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giovannibastanza hat geschrieben:Lancelot, dann geht nichts mehr.
Genau DAS hab ich befürchtet ... :cry:
(versuch´s aber trotzdem noch mal ... 8) )
Schon passiert ... :cry: .. nix geht da mehr ... :(
Ich hab den neuen EU-FS schon seit 1999 ... und hab mich damals beschwatzen lassen, auf die Umschreibung des alten FS-II zu verzichten, weil dann ab 50. die medizinischen Untersuchungen ... blah blah . Und ich dachte: wenn ich den FS-II die letzten Jahre nicht gebraucht habe, brauche ich ihn die letzten 3 Jahre bis zum 50. auch nicht mehr .. also WEG :wall:
Jetzt sieht´s wohl so aus: durch den damaligen Verzicht ist eine neue Rechtslage geschaffen worden, die eben die alte Fahrerlaubnis aufhebt. Also : neu machen oder unter 7,5 to bleiben :(
Wer daher noch nicht auf den EU-Schein umgestiegen ist und noch keinen Verzicht geübt hat .. der hat noch gute Aussichten ...
(ich könnte mich in den Allerwertesten beißen .. :evil: )
Andererseits : hatte eh nicht unbedingt vor > 7,5 to zu fahren .. das macht´s wieder erträglicher ..
Lancelot hat geschrieben:Ich hab den neuen EU-FS schon seit 1999
warum hast du getauscht.......fands die Farbe toll und wolltest trendy sein? 8) Bei Polizeikontrolle in den 80ern wurde mir auch gesagt ich [b]müsse[b] tauschen. :roll:
Lancelot am 26 Nov 2012 17:16:16
thomas56 hat geschrieben:warum hast du getauscht.......
Der alte Lappen war
- ziemlich unhandlich - schon mal durch die Waschmaschine
Fand den neuen einfach praktischer (find ich immer noch).
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giovannibastanza am 26 Nov 2012 17:34:14
Lancelot, ist doch nicht schlimm , der normale WOMO bzw. Autofahrer mit dem früheren 3 ist doch gut bedient, bis 12 t ist doch kein Pappenstiel. Reicht doch meistens , manchmal besser als bei einer Augenuntersuchung durchzufallen und dann nicht den C/CE verlängert bekommen . Da gibt es Schlimmeres. Selbst die , die nur B haben , dürfen ab 19.1.13 mit Eintrag der Schlüsselzahl 96 auch ein Womo mit Anhänger bis 4250 Kg Zuggesamtgewicht fahren.Natürlich nach einer besonderen Schulung . Giovanni.
thomas56 am 26 Nov 2012 17:37:05
Lancelot hat geschrieben:- ziemlich unhandlich - schon mal durch die Waschmaschine
unhandlicher als meiner, der bestimmt schon 10 Waschgänge in der Jeansgesässtasche mitgemacht hat? :D
Lancelot am 26 Nov 2012 17:38:12
giovannibastanza hat geschrieben:.. der normale WOMO bzw. Autofahrer mit dem früheren 3 ist doch gut bedient, bis 12 t ist doch kein Pappenstiel.
