55 *grmpf* Also die Spüle mit Frisch- und Abwasser kann man echt vergessen... Sitz- und Schlafgelegenheit, ok. Tisch kriegen wir auch unter. Stauraum, klar, braucht man ja. Ob der innen 1,70 hat glaub' ich nicht, weil der hat außen 1,98 (Wichtig auf Fähren) und der innere Boden ist nicht nur 28 cm über Asphalt und die Decke hat ja auch noch eine Höhe... So, kick it...
Thomas
jonathan am 30 Aug 2005 19:24:58 Hallo,
betr. Versicherung: Hier gehts nach den Schlüsselzahlen zu Hersteller und Aufbau. Ohne Tüv-Abnahme als SoKfz Wohnmobil wirds auch nichts mit der WoMo -Versicherung ! Aber: Wer z.B. in einer hohen sfr-Klasse fährt und nur 30 % Prämie zahlt, ist oftmals mit der PKW-Zulassung eh besser dran.
Innenhöhe beim T4 mit Normaldach 139 cm. Wie wärs mit nem Klappdach-da hat man Stehhöhe und kann auch noch 2 Betten integrieren.
Fahrzeughöhe bleibt auch mit Schlafdach unter 2 mtr.
Werner
zwerggwion am 31 Aug 2005 09:00:57 Also Klappdach macht bei Reimo auch als "Superflach" 6 cm. Da müsste ich ihn noch 40 mm tieferlegen, dann passts... Neee. Außerdem kost das mit Bett 2k5 €. Also wir sehen das eher als festes Zelt und da kanns auch 1,39 Stehhöhe haben... Bei 30 % bin ich zwar noch nicht, aber das können wir wohl irgendwie erträglich machen. Je mehr ich hier lese und drüber nachdenke, werde ich das Auto wohl als PKW lassen...
Thomas
ang-h am 03 Sep 2005 11:04:52 anser: Es gibt nur einige Auflagen die erfüllt sein müssen, damit das Fahrzeug als WOMO zugelassen werden kann. Da solltest du dich vorher mal erkundigen. Soweit ich weiß müssen Bett, Schrank und Kochgelegenheit vorhanden sein. Schau mal hier: --> Link
Oder da: --> Link
Möglicherweise klappt der Link nicht und muss deshalb außerhalb des Forums geladen werden.
zwerggwion am 05 Sep 2005 09:21:40 Hallöle,
ja, das hatte ich auch schon gelesen... Ich denke, das wird dann nix mit WoMo-Zulassung, da wir's ja auch mal als PKW benutzen wollen. Danke für Eure Hilfe.
Thomas
|
|