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Liebe Womogemeinde..,
am 20.August 2012 habe ich bei einem renomierten Wohnmobilhändler einen auf 7,449 t abgelastetes Wohnmobil gekauft. (Ross und Reiter möchte ich hier noch nicht nennen, da ich mich erst rechtlich schlau machen muss) Dieses Wohnmobil hatte heute 170l Frischwasser im Tank, eine Person mit ca. 70 kg war auch an Bord sowie Betten, Decken und sonstiger Kleinkram. Basisfahrzeug: TGL 8.220 = MAN. Ich besitze die alte Führerscheinklasse III. Nun kommt´s: Bin heute zufällig auf eine geeichte Waage bei einer Raiffeisenwarengenossenschaft gefahren und mußte mit Erschrecken feststellen, dass das Fahrzeug 8.180 kg wog!! Das heißt, dass das Fahrzeug bereits leer vollkommen überladen ist, geschweige denn, ich darf das Fahrzeug ja garnicht mehr mit meinem Führerschein bewegen. Was meint ihr, kann ich das Fahrzeug noch durch Wandlung zurückgeben? Der Händler hat mich auf diesen Mangel nicht hingewiesen!! Möglicherweise wußte er nicht mal, dass das Fahrzeug zu schwer ist. Trotzdem hat er mir das Fahrzeug verkauft - nicht im Kundenauftrag. Hier müßte dann doch die Gewährleistung greifen, oder?? Weitere Frage: Wie konnte das Fahrzeug durch den TÜV kommen? Nächste Hauptuntersuchung ist im Dezember 2013. Was ist hier zu tun? Auf Eure Antworten bin ich gespannt!! Freundliche Hans
Wie oft wurde dein Fahrzeug schon beim Tüv gewogen? Bei mir noch nie. :wink: Wenn ich einem 8,6 tonner 1100kg für die Ablastung klaue, bleiben statt 1300kg nur noch 200kg an Zuladung übrig. So als Beispiel. :roll: Hallo Thomas,
genau, kann ich auch nachvollziehen. Nur, wenn dieses Fahrzeug als Wohnmobil aufgebaut ist, gehe ich davon aus, dass zumindest 2 Personen (obwohl für 5 Personen zugelassen) ausreichend Sprit, Wasser und was man sonst so zumindest "unbedingt" braucht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegt werden darf. Hans ....ein bekanntes problem der MAN-womos.... männertraum ohne zuladung.... ich würde ein vernünftiges gespräch mit dem händler führen, man muß ja nicht gleich gerichtlich drohen... man findet bestimmt gemeinsam eine lösung. gruß jako. Drum prüfe wer sich länger bindet, ob sich nicht vorher eine Waage findet. :D
Leider hast du den Fehler #1 gemacht und das WoMo nicht vor dem Kauf gewogen. Aber ich schließe mich meinem Vorredner an: Bespreche es ganz ohne Drohgebärde zuerst in Ruhe mit dem Händler. Vielleicht findet ihr eine vernünftige Lösung. Hallo,
Da das Womo über 3,5 t hat gibt es auch nur 12 monate tüv, aus diesem kann es eigentlich nicht sein, dass das womo tüv bis 12/2013 das kann teuer werden!
Fahrzeug über die übliche Toleranz von 3% beladen Fahrzeug bleibt normalerweise stehen und darf nicht weiterfahren dazu kommt für Dich fahren ohne gültige Fahrerlaubnis!! ich fürchte das Fzg. lässt sich nur auf dem Papier ablasten (war wohl der Grund damit es mit dem alten 3er Führerschein bewegt werden durfte) bleiben also nur zwei Möglichkeiten -LKW Führerschein machen -schauen dass Du aus der Nummer wieder rauskommst d.h. Dir wurde etwas verkauft das so nicht stimmt wie in den Papieren eingetragen ist Man müsste also den ermitteln der die Ablastung vorgenommen hat Der muss den Nachweis führen dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ablastung eben diese 7,49999999 to gewogen hat incl. des Fahrers der normalerweise mit 75 kg zu Buche schlägt. Falls der Verkäufer halbwegs seriös ist wird er das Womo zurücknehmen ansonsten gibt es ja noch die Bild-Zeitung oder im Fernsehen die Sendung "Markt" etc. dann kann er seinen Laden dicht machen!! ich denke er wird es zurücknehmen wird aber beim Verkauf immer wieder diese Probleme bekommen... es sei denn er verkauft es an einen Brummi- Fahrer Alternativ kann er Dir den LKW Führerschein bezahlen!!! hapf :wink: Auch wenn es dein Wohnmobil nicht legalisiert.
