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Guten Abend,
ich habe die Qual der Wahl: montiere ich an das "neue" Womo den Heckfahrradträger, den ich noch im Schuppen habe (müsste dann Löcher bohren, Halterungen schrauben etc) oder kaufe ich einen Fahrradträger für die (vorhandene) Anhängerkupplung? Vielleicht kennt ihr (abgesehen von den verschiedenen Beladungshöhen) Vor- oder Nachteile? Das Womo ist ein Frankia I 700 BD (GFK-Wand), Verlauf oder Lage der Wandquerstreben ist nicht bekannt. Ich würde mich sehr über "zweckdienliche Hinweise" freuen 8) Viele liebe aus Adendorf Thomas Ich gebe dem Träger auf der AK immer wieder den Vorzug, die Räder hängen nicht so hoch, keine Belastung der Rückwand, keine Gefahr der Undichtigkeit an der Rückwand.
Worauf man achten sollte, das die Rückleuchten des F-Trägers weit genug auseinander stehen, die Maße der Beleuchtungsvorschrift sollten eingehalten werden
Favorisiere ich auch -> aus den vorgenannten Gründen :!: Mann sieht immer mehr Mobile wo der Festanbau fehlt :!:
Genau so sehe ich das auch! Nur die so gerne zitierte Beleuchtungsvorschrift ist mir völlig Wurscht, da mein Thule Fahrradträger für die Hängerkupplung eine ABE hat und damit ist es gut, alles andere interessiert mich nicht!!!! Zumal beim letzten Tüv der Prüfer nix bemängelte an oder wegen meinem Träger. Würde mein Heck auch nicht anbohren und der Hebelwirkung aussetzen, dann doch lieber die Last auf die AHK! :wink:
verkaufe gebrauchten Thule Träger für AHK :D Wenn Du eine Anhängerkupplung hast, stellt sich die Frage gar nicht. [quote="proudbadener"]Genau so sehe ich das auch!
Nur die so gerne zitierte Beleuchtungsvorschrift ist mir völlig Wurscht, da mein Thule Fahrradträger für die Hängerkupplung eine ABE hat und damit ist es gut, alles andere interessiert mich nicht!!!! quote] Ob der TÜV das bemängelt oder nicht, wenn die Rückleuchten nicht in der geforderten Maße angebracht sind ist es eine Ordnungswidrikeit und kostet wenn jemand sehr genau ist 40€ Sollte ich bei Dir auffahren, wirst Du auf einem Teil des Schaden sitzenbleiben, da für mich die Bremsleuten nicht richtig zu sehen sind. Hallo willy13,
genauso sehe ich das auch, deine antwort an proudbadener ist genau die richtige, wenn alle so denken bzw. handeln würden wie pruodbadener wo kämen wir dann hin ? denn derjenige der die abe ausgestellt hat weiss ja im voraus nicht, wie und wo am entsprechenden Womo wo die ahk nachträglich angebaut wurde die beleuchtungseinheit sitzt. es ist richtig ahk ist immer besser für die räder, nur sollte man auch da die stützlast berücksichtigen, aber wenn an der rückwand die haltevorrichtung richtig angebracht ist passiert absolut nichts, habe im laufe der jahre mit sicherheit über 100 halterungen für die räder montiert, dazu kommt mittlerweile sind bei vielen neueren womos die halterungen schon ab werk angebracht. an thomas, die wandquerstreben kannst du mit einem gegenstand ganz leicht erklopfen und dann genau lokalisieren, mann kann diese auch meistens sehen je nachdem wie das licht fällt, sieht man die streben sehr gut. gruß h peter man sollte auch das Gewicht der Fahrräder beachten, E-Bikes sind vom Gewicht her ungeeignet für einen externen Träger. Hallo,
würde mein Heck auch nicht anbohren und der Hebelwirkung aussetzen. :D Wichtig ist vorher zu wissen, was für Fahrradtypen man transportieren will. :oops: E-Bikes sind deutlich schwerer und daher haben wir uns für einen Träger (VELO II) entschieden, der am Rahmen des Reisemobile montiert wird, hat damit eine niedrigere Beladungshöhe und ist klappbar.
Der Fahrradträger und die Räder darauf sind schmäler als das Wohnmobil, also sehe ich pro Seite die Beleuchtung doppelt, einmal Wohnmobil und dann die Beleuchtung vom Träger, daran ist nur Falsch; die blöde Vorschrift sonst nichts.
