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Sachmängelhaftungsausschluss


Maggie am 13 Sep 2012 19:13:46

Hallo zusammen,

ich weiß, wir hatten hier schon etliche Diskussionen um die Gewährleistung beim Kauf von Privat – spätestens immer dann, wenn hier ein Geschädigter aufläuft.
Trotzdem bin ich nun verunsichert und daher mein Thread hier.

Wir wollen unser 16 Jahre altes Wohnmobil verkaufen.
Wir haben im Urlaub überlegt, dass wir im Moment immer weniger dazu kommen, es zu nutzen und dafür ist es eigentlich zu schade. Und für uns in der Relation auch zu teuer.
Und wer weiß, wann dann bei einem Mobil diesen Alters doch teurere Reparaturen anfangen. Das kann ja niemand vorhersehen.
Also sollte es jetzt verkauft werden, solange wir das auch mit ruhigem Gewissen tun können.

Wir können es mit gutem Gewissen verkaufen. Wir haben immer alle Inspektionen durchführen lassen, Reparaturen sofort ausführen lassen und auch verschönert (neue Polster z.B.). Auch haben wir letzten Oktober in Barr mit dem Feuchtigkeitsmessgerät, das Chris und Frank dabei hatten, wie erwartet nichts feststellen können. ABER: wenn nun zufällig ein Käufer doch was findet und behauptet, das hätten wir sehen oder wissen müssen, wie soll man dann beweisen können, dass wir nichts wussten oder es bei uns noch nicht war?

Aus all unseren Diskussionen hier weiß ich, dass der Verkäufer ‚aus dem Schneider‘ ist, wenn das Fahrzeug verkauft wird ‚wie gesehen‘.


Gibt man nun bei Google ‚Wohnmobilverkauf‘ ein, kommen auch eine Menge Händlerseiten, die gebrauchte Womos ankaufen wollen. Und die „machen mir Angst“ mit der Aussage, dass wir als Privatverkäufer auf jeden Fall in der Sachmängelhaftung stehen.

Hier der Auszug aus einer I-Net-Seite:

Eines der größten Stolperfallen ist die Sachmängelhaftung. Wenn Sie Ihr Wohnmobil an einen privaten Käufer verkaufen, sind Sie für sämtliche Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Das bedeutet für Sie als Verkäufer, dass Sie für Schäden, die nach der Transaktion auftreten oder entdeckt werden, haftbar gemacht werden können, sofern ein solches Problem nicht explizit beim Verkauf ausgewiesen wurde.

Beim Verkauf an einen seriösen Wohnmobilhändler bleiben diese Probleme meist aus. Einer der größten Vorteile für Sie ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung. Bei einem Verkauf an uns ist dieser Ausschluss Grundvorraussetzung für den Kaufvertrag. Achten Sie also beim Händler darauf, dass das Wohnmobil "wie gesehen" verkauft wird, wodurch Ihnen Instandsetzungen und nachträgliche Haftungen erspart bleiben.



Pers. Anmerkung: ein Problem, das mir nicht bekannt ist, kann ich nicht ausweisen!
Und wenn ich die Sachmängelhaftung gegenüber dem Händler durch den kleinen Hinweis „wie gesehen“ ausgrenzen kann, dann ist das doch bei einem Verkauf an privat dasselbe, oder nicht?

Wie seht ihr das?

Bin gespannt auf eure Antworten und danke schon mal im voraus, dass ihr euch für mich den Kopf zerbrecht :razz: .

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BOWO am 13 Sep 2012 19:20:40

Da hat der Händler zwar nichts falsches geschrieben, aber in seinem Sinne dargestellt.
Natürlich kann man beim Kauf von Privat an Privat die Haftung ausschließen (außer bei vorsätzlicher Täuschung = Betrug).
Denn soweit mir bekannt ist, kann man als Privatmann genau diese Haftung per Vertrag ausschließen, dann entfallen die von dir befürchteten Risiken, das Risik liegt alleine beim Käufer.
Genau aus diesem Grunde sind WoMos beim Händler ja auch oft teurer als von Privat, denn der gewerbliche Verkäufer kann genau diese Haftung nicht ausschließen, nur auf 1 Jahr verkürzen. :eek:
Die Feinheiten sollte aber ein Jurist mal erläutern, ich habe da nur "Allgemeinbildung" aus zahlreichen Käufen / Verkäufen und Studium entsprechender Verbraucherschutzseiten.

brainless am 13 Sep 2012 19:34:04

Genau das:

Die Feinheiten sollte aber ein Jurist mal erläutern...


tut "Mückenstürmer" auf seiner HP,


Volker :wink:

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Lancelot am 13 Sep 2012 19:57:44

zimtzicke hat geschrieben:Und die „machen mir Angst“ mit der Aussage, dass wir als Privatverkäufer auf jeden Fall in der Sachmängelhaftung stehen.


