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Auf Treu und Glauben... - Wohnmobil Forum Seite 1
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Auf Treu und Glauben... 1, 2, 3


womofreak am 01 Sep 2012 20:25:45

Liebe Womogemeinde..,

am 20.August 2012 habe ich bei einem renomierten Wohnmobilhändler einen auf 7,449 t abgelastetes Wohnmobil gekauft. (Ross und Reiter möchte ich hier noch nicht nennen, da ich mich erst rechtlich schlau machen muss) Dieses Wohnmobil hatte heute 170l Frischwasser im Tank, eine Person mit ca. 70 kg war auch an Bord sowie Betten, Decken und sonstiger Kleinkram. Basisfahrzeug: TGL 8.220 = MAN. Ich besitze die alte Führerscheinklasse III. Nun kommt´s: Bin heute zufällig auf eine geeichte Waage bei einer Raiffeisenwarengenossenschaft gefahren und mußte mit Erschrecken feststellen, dass das Fahrzeug 8.180 kg wog!! Das heißt, dass das Fahrzeug bereits leer vollkommen überladen ist, geschweige denn, ich darf das Fahrzeug ja garnicht mehr mit meinem Führerschein bewegen.
Was meint ihr, kann ich das Fahrzeug noch durch Wandlung zurückgeben? Der Händler hat mich auf diesen Mangel nicht hingewiesen!! Möglicherweise wußte er nicht mal, dass das Fahrzeug zu schwer ist. Trotzdem hat er mir das Fahrzeug verkauft - nicht im Kundenauftrag. Hier müßte dann doch die Gewährleistung greifen, oder??
Weitere Frage: Wie konnte das Fahrzeug durch den TÜV kommen? Nächste Hauptuntersuchung ist im Dezember 2013.
Was ist hier zu tun?
Auf Eure Antworten bin ich gespannt!!

Freundliche
Hans

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thomas56 am 01 Sep 2012 20:39:28

womofreak hat geschrieben:Wie konnte das Fahrzeug durch den TÜV kommen?

Wie oft wurde dein Fahrzeug schon beim Tüv gewogen? Bei mir noch nie. :wink:
Wenn ich einem 8,6 tonner 1100kg für die Ablastung klaue, bleiben statt 1300kg nur noch 200kg an Zuladung übrig. So als Beispiel. :roll:

womofreak am 01 Sep 2012 20:52:46

Hallo Thomas,
genau, kann ich auch nachvollziehen. Nur, wenn dieses Fahrzeug als Wohnmobil aufgebaut ist, gehe ich davon aus, dass zumindest 2 Personen (obwohl für 5 Personen zugelassen) ausreichend Sprit, Wasser und was man sonst so zumindest "unbedingt" braucht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegt werden darf.

Hans

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Jako am 01 Sep 2012 20:54:10

....ein bekanntes problem der MAN-womos.... männertraum ohne zuladung.... ich würde ein vernünftiges gespräch mit dem händler führen, man muß ja nicht gleich gerichtlich drohen... man findet bestimmt gemeinsam eine lösung. gruß jako.

Gast am 01 Sep 2012 20:58:48

Drum prüfe wer sich länger bindet, ob sich nicht vorher eine Waage findet. :D

Leider hast du den Fehler #1 gemacht und das WoMo nicht vor dem Kauf gewogen. Aber ich schließe mich meinem Vorredner an: Bespreche es ganz ohne Drohgebärde zuerst in Ruhe mit dem Händler. Vielleicht findet ihr eine vernünftige Lösung.

