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Fahrverbot über 3,5 to 1, 2, 3, 4, 5


suzlj80 am 17 Mär 2011 02:24:56

Hallo

Verkehrzeichen 253(Fahrverbot) und 277 (Überholverbot) sind meines Wissens nach in Deutschland definiert mit Fahrzeuge über 3,5 to ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Mein Wohnmobil hat 4,6 To hzgg ist aber in der Fahrzeugart als Personenkraftwagen/M1 typisiert (Österreich)

Meiner Meinung nach dürften diese Verkehrzeichen für mich nicht gelten!?
Fundiertes Fachwissen wäre toll,sachliche Diskussionen herzlich willkommen.

Herzliche

Mario

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oberstdorfer am 17 Mär 2011 06:31:50

Lies mal hier nach --> Link

Befreit von dem Überhohlverbot sind nur Omnibusse.

heiinjoy am 17 Mär 2011 07:09:58

Hallo Mario,

leider gilt Z. 253 auch für Womos. Die Bezeichnung der Fzg.-Art M 1 usw. hat leider nichts mit der StVO zutun. Maßgebend ist, was im Fzg.-Schein steht. Und dort steht in der Regel: Sonder-Kfz Wohnzwecke.

Viele

Heiinjoy

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Gast am 17 Mär 2011 07:24:20

oder Wohnmobil als Zusatz !

Gast am 17 Mär 2011 07:33:15

UlrichS hat geschrieben:oder Wohnmobil als Zusatz !
:D

@ suzlj80 Ein "richtiger" Personenkraftwagen ist ein Fahrzeug in dem mindestens 50 % der Nutzfläche zur PERSONENBEFÖRDERUNG dienen.

Wohlgemerkt tatsächlich dienen.


Bei einem Wohnmobil dient über 50 % der Nutzfläche zum Wohnen.

kintzi am 17 Mär 2011 08:42:54

Hallo, ja,ja: de jure u. de facto! Womos > 3,5 t sind keine LKWs, werden bis auf die 100 Std.-km u. die anfängl. HU in D so behandelt. Österreich
unterscheidet hier feiner, hat dafür aber andere Macken. Richi

brawo1 am 17 Mär 2011 11:57:16

suzlj80 hat geschrieben:Verkehrzeichen 253(Fahrverbot) und 277 (Überholverbot) sind meines Wissens nach in Deutschland definiert mit Fahrzeuge über 3,5 to ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Mario


Beim Zeichen 277, Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, fällst du auf jeden Fall drunter, weil dein Wohnmobil ein Kraftfahrzeug über 3,5 t ist.

Dasselbe gilt auch für Zeichen 253.

suzlj80 am 18 Mär 2011 02:34:58

Hallo

Das ist mir schon alles klar aber trotzdem ist mein Wohnmobil mit Personenkraftwagen M1 typisiert sowohl im Fahrzeugschein und im Zulassungsschein und ohne Zusatz Wohnmobil !!
Ebenso bin ich der Meinung das wen Verkehrzeichen 253 od.277 aussagt über 3,5 to bezieht sich dieses "ausgenommen Personenkraftwagen od Kraftomnibusse" auf eben diese 3,5 to soll heißen wenn ich ein Fahrzeug habe das mehr als 3.5 to hat ,aber eben auf Personenkraftwagen typisiert ist gilt dieses Verkehrszeichen nicht (z.b. Chevrolet Suburban)
Hier geht es nicht darum das ich das Fahrzeug so typisieren will sondern es bereits so typisiert ist. Somit können irgendwelche Definitionen zb. 50% Personenbeförderung nicht mehr greifen.
Wenn hier bei der Typisierung ein Fehler gemacht wurde ? o.k. was solls werde mich sicher nicht beschweren.

Herzliche

Mario

BernhardK am 18 Mär 2011 09:51:40

Hallo Mario !

Schau Dir mal diesen --> Link an.