Diese Aussage ist noch blöder als die Vorschrift, die org. Rückleuchten sind bei einem montierten Fahrradträger nicht mehr aus allen geforderten Winkeln zu sehen. Ein Kegelbruder von mir der jetzt seit neusten einen blauen Anzug trägt macht sich auf der BAB einen Spaß daraus solche Fahrer abzukassieren. Er meint wer sich vorsätzlich um sowas nicht kümmert soll zahlen, ist ja für einen guten Zweck
sssssssssssss.............. so ein Quatsch, wenn ich einen PKW Anhänger dran habe der ja sowieso schmäler wie mein Womo ist seh ich doch die Beleuchtung des Womos auch nicht aus allen Winkeln.
Genau deswegen wird ja die Beleuchtung am Kupplungsträger wiederholt und die Umrissleuchten bleiben ja sichtbar.
Und genau aus dem Grund werden Dein Kegelbruder und seine Kollegen immer beliebter....anstatt sich um die tatsächlich gefährlichen Dinge wie alkohollisierte LKW Fahrer, Linksspurschleicher und Leute zu kümmern, die ohne Blinker mit 65 von der Beschleunigungsspur auf die dritte Spur wechseln, werden lieber Wohnmobilisten mit AHK Träger aus dem Verkehr gezogen...Hut ab! Diese Vorschrift ist in der Tat unsinnig. Die Beleuchtungseinheit meines Westfalia Mini Anhängers ist schmaler als die eines AHK-Fahrradträgers und der verdeckt die Originalbeleuchtung auch nur zum Teil. Ist aber erlaubt. Fakt ist leider das es die Vorschrift gibt.....Sinn hin oder her. Ich denke mal, dass die Regelung noch aus Zeiten stammt als niemand an AHK Fahrradträger gedacht hat.
Ein Nachteil könnte der verringerte Bodenabstand bzw. der kleinere Böschungswinkel beim Auffahren auf Fährrampen oder Stellplätze sein. Andreas Moin, hat denn der Anhänger keine eigene Beleuchtungseinrichtung?????
Bernd
Die Anhänger haben eine Eigene und die Fahrradträger für AHK auch. Der Träger hat nur eine ABE für Fahrzeuge der Klasse M1, nicht für sonderfahrzeuge der Klasse M1 So.-Kfz Wohnmobil.
Der Anhänger hat eine ABE auch eine Zulassung und ist ein eigenständiges Fahrzeug, was der Träger nicht ist. Menschen diese über diese Vorschriften hinwegsetzten haben in einem Sozialstaat ihre Berechtigung verloren, jammen über alles und jenes wie ihnen Ungerechtigkeit angetan wird, aber machen sich Ihre Vorschriften so wie sie es selbst wünschen selber.
guter Ansatz! mein Fahrradträger ist 1,33m breit und ein Motorradtrailer gibt es mit einer Breite von 1,0m. Freue mich schon auf die Gespräche mit den Kegelbrüdern. :D
Na entspann Dich mal wieder! Wenn sich alle immer an jede Vorschrift halten würden stände die Mauer heute auch noch. Gerade in einem demokratischen Sozialstaat muss eine Diskussion über Regeln und deren Sinn doch wohl möglich sein.
Gegen eine Diskussion habe ich bestimmt nichts, aber wie sich immer die selben ihre eigenen Vorschriften machen und die anderen die sich an die Spielregeln halten für blöd verschleißen geht mir auf den Wecker. Bei diesem Beispiel hier ist alles vielleicht nicht so einfach zu verstehen, aber es ist nicht meine Aufgabe dies allen verständlich zu machen, da es genügend gibt die nicht bereit sind sich an Vorschriften zu halten.
Da wirst du aber mehr Probleme mit der Staatsmacht haben als der Böse Fahrradträgersünder. Mal davon abgesehen, warum kann man bei einem zu schmalen Fahrradträger die Bremsleuchte nicht mehr sehen? Du siehst doch sogar 4 statt der normalen 2, auch Blinker und Co sieht man doppelt. Besonders unverständlich finde ich das mit Hinblick auf deinen Umbau des Eura Wohnmobils auf 6 Rücklichter. Da wirst du dir doch auch etwas bei gedacht haben? Johnny PS: Mir ist ein LKW fast aufgefahren, weil er meine originalen (zugelassenen) Bremsleuchten nicht gesehen hat. Zugelassen ist alles, der Fehler liegt in der Konstruktion von LMC. Trotzdem hätte ich fast einen LKW im WC stehen gehabt. Soviel zu zugelassenen Rückleuchten.