reiler am 01 Sep 2012 21:10:46

Hallo,
Da das Womo über 3,5 t hat gibt es auch nur 12 monate tüv, aus diesem kann es eigentlich nicht sein, dass das womo tüv bis 12/2013

hapf am 01 Sep 2012 21:22:29

das kann teuer werden!
Fahrzeug über die übliche Toleranz von 3% beladen
Fahrzeug bleibt normalerweise stehen und darf nicht weiterfahren
dazu kommt für Dich fahren ohne gültige Fahrerlaubnis!!
ich fürchte das Fzg. lässt sich nur auf dem Papier ablasten
(war wohl der Grund damit es mit dem alten 3er Führerschein bewegt werden durfte)

bleiben also nur zwei Möglichkeiten

-LKW Führerschein machen
-schauen dass Du aus der Nummer wieder rauskommst

d.h. Dir wurde etwas verkauft das so nicht stimmt wie in den Papieren
eingetragen ist

Man müsste also den ermitteln der die Ablastung vorgenommen hat
Der muss den Nachweis führen dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ablastung eben diese 7,49999999 to gewogen hat incl. des Fahrers der
normalerweise mit 75 kg zu Buche schlägt.

Falls der Verkäufer halbwegs seriös ist wird er das Womo zurücknehmen

ansonsten gibt es ja noch die Bild-Zeitung oder im Fernsehen die Sendung "Markt" etc. dann kann er seinen Laden dicht machen!!
ich denke er wird es zurücknehmen wird aber beim Verkauf immer wieder diese Probleme bekommen... es sei denn er verkauft es an einen Brummi-
Fahrer
Alternativ kann er Dir den LKW Führerschein bezahlen!!!

hapf

haballes am 01 Sep 2012 21:31:28

:wink: Auch wenn es dein Wohnmobil nicht legalisiert.

Du fährst wenigstens ein Fahrzeug, was nicht so im Blickfeld der wiegenden Ferienpolizei steht.

Und technisch tut es dem Fahrzeug nix.


So ist es nur dein Gewissen, was du ins Reine bringen musst. Mit Lasterlizenz oder dem ignorieren der Illegalität.....

dieter2 am 01 Sep 2012 21:37:46

hapf hat geschrieben:dazu kommt für Dich fahren ohne gültige Fahrerlaubnis!!


Stimmt natürlich nicht.

Dieter

hapf am 01 Sep 2012 21:38:05

@haballes

so sehe ich das nicht!!!

die Franzosen wiegen alles! bis hin zum LKW

mit so einem Womo fährst Du doch nicht entspannt in den Urlaub

wie gesagt entweder Brummilizenz oder raus aus der Nummer

hapf

hapf am 01 Sep 2012 21:46:14

@dieter2

da bin ich mir nicht sicher!?!?

das ist dasselbe wie wenn man einen 40 Tonner auf dem Papier ablastet auf 7,49 to und sagt dafür habe ich ja den Führerschein!!

wer ist dann dran???

der Fahrer

oder derjenige der abgelastet hat?

dann ist es in diesem Fall genau so oder?

hapf

thomas56 am 01 Sep 2012 21:49:36

womofreak hat geschrieben: Nur, wenn dieses Fahrzeug als Wohnmobil aufgebaut ist, gehe ich davon aus,

Hallo Hans,

hast du ja schon geschrieben....."auf Treu und Glauben" :eek:

Seit ein paar Jahren gibt es neue Gesetzestexte die es verlangen, die Gewichte im fahrbaren Zustand oder so zu benennen. Ab wann das gilt, ob gebrauchte Fahrzeuge, ab welchem Bauj. usw. davon betroffen sind, weiß ich nicht.

@reiler,
Fahrzeuge bis 7,5t müssen bis 6Jahre alle 24 Monate zum Tüv, danach jährlich.

womofreak am 01 Sep 2012 22:38:59

An alle...

vielen Dank für die differenzierten Antworten..

trotzdem glaube ich, dass der Händler sich irgendwie rausreden wird.
Nach dem Motto:
A kauft von B eine Kuh, wer hat Recht?


Hans

hapf am 01 Sep 2012 22:49:24

NeNe Hans das wird er nicht!

er soll Dir mal beweisen dass das Womo ohne Wasser,Bettwäsche etc.
unter 7,5 to wiegt...so wie es in den Papieren steht.

das wird er nicht schaffen!!!!

kawaudi am 01 Sep 2012 22:52:55

haballes hat geschrieben::wink: Auch wenn es dein Wohnmobil nicht legalisiert.