Capella1 am 18 Mär 2011 11:51:07

Vielleicht ist das ja in Österreich anders.
Willi

pilote600 am 18 Mär 2011 13:52:39

Hallo Mario,

wo ist das Problem, wenn du unbedingt überholen magst, machs einfach, im schlimmsten Falle bekommst du ein Ticket (um die 100 Euro, ja so billig ist good old Germany) und gut ists..... Wir deutsche haben da schon größere Probleme, denn bei uns wird ein solches Vergehen zusätzlich mit min einem Punkt in Flensburg vermerkt .....

bernierapido am 18 Mär 2011 14:30:12

Wenn im Fahrzeugschein PKW eingetragen ist, dann gilt das.
Dann ist dein Fahrzeug auch hier ein PKW.

In meinem Fahrzeugschein ist auch PKW eingetragen. Es war vom Werk aus ein LKW und ich habe ihn umschlüsseln lassen (Versicherung, Fahrverbote, Überholverbote) Er ist damit in jedem Land, in dem Ich fahre ein PKW.

BernhardK am 18 Mär 2011 15:47:00

Unter der Ziff. 5 in der ZB I vom WoMo steht wahrscheinlich Fz. z.Personenbef. b. 8 Sitzplätze.
Daraus kann man nicht ableiten, dass es ein PKW ist.

felix52 am 18 Mär 2011 17:10:34

Moin Bernhard,
klar ist, dass Du mit Deinem Pkw überholen darfst. :)
Aber net mit Deinem Wohnwagen hintendran.
Ist, glaube ich, in den Bestimmungen zum Verkehrszeichen 253 aufgerufen.
In Ösi-Land und in der Schweiz net anders.

BernhardK am 18 Mär 2011 17:55:38

felix52 hat geschrieben:Moin Bernhard,
klar ist, dass Du mit Deinem Pkw überholen darfst. :)
Aber net mit Deinem Wohnwagen hintendran.
Ist, glaube ich, in den Bestimmungen zum Verkehrszeichen 253 aufgerufen.
In Ösi-Land und in der Schweiz net anders.


Aus dem PKW wird kein LKW nur weil der einen Anhänger mitführt, der darf auch mit Anhänger überholen. Das Zeichen 253 ist ein Verbotszeichen für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, ausgenommen PKW und Reisebusse, gilt also auch für WoMos über 3,5 t, hat mit Überholen nichts zu tun.

suzlj80 am 18 Mär 2011 23:31:05

Hallo

In dieser Zeile 5 in der ZB1 steht eben bei mir(In Österreich Zeile 4 = Art/Typ des Fahrzeuges) Personenkraftwagen /M1 und nichts anderes.

Damit wären wir wieder bei diesen zwei Verkehrszeichen die eben dezidiert eine Ausnahme Zulassen und zwar Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Ich reite hier besonders auf dieser nationalen Typisierung rum da es zb. in Schweden möglich ist einen Doppeldeckerbus mit zb 18 to in ein Wohnmobil umzubauen und dann als Personenkraftwagen Klasse 2 (über 3,5 to) zu typisieren.
Und nur durch diese Typisierung ist es möglich dieses Womo dann mit dem B Führerschein (wenn vor 1996 gemacht) EU weit zu fahren.
Ich erwähne hier Schweden da in Deutschland bei den alten Scheinen das Fahren über 3.5 to nicht von der Typisierung des Fahrzeugs abhängt.
Hier wird ja auch nationales Recht anerkannt obwohl das so in Deutschland nicht möglich wäre.

Herzliche

Mario

sophiea47 am 23 Mär 2011 15:35:23

Hallo

ich habe vor zwei Wochen (11.3) in der Schweiz den D1 (Kleinbus) Führerschein gemacht.

Wir haben gelernt, und das steht auch so in den Unterlagen, dass das Überholverbot nur für LKW über 3.5 t zum gewerblichen Gütertransport gilt. PKW, Busse und Wohnmobile sind davon ausgenommen.

Das gleiche gilt übrigens auch für das Schild "Durchfahrverbot für LKW" (roter Kreis mit einen LKW) und die Abbiegvorschriften auf denen ein LKW ist. Auch hier sind PKW, Busse und Wohnmobile davon ausgenommen.