Ich halte nicht diejenigen die sich an die Regel halten für blöd, sondern die Regel an sich ist in der Realität völlig sinnlos, Argumente sind dazu ja schon genug genannt. Wie war noch mal die Frage????
>>>Festmonierter Heckfahrradträger oder auf der AHK montierter?<<< Da Du schon eine AHK hast auf jeden Fall einen Kupplungsträger! Wenn die Stützlast auf der AHK nicht reicht :
dann eben oben und unten. Ich habe der Rückwand auch nicht getraut und hab nur 75kg Stützlast. Deswegen eben oben die "leichteren" Kinderräder - wiegen auch jeweils 18kg und unten das ebike meiner Frau (28kg) und mein Treckingrad
ans Ziel Macht Euch doch einmal etwas weniger Gedanken wie die 91% die die AHK Original und Zwecktreu verwenden als zu belehren :!: :!: Man(n) kann sicherlich darauf hinweisen aber nimmt ja schon Züge hier an :nein: achso -> Ich fahre auch mit original AHK -> Da steht in der ABE nichts von Klasse ?? und Klasse??? -> Ist einfach nur ne AHK mit 75 Kg Nutzlast und fertig .. Gedanken darüber mache ich mir erst , wenn mir deswegen der Führerschein entzogen wird :lol: Kennt jemand einen Traeger fuer die AHK, der die Vorschriften bzgl. Beleuchtung erfuellt?
Mein Womo ist 2,35 breit... Sollen 2 eBikes drauf, jedes 25 KG. Danke fuer Tipps! Guten Abend,
vielen lieben Dank für die Gesprächsrunde - einmal pro Anbohren, die meisten pro AHK. Ich danke euch!
Hallo Thomas, ich kann leider (noch) keine KN senden. Wenn du magst, schick mir bitte eine E-Mail an 188199 ät gmx punkt de mit näheren Angaben, Bild, Preis etc. Viele Thomas :-) Hallo Thomas,
auch wenn ich die Bedenken gegen einen an der Rückwand befestigten Träger zum Teil nachvollziehen kann, würde ich diese aus meiner Sicht als unnötig bezeichnen, sofern die Montage fachgerecht erfolgt. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Ich würde mir so ein Ding nie auf die Kupplung basteln, es sei denn, das Heck gibt keine geeignete Montagemöglicheit her der die Bikes sind zu schwer. Ein Vorteil des am Fahrzeugheck montierten Trägers besteht z.B. darin, dass Du unten drunter Freiraum hast, um z.B. über das eine oder andere Hindernis zu rangieren und somit manchmal die entscheidenden Zentimeter zu gewinnen. Es kommt natürlich darauf an, wie die Rückwand beschaffen ist. An meinem Fahrzeug habe ich einen Bikelift montiert, der untendrunter ca. 2-Meter Freiraum hat, so das man i.d.R. bequem drunter herlaufen kann, oder aber die Fahrräder über Hecken, parkende PKW etc... parken kann. Das kann je nach Fahrzeuglänge schon mal helfen. Ich nutze diese Option sehr häufig, da bei mir aus 8.60 mit vier Fahrrädern dann schnell 9,50 draus werden, und da wird es in der Tiefe oft eng. Aber wie bereits erwähnt: nur meine Meinung. :-) Ich bin zuversichtlich, dass Du die für Dich richtige Entscheidung treffen wirst. Frank
Ja habe ich, in manchen Länder sind Ersatzbirnen vorgeschrieben, die Beleuchtungsringe von Hella sind aber leider nicht überall zu einem vernümftigen Preis direkt greifbar, so habe ich diese hier geordert, und damit nicht noch mehr im Womo rumliegt gleich eingebaut. Denn selbst bei LED kann man sich vor Ausfällen nicht schützen. Zu den Fahrradträgern nur soviel, mir ist unverständlich wieso einige die Vorschriften so egal sind, aber wenn irgendetwas ist wird ein Fass aufgemacht. Die einzige Erklärung ist für mich, diese haben sich mit ihren Fahrzeug so hoch verschuldet, das kein Pfennig mehr übrig ist für eine ordnungsgemäße Beluchtung. [quote="willy13"]
Zu den Fahrradträgern nur soviel, mir ist unverständlich wieso einige die Vorschriften so egal sind, aber wenn irgendetwas ist wird ein Fass aufgemacht. Die einzige Erklärung ist für mich, diese haben sich mit ihren Fahrzeug so hoch verschuldet, das kein Pfennig mehr übrig ist für eine ordnungsgemäße Beluchtung.[quote] Kannst Du uns jetzt bitte mal erklären, was Deiner Meinung an einem unbeleuchteten Rückwandträger sicherer ist als bei einem AhK Träger mit Licht das ca. 10 cm weiter innen sitzt als vorgeschrieben? Dein Neidargument kannst Du locker stecken lassen: Ich habe gar keinen Fahrradträger. [ Nein die Vorschrift ist nicht egal, aber die ist so hirnverbrannt wie die EG Vorschrift der Biegung einer Banane oder Gurke und das ist " meine Meinung, ich betone meine Meinung". Über vieles was da in den letzten Jahren alles so entstanden ist, kann man nur noch den Kopf schütteln, wir haben einfach zu viele Theoretiker beschäftigt und die Praktiker sterben so langsam aus.
