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Hallo Hans,
deine Antwort verstehe ich nicht ganz. Ich dachte Fräkalien,Grauwasser sind leer (beim fahren), das muß bei mir auch leider sein. Frischwasser leider auch nur 50L. Somit sparst du Wasser (100 Kg) und 2 Batterien schon zusammen 200 Kg. Evtl. wenn vorhanden Anhängerkupplung abbauen. Stützen wiegen mehr, aber muß man haben. Überlege ob du wiklich die Klimaanlage brauchst. bussi Womofreak, ich habe nur die erste Seite gelesen , weil sowieso immer wieder die gleichen Aussagen kommen.
Aber das mit deinem Führerschein stimmt so nicht. Wenn in deinem Fahrzeugschein oder Dok. 1 +2 steht -Zulässiges Gesamtgewicht 7,5 t -,dann darfst du es noch fahren. die ca. 600 kg mehr an tatsächlichem Gewicht ,gelten dann als Überladung . Ist zwar bußgeld -bewehrt , hat aber mit der Fahrerlaubnius nichts zu tun. In alle anderen Äußerungen möchte ich mich nicht einmischen. Giovanni. uupppps...
war wohl noch nicht ausgeschlafen: Alter FS III sicher 7,5 t für die Zugmaschine (12 war ges. Zug mit Anhänger Jürgen rundefan, so ganz stimmt das nicht , dumußt dich verrehcnet haben.
Der Klasse 3 alt und nun Klasse B berechtigen zum Führen von Kraftwagen bis 7, 5 t zul. Gesamtmasse mit entweder Anhänger bis 750 kg z.Gsm. oder einem Anhänger dessen Zul. Gesm. die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt. Zulässige Gesamtmasse des Zuges ist begrenzt auf 12000 kg. Sollte allerdings die Schlüsselzahl 79 eingetragen sein bei der Umschreibung , dann gilt das Zul . Gesamtgewicht wie früher bei der -Neuartigen Kombination- von 18,5 t zGsm., nicht 19 t. Errechnet aus 7,5 t ziehendes Fahrzeug + Anhänger mit durchgehender Bremsanlage mit einer Achse ( allerdings sind es zwei Achsen deren Achsabstnd nicht einen Meter erreichen , ist sie als Einzelachse zu werten) Die zul. Achslast beträgt dann 11 t. Demzufolge 7,5 t + 11 t = 18,5 t. Das gilt aber eigentlich nur , wenn bei der Umschreibung eine Bescheinigung vorliegt sowas schon immer gefahren zu haben , bzw. vom Arbeitgeber als notwendig angesehen wird. Aber, einige StVÄ nehmen es nicht so genau , aus welchen Gründen auch immer , und tragen einfach die Schlüsselzahl ein. Treck, deine Aussage zu 15 t bei Klasse CE stimmt auch nicht, denn für dich gibt es von der Führerscheinseite keine Gewichtsbegrenzung , du mußt nur deine Untersuchungen durchführen lassen und den Fsch. verlängern lassen. Achte darauf , die Augenärzte wollen immer eine große Untersucheung durchführen, du brauchst für die 5 jährige Verlängerung nur einen Nachweis , dass deine Sehkraft ausreichend ist. Der Unterschied beträgt fast 100 €. Giovanni.