Du fährst wenigstens ein Fahrzeug, was nicht so im Blickfeld der wiegenden Ferienpolizei steht. Und technisch tut es dem Fahrzeug nix. So ist es nur dein Gewissen, was du ins Reine bringen musst. Mit Lasterlizenz oder dem ignorieren der Illegalität.....
Stimmt natürlich nicht. Dieter @haballes
so sehe ich das nicht!!! die Franzosen wiegen alles! bis hin zum LKW mit so einem Womo fährst Du doch nicht entspannt in den Urlaub wie gesagt entweder Brummilizenz oder raus aus der Nummer hapf @dieter2
da bin ich mir nicht sicher!?!? das ist dasselbe wie wenn man einen 40 Tonner auf dem Papier ablastet auf 7,49 to und sagt dafür habe ich ja den Führerschein!! wer ist dann dran??? der Fahrer oder derjenige der abgelastet hat? dann ist es in diesem Fall genau so oder? hapf
Hallo Hans, hast du ja schon geschrieben....."auf Treu und Glauben" :eek: Seit ein paar Jahren gibt es neue Gesetzestexte die es verlangen, die Gewichte im fahrbaren Zustand oder so zu benennen. Ab wann das gilt, ob gebrauchte Fahrzeuge, ab welchem Bauj. usw. davon betroffen sind, weiß ich nicht. @reiler, Fahrzeuge bis 7,5t müssen bis 6Jahre alle 24 Monate zum Tüv, danach jährlich. An alle...
vielen Dank für die differenzierten Antworten.. trotzdem glaube ich, dass der Händler sich irgendwie rausreden wird. Nach dem Motto: A kauft von B eine Kuh, wer hat Recht? Hans NeNe Hans das wird er nicht!
er soll Dir mal beweisen dass das Womo ohne Wasser,Bettwäsche etc. unter 7,5 to wiegt...so wie es in den Papieren steht. das wird er nicht schaffen!!!!
Sorry aber diese Antwort halte ich für nicht zielführend, oder gar gefährlich und im Falle eines Unfalles für grob fahrlässig!
Entscheidend für den Führerschein ist allein als was das Auto zugelassen ist. Alles Andere ist halt eine Überladung und kostet entsprechend. Dieter Hi Hans,
ich hätte das Fzg. vor dem Kauf wahrscheinlich auch nicht gewogen, aber vom Verkäufer das echte Leergewicht haben wollen. Immer! Weil das (bzw. die mögliche Zuladung) einer der wesentlichsten Punkte darstellt, die immer wieder nicht passen. Es sind schon Käufe meinerseits daran gescheitert. Was nun? Ich bin kein Recht?perte, würde ab wie folgt vorgehen: 1. Sofort Verkäufer anzufen und nett aber eindeutig und konsequent um Rückgabe (= Wandlung?) bitten. Aus meiner Sicht ist das eindeutig kein Fzg., welches im Sinne des gewünschten Einsatzes geeignet ist. Eine Auflastung scheidet aus, weil erhebliche und unzumutbare Mehrkosten auftreten würden (LKW-Führerschein, Maut, ggf. Steuer, Versicherung, TÜV, Fahrverbote, ...) 2. Wenn das keinen Erfolg bringt oder sich auch nur kurzfristigst verzögert (Verkäufer will überlegen, zZ. im Urlaub, muss gleich seine kranke Oma in Spanien besuchen, ...): sofort einen Anwalt kontaktieren. Ggf. vorher in den ADAC eintreten, dann hat man nmE. eine Beratung beim Advokaten frei (ggf. vorher klären!) Alle anderen Diskussionen sind in meinen Augen Zeitvergeudung und bei Zeitverlust erhöht sich das Risiko. Viel Glück! Guude!
