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ist das übernacht auf parkplätzten für eine nacht mit stützten erlaubt oder ist das verboten ?? Ganz kurz - sobald die Grundsatzentscheidung darüber gefällt wurde -
werden wir es wissen. Da hilft nur eins - diskutier mit den Polizisten die Dir eventuell Camping vorwerfen - und lasse es drauf ankommen. Pijpop ich glaube wenn du dich unauffällig hinstellst und nicht gerade in die Fußgängerzone dann merkt es nicht mal einer.
Man sollte nicht zu viel fragen :D Die neueste Version von "Camping" ist, wie ich letztens von deutschen auf Sardinien hörte, wenn man "seine Schuhe zum Trocknen" rausstellt.
Die beiden konnten einer Strafe nur entgehen, indem sie sich vom Acker machten. Man kann´s auch übertreiben ! Außerdem, wenn nicht gerade Tisch und Stühle draußen stehen und die Markise nicht ausgerollt ist, wird wohl kaum einer meckern. Stützen ? Wenn man die zur "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" braucht, wird man die Polizei wohl überzeugen können. Uli
Wenn ich also die Hocker am Parkplatz in den Grünstreifen neben dem WOMO rausstelle, ist das Camping. Und wenn der Trucker nebenan neben seinem LKW auf dem Hocker sitzt, macht der dann auch Camping :?: Oder wenn eine Familie mit Kindern auf einem Parkplatz zwecks Picknick und mangelnder SItzgelegenheit auf ihren eigenen mitgebrachten Klappstühlen neben dem Auto sitzt, macht die dann auch Camping :?: Gibt es hierzu überhaupt eine allgemein verbindliche Regelung ? Mir ist eigentlich keine bekannt. Gerhard Ich glaube, das ist Auslegungssache. Denn wenn meine Eltern ihre Klappstühle rausholten, wurden sie noch nie behelligt.
Aber da ist wohl der feine Unterschied, dass alte Leute mit PKW kein Camping machen 8) Alte Leute mit Womo werden anders eingestuft, denk ich mal. Und junge Leute mit Womo dann wohl erst recht Naja,
das wollte ich eigentlich damit sagen; wenn wir früher mit unseren damals noch kleineren Kindern einen Ausflug mit dem Pkw gemacht haben, und unsere Klappstühle zum Picknick rausgestellt haben, dann haben wir nie Schwierigkeiten gehabt, weder mit der Polizei noch mit Bauern :D Wir waren damals aber noch keine älteren Leute :roll: Übrigens, mit dem WOMO hatten wir in einer derartigen Situation auch noch nie Probleme; das wichtigste ist, denke ich, sich etwas "dezent" zu verhalten. Gerhard Ob's hierzu eine allgemeingültige Regelung gibt, weiß ich leider nicht - persönlich wäre ich aber damit vorsichtig.
Wenn ich mit dem Wohnwagen Rast gemacht habe, habe ich immer bedenkenlos die hinteren Stützen heruntergekurbelt, um einen stabilen Stand zu haben. Beim Wohnmobil ist dies für eine kurzzeitige Rast nicht nötig - eine Maßnahme, die für den Aufenthalt am Stell- oder auch Campingplatz absolut selbstverständlich ist. Gerhard Welcher Polizist/Kontrolleur soll denn die ganzen Vorschriften aufs Komma genau im kopf haben?
Der entscheidet doch zu einem gewissen Grad auch "aus dem Bauch raus" was fuer ihn nun nach Camping aussieht oder nicht. Ob's dann letztendlich die Stuehle, die Schuhe oder die Stuetzen sind ist Glueckssache. Der eine laessts durchgehen, der andere schickt einen weiter. Hey Tom320
Aus welchem Grund willst du überhaupt die Stützen für einen Nacht runterlassen :?: Ich denke in einem WoMo kann man auch mal eine Nacht so schlafen :-o Damit gehst du auf jeden Fall auf Nummer sicher :razz: :razz: P.S. Währe schön wenn du dich mal etwas näher vorstellen würdest :wink: :roll: :wink: Ich glaube, Tom geht es nicht darum, ob er die Stützen benötigt, sondern darum, ist es erlaubt! Würde mich übrigens auch interessieren. Benötigt habe ich sie noch nie.
Rolf Stützen wohl nicht, aber auf "schiefen Ebenen" Keile um gerade zu stehen. Ist ja wohl ähnlich gelagert. Kommt nicht oft vor, aber wenn, dann hatte ich noch keine Probleme damit. Man sollte sich überlegen bei einer Gelegenheitsübernachtung die Stützen herunterzudrehen, falls man aus irgendwelchen Gründen mal schlagartig den Platz wechseln will.
Aber ich glaube allein aus den heruntergedrehten Stützen wird noch keiner den Begriff "Camping" ableiten. Wir halten uns bei solchen Sachen, mit Stuhl und Tisch, dezent im Hintergrund. Bei unserer Sommerfahrt an die Nahe erzählten uns SP-Nachbarn, das sie am Rhein durch die "Wasserbüffel" (WSP) aufgefordert wurden Tisch und Stühle wegzustellen, sonst Anzeige. Eddy Normalerweise regt sich jeder über die Regulierungswut in Deutschland
auf - wie schön - anscheinend ist das mit den Stützen noch nicht von einem OLG entschieden worden. Es gibt aber anscheinend " Wohnmobilisten " die am liebsten eine Urteils- sammlung mitsichführen um sich dann gesetzteskonform zu verhalten. Ach ja - dann gibt es noch TROLLE. Pijpop Hallo Pijpop,
ob darüber schon mal entschieden wurde oder nicht, das ich ja die eigentliche Frage!! Es geht hier doch nicht um Regelwut, sondern darum, ob es gesetzlich erlaubt ist. Ich möchte nämlich auch nicht nachts um X- Uhr von der Polizei geweckt werden, Strafe zahlen und danach die Stützen hochkurbeln müssen. Wenns erlaubt ist, "könnte" man es tun, wenns nicht erlaubt ist, läßt man es eben sein. IST ES ERLAUBT ??? Vermuten kann jeder für sich selbst, interessant wäre mal eine klare Antwort! Rolf wie wärs denn mal mit ner Leserbriefanfrage bei den Zeitschriften.. RMI pm , ADAC und Co.. Vielleicht wissen die ja was.. Oder können was in Erfahrung bringen.. In S-H gibt es m.E. schon eine Regelung, die besagt auch einmaliges Übernachten, verboten.