Du fährst wenigstens ein Fahrzeug, was nicht so im Blickfeld der wiegenden Ferienpolizei steht.

Und technisch tut es dem Fahrzeug nix.


So ist es nur dein Gewissen, was du ins Reine bringen musst. Mit Lasterlizenz oder dem ignorieren der Illegalität.....


Sorry aber diese Antwort halte ich für nicht zielführend, oder gar gefährlich und im Falle eines Unfalles für grob fahrlässig!

dieter2 am 02 Sep 2012 00:07:28

hapf hat geschrieben:@dieter2

da bin ich mir nicht sicher!?!?

das ist dasselbe wie wenn man einen 40 Tonner auf dem Papier ablastet auf 7,49 to und sagt dafür habe ich ja den Führerschein!!

wer ist dann dran???

der Fahrer

oder derjenige der abgelastet hat?

dann ist es in diesem Fall genau so oder?

hapf


Entscheidend für den Führerschein ist allein als was das Auto zugelassen ist.

Alles Andere ist halt eine Überladung und kostet entsprechend.

Dieter

JoS am 02 Sep 2012 00:18:14

Hi Hans,
ich hätte das Fzg. vor dem Kauf wahrscheinlich auch nicht gewogen, aber vom Verkäufer das echte Leergewicht haben wollen.
Immer!
Weil das (bzw. die mögliche Zuladung) einer der wesentlichsten Punkte darstellt, die immer wieder nicht passen.
Es sind schon Käufe meinerseits daran gescheitert.


Was nun?

Ich bin kein Recht?perte, würde ab wie folgt vorgehen:

1. Sofort Verkäufer anzufen und nett aber eindeutig und konsequent um Rückgabe (= Wandlung?) bitten.
Aus meiner Sicht ist das eindeutig kein Fzg., welches im Sinne des gewünschten Einsatzes geeignet ist. Eine Auflastung scheidet aus, weil erhebliche und unzumutbare Mehrkosten auftreten würden (LKW-Führerschein, Maut, ggf. Steuer, Versicherung, TÜV, Fahrverbote, ...)

2. Wenn das keinen Erfolg bringt oder sich auch nur kurzfristigst verzögert (Verkäufer will überlegen, zZ. im Urlaub, muss gleich seine kranke Oma in Spanien besuchen, ...): sofort einen Anwalt kontaktieren.
Ggf. vorher in den ADAC eintreten, dann hat man nmE. eine Beratung beim Advokaten frei (ggf. vorher klären!)


Alle anderen Diskussionen sind in meinen Augen Zeitvergeudung und bei Zeitverlust erhöht sich das Risiko.

Viel Glück!

RaiWo am 02 Sep 2012 08:28:07

Guude!
Das wird mit dir heimgehen!
Ich hatte auch das Problem. Aber da ich Als Wehrpflichtiger als Kraftfahrer eingesetzt war, ist der FS kein Problem.
Aber nun mal zum ersten Satz:normalerweise schaut man doch erst in den Katalog, um sich sein Traumfahrzeug anzusehen, oder?
Mein Hersteller hat dann dort die technischen Daten aufgeführt. Dort steht dann das Höchstzulässige Gewicht 7490/8800 und die Zuladungsmöglichkeit mit ca. 350/1300 kg. Leergewicht bei Ablieferung war bei uns z.B. 7150 kg bei 8,3 m Länge
Da zum Leergewicht ja noch einiges dazu kommt, kann sich jeder ausrechnen, dass das mit 7,5 t nicht langt!
Das wird dann der Grund sein, dass rechtlich kein Erfolg zu erzielen sein wird.
Aber mal ehrlich: so ein Fahrzeug kostet so viel Geld, da dürfte der FS doch kein Problem sein? Und die ärtzlichen Untersuchungen sind auch kein Problem.mich habe das jetzt schon drei Mal gemacht. Wobei ich davon ausgehe, wenn ich die Untersuchungen nicht mehr bestehe, dann kann ich auch keinen PKW mehr fahren kann.
CU
Vutschko

trecke am 02 Sep 2012 10:03:44

Hallo,

da kommt mir gerade in den Sinn:

""...Ich besitze die alte Führerscheinklasse III. """

Von wann ist der Schein? Durch Umtausch auf den EU Schein darf ich jetzt bis 12 Tonnen fahren. Den CE bis 15 Tonnen hätte ich durch Gesundheitsprüfung ab dem 50. Geb. erhalten können.

Ich weis jetzt aber nicht , ob es mit dem alten III weitere Einschränkungen gab, so dass Du doch nur bis 7,5 t fahren darfst.



Jürgen

thomas56 am 02 Sep 2012 10:15:25

trecke hat geschrieben:Ich weis jetzt aber nicht , ob es mit dem alten III weitere Einschränkungen gab, so dass Du doch nur bis 7,5 t fahren darfst.



mit dem alten 3er durfte/darf man schon immer nur Fahrzeuge bis 7,5t fahren.

Gast am 02 Sep 2012 10:17:08

womofreak hat geschrieben:Liebe Womogemeinde..,

am 20.August 2012 habe ich bei einem renomierten Wohnmobilhändler einen auf 7,449 t abgelastetes Wohnmobil gekauft. (Ross und Reiter möchte ich hier noch nicht nennen, da ich mich erst rechtlich schlau machen muss) Dieses Wohnmobil hatte heute 170l Frischwasser im Tank, eine Person mit ca. 70 kg war auch an Bord sowie Betten, Decken und sonstiger Kleinkram. Basisfahrzeug: TGL 8.220 = MAN. Ich besitze die alte Führerscheinklasse III. Nun kommt´s: Bin heute zufällig auf eine geeichte Waage bei einer Raiffeisenwarengenossenschaft gefahren und mußte mit Erschrecken feststellen, dass das Fahrzeug 8.180 kg wog!! Das heißt, dass das Fahrzeug bereits leer vollkommen überladen ist, geschweige denn, ich darf das Fahrzeug ja garnicht mehr mit meinem Führerschein bewegen.
Was meint ihr, kann ich das Fahrzeug noch durch Wandlung zurückgeben? Der Händler hat mich auf diesen Mangel nicht hingewiesen!! Möglicherweise wußte er nicht mal, dass das Fahrzeug zu schwer ist. Trotzdem hat er mir das Fahrzeug verkauft - nicht im Kundenauftrag. Hier müßte dann doch die Gewährleistung greifen, oder??
Weitere Frage: Wie konnte das Fahrzeug durch den TÜV kommen? Nächste Hauptuntersuchung ist im Dezember 2013.
Was ist hier zu tun?
Auf Eure Antworten bin ich gespannt!!

Freundliche
Hans


Hallo Hans,

hier hat jemand etwas zu dem Thema geschrieben,
der weiß, von was er redet:

--> Link

Gast am 02 Sep 2012 10:49:23

thomas56 hat geschrieben:
trecke hat geschrieben:Ich weis jetzt aber nicht , ob es mit dem alten III weitere Einschränkungen gab, so dass Du doch nur bis 7,5 t fahren darfst.



mit dem alten 3er durfte/darf man schon immer nur Fahrzeuge bis 7,5t fahren.

@thomas56 und @trecke,

eigentlich habt Ihr beide Recht. Man darf mit dem "alten 3er oder heute "B+C1" nur 7,5 t zGG fahren.

Die eingetragenen 12000 im EU -Führerschein besagen, entgegen der Regelung des alten 3er, dass das Zuggesamtgewicht ( also das Fahren mit Hänger ) auf 12 t begrenzt ist. Beim alten 3er oder auch jetzt, mit ärztlichem+ augenärztlichem Gutachten, durfte man ein Zuggesamtgewicht von ca. 19 t erreichen.