@ bussi also ich weiß ja nicht , wie Du das meinst, aber Du hast geschrieben: "Hallo, google mal Wohnmobil recht. Er ist auch für pm tätig. Er muß ja dann besonders gut sein." Das ist doch eine glasklare Empfehlung für den genannten RA ! :wink: Übrigens kommt GsD nur ein sehr geringer Anteil von Meinungsverschiedenheiten zwischen Käufer und Verkäufer vor Gericht. Wie ich aus eigener Erfahrung weiß, reicht häufig schon ein Brief von einem kompetenten RA an den oft wider besseres Wissen, widerspenstigen Händler, um die Fronten zu Gunsten des zu Recht klagenden Kunden zu klären! Das erspart dann oft beiden Seiten langwierige Prozesse wenn, ja wenn man den richtigen RA engagiert hat :wink:
Fakt ist doch wohl offensichtlich, dass der eintragenden Behörde nicht zutreffende Gewichtsangaben vorgelegt wurden. Wenn im Kfz-Schein 7449 zul. GesGew. stehen, ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht möglich. Wenn alles was hier von Hans aufgeführt wurde stimmt, dürfte die Rückgabe nur eine kleine Übung sein. Noch Fragen? vg gerald Hallo bussi,
ich kann ausbauen soviel ich will, ich komme immer über 7499 kg. Es ist schon richtig wie ich anfangs aufzählte: auf der Waage waren 170l Frischwasser an Bord sowie eine Person. Fäkalien und Grauwasser nicht. Manchmal ist es aber so, dass auf Stellplätzen keine Möglichkeit der Entsorgung besteht. Diese angegebenen und gewogenen 8.180 kg sind einfach zuviel. Diesel war kurz vor der Reserve. Also Sprit kann ich nicht 50l-weise tanken mit dem Fahrzeug. Klimaanlage? naja, soetwas hat ja schon fast jedes Fahrzeug, empfinde ich auch als sehr angenehm. Summasumarum ist das Wohnmobil nicht mit dem FS III zu fahren, mein Enkelkind will auch mal mit = 10 Jahre. Seien wir ehrlich: nach Frankreich, Österreich, Schweiz etc. brauche ich mit dem Fahrzeug dann nicht zu fahren. im ungünstigsten Fall setzen die mich fest! Ich habe ein langes Telefongespräch (anonym) mit der Autobahnpolizei geführt. Die Rennleitung geht zunächst immer davon aus, dass Womo´s überladen sind (Erfahrungswerte). Wohnwagen noch viel schlimmer. Wenn die Überladung nicht erheblich ist, lassen sie die Fahrzeuge bis nach Hause fahren. In meinem geschilderten Fall möchte er (der Polizeibeamter), nicht einmal daran denken, wenn ein Unfall dabei passiert (auch schuldlos). Er meinte, ich würde meines Lebens nicht mehr froh, wenn dabei Menschen zu Schaden kommen würden. Auch so könnten Sachschäden dann ins Unermessliche steigen, weil dann eventl. kein Versicherungsschutz mehr bestehen würde. Diese 3%-Klausel - welche hier immer gerne angeführt wird, greift überhaupt nicht, wird manchmal allerdings von wohlwollenden Beamten eingeräumt, solange kein Crash dabei entstanden ist. Wie gesagt, ich werde mich morgen mit der Thematik - auch mit dem Händler - auseinandersetzen. Denn wie auch schon im o.a. Text angemerkt: ich möchte entspannt, guten Gewissens und vor allen Dingen mit meiner Familie gesund und munter am Urlaubsziel ankommen! Herzlichen Dank für alle Kommentare, denn Einiges daraus konnte ich wirklich gebrauchen! Allen allzeit gute Fahrt! Hans
@ Lancelot Ja wo lebst Du denn? :D :D :D Du schaust doch gerne Internetseiten, hier --> Link sind die Modelle von Volkner, die > 7,5 t zGG haben. Die Fahrzeuge bis 8 m Länge haben eineBreite von 2,35 m der 830er oder der 840er eine Breite von 2,50 m. Jeweils aber zGG´s unter 7,5 t mit entweder MB- Vario oder MAN bzw. Atego Unterbau. Der Leihwagen von Volkner ist auch mit 7,5 t zGG angegeben. Erst die Fahrzeuge mit mehr als 9 m Länge kommen in die von Dir angegebene Gewichtsklasse. @ thomas56, wird wohl der 800er sein, der auch einmal für Dich in Frage kam und in Dinslaken stand.