Ich denke mal dass das auch in der EU so geregelt ist.





Reinhard

bernierapido am 23 Mär 2011 16:11:53

Du reitest richtig.
Wenn in deinem Fahrzeugschein PKW eingetragen ist, darfst du überholen.

Das Sonntagsfahrverbot z.B. betrifft ja auch z.b. einen Berlingo mit Ladefläche, der als LKW eingetragen ist und einen Hänger zieht.
Sie hätte auch meinen Navara getroffen, weshalb ich auf PKW habe umschlüsseln lassen.
Mit der KFZ-Steuer hat das widerum nichts zu tun.

Ich hatte auch auf Sattelzugmaschine umschlüsseln lassen können, da wäre auber die Versicherung zu Teuer geworden.

raribay am 23 Mär 2011 17:35:55

Hallo zusammen,
anbei ein Bild von meinem KFZ-Schein. Von LKW steht nichts geschrieben.

nordlicht4 am 23 Mär 2011 19:47:33

Moin,
vom Pkw aber auch nicht :) Es steht aber Wohnmobil in der Zulassung und
dein ZGW und das sagt alles :D
LG Jürgen :autofahren:

brawo1 am 23 Mär 2011 20:26:10

sophiea47 hat geschrieben:Hallo

ich habe vor zwei Wochen (11.3) in der Schweiz den D1 (Kleinbus) Führerschein gemacht.

Wir haben gelernt, und das steht auch so in den Unterlagen, dass das Überholverbot nur für LKW über 3.5 t zum gewerblichen Gütertransport gilt. PKW, Busse und Wohnmobile sind davon ausgenommen.

Das gleiche gilt übrigens auch für das Schild "Durchfahrverbot für LKW" (roter Kreis mit einen LKW) und die Abbiegvorschriften auf denen ein LKW ist. Auch hier sind PKW, Busse und Wohnmobile davon ausgenommen.

Ich denke mal dass das auch in der EU so geregelt ist.





Reinhard


Hallo Reinhard,

du musst immer berücksichtigen, in welchem Land du dich befindest. Die deutsche StVO sagt ganz eindeutig, dass bei diesem Verbotszeichen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t nicht überholen dürfen und dieses Verbot gilt auch für Pkw, wenn der Pkw mehr als 3,5 t wiegt.

Da spielt es also keine Rolle, was im Fahrzeugschein drin steht, auch ein Pkw ist ein Kraftfahrzeug.

brawo1 am 23 Mär 2011 20:35:34

brawo1 hat geschrieben:
sophiea47 hat geschrieben:Hallo

ich habe vor zwei Wochen (11.3) in der Schweiz den D1 (Kleinbus) Führerschein gemacht.

Wir haben gelernt, und das steht auch so in den Unterlagen, dass das Überholverbot nur für LKW über 3.5 t zum gewerblichen Gütertransport gilt. PKW, Busse und Wohnmobile sind davon ausgenommen.

Das gleiche gilt übrigens auch für das Schild "Durchfahrverbot für LKW" (roter Kreis mit einen LKW) und die Abbiegvorschriften auf denen ein LKW ist. Auch hier sind PKW, Busse und Wohnmobile davon ausgenommen.

Ich denke mal dass das auch in der EU so geregelt ist.





Reinhard


Hallo Reinhard,

du musst immer berücksichtigen, in welchem Land du dich befindest. Die deutsche StVO sagt ganz eindeutig, dass bei diesem Verbotszeichen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t nicht überholen dürfen und dieses Verbot gilt auch für Pkw, wenn der Pkw mehr als 3,5 t wiegt.

brawo1 am 23 Mär 2011 20:36:26

brawo1 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
sophiea47 hat geschrieben:Hallo

ich habe vor zwei Wochen (11.3) in der Schweiz den D1 (Kleinbus) Führerschein gemacht.

Wir haben gelernt, und das steht auch so in den Unterlagen, dass das Überholverbot nur für LKW über 3.5 t zum gewerblichen Gütertransport gilt. PKW, Busse und Wohnmobile sind davon ausgenommen.