Das wird mit dir heimgehen! Ich hatte auch das Problem. Aber da ich Als Wehrpflichtiger als Kraftfahrer eingesetzt war, ist der FS kein Problem. Aber nun mal zum ersten Satz:normalerweise schaut man doch erst in den Katalog, um sich sein Traumfahrzeug anzusehen, oder? Mein Hersteller hat dann dort die technischen Daten aufgeführt. Dort steht dann das Höchstzulässige Gewicht 7490/8800 und die Zuladungsmöglichkeit mit ca. 350/1300 kg. Leergewicht bei Ablieferung war bei uns z.B. 7150 kg bei 8,3 m Länge Da zum Leergewicht ja noch einiges dazu kommt, kann sich jeder ausrechnen, dass das mit 7,5 t nicht langt! Das wird dann der Grund sein, dass rechtlich kein Erfolg zu erzielen sein wird. Aber mal ehrlich: so ein Fahrzeug kostet so viel Geld, da dürfte der FS doch kein Problem sein? Und die ärtzlichen Untersuchungen sind auch kein Problem.mich habe das jetzt schon drei Mal gemacht. Wobei ich davon ausgehe, wenn ich die Untersuchungen nicht mehr bestehe, dann kann ich auch keinen PKW mehr fahren kann. CU Vutschko Hallo,
da kommt mir gerade in den Sinn: ""...Ich besitze die alte Führerscheinklasse III. """ Von wann ist der Schein? Durch Umtausch auf den EU Schein darf ich jetzt bis 12 Tonnen fahren. Den CE bis 15 Tonnen hätte ich durch Gesundheitsprüfung ab dem 50. Geb. erhalten können. Ich weis jetzt aber nicht , ob es mit dem alten III weitere Einschränkungen gab, so dass Du doch nur bis 7,5 t fahren darfst. Jürgen
mit dem alten 3er durfte/darf man schon immer nur Fahrzeuge bis 7,5t fahren.
Hallo Hans, hier hat jemand etwas zu dem Thema geschrieben, der weiß, von was er redet: --> Link
@thomas56 und @trecke, eigentlich habt Ihr beide Recht. Man darf mit dem "alten 3er oder heute "B+C1" nur 7,5 t zGG fahren. Die eingetragenen 12000 im EU -Führerschein besagen, entgegen der Regelung des alten 3er, dass das Zuggesamtgewicht ( also das Fahren mit Hänger ) auf 12 t begrenzt ist. Beim alten 3er oder auch jetzt, mit ärztlichem+ augenärztlichem Gutachten, durfte man ein Zuggesamtgewicht von ca. 19 t erreichen. Ab Erreichen der Altersgrenze 50 Jahre ist dann alle 5 Jahre ein Kombigutachten also Allgemeinmedizin und Augenarzt notwendig, um dieses Zuggesamtgewicht zu behalten. Wer´s denn braucht... Hallo Freetec 598,
es ist schon sehr auffallend, das du ständig einen Link von diesem Anwalt hier einbringst. Der Gesetzgeber hat bis 3,5T.bis 7,5T und über 7,5T als Maß für den Führerschein genommen. Die Wohnmobilhersteller weissen auch in ihren Prospekten ganz deutlich darauf hin, deshalb muß man sich auch darauf verlassen können. 700 Kg sind zu viel und das mußt du dem Händler per Einschreiben mitteilen. Die Wandlung ist dann noch leichter, sollte der Händler selbst abgelastet haben. Wenn die Polizei dich mal wiegt, kannst du dich nicht auf den Kaufvertrag berufen. Es ist ein verdeckter Mangel, also muß er ihn zurück nehmen, da du dieses Fahrzeug nicht fahren darfst. bussi
Ich kann den "verdeckten" Mangel leider nicht wirklich erkennen, da das Gesamtgewicht ja im Brief steht. Ich weiß auch nicht, ob der Händler die FS-Klasse seines Kunden abfragen oder prüfen muss? Aber hier geht es um Rechtsprechung. Und ich gebe zu, dass ich weder Anwalt noch Richter bin und daher nicht beurteilen kann, wer im Recht ist. Wenn ihr das könnt, dann Hut ab!
