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Hallo, Ich habe einen Fiat ducato 280 bj 89 mit hymer Aufbau. Laut papieren sind 5 Mitfahrer eingetragen. Im Fahrzeug befinden sich 2 einzellsitze, also Fahrer und Beifahrer. Dazu noch eine couch längs zur fahrbahn. Ich bin mir nun unsicher, wieviel leute wirklich mktfahren dürfen. Ganz sicher die 2 vorne, aber darf ich die couch nutzen? Und wenn ja für wieviele? Ich habe gegoogelt und herausgefunden, dass für ältere wohnmobile wohl eine sonderregel besteht, dass man auch ohne gurt hinten mitfahren darf, wenn genügend seitenhalt geboten ist. An der seite der couch, die nach vorne zeigt ist extra ein brett mit polstwe angebracht, vermutlich aus diesem grund? vielleicht geben dir die fahrzeupapiere auskunft ...
Wie gesagt, dort sind 5 eingetragen, aber vllt war auch nicht immer die Couch drin. In 25 Jahren gab es sicher die ein oder anderen umbauaktion
Sorry, das hab ich glatt überlesen ... mfg Rupert Hallo
Natürlich 5 Personen , Du hast Bedstandsschutz. ABER welche ? Es sind erst die Dinetten zu besetzen , bevor Du die Seitenbank(Sofa) besetzt . Wenn Dinette noch vorhanden ist ... Ist eine Dinette vorhanden und Ihr fahrt mit 3 Personen, darf auf der Seitensitzbank natürlich keiner Sitzen :!: Solltet Ihr ebenfalls mit 2 Personen Unterwegs sein,darf der auch nicht Hinten sitzen (wenn keine Gurte vorhanden ) und muß auf dem Beifahrersitz . Frage jetzt bitte nicht wo ich meine Weisheiten her habe , ich hatte damals auch einen alten Bürstner mit 4èr Dinette und Seitensitzbank und 6 Personenzulassung ohne Gurte . Ich habe mich damals erkundigt und weiss aber nicht mehr wo.Kann auch hier im Forum gewesen sein :wink: Was alles umgebaut wurde kann ich leider nicht sagen,habe das Womo erst seit kkurzem. Eine essecke gibt es nicht, nur diese Bank. Kann ich zum TÜV oder dekra fahren, und mir bestätigen lassen, dass auf der Bank Leute ohne gurtpflicht sitzen dürfen? Gilt dies auch im Ausland? Wer viel fragt (beim TÜV) bekommt viel Antwort.... ;-) Mein Womo hat sechs eingetragene Sitzplätze wovon auch nur vier Gurte haben. in meinem womo ist´s ähnlich, aber für mich noch unverständlicher. 5 eingetragene sitze, bei 3 gurten (2 vorn und einer beim einzelsitz hinten - barversion). auf´s sofa passen aber locker nochmal 4 personen. also dürften 2 ungesichert mit und die anderen beiden nicht? was soll das denn? :roll: Kommt daher, dass die älteren Mobile Bestandsschutz haben und noch nicht alle Plätze mit Gurten ausgerüstet waren. Bei einem Neuwagen würde es eine diesbezügliche Eintragung ohne entsprechende Guttausstattung nicht mehr geben.
HAllo ellocko, geh mal davon aus, dass in einem im Originalzustand befindlichen Fz grundsätzlich so viele Mitfahrer erlaubt sind, wie in den Papieren eingetragen sind. Bei Umbauten kann sich das natürlich dramatisch ändern. (Z.B: Im Extremfall Ausbau sämtlicher Sitzgelegenheiten außer Fahrersitz). Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, führe Dein Fz einfach beim TÜV oder ähnlicher Org vor und frage. Um auf der tatsächlich sicheren Seite zu sein, baue für Deine Mitfahrer zugelassene Sitzgelegenheiten mit Gurten ein. Wieviele Personen willst Du denn befördern und wie wollt Ihr denn unter o.g. Umständen wohnen und essen? Vielleicht machst Du mal ein Bild. Scheint ein außergewöhnlicher Grundriß zu sein. Das mit dem Bestandschutz ist nicht so einfach : Nach Änderung des § 21 der STVO heißt es nun : In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden , als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind . Abweichend von dieser Regelung dürfen in Kraftfahrzeugen , für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind , so viele Personen befördert werden , wie Sitzplätze vorhanden sind . Eine durchaus zweischneidige Angelegenheit für die es noch keinen Präzedenzfall gibt . Wenn ein Kontoller meint das Auto wöäre noch nicht so alt , dass es keine Sicherheitegurte brauchte , macht er ein Auge zu . Nur die eingetragene Sitzplatzzahl , wie es vor dieser Änderung war , sagt nichts über eingebaute oder einzubauende Sicherheitsgurte aus . Dafür ist eigentlich die Benutzungspflicht in der STVO ( Verhalten im Straßenverkehr ) zuständig . Derjenige der sich nicht anschnallt ist dafür zuständig, wenn es ein Erwachsener ist. Giovanni. Da gibt es noch einen Aspekt den Du beachten solltest,nämlich das zulässige Gesamtgewicht.Mit 5 Personen kannst Du da ganz schnell überladen sein,fahr mal auf die Waage damit Du weißt wie schwer Dein Fahrzeug ist.Könnte sein das sich das Thema dann von selbst erledigt. Arno rosselarno , das ist zwar ein Aspekt , aber wenn du genau hinsiehst hat der Gesetzgeber sehr schlitzäugig argumentiert. Früher war es genauso wie hier schon beschrieben : Wenn in einem 5 Sitzer Pkw oder wie hier Womo, sich mehr Leute auf diesen Sitzen zusammendrängen konnten , war es eben so , selbst wenn hinten nur die äußeren Sitze mit Sicherheitsgurten versehen waren. Da bestand eine Riesenlücke , die meistens niemand kannte . Nun hat der GG da kein Federlesen draus gemacht und alle Möglichkeiten der Ausrüstung mit Gurten und Gurtverwendung noch einmal spezifiziert , sondern er sagt kurz und knapp, soviel Personen , wie Gurte vorhanden sind . Wenn das Kinder sind gilt das zunächst auch dafür . Damit wird dann je nach Alter , Größe , Gewicht die zGm nicht . Grundsätzlich hat du aber recht. Giovanni. Also , ich habe dieses Thema nochmal in den Kommentaren recherchiert und zwar deshalb , das muss man mal in der Praxis sehen , weil der kontrollierende Polizeibeamte , so wie ich es schon gesagt hatte, keine Möglichkeit hat , die aus dem Zulassungsrecht herrührende Ausnahme des Gurteinbaus zu prüfen . Er geht in der Regel von dem -Verhalten im Straßenverkehr- aus nämlich von der STVO und da wird zwingend vorgeschrieben : Es dürfen nicht mehr Personen befördert werden , als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.- Er schreitet zur Tat und schreibt eine vermutlich eine Anzeige mit dem Anspruch ; das wird über Einsprüche oder Urteil geregelt . Päzedenzfälle konnte ich noch nicht finden . Nun der Kommentar : Wenn zulassungsrechtlich keine Sicherheitsgurte für alle Insassen vorgeschrieben sind , dann dürfen nur soviel Mitfahrer befördert werden als Sitzplätze vorhanden sind . Das gilt ab 16.5.06. DAs bedeutet aber auch , z.B nicht wie früher, auf jedem Sitz auch nur ein Kind . ES wäre eigentlich nur jedem der in seinem Fahrzeug zulassungsrechtlich noch keine Sicherheitsgurte haben muss , eine Bescheinigung darüber mitzuführen . Bei PKW gilt der Gurteibau seit 1973. Über WOMO im allgemeinen oder Ausnahmen habe ich noch nichts gefunden. Giovanni. Für vor 1992 zugelassenen Wohnmobile gelten folgende Anforderungen: Für alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.
- geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze - Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind. Für ab den 1.1.1992 erstm. i. Verk. kommende Wohnmobile gilt: Dreipunktgurte für die Außensitze unmittelbar hinter der Windschutzscheibe. Beckengurte für alle anderen Sitze, auch für die für den Fahrbetrieb genehmigten Sitze im Wohnteil. Ab 01.10.1999 ist es dann wieder anders... Ich hoffe, ich konnte damit mehr Klarheit schaffen.
mein womo, baujahr 94: 2 dreipunktgurte vorn - vorhanden. 1 beckengurt hinten (einzelsitz) - vorhanden. 2 weitere eingetragene sitze hinten - beckengurte nicht vorhanden, aber auch nie gewesen/kein umbau, noch original. komisch! Ich habe einen McLouis Glen 264. Zahl der erlaubt mitfahrenden Personen lt. KFZ-Schein sind vier. Ich habe aber nur Gurte für den Fahrer und den Beifahrer. Dahinter habe ich je eine Längsbank an den Seitenwänden und in der Mitte den Tisch. Unten im KFZ-Schein steht noch:
Der Vorbesitzer sagte, dass ihm vom TÜV bestätigt wurde, dass unmittelbar hinter dem Fahrer-/Beifahrersitz je eine Person auf der Längsbank sitzen darf, diese darf aber nicht mit Gurten angeschnallt werden, da sie eben nicht nach vorne in Fahrtrichtung sitzen kann. Auch, wenn ich es dem Anschein darf, werde ich keine 3 oder 4 Personen mitnehmen.
Baujahr gleich Tag der ersten Zulassung? Für das Heranziehen von Vorschriften greift immer das Datum der ersten Zulassung (Basisfahrzeug). Das WoMo um das es ursprünglich ging, wenn ich das richtig gelesen habe, ist Bj 89. Daher braucht er keine Gurte. Wenn er an der Couch eine entsprechende Abstützung hat, ist alles gut, wenigstens für den Gesetzgeber. Ob man ggf. umrüsten will zur Sicherheit ist ja wieder was anderes. Thomas
müsste ich gucken, aber da die regelung, die für 1994 greift, doch die ist, die von ´92 bis ´99 gilt (oder hab ich das jetzt falsch verstanden?), wird´s sicher darein fallen. ich habe bei meinem Womo (EZ 30.11.1992) 6 Sitzplätze eingetragen: Fahrer und Beifahrer = Dreipunkt / L-Sofa hat 4 mit Piktogramm gekennzeichnete Plätze ... davon 3 ohne Gurt und 1 (der in Fahrtrichtung) mit Beckengurt Also, Wohnmobile müssen ab Erstzulassung 1.1. 92 Gurte eingebaut haben. Das konnten zunächst noch Beckengurte sein , aber ab EZ 1. 10.04 müssen es zulassungsrechtlich Dreipunktgurte sein . Da es nur noch wenige ältere Exemplare gibt, ist hier natürlich anschnallen nicht möglich . Sonst ist nach der Änderung der STVO nur der Mitfahrer erlaubt der sich anschnallen kann , weil für ihn ein Sitz mit einem Gurt vorhanden ist , egal wieviele Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Das ist letzendlich nur eine Zulassungs- bzw. Typprüfangabe . Vor 2006 war es auch noch möglich mehr Personen als Sitze eingetragen waren mitzunehmen , das ist auch vorbei . Ein Sitz , ein Gurt , eine Person , selbst bei Kindern keine Ausnahme . Als Faustformel könnte man sagen : Sind vom Hersteller Gurte eingebaut , dann sind auch nur diese Sitze mit den Gurten durch Personen zu besetzen . Der Hersteller hat das Fahreug typprüfen lassen und dann ist das weitgehend ok. Es sei denn da hat , was nur selten vorkommt jemand in Eigenregie Gurte und Festpunkte einbauen lassen, dann wird er über Einzelgutachten erfahren haben , was und wieviel Personen er mitnehmen darf. Ganz rigide wird die Sache mit Kindern unter 3 Jahren , die dürfen ohne Gurtbefestigung überhaupt nicht mitgenommen werden . Selbst nicht in Oldtimern . Giovanni. Also, Wohnmobile müssen ab Erstzulassung 1.1. 92 Gurte eingebaut haben. Das konnten zunächst noch Beckengurte sein , aber ab EZ 1. 10.04 müssen es zulassungsrechtlich Dreipunktgurte sein . Da es nur noch wenige ältere Exemplare gibt, ist hier natürlich anschnallen nicht möglich . Sonst ist nach der Änderung der STVO nur der Mitfahrer erlaubt der sich anschnallen kann , weil für ihn ein Sitz mit einem Gurt vorhanden ist , egal wieviele Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Das ist letzendlich nur eine Zulassungs- bzw. Typprüfangabe . Vor 2006 war es auch noch möglich mehr Personen als Sitze eingetragen waren mitzunehmen , das ist auch vorbei . Ein Sitz , ein Gurt , eine Person , selbst bei Kindern keine Ausnahme . Als Faustformel könnte man sagen : Sind vom Hersteller Gurte eingebaut , dann sind auch nur diese Sitze mit den Gurten durch Personen zu besetzen . Der Hersteller hat das Fahreug typprüfen lassen und dann ist das weitgehend ok. Es sei denn , da hat , was nur selten vorkommt, jemand in Eigenregie Gurte und Festpunkte einbauen lassen, dann wird er über Einzelgutachten erfahren haben , was und wieviel Personen er mitnehmen darf. Ganz rigide wird die Sache mit Kindern unter 3 Jahren , die dürfen ohne Gurtbefestigung überhaupt nicht mitgenommen werden . Selbst nicht in Oldtimern . Giovanni. Entschuldigung , da ist was falsch gelaufen . Giovanni. es geht aber um einen Fiat ducato 280 bj 89! Wenn der Hersteller keinen Gurt eingebaut hat, dann hat er keine und muss auch keine nachrüsten, kann er aber.
Genau :wink: ...die Antwort steht doch schon auf Seite 1 :wink: Viel Geschwafel um des Kaisers Bart Kiteliner , das stimmt , aber denk doch mal weiter : Ein kontrollierender Polizeibeamter in D oder irgendwo in Europa sieht deine Frau oder Kinder unangeschnallt da hinten im Wohnraum . Kannst du mir mit ein paar dürren Worten erklären , wie und womit du ihm klarmachen willst , warum , wieso und von welchem Zeitpunkt an in deinem Fahrzeug Gurte eingebaut werden mussten , welche es sein sollten und wieso er dich weiterfahren lassen sollte ? Der weiss doch nur : Eine Person , ein Sitz , ein Dreipunktgurt . Darum , und nur darum geht es hier . Da können dir auch solche Verkehr?perten wie -Viking 92- keine Antwort geben , die von Geschwafel reden , aber die Zusammenhänge verniedlichen . Du stehst doch nachher auf der Straße . Gerade ausländische Polizisten sind da häufig erbarmungslos. In deinem Falle würde ich mir alle Daten die in der Sache Aufklärung geben können aufschreiben und mitnehmen zum Vorzeigen evtl. bestätigt dir das ein aaS/P . Giovanni.
Das hat Dir der Teufel erzählt! Wie machen das bloss z.B. die franz. 2CV Besitzer, mit ihren Oldtimern? Pulli mit schwarzen Querstrich? sidec , wann ist der denn erstzugelassen ? Giovanni. Übrigens ,-Oh Wunder der Natur- es sind auch heute noch bei unseren WOMOS über 2,5t zGm noch Beckengurte erlaubt und sie werden noch eingebaut . Warum ? Weil unsere WOMOS auf einem Nutzfahrzeugfahrgestell über 2,5t aufgebaut sind , deshalb bei der Typbehandlung z.B. Sicherheitsgurte , Reifenkontrollsysteme nicht mit PKW Vorschriften behaftet . Nur unter 2,5t Fahrgestelle , Erstzulassung ab 1.11.14, und die hat wohl kaum einer . Giovanni. Ja Giovanni, kann ich verstehen, aber dafür muss er wissen, was für ihn gilt und nicht die Änderungen seit XX.XX.XXXX die will der "Kontrolleur" sicherlich nicht hören. Diskutieren mit Polizisten im In- und Ausland ist immer doof. Wenn der von seiner Meinung überzeugt ist, wird ihn wenig davon abbringen, man muss dann wohl erst einmal tun was dieser will und sich dann ggf. hinterher dagegen zur Wehr setzen. Der Tipp mit den entsprechen Unterlagen ist sicherlich hilfreich, im Ausland ist aber wahrscheinlich selbst eine aktuelle StVZO in der aktuellen Version wenig hilfreich weil sie kein "Ausländer" versteht, (Deutsche vielfach auch nicht) und die alten Regelungen da teilweise auch nicht drin stehen. Für mein Auto ist die Erklärung das er aufgrund seines Alters keine Gurte braucht (Bj 81) und der Halter auch nicht verpflichtet ist diese nachzurüsten. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass an meinem erkennbar alten Fz jemand solche Fragen stellen wird, falls er unseren Ex-Reisebus überhaupt als WoMo erkennt... Allzeit stresslose Fahrt und immer genug Kraftstoff im Tank wünscht Thomas ist vollkommen richtig Kiteliner. Unser hat 6 Sitzplätze eingetragen, davon 2 mit Gurt, nämlich die im Fahrerhaus und 4 hinten quer (Rundsitzgruppe) Fertig, da muss nix nachgerüstet werden. Es gilt Bestandschutz, da vor irgendwas 2003 zugelassen. Bei meinem 72er Ford wurde ich auch öfter kontrolliert, der hatte überhaupt keine Gurte hinten und die vorne taugten nur zum Selbstmord aber nicht zum Schutz. Hab niemals bezahlen müssen, nachdem das Baujahr festgestellt wurde. Matthias Ps ich diskutiere nicht mit Polizisten, wenn da einer meint Zettel schreiben zu müssen, dann kann er das gerne machen, mein Rechtsanwalt wird dann schon für Klarstellung des Sachverhaltes sorgen. Hallo, ich habe gehört, dass Polizisten Fahrzeuge vor Baujahr 99 gar nicht bezüglich der Sitze kontrollieren - weil sie auch keinen Plan haben :-) Das alles hört ich von einer Polizistin. Problem ist allerdings, wenn man in einen Unfall gerät und dann nicht genügend zugelassene Sitze hat.... Wir waren mit einem Womo und wollten SItze eintragen lassen - da hierß es - NEIN GEHT NICHT Zum nächsten TÜV - da ging es PROBLEMLOS - Seltsam Hallo, ich grabe den alten Thread nochmal aus. Ich hab einen alten Hymer mit 6 Gurten. 2 Vorne und 4 an der Dinette (Die 2 Plätze gegen die Fahrtrichtung haben Beckengurte, die in Fahrtrichtung 3 Punkt Gurte. Eingetragen sind in den Papieren aber nur 5 Personen. Wieviel dürfen denn jetzt mitfahren? 5 Personen, so, wie es in den Papieren steht. Ist bei uns genauso. Wenn Du genug Zuladung hast, kannst Du vom TÜV einen 6. Sitplatz eintragen lassen, weil ja genug Gurt-Sitzplätze vorhanden sind. Allerdings würde ich den Versuch nur unternehmen, wenn du SICHER genug Gewichtsreserven hast - sonst verlierst Du bei der Vorführung womöglich einen Platz, wenn der TÜV mal nachwiegt :eek: bis denn, Uwe Komisch, Edith ist nicht da. Ergänzung: Bei uns steht auch noch drin, dass hinten an der Dinette nur 3 sitzen dürfen. Keine Ahnung warum; an den Achslasten und am zGG liegt es bei uns nicht, da könnte ich auch 7 oder 8 Personen mitnehmen; Gurte sind hinten auch vier vorhanden - hatte bisher aber keine Lust und keinen Grund, das mit dem TÜV zu klären (3 Kinder, mehr nicht geplant :D ). bis denn, Uwe Ich habe gerade mal den Thread durchgelesen: Wo ist eigentlich die Regelung für die Sonderfälle der Erstzulassungen "vor 1992" nachzulesen? Grüße Gerd
Solche Seiten habe ich häufig gefunden. Alle beziehen sich aber auf den Paragraf 35a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO): --> Link Und dort finde ich zwar eine Regelung für Wohnmobile unter und über 2,5 t, aber dann war ich mit meiner Suche auch schon am Ende. Haben die alle nur voneinander abgeschrieben? Welche Info fehlt Dir denn?
Hat das vielleicht etwas mit "Oldtimer" allgemein zu tun und hat gar keinen eigentlichen Bezug zu Wohnmobilen?
Die Info ist für Wohnmobile auf der Seite meines Links nachzulesen: 1. Wohnmobile ab 1999 müssen auf den äußeren hinteren Sitzen Dreipunktgurte haben wenn sie unter 2,5to zulässiges Gesamtgewicht haben. Bei schwereren Wohnmobilen reichen Beckengurte. 2. Für Wohnmobile vor 1992 dürfen Sitzplätze, die keinen Gurt haben auch ohne Gurt genutzt werden. Sind allerdings Gurte vorhanden, müssen diese genutzt werden. 3. Daraus kann man erkennen, dass für Wohnmobile zwischen mit Erstzulassung ab dem 1.1.1992 bis zum 31.12.1998 die Anschlallpflicht besteht und auf den hinteren Sitzen sowohl Beckengurte als auch Dreipunktgurte zulässig sind. Was brauchst Du noch?
Ähm, nein. Über die Zeit zwischen 1992 und 1999 trifft der verlinkte Artikel keine Aussage. Und da Gesetze sich nicht immer linear entwickeln, kann man nicht einfach auf die Regeln in diesem Zeitraum schliessen. Z. B. sind bei Sitzplätzen quer zur Fahrtrichtung aus dieser Zeit keine Gurte vorgeschrieben, nur ein 'ausreichender Seitenhalt'. bis denn, Uwe
mmn nur 5 die 6 möglichkeiten gebene dir nur die flexibiltät bei dfer sitzauswahl oder so. können 4 hinten sitzen und spass haben und der fahrer ist alleine vorne oder ähnliches wenn dein auto unter 3,5t ist kann die beschränkung auf 5 in der zulassung vom gewicht begründet sein. zwischen leergewicht zun zGG müssen sich genugen personen ausgehen, sonst wird die anzahl reduziert (ist jedenfalls bei uns so früher galten ja auch kinder als halbe person, d.h. 4 kinder waren 2 personen, brauchen aber 4 gurten. ob das noch so ist weis ich aber nicht, betrifft uns nicht (mehr)
Diese Seite deines Links ist aber kein Gesetzes-oder Verordnungstext. Und die von dir zitierte Seite bezieht sich selbst auf den Paragraf 35a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung:
Diesem Paragrafen (den hatte ich verlinkt) ist diese Info aber nicht zu entnehmen. Insofern suche ich immer noch nach dem Original der rechtlichen Regelung. |
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