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Hallo liebe Forumler,
falls ich die Frage im Forum falsch platziert habe, bitte korrigieren. Mir ist eben Folgendes passiert: Ich musste heute Morgen mein Wohnmobil aus der Werkstatt abholen und komme aufgrund der Abmaße nicht allein in unsere Hauseinfahrt (alle Familienmitglieder arbeiten Gott sei Dank oder gehen zur Schule). In dem Glauben, man kann zumindestens bis 17 Uhr sein Womo an der Bürgersteigkante vor dem eigenen Grundstück ohne Probleme parken, stelle ich es dort ab. Unsere Straße ist mit einer Anwohnerstraße vergleichbar (2 PKW passen locker nebeneinander - ein Bus oder LKW muss gut fahren können) und dient als Zufahrtstraße zu einem Gymnasium und einer Behindertenwerkstätte. Als ich mein Womo abstelle (kein Parkverbot, keine Einmündungen aber die Straße vollzieht eine sanfte Linkskurve) hupt mich ein Busfahrer, der den Behindertentransport übernimmt, an und auf dem Rückweg hält er neben meinem Womo, beschimpft mich, ich solle § 1 der StVO mal lesen etc. Man ist natürlich daraufhin nicht gut zufrieden, wie es so schön im Emsland heißt. Ich habe dann auch umgehend das Busunternehmen angerufen, man möge den Fahrer darauf hinweisen, dass es sich meiner Meinung nach um Nötigung handelt und dass er die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten hat (dieser Bus fällt "ohne Womo" täglich durch nicht unerhebliche Reisegeschwindigkeiten auf). Dies zur kurzen Vorgeschichte - nun meine Frage (auch wenn in diesem Forum schon viel zu diesem Thema geschrieben ist): Darf ich an einer solchen Straße vorübergehend parken (wie gesagt: grenzt an meinem eigenen Grundstück, kein Park- oder Halteverbot, direkt am Bordstein eingeparkt) oder habe ich mit verkehrsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen? Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen - es ist ganz sicher mit Ärger beim Busunternehmen zu rechnen, weil die Strecke morgens täglich gefahren wird). Vielen Dank. Ohne die Strasse zu kennen, solltest Du folgendes beachten: neben dem parkenden Fahrzeug muss eine Strassenbreite von 300 cm bis zur naechsten Bordsteinkante oder Mauer oder eben einfach ausgedrueckt "Ende der Strasse" verbleiben.
Die 300 cm setzen sich wie folgt zusammen: 255 cm fuer die Maximalbreite eines bei uns zugelassenen Fahrzeugs zzgl 25 cm Seitenabstand pro Seite. Juristisch werden allerdings abgerundet 300 cm angesetzt.
Naja, vielleicht solltest du ihm die vorlesen? Solange eine drei Meter breite Fahrbahn neben deinem Womo freibleibt, darfst du m.E. dort parken. Super, danke!
Ich bin einfach emotional noch etwas "mitgenommen"... Die 3 Meter sind locker gewährleistet! Ich hatte auch schon mal bei einer ähnlichen Situation das Vergnügen, mich mit einem wirklich netten Polizisten zu unterhalten: Ich hatte meinen -kleinen-WoWa zum Beladen vor einer WE-Tour direkt am Randstein stehen- die drei Meter freie Strassenbreite waren locker erfüllt-aber: die Abstellung erfolgte in einer leichten, wirklich sehr leichten Rechtskrümmung in einer 30er Zone. Das war es, was nicht gestattet war (mich hatte irgendein Nachbar angezeigt)- und ich wurde dort also " fortgejagd...)
Werner Zieh am besten zu uns um :D
Unsere Strasse ist 5 m breit und wenn ich be- oder auslade bleiben davon rechts und links je zirka 1,30 m frei. Ein einziger Verkehrsteilnehmer ( Sonntags-mir-ist-langweilig-ich-fahr-mal-durchs-Neubaugebiet-und-glotze-dort-ein-wenig-Fahrer ) hat sich mal daran gestoert, alle Nachbarn tolerieren es. Ist allerdings eine Ringstrasse - d.h. jeder hat die Moeglichkeit jedes Ziel trotz meiner Blockade zu erreichen. Was ist denn bei über 3,5 t?
Wobei man dem Auto das ja nicht unbedingt ansieht. > 3,5t brauchst du nachtparktafeln - oder standlicht...
Danke, das Schild haben wir. Muessen nur nach dem Auflasten drann denken.
OT: dann denke auch gleich daran eine Orangefarbene Signallampe zu kaufen, wenn nicht vorhanden. Die ist ueber 3,5 T fuer den Pannenfall als Absicherung aufzustellen.
Unser (>3,5to) Mobil steht seit jeher im Industriegebiet. Noch nie mit Lampe/Warntafel oder was auch immer. Kam auch noch nie was, ist aber 30er Zone, Sackgasse mit Wendehammer... Aber gut zu wissen bzw. mal wieder daran erinnert zu werden. Fahrkurs ist ja schon ne Weile her :wink: Ciao Didier
...und Unterlegkeil..... ZWEI, Wolfgang......... :D
Ehrlich?? Ich habe nur einen in der Originalhalterung von MB.