Das gleiche gilt übrigens auch für das Schild "Durchfahrverbot für LKW" (roter Kreis mit einen LKW) und die Abbiegvorschriften auf denen ein LKW ist. Auch hier sind PKW, Busse und Wohnmobile davon ausgenommen.

Ich denke mal dass das auch in der EU so geregelt ist.





Reinhard


Hallo Reinhard,

du musst immer berücksichtigen, in welchem Land du dich befindest. Die deutsche StVO sagt ganz eindeutig, dass bei diesem Verbotszeichen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t nicht überholen dürfen.

brawo1 am 23 Mär 2011 20:37:43

brawo1 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
sophiea47 hat geschrieben:Hallo

ich habe vor zwei Wochen (11.3) in der Schweiz den D1 (Kleinbus) Führerschein gemacht.

Wir haben gelernt, und das steht auch so in den Unterlagen, dass das Überholverbot nur für LKW über 3.5 t zum gewerblichen Gütertransport gilt. PKW, Busse und Wohnmobile sind davon ausgenommen.

Das gleiche gilt übrigens auch für das Schild "Durchfahrverbot für LKW" (roter Kreis mit einen LKW) und die Abbiegvorschriften auf denen ein LKW ist. Auch hier sind PKW, Busse und Wohnmobile davon ausgenommen.

Ich denke mal dass das auch in der EU so geregelt ist.





Reinhard


Hallo Reinhard,

du musst immer berücksichtigen, in welchem Land du dich befindest. Die deutsche StVO sagt ganz eindeutig, dass bei diesem Verbotszeichen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t nicht überholen dürfen, ausgenommen sind nur Pkw und Omnibusse.

brawo1 am 23 Mär 2011 20:41:54

Hallo Leute,

vergesst bitte das 1. Posting von den vorhergehenden vier. Erstens habe ich erst geschrieben und dann gedacht und wie dann die vier Postings da rein gekommen sind, kann ich nicht sagen.

Entschuldigung!

suzlj80 am 23 Mär 2011 23:04:11

Hallo

Ich denke bernierapido hats erfasst auf was ich hinaus will.

Berlingo typisierung lkw + anhänger = Fahrverbot
Berlingo typisierung pkw+ anhänger = kein Fahrverbot

Womo über 3,5 to typisiert als so.kfz Wohnmobil = Fahrverbot
Womo über 3,5 to typisiert als pkw = kein Fahrverbot

Herzliche

Mario[/u]

pilote600 am 24 Mär 2011 08:45:46

Hi,
schau mal in deinenen Schein auf die Ziffer 4. Dort steht SA was bedeutet du hast eben kein PKW sondern ein Fahrzeug zu bestimmtem Zweck.

--> Link

Denke mal in Deutschland gelten für dich die Zeichen die einen LKW stillisieren!

brawo1 am 24 Mär 2011 11:27:39

pilote600 hat geschrieben:Denke mal in Deutschland gelten für dich die Zeichen die einen LKW stillisieren!


Das Symbol hat beim Zeichen 277 nichts zu sagen, entscheidend ist der Gesetzestext und der spricht von Kraftfahrzeugen und Pkw und Omnibusse sind ausgenommen.

Hier ein interessanter --> Link , der ganz unten auf zwei Urteile verweist:

Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150). Ein Fahrzeug, was im Fahrzeugschein als PKW bezeichnet wird, kann mit einem Anhänger nicht als LKW bezeichnet werden. Für dieses Gespann gilt Z 277 nicht (BayObLG DAR 10, 483).

Jagstcamp-Widdern am 24 Mär 2011 11:43:07

wie ist das eigentlich in d mit selbstfahrenden arbeitsmaschinen, sagen wir mal mit einer hubarbeitsbühne auf mercedesfahrgestell, zgg 6 to.

das teil ist kein kraftfahrzeug, kein pkw und kein omnibus (sondern hat briefeintrag "sam" = selbstfahrende arbeitsmaschine), darf der im lkw - überholverbot überholen oder nicht?

grusz hartmut

Lancelot am 24 Mär 2011 11:45:37

katze-bruno hat geschrieben:.. selbstfahrende arbeitsmaschine), darf der im lkw - überholverbot überholen oder nicht?


