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Auf Treu und Glauben... 1, 2, 3


Gast am 04 Sep 2012 15:23:03

womofreak hat geschrieben:Guten Tag,

die Problematik mit dem Händler ist geklärt! Es gibt sie nicht!!!!!!!!! Falls ich keinen C-Schein machen will, wird das Fahrzeug ohne Wenn und Aber zurückgenommen!! Das wurde mir heute telefonisch versichert.
Hätte mich allerdings auch gewundert. Ich habe ja schon anfangs geschrieben, dass ich den Händler als seriös einstufe.
Also jetzt kauft im Moment nicht "A" eine Kuhe von "B", sondern umgekehrt.


Hans


Hallo Hans,
das freut mich für Dich !
Somit ist es ein fairer Händler und Du kannst Dein nächstes WOMO
sofern er denn auch ein für Dich passendes hat, auch bei ihm kaufen.

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

giovannibastanza am 04 Sep 2012 16:51:53

Womofreak, wenn du das Fahrzeug zurückgeben kannst , dann tue es.
Selbst wenn du dir überlegst den C zu machen , musst du davon ausgehen , der wird nicht geschenkt.
Einschl. Grundgebühr , Prüfgebühr Fahrstunden und noch anfallende Sonderfahrten wird der Spass je nach Landschaft in der Bundesrepublik nicht unter 2000 € ,wahrscheinlich aber mehr zu bekommen sein.
Die Theorie ist auch nicht einfach , denn man muss heute einige Technik z.B. Druckluftbremsen kennen und beherrschen. Je nach Lebensalter ist das schon eine Herausforderung. Dann kommt die ärztliche und augenärtzliche Untersucheung dazu und die alle 5 Jahre . Wirst du in 5 oder 10 Jahren noch diese Gesundheit wie Heute haben?
Mit dem Altersabbau haben da manche C Inhaber Probleme. Den Klasse B (früheren 3 ) kannst du ohne Gesundheitcheck fahren.
Ich will damit nur sagen :
So leicht , wie es früher war und wie es hingesagt wird, ist es leider nicht, dass muss sehr überlegt sein.
Giovanni.

tober am 04 Sep 2012 17:28:57

Um dem TE keine Angst zu machen - auch für seinen C1 (C1E) vom alten 3er - mit dem er ja fahren wollte - braucht er keine weitere Gesundheitsprüfung.

gruß tober

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bussi1256 am 04 Sep 2012 18:05:22

Hallo Hans,
freue mich für dich das es so schnell geklappt hat.
Natürlich regt man sich zuerst sehr auf, gottseidank regelt sich vieles nach dem ersten Gespäch mit dem Händler. Leider werden gute Händler immer seltener.
Wenn du möchtest kannst du uns ja evtl. das Womo u. den Händler nennen.
Immerhin hat er Werbung verdient, es ist ja nicht gesagt das er das Gewicht kannte.
Was haben wir durch dein Problem gelernt; bei abgelasteten Womos ist noch mehr auf das Gewicht zu achten.
Viel Spaß beim "neuen" suchen.
bussi

giovannibastanza am 04 Sep 2012 18:05:45

Hallo, tober, davon geht doch niemand aus , denn er hat sich doch Gedanken gemacht über die eingetragenen Anteile aus C1 , C1E und CE aus dem alten drei bis zu einer zul Gesamtmasse des Zuge von 12000Kg einen Klasse C zu machen.
Das Zugfahrzeug bleibt bei allem Wohlwollen für ihn bisher bei 7,5 t zGem.
Ich sehe da keine Angstmache , denn anscheinend kennt er die Fakten.
Giovanni.

RG Regalbau am 05 Sep 2012 11:14:11

Hallo,
ich bin auch im Besitz des alten 3 er.
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich weiterhin bis 7,5 t fahren, auch wenn ich ab meinem 50. Lebensjahr nicht die ärtzliche Untersuchung mache.
Nur die Erlaubnis mit Hänger bis 12 Tonnen zu fahren ginge dann verloren?

