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Rollerträger oder Ablasten und Hänger


nordbadener am 09 Nov 2012 19:03:31

Bin am Überlegen was vll. besser ist. :gruebel:

Heckträger für Motorroller?

Oder Anhängerkupplung und Hänger?

Ich will noch sagen son 50er Rollerle ist nicht so unbedingt meins, :scooter:

sollte schon ein bischen vorwärts gehen. :D

Ablasten auf 3,5T hat ja auch Vorteile gegenüber 3,85T, und wenns nur für den rechten Fuss ist.

Und mit Hängerle geht ja dann auch 100Km/h.

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tober am 09 Nov 2012 22:11:04

Wenn es Gewichtsmäßig eh ein Hänger sein muss warum nicht ? Kommt halt drauf an. In Österreich reicht das Pickerl anstatt Go-Box. Aber Du hat ne Achse mehr. Je nach (Urlaubs)Land steigt da die Maut manchmal etwas :ja:
Aber ein geschlossenen Hänger kann noch mehr als nur den Roller Transportieren. Hast Du überhaupt Platz für den Roller ? Ist die Garage (Geruchs) Dicht ?

100 auf Autobahn/Kraftfahrstrassen OK. ABER: Der Amtsschimmel lässt n - Auf Landstrassen nur 60. Weil Sonderfahrzeug Womo :D Ob es jemanden juckt ?

ingeslucky am 09 Nov 2012 22:43:15

tober hat geschrieben:Wenn es Gewichtsmäßig eh ein Hänger sein muss warum nicht ? Kommt halt drauf an. In Österreich reicht das Pickerl anstatt Go-Box. Aber Du hat ne Achse mehr. Je nach (Urlaubs)Land steigt da die Maut manchmal etwas :ja:
Aber ein geschlossenen Hänger kann noch mehr als nur den Roller Transportieren. Hast Du überhaupt Platz für den Roller ? Ist die Garage (Geruchs) Dicht ?

100 auf Autobahn/Kraftfahrstrassen OK. ABER: Der Amtsschimmel lässt n - Auf Landstrassen nur 60. Weil Sonderfahrzeug Womo :D Ob es jemanden juckt ?


Das ist mir neu,das ich mit Anhänger auf Landstrassen nur 60 km fahren darf! Ich glaube das Du dich da irrst,ohne Anhänger darf ich dann 100 fahren und mit nur 60 km. Ich fürchte du hast was falsches gelesen . LKW dürfen in DE nur 60km auf Landstrassen fahren! Ich selber habe einen Anhänger und der hat sogar eine 100er Zulassung ,und die darf ich auch fahren!Und ohne 100er Zulassung darf man in DE 80 km/h fahren auch mit einem Sonderfahrzeug(Wohnmobil).

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Scimitar am 09 Nov 2012 22:59:04

Hallo,
da ich auch Roller fahren nicht sehr mag, nehme ich ein Motorrad mit. Dieses Jahr auf einem offenen kleinen Hänger, der sich wirklich gut auch von Hand mit Möp drauf bewegen lässt. Ab nächstes Jahr wird es ein grösserer Kofferhänger sein, den ich gerade renoviere. Warum ein Kofferhänger? Weil man ihn auch noch für andere Transporte nutzen kann.
Bei der diesjährigen grossen Tour durch Südwest England, hat der Anhänger nie gestört, den merkte man hinten dran nicht. Nur einmal, musste ein UPS Fahrer ca. 1 km zurück setzen, weil die Strasse zu schmal war. Es war für ihn kein Problem als ich ihm zurief, das ich einen Trailer hinten dran habe. Die Engländer sind wirklich entspannt beim Auto fahren.


Bernd

Gast am 09 Nov 2012 23:07:19

Ich ziehe schon seit Jahren einen Anhänger mit Plane auf dem mein Roller steht hinter mir her.War nie ein Problem
und von Tempo 60 auf Landstrassen habe ich noch nie was gehört.

Arno

Nille am 09 Nov 2012 23:16:31

Das 60 km/h Tempolimit auf der Landstrasse gilt nur für Fzge. über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.