Eben NICHT ... weil:

Beim Verkauf kann PRIVAT die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausschließen .. muß halt im Kaufvertrag auch drin stehen .. :)

Bergbewohner1 am 13 Sep 2012 20:19:52

Hallo Maggie, wie schon geschrieben, schließe die Sachmängelhaftung aus und schreibe mit rein, wie besichtigt und Probegefahren, gut ist es.

Gast am 13 Sep 2012 20:22:40

BOWO hat geschrieben:Da hat der Händler zwar nichts falsches geschrieben, aber in seinem Sinne dargestellt.
Natürlich kann man beim Kauf von Privat an Privat die Haftung ausschließen (außer bei vorsätzlicher Täuschung = Betrug).
Denn soweit mir bekannt ist, kann man als Privatmann genau diese Haftung per Vertrag ausschließen, dann entfallen die von dir befürchteten Risiken, das Risik liegt alleine beim Käufer.
Beim Fahrzeugverkauf ist das alles nicht so ganz einfach, da Dir als Verkäufer Pflichten bleiben, die man nicht ausschließen kann.

Zum Beispiel muss man auf Unfallschäden etc. ungefragt hinweisen.

Damit hat "gekauft wie gesehen" nichts zu tun, auch ein einfacher Ausschluss ist zwar möglich aber ob er Bestand hat, wenn man zum Beispiel "vergisst" auf Unfallschäden hinzuweisen oder schlicht davon gar nichts weiß ist eine andere Sache.

Entweder man verkauft es als Defekt zum Ausschlachten oder man muss sich seinen Pflichten stellen, d.h. alles aufschreiben was man weiß und alles meldepflichtige ausdrücklich äußern.

topolino666 am 13 Sep 2012 20:37:30

Waldtroll hat geschrieben:Hallo Maggie, wie schon geschrieben, schließe die Sachmängelhaftung aus und schreibe mit rein, wie besichtigt und Probegefahren, gut ist es.


... und 99,9 % der Käufer werden´s auch so akzeptieren!! :!:

:daumen2:

P.S.: Beim Verkaufen Zeit lassen - dann werdet Ihr (und der Käufer) auch am Ende zufrieden sein!!

Bergbewohner1 am 13 Sep 2012 20:44:48

Ulrich lasse die Kirche im Dorf.

Maggie am 13 Sep 2012 21:50:20

OK, danke schon mal. Ihr bestätigt im Prinzip mein Wissen. War schon ganz verunsichert von dieser Aussage.

Das mit Mückenstürmers HP ist ein guter Hinweis; dass ich da nicht schon drauf gekommen bin. Danke!


Übrigens wollen wir uns dann wohl wieder vorübergehend einen Wohnwagen zulegen - angedacht für so etwa 5-8 Jahre, solange wir max. unsere 2x 3-Wochen-Haupturlaube haben. Danach soll's dann wieder ein Womo geben, mit dem wir in Rente gehen werden und gaaaanz viel rumreisen werden.

Ich werde mich also mal öfter drüben im Wohnwagen-Forum umschauen; da sind mehr von uns als man denkt :wink: .

thomas56 am 13 Sep 2012 22:07:07

Der Vertrag von Mobile oder eigentlich alle im Netz verfügbaren Kaufverträge
sind verkäuferfreundlich. Das sie in Ruhe mit Bedacht ausgefüllt werden sollten ist klar. Nach Einstellung bei Mobile, ist der Vertrag sofort abrufbar und man kann sich in Ruhe damit befassen.
Wenn Unklarheiten bestehen, kann man (vorher) fragen.

brainless am 14 Sep 2012 21:53:16

@ UlrichS:

Entweder man verkauft es als Defekt zum Ausschlachten......


Das akzeptiert - im Streitfall - ein Gericht aber nur dann, wenn der Kaufpreis auch dem angegebenen Zustand entspricht.
Wer, um aus der Sachmängelhaftung "raus" zu sein, ein z.B. technisch einwandfreies 10 Jahre altes Wohnmobil für 15.000,-€ verkauft, wird mit der Klausel "Defekt / zum Ausschlachten" auf die Nase fallen.
Hier korrespondiert der Kaufpreis nicht mit der "Lebenserfahrung" bei Kaufpreisen für wirklich "defekte / zum Ausschlachten" bestimmte Wohnmobile.

Alles, was bekannt ist, angeben; alles was nicht bekannt ist (und zur Wandlung führen könnte) durch ausdrückliches Nicht-Wissen ausschliessen und zusätzlich dem Käufer - unter Zeugen - Gelegenheit zur ausgiebigen Prüfung des Kaufgegenstandes geben.


Volker :wink:

Maggie am 15 Sep 2012 23:43:49

Nochmals Dankeschön für all eure Tipps.

Es soll ja alles ordnungsgemäß ablaufen bei uns. Nur für was, was ich selbst nicht ahne, will ich nicht hinterher belangt werden können, weil man ja nicht beweisen kann, dass man nichts davon wusste.


Vielen Dank!

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