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Hallo zusammen, heute hat bei mir die Polizei und das Ordnungsamt geklingelt.Tenor war,dass sich in der Nachbarschaft jemand über die Parkweise meines Womo beschwert hat. Das Womo besitze ich seit 3 Jahren und es parkt vom 1ten Tag an der gleichen Stelle. Leider steht das Womo mit dem Fahradträger ca.50 cm nicht mehr auf meinen Grundstück. Ich wohne in einer Sackgasse,Tempo 30 Zone und es gibt in unserer Strassen keinen Fußgängerweg. Zur gegenüberliegenden Grundstücksgrenze welche gleich die Strassenkannte ist, besteht immer noch ein Abstand von ca.3,50 Meter. Die freundlichen Beamten legten mir nahe ich sollte den Fahradhalter am Womo abbauen,damit niemand gegen die Kante laufen kann. Was meint Ihr? Muß ich da was machen oder soll ich es ignorieren? Wie gesagt das Womo steht jetzt schon über 3 Jahre hier und bis jetzt hat sich nie jemand beschwert. Anbei noch ein Foto zum besseren Verständnis. Vielen Dank im voraus für Eure Meinungen
ich würde ein rot-weiß band umwickeln. Wenn ein Fahrradfahrer mit seinem Lenker da hängen bleibt............. :)
Administrator am 13 Dez 2012 21:38:57
lies das mal: [target]http://www.wohnwagen.net/forum/immer-die-neider-t44747.html[/target]
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bernierapido am 13 Dez 2012 21:46:36
Ich würde den Fahrradträger abschrauben, wegen 2 Schrauben lohnt sich der Ärger nicht und du hast den Auflagen des Ordnungsamtes genüge getan.
PLA am 13 Dez 2012 21:50:10
Das ist ja lächerlich. Als wenn der weit raus steht. Ich würd so ne rot/weiße Tafel hinten rechts an die Seite pappen.
klink_bks am 13 Dez 2012 21:51:28
:D oder andersrum parken ! :D
Achim
Scout am 13 Dez 2012 21:53:56
blackraider hat geschrieben:Was meint Ihr? Muß ich da was machen oder soll ich es ignorieren? Wie gesagt das Womo steht jetzt schon über 3 Jahre hier und bis jetzt hat sich nie jemand beschwert. Anbei noch ein Foto zum besseren Verständnis. Vielen Dank im voraus für Eure Meinungen
Es ist doch nicht wichtig was die Forengemeinde meint, es ist wichtig wie die Rechtslage ist.
Wenn er in den öffentlichen Verkehrraum ragt, ist es nicht rechtens, auch mit rot weißem Band.
Scout
felix52 am 13 Dez 2012 21:55:12
Du könntest evtl. eine Sondernutzungserlaubnis, verbunden mit einer Nachtbeleuchtung des Heckträgers beantragen. Sie wäre sicherlich teuer von den Gebühren her..... Und wenig erfolgversprechend. Felix52 :(
Gast am 13 Dez 2012 21:58:06
Ich hätte einfach Angst, dass da mal ein Lkw am Fahrradträger streift und hängenbleibt ! Tut dem WOMO sicherlich nicht sehr gut; und Teilschuld bekommst du wahrscheinlich auch noch, wegen nicht ordnungsgemäßem Parken - Da wäre mir das Risiko zu hoch, weswegen ich auch den Fahrradträger abnehmen würde.
kawaudi am 13 Dez 2012 22:09:54
Du hast ja nette Nachbarn! Mach dass, was die Ordnungshüter gesagt haben!
Gast am 13 Dez 2012 22:24:21
Sei froh das bisher nichts passiert ist und wenn Du weiter so parken kannst wenn der Träger ab ist , dass ist schon ein entgegen kommen der Stadt. Anspruch so Parken zu dürfen hast Du nicht.
Gast am 13 Dez 2012 22:55:56
Moin, ich bin einer, dem fast alles egal ist... :)
aber das mit dem Fahrradträger wäre mir nicht " geheuer "
nicht daß Dir da mal im dunkeln " extra " einer vorläuft :?
thomas56 am 13 Dez 2012 22:57:51
blackraider hat geschrieben:Das Womo besitze ich seit 3 Jahren und es parkt vom 1ten Tag an der gleichen Stelle.
Ergibt aber kein Gewohnheitsrecht! Du hast nur 3 Jahre Glück gehabt. Reiss den Kugelbusch weg und parke diagonal oder quer.
haballes am 13 Dez 2012 22:58:41
Häng den Träger aus, park das Ding andersrum, lass dir von deiner Holden eine Voodoopuppe stricken, übergieße sie mit Rizinusöl und beobachte welcher von deinen Nachbarn vom Fensterbrett zum Lokus rennt. Und den schnappst du dir im Dunkeln.