Aber Zug-/Solofahrzeug nur bis 7,5 to .. das kann bei einem Liner mit PKW-Garage schon "eng" werden 8)
(sollte das tatsächlich mal irgendwann auf dem Zettel stehen ... )
Lancelot am 26 Nov 2012 17:41:42
thomas56 hat geschrieben:unhandlicher als meiner, der bestimmt schon 10 Waschgänge in der Jeansgesässtasche mitgemacht hat? :D
Iiiiiiiiiiehh ... :eek:
Den traust Du Dich noch vorzeigen ... :?:
:D
thomas56 am 26 Nov 2012 17:45:01
Lancelot hat geschrieben:Den traust Du Dich noch vorzeigen ... :?:
Stimmt, den brauch ich nur noch zeigen,.......in die Hand nehmen, will den keiner mehr. :D
Gast am 26 Nov 2012 17:48:49
thomas56 hat geschrieben:
Lancelot hat geschrieben:Den traust Du Dich noch vorzeigen ... :?:
Stimmt, den brauch ich nur noch zeigen,.......in die Hand nehmen, will den keiner mehr. :D
das kam mir grad der Witz in den Sinn ... Sind Sie mit Blasen einverstanden ... :oops:
Der rest ist leider nicht mehr jugendfrei.. :D
thomas56 am 26 Nov 2012 17:56:28
auch aus einer Erweiterung wurde früher kein Staatsakt gemacht. Kugelschreiber-Stempel und schon war klasse 2 da. 8) Heute müssten bestimmt 10 Formulare ausgefüllt werden und ein neuer Führerschein fällig. Man war das früher alles einfach! :ja:
Klasse 2:
cambodunum am 26 Nov 2012 18:49:07
Thomas, bist DU das :D
meiner schaut ähnlich aus.. ab bisl sauberer vielleicht :)
schnarchi am 27 Nov 2012 12:55:41
Lancelot hat geschrieben:
Lancelot hat geschrieben:
giovannibastanza hat geschrieben:Lancelot, dann geht nichts mehr.
Genau DAS hab ich befürchtet ... :cry:
(versuch´s aber trotzdem noch mal ... 8) )
Schon passiert ... :cry: .. nix geht da mehr ... :(
Ich hab den neuen EU-FS schon seit 1999 ... und hab mich damals beschwatzen lassen, auf die Umschreibung des alten FS-II zu verzichten, weil dann ab 50. die medizinischen Untersuchungen ... blah blah . Und ich dachte: wenn ich den FS-II die letzten Jahre nicht gebraucht habe, brauche ich ihn die letzten 3 Jahre bis zum 50. auch nicht mehr .. also WEG :wall:
Jetzt sieht´s wohl so aus: durch den damaligen Verzicht ist eine neue Rechtslage geschaffen worden, die eben die alte Fahrerlaubnis aufhebt. Also : neu machen oder unter 7,5 to bleiben :(
Wer daher noch nicht auf den EU-Schein umgestiegen ist und noch keinen Verzicht geübt hat .. der hat noch gute Aussichten ...
(ich könnte mich in den Allerwertesten beißen .. :evil: )
Andererseits : hatte eh nicht unbedingt vor > 7,5 to zu fahren .. das macht´s wieder erträglicher ..
Da bist Du im Irrtum dein alten Klasse 2 ist immer noch gültig !!!Du darfst lediglich nur reine Private fahrten durchführen also kein gewerblicher Güterkraftverkehr das darfst Du dann nicht mehr.
thomas56 am 27 Nov 2012 13:21:20
schnarchi hat geschrieben:Da bist Du im Irrtum dein alten Klasse 2 ist immer noch gültig !!!Du darfst lediglich nur reine Private fahrten durchführen also kein gewerblicher Güterkraftverkehr das darfst Du dann nicht mehr.
Wie soll das gehen, wenn es nicht im Führerschein eingetragen ist und ich in eine Kontrolle komme? :gruebel:
schnarchi am 27 Nov 2012 13:37:25
thomas56 hat geschrieben:
schnarchi hat geschrieben:Da bist Du im Irrtum dein alten Klasse 2 ist immer noch gültig !!!Du darfst lediglich nur reine Private fahrten durchführen also kein gewerblicher Güterkraftverkehr das darfst Du dann nicht mehr.
