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EWG/COC Papiere


Gast am 23 Feb 2013 11:44:11

Hi liebe Leute,

wollte grade für unser Wohnmobil mal die sogenannten EWG oder auch COC-Papiere suchen, da neue Reifen anstehen. Leider habe ich diese nicht gefunden.
Als wir es gekauft haben waren nur folgende Papiere dabei:

Fahrezeugbrief und Fahrzeugschein. Scheckheft und Beschreibungen (die habe ich aber schon durchforstet).

Das Fahrzeug wurde am 01.07.2005 zum ersten Mal Zugelassen. Gab es die Papiere damals schon dabei?

Hoffe ihr könnt mir helfen.



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Salvatoranier am 23 Feb 2013 11:55:27

Das CoC-Dokument (Certificate of Conformity) wird seit Juni 2004 für jedes Neufahrzeug ausgestellt. Es bestätigt, dass ein Fahrzeug mit der EG-Typgenehmigung übereinstimmt und ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.Benötigst du ein CoC-Dokument für ein Fahrzeug, wende dich an den Hersteller .

Gast am 23 Feb 2013 12:03:08

Hallo regenten,

Vor genau diesem Problem stand ich, als in einem anderen Thread die Sprache darauf kam. Ich hatte damals, vor etwas mehr als einer Woche, gefragt, was denn die COC Papiere sind. Ich erhielt auch eine Erklärung.
Nun hab ich auf meinem KFZ-Brief gefunden, dass Aussteller dieses Briefes mein Wohnmobilhersteller TEC war. Ich hab dann auf der Internetseite von TEC Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen .
Als erstes wurde gesagt, dass zum damaligen Auslieferungszeitpunkt am 11.02.2005 mein Händler dieses Papier erhalten hat ( allerdings hab ich das Papier damals nicht erhalten). Dieser Händler, der zum damaligen Zeitpunkt TEC-Händler war, diese Marke nun aber nicht mehr offiziell vertritt, ist u.U. eben nicht mehr in der Händlerorganisation vertreten.Trotz dem, oder vielleicht auch gerade deswegen, hat mir TEC eine Kopie dieser COC- Bescheinigung per Einschreiben zugesandt. Also galt so eine Bescheinigung schon in 2005. Schau doch auch einmal auf Deinem KFZ-Brief nach, ob der Hertseller diesen auch ausstellen durfte und frage dann gezielt mit Fahrgestellnummer und KFZ-Brief nummer beim Womo-Hersteller nach. Die werden Dir entweder sagen, wo Du das original her bekommst oder Dir, wie in meinem Fall, eine Kopie zusenden.

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Gast am 23 Feb 2013 19:00:41

Hi,

Danke für die Antworten. Werde mich nächste Woche mal mit Knaus in Verbindung setzen.

Hatte gehofft das die COC Papiere vielleicht erst mitreden neuen Zulassungsbescheinigungen ausgegeben wurden. Die gibt's nö,Lichte erst seit Oktober 2005. Das hätte erklärt warum ich keine habe.

gary32 am 06 Jan 2016 12:43:37

hallo,

eine Frage diesbezüglich:

Wer stellt den COC aus:
Fahrgestell oder der Aufbau Hersteller ?

A+

gary32

rheinberger am 06 Jan 2016 12:52:51

Moin

ich hätte 3 Stk. anzubieten 1. Fiat 2.Alko 3.Aufbauhersteller.

mfg Rheinberger

andwein am 06 Jan 2016 12:59:42

Mein Wissensstand: Seit 1996 in der EU vorgeschrieben, der Chassishersteller stellt aus wenn keine landesspezifische oder EU-weite Typgenehmigung/Zulassung vorliegt. Der Aufbauhersteller ergänzt die COC oder stellt eine neue aus wenn er wesentliche Fahrzeugdaten verändert (Länge, Höhe, Gewicht, Anbauten, etc)
Gruß Andreas

basste315 am 06 Jan 2016 13:45:23

Meine COC hat auf der Aufbauhersteller = Hymer ausgestellt (2007).