Weiß nicht ... :D

ABER : selbstfahrende Arbeitsmaschine = 20 km/h beschränkt, da wird "überholen" schwierig :wink:

Lancelot am 24 Mär 2011 11:46:50

Nachtrag : ohne Versicherung als "Schnellläufer" meinte ich ...

Jagstcamp-Widdern am 24 Mär 2011 11:50:21

nee wolfgang,

die teile laufen genauso 100 km/h wie der entsprechende basis-lkw, nur die schweren autokrane sind eingebremst auf 56 bzw. 62 km/h...

grusz hartmut

Lancelot am 24 Mär 2011 11:52:49

Ja ... hast Recht, aber die müssen eine Zulassung und Versicherung haben ...

Ich dachte jetzt an SAM ohne Zulassung und Versicherung ... Mobilbagger, Radlader und so´n Zeuchs ... :wink:

Jagstcamp-Widdern am 24 Mär 2011 12:00:22

klar haben die zulassung und versicherung - sind aber immer noch kein "kraftfahrzeug"... :?:

grusz hartmut

brawo1 am 24 Mär 2011 12:02:43

katze-bruno hat geschrieben:wie ist das eigentlich in d mit selbstfahrenden arbeitsmaschinen, sagen wir mal mit einer hubarbeitsbühne auf mercedesfahrgestell, zgg 6 to.

das teil ist kein kraftfahrzeug, kein pkw und kein omnibus (sondern hat briefeintrag "sam" = selbstfahrende arbeitsmaschine), darf der im lkw - überholverbot überholen oder nicht?

grusz hartmut


Warum soll die selbstfahrende Arbeitsmaschine kein Kraftfahrzeug sein? Nur weil es sich hier um einen speziellen Aufbau handelt, wie beim Womo ja auch? Bei meinem Fahrzeugschein steht doch auch "Sonder-Kfz" drin und ich darf nicht überholen.
Wenn also deine selbstfahrende Arbeitsmaschine mehr als 3,5 t hat, darf nicht überholt werden, denn sie ist auf jeden Fall ein Kraftfahrzeug.

Jagstcamp-Widdern am 24 Mär 2011 12:05:11

bis anfang 2009 waren die teile auch au - befreit, dann wurde eine verordnung gebaut, die die hu - pflicht (und die dementsprechenden sollwerte) gemäsz dem trägerfahrzeug vorschreibt.

diese verordnung ist aber auch irgendwie bis 2014 beschränkt - irgendein eu - harmonisierungsproblem halt...

grusz hartmut

Jagstcamp-Widdern am 24 Mär 2011 12:09:37

@wolf:

definitiv nein, ein sam ist KEIN kraftfahrzeug, auch kein sonstiges (so) fahrzeug, das wort "fahrzeug" taucht in den papieren nirgends auf, sondern nur "selbstfahrend"

grusz hartmut

Lancelot am 24 Mär 2011 12:10:42

katze-bruno hat geschrieben:klar haben die zulassung und versicherung -


Diejenigen, die schneller als max 20 km/h können/dürfen ...


katze-bruno hat geschrieben:- sind aber immer noch kein "kraftfahrzeug"... :?:


Richten sich aber nach gleichen Bestimmungen: guckst Du : --> Link

brawo1 am 24 Mär 2011 13:08:33

katze-bruno hat geschrieben:@wolf:

definitiv nein, ein sam ist KEIN kraftfahrzeug, auch kein sonstiges (so) fahrzeug, das wort "fahrzeug" taucht in den papieren nirgends auf, sondern nur "selbstfahrend"

grusz hartmut


Hallo Hartmut,

bevor man sich so weit aus dem Fenster lehnt, sollte man sich kundig machen und nicht etwas behaupten, was definitiv falsch ist.

Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist auf jeden Fall ein Kraftfahrzeug .

Näheres kannst du hier --> Link nachlesen.

Ich gehe mal davon aus, dass du nun überzeugt bist.

Jagstcamp-Widdern am 24 Mär 2011 15:45:09

natürlich bin ich noch nicht überzeugt..., da müsst ihr euch schon noch etwas anstrengen

mir fehlt die querverbindung vom zulassungsrecht (da sind die sam bzgl. kennzeichen, versicherung, steuer...mit erfasst) zur stvo.

ein wikipedialink reicht mir dafür noch nicht.., ich glaube da brauchts schon einen juristen.

für sam gelten z.b. auch keine umweltzonen - braucht nix grüne kleber!

grusz hartmut

pilote600 am 24 Mär 2011 19:01:05

Hi,
lest mal den von mir auf der letzten Seite gesetzten Link.

SAM sind keine PKW, keine LKW, keine Anhänger, sondern SAM. Was aber nicht ausschließt dass sie Fahrzeuge sind.

Folglich gelten für solche Fahrzeuge die Schilder mit dem LKW Symbol wenn sie über 3,5t schwer sind.

Das mit der Umweltplakete ist in der sehr übersichtlichen und leicht verständlichen Gesetztespassagen zur Umweltzone etc beschrieben und somit brauchen (brauchten?) diese SAM keine Plakette (Generelle Ausnahmegenehmigung, ebenso wie Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr etc)

brawo1 am 24 Mär 2011 19:20:46

katze-bruno hat geschrieben:natürlich bin ich noch nicht überzeugt..., da müsst ihr euch schon noch etwas anstrengen

mir fehlt die querverbindung vom zulassungsrecht (da sind die sam bzgl. kennzeichen, versicherung, steuer...mit erfasst) zur stvo.

ein wikipedialink reicht mir dafür noch nicht.., ich glaube da brauchts schon einen juristen.

für sam gelten z.b. auch keine umweltzonen - braucht nix grüne kleber!

grusz hartmut


Du tust mir eigentlich leid, aber ein letzter Versuch, obwohl Wolfgang (lancelot) dich auf diesen

--> Link

verwiesen hat und du ihn offensichtlich nicht gelesen hast.

Es handelt sich um die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und wenn du jetzt immer noch nicht überzeugt bist, dann ist alles vergeblich und ich werfe das Handtuch.

brawo1 am 24 Mär 2011 19:26:55

pilote600 hat geschrieben:SAM sind keine PKW, keine LKW, keine Anhänger, sondern SAM. Was aber nicht ausschließt dass sie Fahrzeuge sind.



SAM sind Kraftfahrzeuge, das geht aus diesem

--> Link

ganz klar hervor. Und die Fahrzeugzulassungsverordnung ist amtlich, da dürfte es dann nach Lesen dieser Verordnung für einen normal denkenden Menschen eigentlich keine Zweifel mehr geben, dass eine SAM ein Kraftfahrzeug ist.

BernhardK am 24 Mär 2011 19:34:23

Hallo !

Als Kraftfahrzeuge gem.§ 1,Abs. 2, StVG, gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Also: selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Kraftfahrzeuge, auch wenn sie nach der StVZO von einigen Vorschriften ausgenommen sind.

suzlj80 am 24 Mär 2011 23:42:23

An Pilote600
Ich denke ich habe es schon zweimal erwähnt das eben unter diesen Zeilen bei mir PKW/M1 steht.Ich muß nicht nachsehen ich kann sinnerfassend deutsch lesen.

Desweitern das von Bravo1 erwähnte Beispiel bestätigt mich nochmals in meiner Annahme das einige Vorschriften halt einfach von der typisierung abhängen und da halt die nationale gilt und anerkannt werden muß.ze

Ich denke man muss sich langsam vom nationalen Denken lösen wir sind nunmal in der EU und ich denke man sollte die Vorteile die sich daraus ergeben auch nutzen.

Alles andere wird entweder mein Anwalt oder meine Brieftasche lösen.

Herzliche

Mario

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