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Schild (... Bürgerstreich ) 1, 2


gary32 am 21 Aug 2012 18:27:55

Hallo,

in F. werden immer mehr von diesen ominösen Schilder aufgestellt:



gary32

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 21 Aug 2012 18:40:57

Hallo Gary,

solche immer öfter auftauchenden Schilder sieht oft bei
zu engen Straßen,
zu engen Kurven,
an zu schönen Plätzen
mit zu vielen Wohnmobilen :D

al am 21 Aug 2012 18:41:28

für diese schilder gibt es im baustoffhandel so geräte zum nachträglichen lösen..... :twisted:

Anzeige vom Forum


Gast am 21 Aug 2012 18:44:07

Die Verantwortlichen für solche Schilder sind nicht die Aufsteller, sondern höchstwahrscheinlich andere....

gary32 am 21 Aug 2012 19:04:11

Freetec 598 hat geschrieben:Hallo Gary,

solche immer öfter auftauchenden Schilder sieht oft bei
zu engen Straßen,
zu engen Kurven,
an zu schönen Plätzen
mit zu vielen Wohnmobilen :D


hallo,

nein... hier werden gezielt Womo´s der Durchgang verwehrt,
Busse, LKW´s betrifft es ja nicht.

Es riecht nach "Diskriminierung" ( Zitat von Franzosen...) weil einWohnmobil bis 3,5 to ein M1 Fahrzeug, wie ein PKW eingestuft ist.

Auch das Aufstellen von " Teppichstangen " an Parkplätze ist eine Willkür von örtlichen Bürgermeistern.
Einige Städte mussten diese bereits entfernen, wurden durch entsprechende " legale " Hinweisschilder ersetzt.

,

gary32

Gast am 21 Aug 2012 20:01:24

Es riecht nach "Diskriminierung" ( Zitat von Franzosen...) weil einWohnmobil bis 3,5 to ein M1 Fahrzeug, wie ein PKW eingestuft ist.

Ich bin immer Vorsichtig bei diesen Schildern , weil es "Eindeutig " Camping Cars bestrifft :roll:

Naja -> ich dürfte durch (3,5 to ) aber dem sieht man es nicht an und könnte auch als 4,2 to durchgehen :?: :?: :?:
Wie sieht es die Police Muncipiale :?:

km99 am 21 Aug 2012 21:20:19

meier923 hat geschrieben:Naja -> ich dürfte durch (3,5 to )
Warum, Carsten? da steht nix von Campingcars über 3,5t. ;)


Klaus

fantom am 22 Aug 2012 09:42:07

Evtl. sollte man über eine Geschwindigkeitsbeschränkung für ausländische Kfz auf deutschen Autobahnen in Erwägung ziehen. Oder nur für Renaults. Oder Fahrer über/unter 50 Jahren. :?
Nun, wo so ein Schild steht, hat es wohl Rechtskraft und ist zu beachten, bis es wieder abgebaut wird.
Gerade von den Franzosen hätte ich da anderes erwartet, waren die es nicht mit Egalite, Liberte und so weiter?
Frank

al am 22 Aug 2012 10:22:27

ich kenne einige strasse in der normandie, wo dieser schilder stehen und wie ich finde auch zu recht. diese strassen sind teilweise sehr steil, zudem eng, bzw. stehen autos am strassenrand (zum parken). es wäre dort kein durchkommen für gegenverkehr, falls ein Womo diese strasse nutzen sollte.
ebenfalls auf engen und sehr kurvenreichen strecken schon gesehen. wir sind trotzdem durch und uns kam ein TI entgegen. beide mussten wir die spiegel einklappen und mit der beifahrerseite ins dichtbewachsene grün und dann im langsamen schritttempo aneinander vorbei. beide fahrzeuge verursachten auf ihrer seite einen rückstau. hätte ich keinen kawa, sondern einen yoghurtbecher, wäre da nichts mehr gegangen!!

al am 22 Aug 2012 10:24:04

oder in einigen historischen orten. da kommt man dann nicht mehr um die ecke. warum keine lkw-sperre? da standen schon am ortseingang die schilder mit 3,5 t. bzw, es wurden umgehungsstrassen für lkw angezeigt.

gary32 am 22 Aug 2012 11:40:01

hallo,

in Süd Frankreich gibt es in einigen Orte, Halteverbots Schilder, die sich nur auf Wohnmobile beziehen.
Dort sollte man auch keinen Cent ausgeben...

