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Ich fass es nicht - ich scheine das glückliche Händchen zu haben ausgerechnet die Womos zu kaufen an denen irgendwas im Argen liegt.
Ausgangslage: Wir haben unseren Moncayo aufgebaut auf einem Citroen Jumper von einem Händler gekauft - EZ 8/2012 - wohlwissend dass der Aufbauhersteller nicht mehr vorhanden ist - die Garantie haben wir schriftlich über den Womohändler. Die Garantie auf das verbaute Fahrzeug dann wie üblich über den Fahrzeughersteller. Nun wollten wir im Zuge der Garantiezeit etwas am Chassis überprüfen lassen und erhielten von der Werkstatt folgende Info:
Die Kinnlade ist mir dann erstmal nicht mehr wieder verankert und danach natürlich beim Händler nachgefragt - unser Berater wusste nichts davon und rief uns dann zurück mit folgender Erklärung: Die Chassis werden vom Fahrzeughersteller an den Aufbauhersteller geliefert und damit beginnt die Garantiezeit offiziell. Sobald der Aufbauhersteller das verkauft bzw das Womo zum ersten Mal angemeldet wird gibt es die Möglichkeit die Garantiezeit zurücksetzen zu lassen und das wurde wohl versäumt vom Erstbesitzer und auch nicht geprüft. Vom Händler würden wir schriftlich die Garantiezeiten 2 Jahre bzw. 5 Jahre auf Durchrostung bekommen - sprich er übernimmt anfallende Kosten in dem Falle und wäre unser Ansprechpartner für solche Ansprüche.
Ich bin völlig verwirrt was das angeht - denn der Mitarbeiter von der Werkstatt meinte etwas von Reimport könnte es ja auch sein. Zudem - sollte ich das Womo innerhalb der nächsten 5 Jahre verkaufen wollen - und der nächste Besitzer prüft das - dann würde er genau wie wir die Differenz von 2012 im Fahrzeugschein zu 2006 feststellen. Also müsste ich das direkt von Beginn an mit angeben und das verkauft sich natürlich mit 2006 schlechter.
Mag sein dass es öfter so ist dass die Chassis weit vor der Erstzulassung raus sind - aber das Ganze macht mir doch Bedenken.
Keine Scheu davor sollte das mein Fehler sein und ich hätte da vorher schauen müssen - das kann ich ab - wenn ich was blödes mach dann steh ich auch dazu - mir gehts nur drum was das im Grunde bedeutet oder Dinge an die ich in meinem Hühnergekreise (was ich schon wieder an den Tag lege) vielleicht nicht in Betracht gezogen hab.
Spott und Hohn nehm ich nach den ganzen Threads von mir auch gern in Kauf - ich sehs ja ein - in der Hinsicht schein ich ein Magnet zu sein für solche Sonderfälle :oops:
Ostwestfale am 28 Jun 2013 22:30:26
Leg dem Womohändler mit einem breiten Grinsen den Zettel auf den Tisch. "Er hätte gern ein Problem" Dann schilderst Du ihm deinen Anspruch, drückst ihm den Schlüssel in die und flirtest im rausgehen:
Ich hol es dann fertig gemacht inner Woche wieder ab....
Das ist jetzt das Problem des Womohändlers. Wo er seine Ansprüche hin weiter leiten kann ist sein Problem. Das gilt aber nur für die gesetzliche Gewährleistung. Nicht für irgendwelche Werksgarantien dritter wie Aufbau- oder Fahrgestellhersteller.
Bon Voyage
Anzeige vom Forum
Paulinchen2013 am 28 Jun 2013 22:43:13
Das isses ja - nachdem ich ihm das gesagt hatte und er das auch nicht wusste hat er genau das gemacht. Er hat das Womo genommen, übernimmt alle Kosten die bei der Reparatur anfallen und bietet mir an die Werksgarantie zu übernehmen die jetzt nicht mehr möglich ist durch das Versäumnis.