Wie soll das gehen, wenn es nicht im Führerschein eingetragen ist und ich in eine Kontrolle komme? :gruebel:
Ich gehe mal davon aus das Du Ihn freiwillig hast austragen lassen ansonsten dürfen die Zulassungsbehöre dir dein Führerschein nur auf Richterlichen beschluss einbehalten . Denn in der EU darfst Du mit einem Führerschein der Klasse C,C1 nur kein Gewerblichen Transport durchführen wenn er abgelaufen ist (gültig ab dem 50.Lebensjahr- 5Jahre)es sei denn Du gehst zur Medizinischen Untersuchung alle 5Jahre so wie ich dann ist es eh wurscht .
thomas56 am 27 Nov 2012 13:49:29
schnarchi hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus das Du Ihn freiwillig hast austragen lassen
Nein, ich habe den grauen Lappen und da ist Klasse 2 noch eingetragen. Wenn ich den Lappen jetzt gegen eine Karte tausche, wird Klasse 2 wegen Alter und fehlender Atteste nicht übertragen! wie sollen die das bei einer Kontrolle beurteilen können, dass ich Klasse 2 habe?
giovannibastanza am 27 Nov 2012 16:52:56
Thomas und Lancelot, wenn ihr über 50 seid , dann muss hinten die Verlängerung eingetragen sein, die gibt es nur mit Attest . Sonst ist C/CE abgelaufen. Kann aber aufleben mit neuem Attest. Bei Lancelot ist aber C/CE erledigt , weil nicht übertragen auf Scheckkarte . Giovanni.
thomas56 am 27 Nov 2012 17:20:17
Wenn hier Einige schreiben, dass man auch nach 50J. noch ohne Attest fahren darf, solange es sich nur um den privaten Bereich handelt. Weisst du dazu was?
haballes am 27 Nov 2012 17:29:41
Ich glaube, das es geht. Sogar die Überführung von Fahrzeugen ohne gewerbliche Ladung bzw. bei Reisebussen Fahrgäste ist möglich.
Es wird eine Schlüsselnummer eingetragen. Auch brauchst du für private Fahrten keine digitale Fahrerkarte. Möbelkoffer von Autovermietungen fallen glaub ich auch drunter.
Müsste der Giovanni aber wirklich mal was zu schreiben.
thomas56 am 27 Nov 2012 17:34:15
ich meine, dass ich Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen nicht fahren darf, auch nicht, wenn sie unbestzt sind. :nixweiss:
Lancelot am 27 Nov 2012 17:40:51
Bringst Du da nicht 2 Dinge durcheinander :?:
Einmal Personenbeförderung und einmal Führerschein Fahrzeuge > 7,5 to ?
giovannibastanza am 27 Nov 2012 17:49:28
lancelot , natürlich ist es richtig was du sagst , aber unter M1 wird zum ersten Mal ein Wohnmobil direkt genannt - Kaftfahrzeug mit 4 Rädern und bis 8 Personen außer dem Fahrer. Pkw und Wohnmobile. Das ist doch wichtig , denn damit ist geklärt ein Womo bis Personen ist kein LKW. Immer ist bei allen Dingen ein Bezug zu sehen . Giovanni.
giovannibastanza am 27 Nov 2012 17:52:13
Thomas , das stimmt. Da kommt noch der weite Bogen der Gelegenheit und häufigeren Beförderung dazu . Dann brauchtest du D1 oder natürlich D. Giovanni.
giovannibastanza am 27 Nov 2012 17:58:08
thomas und haballes, Klasse B : Nicht über 3,5 t bis 8 Fahrgastplätze ausgelegt und gebaut. Klasse D1:Kfz zur Beförderung von mehr als 8 bis 16 Personen , außer dem Fahrer nicht länger als 8m. Immer ausgenommen Klassen AM,A1,A2,A. Giovanni.
thoba am 27 Nov 2012 18:52:42
haballes hat geschrieben:Ich glaube, das es geht. Sogar die Überführung von Fahrzeugen ohne gewerbliche Ladung bzw. bei Reisebussen Fahrgäste ist möglich..
Hallo Sven, Schnarchi und alle anderen: "Glauben" ist nicht "Wissen" . Lest Euch mal die Fahrerlaubnisverordnung --> Link, insbesondere § 9 durch. Dort steht eindeutig:
...Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in Klasse CE fallende Fahrzeugkombinationen mehr führen...