BadHunter am 10 Nov 2012 09:02:04

Nille hat geschrieben:Das 60 km/h Tempolimit auf der Landstrasse gilt nur für Fzge. über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.


... mit Anhänger...

Ich fahren trotzdem seit Jahren auch mit unserem Motorradanhänger immer um die 100 Km/h, wir haben 3,85 t. Ob auf AB oder Landstraße, war bisher nie ein Problem, sind noch nie angehalten oder geblitzt worden oder so.

tober am 10 Nov 2012 09:34:08

Shit... War noch nicht mal so Spät - halb 10- aber schon Geistig Eingeschlafen. Mit dem ganzen über und unter 3,5t :D 80 km/h stimmt natürlich bis 3,5t. (mit hänger - den ich beim verfassen des 1 Beitrages auch hatte :lol: )

RaiWo am 10 Nov 2012 11:44:43

Guude!
Auch wenn´s offenbar nichts nützt: So.-Kfz. heißt NICHT SONDER- sondern sonstiges Kfz. Ein sonstiges Kfz ist ein Fahrzeug der Klasse M!!!
CU
Vutschko

BernhardK am 10 Nov 2012 12:45:06

Alles oder zum Teil nicht richtig.

Lest Euch das mal in Ruhe durch.



Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

2.außerhalb geschlossener Ortschaften

a.für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

b.für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,

c.für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

leerotor am 10 Nov 2012 17:33:30

Hallo
hatte vorher einen vw bus und einen träger für meine leichte enduro drz 400 130 kg/40 ps durch die hecklastigkeit ist auf den antriebsrädern schon recht wenig vorlast da...also wenn heckträger dann gleich auch an luftfeder denken......d.h zum teuren heckträger kommt auch noch die teure luftfeder und alle heckklappen am fzg sind zwangsläufig geschlossen
hab jetzt die kombination alkoven(6m)ahk und hänger....ist viel günstiger und das mopedgewicht nicht mehr nach oben limitiert.....aber wenn es auf schmalen strassen ortsdurchfahrten eng wird(d.h. alles südlich innsbruck) dann ist zurücksetzen fast ausgeschlossen...bis der kurze hänger im rückspiegel sichtbar wird ist es meist schon zu spät ...d.h. mann bekommt routine im abkoppeln......parken wird schwierig mit der gesamlänge und rangieren in eine parklücke eigentlich unmöglich...parkmöglichkeiten zum einkaufen (supermarkt) sind auch sehr eingeschränkt.......
ob mann bei diesen spritpreisen noch schneller als 80 fahren will???????.......brenner bundesstrasse nur ohne hänger!!!!!!.....fähren nach korsika/sardinien wurden nochmals teurer( d.h ein 9m mobil ist wesentlich günstiger wie 6m+3m...warum konnte mir weder mobby noch corsferry plausibel machen).......kleine erscheinung am rande bei den kurzen moped anhängern das stützrad(nützlich beim abkoppeln) wärend der fahrt demontieren sonst ist öfter der stützradreifen hinüber(aufsetzen auf bodenwellen)
felix

mantishrimp am 10 Nov 2012 21:17:42

Hallo,

wir fahren auch ab und zu die Kombi aus Womo 3,5 to und kleinem Anhänger mit Deckel. Wenn wir z.B nach Kroatien zum Tauchen fahren nehmen wir den Hänger, mit Schlauchboot und dem ganzen Tauchgerödel wirds sonst eng in der Heckgarage und vor allem beim Gewicht. Auf dem Anhänger sind auch noch Träger für unsere Fahrräder.
Das fahren ist absolut kein Problem, wobei ich dazu sagen muss das ich viel Erfahrung mit dem Hängerbetrieb habe. Rückwärtsfahren ist auch kein Problem da ich unsere Kamera so eingestellt habe das ich den ganzen Hänger sehen kann. Wenden geht auch, ist aber nicht so leicht bei der Länge (Womo 7,28 und Anhänger ca 3,5 m).

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