Immer diese Rentner, hier im Forum tummeln sich auch Weißhaarige Nörgler schon rum... ;D
Gast am 13 Dez 2012 23:00:39
Ich wäre heute abend noch den Fahrradträger am abschrauben, bevor noch jemand auf die Idee kommt in den Bebauungsplan zu schauen, ob dort überhaupt eine Fahrzeugabstellplatz ist
Gast am 13 Dez 2012 23:08:40
willy13 hat geschrieben: bevor noch jemand auf die Idee kommt in den Bebauungsplan zu schauen, ob dort überhaupt eine Fahrzeugabstellplatz ist
... ich kenne Babauungspläne, wo Wohnwagen undWohnmobilenicht zulässig sind !
garagenspanner am 13 Dez 2012 23:11:02
verkauf die Hütte und such Dir eine neue Heimat mit mehr Grundstücksfläche. Aber den Fahrradträger baue lieber sofort ab , nicht das der Denunziant mit Absicht dagegen läuft.....
Jan
Gast am 13 Dez 2012 23:13:59
Auf Deinem Grund kannst Du Dein WOMO abstellen, Fahrzeuge sind keine Bebauungen. Ansonsten ist doch das Ordnungsamt entgegenkommend gewesen, also abbauen und gut ist`s .
Randyandy01 am 13 Dez 2012 23:37:31
haballes hat geschrieben:Häng den Träger aus, park das Ding andersrum, lass dir von deiner Holden eine Voodoopuppe stricken, übergieße sie mit Rizinusöl und beobachte welcher von deinen Nachbarn vom Fensterbrett zum Lokus rennt. Und den schnappst du dir im Dunkeln.
Immer diese Rentner, hier im Forum tummeln sich auch Weißhaarige Nörgler schon rum... ;D
:yau: ich würde auch mal schauen ob evtl. ein neuer Blockwart irgentwo eingezogen ist
einige Kommentare hier sprechen dafür, da hat haballes schon recht Kleinkrämerseelen :lol:
und nun fallt über mich her 8)
Stefan-Claudia am 13 Dez 2012 23:38:39
thomas56 hat geschrieben:Reiss den Kugelbusch weg und parke diagonal oder quer.
das ist die Lösung. 1 - 2 Meter Rasengittersteine verlegen und längs parken!
Stefan
Nille am 14 Dez 2012 00:26:34
Ich würde auch den FT abschrauben und zukünftig anders herum parken. Wenn mal jemand "aus Versehen" hängenbleibt ist der Schaden an der Fiatstoßstange geringer als am Aufbau.
Schade mit den Neidern...
tonoba am 14 Dez 2012 01:21:02
@ Haballas DAS und vieles Anderes müsste mal besprochen werden!!!
aus dem Sauerland Tommy
Der, der keine KN´s mehr verschicken kann/darf, aber will.
Weiss ja nicht ab wieviel Beiträgen das mal wieder geht, aber DIR gebe ich als erstes die Pulle Veltins.
Hat wohl was mit der "Sinuswelle" zu tun.
mv4 am 14 Dez 2012 07:41:48
haballes hat geschrieben: Immer diese Rentner, hier im Forum tummeln sich auch Weißhaarige Nörgler schon rum... ;D
die lassen sich heute alle färben ... :D :D :D
Nette Nachbarn hast du...und neidisch dazu!!
...also entweder andersrum parken..Radträger ab..oder die Wand hinten versetzen.. :lach: Was machst du wenn du auf einen Morelo umsteigen willst?
chrisg am 14 Dez 2012 07:54:28
Rausbekommen wer es war und dann vor seinem Haus auf der Straße parken! :D
katzenrech am 14 Dez 2012 07:55:41
.....neuen Stellplatz suchen ;D - und es klappt auch mit den Nachbarn..... :ja:
pipo am 14 Dez 2012 08:35:37
Herrlich, 15 User 30 Meinungen, vorallem was für welche :lach: Mal schauen was blackraider dazu schreibt.
peter
Lancelot am 14 Dez 2012 08:54:36
pipo hat geschrieben:Herrlich, 15 User 30 Meinungen, ...
Aber imho nur eine Rechtslage .. :)
Wenn sich da jemand drüber aufregt, muß (zumindest) der Träger wech .. :( . (und dabei spielt´s auch keine Rolle, ob seit 3 Jahren oder neidische Nachbarn oder sonstwas).
MIR wär´s eh nicht so geheuer : bei uns in der Nachbarschaft ist mal der Postbote mit seinem Dienstrad an einem vorstehenden Bauelement (war da nur für ein paar Tage gelagert) hängen geblieben und böse gestürzt - war ein ziemlicher Zirkus :( (obwohl man sicher auch argumentieren hätte können, der Depp soll halt die Augen aufmachen !)
