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Österreich Warnwesten 1, 2


Julia10 am 21 Okt 2012 18:37:54

Vor einigen Tagen berichtete ein Freundvon einer Fahrt mit dem PKW nach Österreich.

Polizeit stoppte ihn und ließ sich Verbandkasten (war vorhanden), Pickerl, (vorhanden) und Warnwesten (1 war vorhanden) zeigen.

Polizist fragt, wo sind die anderen Westen? Welche?
Fahrzeug ist für 5 Personen zugelassen, es fehlen somit noch 4 Westen.
Ok 4 Westen haben wir nicht.
Gut, dann werden 70 Euronen fällig.
Unser Bekannter zückt sein Portomonai und will die 70 Euros bezahlen. Der Polizist schüttelt den Kopf 70 Euro pro Weste macht insgesamt 240 Euro.
Die Frau unseres Bekannten bekam Schnappatmung.

240 Euro hatte er nicht bar dabei und zog wiederwillig die Krediktarte heraus. Der Polizist schüttelte wieder den Kopf und meinte: " Wir nehmen nur Barged" .

Hatte er nicht! Also ins Polizeifahrzeug, zum nächsten Bankautomat, Geld ziehen und löhnen.

Als er wieder zum Mobil zurückkam, frage der Polizist, was er nun in Bezug auf seine Warnwesten zu tun gedenkt. In der nächsten größeren Stadt wolle er welche erwerben.

So geht´s nicht, meine der nette Polizist, sie fahren sofort von der Autobahn ab und besorgen sich umgehend im nächsten Dorf die Warnwesten. Sonst wird es teuer.

Mit dickem Hals fuhr er also von der Autobahn ab, in den nächsten Laden. Ein kleines Örtchen und verlangte 4 Warnwesten. 120 Euro wurden fällig.
Das zahle ich nicht, entlud sich der inzwischen angeschwollene Zorn in nicht mehr ganz normaler Lautsträke.
Dann sch... ich sie an, meinte der Ladenbesiktzer.

360 Euronen für 4 fehlende Warnwesten, da kann einem schon die Urlaubslaune verhageln.

Also denkt dran, 1 Warnweste für jeden zugelassenen Platz im Fahrzeug und eins ofort greifbarer, nicht abgelaufener 1. Hilfe Kasten. Sonst wirds richtig teuer in Öserreich.

Julia

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cambodunum am 21 Okt 2012 18:41:32

wow..ich hab mal was von 14 Euro Strafe gelesen...

BernhardK am 21 Okt 2012 18:43:48

Meine ehrliche Meinung dazu, ohne Dir zu nahe zu treten, so glaube ich das nicht. Glaubst Du das denn ? Es klingt sehr unwahrscheinlich, vielleicht irre ich mich auch. Ich bin mal gespannt auf die Meinung der anderen User.

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Gast am 21 Okt 2012 18:44:40

Wieder eine Räuberpistole..........?

Hier Text vom ADAC

Sie müssen eine Warnweste im Fahrzeug mitführen und bei einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn/Autostraße/Landstraße auch anlegen, sofern Sie Ihr Auto verlassen, um z.B. ein Warndreieck aufzustellen. Es drohen Geldbußen ab 14 Euro.
Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

LongJohn

thomas56 am 21 Okt 2012 18:45:18

weil 4x70 nicht 240 sondern 280 sind, plus 120 sind dann 400,-.
Eigentlich eine runde Summe! :wink:

Lancelot am 21 Okt 2012 18:45:38

Julia, frag mal Deinen Bekannten ob er DAS kennt:



Rechtliches rund um die Warnweste


Das Kraftfahrgesetz (KFG) besagt, dass die Warnweste auf einer Freilandstraße dann von Lenkern mehrspuriger Kfz getragen werden muss, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist. Das ist der Fall, wenn das Auto an einer unübersichtlichen Straßenstelle steht sowie bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit.

Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen einer Warnweste unabhängig von den Sichtverhältnissen immer vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält, etwa um eine Panne zu beheben.





