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Saisonkennzeichen / Kurzzeitkennzeichen


Laika695 am 16 Dez 2012 22:45:02

Hallo,
kann mir von euch jemand sagen ob man an ein Womo mit Saisonkennzeichen 03-10, kurzfristig mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren darf/kann ??

Danke im voraus . . .


Marcus

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pipo am 16 Dez 2012 23:11:15

Über das Kurzzeitkennzeichen ist das Fahrzeug im Strassenverkehr versichert, also ja.

Klausimaus am 16 Dez 2012 23:28:44

Hallo !
Ich meine, dass nur ganz bestimmte Fahrzwecke mit einem Kurzzeitkennzeichen zulässig sind, nämlich, Probe-, Überführungsfahrten oder Fahrten zur Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
--> Link
Klausimaus

Anzeige vom Forum


Laika695 am 17 Dez 2012 00:19:58

Hintergrund ist nämlich, dass wir überlegen evtl. kurzfristig über Silvester noch weg zu fahren. (Wenn das Wetter mitspielt).
Ne echte Überführung-, Probefahrt wäre es ja eigentlich nicht. :(

Danke schonmal für die Hinweise ...



Marcus

hartmut49 am 17 Dez 2012 06:24:17

Hallo,
mir hat die Zulassungsstelle gesagt ,
daß ich keine Möglichkeit habe, bei Zulassung, mit Saisonkennzeichen, im ruhenden Modus (im Winter,) das Fahrzeug, auf eine andere Weise , an zu melden .
Darum, melde ich regelmäßig, an- und ab-
,
Hartmut

Gast am 17 Dez 2012 07:45:18

pipo hat geschrieben:Über das Kurzzeitkennzeichen ist das Fahrzeug im Strassenverkehr versichert, also ja.


Einspruch Euer Ehren:
--> Link

Will der TE sein WOMO in der "Ruhe-Zeit" bewegen, muß er das Saisonkennzeichen
abmelden und ein entsprechendes Kurzzeit Kennzeichen beantragen.

pipo am 17 Dez 2012 09:08:41

Peter, ich kann aus Deinem Verweiss nicht erkennen, dass wenn ein Kurzkennzeichen verwendet wird trotzdem die Fahrt untersagt ist.

Mein Womo wurde mit einem roten Kennzeichen in die Werkstatt überführt.

Aber wenn es wirklich nicht eindeutig ist, dann sollte der TE man bei der Zulassungsstelle anrufen.

ReiseIveco am 17 Dez 2012 09:45:45

[quote="hartmut49"]
Darum, melde ich regelmäßig, an- und ab-
/quote]

So machen wir's auch. Ist m.E. die bessere und vor allem flexiblere Lösung.
Also Saisonkennzeichen abmelden. Vor Silvester mit "normalem" Vertrag an- und nach Silvester wieder abmelden. Aber, wg. dem Schadenfreiheitsrabatt, weniger als 6 Monate im Jahr abmelden.

wolfherm am 17 Dez 2012 09:54:49

[quote="ReiseIveco
So machen wir's auch. Ist m.E. die bessere und vor allem flexiblere Lösung.
Also Saisonkennzeichen abmelden. Vor Silvester mit "normalem" Vertrag an- und nach Silvester wieder abmelden. Aber, wg. dem Schadenfreiheitsrabatt, weniger als 6 Monate im Jahr abmelden.[/quote]


Lohnt sich denn der ganze Aufwand (zeitlich vor allem)? Wäre es nicht einfacher, eine Ganzjahreszulassung zu nehmen?

dieter2 am 17 Dez 2012 11:05:19

wolfherm hat geschrieben:Lohnt sich denn der ganze Aufwand (zeitlich vor allem)? Wäre es nicht einfacher, eine Ganzjahreszulassung zu nehmen?


Das ist ja eine Ganzjahreszulassung.
Die wird nur durch Stillegung unterbrochen,mit einer kostenlosen Ruheversicherung.
Der Vertrag läuft weiter.

Machen wir auch so,stillegen und wieder zulassen ist kein Akt und kostet sehr wenig,Schilder behalten wir.
Und man ist nicht an Termine gebunden.

