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Wohnmobilversicherung Horbach24


ostfriesencruiser am 10 Mär 2013 14:58:24

Hallo liebe Leut,
ich will nach dem Winterschlaf mein Mobil wieder zulassen.
Hat jemand von Euch mit dem Versicherer Horbach 24 eigene Erfahrungen gemacht?
Die Tarife sind sehr interessant. Bitte um Info. von Wolfgang

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

BadHunter am 10 Mär 2013 16:24:22

Hast Du denn nach der Abmeldung im letzten Jahr auch den alten Versicherungsvertrag fristgerecht gekündigt??
Falls nicht gilt nämlich immernoch der alte Versicherer, sofern es das gleiche Fahrzeug ist...

Zudem habe ich von dem Anbieter noch nie was gehört, und ich arbeite seit 16 Jahren in der Versicherungsbranche und fahre seit über 20 Jahren Wohnmobile....

fangixx am 10 Mär 2013 16:39:33

BadHunter hat geschrieben:... ich arbeite seit 16 Jahren in der Versicherungsbranche und fahre seit über 20 Jahren Wohnmobile....


Von welchen Versicherungen hast Du denn schon Gutes gehört? Interessiert mich nämlich auch.

Danke!

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ostfriesencruiser am 10 Mär 2013 16:42:31

Hallo Jens,
danke für den Hinweis. Der Versicherer inseriert des öfteren in der Reisemobil.
Für mich kommt dann ein eventueller Wechsel erst Ende des Jahres in Frage.
von Wolfgang

markgraefin am 10 Mär 2013 16:46:53

Ich habe gerade mein neues Wohnmobil bei der Janitos ab und bei der VHV angemeldet.

516,59 € für das ganze Jahr.

Keine Ahnung, ob das günstig ist.

Mir war es wichtig, keine Direktversicherung, sondern eine Versicherung mit Ansprechpartner (Makler) zu haben.


Markgräfin

Wohnmobile OWL am 10 Mär 2013 18:17:49

Also wir sind gewerblicher Vermieter und arbeiten zeit 2 Jahren mit der horbach zusammen die Fahrzeuge sind bei uns über Genarali Versichert wie das bei privaten ist kann ich nicht sagen aber Herr und Frau Ritze von der Horbach machen gute Arbeit wir sind zufrieden.

BadHunter am 10 Mär 2013 20:36:18

Generali ist auch mein Versicherer, über die Volksfürsorge, für die ich seit 16 Jahren tätig bin. Und bisher konnte weder ich noch irgendein Kunde sich über die Beiträge, Bedingungen oder die Schadensabwicklung beschweren...
Vorher war unser Womo (und auch die Vorangegangenen und das Womo meiner Eltern) bei der Kravag über die RMV versichert (teurer als jetzt), auch problemlos, auch bei der Schadensabwicklung.
Ganz früher war eines unserer Womos mal bei der DEVK versichert, nach dem zweiten Schaden kam die Kündigung.
Was die Bedingungen, gerade bei diesen speziellen Womo-Versicherungsmaklern, angeht, muss man ganz genau lesen, speziell zu Glas- und Hagelschäden. Aber da sind die Feinheiten ja in den Foren schon recht gut bekannt...

pedaulm am 12 Mär 2013 11:14:07

Es lohnt sich, beim ins Auge gefassten Anbieter auch mal in die Versicherungsbedingungen zu schauen. Als ADAC-Mitglied hatte ich u.a. die dortige Womo-Versicherung ins Auge gefasst und dort mal die Versicherungsbedingungen studiert. Und was steht dort:
Versicherungsschutz besteht bei Reisefahrzeugen:
  • solange sie zur ständigen Nutzung auf offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätzen stehen.
  • für das bewegliche Inventar und Gegenstände des persönlichen Bedarfs sowie Unterhaltungselektronik, wie Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte, Videorecorder - jeweils mit Zubehör - bis maximal 5.000,- €.
  • Solaranlagen bis zu 1.500,- €, Vorzelte, Vorzeltinhalt, Markisen und Sonnendächer.

Der "Hammer" ist der erste Punkt. Im Klartext heißt das: Wenn man auf irgendeinem Stellplatz außerhalb offiziell geführter Campingplätze parkt und jemand das Fahrzeug beschädigt, schaut man u.U. in die Röhre. :evil: Ich konnte im weiteren Text keinen Passus finden, der diesen Punkt wieder irgendwie relativieren würde und habe daher beim ADAC angerufen. Dort wurde mir aber bestätigt, dass dies tatsächlich so sei.

Es gibt andere Versicherungen, die diese Einschränkung nicht haben. Es empfiehlt sich bei Preisvergleichen daher, sich auch die Versicherungsbedingungen - und hier insbesondere die Risikoausschlüsse ! (siehe oben) - mal genauer anzuschauen.

fangixx am 12 Mär 2013 16:58:08

Hi - die Generali schließt in den Sonderbedingungen §6.7 Unterfahrschäden aus. Ist das aus Eurer Sicht ein Problem?

viking92 am 12 Mär 2013 17:13:18

BadHunter hat geschrieben:Generali ist auch mein Versicherer, über die Volksfürsorge, für die ich seit 16 Jahren tätig bin. ....

Ganz früher war eines unserer Womos mal bei der DEVK versichert


Hy Jens,

Zufälle gibs :wink:
Unser Nachbar & guter Bekannter ist Bezirks...irgendwas bei der Volksfürsorge.
Er meinte mal "Deine 4 KFZ Versicherungen (derzeit DEVK) kann ich in der Gesamtsumme locker unterbieten"
Hatte mich schon gefreut......war aber nichts :wink:
Zumindest bei den anderen Versicherungen konnte er & sein Taschenrechner uns überzeugen.

urmel71 am 12 Mär 2013 18:36:31

pedaulm hat geschrieben:Es lohnt sich, beim ins Auge gefassten Anbieter auch mal in die Versicherungsbedingungen zu schauen. Als ADAC-Mitglied hatte ich u.a. die dortige Womo-Versicherung ins Auge gefasst und dort mal die Versicherungsbedingungen studiert. Und was steht dort:
Versicherungsschutz besteht bei Reisefahrzeugen:
  • solange sie zur ständigen Nutzung auf offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätzen stehen.
  • für das bewegliche Inventar und Gegenstände des persönlichen Bedarfs sowie Unterhaltungselektronik, wie Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte, Videorecorder - jeweils mit Zubehör - bis maximal 5.000,- €.
  • Solaranlagen bis zu 1.500,- €, Vorzelte, Vorzeltinhalt, Markisen und Sonnendächer.

Der "Hammer" ist der erste Punkt. Im Klartext heißt das: Wenn man auf irgendeinem Stellplatz außerhalb offiziell geführter Campingplätze parkt und jemand das Fahrzeug beschädigt, schaut man u.U. in die Röhre. :evil: Ich konnte im weiteren Text keinen Passus finden, der diesen Punkt wieder irgendwie relativieren würde und habe daher beim ADAC angerufen. Dort wurde mir aber bestätigt, dass dies tatsächlich so sei.

Es gibt andere Versicherungen, die diese Einschränkung nicht haben. Es empfiehlt sich bei Preisvergleichen daher, sich auch die Versicherungsbedingungen - und hier insbesondere die Risikoausschlüsse ! (siehe oben) - mal genauer anzuschauen.


mit der ständigen Nutzung "auf offiziell von Behörden" sind natürlich auch öffentliche Stellplätze gemeint, sonst würde die Versicherung wohl keinen Sinn ergeben?

pedaulm am 12 Mär 2013 19:50:56

urmel71 hat geschrieben:mit der ständigen Nutzung "auf offiziell von Behörden" sind natürlich auch öffentliche Stellplätze gemeint, sonst würde die Versicherung wohl keinen Sinn ergeben?


Sollte man eigentlich meinen. Aber in den Versicherungsbedingungen (kann man via ADAC-Seite online Einblick nehmen) steht nur was von "Campingplätzen"; und öffentliche Parkplätze sind keine Campingplätze. Wenn es hart auf hart kommt, hat man da ganz schlechte Karten. - Wie schon erwähnt, konnte ich diesen Schwachsinn ja auch nicht glauben und habe deshalb beim ADAC angerufen, wo man mir dies aber bestätigt hat. Aber vielleicht kann ja nochmals jemand anders anrufen und dies auch nochmals verifizieren.

bernhardm am 14 Mär 2013 11:22:05

Was bedeutet eigentlich "ständige Nutzung"? Ich nutze mein Wohnmobil gelegentlich und häufig nicht. Da steht (parkt) es vor der Haustüre.

Oder meinen die "ständig" wörtlich im Sinne von wenn es bei stehendem Fahrzeug genutzt wird? Dann wäre es ja nichtmal versichert, wenn ich in der Mittagspause auf der Reise auf dem Rastplatz an der Autobahn darin ein Nickerchen zur Widerherstellung der Fahrfähigkeit halte?

Danke - ich hatte schon überlegt mit dem Wohnmobil zum ADAC zu gehen. Den Passus werd ich mir noch genau anschauen.

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