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Alter des Fahrzeugführers


rolifred am 27 Sep 2012 16:11:42

Bin 'Neu' im Club und habe 'mal folgende Frage?
Werde in der kommenden Woche einen T4 California-Exclusive zulassen und sehe dass bei der/den Versicherungen das Alter des/der Fahrzeugführer bis 69 Jahre eine Rolle spielt. Wass passiert wenn ich noch 3 Jahre fahre und dann 70 werde??
Habe den Verdacht etwas Wichtiges in den Regelwerken der Versicherer ist an mir vorbeigegangen oder haben die Brüsseler Bürokraten etwas neues ausgeklügelt?

Danke im Voraus für Eure Aufklärung.

Rolifred

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haballes am 27 Sep 2012 16:44:19

Genauso, wie junge Fahrer als Risikogruppen gestuft werden, hauen viele Versicherungen einen Seniorenzuschlag drauf.

Oft auch nicht transparent sofort sichtbar, es steht in den Bedingungen.

Du musst dir gezielt eine Versicherung suchen, die das ausschließt.
Auch kannst du die Kiste auf deine junge Frau zulassen oder ein sonstiges Familienmitglied.

:D Lancelot und Wolfherm werden dir Tricks verraten, die sind auch schon steinalt und geizig.....duck und wech.... :D

felix52 am 27 Sep 2012 16:58:32

Da hast Du aber einige Hundert Andere vergessen.... :D

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wolfherm am 27 Sep 2012 17:08:56

haballes hat geschrieben: :D Lancelot und Wolfherm werden dir Tricks verraten, die sind auch schon steinalt und geizig.....duck und wech.... :D


Du traust dich aber was. Ich weiß, wo du wohnst..... :D

pipo am 27 Sep 2012 17:22:10

haballes hat geschrieben:
:D Lancelot und Wolfherm werden dir Tricks verraten, die sind auch schon steinalt und geizig.....duck und wech.... :D

Beruhigend zu wissen, dass es noch mehr User gibt die Ähnlich denken wie ich ;D


Peter

Lancelot am 27 Sep 2012 17:38:29

Bisher stehen 2 auf meiner Liste ... :evil:

:wink:

Lancelot am 27 Sep 2012 17:48:35

rolifred hat geschrieben:Wass passiert wenn ich noch 3 Jahre fahre und dann 70 werde??


Dann bist Du bei einigen Versicherungsgesellschaften mit einem TZ (= Teuerungszuschlag) dabei .. :(

Da wird nix anderes helfen, als Prämien zu vergleichen (aber das blödsinnige Spiel geht ja eh jedes Jahr im Oktober los).

achimHH am 27 Sep 2012 20:28:41

haballes hat geschrieben:.....duck und wech.... :D


@Sven ....... :box: .......... :adminwatch: !

felix52 am 27 Sep 2012 20:59:53

Ich bin moralisch, ethisch und alterszukunftsmäßig jetzt echt nachhaltig von diesen nichtarbeitenden Unternehmensoliarchen mit Modemopps berührt.. :(

Wenn dieser Biligmobilteilzeitfahrende Junkie nicht bald von seinem Hund gebissen wird, erledige ICH das! :twisted:

achimHH am 27 Sep 2012 21:09:49

felix52 hat geschrieben:Ich bin moralisch, ethisch und alterszukunftsmäßig jetzt echt nachhaltig von diesen nichtarbeitenden Unternehmensoliarchen mit Modemopps berührt.. :(

Wenn dieser Biligmobilteilzeitfahrende Junkie nicht bald von seinem Hund gebissen wird, erledige ICH das! :twisted:


:kuller:

Das möchte ich sehen.. :kuller:

So das war nun aber genug OT .

Das Thema war....: Alter des Fahrzeugführers

daffi2222 am 27 Sep 2012 22:05:53

Achtung Tolwutgefahr.

Da sollte der Admin eingreifen, bevor die Tollwut im Forum umsichgreift. :twisted: :twisted:

daffi2222 am 27 Sep 2012 22:10:41

Ich frage mich, ob die Mitarbeiter von Sven dieses Forum schon kennen? :evil:

Lancelot am 28 Sep 2012 10:27:21

rolifred hat geschrieben:Wass passiert wenn ich noch 3 Jahre fahre und dann 70 werde??


Hab dazu noch einen Artikel gefunden .. (Thema: Altersdiskriminierung :D )

Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist Altersdiskriminierung durch Versicherungen dann erlaubt, wenn diese versicherungsmathematische Berechnungen vorlegen können, die höherere Beiträge für bestimmte Altersgruppen als solche belegen, die durch höhere Kosten gerechtfertigt sind.


Quelle : --> Link

BadHunter am 28 Sep 2012 11:11:09

haballes hat geschrieben:Auch kannst du die Kiste auf deine junge Frau zulassen oder ein sonstiges Familienmitglied.


Das hilft aber nichts, denn es geht nicht um den Halter oder Versicherungsnehmer, sondern um den Fahrerkreis! Genau wie bei jungen Fahranfängern.

Die Frage lautet sinngemäß: "Ist ein Fahrer des Fahrzeuges bei Versicherungsbeginn älter als 70?"
Also unabhängig davon, der Versicherungsnehmer ist!
Allerdings geht es um das Alter bei Versicherungsbeginn. Wenn man erst danach 70 wird ändert sich diesbezüglich nichts am Vertrag.

thomas56 am 28 Sep 2012 11:19:57

BadHunter hat geschrieben:
Allerdings geht es um das Alter bei Versicherungsbeginn. Wenn man erst danach 70 wird ändert sich diesbezüglich nichts am Vertrag.