absolut richtig :!: Ich hatte es auch so in Erinnerung und war mir nicht ganz sicher ob ich es hier anbringen soll -> jetzt ist es ja bestätigt ... Das neue Führerscheingesetz ist eh undurchsichtig genug .. Hier gelten verschiedene Gesetzmässigkeiten (ich habe alle Klassen) Deshalb haben die ua. auch diese 5 Module für BK eingeführt , so das ach alle "Durchsehen " . :(
Ich seh 2 Möglichkeiten: 1. Dir gefällt das Auto - Du willst es behalten : dann mach die Ablastung rückgängig, mach den großen FS und freu Dich an einem rundrum tollen Fahrzeug ... vl kannst Du den Händler ja freundlich bewegen, einen Teil der anfallenden Kosten mitzutragen 8) 2. Du willst zurücktreten : mach das Auto "leer" und wiege nach DIN selber nach (geeichte Waage, Wiegeprotokoll). Wenn die Kiste wirklich "leer" bereits > 7,5 to wiegen sollte, wäre die Ablastung also unberechtigt zustande gekommen und damit eine wesentliche Eigenschaft (Deine bisherige FS-Klasse) nicht gewährleistet. Damit solltest Du gute Chancen haben :) Trotzdem würde ich es auch in dem Fall erstmal freundlich versuchen ....
@bussi im Gegensatz zu Dir glaube ich nicht klüger zu sein, wie ein Fachanwalt. Dessen tägliches Brot ist es, sich mit solchen Kunden und deren Problemen zu befassen, die oft erst auf Ratschläge von vermeintlich "wissenden Freunden" etc. mit Pseudowissen bzw. Halbwissen reingefallen sind, weil sie denen mehr geglaubt haben, als einem Fachanwalt und dann erst zu diesem gegangen sind, gehen mußten. Ich habe nur seine Internetseite sowie die vielen guten Tipps gelesen, die er bisher hier geschrieben hat und deshalb versuche ich auf diesem Weg, ihm meinen Dank dafür zu zeigen. Du fragst doch auch keinen Hilfsarbeiter, wie Du Dein Haus bauen sollst oder? Jeder hier im Forum weiß etwas, auch Du, auch ich, aber nur ein Anwalt, der sich tagtäglich mit der Materie befassen muß, befassen kann, weiß Genaues. Ich würde auch nicht zu einem Anwalt gehen, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat, wenn ich Probleme mit dem Verkehrsrecht hätte. Ich wünsche Dir immer sorgloses reisen mit Deinem WOMO, falls Du eines hast. Wenn Du aber mal ernsthafte Probleme haben solltest, die einen erheblichen Teil Deines Vermögens in Gefahr bringen könnten, dann empfehle ich Dir einen guten Anwalt und nicht Tipps von einem "guten Freund" der von der Sache nichts versteht! PS.: Ich kenne diesen Anwalt nur aus den Erfahrungen mehrerer mir persönlich bekannter User, die sich hier und auch am Telefon größtenteils sehr dankbar und positiv über ihn geäußert haben. Ich bin weder verwandt noch verschwägert mit ihm und habe auch noch nie eine Provision von ihm bekommen! Niemand wird gezwungen, meine Tipps bzw. meine Links in Anspruch zu nehmen. Es sollte nur ein Hinweis auf eine Möglichkeit der Hilfe sein. Nicht mehr und nicht weniger! Hab mal eben in Deinen Postings gesucht. Da wird Deine Abneigung gegen Anwälte deutlich. --> Link
unberechtigte Ablastung glaube ich nicht. Wenn aber nach der Ablastung noch zusätzliche 500Ah, Retarderbremse und automatische Hubstützanlage eingebaut wird, ist die Zuladung restlos hin. :D
Doch nur, weil auch Du ihn damals empfohlen hast: :D --> Link
Ein Kumpel hat einen Phoenix 9600 SG (Smart Garage) auf MAN, der auf 7,49 to vom Vorbesitzer abgelastet wurde. Der wog nach DIN "leer" 7.370 kg - OHNE Smart :!: (Frag mich, wie sowas zustande kommen kann :gruebel:) Jetzt isser wieder auf 8,8 to und ein sehr schönes und vernünftig zu beladendes Auto :) Guten Morgen,
nach einer schlaflosen Nacht sauge ich hier die verschiedenen Beiträge förmlich in mir auf. An Thomas: Tja, Hubstützen der Fa. Goldschmidt sind drin, 4 x 225 Ah Aufbaubatterien sind auch drin, was sind den Retardbremsen?? Wer allerdings diese oben genannten Teile eingebaut hat oder ob sie schon von Anfang an drin waren, kann ich nicht sagen. Werde aber alles morgen recherchieren. Hans PS: Bin schon lange Mitglied beim ADAC. Mal sehen, was die dazu sagen.