Bla bla bla, wenn du die Bremsleuchten,Rückleuchten,Blinker,usw. an meinem Fahradträger nicht siehst, dann bist du so oder so nicht fähig zur Teilnahme am Strassenverkehr :!: Zumal sämtliche Leuchten an meinem Womo direkt auch mit angebrachtem Fahrradträger bestens zu sehen sind. Also hör bitte damit auf irgend welche faden scheinige begründungen in den Raum zuwerfen die keine Hand und keinen Fuss haben, ausser einen zweck denn Leuten hier im Forum einen Fahrradträger für die anhängekupplung Madig zu machen. Ansonsten wenn du zuviel Geld hast, darfst du gerne im Heck meines Womos parken,denn es gibt immer noch sowas wie einen Sicherheits abstand denn man(n) einhalten muss denn sonst wird es teuer für denn der auffährt, und da ich eh beabsichtige mir eine Rollerbühne zu kaufen wäre dein auffahren eine willkommene Finanzspritze für mich.
Sag mal wieviel von Deinem Geistigen D.... sch..s müssen wir hier noch ertragen denn solche Aussagen: in einem Sozialstaat ihre Berechtigung verloren Sind für mich unerträglicher, absolut unsozialer fast schon a.soz. Geistigerdünnsch... Und alles wegen eines Fahrradträgers für eine anhängerkupplung !!!! Aber nur mal so Zur Erinnerung vor einigen Jahrzehnten Gab es schon mal so 100 % Gesetzes und Vorschriftstreue Deutsche, das war so von 1933 bis 1945, die vor lauter Gesetzes und vorschriftstreue im Dritten Reich, 2 Weltkrieg und im Holocaust usw. geendet sind !!! Ich bin nicht wie du und ich will es voralllem auch niemals nicht sein!!! Ich werde auch niemals ein Spießer sein den dafür habe ich noch selbst Achtung :!: Ähm, eine Anhängerkupplung ist ja primär zum Ankuppeln eines ANhängers!
Klar sind die Fahrradträger dafür super und immer zu bevorzugen. Was jedoch, wenn Du zusätzlich zu den Fahrrädern auch noch einen Anhänger mitnehmen willst? :? Na du hängst den Anhänger an, und stellst deine Fahrräder in den Anhänger. Nee, is ja nen Moppedanhänger. Fahrräder passen da nicht drauf... :roll: Hmm,dann wirds wohl eher nix mit dem Radlfahrn :D
Aber was solls hast ja dann ein Motorisiertes Zweirad dabei :wink: Ich habe mit keinem Wort geschrieben das ich diese Vorschrift für sinnvoll halte,
Ich finde nur ein nicht beachten von gesetzlichen Vorschriften setzt jeden auf die gleich Stufe wie einen Steuerhinterzieher usw. Warum????, Wehr sich keiner gegen solche Vorschriften, dies geht auch ohne sich Ordnungswidrig zu machen. Warum wird Zubehöhr verkauft welches gegen Vorschriften verstößt? ps, ein Problem dürfte es nicht sein an einem AK-träger die Lampen weiter nach außen zu versetzen, aber das könnte die ABE zum erlöschen bringen. Nun reitet mal nicht alle auf Jemanden rum der es halt "Gesetzeskonform" mag :!:
Ich bin auch anderer ,Meinung aber ein Problem besteht auch für die , die es genau nehmen wollen :wink: Es wäre für mich auch ein leichtes die leuchten zu versetzen ,aber
Deshalb lasse ich es so wie es ist , denn was ist das kleine Übel :roll:
Hallo An unserem Wohnwagen haben die Fahrräder immer auf der Deichsel gestanden didje |
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