Hallo Giovanni, den genauen Hintergrund mit den 18,5 oder vlt. 19 t hatte ich nicht mehr auf dem Schirm,Fakt ist, ich habe geschrieben ca. 19 t. Mit etwas Wohlwollen könntest Du daraus auch die rechtlich einwandfreien 18,5 t als gemeint angesehen haben. Ich wollte mit meinem Hinweis ja auch nur angeben, dass man mit dem alten 3er nie mehr als 7,5 t zGG fahren durfte, nur in Kombination, wie von Dir beschrieben, also als Gespann dann die Angabe im EU-Führerschein mit 12000 . Nebenbei, ich hab meinen Führerschein in 1966 gemacht, an meinem damaligen Wohnort Essen und ihn in 2002 im Kreis Höxter in die neue Fassung des EU-Scheins( besser, der EU Führerschein-Scheckkarte ) umschreiben lassen. Demnach steht, bezogen auf das Alter meines Führerscheins, letztlich auch A1,C1E,M,L auf der Bildseite der Plastikkarte, auf der Rückseite bei den Klassen B,C1 und C1E dann die Einträge zusammengefasst dann der Hinweis 12000, ohne weitere Zusätze . Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die 50 schon um einige Jahre überschritten. Mich hat niemand nach einer Bescheinigung meines Arbeitgebers gefragt, warum auch? Ob ich auch mit Hängern fahre, oder eine andere Fragestellung in diesem Zusammenhang wurde nicht benutzt. Die angegebene maximale zulässige Zuggesamtmasse, wie von Dir richtig dargestellt mit 18,5 t zGsm., hatte man zum Zeitpunkt meiner Führerscheinprüfung mit der bestandenen Fahrprüfung dauerhaft erreicht. Nur die Führersscheinneuregelung brachte dann die Gesundheitsprüfung auf den Plan. Aber das sind halt auch Erfahrungen aus Zeiten, als man auf der Autobahn Duisburg - Hannover, heute A2, ohne störende Leitplanken an den Übergangstellen wenden konnte, solange der Verkehr das zuließ. Da kannst Du vermutlich altersbedingt nicht unbedingt mitreden. ( Womit ich Dich auf keinen Fall als zu "jung und unerfahren" hinstellen möchte. ) Ich war in der Lage, weil keine Reglementierungen wg. Zusatzfahrten mit Licht, Autobahn und Überlandfahrt usw. zu dem Zeitpunkt vorlagen, meine Fahrprüfung nach insgesamt fünf Fahrstunden in Essen incl. Prüfungsfahrt hinter mich bringen zu können, ein heute unmögliches Unterfangen. Hi,
die ganze Führerscherinfrage würde ich jetzt erst mal aussen vor lassen. Ich mag da druchaus schief liegen, aber ich bin mir recht sicher, dass Du den Kauf rechtlich abgesichert problemlos rückabwickeln kannst. Um Deine Verhandlugsposition zu sichern, ist jetzt zuerst aber erst mal eine schrifltiche Mängelanzeige unter Zeugen übergeben beim Händler "unverzichtbar". Danach erst kann man weiter sehen - beruhigt und in Ruhe überlegen - erst aber erst danach. Die Begründung für eine eingeschätzt probelmlose Rückabwicklung ist wieiolgt. Es geht um etwas, das ich hier mal laienhaft "ZUGESICHERTE EIGENSCHAFT " dieses Kfz als a) Wohnmobil und b) bis 7,49 t Fahrzeuges benenne, die das Mobil aber nicht hat - das ist ein schwerer Mangel, den man verschwiegen hat. Ob bewußt oder absichtlich, spielt keien rolle. Un diesse zugesicherte Eigenschaft hat das Mobil nicht und zwar in einem ganz "wesenlichen" Umfang nicht - so wesentlich, dass darain ein schwerer mangel vorleigt, der einen Rückkauf als aus rechtliche begründetem Umfang fast schon garantiert. Denn vor Gericht würde klar werden, dass ein als Wohnmobil zugelassenes Mobil die nun mal in seiner Eigenschaft als Wohnmobil dort ÜBLICHEN Zuladungsresderven haben MUSS - wie z.B. Gewicht von z.B. 2 Personen, Gas Wasser, kleidung, Sportgerät Essen usw. Um diesen Zuladungswert MUSS der Leerwert schon mal unter 7,5 t liegen. Tut es hier aber schon nicht. Also ist Dir ein Mobil mit einem ""schweren"" Mangel - auf den man hätte hinweisen müssen, verkauft worden als 7,49t Mobil, das es gar nicht ist. Hallo Freetec 598,
Wohnmobil recht so geschrieben ist die Kanzlei Zipper & Collegen in Schwetzingen der auch für pm tätig ist. Ich habe mal meine Anwaltskammer angerufen und wollte den Namen eines Fachanwalt für Wohnmobil haben, die lachen heute noch über die Frage. Hallo Hans, ohne einen Besuch beim Händler (Telefon schlecht) wirst du nicht weiter kommen (dachte ich mir schon). Bei einem Gespäch wirst du bald mehr Wissen. Unbedingt erfragen wer auf 7,5 T abgelastet hat. War es der Händler, wollte er dadurch nur den Verkauf des Womo beschleunigen und somit ist er erst Recht verpflichtet das die Angaben stimmen. Ich wünsche dir viel Erfolg und das du ohne Stress das Wohmoleben bald geniessen kannst. bussi rundefan, alles was du schreibst ist OK.