Gast am 05 Sep 2012 11:22:20

smeagol hat geschrieben:Hallo,
ich bin auch im Besitz des alten 3 er.
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich weiterhin bis 7,5 t fahren, auch wenn ich ab meinem 50. Lebensjahr nicht die ärtzliche Untersuchung mache.


... richtig, ist bei mir genauso.

tober am 05 Sep 2012 11:35:43

smeagol hat geschrieben:Nur die Erlaubnis mit Hänger bis 12 Tonnen zu fahren ginge dann verloren?


Normalerweise NEIN. Die 12t sind ja der C1E. Der sollte bei Dir wie bei mir auch unbefristet sein. Nur der CE79 mit dem man bis zu 18,5t fahren darf ist ab dem 50. Lebensjahr zu verlängern. Falls Du beim Umschreiben des alten 3er auf Kartenführerschein die 50 schon überschritten hast :roll: dürfte der aber eh nicht eingetragen sein.


gruß tober

womofreak am 05 Sep 2012 14:50:01

Guten 'Tag,

leichtes Unbehagen überkommt mich!!?! Nach nochmaligem Telefonat mit dem Händler werden nach wie vor freundliche Töne angeschlagen, aber nicht mehr mit dem erwähnten .."ohne Wenn und Aber". Mal sehen, wie es weiter geht. Melde mich wieder!.


Hans

brainless am 05 Sep 2012 15:18:19

Hallo Hans,

ich will noch nicht zum Anwalt raten, aber:

- Führe das nächste Gespräch persönlich vor Ort beim Händler,
- nimm einen Freund/guten Bekannten zu diesem Gespräch mit,
- notiere Dir unmittelbar im Gespräch getroffene Vereinbarungen - aber auch unüberbrückbare Differenzen,
- lies zum Ende des Gesprächs deine Notizen dem Händler vor und frage ihn, ob Du alles richtig notiert hast,
- versieh deine Notizen mit entsprechendem Hinweis, mit der Quittung deines Begleiters und mit Datum und Uhrzeit.

Sinn dieser Vorgehensweise ist einerseits, dem Gesprächspartner klar zu zeigen, daß die Zeit der unverbindlichen Gespräche vorbei ist und andererseits Fakten für eine eventuelle juristische Auseinandersetzung zu schaffen.
Sei gelassen und freundlich aber auch professionell mit klarem Ziel.
Nur dumme (und/oder unvorbereitete) Menschen lassen sich von Verkäufern abzocken: DU bist klug!

Viel Erfolg,


Volker :wink:

womofreak am 05 Sep 2012 15:34:57

Hallo Volker,

natürlich drohe ich nicht sofort mit dem Anwalt. Werde auch weiterhin freundlich sein zum Händler, er ist es ja auch. Irgendwie schwimmen ihm aber wohl die Felle weg. Er (der Händler) wollte sich heute bei mir noch einmal melden. Hoffentlich! Bevor ich mich überhaupt mit dem Händler auseinandergesetzt habe, wurde Rat beim Anwalt eingeholt. Sollte der gute Mann sich heute nicht mehr melden, dann bekommt er ein Fax von mir, freundlich aber unmißverständlich. Fax deshalb, weil ich darüber dann ein Protokoll habe. Das Fahrzeug wird morgen abgemeldet. Ausgeräumt ist es schon (schluchtz).

Wird schon alles gut gehen....!?!


Hans

brainless am 05 Sep 2012 15:48:34

Hi Hans,

hiermit hätte ich ein Problem:

......... dann bekommt er ein Fax von mir, freundlich aber unmißverständlich. Fax deshalb, weil ich darüber dann ein Protokoll habe.


