rump
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Änderung der Fahrerlaubnisklassen zum 19. Januar 2013 1, 2


thoba am 22 Nov 2012 20:54:27

Ist eigentlich schon allen bekannt, das am 19.01.2013 eine neue EU Verordnung zur Vereinheitlichung von Fahrerlaubnisklassen in Kraft tritt? (Veröffentlicht am 14.12.2006 !!!)
Gleichzeitig gibt es wieder Änderungen an den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen.

Insbesondere dieser Absatz dürfte für uns Freizeitcamper von Bedeutung werden, danach darf man demnächst mit dem normalen Klasse B (nicht BE) Gespanne bis 4250 kg bewegen. Für Wohnmobile gilt nach wie vor die Grenze von 3500 kg (hier konnte sich der EU Rat nicht einigen : Für Wohnmobile war der Rat nicht bereit, ein ähnliches System einzuführen)

Hier der ganze Text:
Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile
Der Kommissionsvorschlag war bezüglich der Anhänger sehr restriktiv: für alle Anhänger ab 750 kg wäre ein B+E Führerschein (mit entsprechenden Tests) erforderlich gewesen. Dies ließ sich aber nicht durch Unfallstatistiken oder ähnliches begründen. Das Parlament konnte durchsetzen, dass Inhabern eines Führerscheins der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen können, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt. Liegt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 kg, so ist je nach Vorschrift des Mitgliedstaats eine Schulung und/oder eine Prüfung erforderlich. Für Wohnmobile war der Rat nicht bereit, ein ähnliches System einzuführen; hier wird die Gewichtsgrenze für die Klasse B bei 3500 kg bleiben.

Die ganze Verordnung ist --> Link nachzulesen.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 22 Nov 2012 21:03:02

Ist doch noch gar nicht der 1.April :lol:
Nur nicht ernst nehmen :!: -> Keine Offizelle "Deutsche Seite ",sondern nur eine EU Bekanntgabe wie es aussieht :kuller:

Plenartagung :mrgreen: man man -> Der Begriff ist mir das letzte Mal vor 23 Jahren begegnet :mrgreen:

thoba am 22 Nov 2012 21:53:26

meier923 hat geschrieben:Keine Offizelle "Deutsche Seite ",sondern nur eine EU Bekanntgabe wie es aussieht

Hallo Karsten
kannst du schon ernst nehmen. Steht nämlich auch auf den offiziellen Seiten des --> Link BMVBS :(

Anzeige vom Forum


rossifumi am 22 Nov 2012 22:17:20

nicht unbedingt der Womo-Fahrerkreis, aber 16-Jährige dürfen ihre 15PS-125er dann auch ungedrosselt, statt auf 80km/h, fahren.

tober am 22 Nov 2012 22:46:18

thoba hat geschrieben:Ist eigentlich schon allen bekannt, das am 19.01.2013 eine neue EU Verordnung zur Vereinheitlichung von Fahrerlaubnisklassen in Kraft tritt? (Veröffentlicht am 14.12.2006 !!!)
Gleichzeitig gibt es wieder Änderungen an den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen.

Insbesondere dieser Absatz dürfte für uns Freizeitcamper von Bedeutung werden, danach darf man demnächst mit dem normalen Klasse B (nicht BE) Gespanne bis 4250 kg bewegen. Für Wohnmobile gilt nach wie vor die Grenze von 3500 kg (hier konnte sich der EU Rat nicht einigen : Für Wohnmobile war der Rat nicht bereit, ein ähnliches System einzuführen)



Da geht es um den B 96. Haben wir das hier im Forum nicht schon durchgekaut ? Für "normale womos" bringt der auch nicht wirklich viel - für Wohnwagenfahrer viel eher. Von daher kann es uns (womofahrer) eigentlich egal sein. Bitte keine wütenden Beiträge von "leichten kastenwagenfahrern". :D

thoba am 23 Nov 2012 18:09:04

tober hat geschrieben:Für "normale womos" bringt der auch nicht wirklich viel - für Wohnwagenfahrer viel eher. Von daher kann es uns (womofahrer) eigentlich egal sein.