Ab Erreichen der Altersgrenze 50 Jahre ist dann alle 5 Jahre ein Kombigutachten also Allgemeinmedizin und Augenarzt notwendig, um dieses Zuggesamtgewicht zu behalten. Wer´s denn braucht...

bussi1256 am 02 Sep 2012 10:51:35

Hallo Freetec 598,
es ist schon sehr auffallend, das du ständig einen Link von diesem Anwalt hier einbringst.
Der Gesetzgeber hat bis 3,5T.bis 7,5T und über 7,5T als Maß für den Führerschein genommen. Die Wohnmobilhersteller weissen auch in ihren Prospekten ganz deutlich darauf hin, deshalb muß man sich auch darauf verlassen können. 700 Kg sind zu viel und das mußt du dem Händler per Einschreiben mitteilen. Die Wandlung ist dann noch leichter, sollte der Händler selbst abgelastet haben. Wenn die Polizei dich mal wiegt, kannst du dich nicht auf den Kaufvertrag berufen.
Es ist ein verdeckter Mangel, also muß er ihn zurück nehmen, da du dieses Fahrzeug nicht fahren darfst.
bussi

Gast am 02 Sep 2012 10:58:51

bussi1256 hat geschrieben:Es ist ein verdeckter Mangel, also muß er ihn zurück nehmen, da du dieses Fahrzeug nicht fahren darfst.
bussi

Ich kann den "verdeckten" Mangel leider nicht wirklich erkennen, da das Gesamtgewicht ja im Brief steht. Ich weiß auch nicht, ob der Händler die FS-Klasse seines Kunden abfragen oder prüfen muss?

Aber hier geht es um Rechtsprechung. Und ich gebe zu, dass ich weder Anwalt noch Richter bin und daher nicht beurteilen kann, wer im Recht ist.
Wenn ihr das könnt, dann Hut ab!

Gast am 02 Sep 2012 11:00:41

Die eingetragenen 12000 im EU -Führerschein besagen, entgegen der Regelung des alten 3er, dass das Zuggesamtgewicht ( also das Fahren mit Hänger ) auf 12 t begrenzt ist. Beim alten 3er oder auch jetzt, mit ärztlichem+ augenärztlichem Gutachten, durfte man ein Zuggesamtgewicht von ca. 19 t erreichen.

Ab Erreichen der Altersgrenze 50 Jahre ist dann alle 5 Jahre ein Kombigutachten also Allgemeinmedizin und Augenarzt notwendig, um dieses Zuggesamtgewicht zu behalten. Wer´s denn braucht...



absolut richtig :!: Ich hatte es auch so in Erinnerung und war mir nicht ganz sicher ob ich es hier anbringen soll -> jetzt ist es ja bestätigt ...
Das neue Führerscheingesetz ist eh undurchsichtig genug ..
Hier gelten verschiedene Gesetzmässigkeiten (ich habe alle Klassen)
Deshalb haben die ua. auch diese 5 Module für BK eingeführt , so das ach alle "Durchsehen " . :(

Lancelot am 02 Sep 2012 11:06:20

womofreak hat geschrieben:Was ist hier zu tun?


Ich seh 2 Möglichkeiten:

1. Dir gefällt das Auto - Du willst es behalten : dann mach die Ablastung rückgängig, mach den großen FS und freu Dich an einem rundrum tollen Fahrzeug ... vl kannst Du den Händler ja freundlich bewegen, einen Teil der anfallenden Kosten mitzutragen 8)

2. Du willst zurücktreten : mach das Auto "leer" und wiege nach DIN selber nach (geeichte Waage, Wiegeprotokoll). Wenn die Kiste wirklich "leer" bereits > 7,5 to wiegen sollte, wäre die Ablastung also unberechtigt zustande gekommen und damit eine wesentliche Eigenschaft (Deine bisherige FS-Klasse) nicht gewährleistet. Damit solltest Du gute Chancen haben :) Trotzdem würde ich es auch in dem Fall erstmal freundlich versuchen ....