Viele Gerichte lehnen Faxprotokolle - selbst mit integrierten Mitteilungskopien - als Beweismittel ab.
Wenn Du es tatsächlich dabei belassen willst, solltest Du einen Freund/Bekannten, unmittelbar nach Faxausgang, den Empfänger anrufen und sich telefonisch den Empfang dieses Faxes bestätigen lassen. Natürlich fertigt dein Freund/Bekannter sofort eine kurze Gesprächsnotiz darüber an.....mit Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners. 8)

Weil ich ein grunsätzlich optimistischer Mensch bin, hoffe ich für Dich, daß es ohne Juristerei gut ausgeht.
Da ich aber auch nicht grenzenlos realitätsfern bin, fürchte ich, daß eine Einigung so schnell nicht passieren wird - es sei denn, der Verkäufer ist sehr, sehr klug,


Volker :wink:

ebi1 am 05 Sep 2012 15:55:40

Kein Gericht lehnt Faxprotokolle ab, das mal vorweg. Empfangende Faxe bestätigen den Erhalt und der ist nun wieder rechtsgültig.

Nun zum grundlegenden Thema. Hab vor 2 Jahren auch so ein Teil gekauft. Als ich auf die Waage bin, war das Fahrzeug sogar noch ne Tonne schwerer. Hab die Wandlung des Kaufvertrages durchgeführt, ist auch kein Problem gewesen, weil die Rechtslage eindeutig war.

Typen, die überladen herum fahren, berufen sich immer darauf, dass sie nie kontrolliert wurden. Bau mal überladen einen Scheiss im Straßenverkehr, dann mal viel Vergnügen. Die Versicherung redet sich auf der Stelle damit aus der Pflicht, dass Du überhaupt nicht hättest fahren dürfen. Dann haftest Du privat und, sollte es Personenschaden geben, kannst Du Dich bei der Aktion ruinieren.

Und noch was zum Thema "Mangel": ein zu schweres Fahrzeug ist kein Mangel. Es wurde Dir unter falschen Informationen verkauft, das ist Betrug. Du konnets Dich auf die Dir gegebenen Informationen verlassen. Der, der sie gibt, steht dafür gerade, dass sie stimmen.

brainless am 05 Sep 2012 16:03:23

Tja ebi1,

entweder Du hast meinen Post nicht gelesen oder weißt es nicht besser:
Wenn nur das Abgangsfax des Senders und das zugehörige Senderprotokoll vorliegen, hat das nicht unbedingt Beweiskraft vor Gericht.
Liegt das ausgedruckte Fax des Empfängers vor, ist die Lage schon anders - aber immer noch nicht einwandfrei.

Deine Einschätzung der Pflichten eines Haftpflichtversicherers bei Wohnmobilen im Leistungsfall ist recht krude. Anscheinend kennst Du die allgemein vorherrschenden Bestimmungen bei "fahrlässigem" / "grob fahrlässigem" oder "vorsätzlichen" Handeln auch nicht.


Volker :wink:

giovannibastanza am 05 Sep 2012 16:24:38

smeagol, hennes ,tober,
aus dem Besitzstand aus der alten Klasse 3 habt ihr immer die Klasse B bis 7,5 t, und Anhänger bis 7,5 t zul. Gesamtmasse begrenzt auf drei Achsen des Zuges .
Da aber durch Umschreibung die Klasse B der Anhänger auf 750 kg oder auf das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges begrenzt wird , kann es auch zu einer sehr indifferenten Höhe des Zuggewichtes Kommen.
Deshalb wird das ZUggewicht auf 12000 kg begrenzt.
In diesen Fällen ( wieder aus dem Besitzstand) braucht der frühere Klasse 3 und jetzige B/BE keine Gesundheitsprüfung.
Unbenommen ist natürlich , wenn jemand gesundheitliche Risiken bemerkt ,darf er nicht mehr fahren , bzw, sich in ärztliche Behandlung begeben.
Ich hoffe , das habe ich verständlich ausgedrückt.
Giovanni.