Das wollte ich schon fragen! Wäre dann ein Fahrzeugwechsel gleichzeitig ein neuer Versicherungsbeginn?

haballes am 28 Sep 2012 11:38:29

:wink: Zulassen auf Eheweib oder halt jüngeres Familienmitglied deshalb, weil eine Versicherung verpflichtet ist jede Person in die Haftpflicht aufzunehmen, Teil- oder Vollkasko aber ablehnen können.

So ist die Kiste erstmal dann perfekt versichert und sollte ein Schaden entstehen, ist dieser dann schon mal abgedeckt.

Wie geschroben, nicht alle Versicherungen haben eine Seniorenklausel.


Und richtig, bestehende Verträge ändern sich nicht mit dem Eintritt ins hohe Lebensalter. Ziemlich sicher wird aber sein, das ein betagter Senior, der einen hohen Schaden verursacht, von der Versicherung gekoffert wird.


Nach Straßenverkehrsrecht wird nach mehreren verursachten Unfällen auch die altersbedingte Fahrtüchtigkeit geprüft, ist auch ein heikles Thema, weil man mit einem großen Fahrzeug wie halt ein Wohnmobil schnell mal Rempler verursachen kann.

Lancelot am 28 Sep 2012 11:48:40

haballes hat geschrieben:Ziemlich sicher wird aber sein, das ein betagter Senior, der einen hohen Schaden verursacht, von der Versicherung gekoffert wird.


Was genau soll denn da passieren ... :nixweiss:

haballes am 28 Sep 2012 11:59:50

Dann eben stehst du...ääääh der Senior :D vor der Situation einen "Neuvertrag" abschliessen zu müssen.

Es ist immer wieder gut und ratsam, zum Beispiel einen Roller oder ein billiges altes Auto rumstehen zu haben, welches nur dafür da ist, Prozente runterzukriegen und im Schadenfall dazu dient, mit dem Vertrag einzuspringen.

wolfherm am 28 Sep 2012 12:02:39

Kann denn eine Versicherung die Haftpflicht kündigen?

thomas56 am 28 Sep 2012 12:11:02

habe letztes Jahr für meine Schwiegermutter (75J.) Es gab nur Haftpflicht, die nicht abgelehnt werden darf. Teilkasko wurde abgelehnt. :?

Lancelot am 28 Sep 2012 14:32:18

haballes hat geschrieben:Dann eben stehst du...ääääh der Senior :D vor der Situation einen "Neuvertrag" abschliessen zu müssen.


wolfherm hat geschrieben:Kann denn eine Versicherung die Haftpflicht kündigen?


Hab ein bissi gegoogelt ...

Beiden Vertragsparteien steht - nach einem Schaden und dessen Regulierung - ein außerordentliches Kündigungsrecht zu ..

Das ist aber völlig unabhängig vom Alter des Versicherten und/oder Fahrzeugführers, gilt also für ALLE. Ob jetzt die Versicherung bei einem "Senior" schneller das Schwert zückt als bei einem "Bettnässer" ( :D ) .. :nixweiss:

Eine Neuversicherung ist geregelt über das "Pflichtversicherungsgesetz für Fahrzeughalter", Ausnahmen und Ablehnung nach § 5 Absatz 4.


4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen

1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,

2. vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder

3. den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat.



PflVG : --> Link

felix52 am 28 Sep 2012 15:10:33

Wolfgang,
der Punkt "4)" Deines Zitats hat schon vielen Transportunternehmen die Existenz zerstört. Sowohl den Personenbeförderen (Taxi) als auch den Sachbefördernden (Spedition).

Aber wo Menschen entscheiden, zählen Lobbyismus und Zeitgeist.
Einerseits wird die Diskriminierung der weibl. Versicherten abgeschafft durch
Uni?-Tarif bei den priv. Krankenversicherten. Gut so!

Andererseits gebärdet sich diese riesige, sich selbst "Solidargemeinschaft" nennende Apparatur jetzt voll "gaga", indem sie Altersschranken schafft...
:( .
Wo bleiben da die Warner... :roll:
Wo die Solidarität?
Wir geben unsere Grundwerte auf, ist mein persönliches Fazit.

Also sollte man solche Versicherungen meiden.


Felix52

BadHunter am 28 Sep 2012 15:11:19

thomas56 hat geschrieben:Das wollte ich schon fragen! Wäre dann ein Fahrzeugwechsel gleichzeitig ein neuer Versicherungsbeginn?


Ja, beim Fahrzeugwechsel muss ja ein neuer Vertrag für das betreffende Fahrzeug geschlossen werden, dann spielt auch wieder das Alter eine Rolle.
Also: das letzte Womo mit 69 kaufen und dann ewig fahren... :wink:

Also sooo groß ist der Unterschied zum "normalen" Beitrag auch nicht, wenn man den richtigen Versicherungsmenschen kennt der auch die möglichen Rabatte einräumt sind das recht kleine Beträge.


Zur Haftpflicht: richtig, die Haftpflicht darf kein Versicherer ablehnen, ABER: es müssen nur die gesetzlichen Mindestdeckungssummen sein, nicht, wie heute üblich, unbegrenzt... Das wären dann 7,5 Mio für Personenschäden, 1,12 Mio für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden, was insgesamt nicht wirklich viel ist...

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