A+

gary32

al am 22 Aug 2012 12:02:00

wo ich nicht halten kann, kann ich auch nix ausgeben!
(aus dem noch nicht geschriebenen grundgesetz der womo-fahrer)

womokiter am 23 Aug 2012 21:01:24

Ich denke überall wo auch die Müllabfuhr durchkommt, kommt man auch mit dem Wohnmobil durch.
Sollte aber jeder selber wissen ob er die Schilder beachtet oder nicht.

Wenn es nicht gerade Hochsaison oder Wochende ist, riskiere ich die Durchfahrt. Aber auch nur dort, wo ich weiss wo es langgeht.

al am 23 Aug 2012 21:24:05

und dann steht da ein flic, der partout kein deutsch kann, nur regionalen dialekt redet und dir ne kralle ans rad verpasst....
schönen urlaub noch!

Gast am 24 Aug 2012 06:13:45

km99 hat geschrieben:
meier923 hat geschrieben:Naja -> ich dürfte durch (3,5 to )
Warum, Carsten? da steht nix von Campingcars über 3,5t. ;)


Klaus

naja :roll: ->
weil einWohnmobil bis 3,5 to ein M1 Fahrzeug, wie ein PKW eingestuft ist.

und weil ich es nicht riskieren möchte zu bezahlen , halte ich mich dran .

RaiWo am 24 Aug 2012 08:58:30

Guude!
Das Schild betrifft ALLE Wohnmobile, egal wie schwer! Und sich mit einem franz. Polizisten anzulegen? Da kann ich nur abraten.
CU
Vutschko

will49 am 24 Aug 2012 14:06:27

8) immer cool bleiben, auch hier in D , aber auch in irland + schottland, england gibt es eine lobby von CP betreibern, die den bürgermeister, stadtrat u.a. gut kennen + schwupp ist plötzlich NO OVERNIGHT PARKING
entstanden. und so wird es auch in france sein.

so wie es in D durch die nutzung/nichtnutzung durch uns ganz klar geregelt wird. keine Ü kein verzehr, keine einnahmen , so werden auch dort die communen es lernen .

allerdings schreibe ich dann auch hinterher (manchmal) diese communen an + informiere darüber . was die damit machen ? egal. :roll: :roll:


will

Christel am 24 Aug 2012 20:20:21

Wir haben
uns mal lange mit einem französische Camper unterhalten.
Er schimpfte gerade mächtig über die Zerstörung seines Campigplatzes durch eine Sintigruppe. Schuld daran ist ein Satz in der französischen Verfassung. Sie gibt seid damals dem normalen Bürger auch das Recht sich dort aufzuhalten wo er will. Also dürfen dies auch das auch alle Camper und Sintis und Romas. Arme Gemeinden müssen die herumreisenden Gruppen auf die gemeindeeigenen Campingplätze lassen. Reichere Gemeinden kaufen sich das sehr teure Recht vom Staat Schilder aufstellen zu dürfen "Camping interdite" mit dem Zusatz, dass die Gemeinde Camping regelt. d. h. die Gemeinde hat für Durchreisende einen Platz eingerichtet mit Wasser und Strom, den die Sintis, Romas oder sonstige Camper jetzt nehmen müssen. Wir dürften da auch kostenfrei stehen. Auf den Municipalplatz kostenlos dürfen sie jetzt nicht gehen. Man darf keinen eigenen freien Platz in diesem Ort suchen. Oft sind die Plätze von der Gemeinde sehr ungünstig gelegen im Industriegebiet oder an lauter Strasse. Vielleicht ist dann der Aufenthalt nicht so lange?
Clevere Gemeinden versuchen jetzt mit dem Recht, den Verkehr zu regeln, Verkehrsschilder aufzustellen, die die Durchfahrt verhindern sollen, weils irgendwo eine scharfe Kurve oder so was gibt. Einfache Balken an bestimmten Plätzen beeinträchtigen das Gesetz auch nicht.


