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KFZ Wohnmobil Versicherungen


conrad163a am 11 Sep 2012 13:08:55

Hallo

Hat auch jemand sein Wohnmobil bei der Baseler securitas versichert und kennt sich mit dem Keingedruckten aus???
Bei der KFZ Versicherung ist auch ein Schutzbrief dabei, im Punkt A3.8 der Versicherungsbedingungen sind die Auslandreisen erläutert.
Dazu meine Frage, sind diese Versicherungsleistungen auf eine bestimmte Zeit bergrenzt???
Geleten sie auch wenn wir uns im Winter 5 Monate in Spanien aufhalten ???

conrad

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hapf am 11 Sep 2012 15:05:59

das Thema kann man jetzt tagelang hier diskutieren

man könnte aber auch kurz mal bei der Versicherung anrufen :-)

wolfherm am 11 Sep 2012 15:24:29

Hatten wir das Thema nicht hier schon einmal: --> Link ?

Anzeige vom Forum


conrad163a am 11 Sep 2012 18:17:01

Hallo

Ich hatte eine bestimmte Frage gestellt, da braucht man nicht tagelang zu diskutieren. Dieses Tema hatten wir zwar schon mal aber meine Frage ist nicht beanwortet. Es nützt keinem der eine Frage stellt ein haufen Antworten die mit der Frage nichts zu tun haben.

conrad

hapf am 11 Sep 2012 18:49:31

nochmal!!
warum fragst Du nicht Deine Versicherung?

berni1 am 11 Sep 2012 19:05:50

Willst du es definitiv wissen ? dann gibt es nur deinen Versicherungsvertreter, der im Zweifelsfall für Falschbetratungen gerade steht...

conrad163a am 12 Sep 2012 08:38:31

Hallo hapf und berni

Danke für Eure Antworten, wenn ich Eurem Rat folge und dort Nachfrage mach ich den Bock zum Gärtner, wie man so sagt; Die Versicherungen wollen alle nur dein Bestes dein Geld und drücken sich sehr oft wenns um Gegenleistungen geht. Deswegen ist das "Kleingedruckte" auch so formuliert das man es nicht versteht und oft eine Sache der Auslegung ist. Aus diesem Grunde habe ich meine Fragen ins Forum gestellt.
Es könnte ja sein das Mitglieder des Forums auf diesem Gebiet schon Erfahrungen gemacht haben und die wollte ich ansprechen.

conrad

daffi2222 am 12 Sep 2012 08:43:00

Nimm deinen Vertragsrechtsschutz und geh zu einem Anwalt der sich darauf spezialisiert hat. Dann bist Du sicher und deine Versicherung wird nie etwas erfahren. Top Safe.

Tip für die Zukunft: du gibst der Versicherung deine Angaben und die sagen ob sie das können oder nicht. Dann weißt du immer was du bestellt hast.

berni1 am 12 Sep 2012 09:16:06

ganz ehrlich - eine Versicherung ist nur so gut wie ihre Leistungen - sprich : Zahlungswilligkeit.

Wenn Du befürchtest, deine Versicherung will sich um Zahlungen drücken, ist jeder Cent zu viel bezahlt ! - Sieh dich nach einer anderen Versicherung um, die dir gleich deine Wünsche bestätigt !

pfalzcamper am 12 Sep 2012 09:18:23

berni1 hat geschrieben:ganz ehrlich - eine Versicherung ist nur so gut wie ihre Leistungen - sprich : Zahlungswilligkeit.

Wenn Du befürchtest, deine Versicherung will sich um Zahlungen drücken, ist jeder Cent zu viel bezahlt ! - Sieh dich nach einer anderen Versicherung um, die dir gleich deine Wünsche bestätigt !


Der TE hat doch lediglich eine prophylaktische Frage an die Gemeinschaft gerichtet! ( die ihm nicht beantwortet wurde )

Wo steht denn irgend etwas von "um Zahlungen druecken"?

wolfherm am 12 Sep 2012 09:23:25

pfalzcamper hat geschrieben:
berni1 hat geschrieben:ganz ehrlich - eine Versicherung ist nur so gut wie ihre Leistungen - sprich : Zahlungswilligkeit.

Wenn Du befürchtest, deine Versicherung will sich um Zahlungen drücken, ist jeder Cent zu viel bezahlt ! - Sieh dich nach einer anderen Versicherung um, die dir gleich deine Wünsche bestätigt !