Wenn er so gewogen wurde ist doch alles rechtens. Klar darf damit kein Smart mehr transportiert werden.
"Rechtens" vl schon .. aber auch "richtig" ... :nein:
--> Link Sag mal welches Auto du gekauft hast. Einen ClouLiner 800?
Hallo Hans, es wäre schön, wenn Du uns hier über den weiteren Fortgang der Geschichte informieren könntest und wie sie ausgeht. Halolo Wolfgang, hallo Thomas,
...dann hat das Teil auch Redardbremsen - ich sage mal Motorbremsen, ok? ...das ist ein Volkner! Hans
Der Ablaster hatte es so gewollt. Wollte mal einen Hymer von 4,6 auf 3,2t (?) ablasten. Hätte von Merc u. von Hymer das ok bekommen, nur die hätten von 5 Sitzplätzen 3 gestrichen, deshalb habe ich es gelassen. :wink:
Motorbremse ist Motorbremse und Retarder ist Retarder, also zusätzlich. Welcher Volkner ist es?
"Volkner" mit 7,5 to :?: :eek: :eek: :eek: Die haben normalerweise ein Kampfgewicht von > 10 to ...
Trotzdem wurden die (wie auch immer) auf 7,49 abgelastet, sogar mit PKW-Garage. :wink: nee, das ist einer ohne Smart, ist auch nur 7,95m lang.
Hans ein silberner 800 Compact aus 12/2006? Hallo Freetec 598,
ich habe diesen Anwalt noch nie empfohlen, lese nochmals richtig. Hallo Hans, dein gewogenes Endgewicht hast du ja, jetzt mache dir eine Liste und ziehe mal das Gewicht von zwei Batterien ab, Hubstützen u.s.w.. Überlege welcher Zusatzeinbau du überhaupt brauchst. Wenn du immer noch deutlich über 7,5 T kommst, so fahre mit der Liste und Wiegeschein zum Händler. Ich bin mir sicher, ein guter Händler wird bei einem freundlichen Gespräch mit dir eine Lösung finden. Das du zur Zeit nicht gut schläfst, kann ich gut verstehen. bussi Hallo bussi,
ja, habe auch schon überlegt, was eventl. ausgebaut werden kann. 2 Batterien wären ja möglich, die Hubstützen wiegen je 20kg. Der Rest sind Tanks, Umformer, Keramiktoilette, Oyster, Klimaanlage dometic, Wärmetauscher... Also wenn ich die Batterien und die Stützen ausbaue, bleiben immer noch 300l Frischwasser, 300l Fäkalien, 250l Grauwasser, 200l Diesel = natürlich muß ich die Tanks nicht voll machen, nur irgendwie wurden doch diese Dimensionen bei dem Womo einkalkuliert. Wenn ich jetzt diverse Dinge ausbaue, habe ich ja nicht mehr das Fahrzeug, welches ich wollte! MAN pur kann ich überall fahren! Hans |
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