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Wie breit ist euer Fahrzeug tatsächlich? 1, 2


provan am 16 Feb 2013 18:29:29

Ist euer Auto auch breiter als in den Fahrzeugpapieren angegeben??

Im Bereich vieler Autobahnbaustellen dürfen Autos, die breiter als zwei Meter sind, nicht die linke Spur nutzen. Sonst drohen 20 Euro Bußgeld. Aber in den Kfz-Papieren steht die tatsächliche Breite eines Fahrzeugs gar nicht drin.
Ich habe mal in den Profilen einiger User nach den Angaben zur Fahrzeugbreite geschaut. Dabei kamen seltsame Breiten zum Vorschein, einige hatten sogar Breiten über 3 Meter angegeben. Dabei sagt der Gestzgeber das Breiten nur bis 2,55 m zulässig sind, ob dabei die Aussenspiegel mit gerechnet werden müssen ist unklar. Bei den meisten Wohnmobilen mit den neueren Chassis Fiat/Alko werden so ca. 2,35 m als Breite angegen (so zumindest bei meinem Hymer) wenn ich da für die Aussenspiegel je ca. 15 cm dazu rechne dürfte ich eigentlich mit meinen Fahrzeug nicht mehr am deutschen Strassenverkehr teilnehmen oder.......
Gibt es hier einen Fachmann/Frau der diese Frage kompetent beantworten kann?

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haballes am 16 Feb 2013 18:51:35

Spiegel auf Spiegel 2,66m glaub ich. Mit 2,35m ist die Kiste eh schon breit und dann hab ich ja die Ohren mit den langen Auslegern dran. Bei Baustellen bleib ich brav rechts. Das gibt sonst spätestens beim ersten Truck Mus.

Schon ein Q7 ist 2,18m.
X5=2,2m
Kia Carnival = 2,23m

Lancelot am 16 Feb 2013 18:52:48

Warum zum Kuckuck "brüllst" Du so :?:

(laß halt die Schriftgröße so wie sie ist und ändere die nur, wenn Du was hervorheben willst .. sieht ja abartig aus und dient keinesfalls der Lesbarkeit)


Die Fahrzeugbreiten hier in der Datenbank können schon ein wenig durcheinander sein, weil da bei der Softwareumstellung zunächst eine Feldbezeichnung "Höhe < -- > Breite" vertauscht wurde. Das ist zwischenzeitlich zwar korrigiert, aber alle die im Zeitraum vor Korrektur bis Korrektur Fahrzeuge neu eingegeben haben, sind jetzt "falsch" :(

Klar ist : in D sind max 2,55 m Fahrzeugbreite zulässig (ohne Ausnahmegenehmigung). Imho gilt das aber OHNE die Außenspiegel, falls diese abklappbar sind.

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Gast am 16 Feb 2013 18:57:23

Lancelot hat geschrieben:Klar ist : in D sind max 2,55 m Fahrzeugbreite zulässig (ohne Ausnahmegenehmigung). Imho gilt das aber OHNE die Außenspiegel, falls diese abklappbar sind.

So weiß ich das auch. Neuerdings sind an manchen Baustellen auch Fahrzeuge bis 2,1m oder sogar 2,2m erlaubt. Ich mag da trotzdem nicht fahren, obwohl ich es mit meinem Kasten (1,93m laut Schein) noch könnte. Aber es geht wirklich um Zentimeter. Wenn da jemand zittert...


CarbonUnit

giovannibastanza am 16 Feb 2013 18:59:30

Noch bezieht sich die Breitenangabe in den Zulassungspapieren auf den Rumpf des Fahrzeuges , also ohne Spiegel. Da es sich aber bei einer Angabe z.B. auf der Autobahn um die reale bzw. tatsächliche Breite handelt , wird hier mit den Außenspiegeln gemessen . Denn was nützt die Angabe Fahrzeugbreite , wenn die Spiegel irgendwo hängen bleiben
Da klärt sich mit Änderung der STVO aber demnächst etwas .
Warte noch ein paar Wochen ab.
Voraussagen sind immer wie Sternguckerei und gehen auch meistens so aus .

Ich versuche mal schon einen verbindlichen Text aufzugreifen . Gelesen habe ich es schon ,möchte es aber sicher haben.
Giovanni.

Altmaerker39638 am 16 Feb 2013 19:04:42

Hallo, das lautet so " §32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:
1.allgemein ... 2,55 m,
2.bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung ... 3,00 m,
3.bei Anhängern hinter Krafträdern ... 1,00 m,
4.bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind ... 2,60 m,
5.bei Personenkraftwagen ... 2,50 m.
Aber Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
•Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
•Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
•vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Spritzschutzsysteme an bestimmten Klassen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 103 vom 23.4.1991, S. 5), die zuletzt durch die Richtlinie 2010/19/EU (ABl. L 72 vom 20.3.2010, S. 17) geändert worden ist,
•lichttechnische Einrichtungen,
•Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
•Reifenschadenanzeiger und Reifendruckanzeiger,
•ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung ..... Also EINDEUTIG nur der gemessene Aufbau. Joachim

haballes am 16 Feb 2013 19:04:53

:wink: --> Link

provan am 16 Feb 2013 19:10:41

Lancelot hat geschrieben:Warum zum Kuckuck "brüllst" Du so :?:

(laß halt die Schriftgröße so wie sie ist und ändere die nur, wenn Du was hervorheben willst .. sieht ja abartig aus und dient keinesfalls der Lesbarkeit)
.


Deine Tonlage gefällt mit überhaupt nicht,
was soll das? bist du hier der Cherif?

Lancelot am 16 Feb 2013 19:12:47

Nööö .. bin ich nicht ...

Mach nur wie Du willst ... :roll:

Altmaerker39638 am 16 Feb 2013 19:15:44

provan hat geschrieben:
Lancelot hat geschrieben:Warum zum Kuckuck "brüllst" Du so :?:

(laß halt die Schriftgröße so wie sie ist und ändere die nur, wenn Du was hervorheben willst .. sieht ja abartig aus und dient keinesfalls der Lesbarkeit)
.


Deine Tonlage gefällt mit überhaupt nicht,
was soll das? bist du hier der Cherif?


Ersten lasse die Kirche im Dorf. Wolfgang hat nur auf diese "übernatürliche Größe" der Schrift verwiesen.
Zweitens was ist ein " Cherif" ??

Joachim

Acki am 16 Feb 2013 19:17:35

Um noch einmal zum Thema zurückzukehren:
Offenbar ist es unterschiedlich in CH und D; In der CH bedeutet Durchfahrbreite auf Schildern, die in den Wagenpapieren vermerkte Breite (also ohne "Anbauten" wie Spiegel) --> Link . In D wird man offenbar gebüsst, wenn man in einer 2m Baustellenspur mit einem 2m Fahrzeug (=Fahrzeugpapier-Breite) fährt. Hier scheint aber das letzte Wort auch noch nicht gesprochen zu sein --> Link

provan am 16 Feb 2013 19:22:39

Lancelot hat geschrieben:Nööö .. bin ich nicht ...

Mach nur wie Du willst ... :roll:


na, geht doch!

klausevert am 16 Feb 2013 19:25:31

Das könnte dann ja Spass mache :D

Angenommen, da steht "<2,00m" und ich habe in den Papieren 1,98 m stehen, aber mein Roller am Heck steht beidseitig 25 cm über.

Dat scheppert schön :D lach - auch wenn es in der Schweiz erlaubt wäre.

Woher soll denn der Fahrzeugschein wissen, wann ich seitlich überlade?

Acki am 16 Feb 2013 19:25:48

provan hat geschrieben:
Lancelot hat geschrieben:Nööö .. bin ich nicht ...

Mach nur wie Du willst ... :roll:


na, geht doch!

Hier noch, was er gemeint hat (Artikel 3) --> Link :wink:

Acki am 16 Feb 2013 19:27:11

klausevert hat geschrieben:Das könnte dann ja Spass mache :D

Angenommen, da steht "<2,00m" und ich habe in den Papieren 1,98 m stehen, aber mein Roller am Heck steht beidseitig 25 cm über.

Dat scheppert schön :D lach - auch wenn es in der Schweiz erlaubt wäre.

Woher soll denn der Fahrzeugschein wissen, wann ich seitlich überlade?

Wenn in der CH 2 m steht, ist die Spur immer mindestens 2.50 m breit! :)

Und die Ladung darf das Fahrzeug nicht überragen, mit kleinen Ausnahmen (Fahrräder) :)
--> Link

klausevert am 16 Feb 2013 19:27:43

auch das wäre sehr knapp

Gast am 16 Feb 2013 20:49:34

na, geht doch!


Aus Wikipedia:

Das andauernde Schreiben in GROSSBUCHSTABEN gilt nicht nur als unschön, sondern wird in der Regel als aggressives Schreien interpretiert und sollte daher unterbleiben.


Also lieber provan oder wie auch immer Du heißt,
halte einfach den Ball flach......... :wink:

fuchsbau am 16 Feb 2013 20:57:48

Interessante Frage! Seitdem ich meine WoMos selber in Länge und Breite exakt nachgemessen habe, traue ich den Katalogangaben nicht mehr. Insbesondere bei der Breite habe ich den Eindruck, dass die Bemessungsgrundlage von Hersteller zu Hersteller verschieden ist.

shoe1 am 16 Feb 2013 21:14:23

Da muss ich sofort wenn ich wieder zu meinem Womo komm, nachmessen!

Kurze Geschichte zu Baustellen auf Autobahnen:
Wir fuhren bei Würzburg auf der Autobahn - Baustelle - auf der rechten Fahrbahn ein LKW-Stau (Schritttempo) laut Verkehrsdurchsage mit einer Länge von ca. 20 km !!!
Ich bin dann (verbotenerweise :oops: ) mit meinem Womo auf die zweite Spur. War knapp - ging aber ganz gut, bis - ja bis ein LKW-Fahrer mit seinem Truck einen kleinen "Schlenkerer" machte und ich seinen Aussenspiegel rammte. Beim nächsten Parkplatz raus und auf den LKW-Fahrer gewartet. Dieser polnische Fahrer kam dann nach einiger Zeit auch und hatte - Gott sei Dank - viel Verständnis für mich. Daten ausgetauscht und dann weiter. Der Spiegel kostete mich € 650,-- - Aber nicht nur deswegen, werde ich mich in Zukunft sicherlich an die Verkehrsbestimmungen halten und bei Baustellen nie mehr auf die Überholspur wechseln. Beeinflusst wurde diese späte Erkenntnis auch durch meine allerliebste Gattin und Beifahrerin, die bei solchen Gelegenheiten immer leicht verkrampft, starrer Blick nach vorne und die Hände im Sitz verkrallt - neben mir kreidebleich gesessen ist ...

mfg
Rupert

Engis am 16 Feb 2013 21:42:07

shoe1 hat geschrieben:Beeinflusst wurde diese späte Erkenntnis auch durch meine allerliebste Gattin und Beifahrerin, die bei solchen Gelegenheiten immer leicht verkrampft, starrer Blick nach vorne und die Hände im Sitz verkrallt - neben mir kreidebleich gesessen ist ...

mfg
Rupert


Sehr gut beschrieben! Den Anblick kenne ich und wenn man bedenkt, dass man vielleicht eine Minute am Ende spart...
Und trotzdem erwische ich mich immer wieder auf der linken Spur!
Aber nicht mit dem WOMO, das geht gar nicht.


Engis

maredo am 16 Feb 2013 23:49:25

Wer in Baustellen mit seinem Womo links fährt, sollte die Aussenspiegel einklappen, Augen zu machen und volle Kanne durchrauschen. Ansonsten reiht euch in die Reihe der LKW ein, laßt euch vom Co-Piloten einen Imbiß machen. Gibt selbstverständlich auch noch andere Dinge aber dann sollte der Co-Pilot das Steuer in die Hand nehmen.

Es wäre mir viel zu nervig mit meinem T 449 und den langen Aussenspiegeln an den Trucks vorbei zu rauschen. Die Jungs können manchmal ziemlich nickelig sein. Die machen die Lücke dann zu und bums. Schäden sind bei uns dann viel größer und teurer und letztlich sind wir ja auch im Unrecht und bleiben auf den Kosten sitzen. Wer reist hat Zeit zum Ankommen, lassen wir den Arbeitenden den Raum zum Rasen.

maredo

reinspa am 17 Feb 2013 09:13:33

Ich habe mal nachgemessen: Von Spiegelaußen zu Spiegelaußen waren es 2,62 m. :eek:

Da bleibe ich gern auf der rechten Spur. Schließlich bin ich unterwegs zum Reisen und genieße meinen Urlaub.
Es gibt genug Paketdienste und andere Kästen, die unbedingt links vorbei müssen. Wie eng es dabei wird, ist denen offensichtlich egal.
Vielleicht entdeckt der Staat ja dieses Verhalten als Einnahmequelle :lol:

Sonnige vom rechten Fahrstreifen

bekonsult am 17 Feb 2013 09:20:28

Warum nicht!
Hier geht es doch auch um unser aller Sicherheit. Unfälle im Baustellenbereich sind eine große Gefahr. Da bin ich absolut dafür, ohne jetzt eine neue Diskussion anregen zu wollen!

Bernd

provan am 17 Feb 2013 13:33:59

Freetec 598 hat geschrieben:
na, geht doch!


Aus Wikipedia:

Das andauernde Schreiben in GROSSBUCHSTABEN gilt nicht nur als unschön, sondern wird in der Regel als aggressives Schreien interpretiert und sollte daher unterbleiben.


Also lieber provan oder wie auch immer Du heißt,
halte einfach den Ball flach......... :wink:
s

wer hat denn alles in Großbuchstaben geschrieben?
Hast du, ausser deinen Besserwissereien, auch was zum Thema zu sagen?

Acki am 17 Feb 2013 13:41:25

@provan
Fett ist ebenbürtig mit groß!
Hier noch einmal in aller Freundlichkeit (Artkel 3) --> Link :wink:

Gast am 17 Feb 2013 14:04:24

Aus Wikipedia:

Das andauernde Schreiben in GROSSBUCHSTABEN gilt nicht nur als unschön, sondern wird in der Regel als aggressives Schreien interpretiert und sollte daher unterbleiben.


wer hat denn alles in Großbuchstaben geschrieben?
Hast du, ausser deinen Besserwissereien, auch was zum Thema zu sagen?

[/quote]
na, geht doch :D :D :D
Du hast offenbar meinen höflichen Hinweis verstanden.
Gerne helfe ich Usern, die neu im Forum sind,
und sich ganz offenbar mit den Forumsregeln noch nicht auskennen,
diese möglicherweise aus Zeitmangel noch nicht lesen konnten,
mit einem Hinweis auf die Forums Nettiguette aus :D

Mondmann am 17 Feb 2013 14:22:25

provan hat geschrieben:
Freetec 598 hat geschrieben:
na, geht doch!


Aus Wikipedia:

Das andauernde Schreiben in GROSSBUCHSTABEN gilt nicht nur als unschön, sondern wird in der Regel als aggressives Schreien interpretiert und sollte daher unterbleiben.


Also lieber provan oder wie auch immer Du heißt,
halte einfach den Ball flach......... :wink:
s

wer hat denn alles in Großbuchstaben geschrieben?
Hast du, ausser deinen Besserwissereien, auch was zum Thema zu sagen?


Hallo provan,-

na bravo, du traust dich was.

:daumen2: :daumen2: :daumen2: :daumen2:

Liebe

Mondmann

SteffenBerlin am 17 Feb 2013 14:26:44

... oh, es wird Zeit:
Bild

MfG Steffen

ENTDECKER am 17 Feb 2013 15:53:11

provan hat geschrieben:
Lancelot hat geschrieben:Nööö .. bin ich nicht ...

Mach nur wie Du willst ... :roll:


na, geht doch!


Na bei Dir funktioniert es ja auch plötzlich mit der Schriftgröße :lach:

Falls Du in Zukunft Informationen über das Forum brauchst/möchtest, dann würde ich mir an Deiner Stelle, meinen Tonfall noch einmal überdenken.

@Lancelot,
ich dachte mir das Gleiche bzgl. Großschreibung :ja: Ich habe mir seine Beiträge der Vergangenheit angeschaut und dachte mir nur, lass es gut sein, manche sind einfach so :roll:


Christian

giovannibastanza am 17 Feb 2013 16:18:10

provan , ich konnte mich zeitlich nicht mehr damit beschäftigen und habe nun nicht alle Beiträge durchgelesen .
In der Fassung der STVO zum Zeichen 264 ( Tatsächliche Breite ) ab 1.4.13 ist eine Erläuterung beigefügt worden :
--Die tatsächliche Breite gibt das Maß einschließlich der Fahrzeugaußenspiegel an.--

Nicht zu verwechseln mit der im Zulassungsschein angegebenen zulässigen Breite des reinen Fahrzeuges.
Wenn du ein Fahrzeug von 200 cm Breite hast und mit Außenspiegeln tatsächlich 230 cm , dann wirst du in ein Tor von 210 cm schwerlich reinfahren können.
Das ist der Sinn und der Unterschied zwischen zulässiger und tatsächlicher Breite.
Giovanni.

Erpelairlines am 17 Feb 2013 16:37:42

In den Papieren steht 2,39 was ist mit der Markiese sie trägt bestimmt 8-10 cm Breite dazu.
Beim PKW mussten man sämtliche Anbauten eintragen!
Aussenspiegel/Aussenspiegel 2,72

Uwe

ostfriesencruiser am 17 Feb 2013 16:40:48

Ich muß mein Fahrzeug auch mal nachmessen.
Der Aufbau ist meiner Meinung schon 2,55m breit. Die Spiegel kommen zusätzlich, ist ja klar.
Ein anderes Problem könnte aber die Markise sein, die zusätzlich angebracht ist.
Deshalb werden bei vielen großen Mobilen die Markisen oben draufgesetzt.
von Wolfgang

provan am 17 Feb 2013 17:23:12

ENTDECKER hat geschrieben:
provan hat geschrieben:
Lancelot hat geschrieben:Nööö .. bin ich nicht ...

Mach nur wie Du willst ... :roll:


na, geht doch!


Na bei Dir funktioniert es ja auch plötzlich mit der Schriftgröße :lach:

Falls Du in Zukunft Informationen über das Forum brauchst/möchtest, dann würde ich mir an Deiner Stelle, meinen Tonfall noch einmal überdenken.




Christian


Warum so intolerante ?
Nur weil besser deutsch schreibe könne ?
Oder tippisch Vereinsmeiere,
immer Regel aufstelle wolle für andere,
nur weil sich selber zu wichtig nehme!

Gast am 17 Feb 2013 17:52:48

SteffenBerlin hat geschrieben:... oh, es wird Zeit:
Bild

MfG Steffen


Nix da, nix da, Trolle darf man nicht füttern ! :lol:

Bemerkenswert finde ich allerdings, das es immer wieder gerade diejenigen User sind,
die es an der notwendigen Netiquette fehlen lassen,
die sich besonders gerne hinter ihrer Anonymität verstecken,
wenn sie schon nach wenigen Tagen hier im Forum so oder ähnlich agieren:

Warum so intolerante ?
Nur weil besser deutsch schreibe könne ?
Oder tippisch Vereinsmeiere,
immer Regel aufstelle wolle für andere,nur weil sich selber zu wichtig nehme!


wer hat denn alles in Großbuchstaben geschrieben?
Hast du, ausser deinen Besserwissereien, auch was zum Thema zu sagen?


Deine Tonlage gefällt mit überhaupt nicht,was soll das? bist du hier der Cherif?


"Mückenstürmer" ist das nicht der RA der sich in anderen Foren "Rantanplan" nennt und sich durch seine Theorien der "Klimalüge" lächerlich machte?


oder so:

machs wie ich, das Forum dient mir zur Unterhaltung, Fragen stelle ich woanders.
Die Antworten hier sind ja gelegentlich absolut entbehrlich.
Mondmann


usw.usw.

provan am 17 Feb 2013 18:08:19

giovannibastanza hat geschrieben:provan , ich konnte mich zeitlich nicht mehr damit beschäftigen und habe nun nicht alle Beiträge durchgelesen .
In der Fassung der STVO zum Zeichen 264 ( Tatsächliche Breite ) ab 1.4.13 ist eine Erläuterung beigefügt worden :
--Die tatsächliche Breite gibt das Maß einschließlich der Fahrzeugaußenspiegel an.--

Nicht zu verwechseln mit der im Zulassungsschein angegebenen zulässigen Breite des reinen Fahrzeuges.
Wenn du ein Fahrzeug von 200 cm Breite hast und mit Außenspiegeln tatsächlich 230 cm , dann wirst du in ein Tor von 210 cm schwerlich reinfahren können.
Das ist der Sinn und der Unterschied zwischen zulässiger und tatsächlicher Breite.
Giovanni.


danke,
mein Fahrzeug ist wie beschrieben 2,35m breit und hat an jeder Seite einen (nicht einklappbaren) Aussenspiegel der ca. 15cm zur Fahrzeugbreite raus ragt, also hat das Fahrzeug eine tatsächliche Breite von 2,65m. Was bedeutet dieses nun für Strassenverkehrsordnung?

klausevert am 17 Feb 2013 18:24:45

provan hat geschrieben:Was bedeutet dieses nun für Strassenverkehrsordnung?




Das du auf grund der Fahrzeugbreite öffentliche Straßen benutzen darfst, wenn die anderen, hier nicht genannten Bedingungen auch erfüllt sind :D

provan am 17 Feb 2013 18:46:34

und welche sind die "hier nicht genannten Bedingungen"
meinst du damit, alle Voraussetzungen die zur Benutzung des öffenlichen Strassenverkehrs erforderlich sind?

giovannibastanza am 17 Feb 2013 19:01:52

Das ist so in Ordnung , da dein Fahrzeug die zulässige Breite von 2,55 m nicht erreicht ist alles Ok.
Kommst allerdings an eine Stelle , an der das Zeichen 264 STVO steht z.B. >2,5m< , dann passt du da nicht durch und das würde ich auch nicht versuchen , denn die tatsächliche lichte Weite ist mit 2,50 m angegeben. Eine Toleranz gibt es nicht . (?)
Giovanni.

provan am 17 Feb 2013 19:15:38

danke,
genau so sehe ich das auch, genaueres werde ich beim nächsten TÜV-Termin mal erfragen!

ENTDECKER am 17 Feb 2013 19:43:01

provan hat geschrieben:Warum so intolerante ?
Nur weil besser deutsch schreibe könne ?
Oder tippisch Vereinsmeiere,
immer Regel aufstelle wolle für andere,
nur weil sich selber zu wichtig nehme!


Was hat das mit Intoleranz zu tun? Regeln aufstellen für andere, nur weil selber zu wichtig nehmen?
Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück.
Und gewisse Tips (auch wenn es nur mal die Schriftgröße ist) kann man schon annehmen. Ausserdem haben Dir die Forumsteilnehmer auch Tips zum Thema gegeben..... oder etwa nicht?

biauwe am 17 Feb 2013 20:39:56

Wer schon mal mit der Bahnverladung am Lötschberg gefahren ist, der weis wie breit sein Womo ist: --> Link
Und auch wie hoch.

giovannibastanza am 19 Feb 2013 15:29:39

Ach provan, nimm es nicht so ernst , sie meinen es manchmal garnicht so ernst.
So ein bischen Spießbürger scheint in jedem WOMO Besitzer zu stecken .Sie können sich trefflich über Kleinigkeiten , selbst über die Schriftgröße aufregen . Das scheint auch an der Zeit zu liegen , die Einzelne im Forum verbringen . Wenn da kein Brüller vorhanden ist , dann sucht man sich einen.
Giovanni.

viking92 am 19 Feb 2013 15:52:19

FORD Transit (mit Spiegelverlängerung) 249,2 cm...passt schon :top:

provan am 19 Feb 2013 17:50:18

giovannibastanza hat geschrieben:Ach provan, nimm es nicht so ernst , sie meinen es manchmal garnicht so ernst.
So ein bischen Spießbürger scheint in jedem WOMO Besitzer zu stecken .Sie können sich trefflich über Kleinigkeiten , selbst über die Schriftgröße aufregen . Das scheint auch an der Zeit zu liegen , die Einzelne im Forum verbringen . Wenn da kein Brüller vorhanden ist , dann sucht man sich einen.
Giovanni.


Hallo Giovanni,

genau diesen Eindruck habe ich in der kurzen Zeit meiner Mitgliedschaft hier gewonnen.
Ich habe auch den Eindruck, dass einige Zeitgenossen hier im Forum den ganzen Tag verbringen und nur auf der Lauer liegen bis sie jemanden finden den sie bevormunden bzw. ans Bein pinkeln können. Ich glaube Profilneurose nennt man sowas!

Gast am 19 Feb 2013 18:59:17

Ich habe auch den Eindruck, dass einige Zeitgenossen hier im Forum den ganzen Tag verbringen und nur auf der Lauer liegen bis sie jemanden finden den sie bevormunden bzw. ans Bein pinkeln können. Ich glaube Profilneurose nennt man sowas!


das hängt möglicherweise damit zusammen, dass es einige Zeitgenossen hier im Forum mit Profilneurosen gibt,
die es, zumindest anfänglich, an guten Manieren fehlen lassen nach dem Motto: Hoppla, jetzt komm ich"
Aber meistens gibt sich das nach einer Weile. :D
Es ist halt wie immer im Leben,
wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück:
Man muß sich halt erst auch hier erst immer ein bißchen einlesen wie man es nicht machen sollte:

--> Link

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