--> siehe --> Link. Also rein gar nichts mit privat, dienstlich oder beruflich ... Sondern einfach nur fahren oder nicht.
Und danach geht's munter in 5-Jahresschritten weiter : --> --> Link
OttoWalke am 27 Nov 2012 18:53:41
Schön das hier mal welche sind die das anscheinend genauer Wissen. Besteht bei mir derzeit Handlungsbedarf was zu ändern? Also gewerbl. fahre ich wohl nie wieder was, aber die Option auf privat will ich auf jeden Fall behalten.
Also was machen oder einfach nichts machen :?:
thoba am 27 Nov 2012 18:56:58
thoba hat geschrieben:... insbesondere § 9 durch.
Sorry, an Zitate kommt man leider nicht mehr ran, daher der Nachtrag: Ist § 76 Übergangsrecht / Dort Absatz 9 ! --> Link
giovannibastanza am 27 Nov 2012 19:01:14
Hi, du solltest bis 2013 zum Arzt und Augenarzt gehen, um den C bestehen zu lassen. So bleibt er erhalten. Giovanni.
OttoWalke am 27 Nov 2012 19:06:54
giovannibastanza hat geschrieben:Hi, du solltest bis 2013 zum Arzt und Augenarzt gehen, um den C bestehen zu lassen. So bleibt er erhalten. Giovanni.
Meinst also den derzeitigen 2er. Nur will ich die Scheckkarte eigentlich nicht, wo könnte es Probleme geben. oder lässt sich die Untersuchung auch auf dem rosa Teil eintragen.
giovannibastanza am 27 Nov 2012 19:14:59
An dem Umtausch kommst du dann nicht vorbei, du bekommst die Scheckkarte , hast aber keine Nachteile, denn du bekommst den rosa Lappen entwertet wieder mit nach Hause . Der Vorteil nur so kannst du den 2! erhalten. Sonst ist der Bart ab. Verlängerung geht nur mit Scheckkarte . Giovanni.
thoba am 27 Nov 2012 19:33:45
giovannibastanza hat geschrieben:Der Vorteil nur so kannst du den 2! erhalten. Sonst ist der Bart ab. Verlängerung geht nur mit Scheckkarte Giovanni.
Aber dann auch kein "2" mehr sondern nur noch C/CE
OttoWalke am 27 Nov 2012 19:50:29
giovannibastanza hat geschrieben:An dem Umtausch kommst du dann nicht vorbei, du bekommst die Scheckkarte , hast aber keine Nachteile, denn du bekommst den rosa Lappen entwertet wieder mit nach Hause . Der Vorteil nur so kannst du den 2! erhalten. Sonst ist der Bart ab. Verlängerung geht nur mit Scheckkarte . Giovanni.
So wie hier weiter oben geschrieben wurde, kann ich das doch machen wann ich will, also auch deutlich später als mit 50zig, oder?
Gast am 27 Nov 2012 22:02:33
Meinst also den derzeitigen 2er. Nur will ich die Scheckkarte eigentlich nicht, wo könnte es Probleme geben. oder lässt sich die Untersuchung auch auf dem rosa Teil eintragen.
Probleme gibts beim Güterverkehr -> Ohne Chipkartenfüherschein , gibts keine Fahrerkarte mehr und ohne Fahrerkarte keine gültige Erlaubnis 40to´er..zu chauffieren (Fahrtenschreiber ) oder bei einigen Betrieben sogar 3,5to´er Eine Untersuchung für den Rosa Schein nutzt Dir beruflich nichts -> entweder Du bist 50 und tauschst Ihn in die Chipkarte ein und bist mit "großen LKW´s unterwegs ...oder Du berappst Privat (ca 280€) und fährst Dein Womo mit über 12 oder mehr to.....(Irgendo stand ein Gesetzestext , wo die Gültigkeit bis 50 begrenzt ist (Stichtag war irgendwas im Sommer 1949 geborene)und danach alle 5 Jahre zur Fahrtüchtigkeits(Gesundheitsprüfung)..