Christel

gary32 am 25 Aug 2012 11:09:22

Christel hat geschrieben:Wir haben
uns mal lange mit einem französische Camper unterhalten.
Er schimpfte gerade mächtig über die Zerstörung seines Campigplatzes durch eine Sintigruppe. Schuld daran ist ein Satz in der französischen Verfassung. Sie gibt seid damals dem normalen Bürger auch das Recht sich dort aufzuhalten wo er will. Also dürfen dies auch das auch alle Camper und Sintis und Romas. Arme Gemeinden müssen die herumreisenden Gruppen auf die gemeindeeigenen Campingplätze lassen. Reichere Gemeinden kaufen sich das sehr teure Recht vom Staat Schilder aufstellen zu dürfen "Camping interdite" mit dem Zusatz, dass die Gemeinde Camping regelt. d. h. die Gemeinde hat für Durchreisende einen Platz eingerichtet mit Wasser und Strom, den die Sintis, Romas oder sonstige Camper jetzt nehmen müssen. Wir dürften da auch kostenfrei stehen. Auf den Municipalplatz kostenlos dürfen sie jetzt nicht gehen. Man darf keinen eigenen freien Platz in diesem Ort suchen. Oft sind die Plätze von der Gemeinde sehr ungünstig gelegen im Industriegebiet oder an lauter Strasse. Vielleicht ist dann der Aufenthalt nicht so lange?
Clevere Gemeinden versuchen jetzt mit dem Recht, den Verkehr zu regeln, Verkehrsschilder aufzustellen, die die Durchfahrt verhindern sollen, weils irgendwo eine scharfe Kurve oder so was gibt. Einfache Balken an bestimmten Plätzen beeinträchtigen das Gesetz auch nicht.


Christel


Hallo,

ein französisches Gesetz von 1979 hat den Begriff " Gens du Voyage " ( Fahrendes Volk ) eingeführt und meidet damit die davor namentliche Bezeichnungen wie:
Tzigane, Gitans, Sintés, Manouche, Romanichel, also ethnische Gruppen die keinen festen Wohnsitz in Frankreich haben, aber dort leben.

Die Gemeinden über 5000 Einwohner können in die Pflicht genommen werden, einen Platz zum zeitlichen Verbleib zur Verfügung zu stellen.
An diesen Ortschaften ist meist am Ortseingang ein Hinweisschild aufgestellt, dass darauf hinweist so wie :
"Stationnement réglementé, s´adresser a la Mairie "

,

gary32

Gast am 25 Aug 2012 11:20:46

Eigentlich ist es doch ganz einfach:
Will man mich nicht, fahre ich halt weiter und lasse mein Geld wo anders liegen. Und ich denke, dass dies so manche Gemeinde langsam aber sicher auch erkennt.
So wie hier in DE ein SP nach dem anderen aus dem Boden schießt, so wird man das in Normalfall kaufkräftige Klientel der WoMo-Fahrer auch bald im Ausland erkennen. Zudem sind diese Reglementierungen fast nur in touristischen Hochburgen anzutreffen, die ich eh lieber meide.
Kommt Zeit, kommt Platz :D

GeoHeiner am 25 Aug 2012 12:48:29

raidy hat geschrieben:Eigentlich ist es doch ganz einfach:
Will man mich nicht, fahre ich halt weiter und lasse mein Geld wo anders liegen. Und ich denke, dass dies so manche Gemeinde langsam aber sicher auch erkennt.


Diese Meinung teile ich nur sehr eingeschränkt.

Vielfach kommen die Wohnmobilbesatzungen in Vollausstattung auf den Stellplatz. Will heißen: Paletten mit Dosenbier und andere Lebensmittel aus dem Supermarkt des Heimatortes sind dabei. Gekocht und gegessen wird im Womo. Wenn es hoch kommt, schlendert man durch den Ort und kauft sich eine Tüte Eis. Der Verpackungsmüll der mitgebrachten Waren türmt sich aber mit leeren Weinflaschen dekoriert auf dem Stellplatz. Das braucht keine Gemeinde.
Diese Beispiele gibt es leider auch.

Wenn Gemeindevertreter eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen müssen, was ein Womo-Stellplatz kostet und was er bringt, sollte eine Gewinn für die Gemeinde dabei herauskommen. Wenn nicht, dann kommen die besagten Schilder, logisch und verständlich.