Das finde ich ja gerade so erwähnenswert. Während wir hier über lang und breit über die Vor- und Nachteile der 3,5t Klasse diskutieren, dürfen plötzlich neue B-Inhaber 4,25 t Gespann fahren. Da würde sich mancher auch beim WoMo drüber freuen. Aber das fand die EU nicht so pricklend.

tober am 23 Nov 2012 18:54:21

thoba hat geschrieben:
tober hat geschrieben:


Das finde ich ja gerade so erwähnenswert. Während wir hier über lang und breit über die Vor- und Nachteile der 3,5t Klasse diskutieren, dürfen plötzlich neue B-Inhaber 4,25 t Gespann fahren. Da würde sich mancher auch beim WoMo drüber freuen. Aber das fand die EU nicht so pricklend.




Achtung: Nicht verwechseln. Der B war und ist bis 4,25t erlaubt (3,5t Zugfahrzeug + 0,75t anhänger). Mit dem B96 wird lediglich die "gewichtsgrenze" bei anhängern von mehr als 750 kg auch auf die 4,25t zuggesamtgewicht angehoben(z:B. Zugfahrzeug 2,25t + anhänger 2t) . Da die meisten Wohnmobile sowieso 3,5t haben ergibt das mit 750 kg anhänger 4,25t zuggesamtgewicht. Das war und bleibt mit B erlaubt.

Gast am 24 Nov 2012 14:11:13

Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG7)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG7),
Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die !Summe! der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t!!

Klasse B1
Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die ! Summe ! der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Das wäre bei 4,25t der Fall

tober am 24 Nov 2012 16:30:05

DestinyLines76 hat geschrieben:Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG7)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG7),
Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die !Summe! der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t!!

Klasse B1
Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die ! Summe ! der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Das wäre bei 4,25t der Fall



Ehrlich gesagt tue ich mir im moment schwer. :D Bitte nicht falsch verstehen, ist nicht böse gemeint.In welchem Bezug ist Dein Beitrag zu verstehen ? Ich steh wohl grad auf dem Schlauch.

Gast am 24 Nov 2012 16:40:14

tober hat geschrieben:
DestinyLines76 hat geschrieben:Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG7)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG7),
Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die !Summe! der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t!!

Klasse B1
Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die ! Summe ! der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Das wäre bei 4,25t der Fall



Ehrlich gesagt tue ich mir im moment schwer. :D Bitte nicht falsch verstehen, ist nicht böse gemeint.In welchem Bezug ist Dein Beitrag zu verstehen ? Ich steh wohl grad auf dem Schlauch.


Klasse B heißt Gesamtmasse 3,5t sprich z. B. Zugfahrzeug 2750 kg + 750 kg Hänger gleich 3500 kg oder Zugfahrzeug 3000 kg + 500 kg Hänger leider nicht 4250 kg.
Sonst würde ich mir einen Hänger kaufen, habe leider keinen alten B Führerschein bis 7,5t :wink:

giovannibastanza am 24 Nov 2012 17:18:37

Hallo, ohne noch einmal alle Argumente durchgelesen zu haben , gehe ich auf den Beitrag des Themeneröffners ein:
So stimmt das nicht mehr , fakultativ ist für die Bundesrepublik der folgende Wortlaut für die Kalsse B richtig:
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A1,A2 und A -mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse , sofern 3500 kg Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Erklärung:
Es ist also das Kraftfahrzeug gemeint bis insgesamt für 9 Personen, inbegriffen das Wohnmobil , denn das ist auch ein Kfz. Oder ?
B96:
Die Fahrerlaubnis Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 g überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Erklärung :
Auch hier Ist nur von Kfz die Rede und keine Einschränkung auf z.B. Wohnmobile .
Hier allerdings auf die zulässige Anhängelast achten.
Für Womo nicht so wichtig , aber für PKW schon.
Giovanni.

tober am 24 Nov 2012 17:27:02

DestinyLines76 hat geschrieben:Klasse B heißt Gesamtmasse 3,5t sprich z. B. Zugfahrzeug 2750 kg + 750 kg Hänger gleich 3500 kg oder Zugfahrzeug 3000 kg + 500 kg Hänger leider nicht 4250 kg.
Sonst würde ich mir einen Hänger kaufen, habe leider keinen alten B Führerschein bis 7,5t :wink:



Kauf den Hänger. Klasse B war schon immer und ist auch weiterhin so erlaubt. Nimm Deinen eigenen Beitrag. Dort hast Du selber geschrieben :

DestinyLines76 hat geschrieben:Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG7)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG7),


Und das heist das Du an einem Fahrzeug mit einer Gesamtmasse von 3,5t einen 750 kg anhänger ranmachen darfst. Das ergibt insgesamt 4250 kg. Das war und ist erlaubt mit B. Nur dann wenn der anhänger MEHR als 750 kg wiegt ist das Zuggsamtgewicht auf 3,5t begrenzt.
In Deinem Profil steht Dein Womo mit 3,3 t Gesamtgewicht. Hier darfst Du auch den 750kg hänger ranmachen. Damit hast Du insgesamt 4050 kg Zuggesamtgewicht.
Wenn Du die 4250 kg zuggsamtgewicht ausnutzen willst brauchst Du halt den BE.