Ich weiss nur nicht ob es das Wahre ist, wie gesagt das Chassis ist BJ 2006 und da ich das jetzt weiss kann ich das bei einem evtl. Wiederverkauf nicht leugnen auch was die Ansprüche angeht.
brainless am 29 Jun 2013 12:12:40
Hallo paulinchen,
dumm gloffe...............
Ich weiss nur nicht ob es das Wahre ist, wie gesagt das Chassis ist BJ 2006 und da ich das jetzt weiss kann ich das bei einem evtl. Wiederverkauf nicht leugnen auch was die Ansprüche angeht.
Du wirst es nicht nur nicht leugnen können, sondern Du wirst in dem Kaufvertrag explict darauf hinweisen müssen. Beispielsweise so: Baujahr 2006, Datum der Erstzulassung 08/2012.
Lass dir von dem Händler schriftlich bestätigen, daß er eventuelle Garantieansprüche ohne jegliche Einschränkung für einen definierten Zeitraum gegen sich gelten lassen wird.
Alles wird gut,
Volker :wink:
haballes am 29 Jun 2013 13:03:28
Die Gewährleistungsbedingungen, die ihr zum Verkauf ausgehandelt habt, die müssen in dem von euch beiden unterzeichnetem Wisch stehen. Alles andere muss nicht akzeptiert werden. Übernimmst du Die Ware dann und unterzeichnest davon abgängige Bedingungen mußt du im Falle eines Falles dem Verkäufer Täuschung nachweisen.
Also nur das unterzeichnen, was man auch vorher wollte und nur das aus dem Geschäft mitnehmen, was man vorher wollte. Sonst bleibt es stehen.
Davon ab muss du bei einer Händlerhaftung immer beten, daß der Händler sein Geschäft in den nächsten zwei Jahren gut weiterführt und dich als Kunde behalten möchte. Bist du ihm "Latte" , dann sitzt er das im Notfall aus. Ein Fliesenleger, der für mich werkelt, hat zwei Jahre lang einen Vito stehen lassen müssen, bis die Richter ihm für die Mängel Recht gaben. In der Zeit brauchte er eine zweite Kiste und der Wertverlust steht in keinem Verhältnis zur erreichten Entschädigung, die dann auch nicht floss, da der Autodealer dann seine Bude wegen Zahlungsunfähigkeit zumachte.
Ich an eurer Stelle würde mich am niedrigen Preis freuen, den ihr bestimmt für den "Ladenhüter" aushandeln konntet und erstmal fahren. Erst wenn ein beträchtlicher Schaden dann gekommen ist, der den gesparten Kaufpreis weit übersteigt, dann würde ich ärgern. So ein Hexenwerk ist der Ducato auch nicht. Viele sind zufrieden seit vielen Jahren.
Paulinchen2013 am 29 Jun 2013 13:08:43
Na super, wenn das der Vorbesitzer aber gemacht hätte wie es laut Händler üblich sei dann müsste das ja theorethisch bei anderen Womos auch so drin stehen, weil auch wenn das zurückgesetzt wurde und der Garantiebeginn nach hinten raus verschoben wurde - ist ab da ja das eigentliche Baujahr bekannt und müsste genannt werden. Ich hab bei all den Womos die wir besichtigt hatten nie etwas in der Art gesehen.
Wir kriegen die Werksgarantie im Umfang wie vom Hersteller des Chassis schriftlich von dem Händler und damit ist das für ihn vom Tisch wie mir scheint, ich weiss nur nicht so Recht was ich davon halten soll und ob das wirklich so üblich ist.