Gast am 02 Sep 2012 11:25:30

bussi1256 hat geschrieben:Hallo Freetec 598,
es ist schon sehr auffallend, das du ständig einen Link von diesem Anwalt hier einbringst.
Der Gesetzgeber hat bis 3,5T.bis 7,5T und über 7,5T als Maß für den Führerschein genommen. Die Wohnmobilhersteller weissen auch in ihren Prospekten ganz deutlich darauf hin, deshalb muß man sich auch darauf verlassen können. 700 Kg sind zu viel und das mußt du dem Händler per Einschreiben mitteilen. Die Wandlung ist dann noch leichter, sollte der Händler selbst abgelastet haben. Wenn die Polizei dich mal wiegt, kannst du dich nicht auf den Kaufvertrag berufen.
Es ist ein verdeckter Mangel, also muß er ihn zurück nehmen, da du dieses Fahrzeug nicht fahren darfst.
bussi


@bussi

im Gegensatz zu Dir glaube ich nicht klüger zu sein,
wie ein Fachanwalt.
Dessen tägliches Brot ist es, sich mit solchen
Kunden und deren Problemen zu befassen, die oft erst auf Ratschläge von
vermeintlich "wissenden Freunden" etc. mit Pseudowissen bzw. Halbwissen reingefallen sind,
weil sie denen mehr geglaubt haben, als einem Fachanwalt und dann erst zu diesem gegangen sind, gehen mußten.
Ich habe nur seine Internetseite sowie die vielen guten
Tipps gelesen, die er bisher hier geschrieben hat und deshalb versuche
ich auf diesem Weg, ihm meinen Dank dafür zu zeigen.
Du fragst doch auch keinen Hilfsarbeiter,
wie Du Dein Haus bauen sollst oder?
Jeder hier im Forum weiß etwas, auch Du, auch ich,
aber nur ein Anwalt, der sich tagtäglich mit der Materie befassen muß,
befassen kann, weiß Genaues.
Ich würde auch nicht zu einem Anwalt gehen, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat, wenn ich Probleme mit
dem Verkehrsrecht hätte.
Ich wünsche Dir immer sorgloses reisen mit Deinem WOMO,
falls Du eines hast.
Wenn Du aber mal ernsthafte Probleme haben solltest,
die einen erheblichen Teil Deines Vermögens in Gefahr
bringen könnten, dann empfehle ich Dir
einen guten Anwalt und nicht Tipps von einem "guten Freund"
der von der Sache nichts versteht!

PS.:
Ich kenne diesen Anwalt nur aus den Erfahrungen
mehrerer mir persönlich bekannter User, die sich hier
und auch am Telefon größtenteils sehr
dankbar und positiv über ihn geäußert haben.
Ich bin weder verwandt noch verschwägert mit ihm
und habe auch noch nie eine Provision von ihm bekommen!
Niemand wird gezwungen, meine Tipps bzw. meine Links
in Anspruch zu nehmen.
Es sollte nur ein Hinweis auf eine Möglichkeit der Hilfe sein.
Nicht mehr und nicht weniger!

Hab mal eben in Deinen Postings gesucht.
Da wird Deine Abneigung gegen Anwälte deutlich.
--> Link

thomas56 am 02 Sep 2012 11:33:05

Lancelot hat geschrieben:Wenn die Kiste wirklich "leer" bereits > 7,5 to wiegen sollte, wäre die Ablastung also unberechtigt zustande gekommen

unberechtigte Ablastung glaube ich nicht. Wenn aber nach der Ablastung
noch zusätzliche 500Ah, Retarderbremse und automatische Hubstützanlage eingebaut wird, ist die Zuladung restlos hin. :D

Gast am 02 Sep 2012 11:36:51

bussi1256 hat geschrieben:Hallo Freetec 598,
es ist schon sehr auffallend, das du ständig einen Link von diesem Anwalt hier einbringst.