Strafen


Der theoretische Strafrahmen für eine Missachtung der Warnwestenpflicht reicht bis zu 5.000 Euro, in der Regel kassiert die Exekutive aber "nur" 14 Euro. Allerdings gibt es nicht nur eine Tragepflicht, sondern auch eine Mitführpflicht. Wer also bei einer Kontrolle nicht zumindest eine Sicherheitsweste vorweisen kann, zahlt.



Quelle : ÖAMTC --> Link

harrymobil am 21 Okt 2012 18:49:22

Würde mich auch interessieren, ob es für diesen Vorfall eine Rechtgrundlage in Österreich gibt :?:

Bei uns muss meines Wissens lediglich eine an Bord sein, bzw. für jede Person, die das KFZ verlässt, oder :?:

cambodunum am 21 Okt 2012 18:52:13

ich hab in meinem Auto seit 2 Jahren auch 4 Westen, da mich damals eine freundliche Tankstellenverkäuferin in Reutte darauf angesprochen hat..

Gast am 21 Okt 2012 18:59:50

Mir war die Rechtslage auch nie klar -> Hab 6 Warnwesten im Mobil -> Stüch 1,96 € :D -> Ja . Ich hab mich beim Preis nicht verschrieben und die sind zugelassen ...

Da ich öfters in Italien unterwegs bin habe ich sie gleich im Fahrzeug gelassen -> ebenso 2 Feuerlöscher /Warnlampe mit Blinksymbol (die ich eigentlich nicht brauche)..aber egal ..

Aus Sicherheitsgründen , hätte ich aber sowieso für jeden eine Warnweste im Mobil ..

ansonsten Julia :Ich glaube nicht ,das dieser Polizist im Recht war -> mich täts auch sehr ärgern :twisted:
Ich hätte an anderer Stelle nachgehakt -> in Österreich wäre es ein leichtes -> vielleicht aufwendig , aber billiger ..
heftige Strafe :!:

Gast am 21 Okt 2012 19:04:05

"Theoretisch wird in Österreich ein Bußgeld bis zu 2.180 Euro fällig (in der Regel werden 14 Euro erhoben)." Quelle: --> Link

fender am 21 Okt 2012 19:13:17

Ja, ja
das sind die alten Geschichten:
Ein Bekannter vom Arbeitskollegen meines Bruders hat erzählt:......
....bla bla bla.

Ostwestfale am 21 Okt 2012 19:15:23

Also ein wenig fraglich kommt mir das Ganze auch vor.

Die Summe für die Strafen ... vor alllem der hohe Betrag....

Dann 120 € für 4 Warnwesten ... Kosten max. 1,99 in beliebigen Läden
in D (Gibbet auch schon für 1 € im 1€ -Laden)

Da stimmt doch einiges nicht.

Ich hol schon mal Chips und Bier und schau mal was da kommt.

Und da sage einer, Norwegen sei teuer....

Bon Voyage

Michael

cambodunum am 21 Okt 2012 19:17:03

Das unsere Nachbarn nicht zimperlich sind im Strafen eintreiben ist bekannt...und die TE schreibt von einem Freund und nicht von einem Bekannten der einen Bekannten hat

Randyandy01 am 21 Okt 2012 19:24:19

geil Warnwesten von Gucci oder so, für Stück 30 € echt waren die aus Leder ??? mit Diamanten besetzt ?

Nee, nee einige der Össis kommen sich noch vor wie in guten alten K u K zeiten

Gast am 21 Okt 2012 19:41:32

Hallo Julia10,

entschuldige, wenn ich das so unverblümt sage/schreibe, aber Dein Bekannter hat Dir da vermutlich eine absolute Räubersgeschichte erzählt.

Gesetzeslage in Österreich: Im § 102 Abs. 10 Kraftfahrgesetz 1969 (dieser § regelt die Pflichten des Lenkers eines Fahrzeuges) steht eindeutig drinnen, dass der Lenker eines Kraftfahrzeuges eine Warnkleidung (Warnweste) mitführen und auf Verlangen den Organen der Straßenaufsicht vorzeigen muss.