Die Änderung der Festlegung auf diese -Neuartigen Kombinationen -, durchgehende Bremsanlage und Einzelachse mit Abstand max. unter 1m , was grundsätzlich für alle galt, wurde durch Änderungsverordnung in den Jahren 1980 + dahingehend geändert , das eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden mußte. Es war für den Anfänger einfach zu gefährlich , wenn der auf einem Golf z.B. die Prüfung machte, und mit einiger Unvernunft eine Std. später diese Kombination fahren durfte. Das war auch einer der Gründe weshalb die Führerscheinrichtlinie durch die EU am 1.1.99 geändert wurde, in Klasse B -3,5t-. Giovanni.
Hallo bussi, diese Internetseite hat nur einer: wohnmobilrecht = --> Link Aus dieser Nummer kommst Du nicht mehr raus :D :D :D Das ist nun mal so, das solltest Du anerkennen, auch wenn es Dir offenbar sehr schwer fällt zuzugeben, diese Kanzlei einst selber empfohlen zu haben. Muß Dir doch nicht peinlich sein :D :D :D :D Übrigens, würde ich in oder in der Nähe von Stutensee leben, und bräuchte einen juristischen Rat, wüßte ich sofort, wo ich gerne um juristische Hilfe nachsuchen würde !!! :) :wink: :) :wink: Hallo Freetec598,
wohnmoil-recht.de u. wohnmobil-recht.com gehört: --> Link sie geben immer gute Tips in pm bussi Jetzt hab ich doch mal eine andere Frage:
Was spricht eigentlich dagegen, den entsprechenden Führerschein zu machen? Das mit den ärtzlichen Untersuchungen ist doch kein Problem. Die Augen sollte man regelmäßig prüfen lassen und der Hausarzt ist doch wohl auch kein Problem. Auch die Kosten betragen zumindest bei mir (privat versichert) unter 200 Euro. Und das auch nur alle 5 Jahre beim entsprechenden Alter CU Vutschko
Komisch, jetzt taucht bei Dir plötzlich in dem Wort "wohnmobilrecht" ein Bindestrich auf ? :D Das war bisher aber nicht der Fall :D :D Ein Schelm, der böses dabei denkt :D :D
Den habe ich auch in Verdacht, vielleicht erfährt man es noch. :D Der ist vollgepropft mit allen Extras. Aber wenn man den auf 7,5t fleddert, ist es ja nicht mehr DAS Auto. :roll: @bussi1256
Hallo bussi1256 eine Internet-Adresse "Wohnmobil-Recht de" gibt es nicht.Google eiinfach einmal danach, selbst nach sieben Seiten findet sich nicht dazu. Unter wohnmobilrech de findest Du dies hier --> Link . Nebenbei sagt auch google zu dieser Adresse in diversen Links, dass besagter Fachanwalt für pm aktiv ist. Hier das Ergebnis für die von Dir angegebene Adresse Wohnmobil-Recht de --> Link Die zweite Adresse, die von Dir genannt wurde: unter wohnmobil-recht com sind die entsprechenden Anwälte auch im Impressum. In der Auflistung wird auch auf eine Adresse wohnmobil-recht.de verwiesen, die aber nicht existent ist. Da der Ausgang dieses Threat ein ganz Anderer ist, sollte hier dem Themenstarter aber echt geholfen werden, statt sich in wilden rechthaberischen Geplänkel miteinander zu beschäftigen. Zu Raiwo´s Einwand kann ich eigentlich auch nur mir die Frage stellen: warum sollte bei einem sicher hoch fünfstelligen bis niedrig 6stelligem Kaufpreis eigentlich nicht auch noch ein niedriger 4stelliger Betrag für der richtigen Schein möglich sein? @thomas56 in Dinslaken steht der Volkner jedenfalls nicht mehr auf deren Internetseite, könnten also Recht haben. Hallo rundefan,
