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Anforderungen (TÜV, Versicherung) an ein Wohnmobil


kaivi am 26 Aug 2003 22:12:26

Hi,
wo gibt es denn Infos, wie ein Umbau zum WoMo aussehen muß, damit Versicherung und/oder Zulassung diesen auch als solchen anerkennen.
Ich überlege, meinen Jeep Cherokee (bin wahrscheinlich nicht ganz richtig in diesem Forum...) als WoMo mit Minimalkomfort (lediglich Schlafen und Kochen) auszubauen (Spüle, Gasherd, Kühlschrank, Matratze für 2, Staukisten). Das ganze sollte aber für den Fall des Falles auch mal demontierbar sein. Tisch und Sitzgruppe für mindestens 5 ;-) paßt natürlich nicht rein, ist die nötig? Dann muß ich mir noch was überlegen...
Hat so ein Unterfangen überhaupt Zweck, oder lacht der TÜV/die Versicherung mich aus?
Mit der Zulassung müßte ich ja dann auch die WoMo Steuer bekommen (172€?), was macht die Versicherung?
Kai

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[Admin] am 26 Aug 2003 23:13:29

Liegefläche: Es muß mindestens eine Liegefläche von 180 x 60cm vorhanden sein.

Stauraum: Es muß für die Verwendung als Wohnmobil ausreichend Stauraum vorhanden sein. Eine Klappbox mit Deckel reicht nicht aus.

Kochgelegenheit: Es muß eine Einrichtung fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, mit dem sich Speisen erwärmen lassen müssen. Welcher Art dies aber ist und wo angebracht, hat der TÜV nicht zu bestimmen.

Tisch: Komfortabel sind natürlich die Schwenktische aus Wohnwagen, es genügt aber auch eine Tischplatte mit Standfuß, die mit einem Scharnier angebracht ist.

Alle diese Bauteile müssen zwingend so mit dem Fahrzeug verbunden sein, daß sie nur mit Werkzeug ausgebaut werden können. Also sind auch z.B. Flügelmuttern tabu. Ist diese Forderung nicht gegeben, wird das Fahrzeug ans Kombi- oder Mehrzweckfahrzeug eingetragen und nicht als Wohnmobil.

Sooooo falsch bist Du hier nicht -----> ist halt ein Wohnmobilforum hier :D

(gibt hier auch etliche mit Ami)

monnemer am 27 Aug 2003 05:38:31

Hallo,

genau so wie Dirk Dir beschrieben hat muß es sein.

Am besten aber das Teil beim TÜV vorfahren.

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konjag am 27 Aug 2003 08:49:37

Das mit der Minimalausstattung geht schon. Wenn du das Ganze
aber wieder demontierst, solltest du beachten, dass die
Betriebserlaubnis deines Wohnmobiles erlischt!

,
Konrad

Jambo45 am 05 Sep 2003 18:21:33

Also. mein TÜV-Onkel definierte die Mindestanforderungen etwas anders:
Bett, Kocher, Spüle, 50% der Fahrzeugfläche verbaut.
Natürlich Festeinbau. Alles weitere ist Auslegungssache.



Jambo

Gast am 17 Sep 2003 15:28:08

Also, der Versicherung ist es egal, was Du verbaut hast. Wichtig ist nur, das in Deinem Kfz-Schein/Brief unter Fahrzeugart "Sonder-KFZ Wohnmobil" eingetragen ist.

Gast am 18 Sep 2003 12:42:43


Jambo45 am 18 Sep 2003 20:47:27

als Ergänzung: hab heute meinen1/3-Ausbau als Wohnmobil zugelassen bekommen mit folgenden Komponenten: Sitz-/Liegefläche im Heck mit Staukisten, Kocher-/Spüle-Kombination im Bereich Schiebetür. Maße und Gewichte wurden genommen, das Prüfzeichen der Heizung eingetragen und für den Restausbau eine Erhöhung des Leergewichts um erwartete weitere 150 kg vranschlagt. Das ganze dauerte keine 10 min, fertig war ich - und um 57 Ocken ärmer.

Erstaunlich: hab sogar zwei Sitzplätze hinten quer zur Fahrtrichtung eingetragen bekommen.



Jambo

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