Dieter

BadHunter am 17 Dez 2012 11:11:04

Bei uns kostet das An- und Abmelden zusammen 18 €, mein Vater macht das seit ein paar Jahren so, weil sie nun im Winter nicht mehr fahren... Wollen aber kein Saisonkennzeichen um flexibler zu sein.
Die Versicherung wird normalerweise taggenau abgerechnet, also nur für die Tage, die das Fahrzeug tatsächich angemeldet war, Steuer wird, soweit mir bekannt ist, monatlich berechnet, so dass es keinen Sinn macht, ein Fahrzeug jeden Monat nur für ein paar Tage anzumelden, denn dann wird die Steuer für den ganzen Monat berechnet...

thomas56 am 17 Dez 2012 11:18:30

Bei der letzten Kontrolle wurde auch meine Steuer taggenau abgerechnet (kann heute anders sein).
Steuer u. Vers. sind bei mir 130,-/Monat. Bei Nutzung von vielleicht 50Tagen/Jahr lohnt sich für mich das Ab-u.Anmelden schon.
Hab ich aber schon seit Jahren vor. :roll:

Gast am 17 Dez 2012 11:30:19

pipo hat geschrieben:Peter, ich kann aus Deinem Verweiss nicht erkennen, dass wenn ein Kurzkennzeichen verwendet wird trotzdem die Fahrt untersagt ist.

Mein Womo wurde mit einem roten Kennzeichen in die Werkstatt überführt.


Aber wenn es wirklich nicht eindeutig ist, dann sollte der TE man bei der Zulassungsstelle anrufen.


Das ist ja auch OK
Wenn der TE jedoch mit einem R K für mehrere Tage in Urlaub fahren möchte,
wird er möglicherweise Probleme damit bekommen:
--> Link

Ob man mit dem KZK in Urlaub fahren darf, na ich weiß nicht:
--> Link

thomas56 am 17 Dez 2012 11:36:05

Freetec 598 hat geschrieben:Wenn der TE jedoch mit einem R K für mehrere Tage in Urlaub fahren möchte,
wird er möglicherweise Probleme damit bekommen:
--> Link

Das mag auf PKW zutreffen, aber ein teures Womo möchte ich aber vor dem Kauf schon ausgiebig mit allen seinen Funktionen testen. :wink:

wolfherm am 17 Dez 2012 11:40:37

dieter2 hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Lohnt sich denn der ganze Aufwand (zeitlich vor allem)? Wäre es nicht einfacher, eine Ganzjahreszulassung zu nehmen?


Das ist ja eine Ganzjahreszulassung.
Die wird nur durch Stillegung unterbrochen,mit einer kostenlosen Ruheversicherung.
Der Vertrag läuft weiter.

Machen wir auch so,stillegen und wieder zulassen ist kein Akt und kostet sehr wenig,Schilder behalten wir.
Und man ist nicht an Termine gebunden.

Dieter


Ich meine auch eher den zeitlichen Aufwand. Ich müsste dann ja immer in die Kreisstadt fahren, an- oder abmelden. Wenn ich den "Aufwand" als noch heftig arbeitender Mensch rechne, würde das ja dann richtig ins Geld gehen. :D

pipo am 17 Dez 2012 15:14:21

thomas56 hat geschrieben:
Freetec 598 hat geschrieben:Wenn der TE jedoch mit einem R K für mehrere Tage in Urlaub fahren möchte,
wird er möglicherweise Probleme damit bekommen:
--> Link

Das mag auf PKW zutreffen, aber ein teures Womo möchte ich aber vor dem Kauf schon ausgiebig mit allen seinen Funktionen testen. :wink:

Wenn der TE sich an die Regeln des roten Kennzeichens hält hat er nichts zu befürchten.

Heisst, rein rechtlich eine heisse Sache. Kann funktionieren, muss aber nicht :wink:


peter

BernhardK am 17 Dez 2012 15:19:34

Wir hatten auch mal ein Saisonkennzeichen von März bis
Oktober, das haben wir schnell wieder geändert. Man ist mit
einer vorübergehenden Abmeldung flexibler. Mit dem Saison-
kennzeichen durften wir ab März wieder fahren, sind aber
letztendlich aufgrund der Wetterlage erst im Mai wieder gefahren,
hatten somit viel verschenkt. Wollten wir über Silvester fahren, ging das nicht,
da wir ein Saisonkennzeichen hatten. Es ist also besser und
billiger, wenn man das WoMo vorübergehend abmeldet, denn
das Kennzeichen bleibt einem ja erhalten. Steuer und Versicherung
wird taggenau berechnet, bzw. vergütet.

thomas56 am 17 Dez 2012 15:33:33

BernhardK hat geschrieben: denn
das Kennzeichen bleibt einem ja erhalten.

ich meine, dass man es hierfür kostenpflichtig reservieren müsste. :nixweiss:
Glück kann man natürlich auch haben.