du hast zu 100% Recht mal solle sich wieder auf die Frage von Hans besinnen. Ich habe gerade Info erhalten, Wohnmobil Recht wurde in --> Link geändert. bussi P.S: Hans viel Erfolg beim Händler. Hallo Vutschko,
seit 1964 habe ich den Führerschein Klasse III. Mittlerweile habe ich die 65 Jahre bereits überschritten. Nochmal auf die Schulbank um den FS 2 oder wie das jetzt wohl heißt Klasse B zu machen, hatte ich nicht vor. Eigentlich wollte ich mein Rentnerdasein mit dem Wohnmobil genießen. Aber erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Dennoch vielen Dank, dass du mir Mut machen willst. Hans
am 26.07 habe ich noch eine Mail bekommen, dass ich ihn jetzt abholen kann. :D Habe ich aber erst gesehen als ich zu Hause war, sonst hätte ich dort von F aus angehalten. Ich dachte ja auch, dass er schon weg war, auch bei Mobile war er raus.
Moin, aus dem gleichen Grund, die Versicherung hat mir auch gesagt daß sie nicht zahlen muß, falls mal was "richtiges " passieren sollte, habe ich vor Jahren leider meinen Magirus Bus verkauft, weil ich ständig bei 8,5 t war und bei einem eventuellen " bösen Unfall " nicht Haus und Hof verlieren wollte. Raiwo, Seite 2.
Wenn du die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung nicht im vollen Umfang den der Klasse C entsprechenden Anforderung bestehen solltest , darfst du natürlich die Fahrzeuge der Klasse B und BE z.B. noch fahren . Brauchst nur keine Verlängerung nach 5 Jahren durchführen zu lassen. Damit ist die Klasse C erloschen. Ratsam ist allerdings ein erneuter Check , um nicht relevante Fehler zu übersehen . Z. B Herzkrank, Zuckerkrank und andere in der Anlage zur FeV aufgeführte körperliche Schäden . Aber noch einmal , solange das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 t eingetragenes zulässiges Gesamtgewicht hat ,darf es von dem früheren Klasse 3 Fahrer gefahren werden. Wenn nicht andere Verkaufsgründe zur Änderung führen sollen, weil nicht genügend Nutzlast möglich ist. Giovanni. Hallo giovannibastanza,
natürlich hast du Recht das Hans das Womo fahren darf und in Deutschland kann man 10-15% Überladung Bußgeldmäßig verkraften. Aber im Ausland? Wenn du aber schon einmal erwischt wurdest und die Versicherung bekommt das irgendmal heraus, was dann? Die Versicherungen suchen doch heute jeden Grund die Zahlung zu mindern. Auf Dauer mit 700 Kg Überladung zu fahren macht keinen Spass. bussi bussi, das sind auch garnicht meine Überlegungen , sondern es wurden hier in dem Thread schon mehrmals gravierende Fehler zur Führerscheineinteilung und zur Verlängerung geschrieben.
Was man fahren darf ist doch in jedem Falle erst mal vorrangig. Denn Fahren ohne gültigen Führerschein sind gleich mal 7 PT. Ausserdem ist doch nicht gesagt , dass jemand immer überladen nach Franc und Schyz fährt. Oder? Aber grundsätzlich stimmt was du sagst. Giovanni. Ein MAN TGL 8.220 ist technisch gesehen für ein zGg. von 8800 kg gebaut und ausgelegt. Beim Ablasten wird ja technisch nichts geändert. Da das Fzg. nicht außerhalb der vorgesehenen Spezifikation betrieben wird, kann hier kaum von einer groben Fahrlässigkeit geredet werden. Solange das Fzg. auf 7,49t zugelassen ist wird der Führerschein der Klasse Drei benötigt.