Der Gesetzgeber hat bis 3,5T.bis 7,5T und über 7,5T als Maß für den Führerschein genommen. Die Wohnmobilhersteller weissen auch in ihren Prospekten ganz deutlich darauf hin, deshalb muß man sich auch darauf verlassen können. 700 Kg sind zu viel und das mußt du dem Händler per Einschreiben mitteilen. Die Wandlung ist dann noch leichter, sollte der Händler selbst abgelastet haben. Wenn die Polizei dich mal wiegt, kannst du dich nicht auf den Kaufvertrag berufen.
Es ist ein verdeckter Mangel, also muß er ihn zurück nehmen, da du dieses Fahrzeug nicht fahren darfst.
bussi


Doch nur,
weil auch Du ihn damals empfohlen hast: :D

--> Link

Lancelot am 02 Sep 2012 11:41:41

thomas56 hat geschrieben:unberechtigte Ablastung glaube ich nicht.


Ein Kumpel hat einen Phoenix 9600 SG (Smart Garage) auf MAN, der auf 7,49 to vom Vorbesitzer abgelastet wurde. Der wog nach DIN "leer" 7.370 kg - OHNE Smart :!:

(Frag mich, wie sowas zustande kommen kann :gruebel:)

Jetzt isser wieder auf 8,8 to und ein sehr schönes und vernünftig zu beladendes Auto :)

womofreak am 02 Sep 2012 11:45:27

Guten Morgen,

nach einer schlaflosen Nacht sauge ich hier die verschiedenen Beiträge förmlich in mir auf.

An Thomas:
Tja, Hubstützen der Fa. Goldschmidt sind drin, 4 x 225 Ah Aufbaubatterien sind auch drin, was sind den Retardbremsen??
Wer allerdings diese oben genannten Teile eingebaut hat oder ob sie schon von Anfang an drin waren, kann ich nicht sagen. Werde aber alles morgen recherchieren.


Hans

PS: Bin schon lange Mitglied beim ADAC. Mal sehen, was die dazu sagen.

thomas56 am 02 Sep 2012 11:47:22

Lancelot hat geschrieben:
Ein Kumpel hat einen Phoenix 9600 SG (Smart Garage) auf MAN, der auf 7,49 to vom Vorbesitzer abgelastet wurde. Der wog nach DIN "leer" 7.370 kg - OHNE Smart :!:

(Frag mich, wie sowas zustande kommen kann :gruebel:)


Wenn er so gewogen wurde ist doch alles rechtens.
Klar darf damit kein Smart mehr transportiert werden.

Lancelot am 02 Sep 2012 11:47:43

womofreak hat geschrieben:... was sind den Retardbremsen??



--> Link

Lancelot am 02 Sep 2012 11:49:46

thomas56 hat geschrieben:Wenn er so gewogen wurde ist doch alles rechtens.
Klar darf damit kein Smart mehr transportiert werden.



"Rechtens" vl schon .. aber auch "richtig" ... :nein:

thomas56 am 02 Sep 2012 11:51:34

womofreak hat geschrieben: was sind den Retardbremsen??

--> Link

Sag mal welches Auto du gekauft hast. Einen ClouLiner 800?

Gast am 02 Sep 2012 11:53:59

womofreak hat geschrieben:Guten Morgen,

nach einer schlaflosen Nacht sauge ich hier die verschiedenen Beiträge förmlich in mir auf.

An Thomas:
Tja, Hubstützen der Fa. Goldschmidt sind drin, 4 x 225 Ah Aufbaubatterien sind auch drin, was sind den Retardbremsen??
Wer allerdings diese oben genannten Teile eingebaut hat oder ob sie schon von Anfang an drin waren, kann ich nicht sagen. Werde aber alles morgen recherchieren.