Gast am 17 Dez 2012 15:36:12

Da wir grundsätzlich nicht vor März in die Reisesaison starten und spätestens im Oktober die
letzte Tour machen, macht nur ein Saisonkennzeichen für uns Sinn.
Somit sparen wir ein Drittel der jährlichen Steuer,
ein Drittel der jährlichen Versicherung
sowie die andauernden An - und Abmeldungen.
Dazu kommt, daß das Landratsamt weit entfernt ist
und auch diese Kosten sparen wir uns so.

rolfwam am 17 Dez 2012 15:37:59

Ja, bei uns ganze 2Euro für ein Jahr.:-)

Laika695 am 17 Dez 2012 15:42:22

Hallo und vielen Dank für die vielen Info's !

Ich werde mich mal mit meiner Versicherung in Verbindung setzen und klären wie eine
Ganzjahreszulassung aussieht. Das ist dann zwar alles etwas aufwändiger aber man ist auch flexibler. :D

Mit weihnachtlichen n
Marcus

Gast am 17 Dez 2012 15:43:28

Moin Marcus,
...mein Bauchgefühl sagt nein, nicht erlaubt (keine Probefahrt, Überführung oder mehrtägige HU Untersuchung)
ich denke eine rechtlich absolut verlässliche Auskunft kannst Du
über eine schriftliche Anfrage bei der Zulassungsstelle erhalten
(....meine Saison geht übrigens vom 01.01. - 31.12.)

a.miertsch am 17 Dez 2012 17:02:03

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, braucht man die Versicherungsnummer, wie für eine normale Anmeldung und ist dann auch für die "Kurzzeit" versichert. Da das in der Regel etwa 5Tage sind, kann man auch in dieser Zeit damit fahren.Die meisten Versicherungen erstatten sogar die Kosten dafür, wenn du dann bei denen einen Vertrag für das Fahrzeug abschliesst. Das Problem ist im konkreten Fall aber dann eine Doppelversicherung,und die ist meines Wissens verboten. Überführungskennzeichen (Rote Nummer) bekommst du als Privatperson nicht von der Zulassungsstelle,die hat nur der freundliche Händler oder Mechaniker. Und der kriegt den Ärger wenn du mit der roten Nummer Vergnügungsreisen machst. Folglich darfst du auch nicht damit in den Urlaub fahren. Deshalb heisst das ja auch "Überführungskennzeichen" Aber da gibt es sicher auch noch ne Menge anderer Gründe, wie und was man darf. Wir leben in Deutschland. :D :D
Albert

Gast am 17 Dez 2012 17:14:00

auch Kurzzeitkennzeichen sind der Nutzung erheblich eingeschränkt:
erlaubte Fahrten
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
- für Probefahrten
- Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
- Vorführtermin beim TÜV oder Dekra
--> Link

Ostwestfale am 17 Dez 2012 21:03:04

hartmut49 hat geschrieben:Hallo,
mir hat die Zulassungsstelle gesagt ,
daß ich keine Möglichkeit habe, bei Zulassung, mit Saisonkennzeichen, im ruhenden Modus (im Winter,) das Fahrzeug, auf eine andere Weise , an zu melden .
Darum, melde ich regelmäßig, an- und ab-
,
Hartmut


Ich habe mein Saisonkennzeichen aufgegeben und melde nun Bedarfsweise an und ab.
Geht Proma. Zulassungsstelle um die Ecke. Ein paar Minuten Aufwand und es ist zugelassen oder abgemeldet.

Bon Voyage

deedee am 18 Dez 2012 13:43:00

Da gibt es aber noch einen ganz linken Trick, legal, weil auch teilweise Grauzone .... man darf das Fahrzeug nur halt nicht vorher unter Abzug der Mehrwertsteuer gekauft haben ....
<Ausfuhrkennzeichen> ....................gilt mehrere Wochen, ist nicht ganz billig (*), undman kann nicht bekangt werden, wenn das Fahrzeug letztendlich nicht ausgeführt wird ......
*: ich denke, da kommt eine Ganzjahreszlassung auch nicht viel teurer ....... und man hat eben die entsprechenden Versicherungen ....

thomas56 am 18 Dez 2012 14:04:46

Zumindest in den 80ern hatten Ausfuhrkennzeichen 1 Jahr Gültigkeit, war nicht günstig aber für Leute die nach einigen Unfällen bei 200% Versicherung lagen immer noch interessant. Sah ähnlich den Konsulatsschildern aus, also Polizeikontrollen eher selten. :wink:
Nachtteil war, dass das Fahrzeug für deutsche Zulassung zum Baurat musste.