Gast am 25 Aug 2012 12:52:58

Hallo Heiner,

ich habe doch auch geschrieben "so wird man das in Normalfall kaufkräftige Klientel der WoMo-Fahrer".
Irgendwo habe ich mal in einem Schreiben eines Städtetages gelesen, dass ein WoMo-Paar im Schnitt 80€ /Nacht liegen lässt.
Natürlich gibt es auch die "SP soll alles bieten, darf nichts kosten, alles andere bringe ich vom Aldi mit"-Fraktion. Aber das wird immer so sein und ist ja auch legal.

"...sollte eine Gewinn für die Gemeinde dabei herauskommen".
Stimmt schon, aber dann muss man eben alle indirekten Einnahmen ( Restaurants, Läden.....) mit einkalkulieren. Und ganz unterm Strich sollte dann ein positives Ergebnis raus kommen.

Lese mal das hier: --> Link
Da stehen tolle statistische Daten drin.

gary32 am 27 Aug 2012 18:56:13

Hallo,

noch Schilder die eindeutig sind.. :twisted: .( Charente Maritime )
keine Unterführung weit und breit:



gary32

al am 27 Aug 2012 19:43:19

man könnte es auch so interpretieren: eingeschränktes halteverbot für fahrzeuge unter 2m :twisted:

pittakens am 18 Sep 2012 14:33:01

womokiter hat geschrieben:Ich denke überall wo auch die Müllabfuhr durchkommt, kommt man auch mit dem Wohnmobil durch.
....


Pass op! Ich denke, dass nicht unbedingt überall die bei uns üblichen großen Müllabfuhr-Fahrzeuge rumkurven! 8)

gary32 am 16 Aug 2015 10:31:46

hallo,

noch Hinweise an Wohnmobilfahrer in einem Ort der Normandie ...:



Diese Schilder sind im Grunde illegal, weil das Verbot nur eine gezielte Gruppe von Verkehrsteilnehmern betrifft.
Einige Städte mussten diese Art von Verbotsschilder wieder entfernen..

A+

gary32

lwk am 17 Aug 2015 11:02:32

Ja, solche Schilder sind ganz eindeutig DISKRIMINIERUNG und verstoßen damit gegen das Grundgesetz, in F war da mal was mit Freiheit Gleichheit, Brüderlichkeit.

gary32 am 17 Sep 2015 13:38:47

hallo,

dies Schild ist eindeutig..



( P. am Cap bei Fermanville / Département Manche )

schorsche51 am 17 Sep 2015 18:18:56

Kein Problem mit dem Schild, ich darf stehen (Parken) und Übernacht stehen. Verboten sind Markise raus, Tisch und Stühle.

pippifax am 17 Sep 2015 19:03:13

Wenn ich im Urlaub bin, mache ich Urlaub und entspanne. Über irgendwelche Hinweisschilder ärgere ich mich sicher nicht. Ich befolge sie einfach und fahre entspannt weiter. Schöne Orte finden sich von alleine.

nuvamic am 17 Sep 2015 19:46:38

Meine erste Interpretation ohne groß nachzudenken - normale Weißware darf stehen, Spanier (oder Katalanen??) aber nicht :lol:

Aretousa am 17 Sep 2015 22:10:23

In Frankreich gibt es so viele wunderschöne Ecken und tolle Stellplätze, da fühle ich mich von vereinzelt aufgestellten Verbotsschildern nicht eingeschränkt.
In den vergangenen 6 Wochen sahen wir einige Durchfahrtsverbots- und Übernachtungsverbotsschilder in der Bretagne und der Normandie und jedes dieser Schilder war nicht willkürlich aufgestellt, sondern hatte seine Berechtigung. Das hat wirklich nichts mit Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand.
Das von Gary eingestellte Schild gefällt mir richtig gut. Da kann sich keiner drauf herausreden, die Sprache des Landes nicht zu verstehen. Manche Wohnmobil- und auch Autofahrer sind eben mit Piktogrammen besser bedient als mit geschriebenen Hinweisen.

gary32 am 21 Sep 2015 15:46:55

hallo,

in der Hafenstadt Barfleur ( Basse Normandie ) ist die Zufahrtsstrasse zum Hafen , nur für Wohnmobile, gesperrt worden. :twisted:

A+

gary32

xbmcg am 21 Sep 2015 16:15:44

gary32 hat geschrieben:noch Hinweise an Wohnmobilfahrer in einem Ort der Normandie ...:



Diese Schilder sind im Grunde illegal, weil das Verbot nur eine gezielte Gruppe von Verkehrsteilnehmern betrifft.