tober am 05 Sep 2012 16:57:23

giovannibastanza hat geschrieben:smeagol, hennes ,tober,
aus dem Besitzstand aus der alten Klasse 3 habt ihr immer die Klasse B bis 7,5 t, und Anhänger bis 7,5 t zul. Gesamtmasse begrenzt auf drei Achsen des Zuges .
Da aber durch Umschreibung die Klasse B der Anhänger auf 750 kg oder auf das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges begrenzt wird , kann es auch zu einer sehr indifferenten Höhe des Zuggewichtes Kommen.
Deshalb wird das ZUggewicht auf 12000 kg begrenzt.
In diesen Fällen ( wieder aus dem Besitzstand) braucht der frühere Klasse 3 und jetzige B/BE keine Gesundheitsprüfung.
Unbenommen ist natürlich , wenn jemand gesundheitliche Risiken bemerkt ,darf er nicht mehr fahren , bzw, sich in ärztliche Behandlung begeben.
Ich hoffe , das habe ich verständlich ausgedrückt.
Giovanni.


Sorry wenn ich es so deutlich sage - dieser Beitrag interessiert nicht weil er nichts zur sache tut. Meine ausführung dürfte richtig gewesen sein. Ich bin es allerdings leid ständig von einem notorischen "oberlehrer" auf so eine "unterschwellige " art und weise als nichtwisser dargesstellt zu werden. Dürfte auch für die anderen gelten.
Es gibt noch einen anderen Thread wo Du etliche User angemacht hast und nach feststellung das die anderen Recht hatte war nichts mehr zu hören. Keine entschuldigung oder zumindest - sorry, hab ich mich geirrt.
Ein paar Tage später hier wieder den Superschlauen Oberlehrer raushängeh lassen.
Wir wissen nun das Du -meiner persönlichen meinung nach - der Gott der Führerscheinklassen bist.

Sorry aber das musste jetzt raus.

womofreak am 20 Sep 2012 09:13:33

Moin zusammen,

so, Fahrzeug wurde am 18. 09.2012 abgeholt. Überführung durch eine Spedition mit roten Nummernschildern. Soll überprüft werden, ob ich mit dem Teil auch pfleglich umgegangen bin. Geld habe ich noch keines zurück. Den Brief habe ich aber noch.!

Mal sehen, wie es weiter geht.


Hans

dieter2 am 20 Sep 2012 10:42:58

womofreak hat geschrieben:Moin zusammen,

so, Fahrzeug wurde am 18. 09.2012 abgeholt. Überführung durch eine Spedition mit roten Nummernschildern. Soll überprüft werden, ob ich mit dem Teil auch pfleglich umgegangen bin. Geld habe ich noch keines zurück. Den Brief habe ich aber noch.!

Mal sehen, wie es weiter geht.


Hans


vielleicht währe es besser bei der Überprüfung selber anwesend zu sein :roll:

Dieter

womofreak am 27 Sep 2012 16:58:53

Moin zusammen!,

eine Odyssee ist zu ende!. Ich würde sagen, Schwein gehabt, dass einer der exklusivsten in Europa ansässigen Kompetenzzentren noch Geld reinbekommen hat. Alle Flöhe sind zu mir zurückgekommen.

Nochmals danke ich allen, die mir mit Rat zur Seite gestanden haben. Irgendwann werde ich die Story hier mal chronologisch aufführen.

Freundliche

Hans

Lancelot am 27 Sep 2012 17:40:44

Gratuliere .. :gut:

womofreak hat geschrieben:Irgendwann werde ich die Story hier mal chronologisch aufführen.


Warum nicht gleich ... :wink:

womofreak am 27 Sep 2012 18:48:18

Hallo Wolfgang,

warum nicht gleich??

Meine Nerven machen das noch nicht mit. Ich muß mich erst einmal erholen. Eines weiß ich aber: So werde ich auf jeden Fall kein Fahrzeug mehr zulegen.
Die tägliche Ungewissheit hat mich jeden Tag fertig gemacht. Immer wieder dieses Vertrösten auf den nächsten Tag, oder Versprechungen, die nie eingehalten wurden... und und und....

Bis dann!

Hans

Lancelot am 27 Sep 2012 18:52:43

womofreak hat geschrieben:Meine Nerven machen das noch nicht mit. Ich muß mich erst einmal erholen.


Hans, versteh ich doch .. :)

Wär aber "neugierig" ... wirst schon noch irgendwann Zeit finden ... :wink:

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