lechim am 18 Dez 2012 14:57:26

hartmut49 hat geschrieben:Hallo,
mir hat die Zulassungsstelle gesagt ,
daß ich keine Möglichkeit habe, bei Zulassung, mit Saisonkennzeichen, im ruhenden Modus (im Winter,) das Fahrzeug, auf eine andere Weise , an zu melden .
Darum, melde ich regelmäßig, an- und ab-
,
Hartmut

Hallo Hartmut,
besitzt du eventuell weitere Informationen oder war die Auskunft der Zulassungsstelle nur mündlich.
Ich stehe nämlich vor dem "Problem" mein Womo mit Saisonkennzeichen 10 bis 03 nächsten Monat zu einem anderen Abstellplatz fahren zu müssen. Hatte vor, für die zwei Kilometer Kurzzeitkennzeichen zu benutzen.
Wenn es eine solche Regelung gibt, wäre diese zumindest für den normal Denkenden schwer nachvollziehbar. :gruebel: Einerseits darf man mit Kurzeitkennzeichen ein abgemeldetes Fahrzeug ohne HU fünf Tage im Straßenverkehr bewegen, ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nicht.

Also, wer genaueres weis bitte posten


palstek am 18 Dez 2012 15:18:50

Es gab mal den §28 der StVZo, der Folgendes besagte:

An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Zulassungszeitraums erfolgen sollen.

Siehe z. B. hier: --> Link

Mittlerweile ist der gesamte Paragraph aber aufgehoben und ich habe den Nachfolger nicht gefunden. Daher würde ich einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen.


Frank

hartmut49 am 18 Dez 2012 18:09:14

Hallo Michael,
Das war mündlich, mit dem Leiter der Zulassungsstelle.
Frag, doch einfach, noch mal an .
,
Hartmut

a.miertsch am 18 Dez 2012 19:16:32

hartmut49 hat geschrieben:Hallo Michael,
Das war mündlich, mit dem Leiter der Zulassungsstelle.
Frag, doch einfach, noch mal an .
,
Hartmut


Kannst sicher sein, du bekommst eine unverbindliche Antwort. Ein Schriftstück würdest du aber brauchen.
Ich bleibe dabei, es scheitert an der Doppelversicherung.
Vielleich findet sich ja noch ein Versicherung?perte, der es definitiv weis. Im Tröt "Lebensversicherung..." tummeln sich doch einige davon.
Im Übrigen würde ich wegen der 2km einfach die verkehrsschwache Zeit sonntag vormittag nutzen. Nachbar fährt vor deinem Nummernschild. Die Frau dicht hinter dem Nummernschild fertig! :D :D :lach:
In meiner Nachbarschaft ist ein Holztransporteur tätig. Freitag abends kommt der immer mit einer 60t ! Fuhre Baumstämme aus dem Wald. Die lässt er dann bis Montag früh 3Uhr stehen. Dann ist er vom Hof damit. Die Woche über sind immer exakt 40t drauf.
Der weis ganz genau, wann die Rennleitung ausgeschlafen hat. Er treibt das schon etliche Jahre so, ohne Probleme.
Musst du nicht nachmachen, nur ein Beispiel, was möglich ist.
Übrigens, mit Kurzzeitkennzeichen bist du ganz schnell mit 80€ dabei. Schau in den Bußgeldkatalog und rechne.
Albert

palstek am 19 Dez 2012 01:06:05

So, ich hab's gefunden! Es ist definitiv erlaubt, ein Kurzzeitkennzeichen außerhalb der Saisonzeit zu führen. Der von mir bereits erwähnte aufgehobene §28 der StVZO wurde in die neue FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung), Stand 1.11.12, überführt.

§9, Abs. 3, behandelt das Saisonkennzeichen. Dort steht, dass das Fahrzeug nur in der Saison betrieben werden darf, dass aber §16, Abs. 1, trotzdem gilt. Und in diesem §16 ist angegeben, dass Kurzzeitkennzeichen zu den üblichen Zwecken genutzt werden dürfen. Faktisch entspricht dies der alten Regelung aus §28 StVZO. Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn dies plötzlich nicht mehr möglich gewesen wäre, wo es noch vor kurzem ausdrücklich erlaubt war.

Quelle: --> Link


Frank

pipo am 19 Dez 2012 08:55:53

:D
Ok dann muss ich meine Werkstatt nicht "verklagen", da ich ausserhalb der Gültigkeit meines Saisonkennzeichens mit einem rotem Nummernschild zur Werkstatt gefahren bin.

