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Ordnungsverfügung


Gast am 13 Mär 2013 20:57:06

Nabend,

heute flatterte per Einschreiben eine Ordnungsverfügung vom Landrat ins Haus, weil mein Womo keine Versicherung mehr hätte. Ich habe zum 1.3 von der HUK24 zur RMV gewechselt. Leider haben die so eine träge Durchlaufzeit, dass es wohl in 2 Monaten nicht möglich war, dem Kreis eine Bestätigung zu senden. Weiß jemand, was da jetzt an Gebühren auf mich zukommen ? Da steht nur drin, dass auf jeden Fall welche kommen, auch wenn der Außendienst Mitarbeiter mein Kennzeichen nicht entwerten kommen muss... :evil:

Immer nur Ärger...



Peter

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urmel71 am 13 Mär 2013 21:05:40

Soweit ich informiert bin, muss man selbst dafür Sorge tragen dass die aktuelle/neue eVB dem Landratsamt zugesendet wird. Das war bei den ollen Doppelkarten leider genau so. Ich denke mit € 15,00 werden Sie Dich verwarnen.

mv4 am 13 Mär 2013 21:09:48

eigentlich wird das elektronisch gemacht...deine Versicherung meldet an und ab...da bist nicht du dafür zuständig!
Du musst deiner versicherung schnellstmöglich sagen das die Zulassungstelle noch keine Daten erhalten hat.

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thomas56 am 13 Mär 2013 21:15:13

auf meiner Rechnung stand 42,-€. War aber Schuld der Vers. und die hat die Kosten übernommen.

Gast am 13 Mär 2013 21:22:26

Ich hab da eben angerufen und die schicken das morgen dahin, dass das 13 Tage zu spät war scheint die RMV nicht sonderlich interessiert zu haben. War wohl jetzt schon ein Fehler..

Narbe am 13 Mär 2013 22:34:26

peter38 hat geschrieben:Ich hab da eben angerufen und die schicken das morgen dahin, dass das 13 Tage zu spät war scheint die RMV nicht sonderlich interessiert zu haben. War wohl jetzt schon ein Fehler..


Das gleiche Problem hatte ich auch bei einem Versicherungswechsel mit meinem Traktor von der Generali zur R+V. Mich hat das ganze 26,45 € gekostet, aber da hatte die Generali den Traktor als nicht mehr versichert gemeldet und bei R+V ist wegen den Fahrzeugdaten was schiefgelaufen. ( Scheiß elektronischer Datenverkehr)

Gast am 13 Mär 2013 22:41:01

peter38 hat geschrieben: per Einschreiben eine Ordnungsverfügung vom Landrat ins Haus, weil mein Womo keine Versicherung mehr hätte.
Da bist Du nicht der einzigste, ich hatte auch schon Stress wegen abgelaufenem TÜV ohne das mein Fahrzeug auf öffentlichem Grund stand sondern nur auf privatem Grund.

Man sollte das nicht zu leicht nehmen, die sitzen am längeren Hebel. Bei einem Versicherungswechsel rate ich dringend dazu dies nicht zu kurzfristig zu machen.

Gast am 13 Mär 2013 22:55:58

Ich hatte vor vielen Jahren einen Anhänger auf dem Privatgrundstück mit abgelaufenem TÜV. Um dies zu sehen, musste man 10m ins Grundstück rein.
Eines Tages bekam ich einen Strafbescheid mit einem Punkt, weil der TÜV schon 6 Monate abgelaufen war. Mein RA meinte: Ich habe keine Change dagegen. Ich zahlte also und kassierte meinen ersten Punkt. Einzig wegen des Betretens des Grundstückes könnte ich den Ordnungshüter belangen, was aber am Strafzettel nichts ändern würde.

maredo am 14 Mär 2013 00:59:59

Habe grade den Fall auch gehabt. Versicherungswechsel und Fahrverbot fürs Fahrzeug.
Protokoll hat die Versicherung übernommen, da es ihr Fehler ist.