Paulinchen2013 am 29 Jun 2013 13:15:00
Ät Sven: Das ist der Punkt, wir haben ein Fahrzeug gekauft bei dem im Fahrzeugschein Erstzulassung 2012 steht und damit sind wir (und auch der Verkäufer) von den üblichen Garantien ausgegangen und zusätzlich die Händlergarantie unabhängig davon auf den Aufbau weil wir wussten dass der Aufbauhersteller nimmer ist. Der Händlee hat uns ja mit Hinweis auf eine noch bestehende Werksgarantie zu Citroen geschickt. Wir haben also was unterschrieben was so nicht ist und spätestens beim Wiederverkauf merkt man das dann am rechnerischen Wertverlust, oder?
haballes am 29 Jun 2013 15:39:23
Hmm. Einerseits und menschlich hast du recht. Du kaufst etwas Neues und denkst, das ist auch neu. Und ihm normalen Kraftfahrzeugmarkt darf "Haldenware" ab einem bestimmten Alter auch nicht mehr als "Neu" vertickt werden.
Bei Wohnmmobilen und auch bei Booten und sogar bei Sonderaufbauten (Kranwagen, Marktwagen) gelten wohl andere Regeln. Oft sind ja in Wohnmobilen ältere Chassis verbaut und die Dinger selber warten Monate oder Jahre auf den berühmten "Dummen", der zuschlägt.
Soll mal lieber ein rechtskundiger Fori ein Statement schreiben.
Wertverlust? Wenn du wie ich ständig nach was Neuem gierst und dies auch umsetzt, ( :mrgreen: ich bin erstaunlich vernünftig im Moment...), dann ist es natürlich schon von Vorteil ein Wohnmobil im Mai zu kaufen, wo der Basiswagen Ende März zu geliefert wurde. Aber auch meine Kiste ist von 43 Kiloeuronen auf 33 gefallen in 2 Jahren. So what?
In 3,4 oder 5 Jahren vekauft ihr es vielleicht und derjenige, der es haben will, der sieht nur den Gesamtzustand. Der Ducato ist bis dahin eh in neuem Gewand ausgeliefert.
Freut euch erstmal an dem Teil. Eventuell könnt ihr mit eurem Händler eine Gewährleistung aushandeln, wie sie für Gebrauchte abgeschlossen werden. Dafür gibt es Versicherer. Es geht ja hauptsächlich um kapitale Schäden wie Motor, Getriebe und Schäden an der Mechanik, die im ersten Jahr des Fahrbetriebs auftreten und durch Fertigungsfehler "vorprogrammiert" waren. Alles andere ist eh nie voraussehbar.
Wenn man ein Fahrzeug betreibt, sollten irgendwo noch 20% des Anschaffungspreises für unvorhergesehene Reparaturen rumliegen. Braucht man sie nicht, ist es die Grundlage für spätere Luxusanschaffungen. :mrgreen:
kurt2 am 29 Jun 2013 16:07:16
Paulinchen2013 hat geschrieben:....... an die ich in meinem Hühnergekreise (was ich schon wieder an den Tag lege) vielleicht nicht in Betracht gezogen hab. Spott und Hohn nehm ich nach den ganzen Threads von mir auch gern in Kauf - ich sehs ja ein - in der Hinsicht schein ich ein Magnet zu sein für solche Sonderfälle :oops:
Hallo Carla, Spott und Hohn auf keinen Fall, im Gegenteil, ich finde Deine Beiträge sehr erfrischend.
Ich würde dieser Sache schon auch größte Bedeutung bemessen, wenn es geht, den Beginn der Garantie beim Hersteller (Basis) nachtragen lassen etc. Denn, interessant wird diese Sache insbesondere bei einer Schadensregulierung z.B. bei einem Totalschaden (was hoffentlich nie eintreten wird). Aber ich habe das ja hinter mir. Da bekommst Du genau das Geld, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Wer weiß, dass Versicherungen inzwischen auch skurile Schlupflöcher suchen, kann erahnen, dass hier möglicherweise ein Zankapfel latent schlummert.