Allerdings wird es dem TE nicht helfen, da er ja noch hinterhergeschoben hat, dass er in den Kurzurlaub fahren will, was wenn es um die Ecke wäre sicherlich möglich sein würde, ich es aber nicht ausprobieren möchte :lach:

palstek am 19 Dez 2012 09:07:19

Klar, Urlaub mit Kurzzeitkennzeichen geht natürlich nicht.

Trollo am 19 Dez 2012 10:03:20

Moin

Natürlich darf das Kurzkennzeichen auch bei Saisonkennzeichen ausserhalb des zugelassenen Zeitraumes zu den vorgeschriebenen Zwecken genutzt werden.

Dazu zählt eine Urlaubsfahrt selbstverständlich nicht.

Ich lese hier immer was von "Doppelversicherung". Diese liegt nicht vor, da ein Kurzkennzeichen ledigllich mit einer Haftpflichtdeckung abschlossen werden kann (Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison hat keine Haftpflichtdeckung), Teil- oder Vollkasko geht nicht. Allein deshalb wäre ich vorsichtig, ein hochwertiges Fahrzeug mit Kurzkennzeichen zu fahren.


Trollo

thomas56 am 19 Dez 2012 10:09:35

Trollo hat geschrieben: Teil- oder Vollkasko geht nicht.

Geht nicht, gibt´s nicht!
Meine Kurzzeitkennzeichen waren Vollkasko! :ja:

palstek am 19 Dez 2012 10:45:35

thomas56 hat geschrieben:Meine Kurzzeitkennzeichen waren Vollkasko! :ja:


Meins auch.

lechim am 19 Dez 2012 11:12:13

palstek hat geschrieben:So, ich hab's gefunden! Es ist definitiv erlaubt, ein Kurzzeitkennzeichen außerhalb der Saisonzeit zu führen. Der von mir bereits erwähnte aufgehobene §28 der StVZO wurde in die neue FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung), Stand 1.11.12, überführt.


Danke für Deine Bemühungen, endlich eine klare Auskunft.

lechim

Trollo am 19 Dez 2012 11:28:29

palstek hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:Meine Kurzzeitkennzeichen waren Vollkasko! :ja:


Meins auch.



:oops: ok, ich ergänze: " TK oder VK geht nur, wenn eine nachfolgende Versicherung abgeschlossen wird." ... und das auch nur bei einigen wenigen Versicherungsgesellschaften. :ja:

Da das hier im beschriebenen Fall (Saisonkennzeichen) aber nicht der Fall ist, ist der Abschluss einer Voll- bzw. Teilkasko definitiv NICHT möglich und eine Doppelversicherung somit ausgeschlossen.



Trollo

Laika695 am 19 Dez 2012 12:43:57

Hallo,

sooo, nachdem ich mit der RMV gesprochen habe, werde ich unser Womo im nächsten Frühjahr auf eine ganzjahres Zulassung ummelden :D

Bei SF 10 = 464,-EUR/jährlich
KFZ-Steuern 480,- EUR/jährlich

Abmeldung: 5,60 EUR
Wiederzulassung: 11,70 EUR

Am Anfang des Jahres ist es sicherlich etwas "teurer", da ich ja Vers./Steuern für das ganze Jahr voll bezahle. Erst bei den Stilllegungen kommt dann ein wenig Geld zurück. Wir werden es einfach mal ausprobieren, mal schauen . . .

Vielen Dank nochmal an ALLE. War ja scheinbar ein recht interessantes Thema.


Marcus

Laika695 am 19 Dez 2012 15:17:50

[quote="Laika695"]Hallo,

sooo, nachdem ich mit der RMV gesprochen habe, werde ich unser Womo im nächsten Frühjahr auf eine ganzjahres Zulassung ummelden :D

Bei SF 10 = 464,-EUR/jährlich
KFZ-Steuern 480,- EUR/jährlich

Abmeldung: 5,60 EUR
Wiederzulassung: 11,70 EUR

Am Anfang des Jahres ist es sicherlich etwas "teurer", da ich ja Vers./Steuern für das ganze Jahr voll bezahle. Erst bei den Stilllegungen kommt dann ein wenig Geld zurück. Wir werden es einfach mal ausprobieren, mal schauen . . .

Vielen Dank nochmal an ALLE. War ja scheinbar ein recht interessantes Thema.


Marcus[/quote]

sorry, sind ja NUR 320,-EUR Steuern im Jahr :ja:

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