Gast am 14 Dez 2012 09:05:32
Hallo blackraider,
ja wenn Dir die Polizei schon so eine gute Steilvorlage liefert: Fahrradträger abschrauben! Noch besser wäre es, den Vorgarten zu opfern, Stellplatz - sprich Rasengittersteine - einrichten und Fahrzeug um 90 Grad drehen...
"Es kann der beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt." (Friedrich Schiller, Wilhelm Tell)
pipo am 14 Dez 2012 09:32:26
Ihr Zwei habt es auf den Punkt gebracht :ja:
Wenn schon so ein Auflauf ist und eine wirklich gangbare Lösung vorgeschlagen wird, dann würde ich auch danach handeln.
peter
mv4 am 14 Dez 2012 09:43:31
seitlich parken ...da wird wohl der Platz nicht reichen?...da wirst wohl oder übel die Radträger-befestigung etwas umbauen müssen...wenn du das gemacht hast und der radträger ab ist...mal sehen was dann stört..Lichteinfall...Schatten..Kondeswasser..Strahlungswärme..SOG ;D
Gast am 14 Dez 2012 09:58:39
Diese Probleme kenne ich und frage mich, wie man am besten da was machen kann, offensichtlich dem Kläger zeigen das er im Recht ist, da würde es mich schon zerreissen, ginge aber, nur dann geht es los, was sucht er als nächstes, wo er Dir einen reindrücken kann, diese Sorte "netter Nachbarn" hatte mal jemand aus der Verwandschaft, das ging dann nachher soweit das da 24std. vorher angerufen werde musste wenn man Grillen wollte, den Kamin befeuern wolte usw. SCHLIMM! Ich würde nach der nächsten Tour ohne Fahrradträger wiederkommen.
, Frank
appi68 am 14 Dez 2012 10:26:24
Mal abgesehen davon, dass man immer irgendwelche neider in seinem Umfeld hat, muss ich sagen, dass das Fahrzeug, so wie es da steht, mal gar nicht geht, Sinn oder IUnsinnig, mal Aussen vor. Das Ding ragt in die Fahrbahn, fertig. Ob einem das Gefallen muss, angeschwärzt zu werden und mit den Ordnungsbeamten unsere Steuergelder zu verprassen, sei auch mal dahingestellt. Entweder anders hinstellen, FT ab oder ganz woanders parken.
Mich würds theopraktisch auch ankotzen, demjenigen Recht geben zu müssen, ders angezeigt hat, aber wenns nunmal nicht anders geht? :?
logri46 am 14 Dez 2012 10:28:24
Guten Morgen! Schraub ihn ab und versuche herauszufinden wers war (evtl mit der Technik von haballes?) und strafe Jenen mit Verachtung. Bei uns wohnen die stets quakenden Spezialisten am Ende der Sackgasse - im Wendehammer - bei dir evtl auch?? logri46
aldie am 14 Dez 2012 10:45:52
finja-wernick hat geschrieben:ich würde ein rot-weiß band umwickeln. Wenn ein Fahrradfahrer mit seinem Lenker da hängen bleibt............. :)
So wie es aussieht ragt schon mehr als die Stoßstange des Fahrzeuges in den öffentlichen Verkehrsraum ( Der Rasenkanntstein ist meistens auch die Grenze) und ich würde auch raten, den Träger anzubauen, es ist die beste Lösung.
Wer sich einmal mit dem Ordnungsamt angelegt hat, bleibt sein ganzes Leben auf der falschen Seite.
ganderker am 14 Dez 2012 10:54:11
deputy13 hat geschrieben: offensichtlich dem Kläger zeigen das er im Recht ist, da würde es mich schon zerreissen,
hallo frank, ja, das Gefühl kenne ich. Weil ich das absolut vermeiden möchte, dass micht jemand anstinkt und dann noch im Recht ist, versuche ich mein Tun so zu gestalten durch Nachdenken, dass mir das vorher schon selbst auffällt, was geht und was nciht.
Ich laufe nicht den ganzen Tag durch die Gegend und prüfe, was die Nachbarn wohl über mich denken, ABER: ich schaue mir zB mein parken an und komme dann schon selbst drauf, dass es nicht geht, zu gefährlich für andere (Kinder mit Rad usw usw ). Wenn es mal ne halbe Stunde mit so einem Überstand ist, mache ich mir auch nicht ins Hemd.
lu567 am 14 Dez 2012 11:03:56
So wie ich es auf dem Bild sehe ist es nicht nur der Fahrradträger, der übersteht. Wenn der FT abgebaut wird heißt das noch lange nicht, daß der Nachbar damit zufrieden ist und wieder beim Ordnungsamt anruft. Wenn der Nachbar es darauf anlegt hilft auf Dauer wohl nur ein anderer Stellplatz oder Nachbarschaftsstreit.