Ein 8,x m Reisemobil auf MAN oder Euracargo ist immer am 7,49t Limit oder leicht darüber. Entweder man macht den FS C oder man lebt damit.
Genau, das nennt man rein rechtlich dann Vorsatz... :D Hallo bussi,
..immer mit 700kg Überladung fahren?... Das reicht ja garnicht aus: ich saß noch nicht im Fahrzeug, meine Enkeltochter saß noch nicht im Fahrzeug, Diesel war auf Reserve, Fahrräder waren auch nicht montiert, richtig autark kann ich mit dem Fahrzeug auch nicht unterwegs sein, denn 400l Frischwasser, 300 Fäkalientank, 250l Grauwasser, gute 200l Diesel, Getränke usw. usw., !!??! Ich frage mich immer wieder, warum das Fahrzeug tatsächlich abgelastet wurde. Ich denke, das ist und war auch vorher schon ein LKW, der mindestens mit Klasse C gefahren werden darf. Ich bin jetzt tatsächlich an überlegen, ob ich den FS C noch mache. Habe mich deswegen noch nicht mit dem Händler in Verbindung gesetzt. Der sollte mich sowieso anrufen, da das Bremsmodul defekt ist - so MAN. Kostet auch wohl schlappe 3-4tausend so MAN, da man so schlecht an das Innenleben rankommt, wegen Wohnmobil. Tja: "Das Leben ist einer der härtesten Übel, aber es übt kollossal" Hans so wie ich das hier lese, möchtest du gerne genau dieses Auto, mit genau diesem Komfort, alles andere würde dir wohl eher Frust statt Lust bereiten.
Also frag mal bei einer Fahrschule nach, Terminstress hast du ja nicht mehr so als Rentner 8) Über die Kosten würde ich noch mal freundlich mit dem Verkäufer sprechen und Lernen im Alter hält fit :D Den richtigen Umgang mit so einem großen Fahrzeug lernst du dabei auch noch gleich richtig. Matthias Warum sollte Hans den C machen,nur weil er übers Ohr gehauen wurde?
Er hat ein Womo gekauft was er mit seinen FS fahren kann,nicht mehr und nicht weniger. Und wenn das mit den Womo nicht möglich ist,zurückgeben. Dieter ...und noch´n Gedicht:
angenommen ich mache den C-Schein, laste das Fahrzeug auf 8.8T auf, werde ich das Fahrzeug überhaupt - vielleicht aus Altersgründen - wieder los????? Fiel mir gerade so ein! Alles nicht so einfach. Hans
Vor Verkauf einfach wieder ablasten.
... bis was passiert... :roll: Es ist eher das Kopfkino, wenn man weiß, daß man unrecht unterwegs ist.
Glaubt mir, es sind unzählige Menschen unwissend mit überladenen Fahrzeugen unterwegs. In jeder Wagenklasse. Obiges stufe ich mal gar nicht als gefährlich ein, da das Fahrzeug ja technisch vollkommen im Limit ist und sogar für viel höhere Tonnage ausgelegt ist. Bei unseren Duc´s Light, da find ich es wegen der wirklich grenzwertigen Bremsanlage schon bedenklich, wenn Vermietbuden rücksichtslos einen 3,5 Tonner an eine sechsköpfige Familie mit Hütehund geben. Guude!
MAN verlangt bei der Auflastung auf 8,8 t das Aufspielen einer neuen Software, um die Bremsanlage auf das neue Gewichtbeinzustellen. Zur Klarstellung: habe selbst auf 8,8 t aufgelastet. Kosten bei MAN: ca. 100 Euro. CU Vutschko Wenn "ER" (der TE) mit dem Womo tatsächlich gewogen wird hat er -nach derzeitigem Führerscheinstand des TE - gegenüber vielen anderen einen vorteil. Er muss nicht überlegen was er ausläd da es eh nichts bringt wenn die kiste schon im Leerzustand 700 kilo zuviel hat. Er braucht als nur auflasten und einen Fahrer mit Klasse C finden :D :D Alles kein Problem - Technisch gesehen ist das Fahrzeug ja für das Gewicht geeignet. :?
