ich weiß, wir hatten hier schon etliche Diskussionen um die Gewährleistung beim Kauf von Privat – spätestens immer dann, wenn hier ein Geschädigter aufläuft.
Trotzdem bin ich nun verunsichert und daher mein Thread hier.
Wir wollen unser 16 Jahre altes Wohnmobil verkaufen.
Wir haben im Urlaub überlegt, dass wir im Moment immer weniger dazu kommen, es zu nutzen und dafür ist es eigentlich zu schade. Und für uns in der Relation auch zu teuer.
Und wer weiß, wann dann bei einem Mobil diesen Alters doch teurere Reparaturen anfangen. Das kann ja niemand vorhersehen.
Also sollte es jetzt verkauft werden, solange wir das auch mit ruhigem Gewissen tun können.
Wir können es mit gutem Gewissen verkaufen. Wir haben immer alle Inspektionen durchführen lassen, Reparaturen sofort ausführen lassen und auch verschönert (neue Polster z.B.). Auch haben wir letzten Oktober in Barr mit dem Feuchtigkeitsmessgerät, das Chris und Frank dabei hatten, wie erwartet nichts feststellen können. ABER: wenn nun zufällig ein Käufer doch was findet und behauptet, das hätten wir sehen oder wissen müssen, wie soll man dann beweisen können, dass wir nichts wussten oder es bei uns noch nicht war?
Aus all unseren Diskussionen hier weiß ich, dass der Verkäufer ‚aus dem Schneider‘ ist, wenn das Fahrzeug verkauft wird ‚wie gesehen‘.
Gibt man nun bei Google ‚Wohnmobilverkauf‘ ein, kommen auch eine Menge Händlerseiten, die gebrauchte Womos ankaufen wollen. Und die „machen mir Angst“ mit der Aussage, dass wir als Privatverkäufer auf jeden Fall in der Sachmängelhaftung stehen.
Hier der Auszug aus einer I-Net-Seite:
Eines der größten Stolperfallen ist die Sachmängelhaftung. Wenn Sie Ihr Wohnmobil an einen privaten Käufer verkaufen, sind Sie für sämtliche Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Das bedeutet für Sie als Verkäufer, dass Sie für Schäden, die nach der Transaktion auftreten oder entdeckt werden, haftbar gemacht werden können, sofern ein solches Problem nicht explizit beim Verkauf ausgewiesen wurde.
Beim Verkauf an einen seriösen Wohnmobilhändler bleiben diese Probleme meist aus. Einer der größten Vorteile für Sie ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung. Bei einem Verkauf an uns ist dieser Ausschluss Grundvorraussetzung für den Kaufvertrag. Achten Sie also beim Händler darauf, dass das Wohnmobil "wie gesehen" verkauft wird, wodurch Ihnen Instandsetzungen und nachträgliche Haftungen erspart bleiben.
Pers. Anmerkung: ein Problem, das mir nicht bekannt ist, kann ich nicht ausweisen!
Und wenn ich die Sachmängelhaftung gegenüber dem Händler durch den kleinen Hinweis „wie gesehen“ ausgrenzen kann, dann ist das doch bei einem Verkauf an privat dasselbe, oder nicht?
Wie seht ihr das?
Bin gespannt auf eure Antworten und danke schon mal im voraus, dass ihr euch für mich den Kopf zerbrecht :razz: .