Achtung. Das sind nur die Führerscheinregelungen. Natürlich muss der Fahrzeughersteller auch die Anhängelast erlauben - also das was in den fahrzeugpapieren steht. :lol:

giovannibastanza am 24 Nov 2012 18:21:33

destiny, das was du als Zitat um 15 Uhr (?) angeführt hast ,hat ab 19.1.13 hat dann keine Gültgkeit mehr. Du kannst dann eine Schulung bei einer Fahrschule machen und bekommst dann B mit schlüsselzahl 96. So ist es immer in den Foren zum Schluß , noch dazu wenn Fehler gepostet werden , kommt man durcheinander. Lies dir noch mal in Ruhe meinen Beitrag durch . Das ist die offizielle Regelung ab 19.1.13. Ich glaube ich habe irrtümlich -12- geschrieben.
Giovanni.

Gast am 25 Nov 2012 10:02:34

Danke für die Tipps,
kläre den Sachverhalt Morgen abend bei einer Fahrschule. Bevor ich etwas kaufen werde. :lol:

markgraefin am 25 Nov 2012 14:46:25

So, und jetzt komme ich mit einer ganz doofen Frage:

Diese "B" und weiß nicht was noch für Führerscheine haben mit der Führerscheinklasse "drei" was zu tun????

Letztere habe ich nämlich und das schon :oops: :oops: viiiele Jahre.

Ich weiß also nicht, ob und wenn ja, was für welche, diese neuen Brüsseler Ergüsse für mich Bedeutungen haben.

Also, seid nett und erklärt mir, was ich wissen muss, wenn ich es denn wissen muss.


Markgräfin

klausevert am 25 Nov 2012 14:54:30

Die Klasse 3 beinhaltet B, BE , C1 und C1E

Du darfst also alles fahren bis 7,5 to mit Anhänger max so 17 to. Ab deinem 50sten Geburtstag darf das Gespann dann nur noch 12 to wiegen, wenn du keine ärtzliche untesuchen etc der Führerscheinstelle vorlegst

markgraefin am 25 Nov 2012 15:02:49

Danke, das war eine klare Antwort und mehr als 12 t werde ich wohl niemals fahren wollen :D

tober am 25 Nov 2012 15:15:33

klausevert hat es "rudimentär richtig erklärt" 8) . Allerdings gibt es je nachdem was Du fahren willst einige sachen zu beachten. Bis 18,5t nur 3 achsen (zugfahrzeug + 1achsanhänger/tandemachse) und und und....
Es kommt einfach darauf an was Du irgendwann mal fahren willst. Falls Du noch den "alten lappen" hast musst Du aufpassen. Da ist C1E nicht drinn. Mit insgesamt 4achsen oder Sattelzug bis insgesamt 12t geht nur mit Kartenführerschein, nicht mit Klasse 3.
Es gibt keinen Grund den Kartenführerschein nicht zu haben und den alten Lappen -egal ob grau oder rosa - zu behalten. ;D

thomas56 am 25 Nov 2012 15:26:11

tober hat geschrieben:Es gibt keinen Grund den Kartenführerschein nicht zu haben und den alten Lappen -egal ob grau oder rosa - zu behalten. ;D

Ich weiß, da über 50J., dass ich zur Zeit nicht über 7,5t fahren darf. Auf meinem grauen Lappen ist aber Klasse 2 noch eingetragen.
Nach Auskunft von der Führerscheinstelle kann ich nach Vorlage der ärztlichen Untersuchungen Klasse 2 jederzeit wieder aufleben lassen. Zur Zeit benötige ich Klasse 2 nicht und 5 Jahre sind schnell um. Wenn ich jetzt ohne ärtliche Atteste gegen eine Karte tausche, hätte ich Angst, dass Klasse 2 endgültig weg ist. Deswegen keine Karte!

tober am 25 Nov 2012 17:55:02

thomas56 hat geschrieben:Nach Auskunft von der Führerscheinstelle kann ich nach Vorlage der ärztlichen Untersuchungen Klasse 2 jederzeit wieder aufleben lassen. Zur Zeit benötige ich Klasse 2 nicht und 5 Jahre sind schnell um. Wenn ich jetzt ohne ärtliche Atteste gegen eine Karte tausche, hätte ich Angst, dass Klasse 2 endgültig weg ist. Deswegen keine Karte!