Der TE hat doch lediglich eine prophylaktische Frage an die Gemeinschaft gerichtet! ( die ihm nicht beantwortet wurde )

Wo steht denn irgend etwas von "um Zahlungen druecken"?


Schreibt der TE doch selbst. Siehe oben.

pfalzcamper am 12 Sep 2012 09:32:59

Das schreibt er PAUSCHAL auf ALLE Verscherungen bezogen. Dann duerfte er sich gar nicht versichern :razz:

Er will aber wissen, ob SEINE eine "Ausnahme" in seinem Sinn bildet und fragt daher, ob andere User die ebenfalls Kunde dieser Versicherung sind, ihn aufklaeren koennen.

Hendy07 am 12 Sep 2012 09:36:03

Wie soll denn das Forum wissen welchen Vertrag mit welcher AGB Du hast? :eek:
Die AGB's wechseln fast jährlich; also am besten bei Deiner Versicherung nachfragen :?

Hendy07

rena am 12 Sep 2012 09:40:42

Wir siind auch bei der Baseler versichert. Mit den Schutzbriefkonditionen habe ich mich auch beschäftigt und da keinerlei Zeitrahmen angegeben ist, gehe ich davon aus, dass der Schutzbrief auch bei monatelangem Auslandsaufenthalt greift. Ansonsten stünde in den AGBs eine Einschränkung.

LG Rena

wolfherm am 12 Sep 2012 09:44:01

rena hat geschrieben:Wir siind auch bei der Baseler versichert. Mit den Schutzbriefkonditionen habe ich mich auch beschäftigt und da keinerlei Zeitrahmen angegeben ist, gehe ich davon aus, dass der Schutzbrief auch bei monatelangem Auslandsaufenthalt greift. Ansonsten stünde in den AGBs eine Einschränkung.

LG Rena


Wenn das so in den Bedingungen beschrieben ist, würde ich die Versicherung anschreiben und mir schriftlich bestätigen lassen, dass es da keine Einschränkung gibt. Die Antwort würde ich dann zu meinen Unterlagen nehmen und gut ist es.

Gogolo am 12 Sep 2012 10:04:08

wolfherm hat geschrieben:
rena hat geschrieben:Wir siind auch bei der Baseler versichert. Mit den Schutzbriefkonditionen habe ich mich auch beschäftigt und da keinerlei Zeitrahmen angegeben ist, gehe ich davon aus, dass der Schutzbrief auch bei monatelangem Auslandsaufenthalt greift. Ansonsten stünde in den AGBs eine Einschränkung.

LG Rena


Wenn das so in den Bedingungen beschrieben ist, würde ich die Versicherung anschreiben und mir schriftlich bestätigen lassen, dass es da keine Einschränkung gibt. Die Antwort würde ich dann zu meinen Unterlagen nehmen und gut ist es.




Genau so würde ich es auch machen, denn jetzt kommt allmählich das Jahresende und die Zeit für einen Versicherungswechsel - wenn mir die Bedingungen nicht passen. Zum anderen habe ich eim Falle einer positiven Nachricht eine schriftliche Bestätigung meiner Versicherung in der Hand.


Habe die Ehre

Gogolo

pfalzcamper am 12 Sep 2012 10:08:48

rena hat geschrieben:Wir siind auch bei der Baseler versichert. Mit den Schutzbriefkonditionen habe ich mich auch beschäftigt und da keinerlei Zeitrahmen angegeben ist, gehe ich davon aus, dass der Schutzbrief auch bei monatelangem Auslandsaufenthalt greift. Ansonsten stünde in den AGBs eine Einschränkung.

LG Rena


Dein Vertrauen in Ehren, aber keinesfalls muss alles in den AGB eines Versichers verankert sein.

conrad163a am 12 Sep 2012 10:44:08

Hallo rena

Dann hast Du wohl den Punkt A.3.7 der Allgemeinen Bedingungen "Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise " nicht gelesen?? Dort setehen 6 Wochen, das ist klar, aber beziehen sich die 6 Wochen jetzt auch auf den Punkt A.3.8 "Zusätzliche Leistungen" bei einer Auslandsreise????? Das ist für mich die Frage die ich nicht richtig einordnen kann. Meine Meinung ist, das diese Zusätzlichen Leistungen nicht in die 6 Wochen Frist fallen.

conrad

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