Streit mit den Versicherungen ist da m.E. vorprogrammiert. :schlaumeier:
Noch eine klitzekleine Frage: Was ist Hühnergekreise :?:
topolino666 am 29 Jun 2013 16:46:12
Paulinchen2013 hat geschrieben:Na super, wenn das der Vorbesitzer aber gemacht hätte wie es laut Händler üblich sei dann müsste das ja theorethisch bei anderen Womos auch so drin stehen, weil auch wenn das zurückgesetzt wurde und der Garantiebeginn nach hinten raus verschoben wurde - ist ab da ja das eigentliche Baujahr bekannt und müsste genannt werden. Ich hab bei all den Womos die wir besichtigt hatten nie etwas in der Art gesehen.
.... den Abatz verstehe ich nicht! :lol:
Paulinchen2013 hat geschrieben:... dann müsste das ja ... bei anderen Womos auch so drin stehen,
wo "drin"? :?:
In den Systemen der Basisfahrzeughersteller steht das idR sehr genau drin! z.B. Fiat weiss ja genau wann das Fahrgestell vom Hof gerollt ist und hat dann (die nachgetragene) EZ und den eigentlichen "Garantiebeginn".
Nur verkünden das weder die Werkstätten noch die Händler gerne 8) und nur auf Nachfrage kriegste das raus :twisted:
...... was Du aber auf den zweiten Blick sowieso am Fahrzeug selbst sehen kannst: DOT der Reifen; Seriennummer der Windschutzscheibe; Ser-Nr. im Kühlschrank, auf der Heizung, vom Clo, , ...... wer will kriegt das eigentliche Bj von Basis und Aufbau recht schnell und problemlos selber raus!
Im Grunde ist wahrscheinlich das Problem dass ich mir in den Allerwertesten beißen könnte dass ich nicht auf die Idee gekommen bin nach dem Baujahr zu schauen - sondern mich auf die Erstzulassung verlassen habe und in den Gesprächen mit dem Händler wurde ja auch explizit über die Garantie gesprochen weil der Aufbauhersteller nicht mehr produziert und er uns dann aber beruhigt hat dass das Chassis über den Fahrzeughersteller die Garantie ab Erstzulassung 2 Jahre hat und wir dann ja immer noch Anspruch hätten bis August 2014.
Und dass ich mich ärgere ein vermeintliches (fast) Neufahrzeug gekauft zu haben was natürlich 12 Tsd günstiger war als der Vorbesitzer dafür in der Rechnung hatte aber meines Erachtens dafür dass das Fahrzeug BJ 2006 ist dann wiederum zu hoch ist. Andererseits wenn das tatsächlich Gang und Gebe ist mit der Garantiekorrektur nach Erstzulassung - dann könnte mir das ja bei jedem neuem Womo passieren.
Unterm Strich gesagt: ich ärgere mich einfach!! Ich ärgere mich dass ich das nicht vorher gewusst habe sonst hätte ich es zu den Konditionen nicht gekauft. Dann hätt ich noch etwas draufgelegt und hätt ein neues gekauft was noch nicht zugelassen war. Ich hab was unterschrieben was ich so nicht gemacht hätte wären alle Fakten offen einsehbar gewesen. Da das so wie es aussieht aber eine Holschuld und keine Bringschuld ist ärgere ich mich noch mehr irgendwie.
Wandeln wir der Händler das Womo nicht - er sieht in dem Ganzen im Grunde weniger Probleme als wir zumal er uns die verfallenen Garantieansprüche schriftlich zusichert und übernimmt.