Mein Arbeitskollege muß heute schon alle 5 Jahre zur Untersuchung und der ist noch keine 30-->> Wurde auch per Stichtag eingeführt.... Irgenwann wird sich die ganze Verwirrung gelegt haben -> wenn Wir aussterben , spätere Generationen haben nicht dieses Problem..
So wie hier weiter oben geschrieben wurde, kann ich das doch machen wann ich will, also auch deutlich später als mit 50zig, oder?
Nein , denn mit 50 Jahren verfällt der Führerschein der Klasse C/E ohne Gesundheitsprüfung , so wurde es uns gesagt :ja: (steht ja auf denm Führerschein drauf -> auf den Neuen und beim altem wurde es per Gesetz beschlossen :!: ) Vielleicht ist ja einfacher zu erklären wenn es ersichtlich ist ..... Der Führeschein "ansich" hat eine unbegrenzte Gültigkeit (Noch) nur die Klasse C/E ist ein Sonderfall -> Der Rosa Schein behält natürlich seine Gültigkeit -> halt nur noch auf Niveau von C1E :!: Ich glaube Du musst den FS ab 50 (wenn Du die Untersuchung gemacht hast) tauschen in den Chipkartenführerschein , der alte behält nur in Kombination von C1E seine Gültigkeit ....
Gibt verschidene Konstellationen , die werden bei den 5 Modulen der BKrFQG durchgekaut -> Ich habe auch nicht alles behalten :lach: Die Spinnen die Deutschen - oder warens die Römer :sorry: :vogel:
Da hier sowieso die meisten wissen wie ich aussehe und mein Geb,auch drin steht-> dann hier die Vorderseite :mrgreen:
OttoWalke am 27 Nov 2012 23:29:43
Na was solls, werde ich wohl mal im nächsten Jahr die Doktoren aufsuchen, und doch auf Plastikarte umstellen. Ich hasse nur diesen ganzen Bürokratenschei... , vor den ... hat man wohl erst 2m waagerecht endgültig seine Ruhe. :? Fahrerkarte brauch ich nicht mehr, bin eh schon seit 4Jahren auf Rente. :mrgreen:
andwein am 28 Nov 2012 15:05:00
thomas56 hat geschrieben:
schnarchi hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus das Du Ihn freiwillig hast austragen lassen
Nein, ich habe den grauen Lappen und da ist Klasse 2 noch eingetragen. Wenn ich den Lappen jetzt gegen eine Karte tausche, wird Klasse 2 wegen Alter und fehlender Atteste nicht übertragen! wie sollen die das bei einer Kontrolle beurteilen können, dass ich Klasse 2 habe?
Ich habe mal "gehört", das Zauberwort dabei sei "bitte umschreiben mit Bestandsschutz". Obs stimmt??? Andreas
giovannibastanza am 28 Nov 2012 16:43:01
andwein , Bestandschutz hast du grundsätzlich, der ist wie -thoba- beschrieb in den Übergangsbestimmungen geregelt. Otto Walkes. Wenn du Rentner bist, ist doch eigentlich nicht damit zu rechnen , dass du noch einmal Kfz. über 7,5 t fahren wirst. Dann lass ihn doch verfallen. Solltest du es unbedingt noch mal gebrauchen gehst du zur Führerscheinstelle und mit Attest kannst du das wieder aufleben lassen. Bei Lancelot war es anders , der hat bei der Umschreibung in Scheckkarte die Gesundheistsatteste nicht vorgelegt , somit war C/CE nicht auf der Karte vermerkt und er war und ist demzufolge nicht mehr aufzuleben. Giovanni.