Gast am 06 Jan 2016 15:03:18

Das COC-Papier stellt der Inhaber einer EG-Typgenehmigung aus. Es ist die Bstätigung, dass das beschriebene Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht.
Es gibt aber auch eine Stufengenehmigung. Fiat hat für das Fahrgestell eine solche Stufengenehmigung. Die Stufe 1 ist dann zwar eine vollständige Einheit aber noch kein fertiges Fahrzeug. Es vereinfacht dem Aufbauhersteller, eine Typgenehmigung zu beantragen, da dann die Nachweise aus der Stufe 1 schon erbracht sind.

belvenfish am 06 Jan 2016 16:46:25

Kann ich bestätigen, Ich habe beispielsweise von Fiat ein COC, aber keins vom Aufbauhersteller, da der zu dem Zeitpunkt noch keins erstellt hat....

Hartensteiner am 06 Jan 2016 18:08:36

REtourer , als Letztausrüster müsste jetzt doch der Wohnmobilaufbauer ein COC nachliefern können .
Sie hilft sehr sicher, um die Daten des Fahrzeuges nachlesen zu können . Die COC hat zwar den Nachteil man kann nicht mehr die Halter nacheinander verfolgen , aber man hat wie schon bemerkt die gesamten Daten von Fahrgestell und Aufbau.
Da der Halter nicht im Besitze von 2 Dokumenten sein darf , könnte er evtl . nicht um eine Kopie bitten ?
Die Probleme entstehen häufig , weil Foristen der Meinung sind, bei z.B.einer Änderung der Reifengröße wäre generell der Fahrgestellhersteller zuständig . Tatsächlich ist es aber der Wohnmobilbauer .
Richtig so ?
Hartensteiner .

belvenfish am 06 Jan 2016 22:46:57

Korrekt.

Das COC kannst du beim Aufbauhersteller anfordern und du wirst dafür eine Gebühr zwischen 80 und 200 Euro entrichten müssen. Insbesondere zulässige Bereifung ist dort eingetragen, ansonsten muss diese im Feld Bemerkungen der ZLB II eingetragen werden, kein Eintrag, ABE notwendig.

Hartensteiner am 07 Jan 2016 18:37:39

belvenfisch , solche Kunden wünsche ich mir . Ich habe die Anfrage /CoC kostenlos erhalten .
Wenn du mal wieder eine brauchst , einfach schreiben , kriegst sie dann für die Hälfte .
Hartensteiner .

Hartensteiner am 07 Jan 2016 18:39:48

Meine Frage war aber spezieller , sie ging an REtourer .
Daniela , kannst du mal antworten ?
Hartensteiner .

dieter2 am 08 Jan 2016 11:26:20

Hartensteiner hat geschrieben: Die COC hat zwar den Nachteil man kann nicht mehr die Halter nacheinander verfolgen , aber man hat wie schon bemerkt die gesamten Daten von Fahrgestell und Aufbau.


Man kann überhaupt keinen Halter in der COC feststellen.

In der COC stehen lediglich die techniche Daten drinn mit der das Fahrzeug beim Kraftfahrzeugbundesamt homoligisiert ist,
nicht mehr und nicht weniger.
Und ist Fahrzeuggebunden !

Alles was früher im KFZ Brief stand steht jatzt in der COC, alles wegen unseren vereinten Europa :ja:

Gruss Dieter

Heidet am 08 Jan 2016 11:41:51

Ich würde mir die COC und die Zulassung genau anschauen! Bei meinem Flair wurde bei der Erstzulassung aus einem 8000iCEB ein Flair 7100!! Ist zunächst niemandem aufgefallen! Als ich das Fahrzeug erworben habe, habe ich auf korrekter Zulassung bestanden (da ausser der Fahrgestellnummer nichts mit den Echt-Daten des Fahrzeugs übereinstimmte (Länge Breite Höhe etc.) Das war ein Wiggel!! Niessmann Bischoff bestand darauf eine korrekte COC erstellt zu haben. Strassenverkehrsamt bestand darauf alles korrekt übertragen zu haben usw. Am Ende erfolgte eine komplette Neuabnahme des Fahrzeugs mit jetzt korrekten Werten. Ausnahme: Die bei der Neuabnahme erfolgte und bescheinigte Auflastung auf 6,5 t wurde vom Strassenverkehrsamt nicht eingetragen trotz TÜV-Abnahme etc. Man bestand darauf den Brief mit Original Gewicht zu erstellen anschließend sollte ich nochmals zum TÜV um dann erneut beim Straßenverkehrsamt vorstellig zu werden! Diese Bürokratenärsch... können mich mal! :evil: :ton:
Fazit: Schaut bei der COC genauestens hin!

Hartensteiner am 08 Jan 2016 17:36:27

Dieter 2 , Donnerwetter , da wäre sicher niemand drauf gekommen .
Hartensteiner :

Hartensteiner am 08 Jan 2016 17:43:30

Heidet , es ist kaum einzusehen , warum du über die Behörden solche Beschimpfungen lostlässt .
Derjenige der ganz allein schuldig ist , das bist du . Wenn du zur Bank gehst ,zählst du doch das erhaltene Geld auch nach , oder ? Solche Dokumente sieht man sich doch an.
Warst du evtl. deshalb ärgerlich , weil du nicht aufgepasst hast . Sowas gibt es , dass man mit eigenen Fehlern nicht umgehen kann, und flugs jemanden sucht dem man die Schuld in die Schuhe schieben kann .
Hartensteiner.

rainer2 am 08 Jan 2016 17:51:53

man kann auch vom TÜV ein Datenblatt erstellen lassen. Damit würde jede Zulassungsstelle einen Fahrzeugbrief erstellen

Hartensteiner am 08 Jan 2016 19:21:03

rainer , gerade bei Wohnmobilen ist der TÜV nicht so gut sortiert .
Ich habe bei einer Reifenänderung beim TÜV Nord garnichts erreichen können.
Beim Hersteller des Aufbaus sofort , kostenlos .
Deshalb würde ich es immer wieder auf diesem Weg versuchen .
Aber , wie überall , es gibt keine allgemein gültigen Regeln .
Hartensteiner.

Gast am 08 Jan 2016 21:48:00

Hartensteiner hat geschrieben:REtourer , als Letztausrüster müsste jetzt doch der Wohnmobilaufbauer ein COC nachliefern können .
Sie hilft sehr sicher, um die Daten des Fahrzeuges nachlesen zu können . Die COC hat zwar den Nachteil man kann nicht mehr die Halter nacheinander verfolgen , aber man hat wie schon bemerkt die gesamten Daten von Fahrgestell und Aufbau.


Wenn der Letztausrüster Inhaber einer EG-Typgenehmigung ist, kann er ein COC-Papier ausstellen.
Das Fahrzeug kann aber auch als Kleinserien- oder Einzelfahrzeug in Verkehr kommen. Dann gibt es vielleicht das COC-Papier der 1. Stufe und das Gutachten eines amtl. anerk. Sachverständigen über das Gesamtfahrzeug. Für das Gesamtfahrzeug gibt es dann kein COC-Papier des Herstellers.

Hartensteiner hat geschrieben:Da der Halter nicht im Besitze von 2 Dokumenten sein darf , könnte er evtl . nicht um eine Kopie bitten ?
Die Probleme entstehen häufig , weil Foristen der Meinung sind, bei z.B.einer Änderung der Reifengröße wäre generell der Fahrgestellhersteller zuständig . Tatsächlich ist es aber der Wohnmobilbauer .
Richtig so ?
Hartensteiner .


Bei Änderungen am Fahrzeug ist der in der Zulassungsbescheinigung als Hersteller Benannte für die Zustimmung zuständig. Der Hersteller haftet nach dem Produktsicherheitsgesetz für das Gesamtfahrzeug auch wenn die 1. Stufe beispielsweise von Fiat gefertigt wurde.

Sorry für die späte Antwort. Hatten 2 Tage auf der Rückfahr von Spanien kein INet.

Hartensteiner am 09 Jan 2016 18:20:45

Daniela, Danke , sehe ich auch so .
Hartensteiner .

Mido81 am 01 Feb 2023 10:52:16

Hallo,
ich war vorhin beim Straßenverkehrsamt um mein Wohnmobil umzumelden, da ich in einen anderen Kreis gezogen bin. Die Dame vom Amt konnte mein Womo leider nicht ummelden, da im Fahrzeugschein die ungebremste Anhängelast falsch eingetragen wäre. Sie hat sich beim vorherigen Straßenverkehrsamt erkundigt ob es dort irgendwelche Angaben vorligen würden, aber dort wusste man auch von nichts. Die Daten wurden damals "einfach übernommen" - beim jetzigen Straßenverkehrsamt funktioniert es auf einmal nicht, da die Frau im System nicht weiterkommt.
CoC Papier habe ich damals beim Kauf leider nicht erhalten und kenne es auch erst seit heute...
Nun meinte die Frau vom Straßenverkehrsamt, dass ich dann wohl leider bei der Dekra/GTÜ/TÜV vorstellig werden msste um die korrekte Anhängelast festzustellen.
Heisst das, dass ich mit dem Fahrzeug zum TÜV fahren muss um die Anhängelast festzustellen?!

Schöne Grüße,
Domi

Joachim260 am 01 Feb 2023 10:55:27

Mido81 hat geschrieben:Hallo,
. Die Dame vom Amt konnte mein Womo leider nicht ummelden, da im Fahrzeugschein die ungebremste Anhängelast falsch eingetragen wäre.

Schöne Grüße,
Domi

Woher weis denn die Dame was die richtige Anhängelast ist? Das müßte sie ja eigentlich wissen, wenn sie weiß, daß dein Eintrag falsch ist.

Gruß
Joachim

MichaV4 am 01 Feb 2023 11:29:11

Joachim260 hat geschrieben:Woher weis denn die Dame was die richtige Anhängelast ist? Das müßte sie ja eigentlich wissen, wenn sie weiß, daß dein Eintrag falsch ist.

Wenn da z.B. eine Zahl >750 drin steht, ist sie auf jeden Fall falsch, ohne, dass irgendwo hervorgeht, welcher Wert richtig wäre. Das ganze auf 750 zu reduzieren darf man ohne entsprechenden Nachweis aber auch nicht.

Mido81 am 02 Feb 2023 17:18:11

Ja da ist ein zu großer Wert eingetragen worden. Wahrscheinlich damals, als der Vorbesitzer das Fahrzeug umgemeldet hat.
Nun muss ich zusehen das der TÜV die richtige Anhängelast feststellt.
Ich gehe davon aus das ich mit dem Wohnmobil dort vorstellig werden muss oder?
Beim Straßenverkehrsamt sagte man mir, dass ich dies bitte schnellstmöglich erledigen solle.
Da hatte ich noch nicht dran gedacht, dass das Wohnmobil erst ab März wieder zugelassen ist, wegen Saisonkennzeichen.

mv4 am 02 Feb 2023 17:49:51

Ja das heißt das du damit zum TÜV musst....hast du eine AHK verbaut?

Wenn das Wohnmobil erst ab März wieder fahren darf ...kannst du halt erst ab März zum Termin beim TÜV...und dann erst ummelden. Fahre aber vorher mit den Papieren zum TÜV und Frage nach...musst ja eh einen Termin deswegen machen.

Mido81 am 02 Feb 2023 17:54:04

mv4 hat geschrieben:Ja das heißt das du damit zum TÜV musst....hast du eine AHK verbaut?

Wenn das Wohnmobil erst ab März wieder fahren darf ...kannst du halt erst ab März zum Termin beim TÜV...und dann erst ummelden. Fahre aber vorher mit den Papieren zum TÜV und Frage nach...musst ja eh einen Termin deswegen machen.

Danke für die schnelle Antwort.
Das Wohnmobil hat keine AHK. Warum muss dann die Traglast eingetragen werden?
Einfach für den Fall das man nachträglich eine AHK einbaut?

mv4 am 02 Feb 2023 18:08:31

Wenn du keine AHK haben willst...dann brauchst du das ganze auch nicht. Manchmal ist das nur für den evt. späteren Verkauf relevant....wenn der Folgebesitzer eine AHK anbauen will.

Mido81 am 02 Feb 2023 19:04:34

Ok, dass heisst das das Feld "Anhängelast" einfach leer bleiben könnte?

Ahorne7500 am 04 Feb 2023 00:06:26

Hallo,
Eigentlich muss das StVA,
wo die Anhängelast ursprünglich falsch eingetragen worden ist,
den Fehler kostenlos korrigieren.

Die haben den Fehler gemacht.

Ist natürlich ein Aufwand.
Vielleicht kannst Du das auf dem Postweg regeln.
.

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