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Hallo
Verkehrzeichen 253(Fahrverbot) und 277 (Überholverbot) sind meines Wissens nach in Deutschland definiert mit Fahrzeuge über 3,5 to ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Mein Wohnmobil hat 4,6 To hzgg ist aber in der Fahrzeugart als Personenkraftwagen/M1 typisiert (Österreich) Meiner Meinung nach dürften diese Verkehrzeichen für mich nicht gelten!? Fundiertes Fachwissen wäre toll,sachliche Diskussionen herzlich willkommen. Herzliche Mario Hallo Mario,
leider gilt Z. 253 auch für Womos. Die Bezeichnung der Fzg.-Art M 1 usw. hat leider nichts mit der StVO zutun. Maßgebend ist, was im Fzg.-Schein steht. Und dort steht in der Regel: Sonder-Kfz Wohnzwecke. Viele Heiinjoy oder Wohnmobil als Zusatz ! :D @ suzlj80 Ein "richtiger" Personenkraftwagen ist ein Fahrzeug in dem mindestens 50 % der Nutzfläche zur PERSONENBEFÖRDERUNG dienen. Wohlgemerkt tatsächlich dienen. Bei einem Wohnmobil dient über 50 % der Nutzfläche zum Wohnen. Hallo, ja,ja: de jure u. de facto! Womos > 3,5 t sind keine LKWs, werden bis auf die 100 Std.-km u. die anfängl. HU in D so behandelt. Österreich
unterscheidet hier feiner, hat dafür aber andere Macken. Richi
Beim Zeichen 277, Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, fällst du auf jeden Fall drunter, weil dein Wohnmobil ein Kraftfahrzeug über 3,5 t ist. Dasselbe gilt auch für Zeichen 253. Hallo
Das ist mir schon alles klar aber trotzdem ist mein Wohnmobil mit Personenkraftwagen M1 typisiert sowohl im Fahrzeugschein und im Zulassungsschein und ohne Zusatz Wohnmobil !! Ebenso bin ich der Meinung das wen Verkehrzeichen 253 od.277 aussagt über 3,5 to bezieht sich dieses "ausgenommen Personenkraftwagen od Kraftomnibusse" auf eben diese 3,5 to soll heißen wenn ich ein Fahrzeug habe das mehr als 3.5 to hat ,aber eben auf Personenkraftwagen typisiert ist gilt dieses Verkehrszeichen nicht (z.b. Chevrolet Suburban) Hier geht es nicht darum das ich das Fahrzeug so typisieren will sondern es bereits so typisiert ist. Somit können irgendwelche Definitionen zb. 50% Personenbeförderung nicht mehr greifen. Wenn hier bei der Typisierung ein Fehler gemacht wurde ? o.k. was solls werde mich sicher nicht beschweren. Herzliche Mario Vielleicht ist das ja in Österreich anders.
Willi Hallo Mario,
wo ist das Problem, wenn du unbedingt überholen magst, machs einfach, im schlimmsten Falle bekommst du ein Ticket (um die 100 Euro, ja so billig ist good old Germany) und gut ists..... Wir deutsche haben da schon größere Probleme, denn bei uns wird ein solches Vergehen zusätzlich mit min einem Punkt in Flensburg vermerkt ..... Wenn im Fahrzeugschein PKW eingetragen ist, dann gilt das.
Dann ist dein Fahrzeug auch hier ein PKW. In meinem Fahrzeugschein ist auch PKW eingetragen. Es war vom Werk aus ein LKW und ich habe ihn umschlüsseln lassen (Versicherung, Fahrverbote, Überholverbote) Er ist damit in jedem Land, in dem Ich fahre ein PKW. Unter der Ziff. 5 in der ZB I vom WoMo steht wahrscheinlich Fz. z.Personenbef. b. 8 Sitzplätze.
Daraus kann man nicht ableiten, dass es ein PKW ist. Moin Bernhard,
klar ist, dass Du mit Deinem Pkw überholen darfst. :) Aber net mit Deinem Wohnwagen hintendran. Ist, glaube ich, in den Bestimmungen zum Verkehrszeichen 253 aufgerufen. In Ösi-Land und in der Schweiz net anders.
Aus dem PKW wird kein LKW nur weil der einen Anhänger mitführt, der darf auch mit Anhänger überholen. Das Zeichen 253 ist ein Verbotszeichen für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, ausgenommen PKW und Reisebusse, gilt also auch für WoMos über 3,5 t, hat mit Überholen nichts zu tun. Hallo
In dieser Zeile 5 in der ZB1 steht eben bei mir(In Österreich Zeile 4 = Art/Typ des Fahrzeuges) Personenkraftwagen /M1 und nichts anderes. Damit wären wir wieder bei diesen zwei Verkehrszeichen die eben dezidiert eine Ausnahme Zulassen und zwar Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Ich reite hier besonders auf dieser nationalen Typisierung rum da es zb. in Schweden möglich ist einen Doppeldeckerbus mit zb 18 to in ein Wohnmobil umzubauen und dann als Personenkraftwagen Klasse 2 (über 3,5 to) zu typisieren. Und nur durch diese Typisierung ist es möglich dieses Womo dann mit dem B Führerschein (wenn vor 1996 gemacht) EU weit zu fahren. Ich erwähne hier Schweden da in Deutschland bei den alten Scheinen das Fahren über 3.5 to nicht von der Typisierung des Fahrzeugs abhängt. Hier wird ja auch nationales Recht anerkannt obwohl das so in Deutschland nicht möglich wäre. Herzliche Mario Hallo
ich habe vor zwei Wochen (11.3) in der Schweiz den D1 (Kleinbus) Führerschein gemacht. Wir haben gelernt, und das steht auch so in den Unterlagen, dass das Überholverbot nur für LKW über 3.5 t zum gewerblichen Gütertransport gilt. PKW, Busse und Wohnmobile sind davon ausgenommen. Das gleiche gilt übrigens auch für das Schild "Durchfahrverbot für LKW" (roter Kreis mit einen LKW) und die Abbiegvorschriften auf denen ein LKW ist. Auch hier sind PKW, Busse und Wohnmobile davon ausgenommen. Ich denke mal dass das auch in der EU so geregelt ist. Reinhard Du reitest richtig.
Wenn in deinem Fahrzeugschein PKW eingetragen ist, darfst du überholen. Das Sonntagsfahrverbot z.B. betrifft ja auch z.b. einen Berlingo mit Ladefläche, der als LKW eingetragen ist und einen Hänger zieht. Sie hätte auch meinen Navara getroffen, weshalb ich auf PKW habe umschlüsseln lassen. Mit der KFZ-Steuer hat das widerum nichts zu tun. Ich hatte auch auf Sattelzugmaschine umschlüsseln lassen können, da wäre auber die Versicherung zu Teuer geworden. Hallo zusammen,
anbei ein Bild von meinem KFZ-Schein. Von LKW steht nichts geschrieben. Moin,
vom Pkw aber auch nicht :) Es steht aber Wohnmobil in der Zulassung und dein ZGW und das sagt alles :D LG Jürgen :autofahren:
Hallo Reinhard, du musst immer berücksichtigen, in welchem Land du dich befindest. Die deutsche StVO sagt ganz eindeutig, dass bei diesem Verbotszeichen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t nicht überholen dürfen und dieses Verbot gilt auch für Pkw, wenn der Pkw mehr als 3,5 t wiegt. Da spielt es also keine Rolle, was im Fahrzeugschein drin steht, auch ein Pkw ist ein Kraftfahrzeug.
Hallo Reinhard, du musst immer berücksichtigen, in welchem Land du dich befindest. Die deutsche StVO sagt ganz eindeutig, dass bei diesem Verbotszeichen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t nicht überholen dürfen und dieses Verbot gilt auch für Pkw, wenn der Pkw mehr als 3,5 t wiegt.
Hallo Reinhard, du musst immer berücksichtigen, in welchem Land du dich befindest. Die deutsche StVO sagt ganz eindeutig, dass bei diesem Verbotszeichen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t nicht überholen dürfen.
Hallo Reinhard, du musst immer berücksichtigen, in welchem Land du dich befindest. Die deutsche StVO sagt ganz eindeutig, dass bei diesem Verbotszeichen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t nicht überholen dürfen, ausgenommen sind nur Pkw und Omnibusse. Hallo Leute,
vergesst bitte das 1. Posting von den vorhergehenden vier. Erstens habe ich erst geschrieben und dann gedacht und wie dann die vier Postings da rein gekommen sind, kann ich nicht sagen. Entschuldigung! Hallo
Ich denke bernierapido hats erfasst auf was ich hinaus will. Berlingo typisierung lkw + anhänger = Fahrverbot Berlingo typisierung pkw+ anhänger = kein Fahrverbot Womo über 3,5 to typisiert als so.kfz Wohnmobil = Fahrverbot Womo über 3,5 to typisiert als pkw = kein Fahrverbot Herzliche Mario[/u] Hi,
schau mal in deinenen Schein auf die Ziffer 4. Dort steht SA was bedeutet du hast eben kein PKW sondern ein Fahrzeug zu bestimmtem Zweck. --> Link Denke mal in Deutschland gelten für dich die Zeichen die einen LKW stillisieren!
Das Symbol hat beim Zeichen 277 nichts zu sagen, entscheidend ist der Gesetzestext und der spricht von Kraftfahrzeugen und Pkw und Omnibusse sind ausgenommen. Hier ein interessanter --> Link , der ganz unten auf zwei Urteile verweist:
wie ist das eigentlich in d mit selbstfahrenden arbeitsmaschinen, sagen wir mal mit einer hubarbeitsbühne auf mercedesfahrgestell, zgg 6 to.
das teil ist kein kraftfahrzeug, kein pkw und kein omnibus (sondern hat briefeintrag "sam" = selbstfahrende arbeitsmaschine), darf der im lkw - überholverbot überholen oder nicht? grusz hartmut
Weiß nicht ... :D ABER : selbstfahrende Arbeitsmaschine = 20 km/h beschränkt, da wird "überholen" schwierig :wink: Nachtrag : ohne Versicherung als "Schnellläufer" meinte ich ... nee wolfgang,
die teile laufen genauso 100 km/h wie der entsprechende basis-lkw, nur die schweren autokrane sind eingebremst auf 56 bzw. 62 km/h... grusz hartmut Ja ... hast Recht, aber die müssen eine Zulassung und Versicherung haben ...
Ich dachte jetzt an SAM ohne Zulassung und Versicherung ... Mobilbagger, Radlader und so´n Zeuchs ... :wink: klar haben die zulassung und versicherung - sind aber immer noch kein "kraftfahrzeug"... :?:
grusz hartmut
Warum soll die selbstfahrende Arbeitsmaschine kein Kraftfahrzeug sein? Nur weil es sich hier um einen speziellen Aufbau handelt, wie beim Womo ja auch? Bei meinem Fahrzeugschein steht doch auch "Sonder-Kfz" drin und ich darf nicht überholen. Wenn also deine selbstfahrende Arbeitsmaschine mehr als 3,5 t hat, darf nicht überholt werden, denn sie ist auf jeden Fall ein Kraftfahrzeug. bis anfang 2009 waren die teile auch au - befreit, dann wurde eine verordnung gebaut, die die hu - pflicht (und die dementsprechenden sollwerte) gemäsz dem trägerfahrzeug vorschreibt.
diese verordnung ist aber auch irgendwie bis 2014 beschränkt - irgendein eu - harmonisierungsproblem halt... grusz hartmut @wolf:
definitiv nein, ein sam ist KEIN kraftfahrzeug, auch kein sonstiges (so) fahrzeug, das wort "fahrzeug" taucht in den papieren nirgends auf, sondern nur "selbstfahrend" grusz hartmut
Diejenigen, die schneller als max 20 km/h können/dürfen ...
Richten sich aber nach gleichen Bestimmungen: guckst Du : --> Link
Hallo Hartmut, bevor man sich so weit aus dem Fenster lehnt, sollte man sich kundig machen und nicht etwas behaupten, was definitiv falsch ist. Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist auf jeden Fall ein Kraftfahrzeug . Näheres kannst du hier --> Link nachlesen. Ich gehe mal davon aus, dass du nun überzeugt bist. natürlich bin ich noch nicht überzeugt..., da müsst ihr euch schon noch etwas anstrengen
mir fehlt die querverbindung vom zulassungsrecht (da sind die sam bzgl. kennzeichen, versicherung, steuer...mit erfasst) zur stvo. ein wikipedialink reicht mir dafür noch nicht.., ich glaube da brauchts schon einen juristen. für sam gelten z.b. auch keine umweltzonen - braucht nix grüne kleber! grusz hartmut Hi,
lest mal den von mir auf der letzten Seite gesetzten Link. SAM sind keine PKW, keine LKW, keine Anhänger, sondern SAM. Was aber nicht ausschließt dass sie Fahrzeuge sind. Folglich gelten für solche Fahrzeuge die Schilder mit dem LKW Symbol wenn sie über 3,5t schwer sind. Das mit der Umweltplakete ist in der sehr übersichtlichen und leicht verständlichen Gesetztespassagen zur Umweltzone etc beschrieben und somit brauchen (brauchten?) diese SAM keine Plakette (Generelle Ausnahmegenehmigung, ebenso wie Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr etc)
Du tust mir eigentlich leid, aber ein letzter Versuch, obwohl Wolfgang (lancelot) dich auf diesen --> Link verwiesen hat und du ihn offensichtlich nicht gelesen hast. Es handelt sich um die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und wenn du jetzt immer noch nicht überzeugt bist, dann ist alles vergeblich und ich werfe das Handtuch.
SAM sind Kraftfahrzeuge, das geht aus diesem --> Link ganz klar hervor. Und die Fahrzeugzulassungsverordnung ist amtlich, da dürfte es dann nach Lesen dieser Verordnung für einen normal denkenden Menschen eigentlich keine Zweifel mehr geben, dass eine SAM ein Kraftfahrzeug ist. Hallo !
Als Kraftfahrzeuge gem.§ 1,Abs. 2, StVG, gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Also: selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Kraftfahrzeuge, auch wenn sie nach der StVZO von einigen Vorschriften ausgenommen sind. An Pilote600
Ich denke ich habe es schon zweimal erwähnt das eben unter diesen Zeilen bei mir PKW/M1 steht.Ich muß nicht nachsehen ich kann sinnerfassend deutsch lesen. Desweitern das von Bravo1 erwähnte Beispiel bestätigt mich nochmals in meiner Annahme das einige Vorschriften halt einfach von der typisierung abhängen und da halt die nationale gilt und anerkannt werden muß.ze Ich denke man muss sich langsam vom nationalen Denken lösen wir sind nunmal in der EU und ich denke man sollte die Vorteile die sich daraus ergeben auch nutzen. Alles andere wird entweder mein Anwalt oder meine Brieftasche lösen. Herzliche Mario |
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