giovannibastanza am 28 Nov 2012 17:00:12
andwein , um auf die Formulierung -Bitte mit Bestandschutz - einzugehen . Bei einer Umschreibung werden alle Daten erfasst und auch im neuen Scheckkarten eingetragen. Für Kraftfahrer die erwarten , sie könnten einmal in die Lage versetzt werden Kfz bis 7,5 t zGgw. und einen Anhänger mit einer Achse,Doppelachse Achsabstand unter 1m aber mit durchgehender Bremsanlage , max. 11 t zGgw.fahren zu müssen , sollten sofort darauf dringen das die Schlüsselzahl 79 (FeV Anlage 9 ) hinten eingetragen wird. Da nach minist. Erlass das nur noch für Kraftfahrer gilt , die das im Auftrage von Firmen fahren müssen , manche STVÄ wissen es, manche nicht, muss man sich mal eine Firma suchen die solche Bescheinigung ausstellt. Darf aber nicht mit dem Status Berufskraftfahrer kollidieren. Giovanni.
OttoWalke am 28 Nov 2012 18:10:17
giovannibastanza hat geschrieben:Otto Walkes. Wenn du Rentner bist, ist doch eigentlich nicht damit zu rechnen , dass du noch einmal Kfz. über 7,5 t fahren wirst.
Ich warte nur noch drauf das ich auch die Holde irgendwie aus dem Sklavenleben raus bekomme ohne zu "Verarmen" . Dann wird was gekauft was garantiert mehr wie 7,5t hat. :ja:
Lancelot am 28 Nov 2012 18:29:47
giovannibastanza hat geschrieben:Bei Lancelot war es anders , der hat bei der Umschreibung in Scheckkarte die Gesundheistsatteste nicht vorgelegt , somit war C/CE nicht auf der Karte vermerkt und er war und ist demzufolge nicht mehr aufzuleben.
Nein .. noch anders : zum Zeitpunkt der Umschreibung auf Scheckkartenformat (also 1999) war ich noch keine 50, hätte also auch kein Attest gebraucht. Weil ich aber der Meinung war, die letzten paar Jahre bis zum Erreichen dieser Altersgrenze brauch ich den FS-II nicht und danach ist es ein ziemlicher "Erhaltungs-Aufwand" ... hab ich Depp drauf verzichtet und meines Wissens auch eine entsprechende Erklärung unterschrieben :wall:
(damals war Womo > 7,5 to noch überhaupt keinen Gedanken wert ... :( , heute stell ich fest, ich hab mir da zumindest eine Option verbaut - unabhängig davon, ob man das tatsächlich mal tun wollte)
germandude am 28 Nov 2012 20:12:42
Ihr habt mich hier mit dem Thema ganz wuschig gemacht Also bin ich heute zur Führerscheinstelle. ich werde nächsten Monat 52 , also ist mein alter Fs Klasse 2 den ich im orangenen Lappen eingetragen habe momentan ungültig. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests und einer Sehprüfung habe ich bis zum 55. Lebensjahr Zeit ihn wieder zu aktivieren. Die Regelung das man das nur 2 Jahre nach Verfall (also Erreichung des 52.sten Lebensjahres )besteht seit geraumer Zeit nicht mehr. Laut meinem Landratsamt hat man jetzt also 5 Jahre Zeit. Kommt mir sehr entgegen da ich sonst noch richtig Stress vor dem Urlaub gehabt hätte :-)
giovannibastanza am 30 Nov 2012 16:16:35
german.., sage ich doch. Mach das man bald , denn die Gesundheitsprüfung ist banal . Bei der Augenüberprüfung musst du aufpassen , die Arzthelferinnen verpassen dir gern die große Augenuntersuchung , die für Busfahrer und Taxenfahrern vorgesehen ist. Für dich reicht die geringere -Untersuchung der Sehfähigkeit- da gibt es immer Differenzen. Kostenunterschied fast 100 €.Einfach nicht locker lassen. Sagst einfach , das hat dein Freund giovanni dir gesagt. Guß Giovanni.
germandude am 30 Nov 2012 23:04:54
den Spruch mit dem Freund Giovanni werd ich testen :-)