Diese Weste muss die/der LenkerIn, wenn auf Autobahnen im Falle einer Panne (§ 46 StVO) oder auf Autostraßen das Fahrzeug verlassen wird, anziehen. Die Weste muss leicht erreichbar sein, was heißt, dass sie sich in greifbarer Nähe befinden muss - Kofferraum gilt nicht.

Wird das Nichtmitsichführen der Warnweste mit einem Organmandat geahndet (also sofort vor Ort bezahlt, wie es offenbar bei Deinem Bekannten der Fall war), kostet das €20,-. Eine Anzeige ist natürlich teurer - etwa das 2 bis 3-fache, wird aber in der Regel speziell bei Ausländern wegen des zu erwartenden administrativen Aufwandes nicht durchgeführt.

In Österreich ist pro Fahrzeug definitiv nur eine Weste erforderlich, egal ob das Fahrzeug nur mit dem Fahrer oder mehreren Personen besetzt ist. Auch ist die auf das Fahrzeug zugelassene Personenzahl nicht ausschlaggebend.

Entweder saß Dein Bekannter einer Bande auf, die sich als Polizeistreife ausgab (was durchaus auch passiert), oder er hat denn doch ein wenig geflunkert.

Lieben

thoreau

PS: Und so können Gerüchte entstehen, über die sich dann so richtig schön die Gemüter erhitzen dürfen, nicht wahr?

cambodunum am 21 Okt 2012 19:48:29

jetzt hab ich doch mal google bemühen müssen...tatsächlich , laut Auswärtiges Amt EINE Warnweste für den Fahrer..dann hat mir die Dame an der Tanke auch einen Schmarrn erzählt

--> Link

rolfwam am 21 Okt 2012 19:56:02

Die Story geistert schon ne Weile durchs Netz, und wird durch wiederholtes posten nicht wahrer.

Randyandy01 am 21 Okt 2012 20:49:17

Weils ins Thema passt, selbst erlebt.......

vor 3 Jahren, ich unterwegs mit einem Bus als Womo ausgebaut und zugelassen, DB O 404 mit Anhänger 2,5 t

Bus 12 t Anhänger 2,5 t auflaufgebremst ...

Unterwges in Österrreich, Richtung Heiligkreutz Grenzübergang nach Ungarn,
in Fürstenfeld am letzten Kreisverkehr Polizei rausgeholt, hinterherfahren zu einer mobilen Schwerlastkontrolleinheit und dann einen auflaufgebremsten Anhänger auf einem mobilen Rollenbremsprüfstand die Bremse prüfen, na das war ne Nummer, angeblich Bremse Anhänger nicht in Ordnung Stehen lassen hin und her ja wir haben ne Werkstatt hinterherfahren und reparieren
Die Werkstatt hatte einen eigen Platz für die Herren Gendarmen mit Schreibtisch etc.. der Platz ist so groß wie ein normaler Parkplatz an der Autobahn und alles stand voll mit ausländischen Leidensgenossen...

Endergebniss Wiegekosten Reparatur Prüfkosten sofort 78,50€ und zur allgemeinen Belustigiung nach Hause einen Bon über 500 € Strafe..
ach ja Angebliche Instandsetzung 120 E nicht zu vergessen....

Das ist Österreich "kleines diebisches Volk am Rande der Alpen "

Gast am 21 Okt 2012 20:56:46

Randyandy01 hat geschrieben:....
Das ist Österreich "kleines diebisches Volk am Rande der Alpen "


Diese Aussage finde ich böse und nicht angebracht. :nein:

Du nimmst einen Einzelfall und verallgemeinerst diesen.
Überhaupt ist es nicht zum aushalten, was da immer an Horrormärchen (gilt jetzt nicht für dich und dein spezielles Erlebnis) rumgeistert.
Der fehlende Strich in der Nummerntafel war genau so eine "Österreich-Verleudmung".
Die Schutzwestennummer hier hat sich dank Recherche von thoreau auch als eine solche raus gestellt.