maredo

Administrator am 14 Mär 2013 01:12:03

raidy hat geschrieben:Ich hatte vor vielen Jahren einen Anhänger auf dem Privatgrundstück mit abgelaufenem TÜV. Um dies zu sehen, musste man 10m ins Grundstück rein.
Eines Tages bekam ich einen Strafbescheid mit einem Punkt, weil der TÜV schon 6 Monate abgelaufen war. Mein RA meinte: Ich habe keine Change dagegen. Ich zahlte also und kassierte meinen ersten Punkt. Einzig wegen des Betretens des Grundstückes könnte ich den Ordnungshüter belangen, was aber am Strafzettel nichts ändern würde.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein abgelaufener TÜV ist eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn das betreffende Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird. Das wäre eigentlich eine Sauerei.

felix52 am 14 Mär 2013 01:51:55

Ich brauche meinen Anhänger nur alle paar Jahre mal. Bei der letzten Tüv-Prüfung hat man mir anstatt 2 Jahren nur 6 Monate gegeben, weil ich 18 Monate überzogen hatte.
Das war schwachsinnig. Aufgrund dieses Posts stelle ich gerade fest, daß mein Anhänger (nie benutzt), nach einem Jahr schon wieder für 6 Monate überfällig ist, weil er ja eben erst vor 6 Monaten beim TÜV war.... :gruebel:
Ach Gott, ist das Alles kompliziert in einer überregulierten Gesellschaft.
Jetzt bekomme ich zwar keine Strafe mehr seitens des TÜV, insofern, daß man mir nur eine Plakette gibt , wie beim letzten Mal, also für 6 Monate anstatt 2 Jahre. Aber wie komme ich mit dem durchgängig versicherten Anhänger zum TÜV, ohne Stillegunmg und Punkte? :eek:
Habemus Papam

Es wird Alles besser... :D

berny2 am 14 Mär 2013 03:18:06

Beim Online-Abschluss mit der Kravag bekommste per Email-PDF sogar eine VBK ("DoppelDeckungsKarte").
Telefonisch, später auch schriftlich, haben sie mir bestätigt, dass sie die Zulassungsstellenprozedur routinemässig sowieso erledigen bzw. bereits hatten.

berny2 am 14 Mär 2013 03:20:49

felix52 hat geschrieben:Habemus Papam

Habemos Popcorn... :twisted:

Gast am 14 Mär 2013 04:18:25

Administrator hat geschrieben:
raidy hat geschrieben:Ich hatte vor vielen Jahren einen Anhänger auf dem Privatgrundstück mit abgelaufenem TÜV. Um dies zu sehen, musste man 10m ins Grundstück rein.
Eines Tages bekam ich einen Strafbescheid mit einem Punkt, weil der TÜV schon 6 Monate abgelaufen war. Mein RA meinte: Ich habe keine Change dagegen. Ich zahlte also und kassierte meinen ersten Punkt. Einzig wegen des Betretens des Grundstückes könnte ich den Ordnungshüter belangen, was aber am Strafzettel nichts ändern würde.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein abgelaufener TÜV ist eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn das betreffende Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird. Das wäre eigentlich eine Sauerei.


Wenn du ein zugelassenes Oldtimer-Motorrad mit abgelaufenem TÜV in der Garage stehen hast und ein Ordnungshüter sieht es, dann bekommst du einen Strafzettel.
Zugelassene Fahrzeuge müssen auch dann über einen gültigen TÜV verfügen, wenn sie NICHT im öffentlichen Straßenverkehr stehen. Das raussuchen der §§§§ überlasse ich den Spezialisten.
Zumindest hat mein Anwalt damals (gegen 1992) mir keine Chancen eingeräumt.

maniac am 14 Mär 2013 08:37:49

felix52 hat geschrieben:Bei der letzten Tüv-Prüfung hat man mir anstatt 2 Jahren nur 6 Monate gegeben, weil ich 18 Monate überzogen hatte.


Das ist aber klar und verständlich. Sonst könnte man durch das widerrechtliche Überziehen immer schön den TÜV Intervall verlängern, was diesen letztendlich ad absurdum führen würde.

haballes am 14 Mär 2013 08:51:05

Administrator hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein abgelaufener TÜV ist eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn das betreffende Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird. Das wäre eigentlich eine Sauerei.



Genau wie du habe ich auch immer gedacht. Nachdem ein Bekannter erst zum Strassenverkehrsamt fuhr um sich nach den Modalitäten zu erkundigen und dabei natürlich wahrheitsgemäß Auskunft über den lange abgelaufenen TÜV gab und dafür dann eine Ordnungsstrafe kassierte, bin ich klüger. Ein für den öffentlichen Verkehr zugelassenes Gefährt muss TÜV haben oder stillgelegt werden. (Vorübergehend gilt hier) Saisonkennzeichen müssen, wenn sie in ihrer Stilllegephase TÜV Pflichtgefühl wurden, im ersten Monat des Betriebs untersucht werden.

Mein Personalausweis war übrigens mal länger abgelaufen. Während der Amtsformalitäten fragte mich die nette Blonde, ob ich denn auch einen Reisepass hätte und ihn ihr mal zeigen täte. Damals hatte ich aber keinen. Und so bekam ich wegen Verletzung meiner Ausweispflicht auch so ein nettes Verfahren mit auf den Weg.

Wie ich darüber denke, kannst du dir bestimmt denken. Aber es ist halt so. :D

pipo am 14 Mär 2013 09:00:44

Also ich habe beim Wechsel von meiner alten Versicherung einen Abschiedsbrief bekommen mit den exakten Daten wann der Versicherungsschutz endet. Gleichzeitig bekam ich von meiner neuen Versicherung den neuen Versicherungsschein.

Ich stelle mir grad vor mit dem Womo fröhlich Pfeiffend durch Deutschland zu tingeln und plötzlich möchte eine Polizeistreife dank Amtshilfe mir mein Kennzeichen entwerten.. :eek:

Übel..

xs650 am 14 Mär 2013 10:22:06

Aber wie komme ich mit dem durchgängig versicherten Anhänger zum TÜV, ohne Stillegunmg und Punkte?


Du läßt dir vom TÜV einen Termin geben und dann fährst du dahin und zwar auf direktem Weg, das ist gestattet. In NRW wird nicht mehr rückdatiert in Hessen wurde das noch nie so gehandhabt ist also von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Das mit dem Oldtimer in der Garage, angemeldet ohne TÜV glaube auch noch nicht so ohne weiteres. Meine XS1100 habe ich jedenfalls im letzten Jahr ohne große Problem über die HU gebracht, der letzte Stempel war bis 03/2007 und nu steht da 03/2014.

Matthias

Jagstcamp-Widdern am 14 Mär 2013 10:32:34

seit diesem jahr kann man wieder die hu überziehen, d.h. wenn deine hu in 10/2012 abgelaufen ist und du kommst in 04/2013 zum tüv, dann kriegst du 04/2015 geklebt (< 3,5 t) und das ist auch gut so!!!

also ists am besten, den abgelaufenen hänger in der nacht vorher beim tüv abzustellen und das mopped, welches seit 2 jahren zugelassen in der scheune steht mit dem transporter hinzukarren... 8)

bernhardm am 14 Mär 2013 10:50:29

katze-bruno hat geschrieben:also ists am besten, den abgelaufenen hänger in der nacht vorher beim tüv abzustellen und das mopped, welches seit 2 jahren zugelassen in der scheune steht mit dem transporter hinzukarren... 8)


Damit ihn dann die nächste Streife morgens dort kontrolliert?

Auf nen Trailer laden und Nummerntafel vom abgelaufenen Hänger abnehmen? Dann sieht keine Staatsmacht was davon. Den TÜVler interessiert es nur wenn er mehr Geld dafür bekommt.

Gast am 14 Mär 2013 11:13:01

haballes hat geschrieben:.. Und so bekam ich wegen Verletzung meiner Ausweispflicht auch so ein nettes Verfahren mit auf den Weg.


Ist schon schlimm sowas, diesen Übereifer sollten sie doch mal da wo es gebraucht wird an den Tag legen.

Gehört zwar überhaupt nicht hierhin:
Hab letztens gehört, daß auf großen Parkplätzen von Einkaufszentren an Wochenenden (speziell an Sonntagen wo die natürlich zu haben) die Polizei verstärkt nach Schwarzfahrern Ausschau hält, wo Papi mit Tochter/Sohn ein bißchen Fahrschule spielen. Um dann den eigenen Umsatz zu heben, das macht sich in der Quote und beim Chef gut :evil:

bernhardm am 14 Mär 2013 11:26:39

Das ist aber schon länger so - und durchaus angemessen. Viele Supermärkte haben inzwischen sowieso Schranken.

Gast am 14 Mär 2013 11:43:31

@haballes: Wenn ich das mit dem abgelaufenen Ausweis so lese dann frage ich mich manchmal schon, ob dies noch UNSER Staat der SEINEN Bürgern DIENT ist, oder EIN Staat der Gebührenordnung dem DIE Bürger zu DIENEN haben.

o.k., ich machs selbst: :polit:

maredo am 14 Mär 2013 13:25:40

Ergänzend darf ich schreiben, dass der Bescheid Freitagsmittag mit der Post kam.
Die Kfz-Zulassungsstelle jedoch nur einmal am Tag den Server abruft um die Nummern der Versicherungen zu erhalten. Habe versucht Gott und die Welt in Bewegung zu versetzen. Nix konnte ich bewegen. Montags bei Abrufen des Servers war die Nummer dann da und das Auto wurde wieder freigegeben.
Sämtliche Anrufe von der Versicherung wurden von der Zulassungsstelle abgeblockt. Ein wenig Willkür war schon spürbar und der Ton war auch nicht der Beste.

So war das Fahrzeug zumindest für 3 Tage aus dem Verkehr gezogen und den Buchstaben des Gesetzes wurde Nachdruck verliehen.

maredo

deedee am 14 Mär 2013 13:56:47

peter38 hat geschrieben:Nabend,

heute flatterte per Einschreiben eine Ordnungsverfügung vom Landrat ins Haus, weil mein Womo keine Versicherung mehr hätte. Ich habe zum 1.3 von der HUK24 zur RMV gewechselt. Leider haben die so eine träge Durchlaufzeit, dass es wohl in 2 Monaten nicht möglich war, dem Kreis eine Bestätigung zu senden. Weiß jemand, was da jetzt an Gebühren auf mich zukommen ? Da steht nur drin, dass auf jeden Fall welche kommen, auch wenn der Außendienst Mitarbeiter mein Kennzeichen nicht entwerten kommen muss... :evil:
Immer nur Ärger...

Peter

Zurück zum Thema ....---> Versicherungsschutz (nicht TÜV, nicht Personalausaweis ....)
Hier steht u. U. eine Zwangsstilllegung / Zwangsentstempelung des Fahrzeuges (seitens der Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt) im Raume .... und das ist teuer, um die 150.- EUR..... (Verwaltungsakt)

Zuerst die Frage: ist der Versicherungswechsel reell vonstatten gegangen? Kündigungsfristen eingehalten? Wenn nein--> erstes Problem, dann hat die HUK24 ein Vorrecht.
Wenn ja, dann hat die HUK24 eine Kündigungsbestätigung an den Versicherungsnehmer übersandt (auch an die Zulassungsstelle) mit Datum des Versicherungsendes. Zumindest aber an die Zulassungsstelle.
Dann weiß die 'alte' Versicherung natürlich nicht, ob eine neue (andere) Versicherung abgeschlossen ist und/oder bei wem.
Nun hat der bisherige Versicherungsnehmer sich um eine neue Bersicherung gekümmert und einen Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag liegt natürlicherweise nicht unbedingt der Zulassungsstelle vor.
Daher sollte man das Schreiben über das Ende der Versicherung der HUK24 zusammen mit dem -gültigen- Vertrag PLUS einer aktuellen Versicherungsbestätigung der RMV bei der Zulassungsstelle vorlegen. Und zwar BEVOR die Zwangsentstempelung angedroht worden ist. Damit sollten die Probleme beseitigt sein.
Evtl. Kosten hat der Verursacher zu tragen.

berny2 am 14 Mär 2013 14:15:38

maniac hat geschrieben:Das ist aber klar und verständlich. Sonst könnte man durch das widerrechtliche Überziehen immer schön den TÜV Intervall verlängern, was diesen letztendlich ad absurdum führen würde.

Bei meinem PKW hatte zuletzt ein Monat "funktioniert", Plakette nicht rückdatiert. Werde ich jetzt zukünftig immer so machen, ohne Aufpreis.

Narbe am 14 Mär 2013 14:21:38

Eine Zwangsentstempelung kostet 286,-€ und ein Termin wird auch angegeben wenn man bis dato dann keine Versicherung nachweisen kann, so stands jedenfalls in dem netten Brief.

bernhardm am 14 Mär 2013 14:46:09

Wenn man in einem solchen Fall den (hoffentlich vorhandenen) Versicherungsschein zusammen mit dem Kontoauszug der (eventuell schon erfolgten) Abbuchung der Versicherung an die Zulassungsstelle schickt, dürfte das ebenso ein Versicherungsnachweis sein.

deedee am 14 Mär 2013 14:55:05

Nee, 'n Kontoauszug oder so was interessiert die Straßenverkehrsbehörde nicht.

Es muss ein VersicherungsNACHWEIS vorliegen ..... das bedeutet, ein möglichst AKTUELLER Bescheid, wonach eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Das wäre zum Beispiel auch eine schriftlich von der neuen Versicherungsgesellschaft übermittelte EVB mit Gültigkeitsdatum ...... selbst der schriftlich verfasste Vers.-Vertrag (bspw. vor 4 Wochen abgeschlossen) ist uninteressant, weil dieser ja zwischenzeitlich storniert oder gekündigt worden sein kann, von welcher Seite auch immer ....
Die Verwaltungsbehörde (sprich Zulassungsstelle) HAT SICHERZUSTELLEN, dass für das zugelassene Fahrzeug eine Versicherung besteht......
Ich weiß, das ist für den Versicherungsnehmer (z. B. wenn sich die ALTE Versicherung querstellt) immer 'n Haufen unnötige Lauferei ....

Gast am 16 Mär 2013 00:05:26

So, 3 Tage um (von 5) und immer noch nix passiert. Ich bin begeistert. Das Amt will keine Deckungskarte (hab ich da hin geschickt) keine Versicherungsbestätigung und auch keine Kontoauszüge. Das EINZIGE was die Interessiert ist die EVBÜ, eine digitale Mitteilung der Versicherung. Die kann noch nicht mal die RMV ausstellen, nur die KRAVAG. Und die tun es trotz mehrfachen Anrufen seitens der RMV (noch) nicht. Immerhin zahlt die RMV die Gebühren der Ordnungsverfügung aber langsam wird es knapp. Die Lady vom Amt meinte heute, dass am Dienstag der ADM auf die Reise geht....habe mal vorsichtshalber die Kennzeichen in den Keller gebracht :-)


Peter

Stefan-Claudia am 16 Mär 2013 11:03:30

maniac hat geschrieben:
felix52 hat geschrieben:Bei der letzten Tüv-Prüfung hat man mir anstatt 2 Jahren nur 6 Monate gegeben, weil ich 18 Monate überzogen hatte.
Das ist aber klar und verständlich. Sonst könnte man durch das widerrechtliche Überziehen immer schön den TÜV Intervall verlängern, was diesen letztendlich ad absurdum führen würde.


Sorry, ich halte diese Regelung für falsch.
Wenn ich einen Anhänger nicht im Gebrauch habe und ihn dann, Monate oder auch 1,5 Jahre nach ablauf der Prüfung wieder in Dienst nehmen will, kommt es m.E. auschließlich auf den technischen Zustand an diesem jetzigen Prüfungstermin an, und nicht auf seinen Zustand vor 1,5 Jahren.

Wenn ich vor 1,5 Jahren noch durch den TÜV gekommen bin könnten sich doch bis heute schon gravierende Schäden enstanden sein und ich fahre dann die nächsten 6 Monate mit einem unsicheren Fahrzeug.

Aber :

Was man auf alle Fälle beachten sollte ist das abmontieren der/des Kennzeichens, dann kann das Fahrzeug beruhigt auf dem Privatgrundstück stehen, denn solange das Kennzeichen angebracht ist gilt Fahrzeug als einsatzfähig und es gilt die TÜV - Pflicht!
und die Häscher der Kommunen wollen nur unser "Bestes" :roll:

deedee am 16 Mär 2013 12:21:45

peter38 hat geschrieben:... Die Lady vom Amt meinte heute, dass am Dienstag der ADM auf die Reise geht....habe mal vorsichtshalber die Kennzeichen in den Keller gebracht :-)


Peter

Bin mal gespannt, wie diese Geschichte hier ausgeht ....
Irgendwas muss doch im Rahmen des Versicherungswechsels schiefgelaufen sein ... nur was ....

Gast am 16 Mär 2013 13:33:41

Stefan-Claudia hat geschrieben:Was man auf alle Fälle beachten sollte ist das abmontieren der/des Kennzeichens, dann kann das Fahrzeug beruhigt auf dem Privatgrundstück stehen, denn solange das Kennzeichen angebracht ist gilt Fahrzeug als einsatzfähig und es gilt die TÜV - Pflicht!
und die Häscher der Kommunen wollen nur unser "Bestes" :roll:
:D Ich möchte das nicht so stehen lassen, damit andere denken das es so stimmt.

Solange ein Fahrzeug zugelassen ist besteht die TÜV Pflicht, auch wenn es zerlegt im Keller liegt. Wo das Fahrzeug sich befindet interessiert die Zulassungsstelle nicht die verschicken ein Bussgeld. Wenn man mit dem Fahrzeug im Ausland ist muss man das vorher dem Strassenverkehrsamt anzeigen.

Stefan-Claudia am 16 Mär 2013 13:51:47

Da magst Du Recht haben, aber dann muss der Typ vom Ordnungsamt erstmal an die Fahrgestellnummer, um ein ohne Kennzeichen auf einem Privatgrundstück abgestelltes Fahrzeug identifizieren zu können, und dann gibts es was auf die :box: , wenn er daran Hand anlegt.

Gast am 16 Mär 2013 13:56:29

Äh, ich weiß jetzt nicht was Du meinst :oops:

Das Strassenverkehrsamt bekommt vom TÜV eine Meldung das die Hauptuntersuchung gemacht wurde bzw. das Fahrzeug verkehrsunsicher ist und stillgelegt werden muss etc.

Das Strassenverkehrsamt gleicht die Daten regelmäßig ab und wenn bei einem Fahrzeug die HU fehlt schicken die ein Bussgeld, ist mir so passiert. Mein Elektrofahrzeug war defekt und ich konnte nicht zur HU und bekam ein dickes Bussgeld obwohl das Fahrzeug in meiner verschlossenen Garage bzw. auf unserem verschlossenen Lastanhänger stand.

Wenn die Behörde das Fahrzeug stillegen will kommt sie eben öfter mal zum suchen und kassiert jedesmal und befragt Dich usw. Wird teuer.

Stefan-Claudia am 16 Mär 2013 14:00:01

Dann pennen die aber einen perfekten Beamtenschlaf in unserer Stadt....:sleep: woll`mer sie mal nicht wecken

Stefan

deedee am 16 Mär 2013 14:04:12

Hier schläft aber auch noch einer ... es geht hier nicht um die mögliche Stilllegung wegen TÜV, sondern um eine wegen Versicherungsgedöööns .....

berny2 am 16 Mär 2013 14:14:54

Stefan-Claudia hat geschrieben:Wenn ich einen Anhänger nicht im Gebrauch habe und ihn dann, Monate oder auch 1,5 Jahre nach ablauf der Prüfung wieder in Dienst nehmen will, kommt es m.E. auschließlich auf den technischen Zustand an diesem jetzigen Prüfungstermin an, und nicht auf seinen Zustand vor 1,5 Jahren.

OK, dann müssteste jetzt die umfangreichere Prüfung machen lassen und bekämest dann zwei Jahre.

berny2 am 16 Mär 2013 14:17:38

UlrichS hat geschrieben:wenn bei einem Fahrzeug die HU fehlt schicken die ein Bussgeld, ist mir so passiert.

... und was sagte die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung?

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