Die sehen das aus Sicht des Naturschutzes und außerdem wird/wurde argumentiert "Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit" heißt nicht zwangsläufig eine Nacht schlafen. Gab es gegen Womo-Fahrer auf Sylt auch ein Urteil. Die Realität sieht natürlich anders aus, machen wir ja auch so. Wir stellen uns irgendwohin, wo es ruhig ist und man keinen stört. Haben noch nie Probleme gehabt. Haben schon in Tönning am Eiderparkplatz gestanden/übernachtet und morgens draußen gefühstückt, die freundlichen Herren in Grün fuhren vorbei. Kurz gewunken, alles klar, kein Stress. Es kann natürlich auch anders gehen, wenn sich Anwohner gestört fühlen und dann die Polizei kommen "muß", aber ansonsten haben die auch andere Sorgen. an alle Polizisten hier im Forum Eddy isch abe gar keine Stützen :D :D :D (und daher auch keine Erfahrung damit :?) Damit (den Stützen und Keilen) habe ich kein Probleme, Ihr denn?
In good old Germany ist überall übernachten (Parkplätze) erlaubt, wo nicht ausdrücklich Wohnmobile verboten sind. Schließlich dürfen wir unsere Fahrtüchtigkeit wieder herstellen! Von einem Verbot, sein Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen ohne Stützen oder Keile zu verwenden, habe ich in meiner fast 15 jährigen WoMo -Kariere noch nie gehört oder gelesen (in Deutschland). Sollte da etwas an mir vorbei gegangen sein? Weckt doch bitte keine schlafende Hunde :D :D :D Vielleicht sollte man im Notfall seinen dringenden Herstellungsbedarf der Fahrtüchtigkeit noch durch Einflößung von einer großen Portion Rotwein verstärken :D :wein: :sauf:
dito, bei uns wackelts trotzdem kaum :D Aber im Ernst: Ich hatte bei Kauf des Womos ernsthaft erwogen, Stützen zu bestellen. Bin aber nach unserem ersten Urlaub mit dem Womo froh, dass ich das Geld (und das Gewicht) gespart habe. Ich habe sie noch nicht einmal vermisst. Und das Argument der eventuell sofort erforderlichen Wegfahrmöglichkeit ist natürlich auch nicht von der Hand zu weisen.... Uli Ich nie wieder ohne Stützen, habe zwar nur hinten am Duc welche dran, ist aber echt ne Wohltat.
Auch fahre ich immer gerne auf Keile, da unser Hobby etwas kopflastig ist. Und ich glaube bei einem Mercedeschassis ist es schon Pflicht (ewignachschaukel)
Hallo, ich könnte Dir die neueste Ausgabe von Szene Mobil aktuel zuschicken, dort giebt es eine längere Abhandlung über "Übernachten und Parken im WoMo" Kann es nicht ins Forum stellen, da zu lang. Möchte auch vermeiden das der Eindruck entsteht ich würde Werbung für diewohnmobilforummachen. Benötigte zum schicken nur eine Adresse. Viele Manfred Visang (präses) Aber du könntest doch evtl. die Quintessenz des von dir genannten Artikels in Bezug auf das Thema dieses Threads nennen; da hat bestimmt niemand was dagegen - ganz im Gegenteil: das Thema ist vielleicht doch für den einen oder anderen von Interesse :?: :!:
Gerhard Jau, ich warte auch ob ja oder nein, damit ich weiß was mich mit dem "Zeibeiner" erwartet :D Hallo Gerhard, ich wills mal versuchen, der Artikel ist über eine Seite lang und wird fortgesetzt.
" Reisemobile gehören zulassungstechnisch zu den so.Kfz..... Nigendwo hat der Gesetzgeber für den ruhenden Verkehr (Parken) ein Übernachtungsverbot in Reisemobilen ausgesprochen. Also ist das Übernachten ohne weiteres zulässig, wenn der Fahrer übermüdet ist. Es darf indessen während der Übernachtung kein campingähnliches Leben geführt werden. Dies wäre eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes, die erlaubnispflichtig wäre (§29 Abs 2 StVO) Unter campingähnlichem Leben versteht man aber nur das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien, nicht jedoch den Aufenthalt im Reisemobil und den gebrauch seiner Einrichtungen" Unter Einrichtungen kann man auch die Stützen verstehen (präses) Der Artikel ist jedoch wesentlich umfangreicher, mein Angebot des zuschickens besteht daher weiter. Da ich ca. 30 Hefte habe, bei interesse Mail mit Adresse schicken. VG präses Hallo Manfred,
mich würde das Thema auch brennend interessieren. Hättest Du vielleicht die Möglichkeit, den Bericht zu kopieren und mir zuzuschicken ? Wäre echt nett :) Meine Adresse findest auf meiner Homepage (s.u.) Danke im Voraus ! Uli |
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