"Hühnergekreise": sinnloses im Kreis wandern vorwiegend auch mit wirren Gefasel und mit nichts zu beruhigen. Bringt absolut nix ausser Furchen im Dielenboden und Schwielen - aber für den ersten Moment meine Lieblingsbeschäftigung wenn ich nicht gewillt bin meiner impulsiven Natur nachzugeben :mrgreen:
brainless am 29 Jun 2013 20:21:14
Hallo Carla,
was Sven schrieb wegen "Neufahrzeug und Haldenfahrzeug" trifft für deinen Kauf ja nicht zu, da Du das Womo ja bereits gebraucht gekauft hast. Daß Moncayo nicht mehr existiert, wußtest Du und damit ist der Wegfall derer Garantie irrelevant. Was dich als einziges "umtreibt" ist der Verlust der Werksgarantie von Citröen auf das Basisfahrzeug, richtig?
Wäre der Garantiebeginn damals rechtzeitig durch Citröen von 2006 auf August 2012 umgestellt worden, hättest Du jetzt noch bis nächstes Jahr Juli Garantieansprüche auf das gesamte Basisfahrzeug und bis Juli 2017 hinsichtlich Durchrostung. Bei der bisher relativ geringen Laufleistung sehe ich kein Problem das Fahrzeug mängelfrei bis Ende Juli 2014 bewegen zu können. Achten solltet ihr nur darauf, ob bei dem Motor ein Zahnriemen altersgemäß ersetzt werden müßte: Das Ding hatte vorgestern seinen 7. Geburtstag (Herzlichen Glü.... verkneif' ich mir :oops: ). Vielleicht läßt sich der Händler auch darauf ein, das Fahrgestell mit gründlicher Rostvorsorge zu versehen.....
Lasst euch nicht von dieser Sache die Freude am Womo vermiesen.
Viel Spass damit,
Volker :wink:
Paulinchen2013 am 29 Jun 2013 20:29:14
Ja das mit der Schadensregulierung mit der Versicherung hatte ich auch schon im Kopf - das wäre zumindest eine streitbare Angriffsfläche.
Der Jumper hat ne Steuerkette und die Karosserie ist vollverzinkt - ich hoffe dass in der Hinsicht nicht viel kaputt gehen wird.
Genau - die Garantie aufs Chassis bis nächstes Jahr August kriegen wir ersetzt vom Händler - und auf Durchrostung bis 2017 auch. Den Aufbau haben wir schriftlich garantiert 2 Jahre ab Kauf auch über den Händler - weil eben der Aufbauhersteller pleite ist.
Aber die Tatsache dass das Dingens dann jetzt 7 Jahre alt ist macht mir mit dem Preis dann doch ein wenig getrübte Freude :(
Ja hilft alles Jammern nix - würde ich einen Rechtsstreit anpeilen kann ich das Womo für mindestens ein Jahr in einer Halle stehen lassen - da hab ich dann erst Recht nichts davon. Und eigentlich wollt ich mal ne Weile lang keinen Stress mehr mit irgendeinem Womo haben sondern die Urlaube darin genießen - ich denke mal wenn sich die Aufregung darum gelegt hat kann ich das auch wieder.
felix52 am 29 Jun 2013 20:36:39
Jou Carla, schön, dass Du das so locker siehst. Offensichtlich hilft Dir Dein Händler.
Insgesamt geht es hier wohl um die (EURO)COC-Bescheinigung, die den seriösen Händler und gutgläubigen Verbraucher schützt. Einem "Haldenfahrzeugchassis", das schon ein Jahr vorher produziert wurde, sollte man gerade bei Discountern mit Vorsicht begegnen, da hier Schäden wie etwa bei der Fahrzeugbatterie vorprogrammiert sind. Man spart sich viel Nervenstress. Deshalb die COC - Bescheinigung vorab vorlegen lassen.
Felix52 :)
Paulinchen2013 am 12 Jul 2013 22:05:42
Ok - abschliessend kann ich sagen das Problem hat sich insofern gelöst als dass wir nächste Woche unser ganz neues kriegen - haben alles vorher geprüft - diesmal passts auch mit dem Chassis - und dass der Schnitt für uns praktischer ist und wir eine große Heckgarage haben ist natürlich der positive Nebeneffekt.