Das ist soweit OK. Die ärztlich Untersuchung ist aber nichts grossartiges.Auch kostenmäßig nicht. Augenarzt bestätigt dass Du keine Maulwurfsaugen hast und der Allgemeinarzt dass Du das Bremspedal ohne Herzinfarktgefahr zu drücken vermagst. :D :D

thomas56 am 25 Nov 2012 19:03:11

Schon klar, aber 200,- werden es min. mit neuer Karte und das für nix. :roll:

argoscamper am 25 Nov 2012 19:33:03

thomas56 hat geschrieben:Schon klar, aber 200,- werden es min. mit neuer Karte und das für nix. :roll:


Also die Arztliche untersuchen ab 50 brauchtst du nur Gewerblich
du kannst Privat mit dem 2er fahren wie du willst

thomas56 am 25 Nov 2012 19:39:53

Und das wird in den neuen Kartenführerschein eingetragen? :gruebel:

klausevert am 25 Nov 2012 19:43:26

die ärztliche Untersuchung ab 50, bis zum Ende des 51 Lebensjahres kannste du noch nachbeantragen, danach nicht mehr.
Als gewerblicher Fahrer brauchst du noch 5 Schulungen innerhalb 5 Jahren, sonst nur noch privat

thomas56 am 25 Nov 2012 19:47:44

klausevert hat geschrieben:die ärztliche Untersuchung ab 50, bis zum Ende des 51 Lebensjahres kannste du noch nachbeantragen,

demnach wäre mein Schein verfallen! :cry:
Von der Führerscheinstelle wurde mir gesagt, ich könne auch mit 75 J. einen neuen Schein holen. Voraussetzung wären nur die ärztlichen Atteste.

klausevert am 25 Nov 2012 20:28:41

Ich hab gerade geguckelt - das mit der Zweijahresfrist ist wohl aufgehoben worden

Lancelot am 25 Nov 2012 20:35:11

thomas56 hat geschrieben:demnach wäre mein Schein verfallen! :cry:


Glaub´s ihm ..mir geht´s auch so .. :tanz:

tober am 25 Nov 2012 20:39:29

thomas56 hat geschrieben:Von der Führerscheinstelle wurde mir gesagt, ich könne auch mit 75 J. einen neuen Schein holen. Voraussetzung wären nur die ärztlichen Atteste.



Ich tappe jetzt etwas ins Dunkle hinein. Aber mein persönlicher Wissensstand ( meist viel zu niedrig :lol: ) ist das der Gesetzgeber diese Frist - 2jahre- wegen Besitzstandswahrung wieder "entfernt" hat. Insofern - lass lieber heute als morgen den Lappen in Kärtchen tauschen :D

Lancelot am 25 Nov 2012 20:41:57

tober hat geschrieben:Insofern - lass lieber heute als morgen den Lappen in Kärtchen tauschen :D


Ich hab das Kärtchen .. lt unserer FS-Stelle hier hätte ich - damals - den alten II-er nicht verfallen lassen dürfen :( .

thomas56 am 25 Nov 2012 20:47:59

Lancelot hat geschrieben:
Ich hab das Kärtchen .. lt unserer FS-Stelle hier hätte ich - damals - den alten II-er nicht verfallen lassen dürfen :( .

Ja, damals! Wann war das?
Ich habe letztes oder vorletztes Jahr angerufen und da habe ich die Auskunft erhalten, dass er nicht verfällt.

Rufe doch noch mal an. :ja:

Lancelot am 25 Nov 2012 20:55:44

Werde das nochmal aufgreifen ...

(brauch "ihn" zwar nicht, aber wer weiß schon, ob nicht morgen ... :) )

klausevert am 25 Nov 2012 20:57:53

würde mich auch interessiern - wobei, ich hab ihn getauscht und er ist gültig

Scorpiostefan am 25 Nov 2012 21:37:57

Ich habe vor einem Vierteljahr getauscht - mit 53 Jahren - und habe ohne Schwierigkeiten CE wieder bekommen. vorher hatte ich den DDR-LKWschein. Kosten beim Arbeitsmediziner ca. 50€, hatte aber gleichzeitig über die Firma Sehtest wegen Bildschirmarbeitsplatz.