Vor allem sind die sinnlos. Wer fährt schon mit seinem WoMo durch die Wand?

gary32 am 21 Sep 2015 16:17:18

gary32 hat geschrieben:hallo,

in der Hafenstadt Barfleur ( Basse Normandie ) ist die Zufahrtsstrasse zum Hafen , nur für Wohnmobile, gesperrt worden. :twisted:

A+

gary32


Ergänzung:

Hinweis: Verbotsschild 267 mit " Campingcar "..

A+

gary32

xbmcg am 21 Sep 2015 16:20:41

gary32 hat geschrieben:hallo,

dies Schild ist eindeutig..



( P. am Cap bei Fermanville / Département Manche )


Aaah, jetzt sehe ich das, das soll eine Markise sein. Ich dachte erst, man darf sich nicht hinter Gelb-Schwarzen Schildern im Gelände verstecken
(in der Kurve oder so). Aber macht nichts, meine Markise ist auf der anderen Seite, richtet sich wohl gegen Engländer mit Rechtslenkung.

gary32 am 24 Sep 2015 13:39:37

Hallo,

der Bürgermeister von Barfleur hat auf die Kritik der " Diskriminierung ", der Zufahrt von Wohnmobile zum Hafen reagiert:
Er argumentiert dass seine Stadt die als " Un des beaux villages de France " eingestuft ist , seine vielen Besuchern sein schöner Hafen zeigen möchte, aber keine Austellung von Reisemobile...
Er weisst darauf hin dass es 3 Campingplätze und ein SP. für 30 Wohnmobile in seine Gemeinde gibt.

Das Durchfahrts-Verbot zum Hafen gelte nur für die Saison, also bis Oktober.

Die Reisemobile seien aber stets willkommen in Barfleur ( Basse Normandie )

A+

gary32

gary32 am 31 Okt 2015 11:35:42

hallo,

die Stadt Marseillan in Süd Frankreich hat ein Schild aufgestellt dass Fahrzeuge der Klasse M1 untersagt zu parken, also Fahrzeuge bis 8 Personen..

A+

gary32

gary32 am 31 Okt 2015 11:42:14

hallo,

hier das besagte Schild...



A+

gary32

anguilla am 01 Nov 2015 12:02:09

Auch wenn es nicht ganz zum Thema passt, aber nett zu den Womo-Fahrern ist das auch nicht:



Liebe
Wolfgang

Ganzalleinunterhalter am 01 Nov 2015 12:10:44

:) :) :) Da hatte wohl jemand ein Online Übsersetzungsprogramm über mehrere Sprachen hinweg verwendet :lol:

frajop am 01 Nov 2015 12:32:27

Habe zwar kein Bild, aber es passt zur orginellen Übersetzung:
Auf einem CP-Platz in Frankreich lag ein Werbeprospekt mit dem Hinweis auf ein 'Body Building Center'. Die Übersetzung war 'Körper Gebäude zentrieren' :D


Frank

gary32 am 04 Nov 2015 14:27:29

hallo,

was wenig bekannt ist und dürfte grosse Wohnmobile betreffen:
der Artikel R 417-13 besagt dass Wohnmobile / Wohnwagen mit oder ohne Anhänger, die eine Fläche von mehr als 20 m2 auf öffentliche Flächen beanspruchen, einen Strafbefehl von 135 € riskieren.
Man will damit das "Dauer Wohnen" auf öffentlichen Grund unterbinden.

A+

gary32

haroba am 04 Nov 2015 18:34:49

Moin!

da hab ich noch eine Übersetzungsvariante:



LG
Hartmut

gary32 am 08 Jun 2016 17:37:01

hallo,

ein Gericht hat entschieden dass Verbotsschilder für Reisemobile rechtens sind, weil diese Art von Fahrzeuge von den Abmessungen her sich von PKW´s unterscheiden und dienen auch als Schlafgelegenheit.
Die Stadt Damgan z. Bsp. hat Recht bekommen und die Kläger ( ein Reisemobil Interessen Gemeinschaft ) musste noch 1500 € an der Stadtverwaltung der Stadt zahlen.

A+

gary32

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