Bevor ich sage was es wird - keine Beschimpfungen fürs Discountermobil bitte :mrgreen:
Ein P.L.A. 742 aufgelastet, mit 5. Sitzgurt (ich bin jung - man weiss ja nie - das hat mich beim Moncayo schon bissle beschäftigt) - ausgestattet nach Wunsch mit ausreichend Hekis, Turbovent, 180 PS, genügend 230 V Steckdosen, Backofen, Sat, Solar, 4 m Markise (jaaaaa - ich brauch halt eine) und dem üblichen Schnickschnack wie beideseitige Alkovenfenster und ein großes Panoramafenster drüber.
brainless am 13 Jul 2013 00:35:56
Heimlichen Glühwurm, Carla! :zustimm:
Bei euch werden ja Nägel mit Köpfen gemacht. Was heißt aber
P.L.A. 742 aufgelastet
?? Ich dachte immer, die gäbe es nur mit 3,5 t. :eek: Gibt es die doch mit dem "Heavy-Fahrwerk"?
Holt ihr das Mobil beim Händler in Weilheim ab?
aus Backnang,
Volker :wink:
Paulinchen2013 am 13 Jul 2013 08:48:15
Öhm weiss nicht wie es das gibt- da kommt eine Kompressor Federung rein zum Auflasten. Ob das vom Fahrwerk her geht hab ich explizit nicht gefragt - das wurde aber schon öfters aufgelastet laut Händler weil das schon ein sehr hohes Leergewicht hat und mit Markise und Schnickschnack dann immer knapp wird.
Ja Nägel mit Köpfen - sag nix - 3 Wohnmobile in einem halben Jahr - ich hab jetzt alle Grundrisse durch *ggg und die Ladies auf der Zulassung begrüßen mich bald mit Vornamen und Handschlag :mrgreen:
Paulinchen2013 am 13 Jul 2013 08:51:25
*ich kann meine Beiträge gar nicht mehr ändern - das ging doch ne zeitlang immer für einen bestimmten Zeitraum nach dem Posten*
Ja wir holens in Weilheim ab - da waren wir ja vom ersten Womo an schon und trotz allen Schwierigkeiten muss ich wirklich sagen hats an Bemühungen nicht gefehlt - seien es die Reparaturen oder die Wandlungen - immer zu unseren Gunsten.
brainless am 13 Jul 2013 10:33:19
Danke für die Antworten. Wieviel zul. Gesamtmasse habt ihr denn mit der Auflastung? 3,85 t?
Volker :wink:
Paulinchen2013 am 13 Jul 2013 12:25:21
Ja - 3,85 t zz. Gesamtmasse.
Was genau das ganze wiegt samt dem was wir rein- und anbauen wird es noch spannend *gg ich trau dem ganzen immer nicht so recht - und je nachdem wieviel wir dann fahrbereit wiegen lassen wir die Auflastung eintragen oder führen sie andernfalls nur im Beleg mit uns mit.
Frank-A521 am 14 Jul 2013 15:27:47
Hallo Carla, das hilft dir zwar nicht weiter aber bei meinem Wohnmobil (neu gekauft) war es auch so.
Allerdings war das Fahrgestell nur ein halbes oder Jahr alt. Ich wurde vom Händler aber darauf hingewiesen. Nach dem das Wohnmobil angemeldet war wurde ein Formular an Fiat gesendet, nach kurzer Zeit kam dann die neue Garantiebescheinigung die ich beim Fiat Händler abgegeben habe, dieser hat diese dann wieder an Fiat gesendet? Ich hatte nie Probleme beim Fiat Händler mit meinen Garantie Anspruch (defekte Lichtmaschine) Wohnmobil wurde auch kostenlos über Camper Service abgeholt. Habe auch eine Anschlussgarantie abgeschlossen auch kein Problem. Bei dir hat der Vorbesitzer einfach vergessen die Bescheinigung abzuschicken!