Stefan

giovannibastanza am 26 Nov 2012 15:20:38

Lancelot , du hast doch sowieso Besitzstandsregelung.
So wie ich das sehe, hast du die FE Klasse 3, und kannst alle KFZ aus dieser alten Regelung auch mit einer Scheckkarte fahren. Wenn du die Schlüsselzahl 76 nicht eingetragen hast , dann allerdings nur Züge bis 12000 kg Zuggesamtmasse( Zugfahrzeug 7,5 t zGgw). In eine Scheckkarte würde ich allerdings bald umtauschen lassen.
Giovanni

Lancelot am 26 Nov 2012 15:37:33

giovannibastanza hat geschrieben:Lancelot , du hast doch sowieso Besitzstandsregelung.
So wie ich das sehe, hast du die FE Klasse 3, ...


Ich hatte die FS-Klasse 2 ... und hab damals beim Umtausch auf das neue Scheckkartenformat den Fehler begangen, auf die Umschreibung der LKW-Berechtigung zu verzichten .. wegen: ja, warum nur ? War da was mit medizinischer Prüfung ab 50 oder ähnlich ?

Muß mich da echt mal drum kümmern .. :oops:

Die Erlaubnis für die alte Klassen 1+3 hab ich natürlich mitgenommen .. also bis 7,5 to darf ich ja, aber nicht drüber .. :(

giovannibastanza am 26 Nov 2012 15:45:32

Lancelot, dann geht nichts mehr. Ist die Scheckkarte einmal unter Ausschluß der Klasse C/CE oder auch manchmal der Klasse D ausgefertigt ,ist eine Wiederauflebung dieser Klassen nicht mehr möglich, hat ein -Höchstrichterliches Urteil - kürzlich fesgestellt. Aber wie immer , die Allmacht der STVÄ ist beinahe grenzenlos. Wenn du ihn haben wolltest , versuch es einfach. Auch da gibt es Leute die gerade Urlaubsvertretung machen.
Giovanni.

Lancelot am 26 Nov 2012 15:51:41

giovannibastanza hat geschrieben:Lancelot, dann geht nichts mehr.


Genau DAS hab ich befürchtet ... :cry:

(versuch´s aber trotzdem noch mal ... 8) )

andwein am 26 Nov 2012 15:56:18

markgraefin hat geschrieben:So, und jetzt komme ich mit einer ganz doofen Frage:
Diese "B" und weiß nicht was noch für Führerscheine haben mit der Führerscheinklasse "drei" was zu tun????
Markgräfin

Es gibt keine doofen Fragen und zu diesem Thema schon gar nicht. Nur eine kleine Zusammenfassung:

Führerschein: Im Umlauf sind diverse Ausführungen einer Fahrerlaubnis, der „graue Lappen“, die verkleinerte rosarote Version und die grün/rosa Plastikkarte als EU-Führerschein. Mit dem EU-Führerschein kann man auch einen „internationalen Führerschein“ erwerben.
Die Fahrerlaubnis für die verschiedenen Klassen hängt vom Datum der Führerscheinprüfung ab. (Klasse III bis 1999, ab da ohne Zusatzprüfung nur noch Klasse B).

Die neue Ausführung (EU) der Klasse B erlaubt das Führen von Wohnmobilen mit oder ohne Anhänger bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse. Ab 19.1.2013 kann man im Rahmen einer EU-Vereinheitlichung mit einer Nachschulung die Führerscheinklasse B 96 erwerben und damit eine Zugkombinationen, bestehend aus einem Kfz bis 3,5t und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die zGM 4,25t nicht übersteigt.
Die alte deutsche Fahrerlaubnis der Klasse III (grau) beinhaltet die europäische Klasse A1, B, BE, C1, C1E, M und L und erlaubt damit das Führen von Fahrzeugen bis 7,5t zGM und zusätzlich eines 1-achsigen Anhängers bis zu einer Gespannlänge von 18m und einem Gespanngewicht von 18,5t.
Bei einer Umschreibung auf die EU-Plastikkarte ergibt sich daraus eine Fahrerlaubnis für Gespanne bis 12t mit 2-achsigem Anhänger, dafür aber ohne ärztliche Untersuchungen ab dem 50 Lebensjahr.
Erklärungsversuch gelungen?, Andreas

haballes am 26 Nov 2012 16:02:51

Wenn du nach deinem 50.ten nicht innerhalb von 2 Jahren die ärztliche Untersuchung und die Umschreibung gemacht hast, kannst du meines Wissens die Klasse 2 an die Wand nageln. :(