Hans

PS: Bin schon lange Mitglied beim ADAC. Mal sehen, was die dazu sagen.


Hallo Hans,

es wäre schön, wenn Du uns hier über den weiteren Fortgang
der Geschichte informieren könntest und wie sie ausgeht.

womofreak am 02 Sep 2012 11:55:05

Halolo Wolfgang, hallo Thomas,

...dann hat das Teil auch Redardbremsen - ich sage mal Motorbremsen, ok?

...das ist ein Volkner!


Hans

thomas56 am 02 Sep 2012 11:56:12

Lancelot hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:Wenn er so gewogen wurde ist doch alles rechtens.
Klar darf damit kein Smart mehr transportiert werden.



"Rechtens" vl schon .. aber auch "richtig" ... :nein:

Der Ablaster hatte es so gewollt.
Wollte mal einen Hymer von 4,6 auf 3,2t (?) ablasten. Hätte von Merc u. von Hymer das ok bekommen, nur die hätten von 5 Sitzplätzen 3 gestrichen, deshalb habe ich es gelassen. :wink:

thomas56 am 02 Sep 2012 11:58:23

womofreak hat geschrieben:
...dann hat das Teil auch Redardbremsen - ich sage mal Motorbremsen, ok?

...das ist ein Volkner!


Motorbremse ist Motorbremse und Retarder ist Retarder, also zusätzlich.

Welcher Volkner ist es?

Lancelot am 02 Sep 2012 11:59:15

womofreak hat geschrieben:...das ist ein Volkner!


"Volkner" mit 7,5 to :?:

:eek: :eek: :eek:

Die haben normalerweise ein Kampfgewicht von > 10 to ...

thomas56 am 02 Sep 2012 12:02:10

Lancelot hat geschrieben:
womofreak hat geschrieben:...das ist ein Volkner!


"Volkner" mit 7,5 to :?:

:eek: :eek: :eek:

Die haben normalerweise ein Kampfgewicht von > 10 to ...

Trotzdem wurden die (wie auch immer) auf 7,49 abgelastet, sogar mit PKW-Garage. :wink:

womofreak am 02 Sep 2012 13:25:21

nee, das ist einer ohne Smart, ist auch nur 7,95m lang.

Hans

thomas56 am 02 Sep 2012 13:27:27

ein silberner 800 Compact aus 12/2006?

bussi1256 am 02 Sep 2012 13:42:52

Hallo Freetec 598,
ich habe diesen Anwalt noch nie empfohlen, lese nochmals richtig.

Hallo Hans,
dein gewogenes Endgewicht hast du ja, jetzt mache dir eine Liste und ziehe mal das Gewicht von zwei Batterien ab, Hubstützen u.s.w.. Überlege welcher Zusatzeinbau du überhaupt brauchst. Wenn du immer noch deutlich über 7,5 T kommst, so fahre mit der Liste und Wiegeschein zum Händler. Ich bin mir sicher, ein guter Händler wird bei einem freundlichen Gespräch mit dir eine Lösung finden. Das du zur Zeit nicht gut schläfst, kann ich gut verstehen.
bussi

womofreak am 02 Sep 2012 14:00:01

Hallo bussi,
ja, habe auch schon überlegt, was eventl. ausgebaut werden kann. 2 Batterien wären ja möglich, die Hubstützen wiegen je 20kg. Der Rest sind Tanks, Umformer, Keramiktoilette, Oyster, Klimaanlage dometic, Wärmetauscher... Also wenn ich die Batterien und die Stützen ausbaue, bleiben immer noch 300l Frischwasser, 300l Fäkalien, 250l Grauwasser, 200l Diesel = natürlich muß ich die Tanks nicht voll machen, nur irgendwie wurden doch diese Dimensionen bei dem Womo einkalkuliert. Wenn ich jetzt diverse Dinge ausbaue, habe ich ja nicht mehr das Fahrzeug, welches ich wollte! MAN pur kann ich überall fahren!


Hans

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