Wäre ich Österreicher, bekäme ich langsam einen dicken Hals........

Es macht mich einfach nur traurig, wenn ich solche pauschalierten Beleidigungen lese. :?

Was soll der Zweck solcher Märchen sein?

(Wobei ich deine Schilderung nicht mit "Märchen" meine, sondern nur dein letzter Satz unangemessen ist)

urmel71 am 21 Okt 2012 21:00:06

"Kassieren oder Blamieren" :-)

cambodunum am 21 Okt 2012 21:07:49

@raidy

das mit dem diebischen Bergvolk darfst du nicht so eng sehen..damit werden wir Allgäuer auch tituliert..und das leichte Frozzeln mit unseren Nachbarn gehört dazu.
Es ist sogar etwas Neid dabei, weil die Austrianer bei manchen Themen nicht so kompliziert denken wie wir Deutschen

rolfwam am 21 Okt 2012 21:10:11

Jo, Ösibahing!
Fahrt doch am besten nicht mehr hin, dann habe ich mehr Platz- :D

Randyandy01 am 21 Okt 2012 21:13:20

Sorry Raidy;
aber da ich auch langjährig berufsbedingt mit dem Lkw durch Österreich nach Italien gefahren bin und zurück natürlich auch, könnte ich einige Geschichten zum besten geben was Österreich betrifft und in jeder sonstigen Geschichte steckt bestimmt ein Fünkchen Wahrheit...

Gast am 21 Okt 2012 21:18:27

Wie ich jetzt recherchiert habe, war dieser Spruch keine Erfindung von dir, sondern hat schon eine lange Historie und wird öfters angewendet. Vielleicht habe ich etwas zu schnell und zu heftig reagiert ? Sorry.
Nett ist es trotzdem nicht. :nein:
Ich war jetzt auch schon oft in Österreich und habe noch nicht einen Euro Strafe bezahlt.

urmel71 am 21 Okt 2012 21:21:02

raidy hat geschrieben:Ich war jetzt auch schon oft in Österreich und habe noch nicht einen Euro Strafe bezahlt.


Du Guter Du :-)

Gast am 21 Okt 2012 21:21:34

cambodunum hat geschrieben:@raidy

das mit dem diebischen Bergvolk darfst du nicht so eng sehen..damit werden wir Allgäuer auch tituliert..und das leichte Frozzeln mit unseren Nachbarn gehört dazu.
Es ist sogar etwas Neid dabei, weil die Austrianer bei manchen Themen nicht so kompliziert denken wie wir Deutschen


Na ja, wer stellt fest, ob's eine Beleidigung ist, der Beleidiger oder der Betroffene?

Im Übrigen ist es zumeist so, dass immer die Rennleitung schuld ist und abzockt, denn der Erwischte ist ja sowas von brav und unschuldig.

Bei Fahrzeuzgüberprüfungen, die übrigens von gelernten Ingenieuren des technischen Dienstes in Österreich durchgeführt werden, gibt's unter anderem ein Protokoll bei Bremsentests und wenn die Bremse nicht so funktioniert wie sie soll, dann wird das in diesem Protokoll ausgewiesen und kaum dem Land Österreich anzulasten sein, sondern wem?

Genau, dem Fahrzeugbenützer bzw. -besitzer.

Wenn ich in Deutschland mit einem Anhänger mit defekten Bremsen durch die Gegend kutschiere und kontrolliert werde, blüht mir was? Vielleicht ein Zuschuss seitens der Bundesregierung zur Reparatur meines Anhängers, oder doch auch eine empfindliche Strafe inklusive der Aufhebung meiner Zulassung?

Immer schön die Kirche im Dorf lassen, nicht mit dem Finger auf andere zeigen, sondern einmal darüber nachdenken, warum solch hohe Kosten entstanden sind.

JoS am 21 Okt 2012 21:23:33

Julia10 hat geschrieben:Vor einigen Tagen berichtete ein Freundvon einer Fahrt mit dem PKW nach Österreich. ...
Facebook-"Freund" aus dem internet ... ?

urmel71 am 21 Okt 2012 21:24:40

ich kenne einen in Hamburg, der hat sechs Fliegen mit acht Klappen geschlagen :-)

wiebke am 21 Okt 2012 21:43:12

bitte zurück zum Thema :!:
Dankeschön :)

BernhardK am 21 Okt 2012 22:36:14

Julia10 hat geschrieben:Fahrzeug ist für 5 Personen zugelassen, es fehlen somit noch 4 Westen.


Gut das der Freund keinen Reisebus gefahren hat der für 80 Personen zugelassen war.

Ingrid1 am 21 Okt 2012 23:09:30

Also das mit den hohen Kosten und den 5 Warnwesten glaub ich einfach nicht. Ausserdem ist das so unwahrscheinlich, im nächsten Dorf dann gleich die neuen Warnwesten zu so einem horrenden Preis zu bekommen.

Ich sah kürzlich im FS bei "Achtung Kontrolle" dass sich sehr wohl solche Leutchen als Organmandate-Eintreiber ausgegeben haben - wohlgemerkt in Deutschland - und fleissig zu Kasse gebeten haben. Diese Geschichte kommt mir da schon etwas wahrscheinlicher vor.
Uns Österreicher dann gleich als na ja.... benennen, ist auch nicht sehr charmant.

Abgesehen davon, bei den Kontrollstellen auf der Autobahn werden genug so rollende Bomben aus dem In und Ausland herausgezogen und das kommt Allen zugute, die nicht in böse Unfälle dann wegen solcher Fahrzeuge hinein geraten.

raribay am 21 Okt 2012 23:27:58

Dies schreibt der ÖAMTC zur Warnweste:

Das Kraftfahrgesetz (KFG) besagt, dass die Warnweste auf einer Freilandstraße dann von Lenkern mehrspuriger Kfz getragen werden muss, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist. Das ist der Fall, wenn das Auto an einer unübersichtlichen Straßenstelle steht sowie bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit.

Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen einer Warnweste unabhängig von den Sichtverhältnissen immer vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält, etwa um eine Panne zu beheben.

Der ÖAMTC empfiehlt, für alle Insassen, besonders auch für Kinder, eine Warnweste im Auto mitzuführen und an einem einfach erreichbaren Platz aufzubewahren. Und das deshalb, weil keine Personen im Auto bleiben sollten, wenn auf Autobahnen, Schnell- oder Landesstraßen auf die Polizei oder Pannenhilfe gewartet wird.

Sorry, doppelt gepostet.:roll: :oops:

Julia10 am 23 Okt 2012 11:29:04

Nix Facbook oder ähnliche Quellen kommen hier zum Tragen.

Versteh schon, das man solche Geschichten als Räuberpistole abtut. Hätte ich ansonsten auch nicht geglaubt, wenn sie nicht aus einer zuverlässigen Quelle kämen.

Die Geschichte kommt von einem befreundeten Ehepaar, die nach der Rückkehr aus dem Urlaub sehr erbost waren und Österreich erst mal aus ihrer Reiseliste gestrichen haben.

Gerärgert haben Sie sich nicht nur über die immensen Kosten, sondern auch über die Art der Ansprache.

Übrigens, Busse brauchen nicht für jeden Passagier eine Warnweste.

Also, es ist richtig, das man eine Warnweste für die Anzahl der zugelassenen Plätze mitführen muss.

Hätte ich so nicht gewußt.

Julia

Jagstcamp-Widdern am 23 Okt 2012 11:30:57

ich habe immer 15 stück dabei, falls mal eine schmutzig wird... 8)

Lancelot am 23 Okt 2012 11:31:36

Julia10 hat geschrieben:Also, es ist richtig, das man eine Warnweste für die Anzahl der zugelassenen Plätze mitführen muss.


Die Quellen nicht gelesen ... :?

Das ist eine Empfehlung des ÖAMTC, kein "muß" ..

chrisk am 23 Okt 2012 11:35:03

Mir hat ein befreundetes Ehepaar auch mal von ihrem Gasüberfall erzählt. 2 oder 3 Jahre später hat sich dann die Frau mal verplappert und vom Unvermögen des Gatten berichtet.
Naja, ich habe geschmunzelt und an das Pferd gedacht, welches 2 Tage zuvor vor die Apotheke kotzte :D

rolfwam am 23 Okt 2012 11:51:58

Julia10 hat geschrieben:Also, es ist richtig, das man eine Warnweste für die Anzahl der zugelassenen Plätze mitführen muss.


Julia


Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

chrisk am 23 Okt 2012 14:20:17

Für Julia, und ich hoffe die seltsamen Links funktionieren:

Warnwesten Österreich: --> Link

Warnwesten Europa: --> Link

Mondmann am 23 Okt 2012 14:23:26

Julia10 hat geschrieben:Vor einigen Tagen berichtete ein Freundvon einer Fahrt mit dem PKW nach Österreich.


Als er wieder zum Mobil zurückkam, frage der Polizist, was er nun in Bezug auf seine Warnwesten zu tun gedenkt. In der nächsten größeren Stadt wolle er welche erwerben.

Julia


Hallo Julia,-

was war das nu :?: :?:
Ein PKW, oder doch ein Womo :?:
Oder nur ein schlecht erfundenes Geschichterl :?: :D

Liebe
Mondmann

pitb am 23 Okt 2012 15:09:12

Will der Julia ja keine Räuberpistolerei unterstellen. aber es ist - wie man ja auch bei der Bruchstrichstory feststellen durfte - immer wieder auffallend, das der österreichischen Kieberei so eine Praxis unterstellt wird. :wink:


Denke mal, wenn da wirklich was drann wäre, der hiesige ADAC hätte längst ein großes Aufklärungstrara gemacht. Die Rechtslage an sich ist ja wohl eindeutig.

Und übrigens: so mancher Freund hat mir auch schon so manches erzählt... 8)

Gogolo am 23 Okt 2012 15:52:32

Das hat jetzt nichts mit Warnwesten zu tun, sondern mit der Höhe der österreichischen Strafen:

Höchstpersönlich bin ich mit meinem Pkw kurz vor der deutsch-österreichischen Grenze in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Bei erlaubten 80kmh bin ich 120kmh gefahren (es war ein blöde Wette: vom Gardasee nach Rosenheim unter 3 Stunden zu fahen). Als ich angehalten wurde habe ich eine "Organstrafverfügung" über 25€!!! erhalten. In Germany wäre ich meinen Lappen für einige Zeit los gewesen und die Strafe hätte sich im gut 3stelligen Bereich bewegt.

Also: Österreich, das sind für mich keine Abzocker.

Das musste mal gesagt werden...


Habe die Ehre

Gogolo


PS: die Wette hatte ich trotzdem gewonnen :D :D :D

Labrador am 23 Okt 2012 17:36:59

Gogolo hat geschrieben:Bei erlaubten 80kmh bin ich 120kmh gefahren (es war ein blöde Wette: vom Gardasee nach Rosenheim unter 3 Stunden zu fahen).


Da geb ich dir Recht, 25 Euro sind dafür ein Witz :)

saltun am 23 Okt 2012 18:08:59

Julia10 hat geschrieben:Also, es ist richtig, das man eine Warnweste für die Anzahl der zugelassenen Plätze mitführen muss.


Nicht muss!

Da Du offenbar schwer zu überzeugen bist, --> Link.
Hier noch der maßgebliche Auszug:
10) Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet
und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Ver-
schmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeig-
nete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende
Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen.
Der Lenker
hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen
der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich
auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in be-
stimmungsgemäßer Weise zu tragen.


thoreau hat geschrieben:Gesetzeslage in Österreich: Im § 102 Abs. 10 Kraftfahrgesetz 1969 (dieser § regelt die Pflichten des Lenkers eines Fahrzeuges) steht eindeutig drinnen, dass der Lenker eines Kraftfahrzeuges eine Warnkleidung (Warnweste) mitführen und auf Verlangen den Organen der Straßenaufsicht vorzeigen muss.

Diese Weste muss die/der LenkerIn, wenn auf Autobahnen im Falle einer Panne (§ 46 StVO) oder auf Autostraßen das Fahrzeug verlassen wird, anziehen. Die Weste muss leicht erreichbar sein, was heißt, dass sie sich in greifbarer Nähe befinden muss - Kofferraum gilt nicht.

Wird das Nichtmitsichführen der Warnweste mit einem Organmandat geahndet (also sofort vor Ort bezahlt, wie es offenbar bei Deinem Bekannten der Fall war), kostet das €20,-. Eine Anzeige ist natürlich teurer - etwa das 2 bis 3-fache, wird aber in der Regel speziell bei Ausländern wegen des zu erwartenden administrativen Aufwandes nicht durchgeführt.

In Österreich ist pro Fahrzeug definitiv nur eine Weste erforderlich, egal ob das Fahrzeug nur mit dem Fahrer oder mehreren Personen besetzt ist. Auch ist die auf das Fahrzeug zugelassene Personenzahl nicht ausschlaggebend.


Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Was der ÖAMTC schreibt ist eine Empfehlung, die mit einer Strafverfügung
überhaupt nichts zu tun hat!

lg Günter

JoS am 23 Okt 2012 20:27:21

Hallo Julia,

wenn die Schilderung deines Freundes auf Tatsachen basiert, würde ich mich angesichts der doch recht eindeutigen Rechtslage (s.o. links) mal beim entsprechender Polizeidienststelle beschweren bzw. um Stellungnahme bitten.
Des weiteren erscheint mir der Preis von 40 EUR pro Warnwesten "unangemessen" hoch. Unsere haben nur jeweils wenige EUR gekostet. Oder haben die innen ein Zobelfutter?
Da würde ich auch mal zB. über --> Link oder dem örtlichen Tourismusbüro nachhaken, ob das so i.O. ist.

Bei insges. 360 EUR fänd ich das den Aufwand wert.

Andererseits würde mich wirklich mal interessieren wie dein Freund so rechnet bei 4 x 70 = 240 …
Oder gab es 14 % Rabatt? Das wäre dann doch sehr entgegenkommend! ;-)

Randyandy01 am 23 Okt 2012 22:10:32

thoreau hat geschrieben:


Bei Fahrzeuzgüberprüfungen, die übrigens von gelernten Ingenieuren des technischen Dienstes in Österreich durchgeführt werden, gibt's unter anderem ein Protokoll bei Bremsentests und wenn die Bremse nicht so funktioniert wie sie soll, dann wird das in diesem Protokoll ausgewiesen und kaum dem Land Österreich anzulasten sein, sondern wem?

Genau, dem Fahrzeugbenützer bzw. -besitzer.

Wenn ich in Deutschland mit einem Anhänger mit defekten Bremsen durch die Gegend kutschiere und kontrolliert werde, blüht mir was? Vielleicht ein Zuschuss seitens der Bundesregierung zur Reparatur meines Anhängers, oder doch auch eine empfindliche Strafe inklusive der Aufhebung meiner Zulassung?

Immer schön die Kirche im Dorf lassen, nicht mit dem Finger auf andere zeigen, sondern einmal darüber nachdenken, warum solch hohe Kosten entstanden sind.


Gelernte Ingenieuren so so, die hatten nicht mal die Fahrerlaubnissklasse 2, im übrigen hatten Zugfahrzeug, sowie Anhänger gerade mal frischen TÜV aus Deutschland desweitern war die Anhängerbremse (AUFLAUFGEBREMSTE Tandemachse, so eingestellt das nicht laufend die bremsen anfangen zu rauchen) also rede nicht so einen Schmarrn....

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