Gast am 26 Nov 2012 16:25:31

haballes hat geschrieben:Wenn du nach deinem 50.ten nicht innerhalb von 2 Jahren die ärztliche Untersuchung und die Umschreibung gemacht hast, kannst du meines Wissens die Klasse 2 an die Wand nageln. :(


Genau so isses, hab ein paar Tage vor meinen zwoundfuffzigsten - Mann, bin ich alt - noch nen Augenarzt-Termin bekommen und bin dann am Tag vor meinem Börsday hin und hab die Pappe bzw. die Scheckkarte beantragt.
Nach 2 Wochen oder so hab ich dann nen Schrieb bekommen daß ich die Lizenz abholen könne.
Musste dann nur noch meine gute alte graue Pappe mitbringen und entwerten lassen, schnief :(
Durfte sie aber wieder mitnehmen :-)

Aber die hatten mit keinem Wort erwähnt, daß es gaaaaanz knapp war wegen der Frist, oder so. Vielleicht einfach mal hinwackeln, dumm stellen und probieren :-)
Blöd nur wenn es dann nicht klappt , die Untersuchungen kosten auch bissi was. Oder erstmal ohne Untersuchungen hingehen und dann mal sehen...

Ciao
Didier

thomas56 am 26 Nov 2012 16:30:58

warum hinwackeln? Anrufen langt! --> Link

Gast am 26 Nov 2012 16:41:01

thomas56 hat geschrieben:warum hinwackeln? Anrufen langt! --> Link

Ja warum, weil man vor Ort dann und wann einfach Glück hat an einen vielleicht nicht so kompetenten Mitarbeiter zu kommen, der einem dann die Sache erledigt.
So heute geschehen: Ein Bekannter hat heute seinen 5-Tonner Womo neu zugelassen: Der Amts-Mitarbeiter wollte ihm nur ein Jahr Tüv geben, nach seinem berechtigten Einwand bei Womos gibts doch eine Sonderregelung, hat er 3 Jahre TüV bekommen, da hat er natürlich den Mund gehalten :-)

Deswegen hinwackeln, vielleicht umsonst...
Das ist natürlich das Risiko.
Ansonsten könnte ich natürlich auch die gesetzlichen Regelungen zitieren, die da besagen daß Lancy den Ex-Zweier Pappendeckel nicht mehr bekommt ohne ihn neu zum machen, so mein Kenntnisstand.


Didier

beatjoos am 26 Nov 2012 16:43:03

andwein hat geschrieben:Führerschein: Im Umlauf sind diverse Ausführungen einer Fahrerlaubnis, der „graue Lappen“, die verkleinerte rosarote Version und die grün/rosa Plastikkarte als EU-Führerschein. Mit dem EU-Führerschein kann man auch einen „internationalen Führerschein“ erwerben.


Wobei der internationale Führerschein nichts als eine Übersetzung des nationalen Führerschein ist. Der ist nur gültig wenn der Nationale auch dabei ist. Die Meisten werde daher auch von den Automobilclubs ausgestellt. Die Standartisierung dient unter anderem auch dazu solche Papiere unnötig zu machen.

Beat

thomas56 am 26 Nov 2012 16:49:04

agent_no6 hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:warum hinwackeln? Anrufen langt! --> Link

Ja warum, weil man vor Ort dann und wann einfach Glück hat an einen vielleicht nicht so kompetenten Mitarbeiter zu kommen, der einem dann die Sache erledigt.

Dazu müsste ich aber schon die ärztlichen Bescheinigungen dabei haben und die 200,- hierfür werde ich bei unsicherem Ausgang nicht investieren.

Gast am 26 Nov 2012 16:52:58

thomas56 hat geschrieben:Dazu müsste ich aber schon die ärztlichen Bescheinigungen dabei haben und die 200,- hierfür werde ich bei unsicherem Ausgang nicht investieren.


deswegen hatte ich ja oben schon geschrieben:

ich hat geschrieben:...Oder erstmal ohne Untersuchungen hingehen und dann mal sehen....


Wenn man soviel Zeit haben sollte...

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

PKW Transporter
Neuerungen in 2013
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt