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Geschwindigkeitsbegrenzung für mehr als 3,5t, In und Ausland


macagi am 15 Feb 2013 08:49:50

Ich habe gerade hier ein bisschen gesucht, und bin nun vollkommen verwirrt. Unser neues Womo hat 3,85t zGG.

Ich dachte immer in D könne ich beruhigt 100 fahren - dabei gilt das nur auf der Autobahn, oder? Eigentlich darf ich auf der Landstrasse nur 80.....

Und wie ist das im Ausland, speziell Schweiz und Frankreich?

In einem anderen Thema habe ich über Frankreich gefunden:
80 Km/h: auf normale Strassen
100 Km/h : auf Schnellstrassen ( Voies rapides )
110 Km/h: auf Autobahnen

Das wäre dann auf der Autobahn sogar schneller als in D - ist das richtig?

Und wie ist das in der Schweiz?

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rjlehrbach am 15 Feb 2013 08:51:30

guggst du hier:

--> Link

Ralf

macagi am 15 Feb 2013 09:33:52

Schöne Tabelle, danke!

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ggjj23 am 07 Mai 2013 21:39:54

Die Tabelle ist wirklich gut ! DANKE für's posten !

jakeomat am 08 Mai 2013 19:36:09

Leider ist sie nicht ganz korrekt. Womo über 7,5t dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften (nicht Autobahn) genau wie ihre LKW-Kollegen nur 60 km/h fahren!

§ 3 StVO:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


Außerdem gilt in Dänemark seit ein paar Jahren auf Autobahnen für PKW Höchstgeschwindigkeit 130 km/h

:)

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