Meine meinung - ganz ehrlich ? Wenn der TE nicht bereit ist den C zu machen und die "nachteile" von "über 7,5t " zu akzteptieren ( bei mir wäre es so wenn ich ein 7,5t Womo will) würde ich dem Händler das Ding zurückgeben. Den C würde ich nur dann machen wenn mich - falls alles nichts nützt - ein Gericht dazu verdonnert das Womo zu behalten und der Wiederverkauf Finanziell schlimmer wäre als den Schein zu machen. ABER - macht die Frau den auch ? Alles nicht soooooooooo einfach. Und da er ein "vollgestopftes" Womo kauft und nicht selber Zubehör reingebaut hat welches das Leergewicht erhöht wäre mir es völlig schnuppe was andere sagen. So war es beim Händler gestanden als 7,5t und wiegt schon Leer 700 Kilo zuviel. Keine Diskussion - das Ding geht zurück. gruß tober Eine Wandlung dürfte ohne schriftliche Zusage über das Maximalgewicht kaum in Frage kommen, da jeder auch einen Panzer kaufen darf, auch wenn ihm das Fahren damit nicht erlaubt ist.
Es ist nicht dem Verkäufer seine Pflicht nachzufragen, zu was er den Panzer einsetzen will - rechtlich gesehen. Moralisch ist der Verkäufer schon irgendwo mit im Boot, wenn auch nur auf seine Freiwilligkeit bestanden werden kann. Und was die Versicherung anbetrifft, versucht die immer alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um möglichst wenig zahlen zu müssen. Wird aber das Fahrzeug mit dem richtigen Gewicht versichert ist es zuerst mal korrekt versichert, da es nichts mit dem Fahrer zu tun hat, ob der als Lenker zugelassen ist oder nicht. Fährt ein unautorisierter Lenker korrekt nach den Verkehrsregeln, wird ihm wol kaum ein unkorrektes Fahren angelastet werden könne, jedoch ganz klar ein unerlaubtes Fahren mit dem Fahrzeug. Die Versicherung wird dann einach versuchen zu behaupten, dass der Fahrer eben auch keine Fähigkeiten gehabt hätte und der Unfall hätte vermieden werden können, nicht? So sind nun mal unsere Versicherungen - versuchen einfach alles...
Da wäre ich (also ich persönlich) mir nicht soooooo sicher. Das Fahrzeug wurde verkauft als 7,5t zulässiges Gesamtgewicht. Das steht in den Fahrzeugpapieren drinn :D :D , ist somit schriftlich. Und diese eigenschaft hat das Fahrzeug nicht. Mir als Käufer ist es gelinde gesagt schei......egal wer das warum,wie,wo oder sonstwas gemacht hat. Der Verkäufer, da Gewerblich wird meiner meinung nach ein problem bekommen. Guten Tag,
die Problematik mit dem Händler ist geklärt! Es gibt sie nicht!!!!!!!!! Falls ich keinen C-Schein machen will, wird das Fahrzeug ohne Wenn und Aber zurückgenommen!! Das wurde mir heute telefonisch versichert. Hätte mich allerdings auch gewundert. Ich habe ja schon anfangs geschrieben, dass ich den Händler als seriös einstufe. Also jetzt kauft im Moment nicht "A" eine Kuhe von "B", sondern umgekehrt. Hans NA also. Alles Gut! , oder fast alles :wink: Hast ja leider das Traummobil nicht behalten können :D
Der Vorteil bei der sache - Den "Fehler" machst Du wohl kein 2.mal. :daumen2: ...schön das es so ausgeht, ich würde es zurück geben, die einschränkungen auf den straßen über 7,5t wären mir zuviel. außer man hätte ein 2.wohnmobil.... gruß jako @jako
...man hat, man hat :D Hans ich hab´dafür den LKW führerschein..... ja, ja, die tendenz geht zum 2. womo.... :D gruß @ jako
...ich hab dafür den LKW-Schein (hast du geschrieben) von dir fehlt jetzt aber noch: ÄÄÄÄÄÄÄTTTSCH! hans Plötzlich tauchen Zusatzfragen in mir auf:
muß man für die Fahrzeuge = über 7,5t = LKW in anderen europäischen Ländern Maut bezahlen oder gelten überall 12t?. Hans |
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