Mach hier keine Gerüchte ... :wink: STVZO §41, Absatz 14 : --> Link :D Ich fasse es nicht..... :D ,
Du hast ja Recht.... Aber so bescheuert, wie die Gesetzgebungsonkels sind, wäre ich nie. Außerdem kann ich bei 18 Grad Gefälle net richtig schlafen. Und der Kühli tut net richtich kühlen tun.... Felix52 :)
Felix : Du meinst "Auffahrkeile" (zum ausgleichen von unebenem Untergrund), oder ? Das ist der STVZO total wumpe, die schreibt nur zwingend 1 "Unterlegkeil" (zur Sicherung gegen wegrollen) für unsere Kisten > 3,5 to vor :) Auffahrkeile würde ich auch ZWEI empfehlen .. :wink: Nee nee,
ich meinte schon Bremskeile..... :) :) Übrigens, als ehemaliger Fachanhängerhändler habe ich mich immer darüber gewundert, dass gebremste Anhänger solche Keile brauchen, ungebremste mit 750 kg GG nicht :roll:
Unsere Strasse ist 30er Zone, Sackgasse mit Wendehammer. Alle Womos sind unter 3,5 to. Ob der eine oder andere Nachbar sich insgeheim über 3 Wohnmobile sich aufregt? Keine Ahnung! Uns hat noch nie jemand etwas gesagt! Und wir hoffen, es bleibt auch so!
da steht auch was von größer 4t, nix größer 3,5t Hallo @smarty,
kenne die Situation gut aus eigener Erfahrung 8) . Unter 3,5t kannst du parken bis der TÜV abgelaufen ist :D Selbst wenn mein KaWa 30cm in der Wiese am Straßenrand steht und PKW 30cm in die Straße hinein parken, ergo bei den PKW es einiges enger ist, kommen andere KFZ dort gut durch, aber kaum an meinem Sprinter :D :D . Ein Schneepflugfahrer war mal besonders gut: auf dem Hinweg kam er an meinem Kasten noch gut vorbei (über 3m Platz), auf dem Rückweg weigerte er sich wegen Platzmangel vorbeizufahren. Ob die Kiste Wein, die ihm eine Wohnmobil-missbilligende Nachbarin in der Zwischenzeit zugesteckt hatte, zu einer Gesichtsfeldtrübung und Tunnelblick geführt hat, konnte ich natürlich nicht beurteilen :eek: . Also sei guter Dinge, pass aber auf deinen Außenspiegel auf! Rossi
Bedingt durch die Kurve und wenn die Strasse regelmäßig von breiteren Fahrzeugen genutzt wird, kann ich mir vorstellen, dass Du Ärger bekommen kannst. Du schreibst ja selbst, dass Fahrer breiterer Fahrzeug " gut fahren müssen um vorbei zu kommen". Wenn da eine Schule ist muss Feuerwehr und Krankenwagen aber normal vorbei kommen. Du darfst nicht parken wenn nicht mindestens 3m Fahrbahnbreite vorhanden sind. Nirgens steht das Du parken darfst wenn dies vorhanden sind. Das ist ermessenssache der Poliei mit dem Gummiparagraph §1, dass können die so oder so auslegen. Hallo, Leute , so ganz stimmt da einiges nicht . Ladet mal STVO §§ 12 +17 herunter. Die 3 m sind auch nicht festgeschrieben und würden eine Einzelfallentscheidung nach sich ziehen. Festgeschrieben ist nur , das der Platz zwischen einer weißen durchgezogenen Linie und einem parkenden Fahrzeug mindestens 3 m betragen muss. Beim Parken in der Kurve muss es sich dezidiert um eine-scharfe Kurve -handeln.
Pfalzkämper und Themenstarter, wenn ihr immer darauf regieren würdet, was euch andere Leute in die Ohren pusten , wäret ihr schnell taub. Auch Polizeibeamte sind nicht Alleswisser ,Schulbusfahrer schon garnicht. Die lassen nur ihren Frust ab, oder wolltet ihr mit solcher lauten Bande in der Gegend herumfahren? Giovanni.
Ich hab doch gar nix zu meckern :?: bei uns ist alles easy - tolle Nachbarschaft eben. @all:
Ersteinmal vielen Dank für Eure Beiträge - nur durch rege und faire Diskussion in einem solchen Forum werden (meiner Meinung nach) viele Aspekte eines "Fragepunktes" beleuchtet. Mir jedenfalls vermitteln die Antworten Summa Sumarum eine gewisse Sicherheit - ich denke grobes Fehlverhalten bzgl. des Parkens kann ich definitiv ausschließen. Allerdings habe ich bisher meine Eura Terrestra nie durch Unterlegkeile gesichert (wohlwissend, dass ich das eigendlich hätte machen müssen :oops: ) und mir fiel während des Lesens der Diskussion auch wieder ein, dass ich ganz zu Anfang mal so eine orange Leuchte gekauft hatte.... Jedenfalls haben sich meine Wogen dank Eurer Diskussionsbeiträge wieder deutlich geglättet - Vielen Dank nochmals! [quote="smarty"]Mir jedenfalls vermitteln die Antworten Summa Sumarum eine gewisse Sicherheit - ich denke grobes Fehlverhalten bzgl. des Parkens kann ich definitiv ausschließen.[quote]
Schön das Dir die Antworten gefallen haben, ich habe heute auch wieder so eine Erlebnis gehabt. Kannst ja mal lesen wenn Du willst: --> Link TÜV Überzogen da FAhrzeug technisch defekt ist und nicht fahrbereits ist. Fahrzeug stand nur in einer privaten Garage, ein Bussgeld gab es wegen überzogenem TÜV trotzdem. :( |
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