Maxima am 14 Dez 2012 11:12:41
Noch nicht mal zeitlich begrenzt würde ich mein Wohnmobil so parken. Zu groß wäre meine Angst, dass sich jemand verletzen könnte. :eek:
thomas56 am 14 Dez 2012 11:33:35
ganderker hat geschrieben: ABER: ich schaue mir zB mein parken an und komme dann schon selbst drauf, dass es nicht geht, zu gefährlich für andere (Kinder mit Rad usw usw ).
Aber das erwartest du jetzt nicht auch von Anderen? :lol:
mv4 am 14 Dez 2012 11:48:09
also ich weiß nicht...ich habe noch nie jemanden gesehen der (nüchtern) im Schnittgerinne Rad fährt wenn gleichzeitig eine 3,50m breite Straße ohne Durchgangsverkehr vorhanden ist. Man kann es auch übertreiben. Da du ja schon vom Ortnungsamt den Hinweis bekommen hast ...das es mit Abbau des Überstehenden Radträgers erledigt wäre..würde ich das auch tun..noch eine frage...ist an dieser Stelle Park oder Halte Verbot?
maniac am 14 Dez 2012 12:31:50
In dem Fall würde ich dann wohl auch notgedrungen den Heckträger abmontieren.
Es gibt soooo viele Idioten auf dieser Welt, die nichts anderes zu tun haben als andere zu denunzieren. :evil: Früher oder später werde auch die ihre Rechnung bekommen.
deedee am 14 Dez 2012 14:00:22
Sackgasse ---> ist öffentlicher Verkehrsraum. Und ein Gehweg ist nicht vorhanden. Dort darf man sogar <quer zur Einfahrt> parken, es muss nur 3,00 Meter Platz zum gegenüberliegenden Straßenrand übrig bleiben. Geht also nicht, weil WoMo zu breit. Also ... WoMo umdrehen und wenn die Schnauze vorn rausguckt ... na und? Man darf doch parken. Es ist richtig, dass "gefährliche Fahrzeugteile" nicht in den Verkehrsraum hinausragen dürfen. Aber wenn das Fz so quer stehen würde, ragt der Träger auch raus, halt nur nach hinten. Wer sagte: ich kenne Bebauungspläne, da dürfen Wohnwagen und WoMos nicht parken .... halt ich für'n Gerücht. Wohnwagen, o. k., Wohnmobile .... sehr wohl. Bebauungspläne richten sich nach <reines Wohngebiet, Mischgebiet und Gewerbegebiet>. Im reinen Wohngebiet dürfen Lkws über 7,5 t nicht regelmäßig parken .... wohl aber ausnahmsweise. Iss aber hier was anderes. Ein Wohnmobil ist einem Pkw gleichzusetzen und nicht als Anhänger zu sehen.
Ich würde mich mit dem Ordnungsamt (oder aber nächste Polizeidienststelle) persönlich (freundlich) in Verbindung setzen und eine geeigneten Möglichkeit absprechen. Ziehe bitte die Möglichkeit in Betracht, wenn das WoMo umgedreht wird, vorn an die Kotflügel reflektierende Warndreiecke (per Magnet) anzubringen.
Bleibt letztlich zu erkennen: ...mit was heutzutage die 'Ordnungskräfte' doch so belämmert werden .... das iss aber meine Meinung.
friedhelm28 am 14 Dez 2012 14:26:10
Hallo
Kannst Du das Mobil nicht ganz auf der Straße parken? Oder ist dort Halte/Parkverbot.
So war es vor Jahren bei mir. Erst hat der "Liebe" Herr/Frau Nachbar nur auf die Vorderseite geschaut und nach dem anschwärzen auf die gesamte Breite des Mobils. (Das war nicht verboten) (Beim Fußball sagt man Eigentor geschossen) :wink: :ja:
dieter2 am 14 Dez 2012 14:27:16
So wie ich es auf den Bild sehen kann würde der Platz fürs querstehen reichen.
Also den "Vorgarten" platt machen,pflastern und das Womo querstellen.
Dieter
maredo am 14 Dez 2012 14:28:52
Hallo zusammen,
ist euch aufgefallen das nicht nur der Fahrradträger im öffentlichen Verkehrsraum ist?
Liebe maredo
groovy am 14 Dez 2012 14:30:45
dieter2 hat geschrieben:So wie ich es auf den Bild sehen kann würde der Platz fürs querstehen reichen.
Also den "Vorgarten" platt machen,pflastern und das Womo querstellen.
Dieter
Was da die "Hausfrau" wohl zu sagt wenn die Aussicht aus dem (Küchen)Fenster durch ein Wohnmobil versperrt wird :D :lach: